Spielausschreibung Junioren Saison 2013 / 14
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- Tristan Bäcker
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1 NFV Kreise Sande, Friesland, Wilhelmshaven, Wittmund Version 1 - Jugendausschüsse Spielausschreibung Junioren Saison 2013 / 14 für die SG FRI / WTM / WHV: Hier A -, B -, C - Junioren und für die SG FRI / WHV : Hier D Junioren 9er ab Staffel 1 und die E-Junioren ab der Rückrunde sowie für den NFV Kreis Friesland: Hier E für die Hinrunde und F- und G-Junioren sowie Pokalspiele FRI Die Durchführung aller Spiele erfolgt soweit hier nichts anderes geregelt- nach den amtlichen Regeln des DFB, sowie der Satzung und den Ordnungen des NFV. 1. Spielberechtigung 1.1. A Junioren U 19/U 18: 1. Januar 1995 und jünger B Junioren U 17/U 16: 1. Januar 1997 und jünger C Junioren U 15/U 14: 1. Januar 1999 und jünger D Junioren U 13/U 12: 1. Januar 2001 und jünger E Junioren U 11/U 10: 1. Januar 2003 und jünger F Junioren U 9/U 8: 1. Januar 2005 und jünger G Junioren U 7/Bambini: 1. Januar 2007 und jünger Jede Mannschaft muss von einem volljährigen Mannschaftsbetreuer/in begleitet sein. Dieses ist durch Unterschrift im Spielbericht nachzuweisen Juniorenspieler/in dürfen an einem Kalendertag nur an einem Pflichtspiel, Freundschaftsspiel oder Turnier teilnehmen. Das gilt auch für A-Jun.-Spieler, die nach 10 (2 und 3) JO in Herrenmannschaften eingesetzt werden Auf Kreisebene können gemäß Anhang 1, 6 (2) der Spielordnung auf dem Feld in gemischten Mannschaften und Staffeln bis zu 3 jüngere B-/C-/D-Juniorinnen in den jeweils niedrigeren Altersklassen eingesetzt werden. 2. Spielklassen/ Spielfeldgrößen/ Spielzeiten/ Spielpläne 2.1. A / B / C / D 9 - Jun. Kreisliga FRI/WTM/WHV E- und F- Jun. Kreisliga FRI G Junioren nur Spielnachmittage D 9 - Junioren unterliegen folgenden Regelungen: 9 gegen 9 auf einem Spielfeld, welches die ca. Maße von 70 x 50 m haben soll. Hierbei ist Vorzugsweise von 16 er zu 16 er zu spielen. Alternativ dazu kann, außer in der Staffel 1, mit einer variablen Spielerzahl 7 gegen 7 oder 8 gegen 8 gespielt werden. Spielt eine Mannschaft mit lediglich 7 Spielern, so darf auch der Gegner nur mit 7 Spielern antreten (analog 8-8) Die Spielzeit bleibt, unabhängig von der Anzahl der Spieler, wie unter 2.7 aufgeführt. Die Torgröße beträgt in jedem Fall 5m x 2m. Die Tore werden mittig auf die Torlinie gestellt. Das Maß für den Torraum beträgt 4 m (muss nicht dargestellt werden) und für den Strafraum 12 m Strafraum 12 m tief und 29 m breit (12m, Tor, 12m) Strafstoß 8m Zur Kennzeichnung von Linien über die sowieso schon vorhandenen Spielfeldmarkierungslinien hinaus, sind Hütchen, Markierungskegel o. ä. zu verwenden E-und F- Jun. spielen auf Kleinfeld, das die ca. Maße 70 m x 35 m haben sollte G- Jun. spielen auf Kleinfeld, das die ca. Maße 35 m x 32 m haben sollte 2.4. G Junioren: halbe Ecken. Rückgabe zum Torwart ist erlaubt. Bei den F + G Junioren erfolgt bei falschem Einwurf, Abwurf oder Abstoß eine Wiederholung unter Anleitung. F + G- Jun. spielen ohne Abseits und der Abstoß aus der Hand ist erlaubt 2.5. In Nicht-Aufstiegsberechtigten Staffeln der Altersklassen A - bis C - Junioren ist die Spielerzahl einer Mannschaft zwischen 9 und 11 Spielern variabel. Spielt eine Mannschaft mit lediglich 9 Spielern, so muss auch der Gegner nur mit 9 Spielern antreten (analog / 11 11). Die Spielzeit bleibt, unabhängig von der Anzahl der Spieler, wie unter 2.7 aufgeführt. Seite 1 von 7
