Niedersächsischer Fußballverband e.v. Kreisjugendausschuss

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1 Niedersächsischer Fußballverband e.v. Kreisjugendausschuss Kreis Friesland Kreis Wilhelmshaven Ausschreibung der U19 bis U6 - Junioren für den Hallenspielbetrieb der Saison 2017/2018 im NFV Kreis Friesland Vorwort Die vom NFV Kreis Friesland angebotenen Hallenmeisterschaften werden organisiert, um den Junioren das Fußballspielen auch in der Winterpause zu ermöglichen. In dieser Saison werden die gemeldeten Mannschaften in die Hallenrunde eingegliedert. Hinweis Soweit in dieser Ausschreibung bei der Bezeichnung von Funktionen die männliche Form verwendet wird, sind Mädchen/Juniorinnen und Jungs/Junioren in gleicher Weise angesprochen. Die Verwendung der männlichen Bezeichnung dient lediglich der Vereinfachung und Lesbarkeit. Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 1 von 10

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Regelungen 1.1 Gültigkeit Seite Durchführungsgrundlagen Seite Mannschaftsbeiträge und andere Zahlungen Seite 3 2. Teilnahme am Hallenspielbetrieb 2.1 Mannschaftsmeldebogen Seite Juniorinnenmannschaften Seite Mannschaften ohne Wertung Seite Betreuung von Juniorenmannschaften Seite 4 3. Spielberechtigung von Junioren 3.1 Einsätze von Juniorinnen in der nächstniedrigeren Altersklasse Seite Zweitspielrecht Seite Spielberechtigung innerhalb verschiedener Mannschaften Seite Spielberechtigung bei Mannschaften ohne Wertung Seite 4 4. Spielklassen Staffeleinteilung Spielpläne 4.1 Spielklassen Seite Staffeleinteilungen Seite Spielpläne und Ansetzungen Seite 5 5. Organisation der angesetzten Spieltag 5.1 Beauftragung von Vereinen/Hallenaufsichten Seite Nutzung der Sporthallen Seite Nichtantritt von Mannschaften Seite 6 6. Durchführung der angesetzten Hallenspiel 6.1 Mannschaftsgröße/Mindestspielerzahl Seite Spielfeld/Spielbälle Seite Spielkleidung/Spielzeit/Spielbeginn Seite Spielerpässe Seite Schiedsrichterspesen/Aufsichtskosten Seite Feldverweis auf Dauer Seite Ergebnismeldungen Seite 7 7. Strafbestimmungen 7.1 Ordnungsstrafen Seite Kostenrahmen Seite Verstöße und Verwaltungsentscheide Seite Rechtsbehelfe Seite 8 8. Schlussbestimmungen Seite 8 Anhang 1 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der A- bis G-Junioren Seite 9 Anhang 2 Spielleitende Stellen, Schiedsrichteransetzer, Sportgerichtsvorsitzender Seite 10 Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 2 von 10

3 1. Allgemeine Regelungen 1.1 Gültigkeit Diese Ausschreibung gilt für den gemeinsamen Hallenspielbetrieb der A-, B-, C- D-, E-, F- und G- Junioren der NFV-Kreise Friesland/Wilhelmshaven. 1.2 Durchführungsgrundlagen Sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, gelten für die Hallenspiele die Satzungen und Ordnungen des DFB, des NFV und die gemeinsame Ausschreibung der U19 bis U7 - Junioren für das Spieljahr 2017/2018 im kreisübergreifenden Spielbetrieb vom (Ausschreibung Feld) mit den hier festgelegten Änderungen bzw. Ergänzungen. Gespielt wird nach den vom Kreisjugendausschuß aufgestellten Hallenregeln. 1.3 Mannschaftsbeiträge Für die Teilnahme am Hallenspielbetrieb wird für jede gemeldete Mannschaft ein Mannschaftsbeitrag erhoben. Der Mannschaftsbeitrag beträgt für A- und B-Junioren 9,00 sowie für C-, D-, E-, F- und G-Junioren 6,50 pro gemeldeter Mannschaft. Die von den Kreisinstanzen durch gesonderte Bescheide auferlegten Strafgelder und sonstige Kosten sind sofort zu begleichen. Alle durch den Hallenspielbetrieb entstehenden Kosten (Spesen, Auslagen) werden über einen Aufteilungsschlüssel am Ende der Meisterschaft auf die Vereine umgelegt. 2. Teilnahme am Hallenspielbetrieb 2.1 Mannschaftsmeldebogen Der Hallenspielbetrieb wird über das DFBnet abgewickelt. Am Hallenspielbetrieb können nur Juniorenmannschaften teilnehmen, die bis zum mittels des Mannschaftsmeldebogens über das DFBnet gemeldet worden sind. Nachmeldungen sind in Ausnahmefällen beim Hallenspielleiter (siehe Anhang 2) möglich. Meldet ein Verein mehrere Mannschaften einer Altersklasse, können bis zu zwei Mannschaften einer Staffel zugeordnet werden. 2.2 Juniorinnenmannschaften Juniorinnenmannschaften (komplette Mädchenmannschaften) des jüngeren Jahrgangs der nächsthöheren Altersklasse können zum Hallenspielbetrieb der nächst niedrigen Altersklasse gemeldet werden, wenn in ihrer Altersklasse kein Hallenspielbetrieb möglich ist. Juniorinnenmannschaften (komplette Mädchenmannschaften) der nächsthöheren Altersklasse können zum Hallenspielbetrieb der nächst niedrigen Altersklasse gemeldet werden, wenn in ihrer Altersklasse kein Hallenspielbetrieb möglich ist. Sie können weder die Hallenkreismeisterschaft noch einen Staffelsieg erreichen. Juniorinnenmannschaften (komplette Mädchenmannschaften) können in ihrer Altersklasse zum Hallenspielbetrieb zugelassen werden, wenn in ihrer Altersklasse kein Hallenspielbetrieb möglich ist Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 3 von 10

