SEMINAR Datenschutz-Grundverordnung
|
|
- Walther Ritter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SEMINAR Datenschutz-Grundverordnung
2 GRUNDRECHT AUF DATENSCHUTZ Charta der Grundrechte der Europäischen Union 8 Schutz personenbezogener Daten - Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
3 DSGVO Richtlinie 95/46/EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. - Richtlinie = nationale Umsetzung erforderlich DSG 2000 DSGVO ab dem EU-Verordnung = unmittelbar anwendbar - 88 Seiten Punkte Begründung - 99 Artikel
4 ZIELSETZUNG DER DSGVO Modernisierung > 2018 Stärkung und Präzisierung der Rechte der betroffenen Personen Verschärfung der Auflagen für diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten und darüber entscheiden Harmonisierung - Einheitlich innerhalb der gesamten EU - Nationale Abweichungen möglich - Auslegungshoheit des EuGH
5 ANWENDUNGSBEREICH DER DS-GVO Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeit eines IN der EU niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftraggebers (auch wenn Verarbeitung außerhalb der EU) im Rahmen der Tätigkeit eines AUSSERHALB der EU niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftraggebers - Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an Betroffene (auch kostenlos!) - Beobachten des innerhalb der EU gesetzten Verhaltens von Betroffenen
6 SANKTIONEN bis 10 Mio. EUR bzw. 2% des weltweiten Vorjahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) - z.b. technisch organisatorische Schutzmaßnahmen - Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten - Datenschutz-Folgenabschätzung bis 20 Mio. EUR bzw. 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) - z.b. Grundsätze (Art. 5) - Rechtmäßigkeit - Einwilligung - Rechte Betroffener - Drittlandsübermittlung - Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörde
7 GRUNDBEGRIFFE
8 GRUNDBEGRIFFE Personenbezogene Daten Verarbeitung Betroffener Verantwortlicher Auftragsverarbeiter Empfänger Dritter
9 GRUNDSÄTZE Zweckbindung Rechtmäßigkeit Verarbeitung nach Treu und Glauben Datenminimierung Richtigkeit Speicherbegrenzung Integrität und Vertraulichkeit Transparenz Rechenschaftspflicht
10 DATEN ÜBER STRAFRECHTLICHE VERURTEILUNGEN UND STRAFDATEN Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten z.b. HR
11 RECHTMÄSSIGKEIT DATEN ÜBER STRAFDATEN Nur erlaubt, wenn gesetzlich vorgesehen
12 BESONDERE KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN Personenbezogene Daten über die - rassische oder ethnische Herkunft - religiöse oder weltanschauliche Überzeugung - politische Meinung - Gewerkschaftszugehörigkeit Genetische oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person Gesundheitsdaten Daten zum Sexualleben und zur sexuellen Orientierung z.b. Optiker, Betriebskantine, HR, Betriebsrat
13 RECHTMÄSSIGKEIT BESONDERE KATEGORIEN Grundsätzlich verboten, außer Zweckgebundene Einwilligung des Betroffenen, soweit rechtlich möglich Arbeits- oder sozialrechtlich notwendig Erforderlich zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder anderer natürlicher Personen UND der Betroffene ist körperlich oder rechtlich zu einer Einwilligung außerstande Partei, Kirche, Gewerkschaft etc unter bestimmten Bedingungen Durch den Betroffenen offensichtlich öffentlich gemachte Daten Zur Geltendmachung, Ausübung, Verteidigung von Rechtsansprüchen Gesundheitsvorsorge oder Arbeitsmedizin Öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit Gesetzlich festgelegte Archiv- und Forschungszwecke
14 SONSTIGE PERSONENBEZOGENEN DATEN sonstige personenbezogene Daten Einteilung in Kategorien empfehlenswert - z.b. Adressdaten, Finanzdaten, Bonitätsinformationen, Vertragsdaten etc.