2 2.6. Es müssen mindestens sieben (7) Spieler in Spielkleidung zu Beginn des Spieles auf dem Feld stehen, damit das Spiel angepfiffen werden kann. Im Verlauf des Spieles kann die Mannschaft vervollständigt werden. Es gilt der 35 Spielordnung. Die Mindestzahl von sieben (7) Spielern gilt für alle Großfeldmannschaften einschließlich der D9er sowie der unter 2.5 genannten Mannschaften A- Junioren = 2x 45 Min., B- Junioren = 2x 40 Min., C- Junioren = 2x 35 Min., D- Junioren = 2x 30 Min., E- Junioren = 2x 25 Min., F- Junioren = 2x 20 Min., G-Junioren maximal wie F- Junioren Spielen ab der KL mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben (Leistungs-) Klasse, so ist eine numerische Reihenfolge festzulegen (z. B. B1, B2 usw.). Die 1ste Mannschaft ist auch die am höchsten spielende. Sollte die 1ste Mannschaft eines Vereines absteigen und zeitgleich die 2te Mannschaft aufsteigen, so ist eine Umnummerierung vorzunehmen. Auf Kreisebene ist es auch möglich, dass mehrere Mannschaften eines Vereines in der gleichen Klasse/Staffel spielen (z. B. C1 und C3). Die Regelung des 10 SpO finden Anwendung Die Spielpläne und deren Änderungen werden rechtzeitig vor Beginn der Hin- und Rückrunde in das System DFBnet ( eingestellt. Hierüber informiert der zuständige Jugendspielleiter die Vereine. 3. Play-off 3.1. Vorrundenspiele werden als Play-off Spiele durchgeführt. Play-off-Spiele sind Gruppenspiele und müssen bis zum Start der Hallenrunde beendet sein. Auf die Durchführung eines ausgefallenen Spieles kann nur dann verzichtet werden, wenn dies keiner Mannschaft zum Nachteil gereicht. Der Spielleiter/Staffelleiter kann ein ausgefallenes Spiel wieder ansetzen. Play-off-Spiele können mit Hin- u. Rückspielen oder in Einfachrunde gespielt werden. Zur Ermittlung der Besten zählen die Punkte, Tordifferenz und die meistgeschossenen Tore. Bei Punkt- und Torgleichheit entscheidet das Ergebnis im direkten Vergleich. 4. Meisterschaft, Kreisliga (KL), Kreisklasse (KK), Aufstieg zur Bezirksliga 4.1. Die bestplatzierte Mannschaft der Kreisliga ist nach Beendigung der Feldserie Kreisligameister (Kreismeister), die Bestplatzierten anderer Staffeln sind Staffelsieger. In der Staffel1 der KL gelten zur Ermittlung von Meister, Auf- oder Absteiger und Kreismeister gemäß 14 Abs. 8 der JO nur die Punkte. Gibt es nach Abschluss der Serie einen Gleichstand, der die Ermittlung eines Meisters, eines Zweitplatzierten, eines Auf- oder Absteigers oder Kreismeisters verhindert, erfolgt ein Entscheidungsspiel auf neutralen Platz, mit Verlängerung. (A + B = 2 x 10 Minuten, C F= 2x 5 Minuten), danach ist eine Entscheidung durch 11-oder 8-Meterschiessen mit mindestens 5 Spielern herbeizuführen. Bei Entscheidungsspielen übernimmt die in der Spielpaarung zuerst angegebene Mannschaft, in Zusammenarbeit mit dem Platzverein, die Aufgaben des Gastgebers. In allen anderen Juniorenspielklassen wird die Rangfolge der Mannschaften durch die Punktedifferenz entschieden. Punktgleiche Mannschaften liegen auf dem gleichen Tabellenplatz. (Bsp.: Die ersten drei Mannschaften einer Staffel haben 15 Punkte, dann sind alle drei Erster.) 4.2. In den Altersklassen A/ B/ C der Kreisliga, ist der Meister oder die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft der direkte Aufsteiger zur Bezirksliga, der Zweitplatzierte oder die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft macht ein Relegationsspiel um einen zusätzlichen Aufstiegsplatz gegen den zweiten Vertreter des NFV Kreises Aurich / Emden Ist unter den ersten 4 Tabellenplätzen der KL keine aufstiegsberechtigte und aufstiegswillige Mannschaft, wird mit bis zu vier nächstplatzierten aufstiegswillige Mannschaften, in einer einfachen k.o.- Runde, der Aufsteiger und der Zweitplatzierte ermittelt. An diesen Qualifikationsspielen können nur Mannschaften teilnehmen, deren Spieler in der kommenden Saison für diese Altersklasse die Spielberechtigung haben. Das Relegationsspiel kann mit der Mannschaft durchgeführt werden, die den aktuellen Tabellenplatz erreicht hat. Seite 2 von 7
