Gemeinde Althengstett Landkreis Calw SITZUNGSVORLAGE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Althengstett Landkreis Calw SITZUNGSVORLAGE"

Transkript

1 Gemeinde Althengstett Landkreis Calw SITZUNGSVORLAGE Drucksache-Nr.: GRS 81/2017 Aktenzeichen: WaK/Lu Sachgebiet: Steueramt Sachbearbeiter: Walter Koch Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr sowie der Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben zum Beratungsfolge Nr. Gremium Status Beratungszweck Datum TOP 1 Gemeinderat öffentlich Beschlussfassung Finanzielle Auswirkung Finanzierung Haushalt außer- /überplanmäßig Deckungsvorschlag Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat legt im Rahmen seines Ermessens folgende Parameter für die Gebührenkalkulation fest: 1.1. gebührenfähige Kosten Die Ermittlung der gebührenfähigen Kosten erfolgt grundsätzlich nach den entsprechenden Kostenansätzen des Erfolgsplans des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. Bei Abweichungen von den Kostenansätzen des Erfolgsplans werden diese durch gesonderte Kostenrechnung ausgewiesen Ermittlungsmethode des Zinssatzes und Berechnungsmethode für die Zinsen Der kalkulatorische Zinssatz wird im Haushaltsjahr 2018 als Mischzinssatz mit 3,00 % festgesetzt. Die Verzinsung erfolgt nach der Restwertmethode Höhe des Abschreibungssatzes, Art des Abschreibungsverfahrens, Abschreibungsmethode Die Abschreibung erfolgt nach der Bruttomethode. Die Abschreibung erfolgt linear. Der Abschreibungssatz wird durch die Verwaltung unter Zuhilfenahme der AfA-Tabellen des Bundesfinanz-ministeriums festgelegt / 1.5. Straßenentwässerungsanteil für Abwassergebühren, Gemeindebetreff Der Gemeindebetreff ist (soweit erforderlich) in die Gebührenkalkulation aufzunehmen. Für den Eigenanteil der Gemeinde an den Gesamtkosten der öffentlichen Entwässerungseinrichtung für die Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßenentwässerungskostenanteil - STEA) werden die in der Vorlage angeführten Sätze angesetzt.

2 1.6. Kalkulationszeitraum Bei den Gebührenkalkulationen sind die Kosten eines 1-jährigen Zeitraums zu berücksichtigen Ausgleich Kostenüber- und Kostenunterdeckung Bei Kostenüberdeckung ist der Mehrerlös in den Gebührenkalkulationen der kommenden 5 Jahre zu je 1/5 auszuweisen. Bei Kostenunterdeckung kann nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem beim Gebührenbeschluss in Kauf genommenen Verlust und einem höheren tatsächlichen Verlust in den Gebührenkalkulationen der kommenden fünf Jahre zu je 1/5 ausgewiesen werden Gebühreneinheitlichkeit Für die Gemeinde Althengstett werden im Bereich der Abwasserbeseitigung einheitliche Gebühren für die gesamte Markungsfläche festgelegt. 2. Gebührenfestsetzung 2.1 Allgemeines Die Kalkulationen werden beschlossen. Die Kalkulationen sind Bestandteil des Protokolls Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr Die Verbrauchsgebühren bleiben aufgrund der Kalkulation für 2018 unverändert. Die zum beschlossenen Gebührensätze gelten weiter: - Schmutzwassergebühr 3,25 /m³ - Niederschlagswassergebühr 0,50 /m² 2.3. Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Gruben Die Gebühren bleiben entsprechend den zum beschlossenen Sätzen unverändert. Erläuterung: Vorbemerkung Die Gemeinde ist verpflichtet, eine jährliche Kalkulation zu den Verbrauchsgebühren vorzulegen. Diese Kalkulation muss auch vorgelegt werden, wenn keine Änderung beabsichtigt ist. Die Verwaltung schlägt vor, für 2018 die Verbrauchsgebühren gleich zu lassen. Außerdem muss nach Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) der Gemeinderat sehr ausführlich über das Ermessen informiert werden und darüber entscheiden. Aus diesem Grund müssen auch im Beschlussvorschlag alle Ermessensentscheide aufgeführt werden. Die Genauigkeit geht allerdings zu Lasten der Übersichtlichkeit. 1. Ermessensentscheidungen Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind die sachgerechten Ermessensentscheidungen zu den Gebührenerhöhungen einzeln im Beschlussvorschlag aufzuführen. Um eine größere Rechtssicherheit zu erreichen, ist die Ermessensentscheidung zu den Gebührenkalkulationen durch das Gremium zu treffen und diese zu beschließen.

