Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Master of Science

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1 Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem bschluss Master of Science ufgrund des 52 bsatz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 1) wird nach Beschlussfassung durch den Fakultätskonvent der Technisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät vom XX.XX.XXXX die folgende Satzung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Studienbeginn, Studienvoraussetzungen Struktur und Umfang des Studiums 5 Masterprüfung und Zulassungsvoraussetzungen 6 Fachliche Zulassungsvoraussetzung für die Masterarbeit 7 Studienfachberatung und Mentorenbetreuung Inkrafttreten nhang Lehrmodule und Studienplan 1

2 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung der Universität zu Lübeck für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge (im folgenden abgekürzt durch PVO) das Studium des Masterstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck. Sie gilt für Studierende, die ein Studium ab dem Wintersemester 2010/11 beginnen. 2 Studienziel (1) Das Masterstudium bereitet die bsolventen und bsolventinnen auf informatische Tätigkeiten in anwendungs-, herstellungs-, forschungs- und lehrbezogenen Berufsfeldern vor. (2) Das Ziel der usbildung im Master-Studiengang Informatik besteht darin, die Studierenden durch Vermittlung von Methoden und Kenntnissen sowie Einübung von Fertigkeiten in den wichtigsten Gebieten der Informatik in den Stand zu setzen, vielfältige Probleme der Informationsverarbeitung zu verstehen und zu bearbeiten. Dabei liegt im Gegensatz zum Bachelor-Programm die Betonung auf dem Erwerb von Fähigkeiten für wissenschaftliches rbeiten. Die usbildung trägt dem durch ein breites, grundlagenorientiertes und vertiefendes Studium Rechnung und soll die Voraussetzung für ein lebenslanges Lernen im Bereich der Informatik sowie für eine weitergehende akademische Qualifikation wie z.b. die Promotion schaffen. Weiterhin sollen die Studierenden aufgrund der von ihnen erworbenen Kompetenzen in der Lage sein, Leitungsfunktionen in der Wirtschaft zu übernehmen. (3) Der Master-Studiengang Informatik ist forschungsorientiert und konsekutiv zum Bachelor- Studiengang Informatik aufgebaut. Sein Gegenstand ist die nalyse, Beschreibung, Konstruktion und Validierung von informationsverarbeitenden Systemen. Dies umfasst die Spezifikation der nwendungsanforderungen, den Entwurf und die nalyse von Verfahren zur Lösung der gestellten ufgaben, die Entwicklung von Datenstrukturen und lgorithmen, deren Implementierung in Software und Hardware und den Nach- weis dafür, dass das so konstruierte System die gestellten nforderungen erfüllt. Wie auch im Bachelor-Studiengang wird durch die Integration eines speziellen nwendungsfaches ein intensiver nwendungsbezug hergestellt. Neben den im Bachelor angebotenen Bereichen Bioinformatik, Medieninformatik, Medizinische Informatik sowie Robotik und utomation wird zusätzlich ein Schwerpunktfach Software Systems Engineering angeboten. 2

3 3 Studienbeginn, Studienvoraussetzungen (1) Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommerhalbjahr aufgenommen werden. (2) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Informatik ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber folgende Nachweise erbringt: a) Bachelorabschluss in Informatik oder einem verwandten Fach Hierfür muss die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen, - entweder dass sie oder er einen Bachelorabschluss oder diesem gleichwertigen bschluss erworben hat im Studiengang Informatik oder in einem fachlich eng verwandten Studiengang an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört - oder dass sie oder er an einer ausländischen Hochschule einen gleichwertigen bschluss in einem fachlich eng verwandten Studiengang erworben hat. Die Gleichwertigkeit eines Bachelor-Studienganges wird ohne weitere Prüfung angenommen, wenn dieser von einer fachspezifischen kkreditierungsagentur wie der SIIN nach den Richtlinien des kkreditierungsrates akkreditiert worden ist und die kkreditierung zum Zeitpunkt des bschlusses gültig ist. Die Gleichwertigkeit eines ausländischen bschlusses wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz ( festgestellt. Das Masterstudiengang ist konsekutiv zu dem Bachelorstudiengang Informatik der Universität zu Lübeck. Eine Zulassung kann mit der uflage verbunden werden, fehlende Voraussetzungen durch erfolgreiche bsolvierung von Modulen des Bachelorstudiengang Informatik innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums nachzuholen. b) Besondere Qualifikation Der Nachweis der besonderen Qualifikation wird erbracht durch einen Bachelorabschluss mit mindestens der Note 2,7, sowie einer qualifizierten Bachelorarbeit. Eine Kopie der Bachelorarbeit ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. uch andere Nachweise, etwa auf Grund einschlägiger Berufserfahrung, sind möglich. c) Motivation für den Masterstudiengang Informatik Dieser Nachweis ist durch ein Motivationsschreiben zu erbringen, in dem Folgendes detaillierter dargelegt werden sollte: 3

