Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten."

Transkript

1

2 Dr. Kluge Seminare e.k. Inhaber: Dr. jur. Henning Kluge Schiffgraben Hannover Tel.: 0511 / Fax: 0511 / info@kluge-seminare.de Web: Dr. Kluge Seminare e.k. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten. Dieses Seminarskript wurde mit Sorgfalt erarbeitet. Dies kann jedoch eventuelle Fehler nicht ausschließen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Skript enthaltenen Angaben wird keine Gewähr übernommen.

3 Der Autor Pascal Manthey, Rechtsanwalt Herr Manthey studierte Rechtswissenschaften an der Universität Rostock. Im Anschluss folgte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, unter anderem mit Stationen beim Landgericht Hildesheim, der Handwerkskammer Hildesheim und einer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover. Nach dem Referendariat war Herr Manthey zunächst in einer auf Verkehrsrecht sowie auf Deutsch-Türkisches Wirtschaftsrecht ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei tätig. Es folgte darauf die Tätigkeit in einer vorwiegend mittelstandsorientierten Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Hildesheim. Im Arbeitsrecht ist Herr Manthey insbesondere in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten tätig. Hier hat er seinen Schwerpunkt vor allem auf dem Gebiet der Betriebsratswahl. Herr Manthey ist regelmäßig als Referent zur Schulung von Wahlvorständen tätig ( 2

4 Inhaltsverzeichnis A. Muster normales Wahlverfahren Wählerliste Wahlausschreiben Wahlvorschlag Bekanntmachung der Wahlvorschläge mehrere Vorschlagslisten Bekanntmachung Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste Stimmzettel mehrere Vorschlagslisten Stimmzettel eine Vorschlagsliste Briefwahl Erklärung über persönliche Kennzeichnung des Stimmzettels Briefwahl Merkblatt für die schriftliche Stimmabgabe Wahlniederschrift mehrere Vorschlagslisten Wahlniederschrift eine Vorschlagsliste B. Muster einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren Wählerliste Wahlausschreiben einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorschlag Bekanntmachung der Wahlvorschläge Stimmzettel Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe / Briefwahl Erklärung des Wählers über persönliche Kennzeichnung des Stimmzettels Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe / Briefwahl Merkblatt Bekanntmachung eines neuen Termins zur öffentlichen Stimmauszählung Wahlniederschrift C. Muster allgemein Anschreiben zur Übersendung der Wahlniederschrift an Arbeitgeber/Gewerkschaft Benachrichtigung eines in den Betriebsrat gewählten Wahlbewerbers Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses Einladung zur Konstituierenden Sitzung

5 A. Muster normales Wahlverfahren 1. Wählerliste Der Wahlvorstand Wählerliste zur Betriebsratswahl im Betrieb des Unternehmens Wählerliste Frauen: Nr. Familienname Vorname Nicht wählbar gem. 14 Abs. 2 AÜG Sonstiges

6 Wählerliste Männer: Nr. Familienname Vorname Nicht wählbar gem. 14 Abs. 2 AÜG Sonstiges Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 5

7 Hinweise zur Wählerliste! Die Wählerliste ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Wichtigkeit. Denn nur wer in die Wählerliste eingetragen ist, kann auch sein Wahlrecht ausüben, 2 Abs. 3 S. 2 WO. Wer ist wahlberechtigt? Gemäß 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt, die am (letzten) Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen (Leiharbeiter), sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Wahlberechtigt sind ferner nur Arbeitnehmer im Sinne des 5 Abs. 1 BetrVG. Dazu zählen Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind. Nicht wahlberechtigt sind insbesondere leitende Angestellte, Geschäftsführer und Prokuristen. Wer ist wählbar? Wählbar sind gem. 8 BetrVG alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb am (letzten) Tag der Wahl sechs Monate angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Nicht wählbar sind insbesondere Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ( 14 Abs. 2 S. 1 AÜG), 2 Abs. 3 S. 2 WO. Einspruch gegen die Wählerliste Wenn Sie der Meinung sind, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, besteht die Möglichkeit des Einspruchs. Der Einspruch ist nur vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens möglich. Der Einspruch muss schriftlich beim Wahlvorstand 6

8 eingereicht werden. Einsprüche sind also spätestens am bis Uhr beim Wahlvorstand einzureichen. Die Wählerliste kann insbesondere in folgenden Fällen fehlerhaft sein: Sie oder ein anderer Kollege sind nicht in der Wählerliste eingetragen, sind aber der Meinung, dass Sie oder der Kollege in die Wählerliste aufzunehmen sind. Sie sind der Meinung, Sie oder ein Kollege sind zu Unrecht in die Wählerliste eingetragen. Einsprüche sind an den Wahlvorstand an die folgende Adresse zu richten: Wahlvorstand im Betrieb Vorsitzender Adresse 7

9 2. Wahlausschreiben Wahlausschreiben Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Vorbereitung der anstehenden Betriebsratswahl erlässt der Wahlvorstand gemäß 3 Wahlordnung das folgende Wahlausschreiben: 1. Dieses Wahlausschreiben ist am erlassen und im Betrieb ausgehängt worden. Damit ist die Betriebsratswahl eingeleitet. 2. Die Wählerliste sowie die Wahlordnung können bis zum Abschluss der Stimmabgabe in jeweils in der Zeit von bis Uhr von jedermann eingesehen werden. Gegebenenfalls ergänzend oder ausschließlich: Die Wählerliste und die Wahlordnung wurden ergänzend/ausschließlich in elektronischer Form ( 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 Wahlordnung) bekannt gemacht (z.b. oder Intranet). Die Wählerliste ist der vom angehängt. kann auf der Intranetseite eingesehen werden. 8

10 Die Wahlordnung ist der vom angehängt. kann auf der Intranetseite eingesehen werden. 3. Es können nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden, die in die Wählerliste eingetragen sind. Einsprüche gegen die Wählerliste ( 4 Wahlordnung) können nur vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass dieses Wahlausschreibens, also bis zum schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden. Verspätete oder nicht schriftlich eingereichte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 4. Das Geschlecht, das am Tage des Erlasses dieses Wahlausschreibens in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss im Betriebsrat mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht ( 15 Absatz 2 BetrVG). Unter Berücksichtigung aller zum Betrieb gehörenden Betriebsteile und Kleinstbetriebe, gehören der Belegschaft am Tage des Erlasses dieses Wahlausschreibens Frauen und Männer an. 5. Unter Berücksichtigung aller zum Betrieb gehörenden Betriebsteile und Kleinstbetriebe, sind am Tage des Erlasses dieses Wahlausschreibens Arbeitnehmer beschäftigt. 9

11 Somit sind gemäß 9 BetrVG Betriebsratsmitglieder zu wählen. Davon entfallen auf das Geschlecht in der Minderheit ( 15 Absatz 2 BetrVG) mindestens Sitze. 6. Wahlvorschläge müssen gemäß 14 Absatz 4 BetrVG von mindestens wahlberechtigten Arbeitnehmern unterzeichnet sein. 7. Wahlvorschläge durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft müssen von mindestens zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet sein ( 14 Absatz 5 BetrVG). 8. Wahlvorschläge sind vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass dieses Wahlausschreibens beim Wahlvorstand in Form von Vorschlagslisten einzureichen, wenn mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Die Wahlvorschläge/Vorschlagslisten sind also spätestens bis zum um Uhr beim Wahlvorstand einzureichen. Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sollen die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten im Betrieb berücksichtigt werden. 9. Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden. Berücksichtigt werden dürfen nur Wahlvorschläge, die fristgerecht (siehe Nr. 8) eingereicht wurden. 10

