DFG. Wahlordnung. für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) DFG-Vordruck /10 Seite 1 von 11

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DFG. Wahlordnung. für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) DFG-Vordruck /10 Seite 1 von 11"

Transkript

1 -Vordruck /10 Seite 1 von 11 Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft ()

2 -Vordruck /10 Seite 2 von 11 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Struktur der Fachkollegien, Wahlturnus Aktive Wahlberechtigung Stimmzahl, Stimmaufteilung Passive Wahlberechtigung Inkompatibilität mit anderen Ämtern Abschnitt: Wahlvorschläge Einreichung von Wahlvorschlägen Aufstellung der Liste der Kandidierenden Abschnitt: Wahlverfahren... 6 I. Allgemeine Regelungen Entscheidung über das Wahlverfahren, Wahlfrist Wahlstellen, Wahlprotokoll... 7 II. Sonderregelungen für Online-Wahl Wahlunterlagen Stimmabgabe Auszählung... 9 III. Sonderregelungen für Papier-Wahl Wahlunterlagen Ausfüllen des Stimmscheins Stimmabgabe und Auszählung Abschnitt: Wahlprüfung Anfechtung, Wiederholung der Wahl, Aufbewahrungsfristen... 10

3 -Vordruck /10 Seite 3 von Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Struktur der Fachkollegien, Wahlturnus 1. Die fachliche Struktur der Fachkollegien sowie die Anzahl ihrer Mitglieder legt der Senat gemäß 6 Nr. 7 der Satzung der fest. Dabei kann der Senat Fachkollegien in Fächer gliedern und für diese Fächer eine Anzahl von zu wählenden Mitgliedern festlegen. Der Senat trägt dafür Sorge, dass die gesamte Wissenschaft durch die Fachkollegien erfasst, und dass in den Fachkollegien den wissenschaftlichen Interessen der Fächer und fachübergreifenden Bezügen gebührend Rechnung getragen wird. Bevor der Senat eine Entscheidung trifft, die die Interessen einzelner Fächer maßgeblich betreffen kann, wird er in geeigneter Form die Vorsitzenden der betroffenen Fachgesellschaften anhören. 2. Die Mitglieder der Fachkollegien werden auf Dauer von vier Jahren in geheimer Wahl gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich bei unmittelbar vorangehender Mitgliedschaft in einem Fachkollegium über zwei volle aufeinander folgende Amtsperioden. Die Amtsperiode der neu gewählten Mitglieder der Fachkollegien beginnt mit der konstituierenden Sitzung des jeweiligen Fachkollegiums. Gleichzeitig damit endet die Amtsperiode der vorherigen Mitglieder des Fachkollegiums. 3. Für jedes Fach werden mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter nach der Zahl der auf sie entfallenen Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Entfallen in einem Fach nur auf eine kandidierende Person Stimmen, so wird ausnahmsweise für dieses Fach nur eine Vertreterin oder ein Vertreter gewählt. Entfallen in einem Fach auf keine kandidierende Person Stimmen, oder scheiden alle gewählten Personen während der Amtsperiode aus, so wird die Bearbeitung der zu diesem Fach gehörenden Anträge von den übrigen Fächern dieses Fachkollegiums übernommen. Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, so rückt die Kandidatin oder der Kandidat mit der nächst höchsten Stimmenzahl nach. In besonderen Fällen (zeitlich begrenztes Ausscheiden wegen Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit oder Erkrankung von mehr als sechs Monaten) kann mit dem Einverständnis des nachrückenden Mitgliedes auch ein Nachrücken auf Zeit erfolgen.

4 -Vordruck /10 Seite 4 von Jedes Fachkollegium wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie mindestens eine Person als Stellvertretung. 2 Aktive Wahlberechtigung 1. Aktiv wahlberechtigt sind Personen, die am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben: a) als Professorin oder Professor (einschließlich Juniorprofessorin oder Juniorprofessor) in einer Mitgliedseinrichtung oder b) als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler in einer Mitgliedseinrichtung, wenn vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich die mündliche Doktorprüfung (oder ein anerkannter vergleichbarer Abschluss) abgelegt wurde oder c) als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit den in 2 Nr. 1 a) oder b) genannten Qualifikationen in einer vom Senat als Wahlstelle anerkannten Einrichtung (vergleiche hierzu 9 Nr. 2). 2. Wahlberechtigte, die mehreren Mitgliedseinrichtungen bzw. Wahlstellen angehören, dürfen nur einmal wählen. Soweit sie einer Mitgliedshochschule angehören, werden sie dort als wahlberechtigt erfasst. 3. Aktiv wahlberechtigt sind auch andere Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, denen der Senat das aktive Wahlrecht verliehen hat (Einzelwählende). Vorschläge zur Verleihung des aktiven Wahlrechts an Personen mit den in 2 Nr. 1 a) oder b) genannten Qualifikationen, die am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben, können neben den Mitgliedern und den Wahlstellen auch wissenschaftliche Einrichtungen machen, denen der Senat dieses Recht verliehen hat. Der Senat kann die Präsidentin oder den Präsidenten der ermächtigen, über die Verleihung des aktiven Wahlrechts zu entscheiden. 3 Stimmzahl, Stimmaufteilung 1. Jede wahlberechtigte Person hat sechs Stimmen. 2. Die Stimmen können auf Kandidatinnen und Kandidaten aus unterschiedlichen Fachkollegien bzw. aus unterschiedlichen Fächern aufgeteilt werden.