3 Damit der Gemeinderat sein Ermessen bei der Festlegung von Gebührensätzen sachgerecht ausüben kann, muss ihm bei Beschlussfassung eine Gebührenkalkulation bzw. Gebührenbedarfsberechnung vorliegen, aus der die kostendeckende Gebührenobergrenze hervorgeht. Auch im Rahmen der Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat verschiedene Ermessensentscheidungen zu treffen, zu denen die Rechtsprechung aufführt, dass unterlassene bzw. fehlerhafte oder nicht mehr nachprüfbare Ermessensentscheidungen des Gemeinderats bei der Beschlussfassung über Gebühren regelmäßig zur Nichtigkeit der Abgabensätze führen: 1. Festlegung welche gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in den Gebührensatz eingestellt werden, 2. Festlegung der Ermittlungsmethode des Zinssatzes und der Berechnungsmethoden für die Zinsen, 3. Festlegung von Höhe des Abschreibungssatzes, Art des Abschreibungsverfahrens und Abschreibungsmethode, 4. Festlegung des Straßenentwässerungsanteils für Abwassergebühren, 5. Festlegung des Gemeindeanteils, soweit erforderlich, 6. Festlegung des Kalkulationszeitraums, 7. Entscheidung über Ausgleich von Kostenüberdeckungen bzw. -unterdeckungen. 8. Bei technisch getrennten Einrichtungen, die derselben Aufgabenerfüllung dienen, ist eine Entscheidung darüber erforderlich, ob eine einheitliche oder unterschiedliche Gebühr erhoben werden soll. Die Ermessensentscheidungen im Einzelnen: zu 1. gebührenfähige Kosten Bei der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten einer öffentlichen Einrichtung wird in der Regel auf die entsprechenden Kostenansätze im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zurückgegriffen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine gesonderte Kostenrechnung auszuweisen, die von den Kostenansätzen des Erfolgsplans abweicht. zu 2. Ermittlungsmethode des Zinssatzes und Berechnungsmethode für die Zinsen Der Zinssatz, nach dem das Anlagekapital zu verzinsen ist, muss gemäß 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KAG (Kommunalabgabengesetz) angemessen sein. Es steht hierbei im Ermessen der Gemeinde, ob sie einen gespaltenen Zinssatz für Eigen- und Fremdmittel oder einen einheitlichen, kalkulatorisch ermittelten Mischzinssatz ansetzt. Die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen kann nach der Restwertmethode oder nach der Durchschnittswertmethode erfolgen. Bei Anwendung der Restwertmethode werden der Verzinsung die jeweiligen Restbuchwerte (Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen), vermindert um die Abzugskapitalien (Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter) zugrunde gelegt. Bei konstan-

4 ten Investitionen nehmen daher bei der Restwertmethode die kalkulatorischen Zinsen ständig ab, weil die Abschreibungen den Restbuchwert von Jahr zu Jahr verringern. Die Durchschnittswertmethode zielt hingegen auf eine gleichbleibende Zinsbelastung. Bei Anwendung dieser Methode werden die um Abschreibungen und Abzugskapitalien gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten halbiert und das so halbierte Anlagekapital mit dem Zinssatz multipliziert. Die Gemeinde Althengstett wendet im Bereich der Abwasserbeseitigung seit 2010 (Gründung des Eigenbetriebs) die Restwertmethode an. Das Anlagevermögen wird seit dem Jahr 2012 mit drei v.h., zuvor ab 2006 mit vier v.h. kalkulatorisch verzinst. Bis zum Jahr 2005 betrug der Zinssatz sechs v.h. zu 3. Höhe des Abschreibungssatzes, Art des Abschreibungsverfahrens, Abschreibungsmethode Mit den angemessenen Abschreibungen soll die tatsächliche Abnutzung betriebsnotwendiger Anlagen durch den Gebrauch wertmäßig erfasst und als Kosten auf die einzelnen Jahre der mutmaßlichen Nutzungsdauer aufgeteilt werden. 14 Abs. 3 Satz 3 KAG gestaltet wahlweise zwei Abschreibungsverfahren. Die Gemeinde darf entweder aus den Nettokosten, nämlich aus den um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder aus den Bruttokosten abschreiben, wobei sie die Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter als Ertragszuschüsse passivieren und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz auflösen muss. Die Auflösung der Ertragszuschüsse wirkt sich dann als jährliche Einnahme im Erfolgsplan aus und senkt so den Gebührenbedarf. Bei der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Althengstett wird die Bruttomethode angewandt. Die Festlegung des Abschreibungssatzes hat sich nach der vermutlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage auszurichten und kann unter Berücksichtigung vielfältiger Umstände neu geschätzt werden. Die Abschreibung kann linear, progressiv oder degressiv stattfinden. Im Interesse einer kontinuierlichen Gebührenbelastung wird die lineare Abschreibung empfohlen (Runderlass des Innenministeriums Baden-Württemberg zum KAG). Wie in allen anderen Bereichen wird das Anlagevermögen linear mit den üblichen AfA- Sätzen von den Anschaffungswerten abgeschrieben. Abschreibungen von den Wiederbeschaffungswerten sind nicht zulässig. Die neueren Kanäle werden auf 50 Jahre mit 2,0 % abgeschrieben. zu 4. / 5. Straßenentwässerungsanteil für Abwassergebühren, Gemeindebetreff Soweit auf gemeindeeigenen Grundstücken Wasser verbraucht und anfallendes Abwasser entsorgt wird, nimmt die Gemeinde Leitungen ihrer öffentlichen Einrichtung in Anspruch. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt deshalb grundsätzlich, dass dieser sogenannte Gemeindebetreff bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, indem die auf gemeindeeigene Grundstücke anfallende Benutzungs- und Leitungseinheiten in die Gebührenkalkulation eingestellt werden. Die für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen anfallenden Kosten sind gemäß 17 Abs. 3 KAG außer Betracht zu lassen. Hierzu wurde im Rahmen der Umstellung auf die Gesplittete Abwassergebühr in Zusammenarbeit mit der Firma Heyder & Partner eine Tabelle mit den Straßenentwässerungsanteilen für die verschiedenen Anlagenarten in der Abwas-

5 serbeseitigung erarbeitet. Die Tabelle orientiert sich u. a. an dem sogenannten VEDEWA- Modell:

