Im Jahr 2016 investierte die Verbandsgemeinde Asbach mehrere Millionen Euro in den weiteren Ausbau und die Modernisierung der Abwasseranlagen.

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1 Abwasser Im Jahr 2016 investierte die Verbandsgemeinde Asbach mehrere Millionen Euro in den weiteren Ausbau und die Modernisierung der Abwasseranlagen. Größere Baumaßnahmen waren die Verlegung der Flächenkanalisation in den Orten Mittelund Oberelsaff, Weißenfels, Rott, Eilenberg, Ammerich, Hombach-Sängersbusch sowie die abwassermäßige Erschließung des Neubaugebiets Margarethengarten (II. BA) in Asbach. Weitere Projekte waren unter anderem die Schmutzwasserentsorgung von Außengebietsgrundstücken im gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Asbach. Außerdem wurde mit Kanalsanierungsmaßnahmen begonnen: Asbach-Im Klopseifen, Windhagen-Im Hohnerbüchel und die Verbindungsleitung Buchholz-Bennau. Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz wurden auf der Kläranlage Oberhoppen durchgeführt. Die in 2016 fertig gestellten Baumaßnahmen umfassen folgende technische Anlagen: Abwasseranlagen Zugänge Zugänge lfd. m Stück Verbindungssammler - Flächenkanäle Regenrückhaltebecken/PWerke 3 Hausanschlüsse 140 Gesamt: Das Land Rheinland-Pfalz fördert Abwasserprojekte durch die Bereitstellung von Zuschüssen oder Darlehen, deren Zinslast vom Land Rheinland-Pfalz getragen wird. Diese zinslosen Darlehen müssen von der Verbandsgemeinde über eine Laufzeit von 33 Jahren getilgt werden. Anfang des Jahres 2016 betrug die Höhe der zinslosen Darlehen 46,63 Mio.. Im Laufe des Jahres wurden Tilgungsleistungen in Höhe von 2,08 Mio. erbracht, jedoch für weitere Investitionen neue zinslose Darlehen in Höhe von 1,91 Mio. aufgenommen. Die Gesamtsumme der Förderdarlehen betrug Ende 2016 insgesamt 46,46 Mio.. Neben den Förderdarlehen hatte die Verbandsgemeinde zu Beginn des Jahres Darlehensverpflichtungen bei Kreditinstituten in Höhe von 1,50 Mio.. Die planmäßigen Tilgungen in Höhe von 0,05 Mio. führten zur Verminderung des Schuldenstandes auf 1,45 Mio

2 Die Kosten der Abwasserbeseitigung zahlen die Grundstückseigentümer über Gebühren und Beiträge. Das Abwasserwerk veranlagte in 2016 Beiträge, Kostenersätze und Investitionskostenanteile in Höhe von ,72. Diese Ertragszuschüsse teilen sich wie folgt auf: Betrag Beiträge: Private Haushalte ,77 Gewerbe ,38 Öffentliche Einrichtungen ,45 Hausanschlusskostenersätze ,89 Investitionskostenanteile Straßenentwässerung: Landesstraßen ,70 Kreisstraßen ,00 Gemeindestraßen ,53 Wie berechnen sich die einmaligen Kanalbaubeiträge / Kostenersätze für die Abwasserbeseitigung? I. Beiträge: Die Verbandsgemeinde Asbach erhebt für die erstmalige Herstellung von Flächenkanälen gemäß der Beitragssatzung Abwasser einmalige Beiträge von den Grundstückseigentümern. Der Anspruch entsteht mit der plangemäßen Herstellung und Abnahme (Inbetriebnahme) des Flächenkanals. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Flächenkanal einen Anschluss an die zentrale Kläranlage erhält. Die Abrechnung der Beiträge erfolgt bei Mischwasserkanälen (Regelfall) getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasseranteilen, wobei die Beitragssätze verbandsgemeindeeinheitlich gelten. Diese betragen seit dem : - für das Schmutzwasser 1,05 /m² gewichteter Grundstücksfläche - für das Niederschlagswasser 3,16 /m² zulässiger Abflussfläche. Berechnungsbeispiel zum einmaligen Kanalbaubeitrag / Hausanschlusskostenersatz: Grundstücksfläche = 1.000,00 m²; zweigeschossige Bebaubarkeit; unbeplanter Innenbereich gemäß 34 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Schmutzwasseranteil Grundstücksfläche 1.000,00 m² + 50 % Vollgeschosszuschlag 500,00 m² = gewichtete Grundstücksfläche 1.500,00 m² 1.500,00 m² x 1,05 /m² = 1.575,