15 RECHTMÄSSIGKEIT SONSTIGE DATEN Erforderlich zur Erfüllung eines Vertrages mit dem Betroffenen oder zur Durchführung aufgrund einer Anfrage des Betroffenen notwendigen vorvertraglichen Maßnahmen Wahrung des berechtigten, überwiegenden Interesses des Verantwortlichen oder Dritter Erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen Erforderlich zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder anderer natürlicher Personen Erforderlich zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung übertragener öffentlicher Gewalt Zweckgebundene Einwilligung des Betroffenen
16 PROFILING Profiling
17 RECHTMÄSSIGKEIT & ZWECKBINDUNG Bei einer Änderung des Verarbeitungszwecks neuerliche Prüfung der Rechtmäßigkeit, insbesondere - jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung, - den Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen und dem Verantwortlichen, - die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere ob besondere Kategorien personenbezogener Daten oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet werden, - die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen, - das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann.
18 ORGANISATION & IT-SECURITY
19 TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus Umsetzung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die getroffen werden unter Berücksichtigung - des Stands der Technik, - der Implementierungskosten - der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung - sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die persönlichen Rechte und Freiheiten z.b. genehmigte Verhaltensregeln / Zertifizierungen Evaluierung und Aktualisierung im erforderlichen Maß
20 TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN Insbesondere auch - die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten; - die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen; - die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen; - ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
21 TECHNIKGESTALTUNG UND VOREINSTELLUNG Umsetzung der Datenschutzgrundsätze Datenschutzfreundliche Voreinstellung - Menge der Daten - Umfang der Verarbeitung - Speicherfrist - Zugänglichkeit z.b. Zertifizierung
22 FORMULARWESEN
23 EINWILLIGUNG DES BETROFFENEN Nachweisbar (Beweislast des Verantwortlichen) Einwilligungstext - Hervorgehoben - leicht zugängliche Form - klare und einfache Sprache - Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit und folgen Widerruf nicht komplizierter als Einwilligung Freiwilligkeit - Kein Ausnützen von Marktmacht zur Erlangung von personenbezogenen Daten, die eigentlich nicht erforderlich sind Spezialvorschriften für die Einwilligung von Kindern
24 VERZEICHNIS DER VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN Löst bisherige Meldeverpflichtung ab, Entfall der DVR-Nummer NICHT unter 250 Mitarbeiter, AUSSER - Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen ODER - nicht nur gelegentliche Verarbeitung ODER - Verarbeitung besonderer Daten bzw. Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten Umfangreiche, diffizile Pflichtangaben Massive Vorarbeiten notwendig
25 DATENSCHUTZ- FOLGEABSCHÄTZUNG Bei - Profiling etc. - Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder strafrechtlicher Daten - Systematischer Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche Detaillierte Vorschriften
26 VORHERIGE KONSULTATION DER AUFSICHTSBEHÖRDE Bei hohem Risiko Detaillierte Vorschriften
27 MELDE- UND BENACHRICHTIGUNGSPFLICHT Bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten - Meldung an die Aufsichtsbehörde (außer kein Risiko) - Benachrichtigung der Betroffenen (sofern hohes Risiko) Detaillierte Regelungen
28 BETROFFENENRECHTE
29 BETROFFENENRECHTE Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten - bei der betroffenen Person / nicht bei der betroffenen Person - zum Zeitpunkt der Erhebung / bei Änderung des Verarbeitungszwecks Recht auf Auskunft Recht auf Berichtigung Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Mitteilungspflicht an Empfänger der Daten Recht auf Datenübertragbarkeit Widerspruchsrecht Profiling