5 -Vordruck /10 Seite 5 von Einer Kandidatin oder einem Kandidaten können Wahlberechtigte bis zu drei Stimmen geben. 4 Passive Wahlberechtigung Wählbar sind Personen, die nach 2 aktiv wahlberechtigt sind und zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen, indem sie 1. in einer Mitgliedseinrichtung oder in einer Wahlstelle im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses wissenschaftlich forschend tätig sind; oder 2. in einer Mitgliedseinrichtung eine unabhängige wissenschaftlich forschende Tätigkeit (z.b. als Heisenberg-Stipendiatin oder -Stipendiat oder als Leitung einer Nachwuchsgruppe der, der MPG oder vergleichbarer Einrichtungen) ausüben. Gleiches gilt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in einer Einrichtung tätig sind, die vom Senat zur Wahlstelle erklärt worden ist; oder 3. andere unabhängig wissenschaftlich forschende Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler sind, denen der Senat das passive Wahlrecht durch die Aufnahme in die Liste der Kandidierenden verleiht. 5 Inkompatibilität mit anderen Ämtern Eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler kann nur für ein Fach bzw. wenn ein Fachkollegium nicht in Fächer unterteilt ist, für ein Fachkollegium kandidieren (vergleiche 1 Nr. 1). Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses, Mitglieder der von diesem eingesetzten Bewilligungsausschüsse, sowie Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten dürfen während der Ausübung dieses Amtes nicht Mitglieder von Fachkollegien sein. Beauftragte und deren Stellvertretung nach 9 Nr. 8 dürfen nicht für eine von Ihnen zu überwachende Wahl kandidieren. 2. Abschnitt: Wahlvorschläge 6 Einreichung von Wahlvorschlägen 1. Wahlvorschläge können eingereicht werden von: a) den Mitgliedern der ; b) den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen, denen der Senat dieses Recht für die nächste Wahl verliehen hat; c) dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft;

6 -Vordruck /10 Seite 6 von 11 d) den Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preisträgerinnen und -Preisträgern. 2. Den Vorschlagsberechtigten werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten der die Kriterien für die Vorlage von Wahlvorschlägen mitgeteilt. 3. Den Vorschlägen muss jeweils eine schriftliche Einverständniserklärung der für eine Kandidatur vorgeschlagenen Person beigefügt sein. 7 Aufstellung der Liste der Kandidierenden 1. Der Senat prüft alle vorgelegten Kandidierendenvorschläge und stellt die Liste der Kandidierenden durch Auswahl aus den Vorschlägen auf. Er kann die Vorschlagsberechtigten zu einer Ergänzung der Kandidierendenvorschläge auffordern. 2. In der vom Senat aufgestellten Liste der Kandidierenden sind verzeichnet: a) die Fachkollegien einschließlich ihrer Fächer, b) die Anzahl der Personen, die die jeweiligen Fächer im Fachkollegium vertreten, c) die Kandidierenden. 3. Abschnitt: Wahlverfahren I. Allgemeine Regelungen 8 Entscheidung über das Wahlverfahren, Wahlfrist 1. Das Wahlverfahren soll im Wege einer Online-Wahl (Stimmabgabe über das Internet) durchgeführt werden. Ist dies in Bezug auf einen turnusmäßig anstehenden Wahltermin nicht möglich, so wird die Wahl im Wege einer Stimmabgabe über Stimmzettel in Papierform (nachfolgend: Papier-Wahl) durchgeführt. 2. Das Präsidium der entscheidet vor jeder Wahl über das durchzuführende Wahlverfahren. Gleichzeitig entscheidet das Präsidium über das Datum des Beginns und des Ablaufs der Wahlfrist (erster und letzter Zeitpunkt einer möglichen Stimmabgabe). Die Wahlfrist soll bei Wahldurchführung mittels Online-Wahl vier Wochen, bei Papier-Wahl zwei Wochen betragen.

