Vereinfachtes JAV-Wahlverfahren

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1 (Betriebe mit 5 bis 50 wahlberechtigten jugendlichen Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren bzw. 51 bis 100 dieser Beschäftigten bei Vereinbarung zw. WV und Arbeitgeber) Gestaltung: alle Rechte vorbehalten WIK K. Krause I. Ritter 2002

2 Folie 1: Mindestanzahl Mindestanzahl von von jugendlichen jugendlichen AN AN und und Auszubildenden, Auszubildenden, Bestehen Bestehen eines eines BR, BR, normales normales und und vereinfachtes vereinfachtes Wahlverfahren Wahlverfahren Eine JAV wird nach 60 Abs. 1 BetrVG gewählt: - in Betrieben - mit in der Regel mindestens 5 AN, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Folgenden: jugendliche AN), oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Folgenden: Auszubildende) Achtung: BR muss bei Vorliegen der Voraussetzungen WV bestellen Wichtig: Wahl einer JAV setzt Bestehen eines BR Voraus (keine Wahl einer JAV ohne Existenz eines BR!) Welches Welches Wahlverfahren Wahlverfahren findet findet Anwendung? Anwendung? - zwingend das vereinfachte Wahlverfahren: 5 bis 50 jugendliche AN bzw. Auszubildende - vereinfachtes Wahlverfahren auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit dem AG: 51 bis 100 jugendliche AN bzw. Auszubildende - zwingend das normale Wahlverfahren: über 100 jugendliche AN bzw. Auszubildende

3 Folie 2 Bestellung Bestellung des des Wahlvorstands Wahlvorstands Betriebsrat bestellt zwingend dreiköpfigen WV zur Wahl der JAV per Beschluss Wann wird der Wahlvorstand bestellt? spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit, Beispiel: Amtszeit der alten JAV läuft am ab. besser jedoch wesentlich früher wegen notwendiger Vorbereitungszeit Sonstige Fälle der Bestellung eines WV ( 13 II Nr. 2-6 ivm 64 I S.2 BetrVG): - gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der JAV-Mitglieder wird unterschritten - Rücktritt/Anfechtung/Auflösung der JAV - JAV besteht noch nicht 4 Wochen zurück: Besser jedoch wesentlich früher

4 Folie 3: Ende Ende der der Amtszeit Amtszeit Wann endet die Amtszeit einer JAV? - bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestand bereits eine JAV: - bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestand noch keine JAV: 2 Jahre nach dem Ende der Amtszeit der vorangehenden JAV 2 Jahre nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für die bestehende JAV Aber: spätestens immer am des Wahljahres Ausnahme: JAV-Wahl wurde außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchgeführt und das Wahlergebnis wurde nach dem des Jahres vor dem Wahljahr bekannt gegeben Folge: keine JAV-Wahl notwendig (Amtszeit dann bis maximal 3 Jahre)

5 Folie 4: Bestellung des WV durch GBR/KBR/Arbeitsgericht Was passiert, wenn der BR nicht spätestens 4 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV einen WV bestellt? - 3 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV kann GBR oder - falls dieser nicht besteht KBR WV bestellen und - 3 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV können 3 wahlberechtigte AN oder im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht Bestellung des WV beantragen (Arbeitsgericht setzt dann WV ein) Wichtig: Bis zum rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes kann BR/GBR/KBR WV bestellen und BR kann auch bis zum Tätigwerden des GBR/KBR bzw. bis zum rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes Wahlvorstand bestellen

6 Folie 5: Zusammensetzung Zusammensetzung und und Geschäftsführung Geschäftsführung des des WV WV Zusammensetzung: WV besteht zwingend aus 3 Mitgliedern 3 Mitglieder Eines der Mitglieder muss wählbar zum BR sein (volljährig und mind. 6 Monate betriebszugehörig) Eines der Mitglieder wird bestellt zur/zum: Vorsitzende/r Aufgaben: - Vertretung des WV nach außen, - Unterzeichnung von Schriftstücken, - Vertretung vor dem Arbeitsgericht Männer und Frauen Wichtig: sollen dem WV angehören, wenn beide Geschlechter unter jugendlichen AN und Auszubildenden im Betrieb vertreten Ersatzmitglieder Wichtig: nach Möglichkeit für jedes Mitglied eines, Reihenfolge muss festgelegt werden Geschäftsführung: im Betrieb vertretene Gewerkschaft Wichtig: kann (nicht stimmberechtigtes) Mitglied entsenden (nur möglich, wenn nicht bereits ein Mitglied des WV Mitglied der Gewerkschaft ist) - Beschlüsse des Wahlvorstands werden in nicht öffentlichen Sitzungen mit einfacher Mehrheit gefasst (Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder) - WV kann sich schriftliche Geschäftsordnung geben - Betriebsadresse muss festgelegt werden, unter der der WV zu erreichen ist - Hinzuziehung von Wahlhelfern für den Wahlvorgang möglich (Beschluss)

7 Folie 6: Information Information der der ausländischen ausländischen jugendlichen jugendlichen AN AN und und Auszubildenden Auszubildenden Das aktive und passive Wahlrecht aller betriebsangehörigen jugendlichen AN und Auszubildenden ist ein hohes Gut Daher der Grundsatz: WV soll die der deutschen Sprache nicht mächtigen jugendlichen AN und Auszubildende informieren über: - Wahlverfahren - Wählerliste und Wahlvorschläge - Wahlvorgang und Stimmabgabe auf Wahlversammlung Wie können die ausländischen Kolleginnen und Kollegen informiert werden? Wichtig: Es sollen alle Bekanntmachungen und Aushänge des Wahlvorstands übersetzt und die Übersetzung ebenfalls ausgehängt werden 1. Merkblatt 2. Dolmetscher (Durchführung einer Versammlung für die ausländischen jug. AN und Auszubildenden)