6 zu 6. Kalkulationszeitraum Nach 14 Abs. 2 Satz 1 KAG können bei der Gebührenkalkulation die Kosten, die innerhalb eines maximal 5-jährigen Zeitraumes anfallen werden, berücksichtigt werden. Ein kürzerer Zeitraum (z.b. ein oder drei Jahre) ist möglich. Dies bedeutet aber, dass nach Ablauf des Zeitraumes erneut kalkuliert werden und eine Gebührenfestsetzung erfolgen muss. Bei einem längeren Zeitraum kann innerhalb des Zeitraumes bei Bedarf jederzeit kalkuliert und die Gebühr ggf. angepasst werden. zu 7. Ausgleich Kostenüber- und Kostenunterdeckung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Althengstett wird als rechtlich unselbständiger Eigenbetrieb geführt. Die Benutzungsgebühren der Gemeinde für ihre öffentlichen Einrichtungen dürfen höchstens so bemessen werden, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Trotzdem entstehende Kostenüberdeckungen sind nach 14 Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, d.h. ein Mehrerlös ist auf künftige Gebührenkalkulationen vorzutragen. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen, d.h. auf künftige Gebührenkalkulationen vorgetragen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckung ergibt sich die Frage, in welchen Teilbeträgen innerhalb eines Fünfjahreszeitraums der Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckung stellt sich die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckung kann nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem beim Gebührenbeschluss in Kauf genommenem Verlust und einem höheren tatsächlichen Verlust in Folgejahren ausgeglichen werden. Ein Verlust ist also nur insoweit in der Gebührenkalkulation auszuweisen, als er den in Kauf genommenen Verlust übersteigt. Die Unterdeckungen der Jahre 2013; 2014, 2016 und 2017wurden durch die Festlegung einer Gebühr unter der kostendeckenden Gebühr in Kauf genommen. Der über der Kalkulation des in Kauf genommenen Abmangels liegende Abmangelbetrag 2015 mit ,44 wird bei den Gebührenkalkulationen der Jahre 2016 bis 2020 mit je einem Fünftel einbezogen. Die Unterdeckungen entstanden aufgrund der Kostensteigerungen und den Kosten für die Erweiterung der Kläranlage, die nicht im gesamten Umfang an die Bürger weitergegeben wurden. Diese können somit auch nicht auf die Folgejahre übertragen und ausgeglichen werden. Nach dem KAG handelt es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um eine sogenannte nichtwirtschaftliche Tätigkeit, bei der eine Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist. Diese Formulierung wurde auch in die Eigenbetriebssatzung so übernommen. Für die Planung des Wirtschaftsjahres, Buchführung sowie Ergebnisermittlung gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsrechts sowie des Handelsrechts. Ziel der Kalkulation nach KAG ist es, dass der Betrieb sein eingesetztes Kapital angemessen verzinst.

7 Ein Überschuss in der KAG-Berechnung wird mit je einem Fünftel auf die fünf Folgejahre vorgetragen und bei der Gebühren-berechnung berücksichtigt. Zu 8. gemeindeeinheitliche Gebührensätze Da es in Althengstett nur Einrichtungen gibt, die der gesamten Gemeinde - also dem Hauptort und auch den Teilorten dienen, werden auch nur einheitliche Gebühren festgelegt. 2. Gebührenfestsetzung Die Kalkulationen vom werden für 2018 beschlossen. Die Kalkulationen sind Bestandteil des Protokolls. Um die Belastung der Gebührenzahler in einem erträglichen Rahmen zu halten wird vorgeschlagen die Schmutzwassergebühr bei 3,25 /m³ und die Gebühr für Niederschlagswasser bei 0,50 pro Quadratmeter anrechenbare Fläche zu belassen. Die Gebühren für die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Althengstett sollen ebenfalls entsprechend belassen werden. Anlagen: - Gebührenkalkulationen vom Dr. Clemens Götz Bürgermeister Amtsleiter / Sachbearbeiter

Gemeinderat

Gemeinderat Gemeinderat 21.12.2015 TOP 6 ö.s. Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Neufestsetzung der Abwassergebühr zum 01.01.2016 1. Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr für die Jahre 2016 und 2017

Mehr

Deponiegebühren. Vorauskalkulation 2014

Deponiegebühren. Vorauskalkulation 2014 Anlage 2 Deponiegebühren Vorauskalkulation 2014-1 - I. ALLGEMEINES Zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt betreibt die Stadt Balingen die Entsorgungsanlage Hölderle und die Annahmestelle

Mehr

Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen:

Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen: TOP 6 Gebührenkalkulation Abwasser a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2014-31.12.2014 Kalkulationszeitraum 01.01.2015-31.12.2016 b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Mehr

Öffentliche Beschluss über die Kalkulationsgrundlagen 2015 TOP 7 für die Wasser- und Abwassergebühren 2016 Az.:700.31 815.31

Öffentliche Beschluss über die Kalkulationsgrundlagen 2015 TOP 7 für die Wasser- und Abwassergebühren 2016 Az.:700.31 815.31 Bei der Festsetzung der Gebührensätze für die kostenrechnenden Einrichtungen ist dem Gemeinderat für bestimmte Entscheidungen ein Ermessensspielraum eingeräumt. Damit dieses Ermessen sachgerecht ausgeübt

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R G E M E I N D E A C H S T E T T E N G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G H A U S H A L T S J A H R 2 0 1 9 SCHLUSSFASSUNG 05. NOVEMBER 2018.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Grundlagen Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Verzinsung... 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Grundlagen Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Verzinsung... 2 Stadt Reutlingen Gebührenkalkulation Gesplittete Abwassergebühr 2013 HEYDER + PARTNER Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... 1 2. Kalkulatorische Abschreibungen... 1 3. Kalkulatorische Verzinsung... 2 4.

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R S T A D T B A D L I E B E N Z E L L G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G H A U S H A L T S J A H R 2 0 1 4 Ihr kompetenter Partner in kommunalen

Mehr

Gebührenkalkulation Abwasser bis Gemeinde Denzlingen. 7. Sitzung des Gemeinderates Denzlingen am

Gebührenkalkulation Abwasser bis Gemeinde Denzlingen. 7. Sitzung des Gemeinderates Denzlingen am 09.04.2018 Gemeinde Denzlingen 01.01.2018 bis 31.12.2019 Seite 18 Inhalt 1. Ausgangssituation/Beauftragung... 3 2. Rechtsgrundlagen... 3 3. Öffentliche Einrichtung... 3 4. Vorgehensweise... 4 4.1. Kostenermittlung...

