Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

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1 Markt Weisendorf Markt Weisendorf Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - 1 -

2 Impressum Herausgeber Gestaltung und Copyright Markt Weisendorf Gerbersleite Weisendorf Gesellschaft beratender Ingenieure für Bau und EDV mbh & Co.KG Orffstraße Herzogenaurach Juni

3 INHALTSVERZEICHNIS Seite ALLGEMEINES RECHTLICHE ASPEKTE GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR FLÄCHENERMITTLUNG ANHÖRUNGSVERFAHREN VORERHEBUNG ANHÖRUNG MELDEBOGEN BEISPIEL MELDEBOGEN SKIZZE UND TABELLE HINWEISE ZUM MELDEBOGEN BEISPIEL MELDEBOGEN RÄUMLICHE DARSTELLUNG WICHTIGE HINWEISE KONTAKT

4 Allgemeines Aus rechtlichen Gründen ist der Markt Weisendorf verpflichtet, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die bisher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Behandlung und Ableitung von Schmutzwasser wie auch die Kosten des Niederschlagswassers von Dachflächen, Einfahrten usw. abdeckt, wird zum in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, es wird lediglich die bestehende Gebühr, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage, nach Art und Umfang der Benutzung verursachergerecht aufgeteilt. Rechtliche Aspekte Der Markt Weisendorf betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung von Schmutzund Niederschlagswasser (bzw. Oberflächenwasser oder Regenwasser) als öffentliche Einrichtung. Die hierfür anfallenden jährlichen Kosten für u.a. Bau, Betrieb und Instandhaltung, werden nach dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend auf die Nutzer der Entwässerungseinrichtung umgelegt. Nach der Rechtsprechung (vgl. VGH Urteil Bayern , 23 ZB und aktuell VGH Urteil Baden-Württemberg , 2 S 2938/08) ist dies nicht zulässig. Die Gebühren zur Kostendeckung der Abwasserbeseitigung sind äquivalent zur Nutzung oder Benutzung der jeweiligen Entwässerungsanlage für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt zu erheben. Bislang erfolgte die Umlage der gesamten Kosten für Schmutzwasser und Niederschlagswasser über den Frischwassermaßstab. D.h. die jährlichen Kosten der gesamten Abwasseranlage wurden als Mischwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswasser) entsprechend dem Trinkwasserverbrauch in Kubikmeter pauschal erhoben

5 Gesplittete Abwassergebühr Die gesplittete Abwassergebühr bedeutet eine Aufteilung der jährlichen Abwasserkosten Gesamt in Abwasserkosten Schmutzwasser (Schmutzwasserableitung und -behandlung) und in Abwasserkosten Niederschlagswasser (Niederschlagswasserableitung und -behandlung). Die dann niedrigeren Abwasserkosten für Schmutzwasser werden als Schmutzwassergebühr wie bisher, über den Frischwasserverbrauch erhoben. Die Ableitungsmenge an Schmutzwasser entspricht dabei dem Frischwasserverbrauch, welcher über die Trinkwasseruhr gemessen wird. Es handelt sich deswegen um einen Wirklichkeitsmaßstab. Die gesplitteten Kosten für die Niederschlagswasserbehandlung und ableitung sind über die Niederschlagswassergebühr zu erheben. Die Niederschlagswassergebühr wäre nach der tatsächlich eingeleiteten, jährlichen Niederschlagswassermenge des jeweiligen Grundstücks in die Entwässerungsanlage zu erheben. Nachdem es technisch keine Regenwasseruhr gibt, die diese Werte genau messen kann, orientiert sich der Umlagemaßstab an die am öffentlichen Entwässerungssystem angeschlossenen, befestigten und bebauten Flächen. Es handelt sich dabei um einen in der Rechtsprechung anerkannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab

6 Flächenermittlung Um die Niederschlagswassergebühr berechnen zu können, ist eine Erhebung der befestigten und bebauten Flächen erforderlich. Entsprechend dem Urteil des OVG Hessen vom , 5 A 631/08 bestehen für die Flächenerhebung die Möglichkeiten der Überfliegung, Selbstauskunft oder über Grundstückskategorien. Der Markt Weisendorf hat sich für die in der Rechtsprechung empfohlene, praktikable und kostengünstige Möglichkeit der Bildung von Grundstückskategorien mit Versiegelungsgraden entschieden. Für Grundstücke mit ähnlichen Bebauungsstrukturen und ähnlichen Befestigungsgraden werden Grundstückskategorien (Stufen) mit entsprechenden Grundstücksabflussbeiwerten gebildet und eine Zuordnung der Grundstücke in die entsprechende Stufe vorgenommen. Der Grundstücksabflussbeiwert (GAB) einer Stufe entspricht dem untersten Befestigungsgrad der Stufe. Folgende Stufen mit entsprechenden Grundstücksabflussbeiwerten (GAB) wurden festgelegt: Grundstückskategorie oder Stufe Versiegelungsgrad oder Grundstücksabflussfaktor (GAB) befestigte und bebaute Fläche (in % von / bis) I 0,01 (> 1 % 5 %) II 0,05 (> 5 % 10 %) III 0,10 (> 10 % 15 %) IV 0,15 (> 15 % 25 %) V 0,25 (> 25 % 35 %) VI 0,35 (> 35 % 45 %) VII 0,45 (> 45 % 55 %) VIII 0,55 (> 55 % 70 %) IX 0,70 (> 70 % 85 %) X 0,85 (> 85 % 100 %) Der für das jeweilige Grundstück maßgebliche Grundstücksabflussbeiwert (GAB) ergibt sich aus den Eintragungen in der Grundstücksabflussbeiwertkarte, die Bestandteil der Satzung wird. GAB multipliziert mit der Grundstücksfläche ergibt die gebührenrelevante Fläche zur Niederschlagswassergebühr

7 Anhörungsverfahren Vorerhebung Grundlage für die Umstellung auf eine gesplittete Abwassergebühr sind die bebauten und befestigten = versiegelten Flächen, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind. Die vom Markt Weisendorf beauftragte Gesellschaft beratender Ingenieure für Bau und EDV mbh & Co. KG in Herzogenaurach hat anhand von vorliegenden Vermessungsunterlagen und Orthofotos (Luftbildaufnahmen) eine qualifizierte Schätzung der bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke vorgenommen. Die geschätzten Flächen wurden der jeweiligen, festgelegten Stufe I bis X zugeordnet und der Grundstücksabflussbeiwert (GAB) bestimmt. Dieser Grundstücksabflussbeiwert (GAB) wurde in Abhängigkeit der Bebauungsstruktur, der bebauten Fläche und der Grundstücksfläche festgelegt. Mit dem GAB erfolgte eine Schätzung der gesamten abflussrelevanten, befestigten und bebauten Flächen der Grundstücke. Die jeweiligen Stufen werden in einer Grundstücksabflussbeiwertkarte dargestellt und werden Bestandteil der Gebührensatzung der Niederschlagswassergebühr. Die Gesamtfläche des Grundstückes multipliziert mit dem Grundstücksabflussbeiwert (GAB) der zugehörigen Stufe ergibt die ermittelte, gebührenrelevante Fläche. Anhörung Die qualifizierte Schätzung orientiert sich an den bebauten und befestigten Flächen und geht von einem direkten oder indirekten Anschluss dieser Flächen an die öffentliche Entwässerungseinrichtung aus. Die tatsächliche Entwässerungssituation auf dem Grundstück kann sich z.b. infolge einer anderweitigen Ableitung oder durch Rückhaltemaßnahmen des Niederschlagswassers anders darstellen. Aus diesem Grund erfolgt vor Erstellung der Grundstücksabflussbeiwertkarte und der Gebührenbescheide ein Anhörungsverfahren. In einem Anschreiben an die Grundstückseigentümer wird die ermittelte, gebührenrelevante Fläche mitgeteilt. Sollte die tatsächliche, gebührenrelevante Fläche, d.h. der Anschluss der befestigten Flächen an die Entwässerungseinrichtung, von der bereits ermittelten Fläche abweichen, so kann ein Antrag auf Zuordnung in eine zutreffende Stufe gestellt werden