3 5. Auswechselspieler: 5.1. Entsprechend 17 (1) der JO dürfen auf Kreisebene sowie bei den Pokalspielen auf Kreisebene bei den A-, B- und C- Junioren vier Spieler (einschl. Torwart) beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Bei Spielen mit 9er Mannschaften darf die 11er Mannschaft bis zu 6 Spieler beliebig oft ein- und ausgewechseln. (Bei 10er Mannschaften darf die 11er Mannschaft bis zu 5 Spieler beliebig oft ein- und auswechseln) Bei D- bis G-Junioren darf entsprechend des Anhangs 1 (II 1.) der Jugendordnung unbegrenzt gewechselt werden Die eingewechselten Spieler/-innen sind vom Verein in den Spielbericht nachzutragen 5.3. Die unter 5.1 und 5.2 dargestellte Regelung gilt auch bei einer variablen Spielerzahl in Nichtaufstiegsberechtigten Staffeln 6. Verlegungen 6.1. Eine Spielverlegung ist für alle Altersklassen kostenpflichtig. Spielverlegungen müssen beim Staffelleiter mindestens 8 Tage vor dem angesetztem Termin schriftlich (z. B. per ) vorliegen. Neben dem -Verfahren kann auch das Spielverlegungsmodul im DFBNet genutzt werden. Aus dem Antrag im -Verfahren muss folgendes ersichtlich sein : a) wer will verlegen b) Spielnummer, -datum, -zeit c) Gegner sowie die Zustimmung des Gegners d) neuer Termin (Datum, Zeit) Kosten, die durch nicht ausreichende / zeitgerechte Information entstehen, z. B. SR oder Gegner reist an, sind vom verlegenden Verein zu tragen Ist der Gegner mit einer Verlegung auf einen andern Wochentag nicht einverstanden und es liegt kein Verbandsinteresse vor, muss am angesetzten Spieltag gespielt werden Verlegungen, die bis 8 Tage vor jeder Halbserie (Beginn der 1. Halbserie am und der 2. Halbserie am eines Jahres) bzw. acht Tage nach Veröffentlichung der Spielpläne getätigt werden, Verlegungen auf Grund von Auswahlmaßnahmen, wegen Krankheit und / oder Klassenfahrt sowie kirchlicher Veranstaltungen sind gebührenfrei. Der Nachweis, dass bei Krankheit, Klassenfahrt oder kirchlicher Veranstaltungen keine spielfähige Mannschaft vorhanden ist, muss am 3. Tag nach der Meldung, spätestens jedoch bis zum Spieltag, beim Staffelleiter vorliegen Jeder Verlegungsantrag erlangt erst dann die Genehmigung, wenn eine Absetzung oder eine Neuansetzung im DFBnet erfolgt ist Eine Verlegung von Spielen mit neutralem Schiedsrichter (SR) im NFV-Kreis Friesland auf den ersten Donnerstag (2. Hj 2013) und den ersten Freitag (1. Hj 2014) im Monat (SR- Lehrabend) wird nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kreis-Schiedsrichter- Ausschuss stattgegeben. 7. Absagen / Ausfälle 7.1. Spielabsagen sind unverzüglich den unter Abs. 7.2 Buchstaben a) bis d) aufgeführten Empfängern mitzuteilen Witterungsbedingte Absagen regeln sich nach 28 der Spielordnung. Zu Benachrichtigen sind: a) Staffelleiter b) Gegner c) Schiedsrichter d) Eintragen im DFBnet 7.3. Nichtantreten Es ist bei Nichtantreten ein Spielbericht von der Heimmannschaft oder ggf. von der angereisten Mannschaft zu erstellen. Das Nichtantreten ist im DFBNet durch Ausfall zu kennzeichnen (Kein Nichtantreten und kein 5:0 ). Tritt eine Heimmannschaft nicht an, ist dies von der angetretenen Mannschaft umgehend dem Staffelleiter mitzuteilen. 8. Spielabsagen beim Spielleiter 8.1. Nur in Ausnahmefällen (Nichterreichbarkeit der Staffelleiter) können Verlegungen, Spielabsagen und Nichtantreten auch beim Spielleiter angemeldet werden, bzw. kann eine Mitteilung erfolgen. Andreas Schumacher, Oestringer Str. 28, Sande, Mail: nfv_friesland@arcor.de Telefonisch unter / 2890 Seite 3 von 7