3 2. Niederschlagswasseranteil Grundstücksfläche 1.000,00 m² x Abflussbeiwert 0,4 = 400,00 m² zulässige Abflussfläche 400,00 m² x 3,16 /m² = 1.264,00 Beitrag gesamt 2.839,00 + pauschaler Hausanschlusskostenersatz 1.380,00 Gesamt 4.219,00 Berechnung des durchschnittlichen Beitragssatzes bei zwei Vollgeschossen und einem Abflussbeiwert von 0,4 = 2.839,00 : 1.000,00 m² = 2,839 /m², gerundet 3,00 /m² Grundstücksfläche. Der Beitragssatz wird im Jahre 2017 neu kalkuliert. II. Hausanschlusskostenersatz: Für die erste Herstellung von Mischwasserhausanschlüssen im öffentlichen Verkehrsbereich erhebt die Verbandsgemeinde einen pauschalen Hausanschlusskostenersatz in Höhe von 1.380,00. Der Anspruch entsteht regelmäßig mit der Herstellung und Abnahme des Anschlusses, bei unbebauten Grundstücken jedoch erst mit deren Bebauung. Bei der ersten Herstellung von getrennten Hausanschlüssen erhebt die Verbandsgemeinde für den Schmutzwasseranschluss 818,00 und für den Niederschlagswasseranschluss 562,00. Für Erneuerungen von Hausanschlüssen erhebt die Verbandsgemeinde keine Kostenersätze. Zusätzliche Hausanschlüsse werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. Der Kostenersatz für Kanalhausanschlüsse wird im Jahre 2017 neu kalkuliert

4 Das veranlagte Gebührenvolumen des Jahres 2016 betrug rund 4,31 Mio. und verteilt sich wie folgt auf die Gebührenarten und Gemeinden: Gesamt Schmutzwassergebühren Niederschlagswassergebühren Abwasserabgabe Kleineinleiter Fäkalschlammgebühren Gebühr für geschlossene Gruben Asbach , , ,86 161,10 269, , , , ,63 250,60 949, ,44 Buchholz , , ,46 268, , , , , ,96 716, , ,56 Neustadt , , , , , , , , , , , ,19 Windhagen , , ,78 250, , , , , ,94 429, ,26 503,58 Gesamt , , , , , , , , , , , ,77 Die Verwaltung schickte an die Grundstückseigentümer insgesamt Bescheide. Anzahl der Bescheide über Abwasserentgelte: Ortsgemeinde Asbach: Ortsgemeinde Buchholz: Ortsgemeinde Neustadt (Wied): Ortsgemeinde Windhagen:

5 Bei allen Grundstücken, die noch nicht an eine Kläranlage angeschlossen sind, wird vom Abwasserwerk der Fäkalschlamm bzw. das anfallende Schmutzwasser entsorgt. Insgesamt wurden davon: 200 Hausklärgruben entleert 44 geschlossene Gruben 102 Gruben mit Versickerung/Einleitung in den Vorfluter (Kleineinleiter) 54 Gruben mit Kanalanschluss Aus den Hausklärgruben wurden davon: 5.275,5 cbm Fäkalschlamm/Schmutzwasser entsorgt 4.237,0 cbm aus geschlossenen Gruben 640,5 cbm aus Gruben mit Versickerung/Einleitung in den Vorfluter (Kleineinleiter) 398,0 cbm aus Gruben mit Kanalanschluss Bei 64 Hausklärgruben erfolgte im Jahr 2016 die letztmalige Entleerung, da sie nun an ein Klärwerk angeschlossen sind. Für das Jahr 2016 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,69 /m³, die Niederschlagswassergebühr 0,82 /m². Eine umfassende Übersicht über die Entgelte kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach einsehen werden: unter Rathaus Satzungen Gebühren, Beiträge und Aufwendungsersätze Nachfolgend die Entwicklung der Entgelte in den vergangenen Jahren:

6 Investitionsprogramm Im Jahr 2017 sind folgende Maßnahmen geplant: Erschließung NBG Margarethengarten, Asbach, III. BA (ca ) Flächenkanalisation Kirchstraße in Buchholz (ca ) Erschließung Neubaugebiet Ehrenberg (ca ) Erweiterung RRB Gewerbegebiet Fernthal-Hombach (ca ) Erschließung Neubaugebiet Grabenbitze/Auf dem Sack, Windhagen ( ) Kanalsanierung Ausbau Reinhard-Wirtgen-Straße (ca ) Die abwassermäßige Erschließung von Neubau- und Gewerbegebieten kann zeitlich noch nicht festgelegt werden, sie erfolgt in Abstimmung mit den Ortsgemeinden

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