EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) und DATENSCHUTZ- ANPASSUNGSGESETZ 2018
|
|
- Claudia Ritter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) und DATENSCHUTZ- ANPASSUNGSGESETZ 2018 Rsenmayr-Klemenz (Hg) Beiträge vn Bgendrfer, Haidinger, Hauser-Bulanger/Auer, Illibauer, Peter/Haselsteiner, Rsenmayr-Klemenz Jänner 2018
2 Dieser Band ist in der Service-GmbH der Wirtschaftskammer Österreich erhältlich: T: DW 5050 der F: DW 236 swie W: der E: ISBN: Preis: EUR 16,- inkl. USt. Alle Rechte vrbehalten Nachdruck auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und vrheriger Rücksprache. Jede Verwertung außerhalb des Urhebergesetzes ist hne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesndere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikrverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektrnischen Systemen. Es ist hne schriftliche Genehmigung nicht gestattet, Abbildungen dieses Buches zu scannen, in PCs bzw. auf CDs zu speichern der in PCs/Cmputern zu verändern der einzeln der zusammen mit anderen Bildvrlagen zu manipulieren. Haftungsausschluss: Trtz srgfältiger Prüfung der Brschüre sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhalts ist daher hne Gewähr. Eine Haftung des Verlages, des Herausgebers der der Autren ist ausgeschlssen. Geschlechtsneutralität: Um eine bessere Lesbarkeit zu erreichen, wurde auf geschlechtsneutrale Frmulierungen verzichtet. Es versteht sich jedch vn selbst, dass sich alle persnenbezgenen Bezeichnungen auf beide Geschlechter beziehen.
3 Impressum: Medieninhaber, Verleger: Service-GmbH der Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien Herausgeber: Dr. Claudia Rsenmayr-Klemenz, WK Österreich Autren: Mag. Rbert Auer, MBL, WK Wien Mag. René Bgendrfer, WK Österreich Mag. Viktria Haidinger, WK Österreich Mag. Regina Hauser-Bulanger, WK Wien Mag. Renée Haselsteiner, WK Niederösterreich Mag. Ursula Illibauer, WK Österreich Mag. Katharina Peter, WK Tirl Dr. Claudia Rsenmayr-Klemenz, WK Österreich Herausgeber & Verleger ist die Service-GmbH. Die Autren sind Mitarbeiter des Kmpetenzcenter Wirtschaftsrecht der Wirtschaftskammern Österreichs. Diese Brschüre ist ein Prdukt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Jänner 2018
4 VORWORT Am 4. Mai 2016 wurde die Verrdnung (EU) 2016/679 des Eurpäischen Parlaments und des Rates vm 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Persnen bei der Verarbeitung persnenbezgener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz- Grundverrdnung) kundgemacht. Die Datenschutz-Grundverrdnung tritt am 25. Mai 2018 in Geltung. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Die Datenschutz-Grundverrdnung ist zwar als EU-Verrdnung in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar, sie enthält jedch zahlreiche Öffnungsklauseln und lässt dem natinalen Gesetzgeber gewisse Spielräume. Zur Durchführung dieser Öffnungsklauseln und Spielräume wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (siehe Kapitel 20.), eine Nvelle des DSG 2000 (künftig: DSG) beschlssen. Bis 24. Mai 2018 gelten die derzeitigen Regelungen des Datenschutzgesetzes Welche wesentlichen Neuerungen kmmen durch die Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) auf Unternehmen zu? Es wird keine Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde (Datenverarbeitungsregister) mehr geben. Statt dessen stärkere Verantwrtung für Verantwrtliche (derzeit Auftraggeber ) und Auftragsverarbeiter (derzeit Dienstleister ) und weitreichende Neuregelung der Pflichten bei der Datenverarbeitung: Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Vreinstellungen ( privacy by design/privacy by default): Es sind geeignete technische und rganisatrische Maßnahmen und Verfahren (z.b. Pseudnymisierung) zu treffen, damit die Verarbeitung den Anfrderungen der Verrdnung genügt und die Rechte der betrffenen 4
5 Persnen geschützt werden. Datenschutzrechtliche Vreinstellungen sllen sicherstellen, dass grundsätzlich nur persnenbezgene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erfrderlich ist, verarbeitet werden. Verantwrtliche und Auftragsverarbeiter müssen ein Verzeichnis vn Verarbeitungstätigkeiten führen: Der Inhalt ist ähnlich den derzeitigen DVR-Meldungen und hat insbesndere die eigenen Kntaktdaten, die Zwecke der Verarbeitung, eine Beschreibung der Datenkategrien und der Kategrien vn betrffenen Persnen, die Empfängerkategrien, gegebenenfalls Übermittlungen vn Daten in Drittländer, wenn möglich die vrgesehenen Löschungsfristen und eine allgemeine Beschreibung der technischen und rganisatrischen Datensicherheitsmaßnahmen zu enthalten. Die Pflicht zur Führung dieses Verzeichnisses gilt für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern - nur - dann nicht, wenn die vn ihnen vrgenmmene Verarbeitung kein Risik für die Rechte und Freiheiten der betrffenen Persnen birgt, die Verarbeitung nur gelegentlich erflgt und keine Verarbeitung besnderer Datenkategrien bzw. keine Verarbeitung vn Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten umfasst. Verletzungen des Schutzes persnenbezgener Daten sind swhl den natinalen Aufsichtsbehörden (hne unangemessene Verzögerung möglichst binnen höchstens 72 Stunden nach dem Entdecken; außer die Verletzung führt vraussichtlich nicht zu einem Risik für die persönlichen Rechte und Freiheiten) als auch der betrffenen Persn (hne unangemessene Verzögerung, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Verletzung des Schutzes persnenbezgener Daten ein hhes Risik 5