8 Folie 7: Aufstellen Aufstellen der der Wählerliste Wählerliste Erste Amtshandlung des WV: Aufstellung einer Liste aller wahlberechtigten jugendlichen AN und Auszubildenden Achtung: WV hat (gerichtlich durchsetzbaren) Auskunftsanspruch gegen den AG: Alle Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung der Wählerliste notwendig sind, müssen vom AG erteilt / herausgegeben werden. WV macht vor Erstellen der Wählerliste den Auskunftsanspruch geltend (Fristsetzung) und verwertet die Informationen Bleibt AG untätig: Einleitung eines Beschlussverfahrens erwägen (einstweilige Verfügung) Inhalt - getrennt nach Geschlechtern - mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum - in alphabetischer Reihenfolge Nach Erstellen der Wählerliste: Wählerliste wird zeitgleich mit Erlass des Wahlausschreibens ohne Geburtsdaten der jugendlichen AN und Auszubildenden ausgelegt oder mittels Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gegeben. Aber: Alle jugendlichen AN und Auszubildenden müssen Einblick in die Wählerliste nehmen können.

9 Folie 8: Wahlberechtigung Wahlberechtigung und und AN-Status AN-Status Grundsatz: Wahlberechtigt sind alle betriebsangehörigen (jugendlichen) AN unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unter 25 Jahre Wichtig: Maßgebend ist das Alter am Tag der Wahlversammlung Definition Arbeitnehmer/innen: persönlich abhängige Beschäftigte, die für den AG Dienste leisten und dessen Weisungsrecht unterworfen und in dessen Betrieb eingegliedert sind Dazu zählen: Problematisch: - ausländische jug. AN - jug. Teilzeit-AN - jug. Außendienstmitarbeiter/innen - jug. Tele-AN - jug. Heim-AN - sog. freie Mitarbeiter - sog. Selbstständige - Fremdfirmenangestellte

10 Folie 9: Wahlberechtigung Wahlberechtigung und und Auszubildenden-Status Auszubildenden-Status Wahlberechtigt sind auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren dazu gehören: klassische Auszubildende: Berufsausbildungsvertrag nach 3 BBiG Aber auch: Vertragsverhältnisse, die Ausbildung im weiteren Sinne zum Gegenstand haben (Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten) wie: Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler, Teilnehmer an berufsvorbereitenden Ausbildungsmaßnahmen Nicht: Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, theoretische Ausbildung ohne Bezug zum Betrieb, Schülerpraktikanten Aber: Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben (außerbetriebliche Ausbildungswerkstatt, Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, Reha-Zentrum etc.) haben kein Wahlrecht (Auszubildende sind hier Zweck und nicht Mittel zum Zweck ) Merke: Auszubildende in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Lehrwerkstätten, Ausbildungszentren) sind wahlberechtigt, da diese Betriebe keine reinen Ausbildungsbetriebe sind Achtung: Volljährige Auszubildende haben das Wahlrecht zur JAV und zum BR

11 Folie 10: Betriebszugehörigkeit Betriebszugehörigkeit der der jugendlichen jugendlichen AN AN und und Auszubildenden Auszubildenden Wahlberechtigung nach 61 Abs. 1 und 60 Abs. 1 BetrVG setzt voraus: Betriebszugehörigkeit betriebszugehörig sind jugendliche AN und Auszubildende, die - auf Montage und im Außendienst eingesetzt werden, wenn sie der Weisungsmacht der Betriebsleitung unterliegen - vorübergehend im Ausland eingesetzt werden, ohne die Bindung an den Betrieb zu verlieren - vorübergehend in einen anderen Betrieb versetzt werden - wegen Wehr- und Zivildienst abwesend sind - sich in Elternzeit befinden - gekündigte sind und weiter beschäftigt werden Problematisch: Berufsausbildung in mehreren Betrieb eines UN (Ausbildung in Abschnitten) nur Betriebszugehörigkeit zu dem Betrieb, in dem wesentliche Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten der Auszubildenden getroffen werden Berufsausbildung in Betrieben mehrerer UN eines Konzerns nur Betriebszugehörigkeit zu dem Betrieb des UN, mit dem Vertrag geschlossen wurde und in dem die wesentlichen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten getroffen werden ABER: Wenn Auszubildende für die gesamte Zeit in einem Betrieb eines UN zugewiesen werden, mit dem kein Vertrag besteht, dann Betriebszugehörigkeit zu diesem Betrieb

12 Folie 11: Größe Größe der der JAV JAV ( ( Abs. Abs. 11 BetrVG) BetrVG) und und Regelanzahl Regelanzahl der der jugendliche jugendliche AN AN und und Auszubildenden Auszubildenden (Wahlberechtigte AN: jugendliche AN unter 18 Jahren und Auszubildende unter 25 Jahre) Maßgebliche Zahlenstaffel für die Anzahl der JAV-Mitglieder: 5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: eine Person 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Mitglieder 51 bis 150 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Mitglieder Regelanzahl der jugendlichen AN und Auszubildenden Grundsatz: Es kommt darauf an, wie viele jugendliche AN Auszubildende in der Regel im Betrieb tätig sind - die Anzahl der betriebsangehörigen jugendlichen AN und Auszubildenden im Normalzustand (Rückblick und Prognose) - dem WV steht ein Beurteilungsspielraum zu - Aushilfs-AN zählen, wenn sie mind. 6 Monate im Jahr tätig sind

