Gartengeflüster Heft 68. September 2007
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- Nele Bäcker
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1 Gartengeflüster Heft 68 September 2007 Siedlungszeitung
2 Inhaltsverzeichnis Seite 2 Vorwort... 3 Bericht des Präsidenten... 4 CeCe-Graffiti ade... 5 Betriebsordnung Siedlungsraum... 6 Spielplatzfest vom 2. September 2007 Teil Statuten des Vereins Gartensiedlung Furttal Spielplatzfest vom 2. September 2007 Teil Nachbarschaftshilfe Adressliste Kalender Oktober bis Dezember Sudoku Grüngutentsorgung VGF Generalversammlung Redaktion: Daniel M. Piguet (HB 18) September 2007
3 Seite 3 Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser Die folgenden Zitate stammen aus einer Sammlung der Schweizerischen Mobiliar (Versicherungen und Vorsorge). Auf deren Website ( kann man auch einige ihrer lustigsten TV-Werbespots ankucken. Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt. Ich habe so viele Formulare ausfüllen müssen, dass es mir bald lieber wäre, mein geliebter Mann wäre überhaupt nicht gestorben. Beim Heimkommen fuhr ich versehentlich in eine falsche Grundstücksauffahrt und rammte einen Baum, der bei mir dort nicht steht. Wer mir die Geldbörse gestohlen hat, kann ich nicht sagen, weil aus meiner Verwandtschaft niemand in der Nähe war. Ihre Argumente sind wirklich schwach. Für solche faule Ausreden müssen sie sich einen Dümmeren suchen, aber den werden sie kaum finden. Ich brauche keine Lebensversicherung. Ich möchte, dass alle richtig traurig sind, wenn ich einmal sterbe. Mein Auto fuhr einfach geradeaus, was in einer Kurve allgemein zum Verlassen der Strasse führt. Sofort nach dem Tod meines Mannes bin ich Witwe geworden. Nach Ansicht des Sachverständigen dürfte der Verlust zwischen 250'000 und einer Viertel Million liegen. Die Polizisten, die den Unfall aufnahmen, bekamen von meiner Braut alles gezeigt, was sie sehen wollten Da ich mit meinem Mann nicht mehr zusammenlebe, bitte ich Sie höflichst, Ihren zuständigen Vertreter vorbeizuschicken. Daniel M. Piguet
4 Seite 4 Bericht des Präsidenten Liebe Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, der Sommer war kurz, der Herbst ist schon wieder eingezogen. Am Sonntag, 2. September 2007, fand ein Spielplatzfest mit Grillieren im kleinen Rahmen statt. Liebevoll organisiert und durchgeführt von den Mitgliedern der Spielplatzgruppe, unterstützt durch weitere Helferinnen und Helfer. Allen einen ganz herzlichen Dank für einen Tag, den insbesondere die jüngeren Kinder unserer Siedlung und aus der Nachbarschaft so schnell nicht vergessen (siehe Seiten 9/10 und 14). Eine Frage, die den Vorstand beschäftigt: Können wir etwas gegen den in den letzten Monaten zunehmenden Vandalismus in unserer Siedlung tun? Das können wir, wenn wir Lampenzerstörern und Briefkastenvandalen nicht einfach zuschauen, sondern durch zur Rede stellen einschreiten oder wenigstens Hilfe holen. Das gilt auch für die kleinen und grossen Bewohnerinnen und Bewohner, die unsere Mülleimer in der Siedlung nur als Kunst am Bau betrachten. Ideal wäre vielleicht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Eine Mieterversammlung bezüglich der Heizkostenabrechnung scheint nicht notwendig zu werden. Herr Peter Heide von der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich wird die Abrechnungen künftig so ergänzen, dass die von uns geforderten Angaben daraus hervorgehen. Dieser Punkt wird an der Generalversammlung 2007 (Freitag, 23. November 2007, 20:00 Uhr) ebenso thematisiert, wie die dezent überarbeiteten Vereinsstatuten (siehe Seiten 11-13) und die Betriebsordnung zur Benutzung und Anmietung des Siedlungsraumes für private Anlässe (siehe Seiten 6-8). An der Vorstandsarbeit Interessierte melden sich bitte bis einen Monat vor der GV bei mir. Traktanden und Anträge müssen spätestens bis zum 16. November 2007 eingereicht werden. Ich lade alle Mitglieder und alle, die sich für unseren Verein und die Siedlung interessieren zu dieser GV im Siedlungsraum ganz herzlich ein (siehe Seite 20). Bis dahin noch einen schönen Herbst Ihr VGF-Präsident Martin Pfeffer
5 Seite 5 CeCe-Graffiti ade Für jung gebliebene CeCe-Nostalgiker gibt s hier noch mehr zu sehen:
6 Seite 6 Betriebsordnung Siedlungsraum 1 Grundsatz Der Siedlungsraum soll ein lebendiger Ort der Begegnung sein. Er steht allen Mieterinnen und Mietern der Gartensiedlung Furttal zur Verfügung. Der Raum kann für siedlungsbezogene, aber auch private Veranstaltungen (Spielabende, Geburtstage, gemeinsame Essen, Ausstellungen, Feste etc.) gemietet werden. Der Siedlungsraum bietet die nötige Infrastruktur, inklusive einer komplett eingerichteten Küche. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Bewohnerinnen und Bewohnern der Gartensiedlung Furttal, verwaltet und vermietet den Siedlungsraum gemäss dieser Betriebsordnung (BO). 2 Betriebsordnung 2.1 Reservation und Miete Es empfiehlt sich, den Raum frühzeitig bei der Arbeitsgruppe zu reservieren. Siedlungsbezogene Veranstaltungen haben gegenüber rein privaten den Vorrang. Bitte daran denken, dass auch die Zeit für das Vorbereiten und Aufräumen eingerechnet wird. Die Reservationen können unter der Nummer vereinbart werden. Wer den Raum mietet, erhält einen Schlüssel für die Dauer der Miete. Die Miete muss im Voraus bezahlt werden. Der Termin für die Rückgabe wird individuell vereinbart. Es stehen keine Auto-Parkplätze zur Verfügung. Fehlbare Lenker müssten verzeigt werden und die hohen Kosten für das Abschleppen übernehmen. 2.2 Einschränkungen Der Raum darf nicht kommerziell genutzt werden. In Grenzfällen (z.b. Kurse für Leute aus der Siedlung) entscheidet die Arbeitsgruppe und der Vorstand VGF. Öffentliche politische und religiöse Veranstaltungen dürfen nicht im Siedlungsraum durchgeführt werden. 2.3 Gruppen Gruppen, die sich aus einem bestimmten Interesse regelmässig im Siedlungsraum treffen, können bei der Arbeitsgruppe einen eigenen Schlüssel beantragen. Dieser Schlüssel dient nur dem vorgegebenen Zweck und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. 2.4 Benützungszeiten Der Siedlungsraum ist an jedem Wochentag tagsüber und abends benutzbar. Sonntag bis Donnerstag bis Uhr, Freitag und Samstag bis Uhr. Die Mittwochnachmittage werden bevorzugt für Kinderanlässe frei gehalten. 2.5 Haftung Für Schäden haftet die Mieterin bzw. der Mieter (Privathaftpflicht). Zerbrochenes oder fehlendes Geschirr sowie Schäden an Einrichtungen oder Mobiliar sind bei der Schlüsselrückgabe zu melden.
7 Seite Verantwortung Der Raum kann von Personen ab 18 Jahren gemietet werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine erwachsene Person verantwortlich zeichnen. Die Mieterin bzw. der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass die BO eingehalten wird. 2.7 Rauchverbot Im Siedlungsraum herrscht ein generelles Rauchverbot. 2.8 Lärm Damit die Freude der Einen nicht zum Ärger der Anderen wird, gelten für Anlässe im Siedlungsraum folgende Regeln: Musik: Hintergrundmusik ab einer Anlage oder unverstärkte Instrumentalmusik ist in Zimmerlautstärke möglich. Fenster und Türen: Bei abendlichen Anlässen, wo es etwas lauter zu und hergeht, weil viele Leute zusammen sind, müssen die Fenster und Türen geschlossen bleiben. Lüften: Wenn frische Luft angesagt ist, muss die Musik leiser gestellt und anderer Lärm möglichst vermieden werden. Heimkehr: Rücksicht auf nachbarliche Bedürfnisse ist notwendig - also keine lautstarken nächtlichen Verabschiedungen vor dem Siedlungsraum. Die Arbeitsgruppe ist dafür besorgt, dass sich die Zahl der Veranstaltungen im Rahmen hält. Sie informiert wenn nötig die Anwohnerschaft. 2.9 Reinigung Der Raum ist so gereinigt zu hinterlassen, wie man ihn gerne selber wieder vorfinden möchte. Die folgenden Punkte müssen berücksichtigt werden: Gebrauchtes Geschirr und Küchengeräte reinigen, trocknen und wegräumen Sämtlichen Abfall entsorgen (Züri-Abfallsäcke selber mitbringen) Küche, Essraum, Vorraum und WC reinigen Kühlschrank leeren und reinigen Raum gut lüften Heizung zurückstellen auf kleinste Stufe (nicht ganz abstellen) Tische in Ursprungsposition bringen, Stühle stapeln und versorgen Vorplatz wischen, Aschenbecher beim Eingang leeren Putzmaterial ist vorhanden Anregungen und Beschwerden Grundsätzliche Anliegen, Ideen, Anfragen oder auch Beschwerden bitte an die Arbeitsgruppe oder den Vorstand VGF.