6 für die persönlichen Rechte und Freiheiten bewirkt) u melden. Pflicht zur Datenschutz-Flgenabschätzung bei Verarbeitungsvrgängen, die (insbesndere bei Verwendung neuer Technlgien) aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke vraussichtlich ein hhes Risik für die Rechte und Freiheiten natürlicher Persnen zur Flge haben. Vrherige Knsultatin der Aufsichtsbehörde, wenn aus einer Datenschutz-Flgenabschätzung hervrgeht, dass die Verarbeitung ein hhes Risik zur Flge hätte, sfern der für die Verarbeitung Verantwrtliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risiks trifft. (Verpflichtender) Datenschutzbeauftragter: Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht für Unternehmen (Verantwrtliche und Auftragsverarbeiter), wenn - die Kerntätigkeit in der Durchführung vn Verarbeitungsvrgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und/der ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Bebachtung vn betrffenen Persnen erfrderlich machen, der - die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besnderer Kategrien vn Daten der vn Daten über strafrechtliche Verurteilungen der Straftaten besteht. (Neue) Infrmatinspflichten und Betrffenenrechte Infrmatinen können in Kmbinatin mit standardisierten Bildsymblen bereitgestellt werden Infrmatinen und Betrffenenrechte sind hne unangemessene Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Mnats zu erledigen (diese Frist kann um höchstens weitere 2 Mnate verlängert werden) 6
7 Auskunftsrecht (ua auch über geplante Speicherdauer) Recht auf Berichtigung Recht auf Löschung und auf Vergessenwerden Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Mitteilungspflicht bei Berichtigung, Löschung der Einschränkung an alle Empfänger Recht auf Datenübertragbarkeit Widerspruchsrecht Regelungen betreffend autmatisierte Generierung vn Einzelentscheidungen einschließlich prfiling Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörden werden erweitert Insbesndere auch Verhängung vn Geldbußen Hhe Strafen Geldbußen vn bis zu EUR 20 Mi der im Fall eines Unternehmens vn bis zu 4 % seines weltweiten Jahresumsatzes des vrangegangenen Geschäftsjahres. Die vrliegende Brschüre bietet einen kmpakten Überblick über die für Unternehmen wesentlichen Vrschriften der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes i.d.f. des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, enthält Checklisten und Musterdkumente und sll als Hilfestellung bei der Anpassung der eigenen Datenverarbeitungen an die neue Rechtslage dienen. 7
8 INHALTSVERZEICHNIS 1. Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich Sachlicher Anwendungsbereich Räumlicher Anwendungsbereich Niederlassungen in der EU Niederlassungen außerhalb der EU ( Marktrtprinzip ) Räumlicher Anwendungsbereich des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) i.d.f. des Datenschutz- Anpassungsgesetzes Wichtige Begriffsbestimmungen Persnenbezgene Daten (Art 4 Z 1) Besndere Kategrien persnenbezgener Daten ( sensible Daten, Art 9 Abs 1): Verarbeitung (Art 4 Z 2) Verantwrtlicher (Art 4 Z 7) und Auftragsverarbeiter (Art 4 Z 8) Empfänger (Art 4 Z 9) Einwilligung (Art 4 Z 11) Kind (Art 8 Abs 1) Pseudnymisierung (Art 4 Z 5) Dateisystem (Art 4 Z 6) Gesundheitsdaten (Art 4 Z 15) Genetische Daten (Art 4 Z 13) Bimetrische Daten (Art 4 Z 14) Prfiling (Art 4 Z 4) Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Vraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
9 3.1.1 Welche Grundsätze sind bei der Verarbeitung vn persnenbezgenen Daten einzuhalten? Unter welchen Vraussetzungen ist die Verarbeitung rechtmäßig? Unter welchen Vraussetzungen ist eine Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck zulässig? Verarbeitung vn sensiblen Daten Verarbeitung persnenbezgener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten Geldstrafen Einwilligungserklärung Wann brauche ich eine Einwilligung? Was muss sie enthalten? Bei nicht sensiblen Daten kann diese andere Rechtsgrundlage flgende sein: Bei sensiblen Daten kann diese andere Rechtsgrundlage flgende sein: Bei der Verarbeitung vn persnenbezgenen Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten bestehen flgende Rechtsgrundlagen: Die Einwilligungserklärung Besnderheiten bei Einwilligungserklärungen vn Kindern Bestehende Einwilligungserklärungen Betrffenenrechte Was sind Betrffenenrechte? Welche Rechte gibt es? Transparente Infrmatin, Kmmunikatin und Mdalitäten Identitätsnachweis Frist