13 Folie 12: Mindestsitze Mindestsitze des des Geschlechts Geschlechts in in der der Minderheit Minderheit ( ( Abs.3 Abs.3 BetrVG) BetrVG) Die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte (Gruppenprinzip) existiert nicht mehr Aber: Wenn JAV aus mind. 3 Mitgliedern besteht, muss das Geschlecht in der Minderheit (Männer oder Frauen) mind. entsprechend dem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein. Achtung: Mindestsitze heißt, dass mehr Sitze möglich sind Die Anzahl der Mindestsitze berechnet sich nach dem Höchstzahlensystem: Beispiel: Betrieb mit 49 jugendlichen AN und Auszubildenden, davon 30 männliche und 19 weibliche Beschäftigte. Es sind 3 JAV-Sitze zu vergeben. Berechnung nach dem Höchstzahlensystem (Zahlen nebeneinander stellen, jeweils durch 1, 2, 3 usw. teilen, danach die höchsten Teilzahlen aussortieren): 30 Männer : 1 = Frauen : 1 = Männer : 2 = Frauen : 2 = 9,5 30 Männer : 3 = Frauen : 3 = 6,33 Ergebnis: 1 Höchstzahl entfällt auf die Frauen, daher 1 Mindestsitz. Achtung: Sollte die niedrigste noch relevante Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich entfallen, entscheidet das Los.

14 Folie 13: Das Das Wahlausschreiben Wahlausschreiben WV muss nun Wahlausschreiben vorbereiten und Beschluss fassen über: - Ort, an dem Wählerliste und Wahlordnung ausliegen sollen - Ort, an dem die Wahlvorschläge aushängen sollen - Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung (Stimmabgabe) - Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen schriftliche Stimmabgabe erfolgen soll - Betriebsadresse des Wahlvorstands - Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung Danach: Unverzüglich Erlass des Wahlausschreibens (Formular verwenden) Bekanntmachung: Bekanntmachung: - Aushang eines Abdrucks des Wahlausschreibens an geeigneter Stelle (auch mehrere möglich) bis zum Tag der Wahlversammlung - Bekanntmachung auch ausschließlich mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik möglich, wenn alle jugendlichen AN und Auszubildenden Kenntnis bekommen können (ergänzend immer) Nachträgliche Korrekturmöglichkeit: Nur bei Schreibfehlern und offensichtlichen Unrichtigkeiten

15 Folie 13a(1): (Betriebsadresse des Wahlvorstands) (Datum des Erlasses/Aushangs) Der Wahlvorstand zur zur Wahl der der JAV Wahlausschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, wir wir setzen Sie Sie davon in in Kenntnis, dass der der Wahlvorstand zur zur Wahl der der JAV im im Betrieb...in seiner Sitzung am...den Erlass folgenden Wahlausschreibens beschlossen hat: Die Die Wahl der der JAV findet auf auf einer Wahlversammlung am am... von... bis bis... Uhr in... statt. Ausgenommen hiervon sind die die folgenden Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe, für für die die die die schriftliche Stimmabgabe beschlossen wurde:... Arbeitnehmer/innen, die die wegen der der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses zum Zeitpunkt der der Wahlversammlung voraussichtlich nicht im im Betrieb anwesend sein werden, erhalten die die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zugesandt. Arbeitnehmer/innen, die die zum Zeitpunkt der der Wahlversammlung wegen Abwesenheit vom Betrieb voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, können beim Wahlvorstand bis bis drei Tage vor vor der der Wahlversammlung, d.h. bis bis zum..., die die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen. Briefwähler/innen und Personen, die die die die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt haben, müssen ihre Briefwahlunterlagen bis bis zum...um...uhr.an.an den Wahlvorstand (Betriebsadresse siehe oben) zugestellt haben Äußerst wichtig ist, ist, dass nur nur diejenigen jugendlichen Arbeitnehmer unter Jahren und diejenigen zu zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen wahlberechtigt und wählbar sind, die die in in die die Wählerliste eingetragen sind. Darüber hinaus sind alle alle Arbeitnehmer/innen des Betriebs wählbar, die die das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese wählbaren Arbeitnehmer/innen müssen nicht auf auf der der Wählerliste stehen. Die Wählerliste und die die Wahlordnung liegen in in... (Ortsangabe) zur zur Einsicht aus bzw. können ergänzend/ausschließlich in in elektronischer Form... (Art und Weise, Ort) zur zur Kenntnis genommen werden. Sollten Sie Sie der der Auffassung sein, dass die die Wählerliste fehlerhaft ist, ist, so so können Sie Sie gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der der oben genannten Betriebsadresse bis bis spätestens zum...ein verspätet oder nur nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden. M 6 (JAV) Musteraushang: Wahlausschreiben -- Vereinfachtes Wahlverfahren --