7 -Vordruck /10 Seite 7 von Das Wahlverfahren richtet sich bei einer Online-Wahl nach den Vorschriften der und bei Papier-Wahl nach den Vorschriften der Die allgemeinen Regelungen des 9 gelten für beide Formen des Wahlverfahrens. 9 Wahlstellen, Wahlprotokoll 1. Die Mitgliedseinrichtungen der richten Wahlstellen ein. Die Mitgliedseinrichtungen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. 2. Der Senat kann weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen das Recht verleihen, Wahlstellen einzurichten und die Wahl in eigener Verantwortung durchzuführen. 3. Die Wahlstellen ermitteln die Zahl der bei ihnen wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und teilen sie der Geschäftsstelle der bis zu dem erbetenen Termin mit. 4. Die Geschäftsstelle der oder ein beauftragter Dritter stellt den Wahlstellen die für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Der Umfang der Wahlunterlagen für die Online-Wahl ist in 10 geregelt, der für die Papier-Wahl in Die Wahlstellen geben die ihnen zur Verfügung gestellten Wahlunterlagen an die bei ihnen wahlberechtigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter mit dem Ersuchen, binnen der vom Präsidium der festgesetzten Frist ihre Stimmen abzugeben. 6. Die Wahlstellen erstellen gemäß den Vorgaben der ein Wahlprotokoll. Dieses ist innerhalb der von der vorgegebenen Frist der Geschäftsstelle der zuzuleiten. 7. Wählende, die nicht zu einer wissenschaftlichen Einrichtung mit Wahlstelle gehören (Einzelwählende), erhalten die Wahlunterlagen unmittelbar von der Geschäftsstelle der bzw. einem beauftragten Dritten. Für diese Einzelwählenden handelt die als Wahlstelle.

8 -Vordruck /10 Seite 8 von Der Senat bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten zur Überwachung der Stimmauszählung, sowie deren Stellvertretung. 9. Nach Abschluss der Auszählung der Stimmen gibt die Präsidentin oder der Präsident der das vorläufige Wahlergebnis auf der Homepage der im Internet bekannt. Der Tag der Bekanntgabe ist dort ausdrücklich anzugeben. Die Präsidentin oder der Präsident stellt nach Ablauf der Anfechtungsfristen gemäß 16 Nr. 2 das endgültige Wahlergebnis durch Mitteilung an den Senat fest. II. Sonderregelungen für Online-Wahl 10 Wahlunterlagen Die Wahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschreiben mit den Zugangsdaten sowie Informationen zur Durchführung der Wahl und der Nutzung des Wahlportals. Das Wahlportal bietet die Möglichkeit zur Stimmabgabe mittels Aufruf eines elektronischen Stimmzettels über das Internet. 11 Stimmabgabe 1. Die Stimmabgabe erfolgt in elektronischer Form. Die Authentifizierung der wahlberechtigten Person erfolgt mit Hilfe der im Wahlschreiben genannten Zugangsdaten am Wahlportal. Danach ist der elektronische Stimmzettel entsprechend den im Wahlschreiben und im Wahlportal enthaltenen Anleitungen elektronisch auszufüllen und abzugeben. 2. Mit dem vom Online-Wahlsystem abgebildeten Hinweis über den Abschluss des Wahlvorgangs gilt die Stimmabgabe als vollzogen. 3. Das Online-Wahlsystem ermöglicht auch die ungültige Stimmabgabe. 4. Nur ordnungsgemäß ausgefüllte elektronische Stimmzettel, die innerhalb der Wahlfrist über das Online-Wahlsystem elektronisch abgegeben wurden, werden bei der Stimmauszählung berücksichtigt.

9 -Vordruck /10 Seite 9 von Auszählung 1. Die Auszählung der Stimmen erfolgt in elektronischer Form nach Ablauf der Wahlfrist. 2. Der oder die Beauftragte des Senates nach 9 Nr. 8 überprüft die korrekte elektronische Auszählung der Stimmen und die Beachtung der allgemeinen Wahlgrundsätze durch das Online-Wahlsystem. 3. Enthält die Wahlordnung keine eindeutigen Hinweise für die ordnungsgemäße Abgabe einer Stimme, so entscheidet der oder die Beauftragte des Senates über die Gültigkeit einer Stimme. III. Sonderregelungen für Papier-Wahl 13 Wahlunterlagen Die Wahlunterlagen bestehen aus einem Stimmschein, einer Wahlordnung und einer Liste der Kandidierenden. 14 Ausfüllen des Stimmscheins 1. Der Stimmschein ist nach der aufgedruckten Anleitung auszufüllen. 2. Der Stimmschein ist in den grünen Umschlag zu legen und dieser fest zu verschließen. Um die Anonymität der Wahl sicher zu stellen, darf dieser grüne Umschlag keinen Hinweis auf die Person des oder der Wählenden enthalten. Der grüne Umschlag wird in einen größeren (blauen Umschlag) gesteckt, der mit dem Namen des oder der Wählenden zu versehen ist. 3. Nur die ordnungsgemäß ausgefüllten und in den vorgeschriebenen Umschlägen bei der Geschäftsstelle der fristgemäß eingegangenen Stimmscheine werden bei der Stimmauszählung berücksichtigt. 15 Stimmabgabe und Auszählung 1. Mit dem Eingang des verschlossenen Briefumschlags bei der Wahlstelle gilt die Stimmabgabe als vollzogen.

