HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu?
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- Irmgard Neumann
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1 HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu? SDV-Event: LAUT, LAUTER, UNLAUTER? Werbung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und UWG Zürich, 27. September 2012 RA Florian Geyer, LL.M.
2 Unsere Sozietät ist eine der großen deutschen unabhängigen Kanzleien: Mit über 250 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren bieten wir den umfassenden Service einer wirtschaftsrechtlichen Beratung. Derzeit verfügen wir über sieben Büros in Deutschland, ein Büro in Brüssel und eines in Zürich ( Deutsches Recht für Schweizer Klienten ). International kooperieren wir mit führenden unabhängigen Kanzleien und sind deutsches Mitglied der Global Advertising Lawyers Alliance (GALA, 2
3 Die EU-Datenschutzgrundverordnung (Entw. v ) Überblick: Anwendbarkeit Rechtmäßigkeit der Datennutzung Was noch? Link zum Entwurf: 3
4 Anwendungsbereich (Art. 3, Art. 4 DS-GVO) Sachlicher Anwendungsbereich (Art. 2 DS-GVO): Verarbeitung personenbezogener Daten (vgl. Art. 4 Abs. 1 bis Abs. 3 DS-GVO, Erwägungsgrund 24) Räumlicher Anwendungsbereich (Art. 3 DS-GVO): 1. Alternative (Abs. 1): - Verarbeitung im Rahmen einer EU-Niederlassung (Erwägungsgrund 19) 2. Alternative (Abs. 2): - Betroffene Person in EU - Datenverarbeitung dient Anbieten von Waren oder Dienstleistungen in der EU oder - Beobachtung des Verhaltens (Erwägungsgrund 21) 4
5 Bestellung eines EU-Vertreters (Art. 25 DS-GVO) Grundsatz (Abs. 1): Jeder für die Arbeit Verantwortliche, der sich in der in Art. 3 Abs. 2 beschriebenen Situation befindet, benennt einen Vertreter in der Union Ausnahmen (Abs. 2): Kommissionsbeschluss über angemessenen Schutz im Sinne von Art. 41 DS-GVO Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern Behörden oder öffentliche Einrichtungen Nur gelegentliches Angebot von Waren oder Dienstleistungen in der EU 5
6 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Art. 6 DS-GVO) Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) (Ermächtigungsgrundlage für Direktwerbung) Informationspflichten gem. Art. 14 DS-GVO sind zu beachten (z. B. Hinweis auf Verarbeitungszweck und das mit der Verarbeitung verfolgte berechtigte Interesse (Art. 14 Abs. 1 lit. b DS-GVO) 6
7 Einwilligung (Art. 6 Abs. 1. lit. a, Art. 7 DS-GVO) Zweckgebundene und ausdrückliche Willensbekundung nötig (Erwägungsgrund 25) Keine Schriftlichkeit erforderlich (Wenn schriftlich, dann Trennung von anderen Erklärungen) Hinweis auf Widerspruchsrecht (Art. 14 Abs. 1 lit. d DS-GVO) Besonderheit bei Direktwerbung (Art. 19 DS-GVO) Kein Ungleichgewicht Beweislast für Einwilligung beim Verantwortlichen 7
8 Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO) Rechtsgrundlage für Direktwerbung ohne Einwilligung Entwurf der DS-GVO sah ursprünglich für Direktwerbung einen Einwilligungsvorbehalt vor Nunmehr grundsätzlich erlaubt mit Recht des Betroffenen zum Opt-out (Art. 19 DS-GVO) 8
9 Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO) Kritik: Zweckbindung gem. Art. 5 lit. b, Art. 6 Abs. 4 DS-GVO Personenbezogene Daten müssen [...] für genau festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden (Art. 5 lit. b DS-GVO) (vgl. Schreiben DDV vom 11. Mai 2012 an Bundesminister des Inneren Friedrich) Möglichkeit delegierter Rechtsakte gem. Art. 86 DS-GVO zur näheren Regelung verschiedener Bereiche und Verarbeitungssituationen (Art. 6 Abs. 5 DS-GVO) 9
10 Das Widerspruchsrecht (Art. 19 DS-GVO) Jederzeitiges Widerspruchsrecht (Art. 19 Abs. 1 DS-GVO) Hinweis auf Widerspruchsrecht bei Direktwerbung: Die betroffene Person muss ausdrücklich in einer verständlichen und von anderen Informationen klar abgegrenzten Form auf dieses Recht hingewiesen werden (Art. 19 Abs. 2 S. 2 DS-GVO) Rechtsfolge: Daten dürfen nicht weiterbenutzt werden (Art. 19 Abs. 3 DS-GVO) 10
11 Was noch? Daten von Kindern (u.a. Art. 8 DS-GVO) Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DS-GVO) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 18 DS-GVO) Übermittlung in Drittstaaten (Art. 41 ff. DS-GVO) Organisationspflichten gem. Art. 22 ff. DS-GVO (Datenschutz Policy, Dokumentationspflichten, Privacy by Design und Privacy by Default) Sanktionen (u. a. Art. 79 Abs. 6 DS-GVO) 11