16 Folie 13a(2): Sollten Sie Sie der der Auffassung sein, dass die die Wählerliste fehlerhaft ist, ist, so so können Sie Sie gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der der oben genannten Betriebsadresse bis bis spätestens zum...ein verspätet oder nur nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter Jahren und den zu zu ihrer Berufsausbildung besch äftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter Jahren des Betriebs in in der der Minderheit ist, ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verh ältnis in in der der JAV vertreten sein. In In unserem Betrieb sind, % weibliche und, % männliche jugendliche Arbeitnehmer/innen und zu zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer/innen unter Jahren beschäftigt. Daraus folgt, dass der der JAV mindestens Frauen/ Männer (Mindestsitze des Geschlechts in in der der Minderheit) angehören müssen. Gewählt werden können weiter nur nur diejenigen Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden unter Jahren, die die ordnungsgemäß zur zur Wahl vorgeschlagen wurden. Ein Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag setzt voraus, dass dieser von mindestens wahlberechtigten jugendlichen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen unter Jahren und den zu zu ihrer Berufsausbildung besch äftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter Jahren unterzeichnet worden ist ist (Stützunterschriften). Es Es muss zwingend beachtet werden, dass nur nur wahlberechtigte Beschäftigte Stützunterschriften leisten können. Der Wahlvorschlag einer im im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet worden sein. Die Die Wahlvorschläge müssen weiter schriftlich bis bis spätestens eine Woche vor vor dem Tag der der Wahlversammlung zur zur Wahl der der JAV eingereicht werden. Der letzte Tag der der Einreichung von Wahlvorschlägen ist ist der der... Bei Bei der der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen die die einzelnen Organisationsbereiche, die die verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe berücksichtigt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Die Die Wahlvorschläge hängen an an folgenden Orten/am folgenden Ort Ort bis bis um um Abschluss der der Stimmabgabe aus:... und/oder sind in in elektronischer Form in in folgender Weise einsehbar:... (Art und Weise, Ort). Nach erfolgter Stimmabgabe erfolgt die die öffentliche Stimmauszählung am: ab:... Uhr in: in:... Für Für weitere Rückfragen stehen wir wir Ihnen gerne zur zur Verfügung. Mit Mit freundlichen Grüßen (Wahlvorstandsvorsitzende/r) (weiteres stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied) M 6 (JAV) Musteraushang: Wahlausschreiben -- Vereinfachtes Wahlverfahren --

17 Folie 14: Auslegen Auslegen der der Wählerliste Wählerliste und und der der Wahlordnung, Wahlordnung, Einsprüche Einsprüche gegen gegen die die Wählerliste Wählerliste WV muss Wählerliste und Wahlordnung auslegen: - vom Tage des Erlasses und Aushängens des Wahlausschreibens an - bis zum Abschluss der Stimmabgabe auf der Wahlversammlung - an dem Ort, der im Wahlausschreiben benannt ist - oder mittels der im Wahlausschreiben benannten Informations- und Kommunikationstechnik (z.b. Intranet) - Wählerliste darf Geburtsdaten der Arbeitnehmer/innen nicht enthalten Einsprüche gegen die Wählerliste: - jeder jugendliche AN und Auszubildende ist einspruchsberechtigt unabhängig von Wahlberechtigung - Einspruchsfrist: vor Ablauf von 3 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens - WV entscheidet unverzüglich über Einsprüche - jugendlicher AN und Auszubildender erhält Entscheidung des WV schriftlich mitgeteilt (spätestens am Tag vor der Wahlversammlung) Achtung: Wählerliste muss vom Wahlvorstand laufend berichtigt und ergänzt werden bis zum Tag der Wahlversammlung (ständige Aktualisierung)

18 Folie 15: Wählbarkeit Wählbarkeit der der jugendlichen jugendlichen AN AN und und Auszubildenden Auszubildenden Grundsatz: Wählbar sind die in 60 Abs. 1 BetrVG aufgeführten - betriebszugehörigen jugendliche AN unter 18 Jahren und - betriebszugehörigen Auszubildende unter 25 Jahren aber: gem. 61 Abs. 2 BetrVG daneben auch: - betriebszugehörige jugendliche AN zwischen 19 und 25 Jahren, die aber nicht wahlberechtigt sind Wichtig: Diese AN müssen nicht in die Wählerliste eingetragen werden, um wählbar zu sein Stichtag für die Ermittlung der Altersgrenze für die Wählbarkeit: Tag des Beginns der Amtszeit der JAV Achtung: Mitglieder des BR sind nicht wählbar Wählbar sind insbesondere auch: Gekündigte jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig von ihrer Weiterbeschäftigung Ansonsten: Es gelten die gleichen Grundsätze bezüglich der Betriebszugehörigkeit, wie beim aktiven Wahlrecht.

19 Folie 16: Wahlvorschläge Wahlvorschläge Die JAV-Wahl erfolgt auf Grundlage von Wahlvorschlägen: - Einreichungsfrist: bis 1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung - erforderliche Stützunterschriften: 5 % der jugendlichen AN und Auszubildenden mind. 3 wahlberechtigte jugendlich AN und Auszubildende, in Betrieben mit in der Regel bis zu 20 jugendlichen AN und Auszubildenden reichen 2 Unterschriften, Unterschriften von 50 jug. AN und Auszubildenden immer ausreichend - von Gewerkschaft eingereichter Vorschlag: Unterschrift von 2 Gewerkschaftsbeauftragten erforderlich Wie muss ein Wahlvorschlag ausgestaltet sein? - Wahlvorschlag ist einheitliche Urkunde: Kandidatenteil und Unterschriftenteil gehören zusammen - Wahlbewerber/innen sind im Vorschlag aufzuführen mit > Familienname, > Vorname, > Geburtsdatum und > Art der Beschäftigung im Betrieb und Ausbildungsberuf - schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers ist beizufügen - Vorschlagsvertreter/in wird benannt (sonst: erste/r Unterzeichner/in des Vorschlags)

20 Folie 17(1): Vorschlagsliste (Wahlvorschlag) Wahl Wahl der der JAV JAV am:... Betrieb:... Unternehmen:... Kennwort:... Wahlvorschlagsvertreter/in: Teil: Teil: Bewerber/innen mit mit Zustimmungserklärung eines eines jeden jeden einzelnen Bewerbers/einer jeden jeden einzelnen Bewerberin lfd Nr Familienname Vorname Geschlecht (m/w) Geburtsdatum Beschäftigungsart im Betrieb Ausbildungsberuf Zustimmung zur Bewerbung (Unterschrift) M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag - Vereinfachtes Wahlverfahren