12 10. Die gültigen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der in 6 Absatz 1, 8 Absatz 2 und 9 Absatz 1 der Wahlordnung genannten Fristen, spätestens jedoch ab dem an dem gleichen Ort/den gleichen Orten, an denen auch dieses Wahlausschreiben aushängt, bis zum Abschluss der Stimmabgabe ausgehängt. Gegebenenfalls ergänzend oder ausschließlich: Die gültigen Wahlvorschläge werden ergänzend/ausschließlich nach Ablauf der in 6 Absatz 1, 8 Absatz 2 und 9 Absatz 1 der Wahlordnung genannten Fristen, spätestens jedoch ab dem in elektronischer Form (z.b. oder Intranet) bekannt gemacht. Die Wahlvorschläge werden spätestens am per versandt. können spätestens ab dem auf der Intranetseite eingesehen werden. 11. Die Stimmabgabe erfolgt am, in, in der Zeit von bis Uhr. Für die folgenden Betriebsteile und Kleinstbetriebe hat der Wahlvorstand gem. 24 Absatz 3 Wahlordnung die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beschlossen: 11

13 12. Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige gegenüber dem Wahlvorstand abzugebende Erklärungen sind an der folgenden Betriebsadresse des Wahlvorstands abzugeben: 13. Die öffentliche Stimmauszählung findet statt: am, in, ab Uhr. Ort, Datum, Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Ort, Datum, Unterschrift eines weiteren Mitglieds des Wahlvorstands 12

14 3. Wahlvorschlag Wahlvorschlag (Vorschlagsliste) für die Wahl des Betriebsrats im Betrieb des Unternehmens am: Kennwort: Vertreter: Teil 1: Wahlbewerber-/innen mit Zustimmungserklärung Laufende Nummer Name Vorname Geburtsdatum Art der Beschäftigung Zustimmung des Bewerbers zur Aufnahme in den Wahlvorschlag / Unterschrift

15 Teil 2: Stützunterschriften Laufende Nummer Name Vorname Geburtsdatum Unterschrift

16 4. Bekanntmachung der Wahlvorschläge mehrere Vorschlagslisten Der Wahlvorstand Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge Der Wahlvorstand hat die folgenden Wahlvorschläge als gültig anerkannt. Zur Wahl in den Betriebsrat stehen daher folgende Wahlvorschläge: Liste 1 Kennwort: Vertreter: Name Vorname Art der Beschäftigung Liste 2 Kennwort: Vertreter: Name Vorname Art der Beschäftigung

17 3 4 Liste 3 Kennwort: Vertreter: Name Vorname Art der Beschäftigung Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 16

18 5. Bekanntmachung Wahlvorschläge eine Vorschlagsliste Der Wahlvorstand Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge Der Wahlvorstand hat die folgenden Wahlvorschläge als gültig anerkannt. Zur Wahl in den Betriebsrat stehen daher folgende Wahlvorschläge: Lfd. Nr. Name Vorname Art der Beschäftigung

19 15 16 Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 18

20 6. Stimmzettel mehrere Vorschlagslisten Stimmzettel Es darf nur eine Liste angekreuzt werden! Sonstige Zusätze oder Änderungen machen den Stimmzettel ungültig! Liste Kennwort Name, Vorname Art der Nr. (Der ersten beiden Beschäftigung Wahlbewerber der jeweiligen Liste)

21 7. Stimmzettel eine Vorschlagsliste Stimmzettel Es dürfen maximal Wahlkandidat/innen gewählt werden. Werden mehr gewählt, ist der Stimmzettel ungültig! Sonstige Zusätze oder Änderungen machen den Stimmzettel ebenso ungültig! Name Vorname Beschäftigungsart

22 8. Briefwahl Erklärung über persönliche Kennzeichnung des Stimmzettels Versicherung der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels Hiermit versichere ich gem. 24 Absatz 1 Nr. 4 WO gegenüber dem Wahlvorstand, dass ich den im beiliegenden verschlossenen Wahlumschlag befindlichen Stimmzettel für die Betriebsratswahl im Betrieb der Firma persönlich gekennzeichnet habe. Ort, Datum Unterschrift Versicherung der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels bei Einbeziehung einer Vertrauensperson Hiermit versichere ich gem. 24 Absatz 1 Nr. 4 WO und 25 Satz 2 WO gegenüber dem Wahlvorstand, dass ich die für die Betriebsratswahl im Betrieb der Firma erforderlichen Tätigkeiten zur Stimmabgabe o infolge meiner Behinderung oder o weil ich des Lesens unkundig bin nicht persönlich vornehmen konnte. Die erforderlichen Tätigkeiten wurden von der mir bestimmten Vertrauensperson Herrn/Frau (Vor- und Nachnahme) vorgenommen. Ort, Datum Unterschrift des Wählers (oder der Vertrauensperson, wenn der Wähler nicht unterschreiben kann) 21

23 9. Briefwahl Merkblatt für die schriftliche Stimmabgabe Merkblatt über die Art und Weise der schriftlichen Stimmabgabe Die zur schriftlichen Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen müssen Folgendes umfassen: 1. das Wahlausschreiben, 2. die Vorschlagslisten, 3. den Stimmzettel, 4. den Wahlumschlag, 5. eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist, sowie 6. einen großen Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk Schriftliche Stimmabgabe enthält. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der Wähler 1. den Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeichnet und danach in den Wahlumschlag (nicht den großen Freiumschlag) legt und diesen verschließt, 2. die vorgedruckte Erklärung unter Angabe des Orts und des Datums unterschreibt und 3. den verschlossenen Wahlumschlag und die unterschriebene vorgedruckte Erklärung in den großen Freiumschlag legt und diesen verschließt, 4. den verschlossenen Freiumschlag so rechtzeitig an den Wahlvorstand absendet oder übergibt, dass er dem Wahlvorstand vor Abschluss der Stimmabgabe, also spätestens bis zum um Uhr vorliegt. Verspätet beim Wahlvorstand eingehende Wahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wer infolge seiner Behinderung bei der Stimmabgabe beeinträchtigt oder wer des Lesens unkundig ist, kann eine Person seines Vertrauens bestimmen, die ihm bei der Stimmabgabe behilflich sein soll, und teilt dies dem Wahlvorstand mit. Nicht zur Hilfeleistung herangezogen werden dürfen: Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber, Mitglieder des Wahlvorstands sowie Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Hilfestellung beschränkt sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zur Stimmabgabe. Die zur Hilfeleistung herangezogene Vertrauensperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die bei der Hilfeleistung zur Stimmabgabe erlangt. 22

24 10. Wahlniederschrift mehrere Vorschlagslisten Der Wahlvorstand Wahlniederschrift Die Wahl des Betriebsrats im Betrieb des Unternehmens hat am um Uhr begonnen und endete am um Uhr. Bei der öffentlichen Auszählung der abgegebenen Stimmen wurde folgendes Wahlergebnis ermittelt: 1. Es wurden Wahlumschläge abgegeben. Es wurden gültige Stimmen abgegeben. Es wurden ungültige Stimmen abgegeben. 2. Nach Auszählung der gültigen Stimmen, verteilen sich diese auf die Listen wie folgt: Liste Nr. Stimmen

25 Auf die jeweiligen Listen entfallen damit die folgenden Höchstzahlen: Liste 1 : 1 = : 2 = : 3 = : 4 = : 5 = Liste 2 : 1 = : 2 = : 3 = : 4 = : 5 = Liste 3 : 1 = : 2 = : 3 = : 4 = : 5 = Liste 4 : 1 = : 2 = : 3 = : 4 = : 5 = Liste 5 : 1 = : 2 = : 3 = : 4 = : 5 = 4. Die ermittelten Höchstzahlen verteilen sich auf die Listen wie folgt: Sitz Nr. Höchstzahl Liste