12 Besonderheiten bei Daten von Kindern Allgemein: Kind jede Person bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres (Art. 4 Abs. 18 DS-GVO) u. a. relevant im Rahmen der Art. 6 Abs. 1 lit f., Art. 6 Abs. 5, Art. 17 Abs. 1 DS-GVO Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern (Art. 8 DS-GVO): Angebot von Internetdienstleistungen Einwilligung/Zustimmung der Eltern bei Kindern bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres Einzelheiten regelt Kommission durch delegierte Rechtsakte (Art. 86 DS-GVO) 12
13 Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DS-GVO) Keine weitere Datenverarbeitung bzw. Anspruch auf Löschung bei Zweckerledigung bzw. Widerruf der Einwilligung (Art. 17 Abs. 1 DS-GVO). Handlungspflichten des Verantwortlichen: Hat der in Absatz 1 genannte für die Verarbeitung Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht, unternimmt er in Bezug auf die Daten, für deren Veröffentlichung er verantwortlich zeichnet, alle vertretbaren Schritte, auch technischer Art, um Dritte, die die Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Querverweise auf diese personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser Daten verlangt. (Art. 17 Abs. 2 DS-GVO). 13
14 Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 18 DS-GVO) Werden personenbezogene Daten elektronisch in einem strukturierten gängigen elektronischen Format verarbeitet, hat die betroffene Person das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Kopie der verarbeiteten Daten in einem von ihr weiter verwendbaren strukturierten gängigen elektronischen Format zu verlangen. (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO)....basiert die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag, hat die betroffene Person das Recht, diese personenbezogenen Daten [...] in einem gängigen elektronischen Format in ein anderes System zu überführen, ohne dabei von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten entzogen werden, behindert zu werden. (Art. 18 Abs. 2 DS-GVO). 14
15 Privacy by Design / Privacy by Default (Art. 23 DS-GVO) Privacy by Design: Der Verantwortliche hat durch technische und organisatorische Maßnahmen und Verfahren sicherzustellen, dass den Anforderungen der DS-GVO genügt wird. Privacy bei Default: Es dürfen nicht mehr Daten zusammengestellt oder vorgehalten werden, als für den jeweiligen Zweck unbedingt nötig. Bei Verarbeitungsvorgängen im Internet sind die datenschutzfreundlichsten Grundeinstellungen zu wählen: Die Verfahren müssen insbesondere sicherstellen, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nicht einer unbestimmten Anzahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden (Art. 23 Abs. 2 S. 2 DS-GVO). Delegierte Rechtsakte gem. Art. 86 DS-GVO regeln Einzelheiten 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Heuking Kühn Lüer Wojtek 16
17 Florian Geyer, LL.M. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Kompetenzen (Auszug) Gewerblicher Rechtsschutz (Marken und Designs) Wettbewerbsrecht (Werberecht) Informationstechnologie Mitgliedschaften (Auszug) Florian Geyer, LL.M. Grüneburgweg Frankfurt am Main T F f.geyer@heuking.de DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.v. Global Advertising Lawyers Alliance (GALA) Vorträge (Auszug) Datenschutz und Werbung", in Frankfurt am Main, Köln, Hamburg und München (HKLW Mandantenseminare, Februar/März 2011) Experte bei Anhörung des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, Düsseldorf, November 2010 Veröffentlichungen (Auszug) Markenführung in Sozialen Medien und Netzwerken in Social Branding: Strategien - Praxisbeispiele Perspektiven, Schulten / Mertens / Horx, 31. Mai 2012 BGH erlaubt Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen, Financial Times Deutschland, 7. Dezember 2010 Plattformbetreiber haben künftig eine Kontrollpflicht, Promedia, Mai
18 Berlin Unter den Linden Berlin T F berlin@heuking.de Brüssel Avenue Louise Brüssel Belgien T F brussels@heuking.de Chemnitz Weststraße Chemnitz T F chemnitz@heuking.de Düsseldorf Georg-Glock-Straße Düsseldorf T F duesseldorf@heuking.de Frankfurt Grüneburgweg Frankfurt am Main T F frankfurt@heuking.de Hamburg Neuer Wall Hamburg T F hamburg@heuking.de Köln Magnusstraße Köln T F koeln@heuking.de München Prinzregentenstraße München T F muenchen@heuking.de Zürich Bahnhofstrasse Zürich Schweiz T F zuerich@heuking.ch 18
19 Unsere Standorte Hamburg Brüssel Berlin Düsseldorf Chemnitz Köln München Frankfurt Zürich 19
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