21 Folie 17(2): Teil: Stützunterschriften (fest mit mit dem Teil verbunden) lfd Nr Familienname Vorname Geburtsdatum Unterschrift bis 15 Hinweise für für die die Einreichung einer einer gültigen Vorschlagsliste (Wahlvorschlag): Wählbar und und sind sind nicht nicht nur nur die die jugendlichen Arbeitnehmer/innen unter unter Jahren Jahren und und die die zu zu ihrer ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter unter Jahren, sondern alle alle Arbeitnehmer/innen des des Betriebs, die die am am Tag Tag des des Beginns der der Amtszeit der der neu neu gewählten JAV JAV das das Lebensjahr noch noch nicht nicht vollendet haben haben werden. Die Die Wahlbewerber/innen sind sind auf auf dem dem Wahlvorschlag mit mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art Art der der Beschäftigung im im Betrieb Betrieb und und Ausbildungsberuf aufzuführen. Alle Alle Angaben müssen gut gut lesbar lesbar sein. sein. Jeder Jeder Wahlvorschlag soll soll mindestens doppelt so so viele viele Bewerber/innen aufweisen, wie wie bei bei der der Wahl Wahl JAV-Mitglieder zu zu wählen sind. sind. Dies Dies ist ist jedoch jedoch keine keine zwingende Vorschrift. Es Es ist ist auch auch zulässig, dass dass auf auf einer einer Vorschlagsliste weniger Bewerber/innen als als zu zu wählende JAV-Mitglieder aufgeführt sind. sind. Möglich ist ist auch auch ein ein Wahlvorschlag mit mit nur nur einem einem Bewerber/einer Bewerberin. Die Die schriftliche Zustimmung jedes jedes Bewerbers/jeder Bewerberin zur zur Aufnahme in in den den Wahlvorschlag ist ist beizufügen ( ( Abs. Abs. 1 S. S. 1 ivm ivm 6 Abs. Abs. 3 S. S. 2 WO). WO). Die Die Zustimmung kann kann in in dem dem Wahlvorschlag selbst selbst erfolgen oder oder durch durch gesonderte schriftliche Zustimmung. Aus Aus Gründen der der Praktikabilität sollte sollte die die Zustimmungserklärung in in dem dem Wahlvorschlag selbst selbst enthalten sein. sein. Ein Ein Wahlvorschlag setzt setzt sich sich zusammen aus aus einem einem Teil, Teil, der der die die Bewerber/innen, und und einem einem Teil, Teil, der der die die Stützunterschriften für für die die Vorschlagsliste enthält. Die Die Unterzeichner/innen unterstützen den den Wahlvorschlag mit mit ihrer ihrer Stützunterschrift. Die Die erforderliche Anzahl Anzahl der der Stützunterschriften für für eine eine Vorschlagsliste ergibt ergibt sich sich aus aus dem dem ausgehängten Wahlausschreiben. M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag -- Vereinfachtes Wahlverfahren --

22 Folie 17(3): Der Der Wahlvorschlag selbst selbst ist ist eine eine einheitliche Urkunde. Der Der Teil, Teil, der der die die Bewerber/innen enthält enthält und und Teil, Teil, der der die die Stützunterschriften enthält, müssen gegen gegen jegliche Trennung gesichert sein. sein. Eine Eine Verbindung mit mit Büroklammern ist ist nicht, nicht, eine eine Verbindung mittels mittels einer einer Heftmaschine dagegen ist ist ausreichend. Es Es können können jedoch jedoch mehrere völlig völlig identische Ausfertigungen einer einer Vorschlagsliste unter unter den den Beschäftigten umlaufen, die die dann dann als als ein ein einheitlicher Wahlvorschlag gelten. gelten. Aber: Aber: Nicht Nicht einmal einmal die die Reihenfolge der der Bewerber/innen darf darf auf auf den den umlaufenden Vorschlagslisten unterschiedlich sein. sein. Einer Einer der der Unterzeichner/innen eines eines Wahlvorschlags ist ist als als Vertreter/in berechtigt und und verpflichtet, vom vom Wahlvorstand Entscheidungen und und Erklärungen in in Empfang zu zu nehmen und und gegenüber dem dem Wahlvorstand abzugeben. Wenn Wenn kein/e kein/e Wahlvorschlagsvertreter/in von von den den Unterzeichnern/Unterzeichnerinnen als als solche/r bezeichnet wird, wird, muss muss der der Wahlvorstand die/den an an erster erster Stelle Stelle auf auf der der Liste Liste stehenden Unterzeichner/in als als Wahlvorschlagsvertreter/in ansehen. M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag -- Vereinfachtes Wahlverfahren --

23 Folie 18: Prüfung Prüfung der der Wahlvorschläge Wahlvorschläge durch durch den den WV WV Zunächst muss WV - die Einreichung des Wahlvorschlags der/dem Überbringerin/in bzw. der/dem Vorschlagsvertreter/in schriftlich bestätigen Danach: Prüfung, ob Vorschlag versehen ist mit mehrfachen Stützunterschriften: Grundsatz: Stützunterschrift zählt nur auf einem Vorschlag Wenn mehrfache Stützunterschriften, dann fordert WV jugendlichen AN bzw. Auszubildenden auf, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären, welchen Wahlvorschlag sie/er unterstützt. Bei nicht erfolgter Erklärung: Unterschrift zählt auf zuerst eingereichtem Vorschlag, im Falle gleichzeitig eingereichter Vorschläge entscheidet das Los Aber: die Frist für die Erklärung darf Mindestfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge (1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung) nicht überschreiten Beispiel: WV teilt am dem jugendlichen AN bzw. Auszubildenden schriftlich mit, dass er mehrere Wahlvorschläge unterstützt hat. Wenn die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge am endet (Tag der Wahlversammlung: ), dann kann dem jugendlichen AN bzw. Auszubildenden nur bis zum die Frist zur Erklärung eingeräumt werden Bei nicht erfolgter Erklärung: Unterschrift zählt auf zuerst eingereichtem Wahlvorschlag, im Falle gleichzeitig eingereichter Wahlvorschläge entscheidet das Los