30 INFORMATIONSPFLICHTEN (Datenschutzerklärung) Informationen für den Fall, dass die Daten bei der betroffenen Person erhoben wurden Informationen für den Fall, dass die Daten NICHT bei der betroffenen Person erhoben wurden Zum Zeitpunkt der Erhebung Bei Änderung des Verarbeitungszwecks Umfangreiche Detailregelungen
31 RECHT AUF AUSKUNFT Auf Verlangen des Betroffenen: - Umfassende Informationen - Kopie der Daten - Bei Übermittlung in Drittstaaten die zugrundeliegenden Garantien
32 RECHT AUF BERICHTIGUNG Auf Verlangen des Betroffenen: - Berichtung unrichtiger Daten - Vervollständigung unvollständiger Daten
33 RECHT AUF LÖSCHUNG Recht auf Vergessenwerden Diverse Ausnahmen und Detailregelungen
34 RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG Statt Löschung Nur noch Speicherung, sonst nahezu keine Verarbeitungsmöglichkeiten
35 MITTEILUNGSPFLICHT des Verantwortlichen an alle Empfänger bei - Berichtigung - Löschung - Einschränkung Offenlegung der Empfänger auf Verlangen des Betroffenen
36 RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT auf Verlangen des Betroffenen sofern Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht und automatisiert erfolgt Zurverfügungstellung in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format Übermittlung direkt an den nächsten Verantwortlichen, sofern technisch machbar
37 RECHT AUF WIDERSPRUCH auf Widerspruch des Betroffenen sofern Verarbeitung im öffentlichen Interesse oder aufgrund der Übertragung hoheitlicher Gewalt oder aufgrund einer Interessensabwägung erfolgt Einstellung der Verarbeitung, außer zwingende, überwiegende schutzwürdige Gründe Direktwerbung - Pflicht auf Hinweis auf Widerspruchsrecht bei erster Kommunikation - Bei Widerspruch Einstellung der Verarbeitung
38 PROFILING Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts, eine Entscheidung durch einen Menschen und eine Anfechtung der Entscheidung
39 TRANSPARENZ UND MODALITÄTEN in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in klarer und einfacher Sprache spätestens binnen 1 Monat sonst Mitteilung der Gründe und Aufklärung über Beschwerdemöglichkeit Detailregelungen
40 MITWIRKENDE AUFTRAGSVERARBEITER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
41 AUFTRAGSVERARBEITER Hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen als Voraussetzung für Beauftragung (z.b. Zertifizierung) Verpflichtender schriftlicher Vertrag Hinweis- und Warnpflichten des Auftragsverarbeiters bei Datenschutzverstößen Genehmigungs- und Mitteilungspflicht bei Heranziehung von Subunternehmern, Haftung für Subunternehmer Weisungsgebundenheit der Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen Haftung solidarisch mit dem Verantwortlichen
42 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Notwendig, falls - die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder - die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht, oder - sonstige Vorschriften
43 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben. Keine Interessenskollision Stellung ähnlich Betriebsrat Keine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung Externer Datenschutzbeauftragter
44 SONSTIGES DATENÜBERMITTLUNG INS AUSLAND AUFSICHTSBEHÖRDEN
45 Aufgabenliste Verantwortlichen festlegen. Personenbezogene Daten aufspüren, kategorisieren, Zweck festlegen, Risiken abschätzen, auf Rechtmäßigkeit prüfen. Sanierungsmaßnahmen durchführen. Verarbeitungsvorgänge definieren. Notwendige Daten, Berechtigungen, Speicherdauer festlegen. Verarbeitungsregister, Datenschutzfolgeabschätzung, Vorabkonsultation vornehmen. Einwilligungstexte, Datenschutzerklärungen, Verträge m. Auftragsverarbeitern überarbeiten. Infopflichten und Betroffenenrechte vorbereiten.
46 BEI FRAGEN RA Mag. Peter Harlander Harlander Rechtsanwalt GmbH Fürbergstraße 42a A-5020 Salzburg +43 (662)
Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
MehrEU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?
EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? DB Mobility Logistics AG Konzerndatenschutz Karen Sokoll, LLM 20.04.2013 Agenda 1. Überblick: Ziel & Stand des Gesetzgebungsverfahrens
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrDatenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response»)
Datenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response») simsa Provider Day 2016 Zürich, 8. Juni 2016 Dr. Thomas Steiner, LL.M. (Berkeley)
MehrDIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - 1 Grundsätzliches zur Datenschutzgrundverordnung Die EU Datenschutz- Grundverordnung Überblick über wesentliche Inhalte Überblick zur Datenschutzorganisation
MehrBetriebliche Organisation des Datenschutzes
Betriebliche Organisation des Datenschutzes Die EU-Datenschutzgrundverordnung: Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung Hamburg, 26. April 2016 Philipp Kramer Rechtsanwalt, Gliss & Kramer, Hamburg
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
MehrDatenschutz muss nicht trocken sein
Datenschutz muss nicht trocken sein Dr. Martin Grentzer & Carsten Knoop 16. Juni 2016 Datenschutz muss nicht trocken sein aconso AG 16. Juni 2016 1 www.aconso.com Ihre Referenten Dr. Martin Grentzer Vorstand
MehrBfDI Info 6. Datenschutz-Grundverordnung. Info
BfDI Info 6 Datenschutz-Grundverordnung Info 6 Impressum Herausgeber: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 14 68, 53004 Bonn Hausanschrift: Husarenstraße 30,
MehrAm 15. Oktober 2010 forderte der EDSB beim DSB zusätzliche Informationen an. Die Antworten wurden am 5. November 2010 übermittelt.
Stellungnahme zur Meldung des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für eine Vorabkontrolle hinsichtlich der Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe
MehrBet r of f enenr ec ht e ent spr ec hend der EU DS-GVO Al t er Wein in neuen Sc hl äuc hen?
Bet r of f enenr ec ht e ent spr ec hend der EU DS-GVO Al t er Wein in neuen Sc hl äuc hen? Dr. Bernd Schütze GMDS-Ar beit sgr uppe Dat enschut z und IT-Sicher heit im Gesundheit swesen (DIG) Dr. Ber nd
MehrPrivacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit?
Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? nikolaus.forgo@iri.uni-hannover.de @nikolausf Wien, 21. 10. 2016
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des
MehrLeseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Einfach hier klicken und online versandkostenfrei direkt beim Verlag bestellen. Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi
Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrBerliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit An der Urania 4 10, 10787 Berlin Europäische Kommission Generaldirektion
MehrProbleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht
Probleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht 7.4.2016 Dr. Kunnert, Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst Dr. Kunnert - Vortrag Karl -Renner -Institut - 7.4.2016 1 Thema Private
MehrEuropäische Vorgaben für die Cloud? Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf IT- Sicherheit, Geschäftsmodelle und den Datenschutz
Europäische Vorgaben für die Cloud? Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf IT-, Geschäftsmodelle und den Datenschutz Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. Lehrstuhl für Öffentliches Recht, IT-Recht
MehrDatenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015
Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
MehrEINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz...
EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 ERSTERTEIL DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE... 5 1. Datenschutz... 5 2. Personenbezogene Daten...5 3. Unternehmen
MehrHerausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 31.05.2016, Berlin Roter
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrDatenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012
Datenschutzrecht Grundlagen Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission 15. November 2012 Inhalt Grundlagen Datenschutzrecht Rollen und Pflichten Datenschutzrecht Betroffenenrechte Soziale Netzwerke
MehrDie neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
MehrArbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,
MehrDatenschutz im Auto der Zukunft - so geht's. Rechtsanwalt Gerhard Deiters Salzburg Agit Juli 2016
Datenschutz im Auto der Zukunft - so geht's Rechtsanwalt Gerhard Deiters Salzburg Agit 2016 7. Juli 2016 Datenschutz im Auto der Zukunft - Ausgangslage Im Auto der Zukunft (bzw. auch der Gegenwart) werden
MehrBig Data und das Konzept der Datenschutzgesetze
Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze 18. Symposium on Privacy and Security Wo (Daten-)Berge sich erheben Personen-)Daten das neue Gold Die Perspektiven für Unternehmen und Verwaltung Zürich
MehrBerliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Hinweise zur Vorabkontrolle nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) Das am 30.7.2001 novellierte Berliner Datenschutzgesetz
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrBDSG - Interpretation
BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG
MehrBundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Die Reform des europäischen Datenschutzrechtes - Implikationen für das Gesundheitswesen - 3. Februar 2015, Bern forumsante.ch 2015 RAin
MehrELGA aus datenschutzrechtlicher Sicht
ELGA aus datenschutzrechtlicher Sicht Dr. Sebastian Reimer Bundesministerium für Gesundheit Sektion I Stabstelle Koordinierung ELGA-Ombudsstelle und Gesundheit Österreich GmbH HINTERGRÜNDE Hintergründe
MehrDatenschutz in der Volksschule
Datenschutz in der Volksschule SGV-Forum 18. November 2010 lic.iur. RA Franziska Gschwend, Inhalt Einleitung Begriffe Grundsätze des Datenschutzes Zulässigkeit der Datenbearbeitung und -bekanntgabe Rechte
Mehr1 Begriff und Aufgabe
Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) Vom 13. Juni 2000 GVBl. I S. 294 1 Begriff und Aufgabe (1) Das Land richtet
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrELGA Der elektronische lebensbegleitende
ELGA Der elektronische lebensbegleitende Gesundheitsakt eine datenschutzrechtliche Analyse Waltraut Kotschy Rechtsgrundlagen Gesundheitsdaten sind sensible Daten, die unter besonderem Verwendungsschutz
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrDatenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN
Datenschutz von A-Z 2011 Ausgabe 2011 2011. Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN 978 3 648 01726 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung Zu Inhaltsverzeichnis
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrÖFFNUNGSKLAUSELN AUSSCHÖPFEN, NATIONALE SPIELRÄUME NUTZEN
ÖFFNUNGSKLAUSELN AUSSCHÖPFEN, NATIONALE SPIELRÄUME NUTZEN Erhalt des deutschen Datenschutzniveaus vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung 02. Mai 2016 Impressum Verbraucherzentrale Bundesverband
MehrVorabkontrolle gemäß 4d Abs. 5 BDSG
- Checkliste + Formular - Vorabkontrolle gemäß 4d Abs. 5 BDSG Version Stand: 1.0 07.08.2014 Ansprechpartner: RA Sebastian Schulz sebastian.schulz@bevh.org 030-2061385-14 A. Wenn ein Unternehmen personenbezogene
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrVom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten
Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Anforderungen Risiko Tax Compliance? Unternehmen sind
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrDatenschutz - ein Störfaktor?
Datenschutz - ein Störfaktor? Fabian Rüter 13. September 2016, Bochum Ihr Partner für Datenschutz im Gesundheitswesen! Fingerprint: A554 551A D5F1 BEBB C552 A062 751F CD07 5A78 F82F Definition: Datenschutz
MehrDIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - OTFRIED BÜTTNER, LL.M. GDD stellvertretender ERFA-Kreisleiter Mülheim an der Ruhr/Essen/Oberhausen IHK Gesprächsforum Datenschutz migosens GmbH 1 Die
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrEU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Seite 2 Inhalt: Folgen
MehrDatenverarbeitung im Auftrag
Was ist Datenverarbeitung im Auftrag? 13.09.2013 www.it-rechtsberater.de 1 Begriff Der Grundgedanke zur Datenverarbeitung im Auftrag stammt aus der Zeit, als Rechnerkapazität noch knapp und teuer war.
MehrVertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand
MehrIhre externen Datenschutzbeauftragten
netvocat Externer Datenschutz und Seminare Ihre externen Datenschutzbeauftragten WANN benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? In Ihrem Unternehmen sind
MehrDigitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts
Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 1. März 2016 1 AGENDA (1) Verantwortlichkeiten und vertragsrechtliche Aspekte bei der Nutzung der EU/DE
MehrEinführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrRechtssicherheit in der Benutzung von Archiven
Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni
MehrDatenschutz Die EU-DS-GVO
10. IT-Sicherheitstag 20. September 2016 Datenschutz 4.0 ------ Die EU-DS-GVO Gabriel Schulz Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Motivation
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
Mehrlassen Sie mich zunächst den Organisatoren dieser Konferenz für ihre Einladung danken. Es freut mich sehr, zu Ihren Diskussionen beitragen zu dürfen.
Mobile Personal Clouds with Silver Linings Columbia Institute for Tele Information Columbia Business School New York, 8. Juni 2012 Giovanni Buttarelli, Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
MehrDatenschutz beim Umgang mit Datenbanken
Datenschutz beim Umgang Vortrag im Rahmen der SIG Security der DOAG Florian Gerhard Loomans & Matz AG Ihr Partner für Datenschutz Unsere Services eine runde Sache Informationssicherheit Wirtschaft ISO
MehrIhre personenbezogenen Daten und die EU-Verwaltung: Welche Rechte haben Sie?
Europäischer Datenschutzbeauftragter Ihre personenbezogenen Daten und die EU-Verwaltung: Welche Rechte haben Sie? Europäischer Datenschutzbeauftragter EDSB - Informationsblatt 1 Täglich werden bei der
MehrDer betriebliche DSB nach dem Entwurf der EU-Datenschutz- Grundverordnung - Ein Vergleich mit dem BDSG -
Der betriebliche DSB nach dem Entwurf der EU-Datenschutz- Grundverordnung - Ein Vergleich mit dem - Rückblick Jahr Regelung DSB Bis 1977 Erarbeitung des Diskussion Fremdkontrolle vs. Selbstkontrolle 1977
MehrInformation ChCC 1.0.0 Ergebnis der AG. Rechtliche Checkliste. zum Einsatz von Cloud Computing
Rechtliche Checkliste zum Einsatz von Cloud Computing Information ChCC 1.0.0 Ergebnis der AG Kurzbeschreibung Dieses Dokument soll Behörden vor der Entscheidung, ob ein Datenbestand in die Cloud übergeführt
MehrViertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes
Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche
MehrProfilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung
Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung Ulrich Weinbrenner (Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesministerium des Innern) Gliederung 1. Bedeutung der DS-GVO
MehrÄnderungs- und Ergänzungsvorschläge der deutschen gesetzlichen Krankenkassen
über eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) KOM(2012)
MehrDas bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO
Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO 8. Hessischer kommunaler Datenschutztag 12. Oktober 2016 Dr. Jost Onstein Referent im Bundesministerium des Innern I. Die Datenschutz-Grundverordnung ein
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu?
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu? SDV-Event: LAUT, LAUTER, UNLAUTER? Werbung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und UWG Zürich, 27. September 2012 RA Florian
MehrThema: Auskunftsansprüche von Versicherten
Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten Information der KBV 224/2011 An die Kassenärztlichen Vereinigungen Rechtsabteilung RA Jürgen Schröder Tel. (030) 40 05 1720 Fax (030) 40 05 27 1720 E-Mail: JSchroeder@kbv.de
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September
MehrDie Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit
MehrDatenschutz im Internet - Die Datenschutzerklärung I. Grundsätzliches Bietet jemand einen elektronischen Informations- und/oder Kommunikationsdienst, wie etwa eine Website, eine App, Werbeemails oder Social
MehrPragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU
Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU EU-Datenschutz-Grundverordnung, Safe Harbor und das IT-Sicherheitsgesetz Tim Hoffmann 20. April 2016 Bochum IT-Trends Sicherheit Referent Tim
Mehr44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
MehrDatenschutz im Pfarrbüro
Datenschutz im Pfarrbüro Übersicht Datengeheimnis und Beicht- / Seelsorgegeheimnis Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen Was heißt informationelle Selbstbestimmung Grundprinzipien des Datenschutzes
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung
Sonderrundbrief Januar 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, am 15. Dezember 2015 haben sich der Berichterstatter des Europäischen Parlaments der deutsche Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht und die luxemburgische
MehrMan kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.
Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrVerhaltenskodex Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, KdöR Stand 17. Dezember 2014
Verhaltenskodex Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, KdöR Stand 17. Dezember 2014 Verhaltenskodex 2 I. Inhalt Verhaltenskodex... 1 I. Inhalt... 2 II. Erklärung des Vorstandes... 3 III. Prinzipien...
MehrDatenschutzaspekte bei Konzepten des AAL
Dialog ehealth Ambient Assisted Living Datenschutzaspekte bei Konzepten des AAL Eckpfeiler des Datenschutzes Wie passt ALL dazu? Ansatzpunkte für die Gestaltung Datum: 9.6.2010, Folie: 1 Datum: 9.6.2010,
MehrAktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen
Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen BvD Symposium 22. Oktober 2015 Ulrich Weinbrenner Leiter der PG Datenschutz im BMI Der Reformprozess Bedeutung der Reform Wer entscheidet
MehrVertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07
Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 im Programm für lebenslanges Lernen Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau
MehrMerkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG
Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen
MehrOrientierungshilfe zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung in Formularen
DÜSSELDORFER KREIS Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Orientierungshilfe zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung in Formularen Redaktion: Bayerisches Landesamt
MehrGemeinsame Empfehlung bzgl. des Umgangs mit der EU Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) im Gesundheitswesen
Gemeinsame Empfehlung bzgl. des Umgangs mit der EU Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) im Gesundheitswesen Eine Zusammenarbeit von Bundesverband Gesundheits-IT e. V. Arbeitsgruppe Datenschutz Deutsche
MehrBeratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz
Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Die nachstehenden Informationen sollen Geschäftsführern und anderen Führungskräften von Unternehmen
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung Osnabrück, den 24.05.2016 Bremen, den 26.05.2016 Hamburg, den 07.06.2016 Dr. Ralf Kollmann Björn Haje Stefan Decker Teil A: Änderungen im Datenschutzrecht Pressestimmen
MehrKTF SSU- Management Plan
KTF-Berlin GmbH Josef-Orlopp-Str. 101 KTF SSU- Management Plan Sicherheit Ziel: Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hinsichtlich Sicherheit am Arbeitsplatz
MehrEthische und politische Aspekte der globalen Mobilität und Sicherheit RISE Hochrangiger Workshop, Brüssel, 26. März 2010
Ethische und politische Aspekte der globalen Mobilität und Sicherheit RISE Hochrangiger Workshop, Brüssel, 26. März 2010 Sitzung II Grundrechte, Datenschutz und Sicherheit Ein Datenschutzrahmen für das
MehrDatenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control
Smart Grids und Smart Metering Datenschutz Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission E-Control 16. Juni 2010 Inhalt Smart Grids Grundrecht auf Datenschutz Prinzipien i i der Zulässigkeit it der Verwendung
MehrGDD-Praxishilfe DS-GVO I
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.v. GDD-Praxishilfe DS-GVO I Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung INHALT 1. Voraussetzungen der Pflicht zur DSB-Bestellung 1.1
MehrErläuternder Kommentar. zum Muster-Benutzerreglement für die Bekanntgabe von Personendaten durch Abrufverfahren
Autorité cantonale de la transparence et de la protection des données ATPrD Kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz ÖDSB Kantonale Datenschutzbeauftragte Chorherrengasse 2, 1700 Freiburg Kantonale
MehrVerhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.
MehrVorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis...
Inhalt Vorwort... Hinweis Das neue neue EU-Datenschutzregime... Abkürzungsverzeichnis... VII IX XIX 1. Schnelleinstieg die wichtigsten Fragen im Überblick... 1 1.1 Besteht Meldepflicht der Datenverarbeitung
Mehr