Gemeinderat

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinderat"

Transkript

1 Gemeinderat TOP 6 ö.s. Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Neufestsetzung der Abwassergebühr zum Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr für die Jahre 2016 und Änderung der Abwassersatzung I. Zu beraten ist: Über die Neufestsetzung der (gesplitteten) Abwassergebühr im Zeitraum bis einschließlich des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Erhebungszeitraumes sowie über die Änderung der Abwassersatzung. II. Zum Sachverhalt: 1. Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr a. Allgemeine Ausführungen Durch eine Gebührenkalkulation wird das voraussichtliche Ergebnis zur Kostendeckung in der Abwasserbeseitigung für ein oder mehrere Jahre ermittelt. Der Kalkulationszeitraum darf dabei maximal fünf Jahre umfassen. Im Jahr 2010 wurde die gesplittete Abwassergebühr bei der Stadt Bad Waldsee eingeführt. Der Kalkulationszeitraum umfasste die Jahre 2010 bis Die letzte Gebühr wurde aufgrund der damals vorgelegten Gebührenkalkulation der Firma Allevo für die Jahre 2013 bis 2015 am durch den Gemeinderat beschlossen. Die Städtische Abwasserbeseitigung wird als Eigenbetrieb geführt. Das bis einschließlich 2006 angewendete betriebskameralistische Rechnungswesen wurde zum auf ein kaufmännisches Buchführungsprogramm umgestellt, dessen Ergebnis eines Wirtschaftsjahres wie auch bisher schon - in einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz aufgezeigt wird. Dieses handelsrechtliche Ergebnis ist jedoch aufgrund der für die Gebührenfestsetzung einschlägigen Vorschriften des 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht mit dem gebührenrechtlichen Ergebnis gleichzusetzen. Das Ergebnis wird daher in einer Nebenrechnung geführt und stellt eine weitere Grundlage der Gebührenkalkulation dar. Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen:

2 Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses mit Ausgleich der Kostenüberund Unterdeckungen Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils Die Plandaten des Kalkulationszeitraums Bei der Stadt Bad Waldsee wurden die Gebühren für einen mehrjährigen Zeitraum von insgesamt drei Jahren kalkuliert. Nach Feststellung der tatsächlichen Ergebnisse der einzelnen Jahre werden bei einem mehrjährigen Kalkulationszeitraum die darin entstandenen Kostenunterdeckungen gegen die entstandenen Kostenüberdeckungen aufgerechnet. Die Kostenüberdeckungen vor 2010 wurden bereits in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und somit vom Gemeinderat zusammen mit der Gebührenkalkulation beschlossen. Übersteigt am Ende des Kalkulationszeitraumes das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, ist die dabei entstandene Kostenüberdeckung innerhalb der diesem Kalkulationszeitraum folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden ( 14 Abs. 2 KAG). Im Zusammenhang mit dem Beschluss der Jahresrechnung wurden die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse nach der Gewinn- und Verlustrechnung durch den Gemeinderat festgestellt. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse müssen jedoch, soweit sie nicht bereits in den Gebührenkalkulationen enthalten waren, getrennt davon beschlossen werden. Das gebührenrechtliche Ergebnis des Erhebungszeitraumes wurde im Schmutzwasserbereich mit einem Gewinn von insgesamt ,06 und im Niederschlagswasserbereich mit einem Verlust in Höhe von insgesamt ,08 ermittelt. Diese Ergebnisse sind aus der beigefügten Anlage 1 sowie auf Seite 9 der Gebührenkalkulation ersichtlich. Bei der Gebührenkalkulation wurde das gebührenrechtliche Ergebnis von 2009 mit berücksichtigt. Da trotz dieser Berücksichtigung im genannten Kalkulationszeitraum ein Gewinn erzielt worden ist, konnte die Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2009 tatsächlich nicht ausgeglichen werden. Aufgrund dessen wurden die Kostenüberdeckungen im Schmutz- und Niederschlagswasserbereich aus dem Jahr 2009 in Höhe von ,52 und ,07 erneut bei der Kalkulation berücksichtigt. Dies bedeutet für die aktuelle Kalkulation, dass im Schmutzwasserbereich ein Gewinn in Höhe von ,58 und im Niederschlagswasserbereich ein Gewinn in Höhe von ,99 eingestellt worden ist. Die Gebührenüberschüsse wurden durch Einsparungen bei der Unterhaltung der Abwasseranlagen erzielt. Außerdem kam es bei Investitionen aus verschiedenen Gründen zu zeitlichen Verzögerungen. Diese wiederum führen durch zeitliche Verschiebungen bei der Inbetriebnahme der Anlagen zu Einsparungen bei den kalkulatorischen Kosten und tragen damit zu einer Überdeckung im Kalkulationszeitraum bei. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2015 können erst nach Abschluss des gesamten Kalkulationszeitraums nach Beendigung der Jahresabschlussarbeiten Mitte 2016 ermittelt werden. Diese gebührenrechtlichen Ergebnisse können erst in der Kalkulation ab 2018 berücksichtigt werden.