24 Folie 19: Prüfung Prüfung der der Wahlvorschläge Wahlvorschläge auf auf heilbare heilbare und und unheilbare unheilbare Mängel Mängel WV prüft Mängel der Wahlvorschläge (möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen) auf: 1. Heilbare Mängel: - Bewerber/innen sind nicht mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung im Betrieb oder Ausbildungsberuf bezeichnet - schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers liegt nicht vor - wegen Streichung/Rücknahme nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften Folge: WV teilt Vorschlagsvertreter/in Mangel schriftlich mit Angabe der Gründe mit, Möglichkeit der Heilung des Mangels binnen 3 Arbeitstagen, dem WV muss binnen der Frist die Heilung des Mangels nachgewiesen werden Aber: die Frist für die Erklärung darf Mindestfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge (1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung) nicht überschreiten 2. Unheilbare Mängel: - Wahlvorschlag nicht fristgerecht eingereicht - nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften - Stützunterschriften von nicht wahlberechtigten jug. AN bzw. Auszubildenden - Kandidatur eines nicht wahlberechtigten jugendlichen AN bzw. Auszubildenden Folge:Wahlvorschlag ist unheilbar ungültig (keine Möglichkeit der Nachbesserung) Was passiert, wenn keine gültigen Wahlvorschläge eingereicht werden? Abbruch des Wahlverfahrens und Bekanntgabe des Abbruchs durch WV, keine Nachfrist

25 Folie 20: Personenwahl Personenwahl und und Bekanntmachung Bekanntmachung der der Wahlvorschläge Wahlvorschläge Die Wahl findet im vereinfachten Wahlverfahren immer als Personenwahl statt: Personenwahl jugendlicher AN bzw. Auszubildender hat so viele Stimmen wie JAV-Mitglieder zu wählen sind und wählt die Personen, die auf dem Stimmzettel stehen Nach der Prüfung der Wahlvorschläge: Bekanntmachung der Wahlvorschläge: - spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung (also unmittelbar nach Ablauf der Einreichungsfrist, deshalb: schnelle Prüfung der Gültigkeit erforderlich, wenn erst am letzten Tag der Frist Wahlvorschläge eingereicht werden) - in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben an dem Ort, der im Wahlausschreiben angegeben wurde - Bekanntgabe aller Wahlvorschläge in vollständiger Form (ohne Stützunterschriften und Zustimmungserklärungen)

26 Folie 21: Nachträgliche Nachträgliche schriftliche schriftliche Stimmabgabe Stimmabgabe (Briefwahl) (Briefwahl) 11 Jug. AN und Auszubildende können schriftlich ihre Stimme abgeben ( Briefwahl ), wenn: - WV für Betriebsteile und Kleinstbetriebe Briefwahl beschlossen hat (WV übersendet ohne Aufforderung die Wahlunterlagen) - jugendliche AN bzw. Auszubildende am Wahltag wegen der Eigenart des Beschäftigungsverhältnisses (Monteure, Außendienstmitarbeiter/ innen etc.) nicht anwesend sind (WV übersendet ohne Aufforderung die Wahlunterlagen) - jugendliche AN bzw. Auszubildende Briefwahl ausdrücklich verlangen wegen Abwesenheit am Wahltag (WV sendet zu auf diesen Antrag hin bzw. übergibt Wahlunterlagen); Antrag kann nur bis 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung gestellt werden. Wahlunterlagen: - Wahlausschreiben - Wahlvorschläge - Stimmzettel - Wahlumschlag - persönliche Erklärung des jugendlichen AN bzw. Auszubildenden über persönliche Stimmabgabe - Freiumschlag - Merkblatt Achtung: wird die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt, muss dies der WV unter Angabe von Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung bekannt geben (an demselben Ort und in der gleichen Form wie das Wahlausschreiben), wenn dies nicht bereits im Wahlausschreiben geschehen ist

27 Folie 22: Nachträgliche Nachträgliche schriftliche schriftliche Stimmabgabe Stimmabgabe (Briefwahl) (Briefwahl) 22 Merkblatt Briefwahl So wählen Sie richtig: Füllen Sie den Stimmzettel und die persönliche Erklärung ordnungsgemäß aus. Persönliche Erklärung Stimmzettel Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie ihn.... Stimmzettel... Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die Persönliche Erklärung in den großen Umschlag, adressiert: "An den Wahlvorstand" Betriebsadresse), und verschließen Sie ihn. Persönliche Erklärung Stimmzettelumschlag Schicken Sie den Umschlag Rechtzeitig an den Wahlvorstand (er muss spätestens Wahlvorstand An den am... dort eingegangen sein) und denken Sie an die Postlaufzeiten! M 21 (JAV) Musterformular: Merkblatt Briefwahl - Vereinfachtes Wahlverfahren... Stimmzettelumschlag An den Wahlvorstand Wahlurne Wichtig: Behinderte und des Lesens unkundige jugendliche AN und Auszubildende können für Stimmabgabe auf der Wahlversammlung Vertrauenspersonen bestimmen Vertrauensperson leistet Hilfe bei der Stimmabgabe Vertrauensperson kann nicht sein: - WV-Mitglied - Wahlhelfer/in, Wahlbewerber/in

