Vorwort. Inhaltsverzeichnis
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- Nelly Dagmar Fürst
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Allgemeine Infrmatinen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vrgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverrdnung für die Verwaltung der Kassengeschäfte und des Frderungseinzuges in der Stadtkasse der Landeshauptstadt Dresden Vrwrt Sweit Bürgerinnen und Bürger swie Unternehmen mit der Stadtkasse der Landeshauptstadt Dresden in Kntakt treten, weil sie Zahlungen zu leisten der zu erhalten haben der weil Frderungen der Landeshauptstadt Dresden der Dritter beizutreiben der zu vllstrecken sind, müssen persnenbezgene Daten verarbeitet werden. Die nachflgenden Infrmatinen betreffen die Verarbeitung persnenbezgener Daten zu Zwecken der Zahlungsabwicklung der zur Zwangsvllstreckung vn Frderungen. In diesen Bereichen sind Daten persnenbezgen, wenn sie einer natürlichen Persn, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Persnenvereinigung der einer Vermögensmasse zugerdnet werden können. Keine persnenbezgenen Daten sind annymisierte der pseudnymisierte Daten. Wenn die Stadtkasse persnenbezgene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt der löscht. Im Flgenden infrmieren wir Sie darüber, welche persnenbezgenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem infrmieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. Inhaltsverzeichnis 1. Wer sind wir? 2 2. Wer sind Ihre Ansprechpartner? 2 3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre persnenbezgenen Daten? 2 4. Welche persnenbezgenen Daten verarbeiten wir? 2 5. Wie verarbeiten wir diese Daten? 3 6. Unter welchen Vraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? 4 7. Wie lange speichern wir Ihre Daten? 4 8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? 4 9. W bekmmen Sie weitergehende Infrmatinen? 5 Stand: 23. Mai 2018
2 Wer sind wir? Wir sind die Stadtkasse der Landeshauptstadt Dresden und damit zuständig für die Verarbeitung persnenbezgener Daten zur Zahlungsabwicklung swie für Zwecke der Zwangsvllstreckung vn Frderungen. 2. Wer sind Ihre Ansprechpartner? Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch den Oberbürgermeister, Dr.-Külz-Ring 19, Dresden, richten. Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden, Herrn Andreas Gagelmann, Dr.-Külz-Ring 19, Dresden, Telefn , -Adresse: wenden. 3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre persnenbezgenen Daten? Aufgabe der Stadtkasse ist die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Landeshauptstadt Dresden. In diesem Rahmen leisten wir Auszahlungen und nehmen Zahlungen entgegen und verwahren Wertgegenstände und andere Gegenstände. Zu unseren Aufgaben gehören weiterhin die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvllstreckung zur zwangsweisen Einziehung vn Frderungen der Landeshauptstadt Dresden. Auch Dritte, z.b. andere Gemeinden, können uns - etwa im Rahmen der Amtshilfe - mit der Einziehung vn Frderungen beauftragen. Schließlich bliegen der Stadtkasse die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass vn Mahngebühren, Vllstreckungsksten und zugehörigen Nebenfrderungen wie z.b. Zinsen und Säumniszuschlägen. Zur Erledigung aller dieser Aufgaben benötigen wir vn Ihnen persnenbezgene Daten. Ihre persnenbezgenen Daten werden in dem Kassenverfahren verarbeitet, für das sie erhben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines Kassenverfahrens erhbenen persnenbezgenen Daten auch für andere, nicht der Zahlungsabwicklung dienende Zwecke verarbeiten. Beispiel zur Verarbeitung: Eine uns dazu jeweils mitgeteilte Bankverbindung wird zur Bezahlung vn Rechnungen der zur Erstattung überzahlter Steuerfrderungen verarbeitet. Beispiel zur Weiterverarbeitung: Stellt die Stadtkasse im Ergebnis eines Zwangsvllstreckungsverfahrens die Unrichtigkeit einer Anschrift fest, infrmiert sie die Behörde, welche die beizutreibende Frderung erhebt, und zusätzlich gegebenenfalls nach 6 Abs. 2 Bundesmeldegesetz die zuständige Meldebehörde. 4. Welche persnenbezgenen Daten verarbeiten wir? Wir verarbeiten insbesndere flgende persnenbezgene Daten: Persönliche Identifikatins- und Kntaktangaben, z. B. Vr- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -rt, Zahlungsreferenznummern, -Adresse, Telefnnummer.
