Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

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1 Schulung der Wahlvorstände Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) 1

2 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Aufgaben des Wahlvorstandes 3. Wahlausschreiben und Wahlvorschläge 4. Wahlverfahren 5. Wahlgrundsätze 6. JAV Wahlen 7. Briefwahl 8. Verschiedenes 9. Sie fragen, wir antworten 2

3 -Wie kommt der Wahlvorstand zu seinem Job?- Bestellung des Wahlvorstand Durch den amtierenden Personalrat Männer und Frauen sollen vertreten sein Die Mehrheit der Mitglieder des WV soll dem Geschlecht angehören, dass die Mehrheit der Beschäftigten in der Dienststelle hat. Jede Gruppe soll im Wahlvorstand vertreten sein 3

4 Erste Sitzung des Wahlvorstand Unverzügliche Einleitung der Wahlen Aufstellung eines Termin und Arbeitsplan Bekanntgabe der Namen der Mitglieder und ggf. der Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes durch den Wahlvorstand Bekanntgabe des letzten Tages an dem der WV das Ergebnis von Vorabstimmungen übermittelt werden muss 4

5 Maßnahmen zur Einleitung der Wahl Feststellung der Zahl - der in der Regel beschäftigten - Wahlberechtigten (Stellenplan/ Mitarbeiterliste der Geschäftsstelle) Feststellung der Zahl der zu wählenden PR Mitglieder. Feststellung des Anteils an Männern und Frauen bei den Wahlberechtigten Beschäftigten in den einzelnen Gruppen. Feststellung und Verteilung der Sitze auf die Gruppen. 5

6 Maßnahmen zur Einleitung der Wahl Aufstellung der Wählerliste getrennt nach Gruppen Wenn der PR aus mindestens 3 Mitglieder besteht innerhalb der Gruppen nach Geschlechtern. Festlegung von Ort, Wahltag und Zeit der Stimmabgabe 6

7 Vorabstimmungen beobachten und kontrollieren Erstellung und Fortschreibung des Wählerverzeichnis Erlass und Aushang des Wahlausschreibens Auslegung des Wählerverzeichnisses, der Wahlordnung und des HPVG 7

8 Letzter Tag für Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnis Grundsätzlich letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen Prüfung der Wahlvorschläge innerhalb der Einreichungsfrist Ggf. Streichung von Mehrfachbewerbern 8

9 Erklärung von Mehrfachunterzeichnern, welche Unterschrift aufrecht erhalten bleiben soll Rückgabe von Wahlvorschlägen mit heilbaren Mängeln, Aufforderung zur Mängelbeseitigung Rückgabe ungültiger Wahlvorschläge Bekanntmachung das kein gültiger Wahlvorschlag fristgerecht eingereicht wurde Nachfrist von 6 Tagen Prüfung der innerhalb der Nachfrist eingereichten Wahlvorschlägen; ggf. nach Aufforderung 9

10 Bekanntmachung welche Wahlform zum tragen kommt. Vergabe der Ordnungsnummern für Wahlvorschläge (Wer ist Liste 1) Bekanntmachung der Wahlvorschläge Anfertigung von Stimmzettel Anfertigung von Wahlumschlägen 10

11 Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe Bestellung von Wahlhelfern Beschaffung von Wahlurnen Einrichtung des Wahllokals Letzter Tag für die Mitteilung von Entscheidungen über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis 11

12 Tag der Stimmabgabe Öffnen der Briefumschläge Entnahme der Wahlumschläge der Briefwähler Feststellung des Wahlergebnisses Benachrichtigung der gewählten Bewerber 12

13 Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch 2wöchigen Aushang Einberufung zur Durchführung der konstituierenden Sitzung Des neugewählten Personalrates Letzter Tag für die Anfechtung der Wahl Vernichtung verspätet eingegangener Briefwahlumschläge Aufbewahrung der Wahlunterlagen nach Übergabe an den PR 13

14 Weitere Hinweise Der Wahlvorstand kann nur in seiner Vollbesetzung beschließen und alle seine Schreiben /Aushänge sind von allen Mitgliedern zu unterschreiben, deshalb empfiehlt sich Ersatzmitglieder zu benennen. Hier gibt es keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl. Örtlicher Wahlvorstand gibt die Daten(Wählerliste) an den Hauptwahlvorstand und Bezirkswahlvorstand weiter. 14

15 Weitere Hinweise Die Wahlvorstände arbeiten untereinander zusammen Örtlicher Wahlvorstand hat die wichtige Aufgabe, nämlich die Entscheidung über das aktive Wahlrecht (Aufführen der Wählerliste oder auch nicht) zu treffen. Diese Wählerlisten sind für die Stufenwahlvorstände 15

16 Weitere Hinweise Vor Ort steuert der örtliche Wahlvorstand Gilt auch für die Durchführung der überörtlichen Wahlen Bitte helfen Sie, den Jugendlichen und Auszubildenden bei der Ausübung ihres Wahlrechts (bis zu 8 Gremien Wahlberechtigung). Fahren Sie ggf. auch in die Bildungsstätte und leisten Unterstützung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten! 16

17 Danke für Ihr Engagement und viel Erfolg bei der Durchführung der bevorstehenden Wahlen! 17

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