10 -Vordruck /10 Seite 10 von Die Wahlstellen prüfen die ordnungsgemäße Stimmabgabe und dokumentieren sie durch einen entsprechenden Prüfvermerk in der Liste ihrer Wählenden. 3. Die Wahlstellen übersenden die abgegebenen Stimmscheine zusammen mit dem Wahlprotokoll nach 9 Nr. 6 und binnen der dort genannten Frist an die Geschäftsstelle der. 4. Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Ablauf der Anfechtungsfrist nach 16 Nr. 2 a. 5. Enthält die Wahlordnung keine eindeutigen Hinweise für die ordnungsgemäße Abgabe eines Stimmscheins, so entscheidet der oder die Beauftragte des Senates nach 9 Nr. 8 über die Gültigkeit des Stimmscheins. 4. Abschnitt: Wahlprüfung 16 Anfechtung, Wiederholung der Wahl, Aufbewahrungsfristen 1. Die Wahl kann durch Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle der angefochten werden, wenn wesentliche Vorschriften der Wahlordnung verletzt worden sind und dadurch das Gesamtergebnis der Wahl beeinflusst werden konnte. 2. a) Die Wahlanfechtung wegen Fehlern, die vor dem Abschluss der Stimmabgabe geschehen sind, ist nur innerhalb einer Frist von drei Wochen, vom letztmöglichen Zeitpunkt der Stimmabgabe ( 8 Nr. 2) an gerechnet, möglich. b) Wegen Fehlern im vorläufigen Wahlergebnis ist die Wahlanfechtung nur innerhalb einer Frist von drei Wochen, vom Tag der Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses auf der Homepage der gemäß 9 Nr. 9 an gerechnet, möglich. 3. Über Wahlanfechtungen sowie über von Amts wegen von der Präsidentin oder vom Präsidenten der gerügte Verfahrensfehler befindet ein unabhängiger vom Senat gewählter Wahlprüfungsausschuss von drei Mitgliedern. Der Wahlprüfungsausschuss entscheidet, ob Vorschriften dieser Wahlordnung verletzt wurden und ob die Verletzung als erheblich einzustufen ist. Liegt keine Verletzung der Wahlordnung vor

11 -Vordruck /10 Seite 11 von 11 oder ist diese unerheblich, so erklärt er das Wahlergebnis für gültig und weist die Anfechtung oder Rüge zurück. Kommt der Wahlprüfungsausschuss zu dem Schluss, dass ein Fehler erheblich ist, schlägt er der Präsidentin oder dem Präsidenten der die vollständige oder auf einzelne Wahlstellen beschränkte Wiederholung der Wahl vor. 4. Die Präsidentin oder der Präsident der veranlasst in diesen Fällen eine Wiederholung der Wahl gemäß Nr Bei Durchführung eines Wahlverfahrens mittels Papier-Wahl dürfen die Stimmscheine nicht vor der Entscheidung über Wahlanfechtungen, frühestens jedoch nach Ablauf von drei Monaten nach Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses auf der Homepage der gemäß 9 Nr. 9, vernichtet werden. 6. Bei Durchführung eines Wahlverfahrens mittels Online-Wahl dürfen die elektronischen Daten und ein Ausdruck des vorläufigen Wahlergebnisses nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses auf der Homepage der gemäß 9 Nr. 9 vernichtet werden.

DFG. Wahlordnung. für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) DFG-Vordruck /14 Seite 1 von 14

DFG. Wahlordnung. für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) DFG-Vordruck /14 Seite 1 von 14 -Vordruck 70.01 02/14 Seite 1 von 14 Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft () -Vordruck 70.01 02/14 Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Abschnitt:

Mehr

DFG. Wahlordnung. für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) DFG-Vordruck /17 Seite 1 von 16

DFG. Wahlordnung. für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) DFG-Vordruck /17 Seite 1 von 16 -Vordruck 70.01 09/17 Seite 1 von 16 Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft () -Vordruck 70.01 09/17 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Abschnitt:

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz vom 22.11.2010, geändert durch Beschluss des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen

Mehr

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus Herrn Bernhard Busch Frau Anja Utscheid Herrn Helmut Neuerburg Herrn Eugen Klein hat gemäß 23 SGG am 13.12.2016

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Präambel Bei dem Landessozialgericht und bei jedem Sozialgericht wird ein Ausschuss

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg Wahlordnung vom 14.06.1994 Neue Wahlordnung, beschlossen in der Vertreterversammlung am 20. Juni 2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste

Mehr

Deutscher Caritasverband e.v.

Deutscher Caritasverband e.v. Wahlordnung der Dienstgeberseite gemäß 6 Abs. 6 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.v. 1 Gegenstand Diese Wahlordnung regelt gemäß 6 Abs. 6 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007

Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007 Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007 Herausgeber: Präsidium der HAW Hamburg Redaktion: Justitiariat (A. Horstmann) Tel.: 040/42875-9042 Bekanntmachung gemäß 108 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen

Mehr

1 Geltungsbereich und Grundlagen

1 Geltungsbereich und Grundlagen Ordnung für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften des DRK Landesverband Sachsen e. V. (Wahlordnung) 1 Geltungsbereich und Grundlagen Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Landesleitung der Bereitschaften

Mehr

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss Wahlordnung für die Wahlen zum Vorstand der Bayerischen Architektenkammer Bekanntmachung der Bayerischen Architektenkammer vom 20. Juli 2006 (StAnz Nr. 30/2006) geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung

Mehr

Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen

Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen Wahlordnung für alle Wahlen und Abberufungen des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Baden-Württemberg e.v. Wahlordnung des Deutschen Hausärzteverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stand