28 Folie 23: Wahlversammlung: Wahlversammlung: Vorbereitungshandlungen des des WV WV Wie bereitet der WV die Wahlversammlung vor? Organisiert werden müssen: - Wahlmöglichkeit - Wahlurne: Wahlkabinen, Wandschirme, Stellwände oder sonstige Vorrichtungen, die gewährleisten, dass die Stimmabgabe geheim und unbeobachtet erfolgen kann Verschließbarkeit sicherstellen (Siegel, Plombe) Stimmzettel für für die die Wahl Wahl einer einer JAV JAV im im Betrieb Betrieb des des Unternehmens Unternehmens Am Am N r Name/Vorname Art der Beschäftigung Ausbildungsbe ruf Stimmzeiche n - Stimmzettel: drucktechnisch einheitlich gestalteter Stimmzettel (auch für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe) Ausgestaltung des Stimmzettels: - alle Bewerber/innen in alphabetischer Reihenfolge mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung und Ausbildungsberuf aufführen Die Die Wählerin/der Wählerin/der Wähler Wähler kennzeichnet kennzeichnet die die von von ihr/ihm ihr/ihm gewünschten gewünschten Bewerber innen/bewerber durch durch Ankreuzen Ankreuzen an an der der hierfür hierfür vorgesehenen vorgesehenen Stelle. Stelle. Es Es dürfen dürfen nicht nicht mehr mehr Bewerberinnen/Bewerber angekreuzt angekreuzt werden, werden, als als Mitglieder Mitglieder in in die die JAV JAV zu zu wählen wählen sind. sind. Angekreuzt Angekreuzt werden werden können können deshalb deshalb bis bis zu zu Bewerberinnen/Bewerber. MV MV (JAV) (JAV) Musterstimmzettel Musterstimmzettel -- Vereinfachtes Vereinfachtes Wahlverfahren Wahlverfahren --

29 Folie 24: Durchführung Durchführung der der Wahlversammlung Wahlversammlung Teilnehmer an der Wahlversammlung: - nur wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende und die/der Gewerkschaftssekretär/in - nicht: AG und leitende Angestellte und nicht wahlberechtigte AN Durchführung des Wahlaktes auf der Versammlung: - WV-Vorsitzender leitet die Wahlversammlung - Erläuterung der Grundsätze der Personenwahl und des Stimmzettels - jedem wahlberechtigten jugendlichen AN bzw. Auszubildenden wird ein Stimmzettel und ein Wahlumschlag ausgehändigt - WV bzw. Wahlhelfer vermerken die Aushändigung des Stimmzettels in der Wählerliste - jugendlicher AN bzw. Auszubildender gibt seine Stimme geheim ab und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag - jugendlicher AN bzw. Auszubildender wirft Wahlumschlag in die Wahlurne Achtung: Es müssen immer zwei WV-Mitglieder oder 1 WV-Mitglied und ein/e Wahlhelfer/in im Versammlungsraum anwesend sein Achtung: - Behinderte und des Lesens unkundige jugendliche AN bzw. Auszubildende können für Wahlakt Vertrauensperson bestimmen - Vertrauensperson leistet Hilfe bei der Stimmabgabe - Vertrauensperson kann nicht sein: WV-Mitglied, Wahlhelfer/in, Wahlbewerber/in

30 Folie 25: Öffentliche Öffentliche Stimmauszählung Stimmauszählung und und Prüfung Prüfung der der Gültigkeit/Ungültigkeit Gültigkeit/Ungültigkeit von von Stimmen Stimmen Grundsatz: WV hat Stimmen öffentlich auszuzählen: - Ort, Tag und Zeit der Stimmauszählung wie im Wahlausschreiben angegeben - Anwesenheit aller WV-Mitglieder erforderlich Briefwahlstimmen: aber zuvor Prüfung: - Versiegelung der Urnen und Aufbewahrung in verschlossenem Raum bis zur Stimmauszählung nach dem Termin für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe - unmittelbar nach Ablauf der Frist für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe öffnet WV in öffentlicher Sitzung die Freiumschläge und legt die Wahlumschläge in die Urne (keine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmen) - ob Freiumschlag rechtzeitig vor Fristablauf beim WV eingegangen ist - ob jugendlicher AN bzw. Auszubildender nicht bereits auf der Wahlversammlung gewählt hat und ob persönliche Erklärung über die Stimmabgabe beigefügt wurde Danach: Prüfung der Gültigkeit/Ungültigkeit der Stimmen durch WV: Stimmzettel sind ungültig wenn, - Stimmzettel ohne Wahlumschlag abgegeben wurde - Stimmzettel besondere Merkmale/Zusätze/Einschränkungen aufweist - der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist - Stimmzettel unterschrieben wurde - mehr Stimmen als möglich abgegeben wurden Wichtig: Ungültige Stimmen werden zusammen mit der Wahlakte aufbewahrt und dürfen nicht vernichtet werden

31 Folie 26: Feststellung Feststellung der der Sitzverteilung Sitzverteilung und und der der Gewählten Gewählten WV stellt die Sitzverteilung fest: - Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit werden an die Bewerber/innen des Geschlechts in der Minderheit vergeben, die die höchsten Stimmzahlen erhalten haben - kann das Geschlecht in der Minderheit Sitze nicht einnehmen, fallen diese dem Mehrheitsgeschlecht zu - Verteilung der Restsitze in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 49 wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende, davon 30 Männer und 19 Frauen. 3 Sitze sind zu vergeben. 1 Sitz steht den Frauen als Geschlecht in der Minderheit zu. Die JAV-Wahlen hatten folgendes Ergebnis: M1 40 Stimmen F = Kandidatin M2 38 Stimmen M = Kandidat M3 19 Stimmen F1 8 Stimmen M4 2 Stimmen Ergebnis: Die Kandidatin F1 erhält den Sitz des Geschlechts in der Minderheit, obwohl M3 mehr Stimmen erhalten hat. Die Kandidaten M1 und M2 sind ebenfalls gewählt. M3 wird Ersatzmitglied.