8 Seite 8 3 Tarife 3.1 Kostenpflichtige Anlässe Preis für VGF-Mitglieder Preis ohne VGF-Mitgliedschaft pro Veranstaltung Fr. pro Veranstaltung Fr. Private Anlässe Kindergeburtstage Anlässe von Jugendlichen Kostenlose Anlässe Kostenlos sind folgende Veranstaltungen: Öffentliche Versammlungen (siedlungsbezogen) Feste für die ganze Siedlung Regelmässige Angebote für Siedlungsbewohner/innen Kafistube, Mittagstisch, Chrabbelgruppe etc. aus der Siedlung Sitzungen der Arbeitsgruppe, Spielplatzgruppe und des VGF-Vorstandes Besprechungen mit der Liegenschaftenverwaltung 3.3 Bezahlung Es ist das Mietformular Siedlungsraumbenützung auszufüllen und zu unterschreiben. Die Arbeitsgruppe des Siedlungsraums der Gartensiedlung Furttal Zürich,.. Frau Maya Piguet Herr Martin Pfeffer Die vorliegende Betriebsordnung wurde am 29. Juni 2007 von der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich (Herr Peter Heide) genehmigt.
9 Seite 9 Spielplatzfest vom 2. September 2007 Teil 1 Vielen Dank den Macherinnen!!! Schlangenbrot am neuen Grill!!!
10 Seite 10 (Alle Festfotos von Helene Guillong)
11 Seite 11 Statuten des Vereins Gartensiedlung Furttal 1. Name Der Verein der Gartensiedlung Furttal, in der Folge VGF genannt, ist politisch und konfessionell unabhängig. 2. Zweck Der VGF setzt sich für Fragen, Problemlösungen und Aktivitäten von allgemeinem Siedlungsinteresse ein. Er ist bestrebt, gegenüber den städtischen Behörden insbesondere der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich als Gesprächspartner aufzutreten. Er versucht beratend zu wirken. Er verwaltet den Siedlungsraum gemäss der jeweils geltenden Betriebsordnung. 3. Aufbau 3.1 Vorstand Der VGF bestellt einen Vorstand bestehend aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin; einem Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin; einem Aktuar oder einer Aktuarin; einem Kassier oder einer Kassiererin; maximal vier Beisitzerinnen oder Beisitzern. Der Vorstand wird durch öffentliche Wahl mit einfachem Mehr an der jährlichen Generalversammlung (GV) bestätigt oder neu gewählt. 3.2 Arbeitsgruppen Zur Betreuung besonderer Aufgaben können Arbeitsgruppen eingesetzt und/oder unterstützt werden. Der Leiter oder die Leiterin einer Arbeitsgruppe kann mit beratender Stimme zum jeweiligen Bereich zu den Vorstandssitzungen beigezogen werden. 3.3 Mitglieder a) Mitglied des VGF kann nur werden, wer Mieter oder Mieterin einer Wohnung der städtischen Gartensiedlung Furttal, 8046 Zürich, ist. b) Weitere Familien oder Personen können dem VGF als Gönner beitreten. c) Für die Mitgliedschaft ist die Mündigkeit vorausgesetzt.