10 5.6 Unentgeltlichkeit Geldstrafen Infrmatinspflichten Wrüber muss der die betrffene Persn infrmiert werden? Daten werden bei der betrffenen Persn selbst erhben Daten werden nicht bei der betrffenen Persn selbst erhben Geldstrafen Auskunftspflicht des Verantwrtlichen Wem steht ein Auskunftsanspruch zu? Wer muss die Auskunft erteilen? Wie muss die Auskunft beantragt werden? Was hat die Auskunft zu umfassen? Wie hat die Auskunft zu erflgen? Kann die Auskunft verweigert werden? In welcher Frist ist die Auskunft zu erteilen? Muss die Auskunftserteilung kstenls erflgen? W kann der Auskunftswerber seine Ansprüche auf Auskunftserteilung durchsetzen? Geldstrafen Pflicht zur Löschung ( Recht auf Vergessenwerden ), Berichtigung und zur Einschränkung der Verarbeitung Wem stehen diese Ansprüche zu? Wen treffen diese Pflichten? Wie muss die Berichtigung, Löschung der Einschränkung verlangt werden? Vraussetzungen
11 8.5 Wie ist die betrffene Persn zu verständigen? Kann der Antrag abgelehnt werden? In welcher Frist ist dem Antrag nachzukmmen? Spezielle Mitteilungspflichten Muss die Berichtigung, Löschung der Einschränkung kstenls erflgen? W kann die betrffene Persn ihre Ansprüche durchsetzen? Geldstrafen Datenschutzrechtliche Pflicht zur Datenübertragbarkeit Wem stehen diese Ansprüche zu? Wen trifft diese Pflicht? Wie muss die Datenübertragung verlangt werden? Welche Vraussetzungen hat das Recht auf Datenübertragbarkeit? Was ist bei einem Antrag auf Datenübertragung zu tun? Welche Daten sind erfasst? Muss ein Verantwrtlicher seine Systeme anpassen? Welche Daten stellt die betrffene Persn bereit? Weitere Rechte Wie sind die Daten zu übermitteln? Kann der Antrag abgelehnt werden? In welcher Frist ist dem Antrag nachzukmmen? Muss die Datenübertragung kstenls erflgen? W kann die betrffene Persn ihre Ansprüche durchsetzen? Geldstrafen
12 10. Datenschutzrechtliche Pflicht zur Umsetzung eines Widerspruches Wem stehen diese Ansprüche zu? Wen trifft diese Pflicht? Wie muss das Widerspruchsrecht geltend gemacht werden? Welche Vraussetzungen hat das Recht auf Widerspruch? Was ist bei einem Widerspruch zu tun? Wie ist die betrffene Persn zu verständigen? Kann der Widerspruch abgelehnt werden? In welcher Frist ist dem Widerspruch nachzukmmen? Muss die Umsetzung des Widerspruches kstenls erflgen? W kann die betrffene Persn ihre Ansprüche durchsetzen? Geldstrafen Pflichten des Verantwrtlichen Pflichten Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwrtliche Vertreter vn nicht in der Unin niedergelassenen Verantwrtlichen Haftung Pflichten des Auftragsverarbeiters Pflichten Sub-Auftragsverarbeiter Vertragliche Bindung Warnpflicht
13 12.5 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwrtlichen der des Auftragsverarbeiters Vertreter vn nicht in der Unin niedergelassenen Auftragsverarbeitern Haftung Dkumentatinspflicht Verzeichnis vn Verarbeitungstätigkeiten Was muss das Verzeichnis enthalten? Frm der Verzeichnisse Pflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde Wen trifft die Pflicht zur Führung dieser Verzeichnisse? Geldstrafen Datensicherheit und Datenschutz durch Technik und datenschutz-freundliche Vreinstellungen (privacy by design & privacy by default) Datensicherheit Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus Datenschutz durch Technik Datenschutzfreundliche Vreinstellungen Geldstrafen Meldung vn Datenschutzverletzungen (Data Breach Ntificatin) Meldung an die Aufsichtsbehörde Benachrichtigung der betrffenen Persn Geldstrafen Datenschutz-Flgenabschätzung und vrherige Knsultatin Wann ist eine Datenschutz-Flgenabschätzung durchzuführen?
14 16.2 Was muss die Datenschutz-Flgenabschätzung umfassen? Vrherige Knsultatin der Datenschutzbehörde Geldstrafen Ablaufplan (Checkliste)/Prüfschritte bei der Datenschutz-Flgenabschätzung (siehe Anhang 2) Leitlinien der Artikel 29-Gruppe Der Datenschutzbeauftragte Besteht eine Verpflichtung zur Bestellung? Aufgaben Qualifikatinen Stellung im Unternehmen Aussageverweigerungsrecht Bestellung Haftung - verantwrtlicher Beauftragter Geldstrafen Internatinaler Datenverkehr Wann ist der Transfer persnenbezgener Daten an Drittländer zulässig? Angemessenheitsbeschluss der Kmmissin Vrliegen geeigneter Garantien Ausnahmen für bestimmte Fälle Geldstrafen Rechtsdurchsetzung und Strafen Rechtsbehelfe Haftung und Recht auf Schadenersatz Sanktinen Strafen nach der DSGVO
15 19.5 Strafen nach dem DSG i.d.f. des Datenschutz- Anpassungsgesetzes Verwaltungsstrafbestimmung Gerichtlich strafbarer Tatbestand: Datenverarbeitung in Gewinn- der Schädigungsabsicht Datenschutz-Anpassungsgesetz Bildverarbeitung Definitin Zulässigkeit der Bildaufnahme Besndere Datensicherheitsmaßnahmen und Kennzeichnung Strafbestimmungen Datenverarbeitung zu Archivzwecken, zu wissenschaftlichen und histrischen Frschungszwecken swie zu statistischen Zwecken Pseudnymisierung und Annymisierung Geldstrafen Anhang Checkliste Anpassung an die DSGVO Anhang Ablaufplan (Checkliste)/Prüfschritte bei der Datenschutz- Flgenabschätzung Anhang Speicher- und Aufbewahrungsfristen Anhang 4 A Datenverarbeitungsverzeichnis nach Art 30 Abs 1 EU- Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) (Verantwrtlicher) 15