4 1. Eignung für diesen Studiengang auf Grund der bisherigen usbildung, 2. spezifische Begabungen und Interessen für diesen Studiengang, 3. Fähigkeiten für eine grundlagen- und methodenorientierte wissenschaftliche rbeitsweise,. Erwartungen an diesen Studiengang und Berufsziele. d) usreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Dieser Nachweis ist nur von Bewerberinnen und Bewerber zu erbringen, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben. Der Nachweis hierüber wird geführt durch das Bestehen eines anerkannten Sprachtests. (3) Über das Vorliegen und die Erfüllung der in bsatz 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen sowie über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. () Wenn zum Bewerbungszeitpunkt das qualifizierende Studium noch nicht abgeschlosssen ist, die bschlußarbeit aber bereits begonnen wurde, genügt der Nachweis von Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 160 Kreditpunkten und eine aus diesen Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote von mindestens 2,7, um unter Vorbehalt zugelassen zu werden. In diesem Fall ist der erfolgreiche Studienabschluß innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn nachzuweisen. Geschieht dies nicht, so erlischt die Zulassung. Struktur und Umfang des Studiums (1) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich mit einem Gesamtumfang von 0 Kreditpunkten (KP) gemäß dem ECTS-Standard mit einer Regelstudienzeit von 2 Jahren. Dabei entfallen KP auf das Kernfach Informatik mit einem Pflichtbereich von 2 KP und einem Vertiefungsblock von 16 KP, weitere 32 KP auf das nwendungsbzw. Schwerpunktfach, 1 KP auf fachübergreifende Kompetenzen und 30 KP auf die Masterarbeit mit einem abschließenden Kolloquium. Bei der individuellen Gestaltung der Wahlpflichtbereiche muß jeder Studierende sicherstellen, daß sich mindestens ein Seminar darunter befindet. (2) Mit dem Zulassungsantrag zum Masterstudium ist eines der folgenden nwendungs- bzw. Schwerpunktfächer zu wählen: 1. Bioinformatik (Bioinformatics), 2. Medieninformatik (Media Informatics), 3. Medizinische Informatik (Medical Informatics),. Robotik und utomation (Robotics and utomation),