3 Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses Die handelsrechtlichen Ergebnisse der Jahre wurden nach der Gewinn- und Verlustrechnung vom Gemeinderat mit den Jahresabschlüssen der jeweiligen Jahre beschlossen. Im Unterschied zum handelsrechtlichen Ergebnis dürfen beim gebührenrechtlichen Ergebnis die Kassenkredit- und Festgeldzinsen nicht in den gebührenfähigen Aufwand eingestellt werden. Des Weiteren darf nur ein Zinsaufwand bis zur maximalen Höhe der kalkulatorischen Verzinsung einbezogen werden. Die kalkulatorische Verzinsung wird dadurch ermittelt, dass vom Wert des Anlagevermögens abzüglich Abschreibungen der Restwert der noch nicht aufgelösten Beiträge und Zuschüsse (ohne Kapitalzuschüsse) abgezogen und mit dem festgelegten kalkulatorischen Zinssatz multipliziert wird. Soweit der tatsächliche Zinsaufwand darüber hinausgeht, ist dieser die kalkulatorische Verzinsung übersteigende Betrag wieder vom gebührenrechtlichen Aufwand abzuziehen. Umgekehrt wird bei darunter liegenden Fremdkapitalzinsen ebenfalls mit dem kalkulatorischen Zins gerechnet. Berechnungen zur Gebührenkalkulation haben ergeben, dass aufgrund der derzeit niedrigen Zinslage der kalkulatorische Zinssatz ab dem bei 4,5 % liegen wird. Im oben genannten Kalkulationszeitraum lag er noch bei 5%. Außerdem ist zu beachten, dass die Abwasserabgabe dem jeweiligen Wirtschaftsjahr zuzuschreiben ist. Zusätzlich muss der vorgetragene Gewinn oder Verlust in der Gebührenrechnung angerechnet werden. Berechnung des Straßenentwässerungsanteils In der Gebührenbedarfsberechnung ist ein Abzug für den Anteil, der auf öffentliche Wege, Straßen und Plätze entfällt vorzunehmen. Wie in den vorangegangenen Kalkulationen ist die Ermittlung des Anteils an der Straßenentwässerung nach der von GPA und Gemeindetag empfohlenen Methode festgelegt worden. Das Berechnungsschema liegt der Kalkulation in Seite 5/6 vor. Die zugrunde gelegten Anteile an der Straßenentwässerung für kalkulatorische Kosten einerseits und Betriebskosten andererseits wurden bereits in einem früheren Urteil des VGH Baden-Württemberg bestätigt und zuletzt durch Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom nochmals im Zusammenhang mit der Kostenaufteilung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser bestärkt. Abwassermenge Die Abwassermenge ist in den vergangenen Jahren tendenziell eher gefallen. Einerseits ist der Wasserverbrauch statistisch gesehen rückläufig, andererseits werden mehr Absetzungsanträge für nicht eingeleitetes Abwasser gestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen muss diesen Anträgen stattgegeben werden. Plandaten des Kalkulationszeitraums Für 2015 wurde von den zu erwarteten Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan 2015 ausgegangen, die jedoch mit den bisher abschätzbar vorliegenden Einnahmen und Ausgaben abgestimmt wurden. Für den Ausgabebedarf des Jahres 2016 und 2017 wurden die

4 Daten aus den vergangenen Jahren zugrunde gelegt, die für 2016 und 2017 mit einer Kostensteigerung von 2% übernommen wurden, soweit keine anderen Ansätze vorherzusehen waren. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Kosten sind die Anlagenachweise 2014 sowie der Stand der Ertragszuschüsse zum mit einer hochgerechneten Fortschreibung der laufenden und geplanten Maßnahmen sowie der zu erwartenden Beiträge herangezogen worden. Dabei wurden die durchschnittlichen Abschreibungssätze und die durchschnittlichen Auflösungssätze angewendet. Es wird nach der linearen Methode abgeschrieben. Diese Berechnungen sind Bestandteil der Gebührenkalkulation. Als geschätzte Abwassermenge wurden m³ für das Jahr 2016 und m³ für das Jahr 2017 entsprechend dem Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre zzgl. kleinerer Steigerungen aufgrund neuer Gebäude in den vorhandenen Baugebieten zugrunde gelegt. Hinzu kommen ca m³ Abwassermenge aus sonstigem Brauchwasser. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Abwassermenge trotz der Erschließung von neuen Baugebieten in den letzten Jahren eher zurückgegangen ist. Bad Waldsee liegt damit im statistischen Trend, da der öffentliche Wasserverbrauch in den letzten Jahren allgemein gefallen ist. Die versiegelten Flächen wurden nach den Angaben der Eigentümer ermittelt, ca. 10% der Grundstücke mussten aufgrund nicht abgegebener Erhebungsbögen geschätzt werden. Unter Berücksichtigung der Versiegelungsfaktoren und Abzugsflächen für Zisternen ergibt sich für das Jahr 2016 eine Versiegelungsfläche von ca m² und für das Jahr 2017 eine Versiegelungsfläche von ca m². Im weiteren Verlauf können sich diese Daten aufgrund laufender Überprüfungen und zunehmender Entsiegelungsbereitschaft der Grundstückseigentümer einerseits sowie neu hinzukommender Versiegelungsflächen durch Neubauten andererseits in noch nicht einschätzbarer Weise verschieben. b. Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenobergrenze von 2,47 je m³ Schmutzwasser ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse und 2,15 je m³ mit Anrechnung der Vorjahre. Für das Niederschlagswasser sind 0,68 je m² versiegelter Fläche ohne Anrechnung der Kostenunterdeckung aus Vorjahren und 0,68 je m² Fläche mit Anrechnung der Vorjahresergebnisse als Gebührenobergrenze ermittelt worden. Die Gebühren für Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben wurden ebenfalls neu ermittelt. Die Anzahl dieser Fälle ist jedoch sehr gering.

