Im Jahr 2015 investierte die Verbandsgemeinde Asbach mehrere Millionen Euro in den weiteren Ausbau und die Modernisierung der Abwasseranlagen.
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- Gerhard Abel
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1 Abwasser Im Jahr 2015 investierte die Verbandsgemeinde Asbach mehrere Millionen Euro in den weiteren Ausbau und die Modernisierung der Abwasseranlagen. Größere Baumaßnahmen waren die Verlegung der Flächenkanalisation in den Orten Mittelund Oberelsaff, Weißenfels, Rott, Eilenberg, Ammerich und die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebiets Margarethengarten in Asbach. Weitere Projekte waren unter anderem die Entwässerung von Außenbereichsgrundstücken im gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Asbach und die Verbesserung der Energieeffizienz der Kläranlage Oberhoppen. Die in 2015 fertig gestellten Baumaßnahmen umfassen folgende technische Anlagen: Abwasseranlagen Zugänge Zugänge lfd. m Stück Verbindungssammler Flächenkanäle Regenrückhaltebecken 1 Hausanschlüsse 246 Gesamt: Das Land Rheinland-Pfalz fördert Abwasserprojekte durch die Bereitstellung von Zuschüssen oder Darlehen, deren Zinslast vom Land Rheinland-Pfalz getragen wird. Diese zinslosen Darlehen müssen von der Verbandsgemeinde über eine Laufzeit von 33 Jahren getilgt werden. Im Jahr 2015 erhielt die Verbandsgemeinde vom Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse für Abwasserprojekte in Höhe von 1,8 Mio.. Anfang des Jahres 2015 betrug die Höhe der zinslosen Darlehen 48,6 Mio.. Im Laufe des Jahres wurden Tilgungsleistungen in Höhe von 2,0 Mio. erbracht, jedoch für weitere Investitionen neue zinslose Darlehen in Höhe von 0,05 Mio. aufgenommen. Die Gesamtsumme der Förderdarlehen betrug Ende 2015 insgesamt 46,7 Mio.. Neben den Förderdarlehen hatte die Verbandsgemeinde zu Beginn des Jahres Darlehensverpflichtungen bei Kreditinstituten in Höhe von 1,54 Mio.. Die planmäßigen Tilgungen in Höhe von 0,05 Mio. führten zur Verminderung des Schuldenstandes auf 1,49 Mio
2 Die Kosten der Abwasserbeseitigung zahlen die Grundstückseigentümer über Gebühren und Beiträge. Das Abwasserwerk veranlagte in 2015 Beiträge, Kostenersätze und Investitionskostenanteile in Höhe von ,71. Diese Ertragszuschüsse teilen sich wie folgt auf: Anzahl Betrag Beiträge: Private Haushalte ,35 Gewerbe ,75 Öffentliche Einrichtungen 2 428,40 Hausanschlusskostenersätze ,24 Investitionskostenanteile Straßenentwässerung: Landesstraßen ,00 Kreisstraßen ,00 Gemeindestraßen ,97 Wie berechnen sich die einmaligen Kanalbaubeiträge / Kostenersätze für die Abwasserbeseitigung? I. Beiträge: Die Verbandsgemeinde Asbach erhebt für die erstmalige Herstellung von Flächenkanälen gemäß der Beitragssatzung Abwasser einmalige Beiträge von den Grundstückseigentümern. Der Anspruch entsteht mit der plangemäßen Herstellung und Abnahme (Inbetriebnahme) des Flächenkanals. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Flächenkanal einen Anschluss an die zentrale Kläranlage erhält. Die Abrechnung der Beiträge erfolgt bei Mischwasserkanälen (Regelfall) getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasseranteilen, wobei die Beitragssätze verbandsgemeindeeinheitlich gelten. Diese betragen seit dem : - für das Schmutzwasser 1,05 /m² gewichteter Grundstücksfläche - für das Niederschlagswasser 3,16 /m² zulässiger Abflussfläche. Berechnungsbeispiel zum einmaligen Kanalbaubeitrag / Hausanschlusskostenersatz: Grundstücksfläche = 1.000,00 m²; zweigeschossige Bebaubarkeit; unbeplanter Innenbereich gemäß 34 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Schmutzwasseranteil Grundstücksfläche 1.000,00 m² + 50 % Vollgeschosszuschlag 500,00 m² = gewichtete Grundstücksfläche 1.500,00 m² 1.500,00 m² x 1,05 /m² = 1.575,