12 Seite Ein- und Austritte 4.1 Eintritte Unter Einhaltung der Vorgaben aus vorstehender Ziffer 3.3 können alle Personen dem Verein beitreten, wenn pro Wohnungseinheit der Jahresbeitrag (gemäss Ziffer 7.1) einbezahlt wurde. 4.2 Austritte Ein Austritt ist in freiem Ermessen jederzeit möglich. Zum Schutze des Vereinszwecks haben austretende Mitglieder keinen Anspruch auf Rückvergütung irgendwelcher Beträge. 5. Versammlung und Stimmberechtigung 5.1 Generalversammlung (GV) Eine jährliche GV ist obligatorisch. Die Einladung zur GV erfolgt schriftlich, mindestens 14 Tage im Voraus. Eine ausserordentliche GV kann vom Vorstand oder von mindestens zehn stimmberechtigten Mitgliedern unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen im Voraus verlangt werden. 5.2 Anträge Anträge an die GV müssen schriftlich mindestens sieben Tage vor der GV beim Vorstand eingereicht werden. 5.3 Statutenänderungen Änderungen der Statuten müssen den Mitgliedern mit der Einladung zur GV schriftlich mitgeteilt werden. 5.4 Stimmrecht Jede beigetretene Haushaltung des VGF hat an der GV eine Stimme. Bei Stimmgleichheit trifft der Präsident oder die Präsidentin den Stichentscheid. Stellvertretungen oder schriftliche Stimmabgaben sind nicht zulässig. 6. Handlungsfähigkeit Grundsätzlich besitzen der Präsident oder die Präsidentin, der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin und mit Bevollmächtigung auch die übrigen Vorstandsmitglieder in dringenden Fällen die kollektive Handlungsfähigkeit zu zweien. Sie sind verpflichtet, den Gesamt-Vorstand spätestens bis zur darauf folgenden Vorstandssitzung, spätestens aber innert zweier Monate, zu informieren. Der Vorstand hat sich in jedem Fall an die von der GV beschlossenen Abmachungen zu halten.
13 Seite Finanzen 7.1 Jahresbeitrag Der Mitgliederbeitrag darf ausschliesslich zu den in Ziffer 2 bestimmten Zielen verwendet werden. Die GV legt den Jahresbeitrag fest. 7.2 Rückerstattung Nach Auflösung des Vereins erhalten die Mitglieder das nach Erstellung einer Schlussabrechnung noch vorhandene Vereinskapital zu gleichen Teilen zurückerstattet. Bei Vereinsauflösung erhält jedes Mitglied eine Schlussabrechnung. 7.3 Rechnungswesen Die Vereinsrechnung wird einmal jährlich durch zwei von der GV gewählte Revisoren oder Revisorinnen geprüft, diese werden im Wechsel für zwei Jahre gewählt. 8. Gerichtsstand und geltendes Recht Gerichtsstand ist Zürich, es gilt Schweizer Recht. 9. Auflösung des Vereins Anträge auf Auflösung des Vereins müssen an einer GV gemäss Ziffer 5.1 traktandiert werden. Auf Beschluss von 3/5 der an der GV anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann der Verein aufgelöst werden. Zürich, Der Präsident Der Aktuar Martin Pfeffer Daniel M. Piguet
14 Seite 14 Spielplatzfest vom 2. September 2007 Teil 2
15 Seite 15 Nachbarschaftshilfe DRINGENDER AUFRUF Liebe Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Ich gelange mit einer aussergewöhnlichen Bitte an Sie. In unserer Siedlung hat es eine weibliche Person, die psychisch erkrankt und zurzeit in Behandlung ist. Ende September 2007 wird sie wieder nach Hause zurückkehren und es wäre für sie eine grosse Hilfe, wenn jemand aus der Nachbarschaft ab Anfang Oktober 2007 täglich drei Mal für ca. 10 Minuten bei ihr vorbeischauen könnte. Wenn Sie sich engagieren wollen, dann können Sie Näheres dazu direkt von mir erfahren. Rufen Sie mich an: MARTIN PFEFFER !!!