5 2. Änderung der Abwassersatzung Eine Änderung der Satzung ist wegen der Neukalkulation der Abwassergebühren erforderlich. Der AUT hat am folgenden Beschluss gefasst: III. Beschlussvorschlag/ Empfehlung an Gemeinderat: 1. Das gebührenrechtliche Ergebnis des Erhebungszeitraumes wird bestätigt. Die Kostenüberdeckung aus diesem Erhebungszeitraum wird in die Gebührenkalkulation 2016 bis 2017 eingestellt. 2. Die vorliegende Gebührenkalkulation wird mit dem Beschlussvorschlag in der Anlage 2 und dem ermittelten Gebührensatz von 2,15 /m³ Schmutzwasser und 0,68 je m² versiegelter Fläche für das Niederschlagswasser beschlossen je einschließlich unter Berücksichtigung der Gebührenüberschüsse aus den Jahren 2010 bis Die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung wird beschlossen. Stadtkämmerei, Gez. Bringmann /Fügner

Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen:

Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen: TOP 6 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2014-31.12.2014 Kalkulationszeitraum 01.01.2015-31.12.2016 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Mehr

Ausschuss für Umwelt und Technik

Ausschuss für Umwelt und Technik Ausschuss für Umwelt und Technik 07.12.2015 TOP 2 Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Neufestsetzung der Abwassergebühr zum 01.01.2016 1. Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr für die

Mehr

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: 1.4 Vorlage Nr.: 00/217/2014 Aktenzeichen: 700.11L002 Fachbereich: Rechnungsamt Vorlage vom: 14.02.2014 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 24.03.2014 Gegenstand

Mehr

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung Vorlage Stadtwerke 179/2017 Eigenbetrieb Stadtwerke Geschäftszeichen: 23.10.2017 Ältestenrat 13.11.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für Technik und Umwelt 22.11.2017 öffentlich Beratung Gemeinderat

Mehr

Protokoll Gemeinderat / Öffentlich

Protokoll Gemeinderat / Öffentlich Stadt Ettlingen Der Oberbürgermeister Protokoll Gemeinderat 23.11.2016 / Öffentlich Aktenzeichen: 830.310.000 Federführung: Stadtkämmerei R. Pr. Nr. 106 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Ettlingen

Mehr

Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015. Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum

Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015. Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015 Den 03.12.2015 Sitzung des Gemeinderates Az.: 200-D/Rd am 15. Dezember 2015 - öffentlich Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr

Mehr

S A C H V E R H A L T

S A C H V E R H A L T Amt 62/620 Hi Dem Werkausschuss in öffentlicher Sitzung vorgelegt Betriebskostenabrechnung 2014 - Sachstandsbericht A Jahresergebnis 2014 S A C H V E R H A L T Die Jahresrechnung für die Abwasserbeseitigung

Mehr

Gemeinde Althengstett Landkreis Calw SITZUNGSVORLAGE

Gemeinde Althengstett Landkreis Calw SITZUNGSVORLAGE Gemeinde Althengstett Landkreis Calw SITZUNGSVORLAGE Drucksache-Nr.: GRS 81/2017 Aktenzeichen: 700.11 - WaK/Lu Sachgebiet: Steueramt Sachbearbeiter: Walter Koch Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr

Mehr

Münchner Stadtentwässerung München

Münchner Stadtentwässerung München Münchner Stadtentwässerung Gebührengutachten zur Berechnung der Benutzungsgebühren für die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung für den Zeitraum 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 - Zusammenfassung

Mehr

Deponiegebühren. Vorauskalkulation 2014

Deponiegebühren. Vorauskalkulation 2014 Anlage 2 Deponiegebühren Vorauskalkulation 2014-1 - I. ALLGEMEINES Zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt betreibt die Stadt Balingen die Entsorgungsanlage Hölderle und die Annahmestelle

Mehr

Gebührenkalkulation Abwasser bis Gemeinde Denzlingen. 7. Sitzung des Gemeinderates Denzlingen am

Gebührenkalkulation Abwasser bis Gemeinde Denzlingen. 7. Sitzung des Gemeinderates Denzlingen am 09.04.2018 Gemeinde Denzlingen 01.01.2018 bis 31.12.2019 Seite 18 Inhalt 1. Ausgangssituation/Beauftragung... 3 2. Rechtsgrundlagen... 3 3. Öffentliche Einrichtung... 3 4. Vorgehensweise... 4 4.1. Kostenermittlung...