4 9. Allgemeiner Spielbetrieb 9.1. Freundschaftsspiele gelten als genehmigt, wenn beim Schiedsrichter - Ansetzer ein Schiedsrichter/-in angefordert oder in schriftlicher Form rechtzeitig benannt wird. Von allen Freundschaftsspielen ist ein Spielbericht an den für diese Altersklasse zuständigen Staffelleiter einzusenden Wünsche zum Spielplan der Rück- oder Meisterschaftsrunde sind bis zum beim Spielleiter Spk. Andreas Schumacher, Oestringer Str. 28, Sande einzureichen Der Jugendspielleiter behält sich vor, Wochentagsspiele anzusetzen, um die Spielrunde pünktlich beenden zu können. Im Bedarfsfall wird 23; Abs 3; der SPO in Anspruch genommen. Außerdem behält sich die Instanz vor, einzelne Spieltage zusammen zu fassen und in Turnierform auszutragen Die reisenden Vereine haben in der gemeldeten Kluft auswärts anzutreten. Andernfalls ist der Spielgegner frühzeitig (mindestens 1 Tag vor dem angesetztem Termin) zu unterrichten. Sofern die Heimmannschaft aus Werbegründen in seiner Kluft spielen möchte, ist dem Gegner eine Ausweichkluft zu stellen Eltern -/ Fan und Coaching Zone. Bei den G E Junioren wird die Einrichtung einer Eltern - / Fan und Coaching Zone empfohlen. Diese sollte nach Möglichkeit den Empfehlungen des NFV entsprechen Dabei soll die Coaching Zone seitlich am Spielfeld sein. Die Eltern und Fans sollten sich mindestens 5 m vom Spielfeld entfernt aufhalten. Ist eine Werbebande vorhanden, sollten die Eltern und Fans hinter dieser treten. 10. Spielberichte/Pässe/Spielberechtigung Die ordnungsgemäß und leserlich ausgefüllten Spielberichte, mit buchstabengetreu ausgeschriebenen Nach- und Vornamen, so wie im Pass aufgeführt, sind dem Schiedsrichter rechtzeitig und unaufgefordert vor dem Spiel, nebst Freiumschlag, auszuhändigen. (Spielbericht darf nicht mehr an einen Vereinsvertreter zurückgegeben werden) Für nicht identifizierbare Namen, Zahlen oder fehlenden Spieldaten, wie Klasse, Staffel, Spieltag, Spielort usw. wird, nach Punkt 21/3 der Ausschreibung, vom betreffenden Verein eine Gebühr erhoben und eine neue Auflistung der erforderlichen Daten angefordert. Die Spielberichte und die vom SR eingezogenen Pässe sind innerhalb von 3 Tagen, spätestens bis Mittwoch der darauf folgenden Woche, an die zuständigen Staffelleiter einzureichen. WHV / WTM / FRI A Junioren Udo Bruchmann Dorfstr Jever / B Junioren Werner Eden Oldeoogestr Wilhelmshaven C Junioren Uwe Wolters An der Waage Sande / 3817 D Junioren Kai Vollmer Hauptstr Schortens / FRI / WHV E Junioren Ilse Arban Grosse Str Varel / F Junioren Reinhard Reinsch Rahrdumer Schweiz Jever / 4510 G Junioren Andreas Schumacher Oestringer Str Sande / 2890 Auf Anforderung haben die LL / BL-Mannschaften bzw. deren Staffelleiter eine Kopie des Spielberichtes einzureichen Bei fehlendem Pass hat der Jugendtrainer/Betreuer dieses im Spielberichtsbogen zu vermerken. Fehlende oder unvollständige Pässe oder deren Kopien sind von den Vereinen binnen drei Tagen dem Staffelleiter / der Staffelleiterin unaufgefordert einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die Staffelleiterin / der Staffelleiter den Spieler bis zur Vorlage des gültigen Spielerpasses sperren. Ersatzweise kann der Nachweis einer Spielberechtigung statt durch den Spielerpasses auch durch einen Ausdruck aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet in Verbindung mit einem Lichtbildausweis erfolgen (vergl. 4 Spielordnung NFV) Für das Zweitspielrecht und für Spielgemeinschaften sind Spielberechtigungen beim zuständigen Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses einzuholen. Die Liste der spielberechtigten Spieler der SG bzw. die rote Karte für das Zweitspielrecht, ist den Pässen beizufügen. Wird ein Spieler eines anderen Vereins eingesetzt, für den keine Spielberechtigung besteht, ist eine Wertung nach 24 3b/3 der JO und 38 1/c der SPO vorzunehmen Seite 4 von 7