4 2.3 Mannschaften ohne Wertung Mannschaften ohne Wertung können zum Hallenspielbetrieb gemeldet werden, wenn in ihrer Altersklasse keine Mannschaft zum Hallenspielbetrieb gemeldet wird. 2.4 Betreuung von Juniorenmannschaften Jede am Hallenspielbetrieb teilnehmende Juniorenmannschaft muss von einem volljährigen Mannschaftsverantwortlichen (MV) beaufsichtigt werden. Der Nachweis der Beaufsichtigung erfolgt durch die Unterschrift des MV auf dem Mannschaftsbegleitbogen. 3. Spielberechtigung von Junioren Spielberechtigt in der Halle sind nur Junioren und Juniorinnen, die im Besitz einer Spielerlaubnis des NFV sind. Die gültige Spielerlaubnis wird durch den gelben Spielerpass des NFV nachgewiesen. 3.1 Einsätze von Juniorinnen in der nächstniedrigeren Altersklasse F- bis A-Juniorinnen dürfen jeweils in der nächst niedrigeren Altersklasse eingesetzt werden, wenn in ihrer Altersklasse keine Mannschaft ihres Vereins zum Hallenspielbetrieb gemeldet ist. Der Einsatz ist bei auf maximal auf zwei Spielerinnen begrenzt. 3.2 Zweitspielrecht Das Zweitspielrecht nach Nr. 3.5 der Ausschreibung Feld bleibt bestehen. Der Spieler kann unter Berücksichtigung von Punkt 3.3 sowohl für seinen Stammverein als auch für den aufnehmenden Verein eingesetzt werden. 3.3 Spielberechtigung innerhalb verschiedener Mannschaften Juniorenspieler(innen) dürfen an einem Kalendertag grundsätzlich nur an einem Hallenspieltag bzw. Hallenturnier teilnehmen. Sie sind in einer Mannschaft spielberechtigt, wenn der Einsatz durch Ankreuzen auf dem Mannschaftsbegleitzettel dokumentiert ist. Der 5 der Jugendordnung des NFV in Verbindung mit 10 der Spielordnung des NFV findet im Hallenspielbetrieb keine Anwendung. Mit dem ersten Spiel in einer Mannschaft ist der Spieler in der eingesetzten Altersklasse und Mannschaft festgespielt. Dies gilt auch für Spieler mit einem Zweitspielrecht. 3.4 Spielberechtigung bei Mannschaften ohne Wertung Juniorenmannschaften, die ohne Wertung am Spielbetrieb teilnehmen, dürfen während des gesamten Spiels zwei Spieler des jüngeren Jahrgangs der nächsthöheren Altersklasse einsetzen. Dies dürfen abweichend von 3.3. festgespielte Spieler einer Mannschaft, die mit Wertung am Spielbetrieb teilnimmt, sein. Spiele gegen Mannschaften ohne Wertung sind Pflichtspiele. 4. Spielklassen Staffeleinteilung Spielpläne 4.1 Spielklassen A-, B-, C-, D-, E-, F- und G-Junioren tragen den Hallenspielbetrieb als Kreisturniere aus. In allen Altersklassen können verschiedene Staffeln gebildet werden. 4.2 Staffeleinteilungen Die Staffeleinteilung, die Festlegung des Spielmodus, die Erstellung der Spielpläne obliegen dem Hallenspielleiter. Für die Überwachung und Durchführung des Spielbetriebs sind die Staffelleiter zuständig. Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 4 von 10