16 Anhang 4 B Datenverarbeitungsverzeichnis nach Art 30 Abs 1 EU- Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) (Verantwrtlicher) Anhang 5 A Datenverarbeitungsverzeichnis nach Art 30 Abs 2 EU- Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) (Auftragsverarbeiter) Anhang 5 B Beispiel Datenverarbeitungsverzeichnis nach Art 30 Abs 2 EU- Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) (Auftragsverarbeiter) Anhang Musterschreiben zur Auskunftserteilung Erteilung der Auskunft nach Art 15 DSGVO Anhang Mustervertrag Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO Anhang Data Breach Ntificatin Meldung an die Aufsichtsbehörde Anhang Data Breach Ntificatin Benachrichtigung der vn einer Verletzung des Schutzes persnenbezgener Daten betrffenen Persn Stichwrtverzeichnis
EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO)
EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO) Rosenmayr-Klemenz (Hg) Beiträge von Bogendorfer, Haidinger, Hauser-Boulanger/Auer, Illibauer, Peter/Haselsteiner, Rosenmayr-Klemenz April 2017 Dieser Band ist
MehrÜberblick über Datenschutzgrundverordnung
Überblick über Datenschutzgrundverrdnung ÖBB-Persnenverkehr AG Datenschutzgrundverrdnung Mag. Veriana Ostermann, Datenschutzbeauftragte des Teilknzerns der ÖBB-Persnenverkehr AG Themen Rechtsgrundlage
MehrDatenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung
Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 01 Gegenstand und Ziele Artikel 02 Sachlicher Anwendungsbereich Artikel 03 Räumlicher Anwendungsbereich
MehrDatenschutz NEU Die DSGVO und das österr. Datenschutzgesetz ab Mai Ursula Illibauer Bundessparte Information & Consulting
Datenschutz NEU Die DSGVO und das österr. Datenschutzgesetz ab Mai 2018 Ursula Illibauer Bundessparte Information & Consulting Inhalt 1. Was ist neu? 2. Betroffenheit 3. Einheitliche Grundsätze 4. Auftragsverarbeiter
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2017: Einführung in den Datenschutz nach der EU-DSGVO (2)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SSe 2017: Einführung in den Datenschutz nach der EU-DSGVO (2) 2.1 Gesundheitsdatenverarbeitung Aufgabe: Welche besnderen Rechtsvrschriften zur Verarbeitung
MehrDatenschutz. Datenschutzerklärung
Datenschutz Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Swiss Care UG. Eine Nutzung
MehrDACH-Compliance-Tagung Workshop. EU-DSGVO: Auswirkungen auf die Compliance- Organisation. Building Competence. Crossing Borders.
DACH-Compliance-Tagung 2017 Workshop EU-DSGVO: Auswirkungen auf die Compliance- Organisation Building Competence. Crossing Borders. Dr. Michael Widmer, LL.M. Rechtsanwalt michael.widmer@zhaw.ch, 17. Februar
MehrVortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen
Effektiv zum Datenschutz www.dpo.at Vortrag zur Umsetzung des Datenschutz- Gesetz 2018 (DSGVO) in Unternehmen Feststellung der Betroffenheit, Erhebung der Datenklassen, Bestellung des DSB (Datenschutzbeauftragten),
Mehr1. Wesentliche Inhalte der Datenschutzgrundverordnung
Datenschutz Inhalt 1. Wesentliche Inhalte der Datenschutzgrundverrdnung 2. Was bleibt gleich? 3. Was ändert sich? 3. Umsetzung vn Regelungsspielräumen der DSGVO 4. Regelungen zur Videüberwachung 5. Beschränkung
MehrDatenschutz Grundverordnung. Qualitätsmanagement ISO 9001
Datenschutz Grundverordnung und Qualitätsmanagement ISO 9001 Zusammenhang Integration rechtssicheres Agieren Ing. Walter Kalcher Qualitätsmanagement 0699 11167439 qm@walterkalcher.at www.walterkalcher.at
MehrAUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)
Grundverordnung (EU-DSGVO) In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der
MehrDatenschutz NEU EU-Datenschutz-Grundverordnung / Datenschutz-Anpassungsgesetz
Datenschutz NEU EU-Datenschutz-Grundverordnung / Datenschutz-Anpassungsgesetz Regionengespräch Wien/NÖ/Bgld Verband der Baustoffhändler Österreichs VBÖ 7. November 2017 Mag. Ursula Illibauer Quelle: https://www.falter.at/archiv/
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DEN WARENVERTRIEB IN WEBSHOPS B2C
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DEN WARENVERTRIEB IN WEBSHOPS B2C Kubanek (Hg) Beiträge von Bogendorfer/Gstättner/Handig/ Kubanek/Pöcherstorfer/Zach 3., aktualisierte Auflage Jänner 2015 Dieser
MehrDie Europäische Datenschutz- Grundverordnung. Schulung am
Die Europäische Datenschutz- Grundverordnung Schulung am 19.09.2017 Ziel: Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts und Anpassung an der Datenschutzrichtlinie von 1995 an den technologischen
MehrDie EU Datenschutzgrundverordnung Was gilt es zu beachten?