3 - 3 - Für die Zahlungsabwicklung erfrderliche Infrmatinen, z. B. Bankverbindung, Angaben über geleistete der erstattete Zahlungen und den zugehörigen Zahlungsgrund, Angaben über gelegte Rechnungen, Anträge, die bei der frderungserhebenden Behörde zum Grund der Zahlung gestellt werden und sich auf Zahlungsfälligkeiten und -fristen auswirken können, eventuelle Rechtsbehelfe gegen den Grund der Zahlung. Für Entscheidungen im Beitreibungsverfahren erfrderliche Infrmatinen, z. B. Angaben zu persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, auch zu gegebenenfalls unterhaltsverpflichteten Persnen, werden nur erhben, wenn durch den Zahlungspflichtigen entsprechende Anträge gestellt werden der eine ausstehende Frderung zwangsweise beigetrieben werden muss. In diesem Zusammenhang können ausnahmsweise auch besndere Kategrien persnenbezgener Daten, sgenannte sensible Daten", zu erheben sein. S benötigen wir z. B. Angaben über Erkrankungen/Behinderungen, um entsprechende Aufwendungen als besndere Belastungen bei Billigkeitsentscheidungen zu berücksichtigen. Wir erheben Ihre persnenbezgenen Daten swhl bei Ihnen selbst, z. B. durch entsprechende frmularmäßige Fragebögen, uns stehen aber auch alle Infrmatinen zur Verfügung, die bei den Behörden, deren Frderungen wir einzuziehen haben, erhben werden. Darüber hinaus erheben wir Daten auch bei Dritten, sweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Beispiele: Das Bauaufsichtsamt übermittelt uns Angaben dazu, auf welches Bauvrhaben sich eine vn uns einzuziehende Baugenehmigungsgebühr bezieht, die kmmunale Steuerbehörde teilt uns mit, für welches Grundstück eine Grundsteuerfrderung einzuziehen ist, Meldebehörden übermitteln Meldedaten, Behörden übermitteln Daten über Zahlungsgründe und Verwaltungsakte. Können wir einen zahlungsrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir im Vllstreckungsverfahren Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut der Arbeitgeber) erheben der - etwa durch Nachfrage bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle - bei Dritten Infrmatinen über eventuell pfändbares Vermögen einhlen. Über den Gerichtsvllzieher kann die Vermögensauskunft beantragt werden. Außerdem werden zum Zwecke des Aufenthaltsrtes das Ausländerzentralregister, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, das Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerbeämter und das Bundeszentralamt für Steuern beauftragt. Zudem können wir öffentlich zugängliche Infrmatinen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern der öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten. 5. Wie verarbeiten wir diese Daten? Im weitgehend autmatinsgestützten Erhebungsverfahren werden Ihre persnenbezgenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Auszahlung, der Überwachung vn Zahlungsfälligkeiten der dem Frderungseinzug zugrunde gelegt.
4 - 4 - Wir setzen dabei technische und rganisatrische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre persnenbezgenen Daten gegen unbeabsichtigte der unrechtmäßige Vernichtung, Verlust der Veränderung swie gegen unbefugte Offenlegung der unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technlgischen Entwicklungen. 6. Unter welchen Vraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben? Selbstverständlich infrmieren wir die jeweilige frderungserhebende Fachbehörde über die Zahlungsabwicklung der sie betreffenden Frderungen. Ansnsten dürfen wir alle persnenbezgenen Daten, die uns in einem Kassenverfahren bekannt gewrden sind, nur dann an andere Persnen der Stellen (z. B. an Verwaltungsgerichte, andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben der die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. Beispiele: Die Gewerberdnungsbehörde kann im Zusammenhang mit Gewerbeuntersagungsverfahren über Zahlungsrückstände bei gewerbebezgenen Steuern infrmiert werden, In Besteuerungsverfahren können wir Daten zu Zahlungsvrgängen im Rahmen der Vrschriften der Abgabenrdnung an Finanzämter und andere Städte und Gemeinden zur drtigen Festsetzung vn Abgaben und Steuern weitergeben 7. Wie lange speichern wir Ihre Daten? Persnenbezgene Daten müssen wir slange speichern, wie sie für das Kassenverfahren erfrderlich sind. Maßstab hierfür sind die der jeweiligen Frderung zugrundeliegenden Verjährungsfristen (bei abgaberechtlichen Kassenverfahren z.b. 228 bis 232 der Abgabenrdnung in Verbindung mit 3 Abs. 1 des Sächsischen Kmmunalabgabengesetzes, bei zivilrechtlichen Frderungen z.b. 195 bis 218 BGB). Aus speziellen Vrschriften der frderungserhebenden Behörde können sich Abweichungen ergeben. 8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? Sie haben nach der Datenschutz-Grundverrdnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesndere aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverrdnung. Recht auf Auskunft Sie können Auskunft über Ihre vn uns verarbeiteten persnenbezgenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sllten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erfrderlichen Daten zu erleichtern. Daher sllten in dem Antrag möglichst Angaben zum knkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Abgabeart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (etwa Festsetzung, Vllstreckung) gemacht werden. Recht auf Berichtigung Sllten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sllten Ihre Daten unvllständig sein, können Sie eine Vervllständigung verlangen. Recht auf Löschung Sie können die Löschung Ihrer persnenbezgenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davn ab, b die Sie betreffenden Daten vn uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nch benötigt werden (vgl. ben 7.).
5 - 5 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, sweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht. Recht auf Widerspruch Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besnderen Situatin ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkmmen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht der eine Rechtsvrschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens). Recht auf Beschwerde Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht der nicht in vllem Umfang nachgekmmen sind, können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kntaktdaten finden Sie unter Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten In einigen Fällen können der dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (etwa, sweit durch eine Auskunftserteilung Rechte Dritter betrffen sein könnten). Sfern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen in der Regel innerhalb eines Mnats nach Eingang Ihres Anliegens antwrten. Sllten wir länger als einen Mnat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht. 9. W bekmmen Sie weitergehende Infrmatinen? Weitere Infrmatinen erhalten Sie unter anderem auf der Internetseite des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ( ).
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