Mehr

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: 1.4 Vorlage Nr.: 00/217/2014 Aktenzeichen: 700.11L002 Fachbereich: Rechnungsamt Vorlage vom: 14.02.2014 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 24.03.2014 Gegenstand

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R S T A D T B A D L I E B E N Z E L L G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G W I R T S C H A F T S J A H R 2 0 1 6 S T A N D 2 6. N O V E M B E

Mehr

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr. 51/2016 öffentlich Aktenzeichen: 815.12 Sitzungstermin: VA/TA am 10.11.2016 Sachbearbeiter: Immel Beschluss: VA/TA GR Tagesordnungspunkt: Änderung der versorgungssatzung

Mehr

HEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2009

HEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2009 HEYDER + PARTNER STADT REUTLINGEN GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2009 Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen HEYDER + PARTNER GESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALBERATUNG MBH

Mehr

HEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION WIRTSCHAFTSJAHR

HEYDER + PARTNER. Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen GEBÜHRENKALKULATION WIRTSCHAFTSJAHR HEYDER + PARTNER S T A D T REUTLINGEN GEBÜHRENKALKULATION GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR WIRTSCHAFTSJAHR 2 0 1 0 Ihr kompetenter Partner in kommunalen Fragen HEYDER + PARTNER GESELLSCHAFT FÜR KOMMUNALBERATUNG

Mehr

Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015. Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum

Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015. Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015 Den 03.12.2015 Sitzung des Gemeinderates Az.: 200-D/Rd am 15. Dezember 2015 - öffentlich Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr

Mehr

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung Vorlage Stadtwerke 179/2017 Eigenbetrieb Stadtwerke Geschäftszeichen: 23.10.2017 Ältestenrat 13.11.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für Technik und Umwelt 22.11.2017 öffentlich Beratung Gemeinderat

Mehr

Einwohnerversammlung

Einwohnerversammlung Gemeinde Panketal Einwohnerversammlung 13.02.2014 Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jens Burkersrode KBS Kommunalberatung GmbH Löscherstraße 18-01309 Dresden Telefon: 0351 4796430 www.kbs-beratung.de Grundlagen

Mehr

Gemeinde Frickingen Gebührenkalkulation Friedhof Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2. Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9

Gemeinde Frickingen Gebührenkalkulation Friedhof Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2. Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9 Gemeinde Frickingen Gebührenkalkulation Friedhof Seite 1 Inhaltsverzeichnis A. Erläuterungen Vorbemerkungen Seite 2 Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9 B. Kalkulation Gebührenübersicht Seite 10-11

Mehr

Kalkulation der Wassergebühren 2016

Kalkulation der Wassergebühren 2016 Beschlussvorlage Bereich Amt Vorlagen-Nr. Anlagedatum Grundstücksabteilung 202/05/2015/1 08.12.2015 Verfasser/in Bera tungsf o l ge Aktenzeichen Berthold, Ragna 20064301 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit

Mehr

Beratung im Drucksache Nr. 178/2014

Beratung im Drucksache Nr. 178/2014 Fachbereich : F1.2 Aktenzeichen : F1.2-20-23-10 Datum : 28.10.2014 Vorlage der Verwaltung Beratung im Drucksache 178/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV ; ; ; FA 3/ öffentlich

Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV ; ; ; FA 3/ öffentlich STADT NORDERNEY Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Fachbereich Aktenzeichen Vorlagen-Nr. FB IV 865.30; 022.32; 022.15; 902.01 FA 3/2012 Beratungsfolge TOP-Nr. Öffentlich / nicht Öffentlich Ausschuss für

Mehr

Schmidt und Häuser GmbH. Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen

Schmidt und Häuser GmbH. Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Schmidt und Häuser GmbH Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Seite I. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation 1. Ausgangssituation... 3 2. Rechtsgrundlagen... 4 3. Gesplittete Abwassergebühr...

Mehr

Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 2012 hier: Beratung des Entwurfs

Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 2012 hier: Beratung des Entwurfs Sitzungsvorlage Nr. VIII/529.1 X öffentlich nichtöffentlich Amt Abwasser Berichterstatter/Berichterstatterin Kaufm. Betriebsleiterin Anja Jacob Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin Anja Jacob Beratungsfolge

Mehr

Stadt Bad Liebenzell Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2

Stadt Bad Liebenzell Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2 Stadt Bad Liebenzell Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1 Inhaltsverzeichnis A. Erläuterungen Vorbemerkungen Seite 2 Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9 B. Kalkulation Gebührenübersicht

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R G E M E I N D E H O H E N S T E I N - H E S S E N G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N W A S S E R V E R S O R G U N G H A U S H A L T S J A H R 2 0 1 4-2 0 1 6 Ihr kompetenter

Mehr

G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N

G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N GEMEINDE ACHSTETTEN Landkreis Biberach G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N Gemeindliche Kindergärten 2015/2016/2017 Kalkulation vom 03.06.15 Anzahl der Seiten: 14 Gemeinde Achstetten Seite 2/14 I. Vorbemerkungen

Mehr

Beratung im Drucksache Nr. 151/2016

Beratung im Drucksache Nr. 151/2016 Fachbereich : F1.2 Aktenzeichen : F1.2-20-23-10 Datum : 18.11.2016 Vorlage der Verwaltung Beratung im Drucksache 151/2016 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2

Stadt Bietigheim-Bissingen Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1. Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Seite 2 Stadt Bietigheim-Bissingen Gebührenkalkulation Friedhofswesen Seite 1 Inhaltsverzeichnis A. Erläuterungen Vorbemerkungen Seite 2 Grundlagen der Gebührenkalkulation Seite 3-9 B. Kalkulation Gebührenübersicht

Mehr

H E Y D E R + P A R T N E R

H E Y D E R + P A R T N E R H E Y D E R + P A R T N E R Z W E C K V E R B A N D L A I E RN G E B Ü H R E N K A L K U L A T I O N G E T R E N N T E A B W A S S E R G E B Ü H R W I R T S C H A F T S J A H R 2 0 1 6 Ihr kompetenter

Mehr

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020 08.11.2017 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020 Inhalt Ausgangssituation/Beauftragung... 3 Rechtsgrundlagen... 3 Öffentliche Einrichtung... 3 Varianten der Verbrauchsgebühren...