5 4.3 Spielpläne und Ansetzungen Die Spielplanung und Ansetzung von Hallenspieltagen erfolgt über das DFBnet und kann von den Vereinen dort eingesehen werden. Die im DFBnet veröffentlichten Spielpläne sind für die Vereine und Instanzen verbindlich. Spieltagsverlegungen auf Wunsch der Vereine sind im Hallenspielbetrieb nicht möglich. 5. Organisation der angesetzten Hallenspieltage 5.1 Beauftragungen von Vereinen/Hallenaufsichten Für jeden Hallenspieltag wird ein Verein als Ausrichter vom KJA bestimmt und eingesetzt. Dieser Verein hat alle Aufgaben eines Heimvereins (Stellung eines Spielballs und Leibchen, Auslagenerstattung an Schiedsrichter und Aufsichten, Ergebnismeldung nach Turnierende, Ausschreibung und Hallenregeln für die 1. Hallenaufsicht). Daneben stellen die gastgebenden Vereine einen geeigneten Sportkameraden als zweite Hallenaufsicht (dies darf kein Mannschaftsverantwortlicher einer am Spieltag mitwirkenden Mannschaft sein). Die erste Hallenaufsicht wird durch den Kreisschiedsrichterausschuss gestellt. Zusammen mit den Schiedsrichtern stellt die erste Hallenaufsicht die Turnierleitung/das Schiedsgericht und handelt im Auftrag und Namen des KJA Friesland. Das Schiedsgericht ist für die Klärung von Streitfragen im Zusammenhang mit den durchgeführten Spielen zuständig und seine Entscheidung ist unanfechtbar. Die erste Hallenaufsicht ist für die Zeitnahme und den Innenraum zuständig. Daneben ist sie dafür verantwortlich, dass die Mannschaften vor Beginn des Spieltags den Mannschaftsbegleitbogen vervollständigen und mit den Pässen den Schiedsrichtern aushändigen. Er ist verantwortlich für die Rücksendung der Spieltagsunterlagen. Die zweite Hallenaufsicht übt die Kontrolle über die Halle in Funktion eines Ordners aus und ist als solcher kenntlich zu machen. 5.2 Nutzung der Sporthallen In allen Sporthallen und deren Nebenräumen gilt ein generelles Rauchverbot und der Verzehr alkoholischer Getränke ist untersagt. Gespielt werden darf nur in Turnschuhen mit heller oder garantiert nicht färbender Sohle ohne Noppen, Stollen und Absätzen. Die Mannschaftsverantwortlichen sind für den reibungslosen Ablauf der Spieltage mitverantwortlich. Hierzu gehört insbesondere, dass rechtzeitige Anreisen und das pünktliche Antreten der Mannschaft (eine Wartezeit entfällt) dass auf ein gesittetes Verhalten der Mannschaften auf dem Spielfeld und besonders während der Spielpausen auf den Tribünen und in den Umkleideräumen geachtet wird dass die Sporthalle, Umkleidekabinen und sonstigen Räume sauber hinterlassen werden Mannschaftsverantwortliche, Spieler, Zuschauer oder sonst bei den Hallenspieltagen anwesende Personen haben den Weisungen der Hallenaufsichten und der SR zu folgen. Nichtbefolgung von Weisungen kann einen Hallenverweis zur Folge haben. Es sollten keine Wertgegenstände in den Kabinen hinterlassen werden. Weder der KJA noch der Ausrichter übernehmen für abhandengekommene Gegenstände irgendeine Haftung. Schäden/Verunreinigungen o.ä. werden durch die Hallenaufsicht auf dem Abrechnungs- und Spielberichtsbogen mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung des Umfangs unter möglichen Nennung von Verursachern und Zeugen dokumentiert. Bei mutwilligen nachweisbaren Schäden werden die teilnehmenden Vereine durch den NFV Kreis haftbar gemacht. Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 5 von 10