26 Die ermittelten Höchstzahlen entfallen somit auf die folgenden Wahlbewerber: Sitz Nr. Liste Name, Vorname Art der Beschäftigung Ausweislich des Wahlausschreibens sind mindestens Sitze mit Angehörigen des Geschlechts, welches im Betrieb in der Minderheit vertreten ist, zu besetzen. Nach der vorstehenden Auflistung sind Sitze mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit besetzt. 25

27 Gegebenenfalls ergänzend, falls die Geschlechterquote noch nicht erfüllt ist: Damit sind bislang lediglich von Mindestsitzen mit Angehörigen des in der Minderheit vertretenen Geschlechts besetzt. Gemäß 15 Abs. 5 WO ist daher wie folgt zu verfahren: 1. An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört, tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit. 2. Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit, so geht dieser Sitz auf die Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über. Entfällt die folgende Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz zufällt. 3. Das Verfahren nach den Nummern 1 und 2 ist so lange fortzusetzen, bis der Mindestanteil der Sitze des Geschlechts in der Minderheit nach 15 Abs. 2 des Gesetzes erreicht ist. 4. Bei der Verteilung der Sitze des Geschlechts in der Minderheit sind auf den einzelnen Vorschlagslisten nur die Angehörigen dieses Geschlechts in der Reihenfolge ihrer Benennung zu berücksichtigen. 5. Verfügt keine andere Vorschlagsliste über Angehörige des Geschlechts in der Minderheit, verbleibt der Sitz bei der Vorschlagsliste, die zuletzt ihren Sitz zu Gunsten des Geschlechts in der Minderheit nach Nummer 1 hätte abgeben müssen. Demnach tritt an die Stelle des/der Wahlbewerbers/in von Liste der/die Wahlbewerber/in von Liste. Damit sind die folgenden Wahlbewerber/innen in den Betriebsrat gewählt: Sitz Nr. Liste Name, Vorname Art der Beschäftigung

28 Die nicht gewählten Wahlbewerber/innen sind Ersatzmitglieder. Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des 15 Abs. 2 BetrVG (Geschlechterquote) der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. 6. Besondere während der Betriebsratswahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse: Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 27

29 11. Wahlniederschrift eine Vorschlagsliste Der Wahlvorstand Wahlniederschrift Die Wahl des Betriebsrats im Betrieb des Unternehmens hat am um Uhr begonnen und endete am um Uhr. Bei der öffentlichen Auszählung der abgegebenen Stimmen wurde folgendes Wahlergebnis ermittelt: 1. Es wurden Wahlumschläge abgegeben. Es wurden gültige Stimmen abgegeben. Es wurden ungültige Stimmen abgegeben. 2. Da lediglich eine (gültige) Vorschlagsliste eingereicht wurde, war die Wahl nach dem System der Mehrheitswahl durchzuführen. Nach Auszählung der gültigen Stimmen, ist den Wahlbewerber/-innen die folgende Anzahl an Stimmen zugefallen: Name Vorname Beschäftigungsart Erhaltene Stimmen

30 Es sind Betriebsratssitze zu besetzen. Davon entfallen auf das Geschlecht in der Minderheit mindestens Sitz/e. Aus dem Geschlecht in der Minderheit haben die meisten Stimmen, und damit einen Sitz im Betriebsrat, erhalten: Die verbleibenden Betriebsratssitze sind ohne Berücksichtigung der Geschlechterzugehörigkeit nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen zu besetzen. Danach sind die verbleibenden Betriebsratssitze mit den folgenden Wahlbewerber-/innen zu besetzen:

31 Die nicht gewählten Wahlbewerber sind Ersatzmitglieder. Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder bestimmt sich gem. 25 Abs. 2 S. 3 BetrVG unter Berücksichtigung des 15 Abs. 2 BetrVG (Geschlechterquote) nach der Höhe der erreichten Stimmenzahl. 4. Besondere während der Betriebsratswahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse: Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 30

32 B. Muster einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren 1. Wählerliste Der Wahlvorstand Wählerliste zur Betriebsratswahl im Betrieb des Unternehmens Wählerliste Frauen: Nr. Familienname Vorname Nicht wählbar gem. 14 Abs. 2 AÜG Sonstiges

33 Wählerliste Männer: Nr. Familienname Vorname Nicht wählbar gem. 14 Abs. 2 AÜG Sonstiges Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 32

34 Hinweise zur Wählerliste! Die Wählerliste ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Wichtigkeit. Denn nur wer in die Wählerliste eingetragen ist, kann auch sein Wahlrecht ausüben, 2 Abs. 3 S. 2 WO. Wer ist wahlberechtigt? Gemäß 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt, die am (letzten) Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen (Leiharbeiter), sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Wahlberechtigt sind ferner nur Arbeitnehmer im Sinne des 5 Abs. 1 BetrVG. Dazu zählen Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten. Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind. Nicht wahlberechtigt sind insbesondere leitende Angestellte, Geschäftsführer und Prokuristen. Wer ist wählbar? Wählbar sind gem. 8 BetrVG alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb am (letzten) Tag der Wahl sechs Monate angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Nicht wählbar sind insbesondere Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ( 14 Abs. 2 S. 1 AÜG), 2 Abs. 3 S. 2 WO. Einspruch gegen die Wählerliste Wenn Sie der Meinung sind, dass die Wählerliste fehlerhaft ist, besteht die Möglichkeit des Einspruchs. Der Einspruch ist nur vor Ablauf von drei Tagen seit Erlass des Wahlausschreibens möglich. Der Einspruch muss schriftlich beim Wahlvorstand 33

35 eingereicht werden. Einsprüche sind also spätestens am bis Uhr beim Wahlvorstand einzureichen. Die Wählerliste kann insbesondere in folgenden Fällen fehlerhaft sein: - Sie oder ein anderer Kollege sind nicht in der Wählerliste eingetragen, sind aber der Meinung, dass Sie oder der Kollege in die Wählerliste aufzunehmen sind. - Sie sind der Meinung, Sie oder ein Kollege sind zu Unrecht in die Wählerliste eingetragen. Einsprüche sind an den Wahlvorstand an die folgende Adresse zu richten: Wahlvorstand im Betrieb Vorsitzender Adresse 34

36 2. Wahlausschreiben einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren Der Wahlvorstand Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Durchführung der anstehenden Betriebsratswahl erlässt der Wahlvorstand gemäß 36 Absatz 3, 31 Absatz 1 Satz 3 Wahlordnung das folgende Wahlausschreiben: 1. Dieses Wahlausschreiben ist am erlassen und im Betrieb ausgehängt worden. Damit ist die Betriebsratswahl eingeleitet. 2. Die Wählerliste sowie die Wahlordnung liegen zur Einsichtnahme bis zum Abschluss der Stimmabgabe für jedermann zugänglich aus in: Gegebenenfalls ergänzend oder ausschließlich: Die Wählerliste und die Wahlordnung wurden ergänzend/ausschließlich in elektronischer Form ( 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 Wahlordnung) bekannt gemacht (z.b. oder Intranet). Die Wählerliste ist der vom angehängt. kann auf der Intranetseite eingesehen werden. Die Wahlordnung ist der vom angehängt. kann auf der Intranetseite eingesehen werden. 35