32 Folie 27: Wahlniederschrift Wahlniederschrift WV erstellt nach Feststellung des Wahlergebnisses Wahlniederschrift. Wahlniederschrift enthält: - Gesamtheit der abgegebenen Wahlumschläge und Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen - die jeder Person zugefallenen Stimmenzahlen - die Zahl der ungültigen Stimmen - die Namen der in die JAV gewählten Bewerber/innen - besondere Zwischenfälle oder Vorkommnisse während der Durchführung der Wahlversammlung WV übersendet unverzüglich Wahlniederschrift an: Gewerkschaft Arbeitgeber

33 Folie 28: Benachrichtigung Benachrichtigung der der neu neu gewählten gewählten JAV-Mitglieder JAV-Mitglieder WV muss nach Feststellung des Wahlergebnisses die neu gewählten JAV-Mitglieder schriftlich unterrichten. Bei Ablehnung der Wahl (binnen 3 Tagen ab Zugang der Unterrichtung): Grundsatz: nicht gewählte/r Bewerber/in mit der nächst höheren Stimmenzahl tritt an ihre/seine Stelle Problem: das Mandat ablehnende/r Bewerber/in gehört zum Geschlecht in der Minderheit Dann: Die/der nicht gewählte/r Bewerber/in des Geschlechts in der Minderheit mit der nächst höheren Stimmenzahl folgt nach

34 Folie 29: Bekanntmachung Bekanntmachung der der gewählten gewählten JAV-Mitglieder JAV-Mitglieder und und Konstituierung Konstituierung der der JAV JAV WV muss Ergebnis der JAV-Wahl bekannt geben: - Ort: an den gleichen Stellen, an denen auch das Wahlausschreiben ausgehängt wurde - unverzüglich nach Ablauf der 3-Tage-Frist, innerhalb der die neu gewählten JAV-Mitglieder die Wahl annehmen oder ablehnen können - Bekanntmachung muss von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des WV unterschrieben sein. Bekanntmachung des Wahlergebnisses setzt Fristen in Lauf: - Anfechtung der JAV-Wahl innerhalb von 2 Wochen ( 63 Abs.2 S.2 ivm 19 Abs.2 BetrVG) - Beginn der Amtszeit der neuen JAV, soweit die alte JAV nicht mehr im Amt ist Letzte Amtshandlung des WV: - Einladung der neu gewählten JAV-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung der JAV (Einladung spätestens 1 Woche nach der Wahlversammlung, Sitzung kann später liegen) - Benachrichtigung des AG von konstituierender Sitzung - wenn nicht die Hälfte der neu gewählten JAV-Mitglieder erscheinen, muss WV erneut einladen Ablauf der konstituierenden Sitzung der JAV: - WV-Vorsitzende/r leitet die Sitzung bis zur Wahl eines Wahlleiters - Wahlleiter/in übernimmt die Leitung der Sitzung - WV-Vorsitzende/r verlässt den Sitzungsraum (es sei denn, er/sie ist JAV-Mitglied) - Wahlleiter/in lässt JAV-Vorsitzende/n wählen, der/die dann die Sitzungsleitung übernimmt - neue JAV ist voll handlungsfähig (es sei denn, die Amtszeit des bisherigen JAV ist noch nicht abgelaufen) - WV-Vorsitzende/r übergibt der JAV die Wahlakten (Aufbewahrung während der gesamten Amtszeit)

35 Folie 30: Schutz Schutz der der JAV-Wahl JAV-Wahl Kündigungsschutz - Antragsteller beim Arbeitsgericht zur Bestellung eines WV: ab Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse; - wenn Wahl nicht durchgeführt wird: 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung beim Arbeitsgericht - Mitglieder des WV: ab dem Zeitpunkt der Bestellung, Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses - Wahlbewerber/innen: ab Aufstellung des Wahlvorschlags, Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Aufstellung des Wahlvorschlags dann, wenn erforderliche Stützunterschriften für bestimmte Kandidat/innen vorliegen, Einreichung des Vorschlags beim WV nicht relevant) Kündigungsschutz bedeutet vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Außerordentliche Kündigung nur dann zulässig wenn: - wichtiger Grund vorliegt und - der BR der Kündigung zugestimmt hat oder - das Arbeitsgericht die Zustimmung des BR ersetzt hat Kündigungsschutz bedeutet nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Außerordentliche Kündigung nur dann zulässig wenn: - wichtiger Grund vorliegt und - der BR gemäß 102 BetrVG zuvor angehört wurde Besonderer Schutz von Auszubildenden: - Übernahmeanspruch nach 78 a BetrVG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Möglichkeit des AG, sich von diesem Anspruch von Arbeitsgericht befreien zu lassen - Auszubildende/r muss innerhalb der letzten drei Monate der Berufsausbildung schriftlich Übernahme beantragen

36 Folie 31: Gesetzlicher Gesetzlicher Schutz Schutz und und Kosten Kosten der der JAV-Wahl JAV-Wahl Grundsatz: Verbot der Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts und Verbot der Androhung und Zufügung von Nachteilen oder Gewährung oder Versprechen von Vorteilen Wichtig: Behinderung und Beeinflussung ist nicht nur am Tag der Wahlversammlung verboten, sondern gilt für den gesamten Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Wahl Beispiele für geschützte Handlungen: Sammeln von Stützunterschriften, Durchführung einer Versammlung der ausländischen jugendlichen AN und Auszubildenden, Werbung für einen bestimmten Wahlvorschlag etc. Behinderung oder Beeinflussung der JAV-Wahl ist auch strafbar ( 119 BetrVG) Kosten der JAV-Wahl hat der AG zu tragen, z.b.: Kosten für Aushänge, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen, Wahlurne, Wahlkabinen, Formulare, WV-Schulungen, Ausfallzeiten für die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlhelfer

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