Mehr

Gebührenkalkulation 2011/12 Märkte der Stadt Quedlinburg

Gebührenkalkulation 2011/12 Märkte der Stadt Quedlinburg Anlage 2 Gebührenkalkulation 2011/12 Märkte der Stadt Quedlinburg Grundlage der Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 und 2012 bilden die Kostenrechnungen 2008 und 2009 sowie der Ausgleich ungedeckter

Mehr

Schmidt und Häuser GmbH. Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen

Schmidt und Häuser GmbH. Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Schmidt und Häuser GmbH Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Seite I. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation 1. Ausgangssituation... 3 2. Rechtsgrundlagen... 4 3. Gesplittete Abwassergebühr...

Mehr

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr. 51/2016 öffentlich Aktenzeichen: 815.12 Sitzungstermin: VA/TA am 10.11.2016 Sachbearbeiter: Immel Beschluss: VA/TA GR Tagesordnungspunkt: Änderung der versorgungssatzung

Mehr

HEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2009

HEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2009 HEYDER + PARTNER STADT REUTLINGEN GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2009 Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen HEYDER + PARTNER GESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALBERATUNG MBH

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Grundlagen Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Verzinsung... 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Grundlagen Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Verzinsung... 2 Stadt Reutlingen Gebührenkalkulation Gesplittete Abwassergebühr 2013 HEYDER + PARTNER Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... 1 2. Kalkulatorische Abschreibungen... 1 3. Kalkulatorische Verzinsung... 2 4.

Mehr

Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 2012 hier: Beratung des Entwurfs

Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 2012 hier: Beratung des Entwurfs Sitzungsvorlage Nr. VIII/529.1 X öffentlich nichtöffentlich Amt Abwasser Berichterstatter/Berichterstatterin Kaufm. Betriebsleiterin Anja Jacob Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin Anja Jacob Beratungsfolge

Mehr

Gebühren ab Kanalgebühr 0,86 0,91 1,21 Klärgebühr 0,63 0,70 0,47 Niederschlagswassergebühr 0,35 0,37 0,41

Gebühren ab Kanalgebühr 0,86 0,91 1,21 Klärgebühr 0,63 0,70 0,47 Niederschlagswassergebühr 0,35 0,37 0,41 Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Kämmerei Sitzung am Aktenzeichen: 700.11 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Volker Strecker öffentlich nichtöffentlich Beschlussvorlagen

Mehr

HEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION WIRTSCHAFTSJAHR

HEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION WIRTSCHAFTSJAHR HEYDER + PARTNER S T A D T REUTLINGEN GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2 0 1 0 Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen HEYDER + PARTNER GESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALBERATUNG

Mehr

Beratung im Drucksache Nr. 178/2014

Beratung im Drucksache Nr. 178/2014 Fachbereich : F1.2 Aktenzeichen : F1.2-20-23-10 Datum : 28.10.2014 Vorlage der Verwaltung Beratung im Drucksache 178/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Kalkulationsperiode 2017/2018

Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Kalkulationsperiode 2017/2018 Anlage 2 zur DS: 64/2016 Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Kalkulationsperiode 2017/2018 Vorbemerkung: Gemäß 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

Mehr

17. Februar Gemeinde Iffezheim

17. Februar Gemeinde Iffezheim 17. Februar 2014 Gemeinde Iffezheim Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung I Abwasser für die Jahre 2008 bis 2012 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R G E M E I N D E A C H S T E T T E N G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G H A U S H A L T S J A H R 2 0 1 9 SCHLUSSFASSUNG 05. NOVEMBER 2018.

Mehr

Einwohnerversammlung

Einwohnerversammlung Gemeinde Panketal Einwohnerversammlung 13.02.2014 Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jens Burkersrode KBS Kommunalberatung GmbH Löscherstraße 18-01309 Dresden Telefon: 0351 4796430 www.kbs-beratung.de Grundlagen

Mehr

Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV ; ; ; FA 3/ öffentlich

Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV ; ; ; FA 3/ öffentlich STADT NORDERNEY Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV 865.30; 022.32; 022.15; 902.01 FA 3/2012 Beratungsfolge TOP-Nr. Öffentlich / nicht Öffentlich Ausschuss für

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R S T A D T B A D L I E B E N Z E L L N A C H K A L K U L A T I O N E N G E T R E N N T E A B W A S S E R G E B Ü H R W I R T S C H A F T S J A H R E 2010-2014 STAND 4. D E Z

Mehr

Gemeinde Cleebronn Fragestunde Es gab keine Fragen und Anregungen von Einwohnern.

Gemeinde Cleebronn Fragestunde Es gab keine Fragen und Anregungen von Einwohnern. Aus dem Gemeinderat Bericht aus der Sitzung vom 21. Oktober 2016 Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Vogl und 10 Gemeinderäte, 3 Besucher, Herr Krautzberger und Herr Halbauer, Frau Slowik, jeweils Landratsamt

Mehr

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 09.11.2017 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 2018-2020 Inhalt 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag... 3 2. Rechtsgrundlagen... 3 3. Öffentliche Einrichtung... 3 4. Vorgehensweise...