Die EU Datenschutzgrundverordnung Was gilt es zu beachten? IT-Expo vom 5. April 2017 Referentin: Maria Winkler Agenda Einführung Anwendungsbereich Verarbeitung von Personendaten Aufsicht Betroffenenrechte
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1c) Vorlesung im Sommersemester 2017 an der Universität Ulm von Bernhard C.
Vrlesung im Smmersemester 2017 an der Universität Ulm vn 1. Grundlagen der IT-Sicherheit Geschichte des Datenschutzes Anfrderungen zur IT-Sicherheit Datenschutzrechtliche Prinzipien Mehrseitige IT-Sicherheit
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz
MehrUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt
MehrEU-Datenschutz- Grundverordnung
EU-Datenschutz- Grundverordnung Noch viel Zeit? Axel Vogelsang Datenschutzbeauftragter & IT-Consultant Umfrage Bitkom (September 2016) Befragte: 509 Datenschutzverantwortliche 47% 8% 12% EU-DSGVO 32% die
MehrDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) Mag. Viktoria Haidinger, LL.M. (KC Wirtschaftsrecht) Exekutivkomitee des Direktvertriebs, 30.1.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Mag. Viktoria Haidinger, LL.M. (KC Wirtschaftsrecht) Exekutivkomitee des Direktvertriebs, 30.1.2018 Einleitung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679 ist ab 25.5.2018
MehrDIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG DR. MARKUS FRANK LL.M. RECHTSANWALT A-1070 Wien, Neustiftgasse 3/5, Tel +43/1/523 44 02, Fax -10, office@frank-law.at Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
MehrCHECKLISTE DATENSCHUTZ
CHECKLISTE DATENSCHUTZ BG&P Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsGmbH Mag. Harald Goger et al. www.bgundp.com Willkommen in der Datenschutzwelt! Bereiten Sie sich vor, denn auch wenn der heiße Datenschutztag
MehrSind Sie sicher? IT-Sicherheit: Wie geh ich s an?
Sind Sie sicher? IT-Sicherheit: Wie geh ich s an? Interaktives Expertengespräch mit Mag. Verena Becker Dnnerstag, 20. Oktber 2016 14.00 14:45 Uhr Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Interaktiven Expertengesprächs
MehrLeseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis
Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis 2016, ca. 212 Seiten, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber, 16 x 24cm ISBN 978 3 504 42059 8 39,80
MehrDie neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden.
Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden. 18.10.2017 Übersicht Wesentliche Neuerungen Die Umsetzung in
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrInhaltsverzeichnis.
Vorwort zur dritten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Teil: Darstellung der wesentlichen Elemente 1 I. Der Datenschutz in Österreich 1 II. Die Entwicklung des Datenschutzes
MehrAufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20
Aufgaben zur Umsetzung der DS-GVO : 1-15 Laufende Tätigkeiten gemäß DS-GVO: 16-20 1. Die gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB)... 2 2. Verarbeitungstätigkeiten identifizieren... 2 3.
MehrDATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Carsten J. Diercks Rechtsanwalt Syndikusanwalt der DOAG Mitglied des Rednerdienstes TEAM EUROPE der Europäischen Kommission Senior Legal Adivsor bei Miller & Meier Consulting
MehrKonkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union
Konkordanztabelle: Vorentwurf DSG / Reform des Europarats / Reform der Europäischen Union Vorentwurf DSG Entwurf SEV 108 1 Richtlinie (EU) 2016/680 2 Verordnung (EU) 2016/679 3 1. Abschnitt: Zweck, Geltungsbereich
MehrBigData RA Mag. Michael Lanzinger
BigData 2017 RA Mag. Michael Lanzinger Magister Who? RA Magister Michael Lanzinger office@kanzlei-lanzinger.at www.rechtsanwalt-lanzinger.at Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI Linz & Uni Graz LVAs
MehrGrundzüge der DSGVO Was bedeutet die DSGVO für Unternehmen? Eine Präsentation für den Fachverband der Gesundheitsbetriebe der WKO
Grundzüge der DSGVO Was bedeutet die DSGVO für Unternehmen? Eine Präsentation für den Fachverband der Gesundheitsbetriebe der WKO Wien, am 13.11.2017 RA Dr. Gerald Ganzger Kurzübersicht über die DSGVO
MehrDie wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung
Die wichtigsten Neuerungen durch die DS-GVO für die Online-Werbung 20. April 2017 Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Datenschutz-Grundverordnung In Kraft seit 24. Mai 2016 Geltung
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief-Nr. 8 Betroffenenrechte
EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief-Nr. 8 Betroffenenrechte Stand: August 2017 Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen,
Mehr2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung
2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung Anforderungen an Datenschutz-Compliance insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Großunternehmen Paul Nottarp, LL.M. Rechtsanwalt 2017 Brehm & v.