5 11. Meldung der Spielergebnisse Die gastgebenden Vereine sind nach 27 (6) der SpO verpflichtet, die Spielergebnisse bzw. den Spielausfall am angesetzten Spieltag unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet (frühere Bezeichnung SIS), dem NFV über das DFBnet unter der Adresse zu melden (bei Spielausfall kein Nichtantreten und kein 5:0 ) Die Ergebnisse der Spiele der Mannschaften ohne Wertung gehen nicht mit in die Wertung ein. Falsche Eingaben werden als - Nichtgemeldet und keine Eingabe als nichtgemeldete Verlegung angesehen und von der Spielinstanz als Ausfall gekennzeichnet und wieder neu angesetzt. Kann eine Eingabe aus technischen Gründen nicht erfolgen, ist der Spielleiter oder Staffelleiter umgehend zu informieren Die Ergebnisse der G-Junioren Turniere werden nicht geführt. Vereine, die mit der Durchführung der Spielnachmittage beauftragt sind, geben diese ins DFBNet ein. Für jeden Spieltag sind gesonderte Spielberichtsbogen der Mannschaften abzugeben und gesammelt dem Staffelleiter vorzulegen. 12. Spielplätze und Spielausfälle Die Feststellung über die Bespielbarkeit des Platzes richtet sich nach 28 der Spielordnung. Wird ein Platz für unbespielbar erklärt, sind sämtliche Instanzen unverzüglich zu informieren Sagt einer der beteiligten Kreise alle Spiele seines Kreises witterungsbedingt ab, sind bei kreisübergreifenden Spielbegegnungen die jeweiligen Gegner vom Platzverein zu informieren. Eine kreisinterne witterungsbedingte Spielabsage ist für die SG kein Spielverbot, es kann Punkt 7.2 der Ausschreibung (Spielen beim Gegner) in Anspruch genommen werden Mannschaften, die nicht auf den im Spielplan angesetzten Plätzen spielen, müssen den Gegner und Schiedsrichter - Ansetzer (siehe Punkt 13 der Ausschreibung) rechtzeitig benachrichtigen. Das Gleiche gilt auch, wenn nicht auf Naturrasen gespielt wird Der Bier- und Spirituosenausschank und deren Verzehr, unmittelbar am Spielfeldrand, sind verboten. Die Vereine haften für ihre Zuschauer und kommen für evtl. Folgen auf. 13. Schiedsrichter Die Ansetzungen (auch für Pokal- und Entscheidungsspiele) erfolgen in Friesland durch den Schiedsrichter - Ansetzer : Andreas Kreye, Ochsenhammsweg 36, Jever, , Mobil: , FAX: , andreas.kreye@ewetel.net Die Ansetzungen (auch für Pokal- und Entscheidungsspiele) erfolgen in Wittmund durch den Schiedsrichter - Ansetzer: Fritz Wysotzki, Emder Strasse 28, Wittmund, Tel.: , Fax: , Fritz.Wysotzki@t-online.de Die Ansetzungen (auch für Pokal- und Entscheidungsspiele) erfolgen in Wilhelmshaven durch den Schiedsrichter - Ansetzer : Alexandro D'Andrea, Handy: , a.dandrea@gmx.net Die Schiedsrichterspesen, welche durch den Heimvereine bezahlt werden müssen, betragen: FRI WTM WHV A Junioren 15,-- 15,-- 15,-- B Junioren 14,-- 14,-- 14,-- C Junioren 13,-- 13,-- 13,-- D Junioren 11,-- 11,-- 11,-- Alle anderen 6,-- Wird durch eigene Ausschreibung geregelt Zuzüglich Fahrkosten 0,30 pro Km A-D Junioren KL innerhalb von WHV 4,- 14. Spielen ohne Punktwertung Mannschaften, die ohne Punktwertung spielen, dürfen während des gesamten Spieles nur drei Spieler des jüngeren Jahrgangs der nächsthöheren Altersklasse einsetzen. Diese Spiele sind Pflichtspiele und es kann nur in der Play-off- Runde eine Verzichtsleistung erfolgen. Seite 5 von 7