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Blatt 100 N I E D E R S C H R I F T über die öffentlichen Verhandlungen des Verwaltungsausschusses am 05. Dezember 2011 im Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr, Ende: 18.45 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister

Mehr

Gebührbedarfberechnung Einführung Workshop Okt.-Nov Kassel Dozent: Hubert Bechstein. Hubert Bechstein 1

Gebührbedarfberechnung Einführung Workshop Okt.-Nov Kassel Dozent: Hubert Bechstein. Hubert Bechstein 1 Gebührbedarfberechnung Einführung Workshop Okt.-Nov. 2006 Kassel Dozent: Hubert Bechstein Hubert Bechstein 1 Einführung in die Gebührenbedarfsberechnung Rechtsgrundlagen: 19, 20 Hessische Gemeindeordnung

Mehr

Kämmerertagung

Kämmerertagung Kämmerertagung 03.12.2018 Grundsätzlich alle kommunalen öffentlichen Einrichtungen, die in der Regel mit Entgelten finanziert werden und kein kaufmännisches Rechnungswesen anwenden. Auf den Deckungsgrad

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 06 Umwelt- und Naturschutzamt Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt -Abfallgebührensatzung

Mehr

GPA-Mitteilung 18/2001

GPA-Mitteilung 18/2001 GPA-Mitteilung 18/2001 Az. 969.40 01.12.2001 Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen nach 9 Abs. 2 Satz 4 KAG 1 Bereits in den GPA-Mitteilungen 8/1990 und 9/1993 haben wir erste grundsätzliche

Mehr

TOP 7 öffentliche Gemeinderatssitzung 24. März 2015

TOP 7 öffentliche Gemeinderatssitzung 24. März 2015 TOP 7 öffentliche Gemeinderatssitzung 24. März 2015 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Jahresrechnung 2014 und für den Haushaltsplan 2016 1 a) Allgemeines Die kalkulatorische Verzinsung

Mehr

S A C H V E R H A L T

S A C H V E R H A L T Amt 62/620 Hi Dem Werkausschuss in öffentlicher Sitzung vorgelegt Betriebskostenabrechnung 2014 - Sachstandsbericht A Jahresergebnis 2014 S A C H V E R H A L T Die Jahresrechnung für die Abwasserbeseitigung

Mehr

Kommunalwerkstatt. 44. Fachtagung

Kommunalwerkstatt. 44. Fachtagung Kommunalwerkstatt 44. Fachtagung 14.04. 17.04.2014 16.04.2014 Rücklagenbildung Wie geht es kalkulatorisch? Gebührenbedarfsberechnung / Gebührenkalkulation Kosten Menge = Gebühr / Einheit Betriebskosten

Mehr

7. Sitzung des Gemeinderates Denzlingen am Gemeinde Denzlingen. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 und2019.

7. Sitzung des Gemeinderates Denzlingen am Gemeinde Denzlingen. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 und2019. 08.11.2017 Gemeinde Denzlingen Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 und2019 Seite 73 Inhalt 1. Ausgangssituation/Beauftragung... 3 2. Rechtsgrundlagen... 3 3. Öffentliche Einrichtung... 3 4. Varianten

Mehr

Kalkulation Abwassergebühren und Starkverschmutzerzuschläge

Kalkulation Abwassergebühren und Starkverschmutzerzuschläge Seite 1 von 9 Vorlage Nr. 95 / 2015 Kalkulation Abwassergebühren und Starkverschmutzerzuschläge Änderung der Abwassersatzung Az: 023.122 - He/Er Amt: Kämmereiamt Datum: 02.10.2015 Beratung Bau- und Umweltausschuss

Mehr

2. Der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

2. Der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Stadtverwaltung Philippsburg SITZUNGSVORLAGE Drucksache-Nr.: Aktenzeichen: Fachdienst: Sachbearbeiter: 184/2017/GR 103.533 - tir Öffentliche Sicherheit Timo Tirolf Neufassung der Satzung über die Benutzung

Mehr

Die Wassergebühr beträgt seit dem 01.01.2008 2,00 /cbm Wasserverbrauch. Die Grund- und Zählergebühr wurde zum 01.01.2001 festgesetzt auf 2,50 /Monat.

Die Wassergebühr beträgt seit dem 01.01.2008 2,00 /cbm Wasserverbrauch. Die Grund- und Zählergebühr wurde zum 01.01.2001 festgesetzt auf 2,50 /Monat. Betrifft: Gebührenkalkulation Wasserversorgung 1. Allgemeines Die Wassergebühr beträgt seit dem 01.01.2008 2,00 /cbm Wasserverbrauch. Die Grund- und Zählergebühr wurde zum 01.01.2001 festgesetzt auf 2,50

Mehr

Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr 05. April 2011 Unternehmensvorstellung: Schmidt und Häuser GmbH Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Ringstraße 13 74226 Nordheim

Mehr

Stadt Kornwestheim. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung

Stadt Kornwestheim. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung Stadt Kornwestheim Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2010-2012 Entwurfsfassung Schneider & Zajontz Kastellstraße 53 74080 Heilbronn Telefon: 07131/392-0

Mehr

24. Mai Gemeinde Engelsbrand

24. Mai Gemeinde Engelsbrand 24. Mai 2013 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation I Abwasser 01.07.2013 bis 31.12.2013 und 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Engelsbrand Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis

Mehr

20 Gr Anlage Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012

20 Gr Anlage Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012 20 Gr Anlage 1 305 Erläuterungsbericht zum BAB für die Märkte für das Jahr 2012 G l i e d e r u n g: 1. Allgemeines 2. Anlagenbeschreibung, Vermögensbewertung 2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Mehr