MehrDatenschutzgesetz. von Viktor Mayer-Schönberger, Ernst Brandl, Hans Kristoferitsch. 3., aktualisierte Auflage 2014
Datenschutzgesetz von Viktor Mayer-Schönberger, Ernst Brandl, Hans Kristoferitsch 3., aktualisierte Auflage 2014 Datenschutzgesetz Mayer-Schönberger / Brandl / Kristoferitsch schnell und portofrei erhältlich
MehrKENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN IM GESCHÄFTSVERKEHR
KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN IM GESCHÄFTSVERKEHR Mit den neuen Informationspflichten der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie Klaus-Christian Vögl - 1-3., aktualisierte Auflage Jänner 2015 Dieser Band ist in
MehrNewsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte
Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren personenbezogene
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
avedos GRC GmbH Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) und ihre Auswirkungen auf Unternehmen Oktober 2017 Inhalt 1. Der Datenschutzbeauftragte... 3 2. Die Datenschutzfolgenabschätzung... 3 3. Das
MehrStand: August Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8. Betroffenenrechte
Stand: August 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 8 Betroffenenrechte Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also
Mehrder Betroffenenrechte
Betroffenenrechte Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DS-GVO
MehrDatenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Kommentar Begründet von Rechtsanwalt Dr Hans-Jürgen Schaffland und Dipl-Kfm Noeme Wiltfang DS-GVO/BDSG Lfg 2/17 IV/17 Bearbeitet von
MehrCode of Conduct VAS/WAP Billing Dienste
Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten
MehrBvD. Management-Summary. Überblick in 10 Schritten
www.bvdnet.de BvD Management-Summary Überblick in 10 Schritten Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.v. Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
MehrZum Inhalt des Datenschutz- Anpassungsgesetzes Dr. Eckhard Riedl Wien, 12. Oktober 2017 Datenschutz im Fokus - Wirtschaftskammer Österreich
Zum Inhalt des Datenschutz- Anpassungsgesetzes 2018 Dr. Eckhard Riedl Wien, 12. Oktober 2017 Datenschutz im Fokus - Wirtschaftskammer Österreich Überblick Bestandsaufnahme Ausgangslage Datenschutz-Anpassungsgesetz
MehrPaal/Pauly Datenschutz-Grundverordnung
Paal/Pauly Datenschutz-Grundverordnung Beck sche Kompakt-Kommentare Datenschutz- Grundverordnung Herausgegeben von Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jur. (Oxford) Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht
Mehr- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -
EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232
MehrVideoüberwachung nach der DSGVO. was nichtöffentliche Stellen beachten müssen
Videoüberwachung nach der DSGVO was nichtöffentliche Stellen beachten müssen Gliederung 1. DSGVO vs. BDSG (neu) 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen für Videoüberwachung 3. Transparenzpflichten 4. Zweckbindung
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1c) Vorlesung im Sommersemester 2016 an der Universität Ulm von Bernhard C.
Vrlesung im Smmersemester 2016 an der Universität Ulm vn 1. Grundlagen der IT-Sicherheit Geschichte des Datenschutzes Anfrderungen zur IT-Sicherheit Datenschutzrechtliche Prinzipien Mehrseitige IT-Sicherheit
MehrDatenschutz-Grundverordnung Überblick & Workshop
Datenschutz-Grundverordnung Überblick & Workshop 29.09.2017 Die Welt der Datenschutz-Richtlinie 2017 Schoenherr 2 2017 Schoenherr 3 Status quo & Änderungsbedarf Der Änderungsbedarf: Datenschutz Grundverordnung
MehrUnterschätzte Anforderungen der Datenschutz- Grundverordnung an den technischen Datenschutz
Unterschätzte Anforderungen der Datenschutz- Grundverordnung an den technischen Datenschutz Merlin Backer LL.M. (Glasgow), davit AG IT-Recht im DAV HK2 Rechtsanwälte CeBIT, 20.03.2017 RA Karsten U. Bartels
MehrDatenschutzmanagement Wesentliche Pflichten des Postdienstleisters
Datenschutzmanagement Wesentliche Pflichten des Pstdienstleisters Dipl.-Wi.jur. Manuel Cebulla, LL.M. 7. KEPnet Strategiefrum BRIEF auf der Pst-EXPO, Stuttgart 2011 Agenda Einführung Datenschutz kurz gefasst
MehrDSFA Datenschutz-Folgenabschätzung. Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München
DSFA Datenschutz-Folgenabschätzung Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München 17. 2. 2017 Anforderungen an eine DSFA Überlegungen/Fragen Folgen Artikel 35 Absatz 1 DS-GVO Riskante Datenverarbeitung Risikobegriff:
MehrDie 69 Öffnungsklauseln der DS-GVO Regelungsspielräume der nationalen Gesetzgeber. DS-GVO ante portas, 1. Juni 2017 RA Dr. Lukas Feiler, SSCP CIPP/E
Die 69 Öffnungsklauseln der DS-GVO Regelungsspielräume der nationalen Gesetzgeber DS-GVO ante portas, 1. Juni 2017 RA Dr. Lukas Feiler, SSCP CIPP/E DS-GVO Der Traum der Vollharmonisierung des Datenschutzrechts
MehrEU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) Stand:
EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) v Stand: 28.11.2017 DAS WICHTIGSTE ZUR DSGVO IM ÜBERBLICK Allgemeines zur DSGVO Beschlossen im Frühjahr 2016 durch EU Anpassung BDSG-neu im Sommer 2017 Gültig in
MehrDatenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen
Datenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor, DFN-CERT koecher@dfn-cert.de Cloud-Dienste Auftragsverarbeitung für den Verantwortlichen?
MehrGrundlagen des Datenschutzrechts
Grundlagen des Datenschutzrechts VO Grundlagen des Technologierechts II 14. März 2017 / RA Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E Agenda 1 Wozu Datenschutz-Compliance? 2 Welche Datenverarbeitungen sind erfasst?