6 15. Festspielen in verschiedenen Mannschaften Das Festspielen wird durch den 5 der Jugend- und durch den 10 der Spielordnung geregelt. 16. Fairnesswertung In den Altersklassen A- bis C-Junioren sowie in der D- Junioren KL, wird nur ein Fairnesspreis in jeder Staffel vergeben. Fairnesssieger ist die Mannschaft mit den wenigsten Strafpunkten während einer ganzen Spielsaison. Bei Überschreitung von 15 Punkten entfällt der Fairnesspreis für diese Spielklasse. Mannschaften mit einem Feldverweis auf Dauer können ebenfalls keinen Fairnesspreis erhalten Die Wertung erfolgt gemäß dem Punktesystem im DFBnet und wird hierüber erstellt Unsportlichkeit Rote Karte Zeitstrafe Gelbe Karte 10 Punkte 5 Punkte 3 Punkte 1 Punkt Dabei ist als Unsportlichkeit folgendes anzusehen: Spielabbruch, Sportgerichtsverhandlung mit Schuldspruch, Nichtantreten, Spielen o. Spielerlaubnis f. d. Verein. 17. Jugendturniere Die Durchführung von Junioren- und Juniorinnenturniere geschieht gemäß 18 der Jugendordnung. Genehmigungen für Jugendturniere der Mannschaften, die am gemeinsamen Spielbetrieb teilnehmen, sind für Hallen- und Feldturniere bei den jeweiligen Kreisjugendausschussvorsitzenden der NFV - Kreise Friesland, Wittmund und Wilhelmshaven zu beantragen. Art des Turniers und Spielmodus muss mitgeteilt werden. Die Meldefristen sind dem Vordruck für Turnieranträge zu entnehmen. 18. Mannschaftsbeiträge, Gebühren und Abgaben Die Mannschaftsbeiträge, Gebühren und sonstige Abgaben werden durch die Finanz und Wirtschaftsordnung geregelt. 19. Anschriftenverzeichnis Die dem Spielleiter des KJA mitgeteilten Anschriften sind nach Herausgabe des Anschriftenverzeichnisses verbindlich. Etwaige Änderungen sind diesem unverzüglich zu melden. Schriftsätze an den Vors. d. KJA, und Spiel- und Staffelleiter, sind nur dann verbindlich, wenn sie auf einen Vereins- oder Briefbogen mit Vereinsstempel abgefasst sind und wenn sie der im Anschriftenverzeichnis benannte Vereinsmitarbeiter bzw. der Jugendleiter, Abteilungs- oder Sportleiter unterschrieben hat. 20. Rechtsbehelfe, Schlussbestimmungen Erstinstanzliche Rechtsbehelfe richten sich nach 15 der RuVO (Anrufung und Einspruch). Die örtliche Zuständigkeit des gemeinsamen Sportgerichtes ergibt sich aus 5, Abs. 6 der NFV-RuVO, das wie folgt lautet: Gemeinsames Kreissportgericht Friesland / Wilhelmshaven / Wittmund federführend ist dabei der Sportgerichtsvorsitzende, aus dessen Kreis der Rechtsuchende oder der Beschuldigte kommt. Die Beisitzer kommen grundsätzlich aus den beiden anderen am Spielbetrieb beteiligten Kreisen. Bei eindeutigen Fällen (sog. Bagatelleangelegenheiten), die nur Vereine eines Kreises betreffen, kann in Absprache mit den beiden anderen Sportgerichten auch das für diesen Kreis zuständige Sportgericht alleine verhandeln. Sofern Gastmannschaften aus anderen Kreisen betroffen sind, unterliegen diese ebenfalls der Sportgerichtsbarkeit der oben genannten Kreise. Kreis Friesland: Michael Ramke, Edo-Wiemken-Str. 9, Sande, Tel.:04422 / 1878; Fax/d: ; MichaelRamke@web.de Kreis Wilhelmshaven: Thomas Göken, Pestalozziweg 10, Wilhelmshaven, Tel.: / Fax: ; GoekenundGoeken@t-online.de Seite 6 von 7
