Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren

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1 Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit bestehendem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß einen Wahlvorstand bestellt. Besteht kein Betriebsrat oder bestellt dieser den Wahlvorstand nicht, kann Bestellung des Wahlvorstands durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, Betriebsversammlung oder Arbeitsgericht dem Terminplan ab Ziffer 3 gefolgt werden. In die Spalte muss der für die konkrete Wahldurchführung maßgebliche Kalendertag eingetragen werden. In der Spalte ist der Stand der Bearbeitung der Aufgaben einzutragen. Nr. Ereignisse/Aufgaben/ 1. Feststellung des Endes der Amtszeit Bestellung des Wahlvorstands durch den bisherigen Betriebsrat möglichst zwölf Wochen vor Ablauf der Amtszeit Spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit 16 Abs Erste Sitzung des Wahlvorstands, Beschluss einer Geschäftsordnung, Aufstellung eines Arbeitsplans Bestellung des Wahlvorstands 18 Abs. 1 Satz 1 4. Maßnahmen zur Einleitung der Wahl: Aufstellung der Wählerliste einschließlich der überlassenen Arbeitnehmer, getrennt den Geschlechtern in der Zeit bis zum Erlass des Wahlausschreibens 2 Abs. 1 7 Feststellung der Zahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer und Festlegung der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder 9 und 11 Festlegung der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht 5 i.v.m. 15 Abs. 2 Festlegung von Ort, Tag und Zeit der 3 Abs. 2 Nr. 11 Festlegung von Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung 3 Abs. 2 Nr. 13

2 5. Erlass und Aushang des Wahlausschreibens Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der 3 Abs. 1 Satz 1 6. Auslegen der Wählerliste und der Wahlordnung Gleichzeitig mit dem Aushang 2 Abs Letzter Tag für Einsprüche gegen die Wählerliste Aushang 4 Abs Letzter Tag für die Einreichung von Aushang 6 Abs. 1 Satz 2, 27 Abs Schriftliche Bestätigung der Einreichung und Prüfung der, Prüfung möglichst binnen zwei Einreichung 7 Abs. 1 und 2 Satz Aufforderung zur Erklärung, welche Unterschrift bei Unterzeichnung mehrerer aufrechterhalten werden soll; Setzung einer angemessenen Frist von längstens drei Feststellung 6 Abs. 5 Satz Aufforderung zur Erklärung, welche Kandidatur bei Bewerbung auf mehreren aufrechterhalten werden soll Feststellung; Aufforderung setzt Erklärungsfrist von drei in Lauf 6 Abs. 7, 27

3 12. Mitteilung der Ungültigkeit oder der Beanstandung von gegenüber dem jeweiligen Listenvertreter Möglichst zwei Tage Feststellung; Beanstandung setzt Mängelbeseitigungsfrist von drei in Lauf 7 Abs. 2 Satz 2, 8 Abs. 1 und 2, Einladung der Listenvertreter zur Losentscheidung über die Reihenfolge der Ordnungsnummern der, falls mehrere gültige Listen eingegangen sind Rechtzeitig Ablauf der (ggf. um Nachfristen verlängerten) Einreichungsfrist 10 Abs. 1 Satz Auslosung der Ordnungsnummern der Spätestens eine 10 Abs. 1 Satz Bekanntmachung der durch Aushang und/oder (ergänzend) in Spätestens eine 10 Abs Technische Wahlvorbereitungen: Anfertigung von Stimmzetteln und Wahlumschlägen sowie Beschaffung von Wahlurnen und Einrichtung des Wahllokals Rechtzeitig vor 11 Abs. 2, 20 Abs. 2 und 12 Abs Versendung der Wahlunterlagen für die schriftliche So rechtzeitig, dass die Rücksendung noch vor Abschluss der möglich ist Letzter Tag für die Mitteilung von Entscheidungen über Einsprüche gegen die Wählerliste Spätestens am Tag vor Beginn der 4 Abs. 2 Satz 5

4 19. Tag der Wahl Spätestens eine Ablauf der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats 3 Abs. 1 Satz 3, 11, 12 und Öffnung der Freiumschläge und Entnahme der Wahlumschläge der Briefwähler in einer öffentlichen Sitzung Unmittelbar vor Abschluss der 26 Abs Öffentliche Stimmauszählung Abschluss der Wahl 13, 14, 15, 21, Feststellung und Niederschrift des Wahlergebnisses 23. Schriftliche Berichtigung der Gewählten von der Wahl 24. Abnahme bzw. Löschung bisheriger Bekanntmachungen 25. Möglichkeit zur Ablehnung der Wahl 26. Bekanntmachung der Gewählten durch Aushang 27. Übersendung je einer Abschrift der Wahlniederschrift an den Arbeitgeber sowie an die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Abschluss der Stimmauszählung Feststellung des Wahlergebnisses Am Tag dem letzten Tag der Binnen drei Zugang der Berichtigung dem die Gewählten endgültig feststehen dem die Gewählten endgültig feststehen 16, 23 Abs Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 4, 3 Abs. 4, 9 Abs. 1, 10 Abs und Satz 1, Satz 2 18 Satz 2, Satz 2

5 28. Einberufung der konstituierenden Sitzung des gewählten Betriebsrats Vor Ablauf von einer Woche dem Wahltag 29 Abs Letzter Tag für die Anfechtung der Wahl Bekanntgabe des Wahlergebnisses 19 Abs. 2 Satz Abnahme der Bekanntmachung der gewählten Betriebsratsmitglieder Am Tag dem Ablauf von zwei Wochen seit dem Aushang 18 Satz 1, Satz Vernichtung verspätet eingegangener Briefwahlumschläge Einen Monat Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn die Wahl nicht angefochten worden ist 26 Abs. 2 Satz Übergabe der Wahlakten an den Betriebsrat und Aufbewahrung der Wahlakten durch den Betriebsrat Mindestens bis zur Beendigung der Amtszeit des gewählten Betriebsrats 19, 23 Abs. 1 Satz 2 i.v.m. 21 falls erforderlich

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