6 5.3 Nichtantritt von Mannschaften Treten Mannschaften mit vorheriger Information (telefonisch oder per Mail) aller Instanzen nicht zum angesetzten Hallenspieltag an, ist die Information ausreichend. Tritt eine Mannschaft ohne vorherige Information nicht zum angesetzten Hallenspieltag an, ist dieses auf dem Mannschaftsmeldebogen dem Staffelleiter anzuzeigen. Die Wertung bei Nichtantreten erfolgt mit 3 Punkten und 3:0 Toren für die jeweiligen Gegner. Sollten Mannschaften während des Spieltages unerlaubt vorzeitig abreisen, so ist dies im Spielberichtsbogen einzutragen. Die Wertungen für nicht durchgeführte Spiele werden durch die Spielinstanz vorgenommen. 6. Durchführung der angesetzten Hallenspieltage 6.1 Mannschaftsgröße/Mindestspielerzahl Bei den A-, B-, C-, D- und E-Junioren besteht eine Mannschaft aus vier Feldspielern, einem Torwart und Ergänzungsspielern. Zu Beginn des Spiels müssen mindestens drei Spieler in Spielkleidung spielbereit sein. Anderenfalls darf das Spiel nicht begonnen werden. Im Verlauf des Spieles kann die Mannschaft vervollständigt werden. Bei den F-- und G-Junioren besteht eine Mannschaft aus fünf Feldspielern, einem Torwart und Ergänzungsspielern. Zu Beginn des Spiels müssen mindestens vier Spieler in Spielkleidung spielbereit sein. Anderenfalls darf das Spiel nicht begonnen werden. Im Verlauf des Spieles kann die Mannschaft vervollständigt werden. 6.2 Spielfeld/Spielbälle Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das vorhandene Hallen-Handballfeld findet in seinen Ausmaßen Anwendung. Es werden die bereits vorhandenen Hallen-Handballtore (3m x 2m) als Hallen- Fußballtore verwendet. Die durchgezogene Linie (6m vor dem Tor) ist die Strafraumlinie und begrenzt den Strafraum. Es wird in allen Hallen beidseitig mit aus und ohne Bande gespielt. Die A-, B-, C und D-Junioren spielen mit einem Futsal Ball der Größe 4 mit ca. 400 bis 440 g Gewicht, E-, F- und G-Junioren mit einem Futsal Ball der Größe 3 oder 4 mit ca g Gewicht. (Jugendordnung Anhang 2) 6.3 Spielkleidung/Spielzeit/Spielbeginn Die Mannschaften sollen grundsätzlich in der im Mannschaftsmeldebogen im DFBnet hinterlegten Spielkleidung antreten. Trikotwerbung ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch Angabe im Mannschaftsmeldebogen. Bei ähnlicher Spielkleidung oder auf Verlangen des Schiedsrichters hat die im Spielplan zweitgenannte Mannschaft die Spielkleidung zu wechseln oder mit Leibchen zu spielen. Der Spieltagsausrichtende Verein ist dabei zur Stellung von Leibchen verpflichtet. Der Spielführer muss durch eine Armbinde kenntlich gemacht sein. Bei allen Hallenspielen sind die Spieler verpflichtet Schienbeinschützer/Schienbeinschoner, die von den Stutzen vollständig zu überdecken sind, zu tragen. Die Spielzeit beträgt grundsätzlich 12 Minuten pro Spiel. Zeitunterbrechungen erfolgen nur auf Zeichen des Schiedsrichters. Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft tritt von der Tribüne aus gesehen links an und hat Anstoß. 6.4 Spielerpässe Alle Spieler müssen im Besitz eines gültigen und ordnungsgemäßen Spielerpasses sein. Die gültigen Spielerpässe müssen vor Spieltagsbeginn vorliegen. Kann ein Spielerpass vor Beginn des Hallenspieltages nicht vorgelegt werden, so haben der Spieler und der Mannschaftsverantwortliche durch ihre Unterschrift auf der Rückseite des Mannschaftsmeldebogens, die Spielerlaubnis zu bestätigen. Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung durch einen Ausdruck aus der zentralen Passdatenbank des DFB-Net in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 6 von 10