Mehr

Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) 1 Wahlgrundsatz 1. Die zu wählenden Mitglieder des GdG-Rats gemäß 4 Ziffer 1 der Satzung für den GdG- Rat werden in allgemeiner, unmittelbarer,

Mehr

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit

Mehr

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Abschnitt 6. Wahlordnung für die Wahl des Kollegiums an der FH OÖ

Abschnitt 6. Wahlordnung für die Wahl des Kollegiums an der FH OÖ Abschnitt 6. Wahlordnung für die Wahl des Kollegiums an der FH OÖ Satzung FH OÖ, Version 2, 24.02.2016 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 6.... 1 Wahlordnung für die Wahl des Kollegiums an der FH OÖ... 1 1 Allgemeines...

Mehr

Wahlreglement der Bâloise-Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge. Ausgabe Januar 2016

Wahlreglement der Bâloise-Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge. Ausgabe Januar 2016 Wahlreglement der Bâloise-Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge Ausgabe Januar 2016 2 Wahlreglement Inhalt 1. Allgemeines 3 2. Wählbarkeit und Aktives Wahlrecht 3 2.1 Wählbarkeit

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin

Mehr

WAHLORDNUNG. für die Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat. ( 19 Abs 2 Z 1, 21 Abs 6 Z 1 UG 2002)

WAHLORDNUNG. für die Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat. ( 19 Abs 2 Z 1, 21 Abs 6 Z 1 UG 2002) WAHLORDNUNG für die Wahl der Mitglieder in den Universitätsrat ( 19 Abs 2 Z 1, 21 Abs 6 Z 1 UG 2002) Wahlordnung Universitätsrat 4. Sitzung des Senates vom 9. März 2004 Seite 1 1 Wahlgrundsätze Die Mitglieder

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden

Mehr

Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB)

Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) vom 21. November 2006 (ABl. S. 4191) geändert am 20. November

Mehr

Wahlordnung für den Elternbeirat

Wahlordnung für den Elternbeirat Johannes-Hess-Grundschule Robert-Koch-Str. 13 84489 Burghausen Tel. 08677-4627 Fax 08677-4165 E-Mail sekretariat@johannes-hess-grundschule.de Der Elternbeirat der Johannes-Hess-Grundschule Burghausen erlässt

Mehr

W A H L O R D N U N G

W A H L O R D N U N G W A H L O R D N U N G für die Wahl der Vertreter bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Vertreterversammlung Herausgegeben vom GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e.v., Köln Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl)

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl) Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank Westfalen-Lippe eg (Listenwahl) 1 Wahturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Sonnenallee Berlin

Sonnenallee Berlin Wahlordnung Neufassung 2014 Sonnenallee 91. 12045 Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 6 Ort und Zeit der

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung

Mehr

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Richtlinien der Vertreterversammlung der KVN für die Wahlen der Bezirksausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gemäß 12 Abs. 4 der Satzung der KVN in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung

Mehr

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Mehr

WAHLORDNUNG. Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eg. Leben mit Perspektive. Stand:

WAHLORDNUNG. Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eg. Leben mit Perspektive. Stand: Stand: 17.06.2017 WAHLORDNUNG Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung der FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eg INHALTSVERZEICHNIS 1 WAHLVORSTAND 2 2 AUFGABEN DES WAHLVORSTANDES 3 3 WAHLBERECHTIGUNG

Mehr

Wahlordnung. Revision: 1 Stand:

Wahlordnung. Revision: 1 Stand: 1 Wahlordnung 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Ermächtigungsgrundlage 2 Geltungsbereich 3 Wahlvorstand 4 Amtsperiode 5 Aufgaben des Wahlvorstands 6 Wahlvorschläge 7 Wahl abwesender Kandidaten 8 Wahlberechtigung

Mehr

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße (WahlO EBR) Der Elternbeirat der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße erlässt gemäß Art. 66 Absatz 1 Bayerisches Gesetz über

Mehr

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG GWG GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG Wahlordnung Tel. (0 53 71) 98 98-0 www.gwg-gifhorn.de INHALT Seite 01 Wahlvorstand.......................................................... 57 02 Aufgaben

Mehr

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. vom 16. November 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Vorbereitung der Wahl... 3 3 Vorschlagsrecht... 3 4 Termine und Fristen...

Mehr

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. [1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Wahlordnung Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), hat der Präsident mit Schreiben vom (im Mitteilungsblatt

Mehr

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand...6 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...6 3 Wahlberechtigung...6 4 Wählbarkeit...7 5 Wahlbezirke und Wählerlisten...7

Mehr

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung 09.06.2016 TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Wahlordnung zur Vertreterversammlung BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur

Mehr

Wahlordnung. Wahlordnung

Wahlordnung. Wahlordnung Wahlordnung Wahlordnung Inhaltsverzeichnis Wahlordnung 1 Wahlvorstand... 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes... 2 3 Wahlberechtigung... 3 4 Wählbarkeit... 3 5 Wahlbezirke und Wählerlisten... 3 6 Ort und Zeit

