Terminplan, für die JAV-Wahl. im vereinfachten Wahlverfahren

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1 Terminplan, für die JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren

2 Terminplan für die JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit einem Betriebsrat aus, ordnungsgemäß einen Wahlvorstand bestellt. Bestellt dieser den Wahlvorstand nicht, kann Bestellung des Wahlvorstands durch Gesamt-, Konzernbetriebsrat, o Arbeitsgericht dem Terminplan ab Ziffer 3 gefolgt werden. In die Spalte Termine muss für die konkrete Wahldurchführung maßgebliche Kalentag eingetragen werden. In Spalte Erledigungsvermerke ist Stand Bearbeitung Aufgaben einzutragen. Nr. Ereignisse/Aufgaben/Verantwortlichkeit gesetzliche Fristen Rechtsgrundlagen Termine Erledigungsvermerke 1 Drei Monate vor Wahl Beginn Vorbereitung Wahl durch die gewerkschaftlich organisierten JAV- Mitglie, Vertrauensleute, aktiven Gewerkschaftsmitglie, Gewerkschaftssekretär: Bilanzierung bisherigen JAV-Arbeit / Festlegung von Zielsetzungen für die kommende Wahlperiode / Kandidatenfindung / Wahlkampfplanung / Feststellung des genauen Amtszeitendes bestehenden JAV Grundge setz (), Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat Spätestens 4 Wochen vor Ende Amtszeit bestehenden JAV 63 Abs. 3 3 Erste Sitzung des Wahlvorstands, Beschluss einer Geschäftsordnung und Aufstellung eines Arbeitsplanes Bestellung des Wahlvorstands Abs. 1 4 Maßnahmen zur Einleitung Wahl durch den Wahlvorstand, u.a.: - Aufstellung Wählerliste, getrennt Geschlechtern, - Festlegung Zahl JAV-Mitglie und Berechnung Mindestsitze für das Minheitengeschlecht, - Festlegung Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen Briefwahl stattfinden soll, - Festlegung Stellen, an denen Wählerliste, Wahlordnung und Wahlvorschläge ausgelegt bzw. ausgehängt werden,, um die Voraussetzungen für den Erlass des Wahlausschreibens zu schaffen 40, 36, 2 Abs

3 - Festlegung von Ort, Tag, Uhrzeit Wahl und öffentlichen Stimmauszählung. 5 Erlass des Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand und Aushang o Bekanntmachung durch für jeden Beschäftigten zugängliche Kommunikationseinrichtungen (z.b. Intranet) 6 Auslegen o Bekanntmachung durch für jeden Beschäftigten zugängliche Kommunikationseinrichtungen (z.b. Intranet) Wählerliste und Wahlordnung durch den Wahlvorstand 7 Aufstellung Kandidaten durch die gewerkschaftlichen Vertrauensleute / Mitglieversammlung und Sammlung Stützunterschriften für den Wahlvorschlag 8 Letzter Tag für Einsprüche gegen die Richtigkeit Wählerliste 9 Letzter Tag für die Einreichung von Wahlvorschlägen 10 Schriftliche Bestätigung, dass Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingegangen sind, Prüfung Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand 11 Mitteilung des Wahlvorstands an die Wahlvorschlagsvertreter, wenn die Wahlvorschläge ungültig sind od. beanstandet werden, ggf. Aufforung, die Mängel binnen einer Frist von drei Arbeitstagen zu beseitigen, sofern hierdurch nicht die Wochenfrist für die Einreichung Wahlvorschläge vor Wahlversammlung überschritten wird 12 Ggf. Bekanntgabe, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist und deshalb die JAV-Wahl nicht stattfinden kann dem die Festlegungen gemäß Ziff. 4 getroffen sind Gleichzeitig mit Erlass und Aushang des Wahlausschreibens so frühzeitig, wie möglich, spätestens unmittelbar Aushang des Wahlausschreibens Drei Tage Erlass des Wahlausschreibens Eine Woche vor dem Tag Wahlversammlung Einreichung Wahlvorschläge Prüfung Wahlvorschläge Ablauf Frist Ziff. 9 Abs. 2 S. 1, 31 S. 3 Nr. 2, 31 S. 3 Nr. 3 Abs. 5, 7 Abs. 7 Abs. 5 S. 2, 8, 10 Abs