7 Kreis Wittmund: Gralf Jacobs, Sterburer Weg, Esens, Tel.: ; Jacobs@Kanzlei-Esens.de Dem Staffelleiter ist vom Rechtsuchenden bei Anrufung, Einspruch und gebührenpflichtigem Protest eine Kopie des Rechtsbehelfes zuzusenden Diese Ausschreibung behält ihre Gültigkeit bis zur Herausgabe einer neuen Ausschreibung und wird im Laufe der Saison noch durch die Ausschreibung für Pokal und Hallenspiele erweitert, sowie um die erweiterte Auf und Abstiegsregeln für die Kleinfeldmannschaften des Kreises Frieslands ergänzt Auf den 24, Abs. c der Jugendordnung: Strafbestimmungen gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre, wird besonders hingewiesen. 21. Ordnungsstrafen Euro 01. Mannschaft nicht angetreten (1. Mal ) 25,00 Mannschaft nicht angetreten (2. Mal ) 37,50 Mannschaft nicht angetreten (3. Mal ) 50,00 3 x in einer Halbserie nicht angetreten (ausgen. bei Verzicht im Play-off) Ausschluss vom Spielbetrieb 34,3 der SpO 02. Nichtantreten auf der Insel 125, Spielbericht nicht ordnungsgemäß ausgefüllt 7, Es hat keine Liste der spielberechtigten Spieler einer SG bzw. einer roten Karte bei einem Zweitspielrecht am Spieltag vorgelegen. 10, Nicht ordnungsgemäßer Spielerpass (Wiederholungsfall) 10, Pass und Freiumschlag nach Anforderung nicht eingereicht 10, Die Spielergebnisse oder Ausfall nicht, falsch oder zu spät im dfb.net gemeldet. 7, Spielverlegung nicht gemeldet 25, Freiumschlag für SR fehlt oder Auszahlung der SR-Kosten nicht vorgenommen. 10, Spielfeld nicht ordnungsgemäß hergerichtet trotz Aufforderung Bis 25, Nicht ordnungsgemäße Meldung von Turnieren 25, Turnierspielberichte auf Antrag der Spielinstanzen nicht zugesandt 15, Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen oder Turnieren 10, Nichteinhaltung eines Termins oder Nichtabgabe einer verlangten Meldung 15, Nichtteilnahme an Sitzungen mit Vereinsvertretern 30,00 (beim Kreisjugendtag - Verdoppelung der Ordnungsstrafe ) 16. Ohne Spielerlaubnis für den Verein gespielt 25, Ohne Spielberechtigung für die Mannschaft gespielt 12, Als gesperrter Spieler mitgewirkt 25, Unsportliches Verhalten, (auch unmittelbar vor dem Spiel und nach Spielschluss) 50, Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder Lehrgängen ohne Entschuldigung 25, Kostenrahmen Euro 01. Verlegen eines Pflichtspieles nach 6.1 der Ausschreibung 15,00 (Es werden keine zusätzliche Verwaltungskosten erhoben) 02. Bearbeitungskosten für Feldverweis (Es werden keine zusätzlichen Verwaltungskosten erhoben) 15, Verwaltungskosten im Einzelfall 5, Mannschaft zurückgezogen nach Erstellung des Spielplanes 30,00 Anlage : Für den Kreis Friesland ist die angefügte Anlage 1 Jugend-Pokalausschreibung Bestandteil der Spielausschreibung und erlangt zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Spielausschreibung Gültigkeit. KJA- Vorsitzende (Im Original gez.) Andreas Schumacher Thorsten Hyda Christophe Wohlgezogen NFV- Kreis Friesland NFV- Kreis Wittmund NFV- Kreis Wilhelmshaven f.d.r. (im Original gez.) Andreas Schumacher Sande, Spielleiter NFV Friesland Seite 7 von 7
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Hessischer Fußball-Verband e.v.
Hessischer Fußball-Verband e.v. Tel: 0561-818039 Handy: 0176-51837320 Mail: ulli.gerke@web.de oder HFV Postfach A, B, C-Junioren Gruppenliga Kassel Durchführungsbestimmungen für die Saison 2016/17 1. Allgemeines
Hessischer Fußball-Verband
Hessischer Fußball-Verband Verbandsjugendausschuss Jürgen Best Stellv. Verbandsjugendwart Klassenleiter A-Junioren Im Bensensee 17 A 64390 Erzhausen Tel: 06150-6960 Handy: 0171 6538860 Mail: j.best@t-online.de
Kreisjugendausschuss Darmstadt
Kreisjugendausschuss Darmstadt Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Punkt- und Qualifikationsrunde 2010/11 Mannschaft Stichtage Spielbeginn A-Junioren 01.01.1992 31.12.1993 Samstag 16.00 Uhr, ab Nov.