Mehr

ERLÄUTERUNGSBERICHT. Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Jahre 2014 bis Stadt Balingen

ERLÄUTERUNGSBERICHT. Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Jahre 2014 bis Stadt Balingen ERLÄUTERUNGSBERICHT Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Jahre 2014 bis 2018 Stadt Balingen Dr. Pecher AG Klinkerweg 5 40699 Erkrath www.pecher.de Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 06 Umwelt- und Naturschutzamt Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt -Abfallgebührensatzung

Mehr

Gemeinde Frickingen Gebührenkalkulation Friedhof Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2. Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9

Gemeinde Frickingen Gebührenkalkulation Friedhof Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2. Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9 Gemeinde Frickingen Gebührenkalkulation Friedhof Seite 1 Inhaltsverzeichnis A. Erläuterungen Vorbemerkungen Seite 2 Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9 B. Kalkulation Gebührenübersicht Seite 10-11

Mehr

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung Vorlage Stadtwerke 180/2016 Eigenbetrieb Stadtwerke Geschäftszeichen: 07.11.2016 Ältestenrat 14.11.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für Technik und Umwelt 23.11.2016 öffentlich Beratung Gemeinderat

Mehr

Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr 2007

Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr 2007 (V06/071ö) Sitzungsvorlage zu 3 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2006 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Stadt Kornwestheim. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung

Stadt Kornwestheim. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Stadt Kornwestheim Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2010-2012 Entwurfsfassung Schneider & Zajontz Kastellstraße 53 74080 Heilbronn Telefon: 07131/392-0

Mehr

Stadt Bad Liebenzell Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2

Stadt Bad Liebenzell Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2 Stadt Bad Liebenzell Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1 Inhaltsverzeichnis A. Erläuterungen Vorbemerkungen Seite 2 Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9 B. Kalkulation Gebührenübersicht

Mehr

20 Gr Anlage Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012

20 Gr Anlage Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012 20 Gr Anlage 1 305 Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012 G l i e d e r u n g: 1. Allgemeines 2. Anlagenbeschreibung, Vermögensbewertung 2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 7 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 7 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 7 Neubrandenburg X öffentlich Sitzungsdatum: 10.12.15 Drucksachen-Nr.: VI/397 Beschluss-Nr.: 259/14/15 Beschlussdatum: 10.12.15 Gegenstand: Gebührenkalkulation zur Satzung der

Mehr

24. Mai Gemeinde Engelsbrand

24. Mai Gemeinde Engelsbrand 24. Mai 2013 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation I Abwasser 01.07.2013 bis 31.12.2013 und 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einladung. Tagesordnung

Einladung. Tagesordnung Weiden i.d.opf. 06.11.2018 Einladung für die am Dienstag 20.11.2018 um 14:30 Uhr stattfindende 1. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Konferenzraum I der Max-Reger-Halle. Tagesordnung

Mehr

Markt Dinkelscherben

Markt Dinkelscherben Markt Dinkelscherben Betriebsabrechnungen 2011-2013 vorläufige Betriebsabrechnung 2014 Kalkulation der Benutzungsgebühren 2015-2016 für die öffentliche Entwässerungseinrichtung Schneider & Zajontz Gesellschaft

Mehr

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020 08.11.2017 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020 Inhalt Ausgangssituation/Beauftragung... 3 Rechtsgrundlagen... 3 Öffentliche Einrichtung... 3 Varianten der Verbrauchsgebühren...

Mehr

Warum gibt es künftig getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser?

Warum gibt es künftig getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser? Die bisherige Gebührensituation Die Gebühr für Abwasser wurde bisher nach dem Frischwasserverbrauch erhoben. Diese Gebühreneinnahmen decken neben der Schmutzwasserbehandlung auch Leistungen der Niederschlagswasserbeseitigung.

Mehr

L'v. ] Nein. ] Pressemitteilung ] Ausführliche Informationen auf der Internetseite (PIäne/Hintergrundwissen etc) ] Bürgerbetenligung durch:

L'v. ] Nein. ] Pressemitteilung ] Ausführliche Informationen auf der Internetseite (PIäne/Hintergrundwissen etc) ] Bürgerbetenligung durch: L'v Vorlage Nr. 176/2017 STA DT WI ESLOCH FBL l. 2 / FGL 241 (Allgemeine Finanzwirtschaft. Aktenzeichen. 700.362 2.11 (Petra Heß Tel.: 84 246 Tagesordnungspunkt: Festseuung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R S T A D T B A D L I E B E N Z E L L G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G H A U S H A L T S J A H R 2 0 1 4 Ihr kompetenter Partner in kommunalen

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Blatt 100 N I E D E R S C H R I F T über die öffentlichen Verhandlungen des Verwaltungsausschusses am 05. Dezember 2011 im Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr, Ende: 18.45 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister

Mehr

Niederschlagswassergebühr FAQ

Niederschlagswassergebühr FAQ Niederschlagswassergebühr FAQ Im Folgenden finden Sie oft gestellte Fragen und deren Antworten bezüglich der zum 01.01.2015 eingeführten Niederschlagswassergebühr in Bobingen Inhalt Allgemeine Fragen...

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R S T A D T B A D L I E B E N Z E L L G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G W I R T S C H A F T S J A H R 2 0 1 6 S T A N D 2 6. N O V E M B E

Mehr

21. November Gemeinde Iffezheim

21. November Gemeinde Iffezheim 21. November 2013 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation I Abwasser 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag...

Mehr

17. Februar Gemeinde Iffezheim

17. Februar Gemeinde Iffezheim 17. Februar 2014 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation I Abwasser 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag...