37 3. Es können nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden, die in die Wählerliste eingetragen sind. Einsprüche gegen die Wählerliste ( 4 Wahlordnung) können nur vor Ablauf von drei Tagen seit Erlass dieses Wahlausschreibens, also bis zum schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden. Verspätete oder nicht schriftlich eingereichte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 4. Das Geschlecht, das am Tage des Erlasses dieses Wahlausschreibens in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss im Betriebsrat mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht ( 15 Absatz 2 BetrVG). Unter Berücksichtigung aller zum Betrieb gehörenden Betriebsteile und Kleinstbetriebe, gehören der Belegschaft am Tage des Erlasses dieses Wahlausschreibens Frauen und Männer an. 5. Unter Berücksichtigung aller zum Betrieb gehörenden Betriebsteile und Kleinstbetriebe, sind am Tage des Erlasses dieses Wahlausschreibens Arbeitnehmer beschäftigt. Somit sind gemäß 9 BetrVG Betriebsratsmitglieder zu wählen. 36

38 Davon entfallen auf das Geschlecht in der Minderheit ( 15 Absatz 2 BetrVG) mindestens Sitze. 6. Wahlvorschläge müssen gemäß 14 Absatz 4 BetrVG von mindestens wahlberechtigten Arbeitnehmern ( 7 BetrVG) unterzeichnet sein (Stützunterschriften). 7. Der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von mindestens zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet sein ( 14 Absatz 5 BetrVG). 8. Wahlvorschläge sind spätestens eine Woche vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats schriftlich beim Wahlvorstand einzureichen ( 14a Absatz 3 Satz 2 BetrVG). Die Wahlvorschläge müssen also spätestens am bis um Uhr beim Wahlvorstand (siehe Nr. 14) eingereicht werden. Bei Aufstellung der Wahlvorschläge sollten die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer Berücksichtigung finden. 9. Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden. Berücksichtigt werden dürfen nur Wahlvorschläge, die fristgerecht (siehe Nr. 8) eingereicht wurden. 37

39 10. Die gültigen Wahlvorschläge werden unmittelbar nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist zur ihrer Einreichung (siehe Nr. 8) bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise und an dem gleichen Ort/den gleichen Orten, wie dieses Wahlausschreiben bekannt gemacht. 11. Die Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats (Tag der Stimmabgabe, 14a Absatz 1 Satz 3 und 4 BetrVG) findet am in statt. 12. Wahlberechtigten, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht teilnehmen können, wird Gelegenheit zur nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe gegeben ( 14a Absatz 4 BetrVG). Das Verlangen auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats, also spätestens am dem Wahlvorstand mitgeteilt werden. 13. Für folgende Betriebsteile/Kleinstbetriebe hat der Wahlvorstand entsprechend 24 Absatz 3 Wahlordnung die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beschlossen: Wenn bei Erlass des Wahlausschreibens bereits fest steht, dass eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe stattfindet: 38

40 Freiumschläge mit der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe ( 14a Absatz 4 BetrVG) müssen spätestens am um Uhr beim Wahlvorstand unter seiner Betriebsadresse (siehe Nr. 14) eingehen. 14. Alle Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstigen Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand, sind an seiner Betriebsadresse abzugeben. Die Betriebsadresse des Wahlvorstands lautet: 15. Sofern keine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe stattfindet, erfolgt die öffentliche Stimmauszählung am in ab Uhr. Wenn bei Erlass des Wahlausschreibens bereits fest steht, dass eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe stattfindet: Die öffentliche Stimmauszählung findet unmittelbar nach Ende der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe statt am 39

41 in ab Uhr. Ort, Datum, Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Ort, Datum, Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 40

42 3. Wahlvorschlag Wahlvorschlag für die Wahl des Betriebsrats im Betrieb des Unternehmens am: Kennwort: Vertreter: Teil 1: Wahlbewerber-/innen mit Zustimmungserklärung Laufende Nummer Name Vorname Geburtsdatum Art der Beschäftigung Zustimmung des Bewerbers zur Aufnahme in den Wahlvorschlag / Unterschrift

43 Teil 2: Stützunterschriften Laufende Nummer Name Vorname Geburtsdatum Unterschrift

44

45 4. Bekanntmachung der Wahlvorschläge Der Wahlvorstand Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge Der Wahlvorstand hat die folgenden Wahlvorschläge als gültig anerkannt. Zur Wahl in den Betriebsrat stehen daher folgende Wahlbewerber/-innen: Name Vorname Beschäftigungsart Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 44

46 5. Stimmzettel Stimmzettel Es können maximal Wahlbewerber/-innen angekreuzt werden. Werden mehr angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig! Sonstige Zusätze oder Änderungen machen den Stimmzettel ebenso ungültig! Name Vorname Beschäftigungsart

47 6. Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe / Briefwahl Erklärung des Wählers über persönliche Kennzeichnung des Stimmzettels Versicherung der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels Hiermit versichere ich gem. 24 Absatz 1 Nr. 4 WO gegenüber dem Wahlvorstand, dass ich den im beiliegenden verschlossenen Wahlumschlag befindlichen Stimmzettel für die Betriebsratswahl im Betrieb der Firma persönlich gekennzeichnet habe. Ort, Datum Unterschrift Versicherung der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels bei Einbeziehung einer Vertrauensperson Hiermit versichere ich gem. 24 Absatz 1 Nr. 4 WO und 25 Satz 2 WO gegenüber dem Wahlvorstand, dass ich die für die Betriebsratswahl im Betrieb der Firma erforderlichen Tätigkeiten zur Stimmabgabe infolge meiner Behinderung oder weil ich des Lesens unkundig bin nicht persönlich vornehmen konnte. Die erforderlichen Tätigkeiten wurden von der mir bestimmten Vertrauensperson Herrn/Frau (Vor- und Nachnahme) vorgenommen. Ort, Datum Unterschrift des Wählers oder der Vertrauensperson, wenn der Wähler nicht unterschreiben kann 46

48 7. Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe / Briefwahl Merkblatt Merkblatt über die Art und Weise der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe Wahlberechtigten denen die Teilnahme an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht möglich ist, können ihr Wahlrecht auf Verlangen, im Wege der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe wahrnehmen. Das Verlangen muss spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats gegenüber dem Wahlvorstand erklärt werden. Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die zur nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf. Die zur nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen müssen Folgendes umfassen: 1. das Wahlausschreiben, 2. die Wahlvorschläge, 3. den Stimmzettel, 4. den Wahlumschlag, 5. eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist, sowie 6. einen großen Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk Schriftliche Stimmabgabe enthält. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der Wähler 1. den Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeichnet und danach in den Wahlumschlag (nicht den großen Freiumschlag) legt und diesen verschließt, 2. die vorgedruckte Erklärung unter Angabe des Orts und des Datums unterschreibt und 47

49 3. den verschlossenen Wahlumschlag und die unterschriebene vorgedruckte Erklärung in den großen Freiumschlag legt und diesen verschließt, 4. den verschlossenen Freiumschlag so rechtzeitig an den Wahlvorstand absendet oder übergibt, dass er dem Wahlvorstand vor Abschluss der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe, also spätestens bis zum um Uhr vorliegt. Verspätet beim Wahlvorstand eingehende Wahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wer infolge seiner Behinderung bei der Stimmabgabe beeinträchtigt oder wer des Lesens unkundig ist, kann eine Person seines Vertrauens bestimmen, die ihm bei der Stimmabgabe behilflich sein soll, und teilt dies dem Wahlvorstand mit. Nicht zur Hilfeleistung herangezogen werden dürfen: Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber, Mitglieder des Wahlvorstands sowie Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Hilfestellung beschränkt sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zur Stimmabgabe. Die zur Hilfeleistung herangezogene Vertrauensperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die bei der Hilfeleistung zur Stimmabgabe erlangt. 48

50 8. Bekanntmachung eines neuen Termins zur öffentlichen Stimmauszählung Der Wahlvorstand Bekanntmachung eines neuen Termins zur öffentlichen Stimmauszählung Beim Wahlvorstand wurde die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt. Der im Wahlausschreiben benannte Termin zur öffentlichen Stimmauszählung muss daher verlegt werden, 36 Abs. 4, 35 Abs. 2 WO. Die öffentliche Stimmauszählung findet nunmehr statt: am um Uhr Ort Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 49