3 2. Niederschlagswasseranteil Grundstücksfläche 1.000,00 m² x Abflussbeiwert 0,4 = 400,00 m² zulässige Abflussfläche 400,00 m² x 3,16 /m² = 1.264,00 Beitrag gesamt 2.839,00 + pauschaler Hausanschlusskostenersatz 1.380,00 Gesamt 4.219,00 Berechnung des durchschnittlichen Beitragssatzes bei zwei Vollgeschossen und einem Abflussbeiwert von 0,4 = 2.839,00 : 1.000,00 m² = 2,839 /m², gerundet 3,00 /m² Grundstücksfläche. II. Hausanschlusskostenersatz: Für die erste Herstellung von Mischwasserhausanschlüssen im öffentlichen Verkehrsbereich erhebt die Verbandsgemeinde einen pauschalen Hausanschlusskostenersatz in Höhe von 1.380,00. Der Anspruch entsteht regelmäßig mit der Herstellung und Abnahme des Anschlusses, bei unbebauten Grundstücken jedoch erst mit deren Bebauung. Bei der ersten Herstellung von getrennten Hausanschlüssen erhebt die Verbandsgemeinde für den Schmutzwasseranschluss 818,00 und für den Niederschlagswasseranschluss 562,00. Für Erneuerungen von Hausanschlüssen erhebt die Verbandsgemeinde keine Kostenersätze. Zusätzliche Hausanschlüsse werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet
4 Das veranlagte Gebührenvolumen des Jahres 2015 betrug rund 4,1 Mio. und verteilt sich wie folgt auf die Gebührenarten und Gemeinden: Gesamt Schmutzwassergebühren Niederschlagswassergebühren Abwasserabgabe Kleineinleiter Fäkalschlammgebühren Gebühr für geschlossene Gruben Asbach , , ,63 250,60 949, , , , ,48 286, ,55 604,50 Buchholz , , ,96 716, , , , , , , , ,00 Neustadt , , , , , , , , , , , ,02 Windhagen , , ,94 429, ,26 503, , , ,36 590, ,60 570,40 Gesamt , , , , , , , , , , , ,92 Die Verwaltung schickte an die Grundstückseigentümer insgesamt Bescheide. Anzahl der Bescheide über Abwasserentgelte: Ortsgemeinde Asbach: Ortsgemeinde Buchholz: Ortsgemeinde Neustadt (Wied): Ortsgemeinde Windhagen:
5 Bei allen Grundstücken, die noch nicht an eine Kläranlage angeschlossen sind, wird vom Abwasserwerk der Fäkalschlamm bzw. das anfallende Schmutzwasser entsorgt. Insgesamt wurden davon: 272 Hausklärgruben entleert 42 geschlossene Gruben 157 Gruben mit Versickerung/Einleitung in den Vorfluter (Kleineinleiter) 73 Gruben mit Kanalanschluss Aus den Hausklärgruben wurden davon: 5.998,9 cbm Fäkalschlamm/Schmutzwasser entsorgt 4.273,5 cbm aus geschlossenen Gruben 1.088,4 cbm aus Gruben mit Versickerung/Einleitung in den Vorfluter (Kleineinleiter) 637,0 cbm aus Gruben mit Kanalanschluss Bei 64 Hausklärgruben erfolgte im Jahr 2015 die letztmalige Entleerung, da sie nun an ein Klärwerk angeschlossen sind. Für das Jahr 2015 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,69 /m³, die Niederschlagswassergebühr 0,76 /m². Eine umfassende Übersicht über die Entgelte kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach eingesehen werden: unter Rathaus Satzungen Gebühren, Beiträge und Aufwendungsersätze Nachfolgend die Entwicklung der Entgelte in den vergangenen Jahren:
6 Investitionsprogramm Im Jahr 2016 sind folgende Maßnahmen geplant: Sanierung Im Klopseifen in Asbach (ca ) Flächenkanalisation Kirchstraße in Buchholz (ca ) Sanierung Verbindungsleitung Buchholz-Bennau (ca ) Flächenkanalisation und Verbindungsleitung Sängersbusch (ca ) Sanierung Gartenstraße in Neustadt (ca ) Sanierung Parkplatz am Sportplatz in Neustadt (ca ) Sanierung Niederwindhagener Straße und Rehwinkel in Windhagen (ca ) hydraulische Sanierung der Ortsmitte in Windhagen (ca ) Die abwassermäßige Erschließung von Neubau- und Gewerbegebieten kann zeitlich noch nicht festgelegt werden, sie erfolgt in Abstimmung mit den Ortsgemeinden
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