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Rechtliche Rahmenbedingungen - Referent: Dipl.-Kfm. Joachim Will 23. November 2011 AGENDA Bisherige Rechtsauffassung Neue Rechtsauffassung Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Mehr

Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr 2007

Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr 2007 (V06/071ö) Sitzungsvorlage zu 3 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2006 -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

L'v. ] Nein. ] Pressemitteilung ] Ausführliche Informationen auf der Internetseite (PIäne/Hintergrundwissen etc) ] Bürgerbetenligung durch:

L'v. ] Nein. ] Pressemitteilung ] Ausführliche Informationen auf der Internetseite (PIäne/Hintergrundwissen etc) ] Bürgerbetenligung durch: L'v Vorlage Nr. 176/2017 STA DT WI ESLOCH FBL l. 2 / FGL 241 (Allgemeine Finanzwirtschaft. Aktenzeichen. 700.362 2.11 (Petra Heß Tel.: 84 246 Tagesordnungspunkt: Festseuung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

Mehr

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10. Dezember 2018, um Uhr

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10. Dezember 2018, um Uhr Öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 10. Dezember 2018, um 19.30 Uhr Am kommenden Montag, 10. Dezember 2018, findet um 19.30 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Vereinshaus in der Rheinauhalle

Mehr

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre

Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 09.11.2017 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 2018-2020 Inhalt 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag... 3 2. Rechtsgrundlagen... 3 3. Öffentliche Einrichtung... 3 4. Vorgehensweise...

Mehr

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage

Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: 1.4 Vorlage Nr.: 266/2014 Aktenzeichen: Fachbereich: Rechnungsamt Vorlage vom: 13.06.2014 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 23.06.2014 Gegenstand der Vorlage

Mehr

Information zur Gesplitteten Abwassergebühr

Information zur Gesplitteten Abwassergebühr Information zur Gesplitteten Abwassergebühr 1 Die bislang gängige Vorgehensweise bei der Berechnung der kommunalen Abwassergebühren über den Frischwasserverbrauch wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichtshofs

Mehr

Finanzielle Auswirkungen des Schlauchlinings Kostenvergleichsrechnung Nutzungsdauer Bilanz Gebührenbedarfsrechnung Beitragsberechnung

Finanzielle Auswirkungen des Schlauchlinings Kostenvergleichsrechnung Nutzungsdauer Bilanz Gebührenbedarfsrechnung Beitragsberechnung Kostenvergleichsrechnung Nutzungsdauer Bilanz Gebührenbedarfsrechnung Beitragsberechnung Folie 1 Folie 2 Nutzungsdauer Kostenvergleich Bilanz Beitrag Gebühr Folie 3 Das Schlauchlining in der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

ERLÄUTERUNGSBERICHT. Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Jahre 2014 bis Stadt Balingen

ERLÄUTERUNGSBERICHT. Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Jahre 2014 bis Stadt Balingen ERLÄUTERUNGSBERICHT Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Jahre 2014 bis 2018 Stadt Balingen Dr. Pecher AG Klinkerweg 5 40699 Erkrath www.pecher.de Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Abfallgebührenkalkulation 2014 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Benutzungsordnung des Landkreises Karlsruhe

Abfallgebührenkalkulation 2014 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Benutzungsordnung des Landkreises Karlsruhe Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Az.: 43.12; 43.12007-720.271; 012.31-1889890 Sitzungsvorlage 42/2013 Abfallgebührenkalkulation 2014 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Benutzungsordnung des

Mehr

öffentlich Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

öffentlich Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Amt: Kämmerei Aktenzeichen: 752.031 Vorlage Nr.:45/2010 öffentlich Sachbearbeiter: Herr Immel Stichwort: Friedhofsatzung Sitzungstermin: VA/TA am 08.07.2010 Tagesordnungspunkt: Änderung

Mehr

Stadt Ratingen Der Bürgermeister -Tiefbauamt- Einführung der getrennten Abwassergebühr

Stadt Ratingen Der Bürgermeister -Tiefbauamt- Einführung der getrennten Abwassergebühr Einführung der getrennten Abwassergebühr In der Stadt Ratingen werden seit dem 01.01.2007 die Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt abgerechnet. 1 Zusammensetzung des Abwassers

Mehr

Fragen an die Verbandsversammlung des WAV am

Fragen an die Verbandsversammlung des WAV am Fragen an die Verbandsversammlung des WAV am 19.11.2013 Sie beschließen in der Verbandsversammlung am 19.11.2013 die Gebührennachkalkulation 2012 und die Vorkalkulation 2014 und den Wirtschaftsplan 2014,

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 7 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 7 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 7 Neubrandenburg X öffentlich Sitzungsdatum: 10.12.15 Drucksachen-Nr.: VI/397 Beschluss-Nr.: 259/14/15 Beschlussdatum: 10.12.15 Gegenstand: Gebührenkalkulation zur Satzung der

Mehr

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 18.01.2017 Neufassung der Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) am 19.01.2017

Mehr

GPA-Mitteilung 14/2003

GPA-Mitteilung 14/2003 GPA-Mitteilung 14/2003 Az. 752.04 01.12.2003 Kalkulation von Grabnutzungsgebühren für Urnenwände Allgemeine Erläuterungen und ein Beispiel für die Kalkulation von Grabnutzungsgebühren für Erdgräber enthält

Mehr

Gebührenkalkulation 2011/12 Märkte der Stadt Quedlinburg

Gebührenkalkulation 2011/12 Märkte der Stadt Quedlinburg Anlage 2 Gebührenkalkulation 2011/12 Märkte der Stadt Quedlinburg Grundlage der Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 und 2012 bilden die Kostenrechnungen 2008 und 2009 sowie der Ausgleich ungedeckter

Mehr

Markt Dinkelscherben

Markt Dinkelscherben Markt Dinkelscherben Betriebsabrechnungen 2014-2015 vorläufige Betriebsabrechnung 2016 Kalkulation der Benutzungsgebühren 2017-2018 für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung Schneider & Zajontz

Mehr

17. Februar Gemeinde Iffezheim

17. Februar Gemeinde Iffezheim 17. Februar 2014 Gemeinde Iffezheim Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung I Abwasser für die Jahre 2008 bis 2012 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gemeinde Cleebronn Fragestunde Es gab keine Fragen und Anregungen von Einwohnern.

