6. NIVD-Frühjahrsdialog
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- Ferdinand Boer
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1 6. NIVD-Frühjahrsdialg Datenschutz und Inslvenz Wiesbaden, Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditr (TÜV) Cmpliance-Officer (TÜV)
2 Datenschutz und Inslvenz 1 2 Warum ist das Datenschutzrecht weiterhin zu beachten? Wahrung des Datenschutzes in der Inslvenz 3 Fragen und Diskussin Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 2
3 Warum Datenschutzrecht? Anwendungsbereich des Datenschutzrechts (Art. 2 Abs. 1 DS-GVO; ähnlich 1 Abs. 2 BDSG-alt) Diese Verrdnung gilt für die ganz der teilweise autmatisierte Verarbeitung persnenbezgener Daten swie für die nichtautmatisierte Verarbeitung persnenbezgener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind der gespeichert werden sllen. Persnenbezgene Daten (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO; ähnlich BDSG-alt) alle Infrmatinen, die sich auf eine identifizierte der identifizierbare natürliche Persn (im Flgenden betrffene Persn ) beziehen;. Inslvenz keine Snderregelung im Datenschutzrecht kein genereller Vrrang des Inslvenzrechts DS-GVO: Vrrang als EU-Verrdnung Übermittlung persnenbezgener Daten an das Inslvenzgericht nach InsO Datenschutz durch Inslvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 3
4 Was bedeutet das? Geltung des Datenschutzrecht: Grundprinzipien der Verarbeitung Verbt mit Erlaubnisvrbehalt plus Zweckbindung (DS-GVO/BDSG-alt) für jeden Schritt des Umgangs mit persnenbez. Daten Einwilligung (insbes. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, 4a BDSG-alt) gesetzliche Zulässigkeitsregelung (insbes. Art. 6 Abs. 1 lit. b f DS- GVO, 28 BDSG-alt) Transparenz (Art. 12, 13, 14 DS-GVO, 4a, 4 Abs. 3, 33 BDSG-alt) praktive Infrmatin gegenüber der betrffenen Persn neu: DS-GVO: umfangreiche Dkumentatins- und Organisatinspflichten Weitere Infrmatinen: 20 Fragen 20 Antwrten zur DS-GVO auf Weitere Infrmatinen: DS-GVO-Readiness-Check auf Weitere Infrmatinen: Neue Anfrderungen an Auftragsverarbeitung auf Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 4
5 Was ändert sich vm BDSG zur DS-GVO?! DS-GVO weniger Regelungen zur (Un-)Zulässigkeit Beibehaltung der Grundprinzipien, aber geänderte Ausgestaltung Vielzahl an Dkumentatinspflichten plus neu (!) Organisatinspflichten Rechenschaftspflicht in Bezug auf Grundsätze (Art. 5) Organisatinspflicht zur Erfüllung der Rechte der Betrffenen (Art. 12) Umfangreiche praktive Transparenzpflichten (u.a. Rechtsgrundlage) Reaktive Pflichten (Auskunft, Löschung, Herausgabe vn Daten) Organisatinspflichten zur Einhaltung der Pflichten und entspr. Nachweis (Art. 24) keine Befreiung(en) durch Bestellung eines DSB Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit (aber: KMU-Ausnahme) (Art. 30) Datenschutz-Flgenabschätzung und vrherigen Knsultatin (Artt. 35, 36) neu: Haftung des Auftragsverarbeiters (Schadensersatz und Bußgelder) erhebliche Sanktinshöhe durch neue Bußgelder Erhöhung des Bußgeldrahmens um etwa den Faktr 60 zentraler Aspekt auch in der Inslvenz: Einhaltung und (!) Dkumentatin der Datenschutz-Cmpliance Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 5
6 Datenschutz und Inslvenz Warum ist das Datenschutzrecht weiterhin zu beachten? Wahrung des Datenschutzes in der Inslvenz Fragen und Diskussin Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 6