51 9. Wahlniederschrift Der Wahlvorstand Wahlniederschrift Die Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats im Betrieb des Unternehmens hat am in der Zeit von bis stattgefunden. Wenn eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe stattgefunden hat ergänzend: Es war eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe erforderlich. Sie endete am um. Bei der öffentlichen Auszählung der abgegebenen Stimmen wurde folgendes Wahlergebnis ermittelt: 1. Es wurden Wahlumschläge abgegeben. Es wurden gültige Stimmen abgegeben. Es wurden ungültige Stimmen abgegeben. 2. Nach Auszählung der gültigen Stimmen, ist den Wahlbewerber/-innen die folgende Anzahl an Stimmen zugefallen: Name Vorname Beschäftigungsart Erhaltene Stimmen

52 Es sind Betriebsratssitze zu besetzen. Davon entfallen auf das Geschlecht in der Minderheit mindestens Sitz/e. Aus dem Geschlecht in der Minderheit haben die meisten Stimmen, und damit einen Sitz im Betriebsrat, erhalten: Die verbleibenden Betriebsratssitze sind ohne Berücksichtigung der Geschlechterzugehörigkeit nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen zu besetzen. Danach sind die verbleibenden Betriebsratssitze mit den folgenden Wahlbewerber-/innen zu besetzen: Die nicht gewählten Wahlbewerber sind Ersatzmitglieder. Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder bestimmt sich gem. 25 Abs. 2 S. 3 BetrVG unter 51

53 Berücksichtigung des 15 Abs. 2 BetrVG (Geschlechterquote) nach der Höhe der erreichten Stimmenzahl. 4. Besondere während der Betriebsratswahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse: Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 52

54 C. Muster allgemein 1. Anschreiben zur Übersendung der Wahlniederschrift an Arbeitgeber/Gewerkschaft Der Wahlvorstand An Betriebsratswahl des Betriebs Hier: Wahlniederschrift Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, wurde im Betrieb des Unternehmens eine Betriebsratswahl durchgeführt. Die Ihnen gem. 18 Satz 2 WO zu übersendende Abschrift der Wahlniederschrift überreichen wir Ihnen hierneben. Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 53

55 2. Benachrichtigung eines in den Betriebsrat gewählten Wahlbewerbers Der Wahlvorstand An Betriebsratswahl im Betrieb des Unternehmens Sehr geehrte/r Herr/Frau, das Wahlergebnis der in unserem Betrieb durchgeführten Betriebsratswahl wurde am ermittelt. Wir geben Ihnen hiermit bekannt, dass Sie in den Betriebsrat gewählt wurden und sprechen Ihnen dazu unseren Glückwunsch aus. Sofern Sie nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang dieser Benachrichtigung gegenüber dem Wahlvorstand erklären, dass Sie die Wahl ablehnen, gilt die Wahl als angenommen. Ort, Datum Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzenden 54

56 3. Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses Der Wahlvorstand Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Ablauf der Frist zur Erklärung über die Ablehnung der Wahl in den Betriebsrat, setzt sich der neu gewählte Betriebsrat unter Berücksichtigung ggf. erklärter Ablehnungen wie folgt zusammen: Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden des Wahlvorstands Unterschrift eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands 55

57 4. Einladung zur Konstituierenden Sitzung Der Wahlvorstand Einladung zur Konstituierenden Sitzung des Betriebsrats Sehr geehrte/r Herr/Frau, hiermit lädt Sie der Wahlvorstand gem. 29 Abs. 1 BetrVG zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats ein. Die Sitzung findet statt: am um Uhr Ort Folgende Tagesordnung ist Gegenstand der Sitzung: - Konstituierung des Betriebsrats gem. 26 BetrVG Ort, Datum Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzenden 56

Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes

Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494) Auf Grund des 126 des Betriebsverfassungsgesetzes

Mehr

Wahlordnung 2001 (WO)

Wahlordnung 2001 (WO) Wahlordnung 2001 (WO) Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I 3494), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2004 (BGBl. I 1393) Erster Teil.

Mehr

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) BetrVGDV1WO Ausfertigungsdatum: 11.12.2001 Vollzitat: "Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

Mehr

10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben)

10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben) 7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese

Mehr

Formulare für das förmliche Wahlverfahren

Formulare für das förmliche Wahlverfahren Formulare für das förmliche Wahlverfahren Die Texte der Formulare gehen von dem Normalfall aus, dass die Vertrauensperson und das/die stellvertretende/n Mitglied/er gleichzeitig gewählt werden. Für die

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Betriebsratswahl 2010 Betriebe, mit in der Regel wenigstens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei der Arbeitnehmer wählbar sind, können einen Betriebsrat wählen. Die nächste

Mehr

Kurzhinweise. zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl

Kurzhinweise. zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl Kurzhinweise zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl Es gibt im Betrieb noch keinen Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten vertritt. Ein Betriebsrat soll jetzt gewählt werden.

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl

Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsratswahl 16. September 2013 Fachgespräch Betriebsratswahl 2014 Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf Vor der Wahl Betriebsbegriff Wahlverfahren Wahlvorstand Wahlbewerber/Wählbarkeit

Mehr

Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Betriebsratswahl 2010 In der Zeit vom 1. März 2010 bis 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hierzu dient der nachfolgende Überblick: 1. Errichtung von Betriebsräten 1 Abs. 1 Satz

Mehr

Rechtsverordnung zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat Vom 9. Juni 2004

Rechtsverordnung zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat Vom 9. Juni 2004 Rechtsverordnung zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat Vom 9. Juni 2004 Auf Grund des 13 des Drittelbeteiligungsgesetzes vom 18. Mai 2004 (BGBl. I

Mehr

Betriebsratswahlen 2010

Betriebsratswahlen 2010 Betriebsratswahlen 2010 Agenda Vorüberlegungen - zur Betriebsratsfähigkeit - zum Termin - zu den Kosten Vorbereitung durch den Wahlvorstand - Bestellung - Stellung und Aufgaben - Wählerliste (wer kann

Mehr

Rund um die Betriebsratswahl

Rund um die Betriebsratswahl 1 Rund um die Betriebsratswahl Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, vom 1. März bis 31. Mai 2014 finden turnusgemäß die nächsten Betriebswahlen statt. Damit die Betriebsratsarbeit problemlos weitergeht bzw.

Mehr

Aufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl Schulungstermine 2013/2014

Aufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl Schulungstermine 2013/2014 Aufgaben des Wahlvorstands: Ausschreibung, Themenplan, Anmeldeformular, Kostenübernahmebestätigung Seite 1 von 5 Aufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl Schulungstermine 2013/2014 Schulungen

Mehr

Die Durchführung der Betriebsratswahl

Die Durchführung der Betriebsratswahl Karl Michael Scheriau Die Durchführung der Betriebsratswahl 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Normales Wahlverfahren nach 16 und 17 BetrVG in Betrieben mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern

Mehr

Teil 1 Wahl des Personalrats Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Teil 1 Wahl des Personalrats Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung SächsPersVWVO) Vom Aufgrund von 92 des Sächsischen

Mehr

Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren

Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren (Betriebe mit 5 bis 50 wahlberechtigten jugendlichen Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren bzw. 51 bis 100 dieser Beschäftigten bei Vereinbarung

Mehr

VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN. Wahlleitfaden

VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN. Wahlleitfaden VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN Wahlleitfaden Inhalt Einleitende Benutzerhinweise A. Wo sind Betriebsräte zu wählen? I. Vereinfachtes und normales Wahlverfahren II. Mindestgröße

Mehr

Betriebsratswahlen. Die vier Wahlphasen. www.verdi-bub.de/brwahl. Damit alles stimmt.