Gemeinde Cleebronn Fragestunde Es gab keine Fragen und Anregungen von Einwohnern. Aus dem Gemeinderat Bericht aus der Sitzung vom 21. Oktober 2016 Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Vogl und 10 Gemeinderäte, 3 Besucher, Herr Krautzberger und Herr Halbauer, Frau Slowik, jeweils Landratsamt

Mehr

Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Kalkulationsperiode 2017/2018

Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Kalkulationsperiode 2017/2018 Anlage 2 zur DS: 64/2016 Kalkulation der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die Kalkulationsperiode 2017/2018 Vorbemerkung: Gemäß 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

Mehr

Gebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst

Gebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung Drucksache Nr. 2075 Stand: 24.10.2016 Gebührenbedarfsberechnung 2017 Straßenreinigung/ Winterdienst 90-1 Zentrale Dienste/Abteilung Grundabgaben 90-104/ 24. 10.2016 Gebührenbedarfsberechnung

Mehr

17. Februar Gemeinde Iffezheim

17. Februar Gemeinde Iffezheim 17. Februar 2014 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation I Abwasser 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag...

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats vom 24. April 2012

NIEDERSCHRIFT. über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats vom 24. April 2012 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderats vom 24. April 2012 16 Bürgerfragestunde Der Vorsitzende begrüßt zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats. 1.) Gedenken an den verstorbenen

Mehr

Gemeinde Löchgau. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2010 bis 2012

Gemeinde Löchgau. Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2010 bis 2012 Gemeinde Löchgau Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2010 bis 2012 Schneider & Zajontz Kastellstraße 53 74080 Heilbronn Telefon: 07131/392-0 Telefax: 07131/392-149

Mehr

21. November Gemeinde Iffezheim

21. November Gemeinde Iffezheim 21. November 2013 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation I Abwasser 01.01.2014 bis 31.12.2014 Gemeinde Iffezheim Gebührenkalkulation Abwasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag...

Mehr

Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal

Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal Möglichkeiten der Beitrags- und Gebührenerhebung bei dezentraler Abwasserentsorgung Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal Beim Ausbau der Abwasserentsorgung lag das Hauptaugenmerk vor bis

Mehr

Altes Schulhaus. Ostalbkreis

Altes Schulhaus. Ostalbkreis Ostalbkreis Gebührenordnung für das Gebäude Altes Schulhaus vom 22. Juni 1998 in der Fassung der Änderrungssatzung vom 19. April 2000 sowie der Euro-Anpassungs-Satzung vom 23. März 2001, In Kraft getreten

Mehr

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung Vorlage Stadtwerke 180/2016 Eigenbetrieb Stadtwerke Geschäftszeichen: 07.11.2016 Ältestenrat 14.11.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für Technik und Umwelt 23.11.2016 öffentlich Beratung Gemeinderat

Mehr

Große Kreisstadt Zittau. Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasser bis 2021

Große Kreisstadt Zittau. Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasser bis 2021 19.07.2016 Große Kreisstadt Zittau Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasser 2017 bis 2021 Inhalt 1. Ausgangssituation/ Beratungsauftrag... 3 2. Rechtsgrundlagen... 4 3. Vorgehensweise... 4

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage GR 60/2016 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation

Anlage 3 zur Vorlage GR 60/2016 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation Anlage 3 zur Vorlage GR 60/2016 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation Stadt Bietigheim-Bissingen Gebührenkalkulation tageseinrichtungen Seite 2 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag...

Mehr

18. Oktober Große Kreisstadt Zittau. Gebührennachkalkulation I Abwasser für die Jahre 2010 und

18. Oktober Große Kreisstadt Zittau. Gebührennachkalkulation I Abwasser für die Jahre 2010 und 18. Oktober 2013 Große Kreisstadt Zittau Gebührennachkalkulation I Abwasser für die Jahre 2010 und 2011-2013 Gebührenkalkulation I Abwasser für die Jahre 2014-2016 Große Kreisstadt Zittau Gebührenkalkulation

Mehr

B/1.2.1/1-10 Betriebssatzung des Abwasserwerks der Kreisstadt Saarlouis in der Fassung des 4. Nachtrages vom

B/1.2.1/1-10 Betriebssatzung des Abwasserwerks der Kreisstadt Saarlouis in der Fassung des 4. Nachtrages vom B/1.2.1/1-10 Betriebssatzung des Abwasserwerks der Kreisstadt Saarlouis in der Fassung des 4. Nachtrages vom 09.02.2006 Auf Grund der 12 Abs. 1, 108 Abs. 2 und 109 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz

Mehr

Kalkulation zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr für den Zeitraum bis

Kalkulation zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr für den Zeitraum bis Anlage 3 Kalkulation zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 1. Definition der öffentlichen Einrichtung ( 9 Abs. 2 SächsKAG): Die Stadt Zwickau betreibt die

Mehr

Muster-Dienstanweisung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für kostenrechnende Einrichtungen

Muster-Dienstanweisung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für kostenrechnende Einrichtungen Muster-Dienstanweisung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für kostenrechnende Einrichtungen Vorbemerkung Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH) hat bei seinen überörtlichen Prüfungen in

Mehr

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. - Überörtliche Kommunalprüfung -

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. - Überörtliche Kommunalprüfung - Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Überörtliche Kommunalprüfung - Kommunalbericht 2017 Kommunalbericht der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Überörtliche