7 Wahrung des Datenschutzes in der Inslvenz Inslvenz: keine Änderung der datenschutzrechtlichen Pflichten keine Befreiung durch Eintritt eines Inslvenzverwalter keine Befreiung durch Geltung der InsO-Regelungen Hintergrund: Datenschutz = individueller Schutz des Betrffenen auch kein Mratrium der datenschutzrechtlichen Pflichten Datenschutz in der Inslvenz Datenschutzdefizite und verstöße vr dem Inslvenzverfahren Belastung in der Verwertung, Verlust vn Assets, Bußgelder Herstellen datenschutzknfrmer Zustände durch den Verwalter? Datenschutz während des Inslvenzverfahrens kein Vrbehalt der Finanzierbarkeit Bußgeldtatbestände hne Ausnahme für Inslvenz Pflicht: Datenschutz-Cmpliance während des Inslvenzverfahrens dmp-checkliste: schneller, erster Eindruck der generellen Situatin Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 7
8 Wahrung des Datenschutzes in der Inslvenz Neu durch DS-GVO umfassende Organisatins- und Dkumentatinspflichten Aufbau einer datenschutzknfrmen Verarbeitung im InsO-verfahren?!? Sicherstellung der unverzüglichen Erfüllung der Rechte der Betrffenen Artt. 12 ff. DS-GVO: Auskunft, Berichtigung, Sperre und Löschung Beachtung vn Löschfristen Meldung der Verletzung des Schutzes persnenbezgener Daten Bußgeldsanktin bei Unterlassen der Verspätung Beachtung des Datenschutzes in Bezug auf Dritte bspw. Weitergabe vn Unterlagen nicht nur in Bezug auf Schuldner/in sndern auch in Bezug auf Dritte Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 8
9 Wahrung des Datenschutzes in der Inslvenz Verwertung vn Assets in der Inslvenz (Stichwrt: übertragende Sanierung) Asset-Deal = Übermittlung persnenbezgener Daten im Sinne des Datenschutzrechts Rechtsgrundlage (verschiedene, umstrittene Ansätze) vertiefend: Eckhardt/Menz, ZinsO 2016 (Heft 39), 1917 ff. BayLDA, PM vm : Bußgeld bei Asset-Deal Einwilligung der gesetzliche Zulässigkeitsregelung (plus Transparenz) bei Werbekntakten: zusätzlich 7 UWG als Bestandteil der datenschutzrechtlichen Interessenabwägung Präsident des BayLDA, Thmas Kranig, PM vm Unternehmen und Inslvenzverwalter müssen sich bewusst sein, dass persnenbezgene Kundendaten nicht wie beliebige Waren veräußert werden dürfen. Vielmehr ist dies nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vraussetzungen erlaubt. aktuell bspw.: OLG Frankfurt/Main, Urt. v , 13 U 165/16: Unwirksamkeit eines Vertrags über den Verkauf vn Adressdaten Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 9
10 Wahrung des Datenschutzes in der Inslvenz Aufbewahrung bzw. Archivierung vn Unterlagen der Inslvenzschuldnerin Prblemstellung Aufbewahrungspflichten in Bezug auf Unterlagen Inhalt auch persnenbezgene Daten Herausfrderung der Digitalisierung: digitale Unterlagen Datenschutzrecht Unzulässig: unkntrllierte Halden Rechtsgrundlage für Aufbewahrung der Daten durch Dritte Datenschutzrechtliche Gestaltung Rechtliche Prüfung und Bewertung Datenschutz-Vereinbarung mit dem Verwahrer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vrgaben DS-GVO (ab ): kein Bestandsschutz für Alt-Fälle und erhöhter Bußgeldrahmen Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 10
11 Wahrung des Datenschutzes in der Inslvenz Einsatz vn Analyse-Tls Generelle Bewertung Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DS-GVO) und Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 DS-GVO) Datenschutz-Flgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO)? Bewertung im knkreten Einzelfall unterschiedliche Rechtsgrundlage für unterschiedliche Datenarten Kunden, Beschäftigte, Lieferanten, Vertragspartner, , Rechtsgrundlage: Interessenabwägung unterschiedliche Gewichtung: Geschäftsführung, Beschäftigte, Lieferanten, Vertragspartner, , möglich: unterschiedliche Ergebnisse zur Zulässigkeit Pflicht zur Unterrichtung der betrffenen Persnen (Art. 14 Abs. 4 DS-GVO)?! - Unterrichtung vr der Auswertung? Datenschutzknfrme Einbindung Zulässigkeit nicht ausgeschlssen, aber Aufwand zur Bewertung Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 11