Ausschreibung für die Relegationsrunde zur Vergabe des freien Platzes in der Fusionsliga der Saison 2017/2018
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND e.v. Kreis Oldenburg-Stadt Spielleiter Horst Rickels Ausschreibung für die Relegationsrunde zur Vergabe des freien Platzes in der Fusionsliga der Saison 2017/2018 Für
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V.
NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Kreis Emsland, Schlaunallee 11 A, 49745 Sögel Tel. 05952-940102 Fax 05952-940105 Internet: www.nfv-emsland.de e-mail: info@fussball-emsland.de Spielausschuss Senioren
Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Giessen für das Spieljahr 2017/18
Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Giessen für das Spieljahr 2017/18 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des Hessischen
2.2 Spielsystem 1 Kreisliga 14 Mannschaften 13 Gießen 1 Alsfeld 4 Vereine spielen im Kreis Wetzlar
Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Giessen für das Spieljahr 2014/15 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des Hessischen
Hessischer Fußball-Verband e.v.
Hessischer Fußball-Verband e.v. Kreisjugendfußballausschuss Schwalm-Eder Durchführungsbestimmungen für die Saison 2015/16 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des
Fußball - Regional -Verband Südwest Frauen- und Mädchenausschuss
Fußball - Regional -Verband Südwest Frauen- und Mädchenausschuss Durchführungsbestimmungen für die Spiele der B-Juniorinnen-Regionalliga Südwest 2016/2017 1. Allgemeines 1.1 Die BMRL besteht aus mindestens
Allgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2016/2017 der Juniorinnen in der Region Frankfurt
Allgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2016/2017 der Juniorinnen in der Region Frankfurt ALTERSKLASSE STICHTAG SPIELZEIT B Juniorinnen 01.01.2000 2 x 40 Minuten C Juniorinnen
Hessischer Fußball-Verband
Hessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Darmstadt Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Punkt- und Qualifikationsrunde 2015/16 A- bis E-Junioren Mannschaft Stichtage Spielbeginn A-Junioren 01.01.1997
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Hessischer Fußball-Verband e.v. Kreisjugendfußballausschuss Schwalm-Eder Durchführungsbestimmungen für die Saison 2016/17 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des
Sonderregelungen Junioren + Juniorinnen
Sonderregelungen Junioren + Juniorinnen (Stand 07.07.2017) Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind die Ausschreibungen der Jugendspielausschüsse Kreis Diepholz + Bezirk Hannover Spieler Spielfeld Ball
Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Marburg für das Spieljahr 2015/16
Durchführungsbestimmungen für Junioren-Spiele im Kreis Marburg für das Spieljahr 2015/16 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des Hessischen
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NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Kreis Emsland, Schlaunallee 11 A, 49745 Sögel Tel. 05952-940102 Fax 05952-940105 Internet: www.nfv-emsland.de e-mail: info@fussball-emsland.de Spielausschuss Senioren
Spieljahr 2015/2016. Anschriften Kreisschiedsrichterausschuss: NFV Kreis Friesland Informationsblatt für alle Schiedsrichter/innen. Stand:
NFV Kreis Friesland Informationsblatt für alle Schiedsrichter/innen Stand: 05.08.2015 Spieljahr 2015/2016 Anschriften Kreisschiedsrichterausschuss: Vorsitzender - Datenverwalter - Zuständig für Beobachtungen
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NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. Kreis Emsland, Schlaunallee 11 A, 49745 Sögel Tel. 05952-940102 Fax 05952-940105 Internet: www.fussball-emsland.de Spielausschuss Senioren Vorsitzender: Berthold
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Hessischer Fußball-Verband e.v.
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Hessischer Fussball-Verband
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HESSISCHER FUSSBALL - VERBAND e.v.
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/ Hessischer Fußball - Verband Kreisjugendausschuss Fulda ============================================================================== Durchführungsbestimmungen für die Junioren/innen-Kreisligen und
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Bestimmungen für den Spielbetrieb der G- bis D-Junioren/Juniorinnen im Kreis Stade Spieljahr 2016/2017 G-Junioren Spielerzahl: 6 (inkl. TW) Spielfeldgröße: ca. 35-40 x 32 Meter. Zum Beispiel wie auf der
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