Mehr

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Lappersdorf (Gebührensatzung GS) vom 18. Oktober Gebührenerhebung

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Lappersdorf (Gebührensatzung GS) vom 18. Oktober Gebührenerhebung Aufgrund des Art. 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Lappersdorf den Gebührenteil der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 17. September 1991, in der Fassung der

Mehr

Gesplittete Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr Gesplittete Abwassergebühr Gemeinde Berglen Juni 2013 Bei der Umstellung wird die Gemeinde Berglen unterstützt durch die Heyder + Partner GmbH aus Tübingen. ÜBERSICHT Gesetzliche Regelung und Rechtsprechung

Mehr

Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern

Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern Praxiskommentar und Satzungsmuster mit Erläuterungen von Dr. Juliane Thimet Grundwerk mit 69. Ergänzungslieferung jehle Heidelberg Verlag C.H. Beck im Internet:

Mehr

Gesplittete Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr Gesplittete Satzungs- und Gebührenrecht Anrede, Titel, Vortragender Verwaltungsdirektorin Birgit Wagner Firmierung Hessischer Städte- und Gemeindebund Einführung der gesplitteten Was kommt danach? Gesplittete

Mehr

Ausschuss für Umwelt und Technik

Ausschuss für Umwelt und Technik Ausschuss für Umwelt und Technik 07.12.2015 TOP 2 Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Neufestsetzung der Abwassergebühr zum 01.01.2016 1. Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr für die

Mehr

Einladung. Tagesordnung

Einladung. Tagesordnung Weiden i.d.opf. 06.11.2018 Einladung für die am Dienstag 20.11.2018 um 14:30 Uhr stattfindende 1. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Konferenzraum I der Max-Reger-Halle. Tagesordnung

Mehr

Gesplitteten Abwassergebühr

Gesplitteten Abwassergebühr Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr Sitzungsvorlage 1. Allgemeine Einführung 2. Voraussichtliche Gebühr 1. Allgemeine Einführung Informationen Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Bei der gesplitteten

Mehr

Auszug aus der Niederschrift

Auszug aus der Niederschrift Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 9. Oktober 2017 Tagesordnung 1. Fragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die e Verhandlung des

Mehr

Die Kostenrechnung in der Kanalsanierung

Die Kostenrechnung in der Kanalsanierung Kostenvergleichsrechnung Nutzungsdauer Bilanz Gebührenbedarfsrechnung Beitragsberechnung Folie 1 Die Kostenrechnung in der Kanalsanierung Folie 2 Kostenvergleich Nutzungsdauer Bilanz Gebühr Beitrag Folie

Mehr

Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung 2018

Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung 2018 Anlage 3, Seite 1 zu B-179/2017 Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung 2018 1. Erläuterungen zur Kalkulation... 2 1.1 Ausgangssituation und Zielstellung...2 1.2 Frontmetermaßstab...2 1.3 Kosten...3

Mehr

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Gemeinderat-Drucksache Nr. 094/14 Sitzung vom 18.09.2014 Tagesordnungspunkt 4. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Der Gemeinde sind und werden nun erneut

Mehr

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung Vorlage 2013 Nr. 200/1 Entwässerung Geschäftszeichen: 81 Bei 04. November 2013 GR 20.11.2013 ö Beschluss Thema Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung Beschlussantrag 1. Die Berechnung

Mehr

Vorlage Nr. 129/2011

Vorlage Nr. 129/2011 Vorlage Nr. 129/2011 - FB 2-3/Str - Rees, den 15.11.2011 Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung

Mehr

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister FVSA Az VA vom Rat

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister FVSA Az VA vom Rat Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 29.11.2011 FVSA Az. 81 11 03 05.12.2011 VA vom 18.11.2011 15.12.2011 Rat Vorlage Nr. 77/2011 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung

Mehr

Betriebssatzung. des Bauhof- und Friedhofsbetriebes der Gemeinde Kirkel

Betriebssatzung. des Bauhof- und Friedhofsbetriebes der Gemeinde Kirkel 1 Betriebssatzung des Bauhof- und Friedhofsbetriebes der Gemeinde Kirkel Aufgrund der 12 Abs. 1, 108 Abs. 2 und 109 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Änderungen bei der preisrechtlichen Genehmigung der Allgemeinen Tarifpreise eines Stromversorgungsunternehmens in Bayern

Änderungen bei der preisrechtlichen Genehmigung der Allgemeinen Tarifpreise eines Stromversorgungsunternehmens in Bayern Änderungen bei der preisrechtlichen Genehmigung der Allgemeinen Tarifpreise eines Stromversorgungsunternehmens in Bayern Verfasser: Herbert Bolte Inhaltsübersicht Seite 1. Betriebszweigbilanz 60 2. Kalkulatorische

Mehr

4) Die an die Kunden der Stadtwerke Asperg abgegebene Wassermenge im Jahr 2009 wird auf 650.000 m 3 prognostiziert.

4) Die an die Kunden der Stadtwerke Asperg abgegebene Wassermenge im Jahr 2009 wird auf 650.000 m 3 prognostiziert. Vorlage Nr.: GR 75 /2008 Az.: 815.30 zur Sitzung des Auszüge: II (3), GEMEINDERATS öffentlich am 18.11.2008 Sachbearbeiter: Manfred Linder, Armin Huttenlocher, Daniel Schreiber Festsetzung des Wasserzinses

Mehr

Stadt Markgröningen Vorlage Nr. 182/2014

Stadt Markgröningen Vorlage Nr. 182/2014 Stadt Markgröningen Vorlage Nr. 182/2014 27.08.2014 Fachbereich: Interner Service Fachgebiet: Finanzen Az.: 815.90; 022.30; 022.3; 023.12 Rudolf Kürner Bürgermeister Gremium Sitzung am Status Beratungszweck

Mehr