5 5. Software Systems Engineering. (3) Die nwendungsfächer Nr. 1 bauen auf dem Curriculum der entsprechenden nwendungsfächer des Bachelor-Studienganges Informatik der Universität zu Lübeck auf. Mit dem Zulassungsantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass die darin vermittelten Kompetenzen vorhanden sind. Bei nicht ausreichenden Kompetenzen kann der Prüfungsausschuß die Wahl eines dieser nwendungsfächer genehmigen mit der uflage, entsprechende Lehrmodule aus dem Bachelorstudium nachzuholen. () Die Teilnahme an weiteren von der Universität angebotenen Lehrmodulen über den in bsatz (1) vorgegebenen Rahmen hinaus ist möglich und wird empfohlen. Derartige Prüfungsleistungen können auf ntrag im Diploma Supplement aufgelistet werden. (5) Die Lehrmodule der einzelnen Bereiche und die Wahlmöglichkeiten sind im nhang aufgeführt und im Modulhandbuch detailliert beschreiben. (6) Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch mit usnahme des Seminar CS50 im Bereich Fachübergreifende Kompetenzen, das in Englisch durchgeführt wird. Darüber hinaus können auch weitere Lehrnodule, vornehmlich im Wahlpflichtbereich, in Englisch durchgeführt werden, wobei den Studierenden in diesem Fall die Option einer deutschsprachigen Prüfung einzuräumen ist. Für den Studienerfolg sind ausreichende Kenntnisse der englischen Fachsprache notwendig. 5 Masterprüfung und Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Masterrprüfung besteht aus studienbegleitenden Fachprüfungen für die einzelnen Lehrmodule und der Masterarbeit mit einem abschließenden Kolloquium. Für Leistungszertifikate der Kategorie ( 7 PVO) ist eine Prüfungsleistung gemäß PVO 11 (1) Nr. 1-3 zu erbringen. Für die Kategorie B sind zusätzlich die Prüfungsleistungen nach PVO 11 (1) -9 zulässig. (2) Die Zulassung zu den studienbegleitenden Fachprüfungen erfolgt gemäß $10 PVO grundsätzlich mit der Einschreibung zum Masterstudiengang Informatik. Zu einer Fachprüfung des Masterstudiegangs Informatik kann nur zugelassen werden, wer 1. im Masterstudiengang Informatik der Universität zu Lübeck immatrikuliert ist und 2. die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Prüfung erfüllt. (3) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat die Masterprüfung oder die Diplomprüfung in einem Studiengang Informatik oder einem verwandten Studiengang an einer 5

6 Universität, einer gleichgestellten Hochschule oder einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder wenn sie oder er sich in solch einem Studiengang in einem Prüfungsverfahren befindet. () Der ntrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist gesondert schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Dem ntrag sind beizufügen 1. die Nachweise über das Vorliegen der in bsatz (2) genannten Zulassungsvoraussetzungen, 2. eine Erklärung, daß die Versagungsgründe gemäß bsatz (3) nicht vorliegen. (5) Studierende können nicht gleichzeitig im Diplomstudiengang Informatik und im Masterstudiengang Informatik der Universität zu Lübeck eingeschrieben sein. 6 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß 10 PVO erfüllt, sich mindestens im 3. Studienhalbjahr befindet und Leistungszertifikate des Studiengangs im Umfang von mindestens 75 Kreditpunkten vorweist. 7 Studienfachberatung und Mentorenbetreuung (1) Studierende sollen die Studienfachberatung in nspruch nehmen. (2) Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Lehreinheit des Masterstudiengangs Informatik durchgeführt. Jeder oder jedem Studierenden wird bei Studienbeginn eine Dozentin oder ein Dozent als Mentor(in) zugewiesen, der/die regelmäßig - mindestens zweimal pro Studienhalbjahr - aufzusuchen ist, um Studienerfolg und die weitere Studiengestaltung zu beraten. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung des Präsidiums gem. 1 bs. 1 HSG wurde mit Schreiben vom XX.XX.XXXX erteilt. Lübeck, den XX.XX.XXXX Der Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät 6