16 Seite 16 Adressliste Vorstand VGF Martin Pfeffer HB 20 Präsident Damian Egli GK 61 Vizepräsident Gero Hartmann GK 59 Kassier Daniel M. Piguet HB 18/2 Aktuar Jürg Barfuss HB 14 Beisitzer Spielplatzgruppe C. + M. Da Silva Correia HB 18b Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich Peter Heide Sachbearbeiter Hanspeter Meister Hauswart privat Hauswart Werkstatt
17 Seite 17 Kalender Oktober bis Dezember 2007 Oktober November Dezember 1 Mo 1 Do 1 Sa 2 Di KARTON 2 Fr 2 So 3 Mi Morgekafi 3 Sa 3 Mo 4 Do 4 So 4 Di PAPIER 5 Fr 5 Mo 5 Mi 6 Sa CHEMIE 6 Di PAPIER 6 Do 7 So 7 Mi 7 Fr 8 Mo 8 Do 8 Sa 9 Di PAPIER 9 Fr Gartenabfälle 9 So 10 Mi 10 Sa 10 Mo 11 Do TEXTIL 11 So 11 Di 12 Fr Gartenabfälle 12 Mo 12 Mi Morgekafi 13 Sa 13 Di 13 Do 14 So 14 Mi Morgekafi 14 Fr 15 Mo 15 Do 15 Sa 16 Di 16 Fr 16 So 17 Mi Morgekafi 17 Sa 17 Mo 18 Do 18 So 18 Di PAPIER 19 Fr 19 Mo 19 Mi Morgekafi 20 Sa 20 Di PAPIER 20 Do 21 So 21 Mi 21 Fr Letzter Schultag 22 Mo 22 Do 22 Sa 23 Di PAPIER 23 Fr GV VGF 23 So 24 Mi 24 Sa Gartenabfälle 24 Mo 25 Do 25 So 25 Di 26 Fr 26 Mo 26 Mi 27 Sa Gartenabfälle 27 Di KARTON 27 Do 28 So 28 Mi Morgekafi 28 Fr KARTON 29 Mo 29 Do 29 Sa 30 Di KARTON 30 Fr 30 So 31 Mi Morgekafi 31 Mo Schulfrei: Herbstferien: 8. bis 19. Oktober Standortbestimmung: 22. Oktober 2007 schulfrei. Weihnachtsferien: 24. Dezember 2007 bis 4. Januar 2008.
18 Sudoku Seite 18
19 Seite 19 Grüngutentsorgung Liebe Siedlungsbewohnerinnen, liebe Siedlungsbewohner Hier sind die letzten Daten der Grüngutentsorgung für das Jahr Der Grüngutcontainer wird alle 2 Wochen im Wechsel Freitagabend / Samstagvormittag geöffnet. Deponieren von Grüngut ausserhalb dieser Öffnungszeit ist nicht gestattet und würde diesen Service zukünftig in Frage stellen. nur Garten/Pflanzenabfälle (Äste/Sträucher, Pflanzen etc., möglichst klein geschnitten) keine Küchen- oder sonstigen Abfälle Standort Grüngutcontainer: Parkplatzeinfahrt Georg Kempf-Strasse Daten und Öffnungszeiten: Sa, 29. September 11:00 11:30 Fr, 9. November 18:00 18:30 Fr, 12. Oktober 18:00 18:30 Sa, 24. November 11:00 11:30 Sa, 27. Oktober 11:00 11:30 Wer bereit ist, an einem der oben genannten Termine die Öffnung zu ü- bernehmen, bitte dieses einem Vorstandsmitglied oder direkt den diensthabenden Betreuenden am Grüngutcontainer mitteilen. Im Namen des VGF-Vorstands Der Verantwortliche: Gero Hartmann Georg Kempf-Strasse 59 Zürich, im September 2007
20 Seite 20 VGF Generalversammlung 2007 EINLADUNG zur GV des VGF. Am Freitag, 23. November 2007 um 20:00 Uhr im Siedlungsraum TRAKTANDEN: 1. Begrüssung / 2. Wahl der Stimmenzähler / 3. Abnahme des Protokolls der VGF GV vom 24. November 2006 (siehe Gartengeflüster Nr. 64) / 4. Bericht des Präsidenten / 5. Kassa- und Revisionsberichte / 6. Wahl von Vorstand und Rechungsrevisoren / 7. Anträge / 8. Verschiedenes. Im Anschluss wie üblich der gemütliche Teil! Anträge sind schriftlich bis spätestens Freitag, 16. November 2007 an eines der Vorstandsmitglieder einzureichen
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