7 6.5 Schiedsrichterspesen und auslagen, Aufsichtskosten Altersgruppe Bis 2 Stunden Bis 3 Stunden Bis 4 Stunden Über 4 Stunden A Junioren/Juniorinnen 14,00 18,00 21,00 26,00 B Junioren/ Juniorinnen 13,00 16,00 19,00 24,00 C Junioren/ Juniorinnen 12,00 15,00 18,00 22,00 D G Junioren/ Juniorinnen 10,00 13,00 16,00 19,00 Bei Vereinsturnieren über 5 Stunden Dauer werden pro SR weitere 5 / pro Stunde fällig Fahrtkosten Friesland: 0,30 ab 7 km Hin+ Rückfahrt Wilhelmshaven: 4,-- 1. Hallenaufsicht 5,00 pro Stunde (max. 15,00 pro Turnier des Kreises) Fahrtkosten 0,30 ab 7 km Hin+ Rückfahrt 2. Hallenaufsicht Keine Spesen und Fahrtkosten 6.6 Feldverweis auf Dauer Beim Feldverweis auf Dauer, von einem oder mehreren Spielern, ist der betroffene Verein verpflichtet, der ersten Hallenaufsicht unaufgefordert sofort die Pässe dieser Spieler auszuhändigen (siehe 13 der NFV-SpO). Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist zunächst bis zur Entscheidung des Staffelleiters für alle Pflichtspiele (Hallenspieltage, Punkt- und Pokalspiele) gemäß 16 Absatz 1 NFV-SpO vorgesperrt. 6.7 Ergebnismeldungen Die spieltagsausrichtenden Vereine sind verpflichtet, das Spielergebnis, Nichtantreten, Abbruch und Spielausfälle unverzüglich, jedoch spätestens eine Stunde nach Spieltagsende, ausgehend von der im DFBnet ausgewiesenen Anstoßzeit des letzten Spieles über das DFBnet zu melden. 7. Strafbestimmungen 7.1 Verstöße und Verwaltungsentscheide Die Verstöße gegen die Ordnungen des NFV sowie Erziehungsmaßnahmen gegen Spieler(innen) werden auf der Grundlage und im Rahmen der 46 NFV-Satzung i.v.m. Anhang 2 der NFV-SpO, 23 und 24 der NFV-JO geahndet. Verwaltungsentscheide werden den Vereinen über das DFB-Net Postfach zugestellt. Die Kosten für die VerwEntscheide werden im Lastschriftverfahren eingezogen. 7.2 Rechtsbehelfe Erstinstanzliche Rechtsbehelfe gemäß 15 NFV-RuVO gegen die Entscheidungen des KJA (Anrufung und Einspruch) sind an das gemeinsame Kreissportgericht Friesland/Wilhelmshaven zu richten. Der zuständigen Hallenspielleitung ist bei Anrufung und Einspruch eine Kopie des Rechtsbehelfs zu übersenden. Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 7 von 10

8 8. Schlussbestimmungen Alle in dieser Ausschreibung aufgeführten Abweichungen gegenüber der Satzung bzw. den Ordnungen haben nur für den Juniorenspielbetrieb in der Halle auf Kreisebene Gültigkeit. Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung oder durch Veröffentlichung auf der Homepage des NFV Kreises Friesland wird diese in Kraft gesetzt. Die Vereine werden über die Veröffentlichung über das elektronische Postfach des Verbandes benachrichtigt. Frühere Ausschreibungen werden hiermit ungültig. Gegen diese Ausschreibung kann der Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gemäß 15 RuVO unter Hinweis auf 27 Abs. 2 NFV-SpO innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung bzw. Veröffentlichung auf der Homepage der NFV schriftlich beim Kreissportgericht eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung, frühestens jedoch am 01. Oktober Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist diese Ausschreibung rechtskräftig. Gezeichnet: Andreas Schumacher KJO Friesland Werner Eden KJO Wilhelmshaven Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 8 von 10