Mehr

Wahlordnung. der Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost eg (WOGEDO) gemäß 31 (5) der Satzung

Wahlordnung. der Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost eg (WOGEDO) gemäß 31 (5) der Satzung Unsere Wahlordnung Wahlordnung der Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost eg (WOGEDO) gemäß 31 (5) der Satzung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertreterinnen / Vertretern

Mehr

Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse

Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse 1 Wahl nach Gruppen, Wahlrecht (1) Die Mitglieder des Vorstandes der Hamburger Versicherungsbörse (HVB) werden in geheimer Briefwahl für die Dauer von vier

Mehr

Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Erfurt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft

Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Erfurt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Erfurt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft Präambel 1 Geltungsbereich 2 Grundsätze der Wahl 3 Amtszeit 4 Wahlorgane und Wählerverzeichnis

Mehr

Wahlordnung der Studierendenschaft vom 18. April 2012

Wahlordnung der Studierendenschaft vom 18. April 2012 Wahlordnung der Studierendenschaft vom 18. April 2012 Gemäß 5 (2) der Satzung der Studierendenschaft der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen erlässt der AStA-Rat folgende Wahlordnung:

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

MAV-Wahl MAV-Wahlen Arbeitshilfe für die. Wahlleitung in einer. kleinen Einrichtung. Seite 1

MAV-Wahl MAV-Wahlen Arbeitshilfe für die. Wahlleitung in einer. kleinen Einrichtung.  Seite 1 MAV-Wahlen 2013 Arbeitshilfe für die Wahlleitung in einer kleinen Einrichtung www.diag-mav-pb.de Seite 1 Mut zur Mitbestimmung Kirchliche Angestellte wählen Mitarbeitervertretungen Die ca. 50.000 Mitarbeiterinnen

Mehr

Der Bischof von Speyer

Der Bischof von Speyer Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin

Mehr

NIKODEM-CARO-GRUNDSCHULE Hart/Wald in Garching an der Alz. Wahlordnung für den Elternbeirat

NIKODEM-CARO-GRUNDSCHULE Hart/Wald in Garching an der Alz. Wahlordnung für den Elternbeirat NIKODEM-CARO-GRUNDSCHULE Hart/Wald in Garching an der Alz Schulstraße 8, 84518 Garching an der Alz Tel: 08634-8932 Fax: 08634-8096 Mail: sekretariat@gs-hart-wald.de web: www.gs-hart-wald.de Der Elternbeirat

Mehr

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Sparda-Bank München eg (Genossenschaft) findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008)

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg Pacelliallee 3 14195 Berlin Übersicht 1 - Wahlvorstand 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes 3 - Wahlberechtigung

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 05/2018 1 Amtliches Mitteilungsblatt 05/2018 Ordnung zur Wahl der Promovierendenvertretung an der Universität Vechta (Wahlordnung PromV) Vechta, 27.03.2018

Mehr

Wahlordnung. Neufassung Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eg

Wahlordnung. Neufassung Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eg Wahlordnung Neufassung 2011 Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eg Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 4 3 Wahlberechtigung 5 4 Wählbarkeit 5 5 Wahlbezirke

Mehr

Pensionskasse SHP. Wahlreglement. In Kraft gesetzt per: 1. Januar Pensionskasse SHP

Pensionskasse SHP. Wahlreglement. In Kraft gesetzt per: 1. Januar Pensionskasse SHP Pensionskasse SHP Wahlreglement In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2010 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Art. 1 Einleitung 1 Art. 2 Zusammensetzung und Amtsdauer 1 Art. 3 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Mehr

Wahlordnung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Berlin in der Fassung vom 1. Mai 2011

Wahlordnung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Berlin in der Fassung vom 1. Mai 2011 1 Wahlordnung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Berlin in der Fassung vom 1. Mai 2011 1 Wahl durch die Pfarrgemeinde 1. Zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von

Mehr

Reglement für die Wahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in die Vorsorgekommission und in den Stiftungsrat

Reglement für die Wahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in die Vorsorgekommission und in den Stiftungsrat Reglement für die Wahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in die Vorsorgekommission und in den Stiftungsrat der SECUNDA Sammelstiftung In Kraft seit 1. Januar 2006 Der Stiftungsrat erlässt, gestützt

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Schüler- Eltern- und Lehrervertretung im Schulparlament des Gymnasiums Bad Aibling

Wahlordnung für die Wahl der Schüler- Eltern- und Lehrervertretung im Schulparlament des Gymnasiums Bad Aibling Wahlordnung für die Wahl der Schüler- Eltern- und Lehrervertretung im Schulparlament des Gymnasiums Bad Aibling Stand 28.06.2006 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Getrennte

Mehr

WAHLORDNUNG. Für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln

WAHLORDNUNG. Für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln WAHLORDNUNG Für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln 28 29 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Wahlgrundsätze _1 Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte gemäß 3 Abs. 1 b) der Satzung für die Pfarrgemeinderäte

Mehr

Reglement über das Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse Küsnacht

Reglement über das Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse Küsnacht Stand 01.07.2014 Reglement über das Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse Küsnacht vom 1. Juli 2014 (Wahlreglement) Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht T 044 913