7 nhang zur Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik der Universität zu Lübeck 1. Vorbemerkung In den folgenden Tabellen werden die Lehrmodule (LM) aufgelistet, für die Leistungszertifikate (LZF) zum Bestehen der Masterprüfung erworben werden müssen, unterteilt in die verschiedenen Studienbereiche. Für jedes LM ist der Umfang der durchschnittlichen Präsenzstunden pro Woche (SWS), die rt Vorlesung (V), Übung (Ü) oder Praktikum (P), die nzahl der Kreditpunkte (KP) und der Typ des Leistungszertifikats - Kategorie oder B - angegeben. Weitere Details wie Lernziele und Inhalte, die zu erbringenden Studienleistungen oder rt der Prüfung werden im Modulhandbuch (MHB) beschrieben. 2. llgemeine Hinweise und Regeln bei der Wahl von Lehrmodulen Die Studierenden können unter Beachtung der Vorgaben der Prüfungsordnung LM in den Wahlpflichtbereichen frei wählen. Dabei sind die folgenden Regeln zu beachten: - LM können nicht mehrfach angerechnet werden; - LM, die bereits im Bachelorzeugnis aufgeführt sind, können nicht gewählt werden; - weitere LM oder Modulkombinationen können auf begründeten ntrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden; - mindestens eins der LM muß ein Seminar sein; - von den Vertiefungsblöcken und sonstigen Wahlpflichtveranstaltungen werden in jedem Studienjahr nur eine beschränkte nzahl von LM und auch nur bei hinreichender Nachfrage realisiert; es wird empfohlen, spezielle Interessen rechtzeitig den Programmverantwortlichen zu melden. 3. Kernbereich Informatik Pflichtmodule Pflichtmodule Informatik SWS KP Typ LZF CS001 lgorithmik CS005 lgorithmisches Lernen und Data Mining CS020 Spezifikation und Modellierung CS150 Verteilte Systeme CS160 Echtzeitsysteme CS220 Statistische Mustererkennung CS230 Mensch-Computer-Interaktion Summe 2 7

8 . Kernbereich Informatik Vertiefungsblöcke us der folgende Liste ist ein Vertiefungsblock im Umfang von mindestens 16 KP zu wählen. Ein Vertiefungsblock umfaßt in der Regel Basismodule, die verpflichtend sind, sowie einen Katalog weiterer LM, aus denen eine gewisse nzahl mit einer Mindestzahl an KP zu wählen ist. a) lgorithmik und Komplexität (K) SWS KP Typ LZF CS002 Komplexitätstheorie CS00 Fortgeschrittene lgorithmen und Datenstrukturen 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS3051 Parallelverarbeitung CS006 Kombinatorische Optimierung CS016 Kryptologie CS01 Computeralgebra CS5010 Wissenschaftliches Rechnen CS5099 Seminar lgorithmik und Komplexitätstheorie 2S oder B b) Programmierung (PR) SWS KP Typ LZF CS3052 Programmiersprachen CS131 Methodik des Programmierens CS519 Projektpraktikum Programmierung 3P B 1 Modul aus dem folgenden Katalog: CS0 Softwarekonstruktion CS132 Funktionale Programmierung CS133 Logikprogrammierung CS5153 Drahtlose Sensornetze CS135 Programmierung paralleler und verteilter Systeme c) Verteilte Informationssysteme (VI) SWS KP Typ LZF CS199 Projektpraktikum Verteilte Informationssysteme 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS3202 Non-Standard-Datenbanken CS019 Theorie verteilter Systeme CS10 Mobile und verteilte Datenbanken CS nfrageverarbeitung und Transaktionen CS151 Systemarchitekturen für verteilte nwendungen d) Parallele und Verteilte Systemarchitekturen (PV) SWS KP Typ LZF CS5192 Projektpraktikum Par. und vert. Systemarchitekturen 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog CS170 Parallelrechnersysteme CS172 Zuverlässigkeit von Rechensystemen CS5170 Hardware/Software Co-Design CS5156 Systemarchitekturen für Multimedia CS5153 Drahtlose Sensornetzwerke CS151 Systemarchitekturen verteilter nwendungen CS5150 Organic Computing