Betriebsratswahlen. Die vier Wahlphasen. www.verdi-bub.de/brwahl. Damit alles stimmt. Betriebsratswahlen Die vier Wahlphasen www.verdi-bub.de/brwahl Damit alles stimmt. Vor der Wahl Wahlzeitraum Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Gesetzlicher Wahlzeitraum: 1. März bis 31.

Mehr

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

Arbeitsanleitung zur Betriebsratswahl

Arbeitsanleitung zur Betriebsratswahl Bitte an den Betriebsrat bzw. Wahlvorstand weiterleiten. Arbeitsanleitung zur Betriebsratswahl Handbuch für den Betriebsrat/Wahlvorstand mit Wahlordnung und CD-ROM Auf der CD praktische Arbeitshilfen elektronischer

Mehr

Pflichten des Arbeitgebers Worauf ist besonders zu achten?

Pflichten des Arbeitgebers Worauf ist besonders zu achten? Pflichten des Arbeitgebers Worauf ist besonders zu achten? Sie haben als Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl insbesondere folgende Pflichten: Sie sind während des Wahlverfahrens

Mehr

I. Die Wahl des Betriebsrats, Arbeiter- und Angestelltenrats ( 15 bis 25 des Gesetzes)

I. Die Wahl des Betriebsrats, Arbeiter- und Angestelltenrats ( 15 bis 25 des Gesetzes) Nr. 26 Tag der Ausgabe: Berlin, den 9. Februar 1920 (Nr. 7288) Wahlordnung zum Betriebsrätegesetze 1. Vom 5. Februar 1920. Auf Grund des 25 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 (Reichs- Gesetzbl.

Mehr

Die Jugendvertretung

Die Jugendvertretung BETRIEBSVERFASSUNG in Frage und Antwort Die Jugendvertretung Wahl, Geschäftsführung und Aufgaben von Rechtsanwalt Hans Düttmann und Eberhard Zachmann C.H.BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1972 Abkürzungen

Mehr

Merkblatt. Betriebsratswahl 2014. Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht. Stand: Januar 2014

Merkblatt. Betriebsratswahl 2014. Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht. Stand: Januar 2014 1 Merkblatt Betriebsratswahl 2014 Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht Stand: Januar 2014 2 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 3 B. Allgemeine Grundsätze für die Betriebsratswahl... 4

Mehr

Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl 2014 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl 2014 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl 2014 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 9. Januar 2014, 9 16.30 Uhr in Schwerin, IC-Hotel oder 14. Januar 2014, 9-16.30 Uhr in Rostock, penta-hotel

Mehr

Handbuch. 26 Schritte zur erfolgreichen Wahl inklusive Wahlordnung BR-WAHL. Auf der CD. Bitte an den Betriebsrat bzw. Wahlvorstand weiterleiten!

Handbuch. 26 Schritte zur erfolgreichen Wahl inklusive Wahlordnung BR-WAHL. Auf der CD. Bitte an den Betriebsrat bzw. Wahlvorstand weiterleiten! Bitte an den Betriebsrat bzw. Wahlvorstand weiterleiten! BR-WAHL 2014 Handbuch 26 Schritte zur erfolgreichen Wahl inklusive Wahlordnung Auf der CD > Digitale Terminliste > Wahl-Ergebnis-Rechner > Stimmenauszählung

Mehr

Arbeitsrecht auf den Punkt gebracht (Nr. 14 / 2010)

Arbeitsrecht auf den Punkt gebracht (Nr. 14 / 2010) Arbeitsrecht auf den Punkt gebracht (Nr. 14 / 2010) Betriebsratswahlen 2010 ein Überblick über die Voraussetzungen, die Wahldurchführung und einige Fallstricke Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden

Mehr

Die Wahl der JAV. vereinfachten Wahlverfahrens

Die Wahl der JAV. vereinfachten Wahlverfahrens Termine Fristen Termine Fristen Termine Fristen - Die der vereinfachtes verfahren ablauf verfahren durchführung Aufgaben und Rechte des es Terminübersichten, Fristen recht und Wählbarkeit Minderheitenquote

Mehr

Betriebsratswahlen 2010

Betriebsratswahlen 2010 Ausgabe 17, Dezember 09 Verehrte Leserinnen und Leser, alle vier Jahre finden die Betriebsratswahlen statt. Vom 1. März bis 31. Mai 2010 ist es wieder soweit. Vom kleinen Betrieb mit fünf Beschäftigten

Mehr

Arbeitsrecht am Abend, 10. März 2010

Arbeitsrecht am Abend, 10. März 2010 Arbeitsrecht am Abend, 10. März 2010 -Wahlanfechtung- Sabine Feichtinger Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg Anfechtungsfrist 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG entscheidend

Mehr

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG)

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) DrittelbG Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat: "Drittelbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2004

Mehr

Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren

Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit bestehendem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß

Mehr

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

Mehr

I Allgemeines zur Wahl 21.02.2008

I Allgemeines zur Wahl 21.02.2008 Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensfrau in Zeuthen und der Frauenvertretung bei DESY in der Fassung vom Datum Präambel

Mehr

Gewusst wie. Die häufigsten Fragen zur Betriebsratswahl. Müssen die Beschäftigten abstimmen, ob sie einen Betriebsrat einrichten wollen?

Gewusst wie. Die häufigsten Fragen zur Betriebsratswahl. Müssen die Beschäftigten abstimmen, ob sie einen Betriebsrat einrichten wollen? Die häufigsten Fragen zur Betriebsratswahl Alle vier Jahre vor und während des Zeitraums der regelmäßigen Betriebsratswahlen nehmen die Anfragen ratsuchender Wahlinitiatoren, Wahlbewerber und Wahlvorstandsmitglieder

Mehr

Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft des öffentlichen Rechts

Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft des öffentlichen Rechts Wahlordnung der Ev. Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin 159 Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung)

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung) Seite 1 von 6 Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung) 1 Wahlvorstand (1) Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegen einem Wahlvorstand.

Mehr

W A H L O R D N U N G

W A H L O R D N U N G W A H L O R D N U N G der Universität Heidelberg zur Durchführung der Gremienwahlen (Wahlordnung-WahlO) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich S. 1 2 Wahlberechtigung, Wählbarkeit S. 2 3 Zeitpunkt der Wahlen

Mehr

Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat 974 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 27. Mai 2004 Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat Vom 18. Mai 2004 Der Bundestag

Mehr

Betriebsratswahlen 2010 - Grundsätze

Betriebsratswahlen 2010 - Grundsätze Betriebsratswahlen 2010 - Grundsätze Vorab bemerkt: Der Leitfaden kann eine Schulungsveranstaltung gem. 37 Abs. 6 BetrVG nicht ersetzen. Auch die erwähnte Rechtsprechung wird in den Seminaren mit Quellenangaben

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: 36/2012 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur

Mehr

- Bauprogramm Sachstandsbericht - Instandhaltungsprogramm Sachstandsbericht - Bauprogramm 2016 - Instandhaltungsprogramm 2016 - Sitzungstermine 2016

- Bauprogramm Sachstandsbericht - Instandhaltungsprogramm Sachstandsbericht - Bauprogramm 2016 - Instandhaltungsprogramm 2016 - Sitzungstermine 2016 B 1179 Amtsblatt Nummer 43 71. Jahrgang Montag, 19. Oktober 2015 Einzelpreis 1,40 Aufsichtsratssitzung der Stadtbau-GmbH Regensburg Am Mittwoch, den 21. Oktober 2015 findet die 3. Aufsichtsratssitzung