Mehr

Wahlordnung (in der Fassung vom )

Wahlordnung (in der Fassung vom ) Wahlordnung (in der Fassung vom 05.06.2014) für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern

Mehr

Wahlordnung der Deutschen Hochschule der Polizei (WahlO-DHPol)

Wahlordnung der Deutschen Hochschule der Polizei (WahlO-DHPol) Wahlordnung der Deutschen Hochschule der Polizei (WahlO-DHPol) Aufgrund 3 Abs. 2 und Abs. 3, 12 Abs. 1 Nr. 1 und 13 Abs. 3 DHPolG hat der Senat der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) am 08.09.2009

Mehr

WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN

WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN WAHLORDNUNG [D]EIN TEIL VON ESSEN [D]EIN TEIL VON ESSEN GEWOBAU Wohnungsgenossenschaft Essen eg Ribbeckstraße 40. 45127 Essen. Postfach 101343. 45013 Essen Telefon 0201 81065-0. Fax 0201 81065-65 Gründung:

Mehr

Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) in der Diözese Hildesheim

Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) in der Diözese Hildesheim Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (PGR) in der Diözese Hildesheim 1 Wahlgrundsätze; Wahlberechtigung (1) Die Wahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates ist unmittelbar und geheim. Zur Ausübung des

Mehr

Wahlordnung. Wahlordnung. Wahlordnung

Wahlordnung. Wahlordnung. Wahlordnung Wahlordnung Wahlordnung Wahlordnung 2017 145 Inhaltsverzeichnis 1 Gültigkeitsbereich... 147 2 Wahlrecht... 147 3 Wahlkommission... 147 4 Wahlvorschläge... 147 5 Wahlablauf... 147 6 Gültigkeit der Stimmen...

Mehr

Bekanntmachungen des. I. Der Landeswahlausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Nordrhein AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachungen des. I. Der Landeswahlausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Nordrhein AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachungen des Landeswahlausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein I. Der Landeswahlausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gibt gem. 10 der Wahlordnung und gem. 4 Abs.

Mehr

Wahlordnung. der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. - beschlossen am 5. März

Wahlordnung. der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. - beschlossen am 5. März Wahlordnung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. - beschlossen am 5. März 2016 - Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Vorbereitung der Wahl... 3 3 Vorschlagsrecht...

Mehr

Infoveranstaltung für Wahlstellen. Online-Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG Uhr bis Uhr

Infoveranstaltung für Wahlstellen. Online-Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG Uhr bis Uhr Infoveranstaltung für Wahlstellen Online-Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG 26.10.2015 14 Uhr bis 23.11.2015 14 Uhr Tagesordnung TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: Begrüßung Die Wahl der DFG- Fachkollegien

Mehr

Landeswahlordnung für den BdP Bayern

Landeswahlordnung für den BdP Bayern für den BdP Bayern Präambel Die regelt den Ablauf von Wahlen im Landesverband. Sie wiederholt dabei zum Teil Landessatzung, Landesordnung sowie die Wahlordnung des BdP. Dadurch wird ein Überblick über

Mehr

Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster

Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster Wahlordnung für die Pfarreiräte im Bistum Münster I Allgemeine Bestimmungen 1 Wahlgrundsätze 1. Die Mitglieder der Pfarreiräte gem. 3 Abs. 1 b) der Satzung für die Pfarreiräte (PR- Satzung) werden in allgemeiner,

Mehr

Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg

Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg Seite -1- Synopse der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Raiffeisenbank Oberursel eg Aktuelle Wahlordnung Änderungen 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Wahlordnung zum MVG.EKD WahlO-MVG.EKD 7.600-101 Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 (ABl. EKD S. 405, 1995 S. 488) in

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Münster am 18. Dezember 2009 Nr. 4 Inhalt Seite Wahlordnung der Deutschen Hochschule der Polizei (WahlO-DHPol) 77 Erste Ordnung zur Änderung der Grundordnung

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Wahlordnung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V.

Wahlordnung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. Wahlordnung der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Vorbereitung der Wahl... 3 3 Vorschlagsrecht... 3 4 Termine und

Mehr

2 Wahlgrundsätze (1) Es gilt allgemein der Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl.

2 Wahlgrundsätze (1) Es gilt allgemein der Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl. Wahlordnung der Partei DIE LINKE 0.7. Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin, geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt 1

Mehr

Wahlordnung Wohnungsgenossenschaft Aufbau Dresden eg

Wahlordnung Wohnungsgenossenschaft Aufbau Dresden eg www.wgaufbau-dresden.de Wahlordnung Wohnungsgenossenschaft Aufbau Dresden eg Wahlordnung der WG Aufbau Dresden eg gültig ab 20.06.2017 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von

Mehr

Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen

Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz MVWO 621 Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen vom 9. Dezember 1993 (KABl. S. 18) geändert durch Beschluss der

Mehr

Wahlordnung zur Durchführung von Vorstandswahlen

Wahlordnung zur Durchführung von Vorstandswahlen Wahlordnung zur Durchführung von Vorstandswahlen (genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 03.06.2017) Alle Paragraphen der Satzung (Stand: 03.06.2017), die den Ablauf der Mitgliederversammlung betreffen,

Mehr

* jetzt 5 Abs. 4 MVG. (3) Die Dienststellen unterstützen den Wahlausschuss bei der Aufstellung der Listen.