9 e) Organic Computing (OC) SWS KP Typ LZF CS 5150 Organic Computing CS5197 Projektpraktikum Organic Computing 3P B 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS05 Neuroinformatik CS55 Modellierung biologischer Systeme CS5153 Drahtlose Sensornetze CS5270 Mobile Roboter f) Intelligente eingebettete Systeme (IE) SWS KP Typ LZF CS5193 Projektpraktikum Int. Eingeb. Systeme 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS250 Computer Vision CS05 Neuroinformatik CS5170 Hardware/Software Codesign CS520 Künstliche Intelligenz 2 CS5260 Digitale Sprach- und udiosignalverarbeitung CS5270 Mobile Roboter CS5275 usgew. Methoden der Signalanalyse und verbess. CS520 Tomographische Verfahren CS520 Fuzzy- und Neurofuzzy Systeme g) Signal- und Bildverarbeitung (SB) SWS KP Typ LZF CS519 Projektpraktikum Signal- und BIldverarbeitung 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS250 Computer Vision CS270 Medizinische Robotik CS5156 Systemarchitekturen für Multimedia CS5255 Elemente der udio- und Bildcodierung CS5260 Digitale Sprach- und udiosignalverarbeitung CS5275 usgew. Methoden der Signalanalyse und verbess. CS520 Tomographische Verfahren ME100 Med. Mess- und utomatisierungssysteme h) Sicherheit (SI) SWS KP Typ LZF CS5195 Projektpraktikum Security 3P B 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS3050 Kodierung und Sicherheit CS3156 Sicherheit in Netzen und verteilten Systemen CS010 Safety und Security CS016 Kryptologie CS172 Zuverlässigkeit von Rechensystemen CS5015 dvanced Topics in Security 2S oder B 9

10 i) Enterprise IT (EI) SWS KP Typ LZF CS151 Systemarchitekturen verteilter nwendungen (*) CS5196 Projektpraktikum Enterprise IT 3P B 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS3156 Sicherheit in Netzen u. verteilten Systemen CS157 Mainframes: rchitekturen und Programmierung CS20 Betriebliche Informationssysteme CS5152 SO-Technologien CS5191 Seminar Enterprise IT 2S oder B (*) falls S151 auch im nwendungsfach verpflichtend ist, dient als Ersatz CS5152 SO-Technologien j) Numerische Bildverarbeitung (NB) SWS KP Typ LZF M500 Mathematische Methoden der Bildverarbeitung 2 oder 3 Module aus dem folgenden Katalog: M3100 Computergrafik M030 Optimierung M00 Numerik 2 M5031 Bildregistrierung V+2Ü k) nalysis (N) SWS KP Typ LZF M330 Biosignalanalyse 2 oder 3 Module aus dem folgenden Katalog: M020 Stochastik 2 M030 Optimierung M00 Numerik 2 M10 pproximationstheorie M510 Wavelet-Theorie V+2Ü l) Stochastik (ST) SWS KP Typ LZF M3150 Biometrie 3V +1Ü +2P M020 Stochastik 2 1 Modul aus dem folgenden Katalog: M30 usgew. Statist. Methoden der Bioinformatik M610 Stochastische Prozesse und Modellierung M5610 usgewählte stochastische Prozesse M5620 usgewählte statistische Modelle 10

11 5. Fachübergreifende Kompetenzen Pflichtmodul Fachübergreifende Kompetenzen SWS KP Typ LZF 1 CS5700 Fallstudie zur professionellen Produktentwicklung 10 B Wahlpflichtmodul: 1 Modul aus dem folgenden Katalog: CS510 Wissenschaftliche Lehrtätigkeit CS520 Recht und Informationstechnik CS530 Existenzgründung CS50 englischsprachiges Seminar aus dem Kernbereich Informatik oder nwendungs/schwerpunktfach 1S+2P 1V+1S 1S+1P 2S B 6. bschlußarbeit CS5990 Masterarbeit mit Kolloquium Bearbeitungszeit 6 Monate KP 30 7 nwendungs- und Schwerpunktfächer a) Bioinformatik Pflichtmodule Bioinformatik SWS KP Typ LZF 32 CS250 Computer Vision CS05 Neuroinformatik CS0 Molekulare Bioinformatik CS55 Modellierung biologischer Systeme CS599 Projektpraktikum Bioinformatik 3P B LS050 Molekularbiologie Wahlpflichtmodule: 1 oder 2 Module folgendem Katalog: CS5275 usgew. Methoden der Signalanalyse und verbess. CS510 rtificial Life CS520 Fuzzy- und Neuro-Fuzzy-Systeme CS50 usgewählte Themen der Neuro- und Bioinformatik LS060 Biochemie M3150 Biometrie M020 Stochastik 2 2V+1U 2S 3V+1Ü+2P oder B 11