12 Datenschutz und Inslvenz 1 2 Warum ist das Datenschutzrecht weiterhin zu beachten? Wahrung des Datenschutzes in der Inslvenz 3 Fragen und Diskussin Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Düsseldrf, Ulm, Berlin Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditr (TÜV) 12
13 Fragen und Diskussin! Bild RA Derra, Meyer & Partner Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditr (TÜV) Cmpliance-Officer (TÜV) Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB Bild RA Königsbrücker Straße Dresden Tel.: Fax.: Mbil: dmp@derra-dd.de Berliner Allee Düsseldrf Tel.: Fax: eckhardt@derra-d.de
14 Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt Fachanwalt für Infrmatinstechnlgierecht und Datenschutz-Auditr (TÜV) swie Cmpliance-Officer (TÜV) Derra, Meyer & Partner Seit 2001 berät er bundesweit natinale und internatinale Unternehmen zu den Themen Datenschutz, Infrmatinstechnlgie, Telekmmunikatin und Marketing. Die Beratung umfasst die gerichtliche Vertretung, Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden, insbesndere im Datenschutz, die strategische Beratung bei der Einführung neuer Systeme, die Bewertung vn bestehenden Systemen, das Outsurcing swie die Vertragsgestaltung. Funktinen als Mitglied im Vrstand des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.v (Ressrt Recht) Dzent zum Datenschutzrecht der udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit gemeinnützige Gesellschaft mbh Mitglied im Vrstand vn EurClud Deutschland_ec e.v. (Ressrt Recht) Dzent der DeutscheAnwaltAkademie Gesellschaft für Aus- und Frtbildung swie Serviceleistungen mbh (Frtbildung im Bereich Fachanwalt IT-Recht) Lehrbeauftragter der SRH Fernhchschule Riedlingen zum Internet- und Medienrecht und Datenschutz im Studiengang Medien und Kmmunikatin Anhörung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden als Fachexperte für Werbung und Adresshandel Mderatr und Referent verschiedener Datenschutzveranstaltungen und Autr vn Fachbeiträgen zum Datenschutz-, IT-, Zivil- und Wettbewerbsrecht und zur Datenschutz-Grundverrdnung Auswahl der Veröffentlichungen: Herausgeber eines inhaltlichen aufbereiteten Gesetzestextes zur DS- GVO, TKMmed!a Datenschutz-Aktuell Mehrere Spezialreprte zur EU-DSGVO, TKMmed!a Datenschutz und Marketing Praxisleitfaden für Datenschutzbeauftragte und Geschäftsleitung, TKMmed!a, Wann ist ein Datum ein persnenbezgenes Datum?, gemeinsam mit Dr. Brink (Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden- Württemberg, ZD Editrial 1/2015 und ZD 2015, 205 ff. Leitfaden Datenschutz und Clud Cmputing, Mitautr und Leiter der Taskfrce Datenschutz der AG Rechtsrahmen im Clud Cmputing, Trusted Clud-Initiative des BMWi Bergmann/Möhrle/Herb, BDSG/DS-GVO, Mit-Autr, Brberg Verlag Recht der elektrnischen Medien, Kmmentar, Mitautr seit 1. Aufl., Verlag C. H. Beck München Handbuch IT- und Datenschutzrecht, Mitautr, seit 1. Aufl., Verlag C. H. Beck München Beck scher Online-Kmmentar, Wlff/Brink, BDSG/DS-GVO, Mit- Autr, Verlag C.H. Beck München Beck scher TKG Kmmentar, Mitautr, seit 4. Aufl. 2013, Verlag C. H. Beck München Big Data im Marketing Chancen und Möglichkeiten für eine effektive Kundenansprache, 2015, Mitautr, Haufe Gruppe Digitalisierung und Transfrmatin im Unternehmen, Mitautr, KS- Energy-Verlag
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