* jetzt 5 Abs. 4 MVG. (3) Die Dienststellen unterstützen den Wahlausschuss bei der Aufstellung der Listen. Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (WahlOMVG) vom 25. Januar 1994 (KABl. S. 63), geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2004 (KABl.

Mehr

(Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 23. Jg., Nr. 2, Art. 28, S. 40 ff., v. 23. Februar 2017) - Amtliche Lesefassung -

(Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 23. Jg., Nr. 2, Art. 28, S. 40 ff., v. 23. Februar 2017) - Amtliche Lesefassung - Gesetz über die Wahl der Gemeindeteams im Erzbistum Hamburg (GTWahlG) Vom 10. Februar 2017 (Kirchliches Amtsblatt Erzbistum Hamburg, 23. Jg., Nr. 2, Art. 28, S. 40 ff., v. 23. Februar 2017) - Amtliche

Mehr

Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 Inhaltsübersicht

Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 Inhaltsübersicht Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 23. Juli 1993 i.d.f.d. Neubekanntmachung vom 8. Juni 2004 (ABl. EKD 2004 S. 347) zuletzt geändert

Mehr

Die Delegiertenversammlung der Tierärztekammer Berlin hat am 22. Februar 2011 die folgende Wahlordnung beschlossen:

Die Delegiertenversammlung der Tierärztekammer Berlin hat am 22. Februar 2011 die folgende Wahlordnung beschlossen: Wahlordnung der Tierärztekammer Berlin Vom 22. Februar2011 Die Delegiertenversammlung der Tierärztekammer Berlin hat am 22. Februar 2011 die folgende Wahlordnung beschlossen: 1 Wahlgrundsätze 2 Aktives

Mehr

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht

Mehr

W a h l o r d n u n g für die Wahl der Delegiertenversammlung und des Vorstandes des Ärztlichen Kreisverbandes Augsburg

W a h l o r d n u n g für die Wahl der Delegiertenversammlung und des Vorstandes des Ärztlichen Kreisverbandes Augsburg W a h l o r d n u n g für die Wahl der Delegiertenversammlung und des Vorstandes des Ärztlichen Kreisverbandes Augsburg gültig ab 1.1.2017 I. WAHL DER DELEGIERTENVERSAMMLUNG 1 Gegenstand der Wahl (1) Die

Mehr

Wahlordnung für den Elternbeirat und der Klassenelternsprecher

Wahlordnung für den Elternbeirat und der Klassenelternsprecher Der Elternbeirat der Grundschule Garching-Ost erlässt gemäß Art. 66 Absatz 1 BayEUG sowie 14 i.v.m. 13 der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) im Einvernehmen

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank RheinNeckarSaar eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank RheinNeckarSaar eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank RheinNeckarSaar eg Listenwahl als Briefwahl 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle fünf Jahre

Mehr

Wohnungsbaugenossenschaft Hellersdorfer Kiez eg

Wohnungsbaugenossenschaft Hellersdorfer Kiez eg Wohnungsbaugenossenschaft Hellersdorfer Kiez eg Wahlordnung für die Wahlen zur Vertreterversammlung, zum Aufsichtsrat, den Ausschüssen der Vertreterversammlung und zum Wahlvorstand der Wohnungsbaugenossenschaft

Mehr

(1) Es gilt allgemein der Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl.

(1) Es gilt allgemein der Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl. Wahlordnung der Partei DIE LINKE Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin 1 Geltungsbereich (1) Diese Wahlordnung gilt für alle Wahlen innerhalb der Partei. (2) Sie gilt, vorbehaltlich

Mehr

W a h l o r d n u n g

W a h l o r d n u n g W a h l o r d n u n g 1 Geltungsbereich Die Wahlordnung der GTIV regelt die in 6 (4) der Satzung vorgesehenen Wahlen des Präsidenten bzw. der Präsidentin, des 1. und 2. Vizepräsidenten bzw. der 1. und

Mehr

Geschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom

Geschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom 2.3/44.23 der Städtischen Musikschule Dormagen vom 27.06.2006 1 Aufgaben des Beirats... 2 2 Mitglieder des Beirats... 2 3 Beratende Mitglieder des Beirats... 3 4 Wahl des Beirats... 3 5 Wahlleiter... 3

Mehr

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 Schulung der Wahlvorstände 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) 1 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Aufgaben des Wahlvorstandes 3. Wahlausschreiben und Wahlvorschläge 4. Wahlverfahren

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft April 2003 einschließlich

Mehr

Werkstattratswahlen. Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Listen Anträge

Werkstattratswahlen. Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Listen Anträge Werkstattratswahlen Arbeitshilfen für den Wahlvorstand Mustervorschläge Listen Anträge Zusammengestellt vom Beirat für Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung In der Diakonie Werkstättenmitwirkungsverordnung

Mehr