8 Meldebogen Zum Antrag auf Zuordnung in eine zutreffende Stufe, liegt dem Anhörungsschreiben ein Meldebogen bei. Auf der Vorderseite des Meldebogens sind, nur bei Bedarf, die Angaben des Grundstückeigentümers anzupassen oder zu ändern. Auf der Rückseite des Meldebogens sind die auf dem Grundstück tatsächlich, bebauten und befestigten, sowie an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen (abflusswirksamen) Flächen als Teilflächen mit Einzelnummerierung zu skizzieren und die Flächenwerte in die Tabelle einzutragen. Die Teilflächen sind dabei nach den vorgegebenen Versiegelungsgraden der nachfolgenden Tabelle wie folgt zu unterteilen: Die Ergebniswerte der Teilflächen der jeweiligen Versiegelungsgrade sind mit den vorgegebenen Abflussfaktoren zu multiplizieren und in die Spalte abflusswirksame Flächen auf ganze Quadratmeter gerundet einzutragen

9 Beispiel Meldebogen Skizze und Tabelle - 9 -

10 Hinweise zum Meldebogen Abflusswirksam sind alle bebauten und befestigten Flächen - die direkt oder indirekt, z.b. über Straße oder ein anderes Grundstück, an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind, - bebaute Flächen nach den Grundrissen der Gebäude (d.h. ohne Dachüberstände) und - befestigte Flächen nach der Art der Befestigung gemäß Versiegelungsgrad (s. Tabelle im Meldebogen). Es gilt jeweils die Projektion der befestigten und bebauten Flächen auf die Grundfläche. Für die bebaute Fläche gilt die jeweilige Bebauung oder Befestigung ohne Dachüberstand. Bei Überdachungen gilt als bebaute Fläche die darunter liegende befestigte Fläche als vollständig versiegelte Fläche, als Projektion der Überdachung im Grundriss mit Dachüberstand. Unberücksichtigt und nicht gebührenrelevant sind, bebaute und befestigte Flächen - die nicht in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einleiten, - die an Regenrückhaltemaßnahmen und Versickerungsanlagen ohne Überlauf angeschlossen sind. Für Regenrückhaltemaßnahmen (Zisternen) mit Überlauf wird in Abhängigkeit der Art der Nutzung der Zisterne eine Flächengutschrift in Quadratmeter pro Kubikmeter Zisternenvolumen wie folgt gewährt: - pro m³ Zisternenvolumen bei Gartenbewässerung: 5 m² - pro m³ Zisternenvolumen bei Brauchwassernutzung: 15 m² Das Zisternenvolumen ist einzutragen, mit den zutreffenden Abzugsflächen zu multiplizieren und auf ganze Quadratmeter gerundet von der abflusswirksamen Fläche in Abzug zu bringen. Der Abzug ist bis maximal auf die Höhe der abflusswirksamen Fläche möglich. Es werden nur Zisternenvolumen über 3 Kubikmeter berücksichtigt

11 Beispiel Meldebogen Räumliche Darstellung

12 Wichtige Hinweise Die Höhe der Niederschlagswassergebühr kann erst berechnet werden, wenn die angeschlossenen, bebauten und befestigten Flächen ermittelt sind. Es ist deswegen wichtig, dass im Anhörungsverfahren alle notwendigen Informationen zur tatsächlichen Flächenversiegelung erfasst werden. Auf Grundlage dieser Informationen wird die Grundstücksbeiwertkarte erstellt und die endgültige Flächenberechnung durchgeführt. Nach Ablauf der Anhörungsfrist ist ein Antrag auf Zuordnung in eine neue Stufe erst zum nächsten Stichtag wieder möglich, d.h. zum Zur Unterstützung des Anhörungsverfahrens richtet der Markt Weisendorf im Anhörungszeitraum eine Telefonhotline und ein Bürgerbüro ein. Das Anhörungsverfahren findet in der Zeit vom bis statt. Kontakt Ihre Ansprechpartner für Fragen und Anregungen erreichen Sie unter: Markt Weisendorf Gerbersleite Weisendorf Telefon: Telefax: markt@weisendorf.de Internet: Telefonhotline 09135/ Montag Dienstag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Markt Weisendorf

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