4 13 Bekanntmachung Wahlvorschläge Nach Feststellung Gültigkeit Wahlvorschläge und Ablauf gesetzlichen Mindestfrist für Einreichung von Wahlvorschlägen (eine Woche vor Wahlversammlung) Abs. 5, 31 Abs. 1 Nr Intensives Werben (Gespräche, Versammlungen, Flugblätter, Plakate) für die gewerkschaftlichen Kandidaten durch die Vertrauensleute, aktiven Gewerkschafter und die Kandidaten selbst 15 Technische Wahlvorbereitungen durch den Wahlvorstand, u.a.: Anfertigung Stimmzettel, Wahlumschläge, Briefwahlunterlagen, Beschaffung von Wahlurnen, Benennung von Wahlhelfern 16 Versendung Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand 17 Letzter Tag für die Beantragung träglichen n (Briefwahl) beim Wahlvorstand durch einen Arbeitnehmer im Falle Verhinung Teilnahme an Wahlversammlung zur Wahl JAV Nach Einreichung Wahlvorschläge Bekanntmachung Wahlvorschläge Fertigstellung Unterlagen (vgl. Ziff. 15), in jedem Fall so rechtzeitig, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Termin für die trägliche Stimmabagbee beim Wahlvorstand eintreffen können (Postlaufzeit berücksichtigen!) Drei Tage vor Wahlversammlung 35 Abs. 1, 24, Abs. 1 S

5 18 Soweit im Wahlausschreiben noch nicht geschehen ggf. Bekanntgabe Möglichkeit träglichen n unter Angabe von Ort, Tag und Zeit öffentlichen Stimmauszählung Unmittelbar Beantragung träglichen n Abs. 4, 35 Abs Abschließende Überprüfung Wählerliste durch den Wahlvorstand - Letzter Tag, an dem Einsprüche gegen die Wählerliste durch den Wahlvorstand beantwortet sein müssen -Am Tage noch einmal Flugblattaktion zur Mobilisierung für die Wahl, abends Anbringen Aufkleber Heute JAV- Wahl durch die Vertrauensleute Einen Tag vor Wahlversammlung 31 S. 3 Nr. 3, 4 Abs. 2 S. 3, 2 20 Wahlversammlung zur Wahl JAV So rechtzeitig, dass auch letzte Tag für eine trägliche noch eine Woche vor Ablauf bestehenden JAV-Amtszeit liegen kann Abs. 2 S Wahlvorstand öffnet die Briefwahlumschläge in öff. Sitzung und wirft die Wahlumschläge Briefwähler in die Wahlurne 22 Öffentliche Stimmauszählung durch den Wahlvorstand Unmittelbar Ablauf Frist für die trägliche Unmittelbar dem Ende auf Wahlversammlung bzw. unmittelbar Ablauf Frist für die trägliche entsprechend Bekannt- 35 3, 35 Abs

6 23 Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand, Anfertigung Wahlnieschrift und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses 24 Dank an die Wähler für das Vertrauen durch Wahl (Aufkleber, Plakate, Flugblätter) durch die Vertrauensleute/gewählten Kandidaten 25 Offizielle Berichtigung gewählten Kandidaten von Wahl durch den Wahlvorstand 26 Möglichkeit zur Ablehnung Wahl durch die Gewählten 27 Bekanntmachung neu gewählten JAV-Mitglie am selben Ort wie die Bekanntmachung des Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand und Übersendung Wahlnieschrift in Kopie an die Gewerkschaft und den Arbeitgeber gabe im Wahlausschreiben bzw. im Aushang Ziff. 18 dieses Terminplans Stimmauszählung Am Tag Wahl Abschluss Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses Innerhalb von drei Arbeitstagen Zugang Berichtigung durch den Wahlvorstand, dem die Gewählten feststehen (vgl. Ziff. 26) 34, 22 3, 23 Abs. 1, 17 Abs. 1 5, 23 3, 23 Abs. 1, Einladung neu gewählten JAV- Mitglie zur konstituierenden JAV- Sitzung durch den Wahlvorstand Vor Ablauf von einer Woche Wahlversammlung Abs. 1, S Vorbereitung konstituierenden Sitzung JAV durch die gewerkschaftlich organisierten JAV- Mitglie zusammen mit dem Gewerkschaftssekretär Rechtzeitig vor konstituierenden Sitzung 30 Konstituierende Sitzung JAV

7 31 Übergabe Wahlakten an die neu gewählte JAV durch den Wahlvorstand und Aufbewahrung bis zur Beendigung Amtszeit Nach konstituierenden Sitzung 29 Abs. 1 S. 2 3, 23 Abs. 1, Ablauf Anfechtungsfrist Zwei Wochen Bekanntmachung des Wahlergebnisses (vgl. Nr. 26) Abs. 2 S.2 32 Vernichtung verspätet eingegangen ungeöffneten Briefwahlumschläge durch die JAV Einen Monat Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn keine Wahlanfechtung erfolgt ist 40, 36, 26 Abs. 2 S

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