Mehr

A. Überblick. Gebührenkalkulation A. 2. Entwicklung der Kosten und Erlöse. Anlage 2 zur Beschluss-Drucksache Nr... / 2009.

A. Überblick. Gebührenkalkulation A. 2. Entwicklung der Kosten und Erlöse. Anlage 2 zur Beschluss-Drucksache Nr... / 2009. Anlage 2 zur Beschluss-Drucksache Nr.... / Gebührenkalkulation - Gliederung A. Überblick B. Kalkulation der Schmutzwasser-Gebühren C. Kalkulation der Regenwasser-Gebühren D. Kalkulation der Gebühren für

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats vom 24. April 2012

NIEDERSCHRIFT. über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats vom 24. April 2012 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats vom 24. April 2012 16 Bürgerfragestunde Der Vorsitzende begrüßt zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats. 1.) Gedenken an den verstorbenen

Mehr

Niederschlagswassergebühr

Niederschlagswassergebühr Niederschlagswassergebühr Warum gibt es eine Niederschlagswassergebühr? In Stuttgart wird seit dem 1. Januar 2007 die Abwassergebühr in ein Schmutzwasserentgelt und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Mehr

Stadt Markgröningen Vorlage Nr. 182/2014

Stadt Markgröningen Vorlage Nr. 182/2014 Stadt Markgröningen Vorlage Nr. 182/2014 27.08.2014 Fachbereich: Interner Service Fachgebiet: Finanzen Az.: 815.90; 022.30; 022.3; 023.12 Rudolf Kürner Bürgermeister Gremium Sitzung am Status Beratungszweck

Mehr

Beratung im Drucksache Nr. 151/2016

Beratung im Drucksache Nr. 151/2016 Fachbereich : F1.2 Aktenzeichen : F1.2-20-23-10 Datum : 18.11.2016 Vorlage der Verwaltung Beratung im Drucksache 151/2016 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 18.01.2017 Neufassung der Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) am 19.01.2017

Mehr

Auszug aus der Niederschrift

Auszug aus der Niederschrift Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 9. Oktober 2017 Tagesordnung 1. Fragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die e Verhandlung des

Mehr

Kalkulation Abwassergebühren und Starkverschmutzerzuschläge

Kalkulation Abwassergebühren und Starkverschmutzerzuschläge Seite 1 von 9 Vorlage Nr. 95 / 2015 Kalkulation Abwassergebühren und Starkverschmutzerzuschläge Änderung der Abwassersatzung Az: 023.122 - He/Er Amt: Kämmereiamt Datum: 02.10.2015 Beratung Bau- und Umweltausschuss

Mehr

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10. Dezember 2018, um Uhr

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10. Dezember 2018, um Uhr Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10. Dezember 2018, um 19.30 Uhr Am kommenden Montag, 10. Dezember 2018, findet um 19.30 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Vereinshaus in der Rheinauhalle

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS )

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS ) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS ) Aufgrund der 10, 13 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Mehr

Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr 05. April 2011 Unternehmensvorstellung: Schmidt und Häuser GmbH Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Ringstraße 13 74226 Nordheim

Mehr

Jahresabschluss 2013 des Abfallwirtschaftsbetriebs

Jahresabschluss 2013 des Abfallwirtschaftsbetriebs Beratungsunterlage UVA 2014/17 mit 3 Anl. Abfallwirtschaftsbetrieb Ausschuss für Umwelt und Verkehr 13.05.2014 Öffentlich TO Nr. 1 Kreistag 23.05.2014 Öffentlich TO Nr. Jahresabschluss 2013 des Abfallwirtschaftsbetriebs

Mehr

2. Der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

2. Der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Stadtverwaltung Philippsburg SITZUNGSVORLAGE Drucksache-Nr.: Aktenzeichen: Fachdienst: Sachbearbeiter: 184/2017/GR 103.533 - tir Öffentliche Sicherheit Timo Tirolf Neufassung der Satzung über die Benutzung

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2

Stadt Bietigheim-Bissingen Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2 Stadt Bietigheim-Bissingen Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1 Inhaltsverzeichnis A. Erläuterungen Vorbemerkungen Seite 2 Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9 B. Kalkulation Gebührenübersicht

Mehr

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht Gemeinde Riegelsberg Ortsrecht Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Fassung vom: In Kraft seit: Neufassung vom 17. Dezember 1990 01. Januar

Mehr

Gesplittete Abwassergebühr Bürgerversammlung v Marktgemeinde Burghaun. Zusatzveranstaltung. Marktgemeinde Burghaun

Gesplittete Abwassergebühr Bürgerversammlung v Marktgemeinde Burghaun. Zusatzveranstaltung. Marktgemeinde Burghaun Gesplittete Abwassergebühr Bürgerversammlung v. 22.10.2015 Zusatzveranstaltung Burghaun Großenmoor Hechelmannskirchen Hünhan Langenschwarz Gruben Rothenkirchen Schlotzau Steinbach Schlossstr. 15, D-36151

Mehr

5. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr. hier: Abschließende Beratung und Feststellung

5. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr. hier: Abschließende Beratung und Feststellung 5. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2017 hier: Abschließende Beratung und Feststellung Sachverhalt: In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.02.2017

Mehr

T O P Zu entscheiden ist:

T O P Zu entscheiden ist: T O P 7 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Änderung der Betriebssatzung - Feststellung der Jahresabschlüsse 2002-004 - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung - Vorläufiger Jahresabschluss

Mehr

GPA-Mitteilung 18/2001

GPA-Mitteilung 18/2001 GPA-Mitteilung 18/2001 Az. 969.40 01.12.2001 Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen nach 9 Abs. 2 Satz 4 KAG 1 Bereits in den GPA-Mitteilungen 8/1990 und 9/1993 haben wir erste grundsätzliche

Mehr

N i e d e r s c h r i f t. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17. März 2014

N i e d e r s c h r i f t. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17. März 2014 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17. März 2014 Punkt 1 Feststellung der Jahresrechnung 2012 Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2012 einstimmig wie

Mehr

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) der Gemeinde Kieselbronn

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) der Gemeinde Kieselbronn Drucksache Nr. 63/2013 Erstellt von Wolfgang Grun Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 13. November 2013 Tagesordnungspunkt 6 Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung

Mehr

Kalkulation der Wassergebühren 2016

Kalkulation der Wassergebühren 2016 Beschlussvorlage Bereich Amt Vorlagen-Nr. Anlagedatum Grundstücksabteilung 202/05/2015/1 08.12.2015 Verfasser/in Bera tungsf o l ge Aktenzeichen Berthold, Ragna 20064301 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit

Mehr

Vorlage Nr. 48(neu)/2009

Vorlage Nr. 48(neu)/2009 Vorlage Nr. 48(neu)/2009 FB 6/Ber. Rees, den 19.11.2009 Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuß Rat der Stadt Zur Beratung Zur Entscheidung

Mehr

Gemeinde Löchgau. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2010 bis 2012

Gemeinde Löchgau. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2010 bis 2012 Gemeinde Löchgau Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2010 bis 2012 Schneider & Zajontz Kastellstraße 53 74080 Heilbronn Telefon: 07131/392-0 Telefax: 07131/392-149

Mehr

Kalkulation zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr für den Zeitraum bis

Kalkulation zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr für den Zeitraum bis Anlage 3 Kalkulation zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 1. Definition der öffentlichen Einrichtung ( 9 Abs. 2 SächsKAG): Die Stadt Zwickau betreibt die

Mehr

öffentlich Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

öffentlich Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Amt: Kämmerei Aktenzeichen: 752.031 Vorlage Nr.:45/2010 öffentlich Sachbearbeiter: Herr Immel Stichwort: Friedhofsatzung Sitzungstermin: VA/TA am 08.07.2010 Tagesordnungspunkt: Änderung

Mehr

Jahresabschluss 2012 des Abfallwirtschaftsbetriebs

Jahresabschluss 2012 des Abfallwirtschaftsbetriebs Landkreis Göppingen Beratungsunterlage UVA 2013/32 mit 3 Anl. Abfallwirtschaftsbetrieb Ausschuss für Umwelt und Verkehr 02.07.2013 Öffentlich TO Nr. 8 Kreistag 12.07.2013 Öffentlich TO Nr. Jahresabschluss

Mehr

Einmalige Kosten? Jährliche Folgekosten? Haushaltsmittel vorhanden? Datum: Sachgebiet: Kämmerer: BM:

Einmalige Kosten? Jährliche Folgekosten? Haushaltsmittel vorhanden? Datum: Sachgebiet: Kämmerer: BM: Stadt Kierspe Der Bürgermeister Vorlage Nr. 0777 zur Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2008 und des Rates am 02.12.2008 öffentliche Sitzung Einmalige Kosten? Jährliche Folgekosten? Haushaltsmittel

Mehr

Gesplittete Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr Gesplittete Abwassergebühr Gemeinde Berglen Juni 2013 Bei der Umstellung wird die Gemeinde Berglen unterstützt durch die Heyder + Partner GmbH aus Tübingen. ÜBERSICHT Gesetzliche Regelung und Rechtsprechung

Mehr

Kommunalwerkstatt. 44. Fachtagung

Kommunalwerkstatt. 44. Fachtagung Kommunalwerkstatt 44. Fachtagung 14.04. 17.04.2014 16.04.2014 Rücklagenbildung Wie geht es kalkulatorisch? Gebührenbedarfsberechnung / Gebührenkalkulation Kosten Menge = Gebühr / Einheit Betriebskosten

Mehr

Leben mit den gesplitteten Abwassergebühren. Fortführung der Projektdaten

Leben mit den gesplitteten Abwassergebühren. Fortführung der Projektdaten Leben mit den gesplitteten Abwassergebühren Fortführung der Projektdaten Zahlen und Fakten Standorte: Geschäftsführung: 35435 Wettenberg 23570 Lübeck 74182 Obersulm Dipl. Wirtschaftsing. Thomas Becker

Mehr

Fragen an die Verbandsversammlung des WAV am

Fragen an die Verbandsversammlung des WAV am Fragen an die Verbandsversammlung des WAV am 19.11.2013 Sie beschließen in der Verbandsversammlung am 19.11.2013 die Gebührennachkalkulation 2012 und die Vorkalkulation 2014 und den Wirtschaftsplan 2014,