MehrGesetzlicher Datenschutz
Gesetzlicher Datenschutz Datenschutzgrundverordnung - Informationssicherheitsmanagement Compliance PRECISE. PROVEN. PERFORMANCE. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Gesetzlicher Datenschutz Mit in Kraft
MehrEU Datenschutz-Grundverordnung Wie starten Fahrschulen richtig mit der Umsetzung? Ing. Mag. Dr. Vincenz Leichtfried
EU Datenschutz-Grundverordnung Wie starten Fahrschulen richtig mit der Umsetzung? Ing. Mag. Dr. Vincenz Leichtfried WER IST BETROFFEN? DSGV.at CONTENT LV7.ms GEHT UNS ALLE AN Icons designed by Freepik
MehrSEMINAR Datenschutz-Grundverordnung
SEMINAR Datenschutz-Grundverordnung GRUNDRECHT AUF DATENSCHUTZ Charta der Grundrechte der Europäischen Union 8 Schutz personenbezogener Daten - Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden
MehrEin kurzer Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bleibt, was ändert sich?
Ein kurzer Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Was bleibt, was ändert sich? RAin Katja Nuxoll, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz www.hwhlaw.de 1 1. Zeitrahmen 2. Auswirkungen auf
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrDatenschutz-Grundverordnung. DS-GVO What?
Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO What? Mag. Peter Schöppl BLÜMKE & SCHÖPPL Datenschutz-Grundverordnung EU2016/679 DS-GVO Bestandteile des Datenschutzes in der betrieblichen Praxis! Countdown zur DS-GVO!
MehrQuo vadis, Datenschutz?
Quo vadis, Datenschutz? EU-Datenschutz-Grundverordnung Tim Hoffmann Roadshow Cybercrime 23. November 2016 IHK zu Bochum Unternehmensgruppe Quo vadis, Datenschutz? // Dipl.-Kfm. Tim Hoffmann 2 Dienstleistungen
MehrEinführung. Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung
Einführung Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung Mehr als Papier? Umsetzungsperspektiven für die Datenschutz-Grundverordnung Provet e.v.-mitgliederversammlung Universität Kassel Kassel, 28.
MehrDie EU-Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf das Institut der behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Die EU-Datenschutz- Grundverordnung und ihre Auswirkungen auf das Institut der behördlichen/betrieblichen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel Landesbeauftragte für den 29.11.2016 Agenda 1. Einleitung
MehrDatenschutzgesetz. Grundsätze und europarechtliche Rahmenbedingungen. Gesetzestext mit Materialien. Datenschutz-Verordnungen und Richtlinien im Anhang
Datenschutzgesetz Grundsätze und europarechtliche Rahmenbedingungen. Gesetzestext mit Materialien. Datenschutz-Verordnungen und Richtlinien im Anhang von Viktor Mayer-Schönberger, Ernst Brandl 2. Auflage
MehrDFN Deutsches Forschungsnetz
Recht und Datenschutzverordnung als Folge der EU- Bestimmungen Ass. Jur. Susanne Thinius, LL.M. Dipl.-Jur. Florian Klein Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof.
MehrWas ist neu, was ist wichtig und was ist zu tun für Betriebs- und Personalräte?
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO Was ist neu, was ist wichtig und was ist zu tun für Betriebs- und Personalräte? Peter Herholtz, 21.9.2017 Es ist kaum etwas neu, substanziell ist alles
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
MehrDatenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung Aufgaben und Befugnisse der Behörde Aufgaben der datenschutzrechtlich Verantwortlichen WKO 12. Oktober 2017 Dr. Andrea Jelinek Aufgaben der Datenschutzbehörde neu Personal und
MehrProjektarbeit zur Zertifizierungsprüfung Process Manager (PcM)
Prjektarbeit zur Zertifizierungsprüfung Prcess Manager (PcM) Mag Dietmar Schönfuß 01/2017 Impressum Medieninhaber und Hersteller: Zertifizierungsstelle des Wirtschaftsförderungsinstitutes der Wirtschaftskammer
MehrDatenschutz. RA Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E. Marketing und Vertrieb, MSc WS
Datenschutz RA Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E Marketing und Vertrieb, MSc WS16 16.11.2016 TOPICS Wozu Datenschutz-Compliance? Welche Datenverarbeitungen sind erfasst? Zulässigkeit der Datenverarbeitung
MehrHandlungsbedarf für Schweizer Firmen
(DSGVO) Handlungsbedarf für Schweizer Firmen Reto Zbinden, CEO, Rechtsanwalt Ziel des Datenschutzes Die DSGVO wie auch das Schweizerische Datenschutzgesetz verfolgen im wesentlichen dasselbe Ziel: Sie
MehrEU-Datenschutzreform
EU-Datenschutzreform Proseminar: Datenschutz in der Anwendungsentwicklung Sebastian Schrader sebastian.schrader@tu-dresden.de TU Dresden, Fakultät Informatik, Institut für Systemarchitektur, Professur
MehrAktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO
Aktueller Rechtsstand im Datenschutzrecht Struktur der DS-GVO Datenschutz-Grundverordnung 10. Juni 2016 in München Thomas Kranig, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Agenda 1 2 3 4 5 Blick zurück
MehrBeispiel eines Mustervertrags zur Auftragsdatenverarbeitung
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 24.04.2008 Beispiel eines Mustervertrags zur Auftragsdatenverarbeitung Nachflgend wurde ein Mustervertrag für die Verarbeitung persnenbezgener
MehrCheckliste für Gewinnspiele bei Facebook
Checkliste für Gewinnspiele bei Facebk Gewinnspiele sind eine lhnende Marketingmaßnahme- aber auch hier gilt es, einige wichtige rechtliche Vrgaben einzuhalten. Damit du ganz entspannt Gewinnspiele anbieten
Mehr2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung
2. CEMA Online IT.special: EU-Datenschutz-Grundverordnung Rechtliche Betrachtung der DSGVO Kai Bodensiek Rechtsanwalt 2017 Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb Rechtsgrundlagen
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung. KOMDAT Datenschutz und Datensicherheit 2016 Ronald Kopecky Dr. Franz Jandl 1
EU-Datenschutz-Grundverordnung KOMDAT Datenschutz und Datensicherheit 2016 Ronald Kopecky Dr. Franz Jandl 1 Die Verwendung FREMDER DATEN ist VERBOTEN KOMDAT Datenschutz und Datensicherheit 2016 Ronald
MehrI. Tätigkeitsmerkmale/Aufgaben
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Die der der Datenschutzbeauftragte (DSB) in Behörden und snstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen; Hinweise für die Erstellung vn Arbeitsplatz-
MehrEU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?
EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? DB Mobility Logistics AG Konzerndatenschutz Karen Sokoll, LLM 20.04.2013 Agenda 1. Überblick: Ziel & Stand des Gesetzgebungsverfahrens
MehrEine Praxiseinführung in die Datenschutz-Grundverordnung
Eine Praxiseinführung in die Datenschutz-Grundverordnung 1. Einleitung Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt eines der ambitioniertesten legistischen Projekte der Europäischen Union der vergangenen
MehrIT-Sicherheit im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung
IT-Sicherheit im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung Pragmatischer Umgang mit den neuen Anforderungen an die IT-Sicherheit Tim Hoffmann IT-Trends Sicherheit 29.03.2017 Bochum Tim Hoffmann Wirtschaftswissenschaften
MehrHundebestandaufnahme durch private Unternehmen
Datenschutz Datenschutzrecht Kmmunales Stand: 05/2013 Hundebestandaufnahme durch private Unternehmen Eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme ist nur auf der Basis einer freiwilligen Mitwirkung der Befragten
MehrIntervalid. DSGVO Software. Für Ihr unternehmensweites Datenschutzmanagement
Intervalid DSGVO Software Für Ihr unternehmensweites Datenschutzmanagement Sie betrifft auch Ihr Unternehmen: Die EU Datenschutz-Grundverordnung Das Europäische Parlament hat am 14.04.2016 eine EU-weite
MehrWir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Kreativservice ausdenker.net. Eine Nutzung
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besondere Verarbeitungsformen
Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besondere Verarbeitungsformen RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Verantwortlichkeit
MehrDATEN- UND INFORMATIONSSICHERHEITSRECHT (DIS)
DATEN- UND INFORMATIONSSICHERHEITSRECHT (DIS) nach der DSGVO Peter Burgstaller Rechtsanwalt in Linz FH-Professor für IT-/IP-Recht/Hagenberg Gerichtssachverständiger für Urheberfragen und Medienwesen www.lawfirm.eu
MehrDatenschutz - Quo vadis? Welche Anforderungen kommen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf Immobilienverwaltungen zu?
Datenschutz - Quo vadis? Welche Anforderungen kommen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf Immobilienverwaltungen zu? Sebastian Harrand, Vorstand Tercenum AG und DDIV-Datenschutzbeauftragter,
MehrVerordnung (EU) 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung Leitfaden
Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung Leitfaden Zusammengestellt von Dr. Matthias Schmidl Stand: Juli 2017 1 Inhalt Vorwort... 3 Einleitung... 4 1) Struktur der DSGVO... 5 2) Kapitel I...
MehrEU-Datenschutz-GVO - Was kommt da auf uns zu?
EU-Datenschutz-GVO - Was kommt da auf uns zu? Seite 1 / EU-DSGVO 1-2017 Datenschutz Ihr Ansprechpartner: Externer Datenschutzberater aktives Mitglied im Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands
MehrGrundprinzipien des Datenschutzes & Auswirkungen auf Finanzdienstleister
Grundprinzipien des Datenschutzes & Auswirkungen auf Finanzdienstleister - 25.09.2 - Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) 21:22 Folie 1 RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) Rechtsanwalt in Linz seit 09.09.1999
MehrDr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) :05 Folie 1
Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) 28.09.2017 12:05 Folie 1 RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) u Rechtsanwalt in Linz seit 09.09.1999 u vorwiegend im Bereich Beratung tätig u diverse Publikationen im
MehrDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) NPO Frauennetzwerk,
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) NPO Frauennetzwerk, 20.06.2017 EY: Integriert & Interdisziplinär Datenschutz, Branchen, Security & IT-Know-How Vollumfängliche Beratung aus einer Hand Kenntnisse
MehrInhalt. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung Smarter oder nicht? 28. April 2016 Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin
Die EU-Datenschutz- Smarter oder nicht? 28. April 2016 Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin Prof. Dr. Mark D. Cole Wissenschaftlicher Direktor Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) Inhalt
MehrDatenschutzrecht; To-Dos und
1 Vorbereitung auf das neue Datenschutzrecht; To-Dos und Handlungsempfehlungen für Praktiker F a c h f o r u m D a t e n s c h u t z - G r u n d v e r o r d n u n g, I H K S c h w a b e n, 2 3. 1 0. 2
Mehr