9 Anhang 1 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der A- bis G-Junioren A1.1 Kreismeisterschaft, Staffelsieger, Wertung Für alle Altersklassen mit Ausnahme der F/G-Junioren gilt, dass die bestplatzierten Mannschaften der Staffel 1 nach Beendigung der Hallenserie Hallenkreismeister FRI/WHV ihrer Altersklasse, die Bestplatzierten der weiteren Staffeln Staffelsieger sind. Die Rangfolge der Mannschaften wird durch die Punkte, die Tordifferenz und die Zahl der geschossenen Tore entschieden. Bei Punkt- und Torgleichheit entscheidet das Gesamtergebnis aus Hin- und Rückrundenspiel, so wie bei Einfach- und Doppelrunden im direkten Vergleich. Ist auch dieser Vergleich gleich, sind beide Mannschaften gleichberechtigt auf demselben Tabellenplatz. Die Tabellenstände werden über das DFBnet ermittelt. Sollte in einer Altersklasse kein Hallenspielbetrieb angeboten werden, wird geprüft, ob in den Nachbarkreisen eine Teilnahme an deren Hallenspielbetrieb ermöglicht werden kann. A1.2 Mannschaftsbegleitbogen/Spieltagsunterlagen Für jede gemeldete Mannschaft ist ein Spielberechtigungsliste im DFBNet zu hinterlegen. Die ausgefüllten Mannschaftsbegleitbogen sind am ersten Spieltag von den Mannschaftsverantwortlichen der ersten Hallenaufsicht zu übergeben. Die Spieltagsunterlagen werden an die jeweilige Jugendleitung des vom KJA beauftragten Vereines (WHV: Achim Schuster KJA) gesendet und sind der 1. Aufsicht rechtzeitig vor den Spielbeginn auszuhändigen. Nach Spielende sind die zugesandten Spielunterlagen komplett mit dem Ergebnisbogen des Schiedsrichters per beigefügten frankierten Rückumschlag von der 1. Aufsicht so rechtzeitig abzuschicken, dass diese spätestens am darauffolgenden Mittwoch beim Staffelleiter vorliegen. A1.3 Proteste Gemäß Rechts-und Verfahrensordnung kann gegen die Wertung eines Spieles innerhalb von drei Tagen nach dem Spiel beim zuständigen Sportgericht Protest eingereicht werden. Das Recht zur Einlegung des Protestes steht nur den beiden am Spiel beteiligten Vereinen zu. Der zuständigen Staffelleitung ist eine Kopie des Protestes zu übermitteln. A1.4 Vereinsturniere Die Durchführung von Vereinsturnieren ist genehmigungspflichtig. Der Antrag auf Genehmigung von Turnieren ist an den zuständigen KJO bis zum des Jahres zu senden. Zu Turnieren der A-, B-, C- und D- Junioren/Juniorinnen ist beim zuständigen Schiedsrichteransetzer mind. ein neutraler Schiedsrichter anzufordern. A1.5 Ehrungen Der Ehrungstag für Hallen-Kreismeister und Staffelsieger wird nach Freigabe der Spielpläne festgelegt. Die ersten drei Mannschaften einer Staffel erhalten eine Urkunde. Der vom System ermittelte Hallenkreismeister/ Hallenstaffelsieger erhält zusätzlich eine Plakette. Für F/G-Juniorenmannschaften gibt es eine Sonderregelung. Die zu ehrenden Mannschaften müssen beim Hallenkreisehrungstag mit einer Abordnung vertreten sein. Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 9 von 10

10 Anhang 2 Spielleitende Stellen, Schiedsrichteransetzer, Sportgerichtsvorsitzende Vorsitzender Kreisjugendausschuß Hallenspielleiter Andreas Schumacher Oestringer Str Sande Telefon: Mobil: nfv_friesland@arcor.de SR-Ansetzer Friesland C - G - Junioren Michael Ruf Mühlenweg Schortens Telefon: Mobil: michaelruf@ewetel.net Staffelleiter A/B-Junioren Udo Bruchmann Normannenstraße Jever Telefon: Mobil: udo.bruchmann@t-online.de Staffelleiter D-Junioren Björn Schumacher Robodesweg Wilhelmshaven Mobil: B.Schumacher.NFV@gmx.de Staffelleiter F-Junioren Reinhard Reinsch Rahrdumer Schweiz Jever Telefon: ReinhardReinschFSVJever@web.de Sportgericht Friesland/Wilhelmshaven Gerd Kozlowski An n swarten Pohl Zetel 04453/ Gerdwww48@gmail.com SR-Ansetzer Friesland A -C - Junioren Marvin Greff Glatzer Str Schortens-Roffhausen Telefon: greff.marvin@hotmail.de Staffelleiter C-Junioren Markus Schaffrath Lebensstraße Bockhorn Tel.: 04452/ Mobil: 0176/ mschaffrath4@t-online.de Staffelleiter E-Junioren Ilse Arban Grossestr Varel Telefon: Mobil: Arban.Ilse@t-online.de Staffelleiter G-Junioren Uwe Wolters An der Waage Sande Telefon: Mobil: uwewolters84@gmail.com Version 1 (KJO) Ausschreibung Junioren Halle Seite 10 von 10

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