Mehr

Beschluss. Arbeitsgericht Cottbus Geschäftsnummer: 2 BV 18/08. Im Namen des Volkes. Verkündet am: 10.09.2008. In dem Beschlussverfahren

Beschluss. Arbeitsgericht Cottbus Geschäftsnummer: 2 BV 18/08. Im Namen des Volkes. Verkündet am: 10.09.2008. In dem Beschlussverfahren Arbeitsgericht Cottbus Geschäftsnummer: 2 BV 18/08 Verkündet am: 10.09.2008 xxx, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Beschluss In dem Beschlussverfahren mit den

Mehr

WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG

WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG WAHLVORSTAND Für Mitglieder des Wahlvorstandes gelten die Vorschriften wie für gewählte Mitarbeitervertreter: Die Mitgliedschaft im Wahlvorstand erlischt durch 1. Ablauf der Amtszeit, 2. Niederlegung des

Mehr

Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales Wahlverfahren für größere Betriebe

Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales Wahlverfahren für größere Betriebe Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales verfahren für größere Betriebe Erläuterungen zum Aufbau des Zeitplans 1. Der Zeitplan beruht auf der Annahme, dass die Amtszeit des jetzigen

Mehr

MAV Wahlen EKIBA 2014

MAV Wahlen EKIBA 2014 MAV Wahlen EKIBA 2014 Aufgaben des Wahlvorstandes Januar 2014 W.Berroth für GA Baden 1 Rechtsgrundlagen 1. Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der Evang. Landeskirche in Baden Vom 19. April 2013 2. Wahlordnung

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers)

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers) Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der (Name des Wahlvorschlagträgers) zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt am 07. Februar 2010 Der/Die hat am (Einberufende

Mehr

Vorbemerkung. Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Vorbemerkung. Erster Teil: Allgemeine Vorschriften Vorbemerkung Dieser Text wurde dem Lehrstuhl dankenswerter Weise von der Gewerkschaft ver.di zur Verfügung gestellt. Er enthält den Entwurf für ein neues Betriebsverfassungsgesetz der ehemaligen Deutschen

Mehr

Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten

Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten Betriebsrat mehr Rechte für alle Beschäftigten Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Betriebsrat

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt: Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der FernUniversität in Hagen am 23. März 2016 vom 23. Dezember 2015 Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen

Mehr

EuropÄische. Der. in der Praxis. Betriebsratswahlen 2014. Anke Podewin / Thomas Prinz / Steffen Schöne. Die Wahlordnung zum BetrVG

EuropÄische. Der. in der Praxis. Betriebsratswahlen 2014. Anke Podewin / Thomas Prinz / Steffen Schöne. Die Wahlordnung zum BetrVG Reihe Praxishandbuch Band 7 Anke Podewin / Thomas Prinz / Steffen Schöne Betriebsratswahlen 2014 Die Wahlordnung zum BetrVG Der EuropÄische Betriebsrat in der Praxis 3. Auflage Reihe Praxishandbuch Band

Mehr

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) MitbestG Ausfertigungsdatum: 04.05.1976 Vollzitat: "Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153), das zuletzt

Mehr

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft

Mehr

Die Wahl des Betriebsrates

Die Wahl des Betriebsrates sobi Material Folien 2010 BR Die des Betriebsrates ablauf verfahren durchführung Aufgaben und Rechte des es Terminübersichten, Betriebsratsfähige Betriebe recht und Wählbarkeit Minderheitenquote Mehrheitswahl

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz BetrVG Ausfertigungsdatum: 15.01.1972 Vollzitat: "Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel

Mehr

Merkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung Ausbildungsübertritt

Merkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung Ausbildungsübertritt Merkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung Ausbildungsübertritt Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des

Mehr

Die Betriebsräte werden im Zeitraum 01. März bis zum 31.Mai. 2014 neu gewählt.

Die Betriebsräte werden im Zeitraum 01. März bis zum 31.Mai. 2014 neu gewählt. Betriebsräte Seminarprogramm 2014 / 2015 IG BAU Niedersachsen - Süd Liebe Kolleginnen und Kollegen, Das Jahr 2014 ist ein wichtiges Jahr. Ihr habt die Chance in eurem Betrieb einen neuen Betriebsrat zu

Mehr

Wahlordnung der IHK Flensburg in der Fassung vom 9. Dezember 2015

Wahlordnung der IHK Flensburg in der Fassung vom 9. Dezember 2015 Wahlordnung der IHK Flensburg in der Fassung vom 9. Dezember 2015 1 Wahlmodus (1) Die IHK-Zugehörigen wählen nach den folgenden Bestimmungen für die Dauer von sechs Jahren bis zu 67 Mitglieder der Vollversammlung.

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Betriebsratswahl. Rechtsprechungsçbersicht. Teil II Wahleinleitung und Wahldurchfçhrung. Wer organisiert und leitet die Wahl?

Betriebsratswahl. Rechtsprechungsçbersicht. Teil II Wahleinleitung und Wahldurchfçhrung. Wer organisiert und leitet die Wahl? Teil II Wahleinleitung und Wahldurchfçhrung In der AiB 12/2005 wurden in einer ersten Rechtsprechungsçbersicht wesentliche Entscheidungen zu den Grundsåtzen und Grundbegriffen der abgedruckt. In diesem

Mehr

Sondernewsletter Arbeitsrecht

Sondernewsletter Arbeitsrecht Sondernewsletter Arbeitsrecht Februar 2014 1. Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 2. Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Einleitung der Wahl 3. Bestimmung des Betriebs 4. Wahlrecht aktives und passives 5.

Mehr

Außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen gem. 15 a BAG Ausbildungsübertritt

Außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen gem. 15 a BAG Ausbildungsübertritt Rechtsservice Arbeit + Soziales Außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen gem. 15 a BAG Ausbildungsübertritt Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316)

Mehr

Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017

Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Der Bundeswahlbeauftragte für die SozialversicherungswahlenWahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Stand: 05.10.2015 Seite: 1 Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Wahlkalender für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen

Mehr

Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament

Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament Präambel...2 1 Jugendparlament...2 2 Aufgaben und Rechte...2 3 Pflichten...3 4 Zusammensetzung...3 6 Wahlvorschläge...4 7 Wahlvorgang...4 8 Geschäftsgang...4

Mehr

I. Errichtung von Betriebsräten Wahl eines Betriebsrats

I. Errichtung von Betriebsräten Wahl eines Betriebsrats Errichtung von Betriebsräten 21 I. Errichtung von Betriebsräten Wahl eines Betriebsrats Es ist der Wille des Gesetzgebers, dass in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten

Mehr

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite. 25. 9. 2001 Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes... 2518 FNA: 801-7

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite. 25. 9. 2001 Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes... 2518 FNA: 801-7 Bundesgesetzblatt 2517 Teil I G 5702 2001 Ausgegeben zu Bonn am 29. September 2001 Nr. 50 Tag Inhalt Seite 25. 9. 2001 Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes............................................

Mehr

Betriebsratswahl 2014

Betriebsratswahl 2014 Betriebsratswahl 2014 www.allenovery.com 2 Betriebsratswahl 2014 Allen & Overy LLP 2013 3 Betriebsratswahl 2014 Alle 4 Jahre finden in Deutschland die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Das Betriebsverfassungsgesetz

Mehr

Merkblatt VI/2011 Neue Vorschriften für Kündigungsanfechtungen und sonstige Änderungen in der Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes

Merkblatt VI/2011 Neue Vorschriften für Kündigungsanfechtungen und sonstige Änderungen in der Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes Merkblatt VI/2011 Neue Vorschriften für sanfechtungen und sonstige Änderungen in der Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes I. Inhalt und Zielsetzungen: Die Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes,

Mehr

Sie haben die Liste aller Mitarbeiter und Leiharbeiter bei Ihrem Arbeitgeber angefordert und inzwischen erhalten.