Mehr

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Wolfschlugen

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Wolfschlugen Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Wolfschlugen Bürgerinformationsveranstaltung 21.03.2011 Agenda Hintergrund Gebührenberechnung Zeitschiene Modellauswahl Fragebogen zur Selbstauskunft

Mehr

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Rechtliche Rahmenbedingungen - Referent: Dipl.-Kfm. Joachim Will 23. November 2011 AGENDA Bisherige Rechtsauffassung Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Mehr

Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 37/2018 Der Vorstand Seite 1

Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 37/2018 Der Vorstand Seite 1 Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 37/2018 Der Vorstand 15.10.2018 Seite 1 Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Beirat 23.11.2018 1. Lesung Beirat 06.12.2018 Beschluss Verwaltungsrat 23.11.2018

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R G E M E I N D E H O H E N S T E I N - H E S S E N G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G H A U S H A L T S J A H R 2 0 1 4-2 0 1 6 Ihr kompetenter

Mehr

Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze.

Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze. T O P 7 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2008 Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

Mehr

Tagesordnungspunkt: Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

Tagesordnungspunkt: Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren STADT WI ESLC CH FBL 2 / FGL 2.11/ Allgemeine Finanzwirtschaft 2.11/ Peter Bühler Tel.: 84-246 Vorlage Nr. 155/214 Aktenzeichen: 7.362 Tagesordnungspunkt: Festsetzung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

Mehr

Ausschuss für Umwelt und Technik Abfallbeseitigung (Vorberatung) 1. Kalkulation Abfallgebühren für das Jahr 2013

Ausschuss für Umwelt und Technik Abfallbeseitigung (Vorberatung) 1. Kalkulation Abfallgebühren für das Jahr 2013 Ausschuss für Umwelt und Technik 03.12.2012 TOP 3.1/3.2 ös Abfallbeseitigung (Vorberatung) 1. Kalkulation Abfallgebühren für das Jahr 2013 2. Änderung Abfallwirtschaftssatzung zum 01.01.2013 I. Zu beraten

Mehr

G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N

G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N GEMEINDE ACHSTETTEN Landkreis Biberach G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N Gemeindliche Kindergärten 2015/2016/2017 Kalkulation vom 03.06.15 Anzahl der Seiten: 14 Gemeinde Achstetten Seite 2/14 I. Vorbemerkungen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008 Auf Grund - der 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR IN WALZBACHTAL

GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR IN WALZBACHTAL GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR IN WALZBACHTAL Agenda 1. Einleitung 4. Einführungsschritte 2. Rechtsgrundlagen 5. Regelwerk 3. Verteilungsmaßstab 6. Auswirkungen Rechtliche Grundlagen Um was geht es nicht?

Mehr

6/11 Gültig ab

6/11 Gültig ab 1/5 6/11 Gültig ab 01.01.2016 Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Luckenwalde sowie in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 09.11.2005 in der Fassung der

Mehr

Gebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst

Gebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Drucksache Nr. 2075 Stand: 24.10.2016 Gebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben 90-104/ 24. 10.2016 Gebührenbedarfsberechnung

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 15. Dezember 2011 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 13 Gemeinderäte Entschuldigt: Gemeinderat Prof. Dr. Stefan

Mehr

Gemeinderatssitzung am Niederschrift Anwesend: Bürgermeisterstellvertreter Lohr und 11 Gemeinderäte

Gemeinderatssitzung am Niederschrift Anwesend: Bürgermeisterstellvertreter Lohr und 11 Gemeinderäte Gemeinde Wald Gemeinderatssitzung am 22.05.2018 Az: Niederschrift Anwesend: Bürgermeisterstellvertreter Lohr und 11 Gemeinderäte 022.31/Op über die Normalzahl einschließlich des Vorsitzenden: 15 Öffentlichen

Mehr

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister FVSA Az VA vom Rat

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister FVSA Az VA vom Rat Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 29.11.2011 FVSA Az. 81 11 03 05.12.2011 VA vom 18.11.2011 15.12.2011 Rat Vorlage Nr. 77/2011 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung

Mehr

18. Oktober Große Kreisstadt Zittau. Gebührennachkalkulation I Abwasser für die Jahre 2010 und

18. Oktober Große Kreisstadt Zittau. Gebührennachkalkulation I Abwasser für die Jahre 2010 und 18. Oktober 2013 Große Kreisstadt Zittau Gebührennachkalkulation I Abwasser für die Jahre 2010 und 2011-2013 Gebührenkalkulation I Abwasser für die Jahre 2014-2016 Große Kreisstadt Zittau Gebührenkalkulation

Mehr

Gemeinderatsvorlage Nr. / Ortschaftsratsvorlage WM Nr. 22/2016 Ortschaftsratsvorlage TB Nr. /

Gemeinderatsvorlage Nr. / Ortschaftsratsvorlage WM Nr. 22/2016 Ortschaftsratsvorlage TB Nr. / Fachbereich: Stadtwerke Eigenbetrieb e. K. Gemeinderatsvorlage Nr. / Ortschaftsratsvorlage WM Nr. 22/2016 Ortschaftsratsvorlage TB Nr. / Vorlage an GR VA AUT OR-WM OR-TB öffentlich nichtöffentlich Sitzung

Mehr