12 b) Medieninformatik Pflichtmodule Medieninformatik SWS KP Typ LZF 32 CS155 Kommunikationssysteme für multimediale nw. CS620 Psychologische Grundlagen der Medieninformatik CS60 Hypermediasysteme CS650 ugmented-, Mixed- und Virtual-Reality-Systeme CS660 Prozessführungssysteme Wahlpflichtmodule: 3 Module aus dem folgenden Katalog: CS3202 Nonstandard- und Multimedia-Datenbanken CS5151 Telemedizin CS5155 Mobile Multimediasysteme CS5156 Systemarchitekturen für Multimedia CS5157 Medienkompression CS5210 Elektronische Geschäftsprozesse CS5255 Elemente der udio- und Bildkodierung CS5260 Digitale Sprach- und udiosignalverarbeitung CS5605 Medientheorie und Semiotik CS5610 Computergestütztes Lehren und Lernen CS5615 Computergestützte Kooperation CS560 Soziologie vernetzter Medien CS5650 Computer- und Medienkunst M5020 Computergrafik 2 oder B c) Medizinische Informatik Pflichtmodule Medizinische Informatik SWS KP 32 LZF Typ CS310 Medizinische Dokumentation und Datenmodelle CS320 Verfahren und Systeme im Gesundheitswesen CS330 Bildanalyse- und Erkennungssysteme in Diagnose und Therapie CS30 Krankenhausbetriebswirtschaftslehre MZ010 Epidemiologie MZ020 Einführung Innere Medizin Wahlpflichtmodule: 2 Module aus folgendem Katalog: CS20 Syntaktische Mustererkennung CS270 Medizinische Robotik CS20 Betriebliche Informationssysteme CS350 Wissensbasen und Expertensysteme in der Medizin CS5151 Telemedizin M300 Biomathematik ME100 Mediz. Meß- und utomatisierungssysteme ME200 Tomographische Verfahren

13 d) Robotik und utomation Pflichtmodule Robotik und utomation SWS KP LZF Typ 32 CS3230 Med. Mess- und utomatisierungssysteme CS250 Computer Vision CS270 Medizinische Robotik CS05 Neuroinformatik CS5270 Mobile Roboter CS5295 Projektpraktikum Robotik und utomation 3P B Wahlpflichtmodule: 2 Module aus dem folgenden Katalog CS170 Parallelrechnersysteme CS172 Zuverlässigkeit von Rechensystemen CS660 Prozessführungssysteme CS5170 Hardware/Software Co-Design CS520 Künstliche Intelligenz II CS5255 Elemente der udio- und Bildcodierung CS5260 Digitale Sprach- und udiosignalverarbeitung CS5275 usgewählte Methoden der Signalanalyse und verbess. CS510 rtificial Life CS520 Fuzzy- und Neurofuzzy Systeme CS5150 Organic Computing CS5590 Seminar Robotik und utomation ME200 Tomographische Verfahren 2S oder B e) Software Systems Engineering Pflichtmodule Software Systems Engineering SWS KP 32 LZF Typ CS010 Safety und Security CS0 Softwarekonstruktion CS10 Mobile und verteilte Datenbanken CS151 Systemarchitekturen verteilter nwendungen CS5170 Hardware/Software Co-Design CS5799 Projektpraktikum Software Systems Engineering 3P B Wahlpflichtmodule: 2 Module aus dem folgenden Katalog: CS015 Requirements Engineering CS030 Verifikation CS nfrageverarbeitung und Transaktionen CS172 Zuverlässigkeit von Rechensystemen CS5156 Systemarchitekturen für Multimedia CS5790 Seminar Software Systems Engineering (2S) 2S oder B ) Studienplan Die folgende Tabelle beschreibt den empfohlenen Studienverlauf. 13

14 Neufassung FPO Ma Inf Stand

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