Sie haben die Liste aller Mitarbeiter und Leiharbeiter bei Ihrem Arbeitgeber angefordert und inzwischen erhalten. Bearbeitung der Wählerliste: Sie haben die Liste aller Mitarbeiter und Leiharbeiter bei Ihrem Arbeitgeber angefordert und inzwischen erhalten. Sie müssen jetzt die Wahlberechtigung aller auf der Liste

Mehr

Quelle: Anfechtung einer Betriebsratswahl - Prüfung der Vorschlagsliste - Streichung eines unzulässigen Kennworts

Quelle: Anfechtung einer Betriebsratswahl - Prüfung der Vorschlagsliste - Streichung eines unzulässigen Kennworts Gericht: BAG 7. Senat Entscheidungsdatum: 15.05.2013 Aktenzeichen: 7 ABR 40/11 Dokumenttyp: Beschluss Quelle: Normen: 14 Abs 3 BetrVG, 14 Abs 4 BetrVG, 14 Abs 5 BetrVG, 19 Abs 1 BetrVG, 7 Abs 2 S 1 BetrVGDV1WO,

Mehr

VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I

VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I VII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) I 1. Geltungsbereich Räumlicher, Sachlicher Persönlicher 1. Organe der Betriebsverfassung 2. Struktur von Betriebsräten 3. Wahl und Amtszeit des Betriebsrats

Mehr

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g., e.v.) - Hinweise:

Mehr

BAG v. 26.02.1992-7 ABR 37/91. Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes. Leitsätze

BAG v. 26.02.1992-7 ABR 37/91. Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes. Leitsätze BAG v. 26.02.1992-7 ABR 37/91 Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes Leitsätze»1. Die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes für die erstmalige Wahl eines Betriebsrats nach 17 Abs. 3

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), INHALTSÜBERSICHT Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten... 4 2 Stellung der Gewerkschaften

Mehr

Dieses Jahr ist es wieder soweit: Zwischen dem 1. Oktober und dem

Dieses Jahr ist es wieder soweit: Zwischen dem 1. Oktober und dem www.integrationsaemter.de 1 2014 nfo SBV WAHL 207 14 Wahl der Schwerbehindertenvertretung INHALT Dieses Jahr ist es wieder soweit: Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2014 werden die Schwerbehindertenvertretungen

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz BetrVG Ausfertigungsdatum: 15.01.1972 Vollzitat: "Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel

Mehr

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern An die Ingenieurkammer-Bau NRW Carlsplatz 21 40213 Düsseldorf Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW vom 16.12.2003,

Mehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 3 BV 24/10 (Arbeitsgericht Weiden - Kammer Schwandorf -) Verkündet am: 20.09.2011 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 in der Fassung vom 23. Dezember 1988, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 19.

Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 in der Fassung vom 23. Dezember 1988, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 19. Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972 in der Fassung vom 23. Dezember 1988, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 Inhaltsverzeichnis Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Mehr

Kopiervorlage für Betriebsräte

Kopiervorlage für Betriebsräte www.landarbeiterkammer.at/noe Kopiervorlage für Betriebsräte Stand November 2010 Inhaltsverzeichnis Formulare für Betriebsratswahlen BR2aLw Verständigung Wahl des Wahlvorstandes Seite 3 BR2Lw Gruppenversammlung

Mehr

Abbruch der Betriebsratswahl

Abbruch der Betriebsratswahl Abbruch der Betriebsratswahl Die Planung einer Betriebsratswahl ist auf ein zentrales Ziel ausgerichtet: Die Errichtung einer funktionsfähigen kollektivrechtlichen Vertretung für die Beschäftigten des

Mehr

Antrag. auf Freistellung eines/mehrerer Betriebsratsmitgliedes/r

Antrag. auf Freistellung eines/mehrerer Betriebsratsmitgliedes/r A 1 Bezeichnung des Betriebsrates: An die Betriebsleitung Antrag auf Freistellung eines/mehrerer Betriebsratsmitgliedes/r Der ArbeiterInnen-*/Angestellten-*/Gemeinsame* Betriebsrat beantragt gemäß 117

Mehr

Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive Wahlberechtigung

Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive Wahlberechtigung Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive Wahlberechtigung Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27.

Mehr

Mitteilungs Blatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4

Mitteilungs Blatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4 Mitteilungs Blatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4 INHALT Inhalt INHALT WAHLEN 1. BESTELLUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE WAHL DES BETRIEBSRATES

Mehr

Wahlrecht und Wählbarkeit zum Betriebsrat bei Personalgestellung freigestellter Personalratsmitglieder

Wahlrecht und Wählbarkeit zum Betriebsrat bei Personalgestellung freigestellter Personalratsmitglieder Wahlrecht und Wählbarkeit zum Betriebsrat bei Personalgestellung freigestellter Personalratsmitglieder 1. Arbeitnehmer eines öffentlich-rechtlichen Krankenhauses, die im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages

Mehr

BETRIEBSRATS-WAHLORDNUNG

BETRIEBSRATS-WAHLORDNUNG BETRIEBSRATS-WAHLORDNUNG Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974 über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Betriebsrat, Zentralbetriebsrat, Jugendvertrauensrat

Mehr

Antrag. auf Freistellung eines/mehrerer Betriebsratsmitgliedes/r

Antrag. auf Freistellung eines/mehrerer Betriebsratsmitgliedes/r A 1 Bezeichnung des Betriebsrates: An die Betriebsleitung Antrag auf Freistellung eines/mehrerer Betriebsratsmitgliedes/r Der ArbeiterInnen-*/Angestellten-*/Gemeinsame* Betriebsrat beantragt gemäß 117

Mehr

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: ArbG Frankfurt (Oder) 6. Kammer. Entscheidungsdatum: 26.06.

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: ArbG Frankfurt (Oder) 6. Kammer. Entscheidungsdatum: 26.06. Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Langtext Gericht: ArbG Frankfurt (Oder) 6. Kammer Entscheidungsdatum: 26.06.2014 Aktenzeichen: 6 BV 11/14 Dokumenttyp: Beschluss Quelle: Anfechtbarkeit und Nichtigkeit

Mehr

Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach 34h Abs. 1 S. 1 GewO

Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach 34h Abs. 1 S. 1 GewO (Absender) Stadt Guben Service-Center Gasstraße 4 03172 Guben Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach 34h Abs. 1 S. 1 GewO Eintragung in

Mehr

Schulungs- und Bildungsansprüche gemäß 37 Abs. 6 und 7 BetrVG

Schulungs- und Bildungsansprüche gemäß 37 Abs. 6 und 7 BetrVG Schulungs- und Bildungsansprüche gemäß 37 Abs. 6 und 7 BetrVG 9. Juni 2010 Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 19, 20095 Hamburg Tel: 040 30 96 51 14, Wocken@msbh.de

Mehr

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Mitteilung Änderung der Registerdaten IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese

Mehr

Wahl des Betriebsrats

Wahl des Betriebsrats Rechtsprechung in Leitsätzen Wahl des Betriebsrats Zeitraum: 2005 2013 Stand: November 2013 Herausgegeben von der Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Presbyterwahlgesetz

Ausführungsbestimmungen zum Presbyterwahlgesetz Ausführungsbestimmungen zum Presbyterwahlgesetz 32 Archiv Ausführungsbestimmungen zum Presbyterwahlgesetz Vom 1./2. März 2007 (KABl. S. 76) Auf Grund von 36 des Presbyterwahlgesetzes 1 vom 11. Januar 2007

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1527 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1974 Ausgegeben am 11. Juni 1974 91. Stück 319. Verordnung: Betriebsrats-Wahlordnung

Mehr