4) Die an die Kunden der Stadtwerke Asperg abgegebene Wassermenge im Jahr 2009 wird auf m 3 prognostiziert.
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1 Vorlage Nr.: GR 75 /2008 Az.: zur Sitzung des Auszüge: II (3), GEMEINDERATS öffentlich am Sachbearbeiter: Manfred Linder, Armin Huttenlocher, Daniel Schreiber Festsetzung des Wasserzinses (Verbrauchsgebühr je cbm) und der Grundgebühren für Wasserzähler für das Jahr 2009 und Änderung der Wasserversorgungssatzung Beschlussantrag: 1) Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 wird zugestimmt. 2) Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt. Die geplanten Neuzugänge des Jahres 2009 werden linear abgeschrieben. Die kalkulatorischen Zinsen werden mithilfe der Restbuchwertbethode ermittelt. 3) Den Prognosen und Schätzungen in der Kalkulation wird zugestimmt. 4) Die an die Kunden der Stadtwerke Asperg abgegebene Wassermenge im Jahr 2009 wird auf m 3 prognostiziert. 5) Dem Kalkulationszeitraum für das Jahr 2009 wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Kalkulation auf maximal fünf Jahre abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht. 6) Die Stadtwerke Asperg beziehen ihr Wasser von den Zweckverbänden Bodensee- und Landeswasserversorgung, sowie der Stadtwerke Ludwigsburg GmbH. Es wird für alle Versorgungsbezirke der Stadtwerke Asperg ein einheitlicher Wasserzins (Verbrauchsgebühr pro m 3 ) festgesetzt. 7) Auf Grundlage der Gebührenkalkulation wird der einheitliche Wasserzins, ab dem 1. Januar 2009 auf: netto 1,70 Euro festgelegt. 8) Auf Grundlage der Gebührenkalkulation wird die monatliche Grundgebühr ab dem 1. Januar 2009 je nach Zählergröße wie folgt unverändert festgelegt: -1-
2 Nenndurchfluss (Qn) Maximaldurchfluss Grundpreis pro (Qmax) Monat netto in m³/h in m³ / h in Euro/ Monat Bis Qn 2,5 Qmax 5 2,00 Bis Qn 6 Qmax 12 2,50 Bis Qn 10 Qmax 20 3,00 Bis Qn 15 Qmax 30 5,00 Bis Qn 40 Qmax 80 6,00 Bis Qn 60 Qmax 120 6,50 Standrohzähler bis Qn 6 Qmax 12 11,00 2 9) Die Bereitstellungsgebühr ab dem 1. Januar 2009 wird unverändert auf netto 0,75 Euro je m 3 festgelegt. 10) Die Wasserversorgungssatzung der Stadt Asperg wird wie folgt geändert. Aufgrund der 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie der 2, 8 Abs. 2, 13, 20, und 42 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat der Stadt Asperg am 18. November 2008 die Wasserversorgungssatzung der Stadt Asperg vom , zuletzt geändert am 13. Dezember 2005, wie folgt geändert: 35 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,40 Euro ( 28). 42 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge ( 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter Netto 1,70 Euro. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Netto 1,70 Euro. (3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (einschl. Grundgebühr gem. 41) pro Kubikmeter Netto 1,70 Euro. 55 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzungsänderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft. Asperg, den gez. Ulrich Storer Bürgermeister Hinweis: Die Änderungen der Wasserversorgungssatzung sind unterstrichen.
3 3 Sachvortrag und Begründung: Die Änderung des Beitragssatzes in 35 soll mit der fortgeschriebenen Globalberechnung (siehe Tagesordnungspunkt 3 ) beschlossen werden und ist deshalb im Beschlussantrag über die Satzungsänderung enthalten. 1. Kostenermittlung Zur Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für die Gebührenkalkulation des Jahres 2009 wurden die Kostenansätze aus dem Wirtschaftsplanentwurf 2009 entnommen. Die Ansätze sind soweit als möglich berechnet, ansonsten auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus Vorjahren geschätzt. Die Abschreibungen für das Jahr 2009 wurden in der Kalkulation linear, nach den jeweils gültigen amtlichen AfA-Sätzen (Anschaffung für Abnutzung) berechnet. Beim Rohrnetz und den Hausanschlussleitungen wurde ein linearer AfA-Satz von 2,5 %, bei den Speicheranlagen 4 % und den Wasserzählern 6,66 % angesetzt. Den Abschreibungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- und Herstellungskosten netto zwischen 150 und Euro) wurde ein linearer AfA- Satz von 20 % zu Grunde gelegt. Die Geschäfts- und Betriebsgebäude, die Maschinen, sowie die Betriebsausstattung werden im Jahr 2009 vollständig abgeschrieben sein. Für diese Anlagegüter wurden deshalb keine kalkulatorischen Abschreibungen und keine kalkulatorischen Zinsen in die Gebührenkalkulation mit einbezogen. Die bis zum eingegangenen Ertragszuschüsse werden jährlich mit 5% aufgelöst. Aufgrund von Änderungen im Steuerrecht sind alle, nach diesem Zeitpunkt vereinnahmten Ertragszuschüsse, vollständig und erfolgswirksam in dem Jahr, indem sie entstehen, aufzulösen. Die kalkulatorischen Zinsen wurden anhand eines Mischzinssatzes in Höhe von 5,5% berechnet. Die monatlichen Grundgebühren für die Wasserzähler wurden nach der, vom Gemeindetag Baden- Württemberg vorgeschlagenen Methode kalkuliert. 2. Ermessensentscheidungen Der Gemeinderat hat in folgenden Bereichen Ermessensentscheidungen zu treffen: - Höhe der Verbrauchsgebühr und der Grundgebühren für die Wasserzähler - Höhe der Einstellung gebührenfähiger Kosten - Erhebung einer einheitlichen Gebühr für verschiedene Einzugsgebiete - Abschreibungsmethode und die Höhe des Anlagekapitals - Höhe der Abschreibungssätze - Methode zur Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes - Höhe der Auflösung von Ertragszuschüssen - Schätzung der Wasserbezugs- und Wasserverkaufsmengen - Kalkulationszeitraum (max. fünf Jahre) - Festlegung des Fixkostensatzes, der von den Zählergrundgebühren abgedeckt werden soll - Verwendung von Gewinnen aus Vorjahren
4 3. Kalkulation für das Jahr Kalkulation der monatlichen Grundgebühren für die Wasserzähler im Jahr 2009 Durch die Grundgebühren dürfen maximal 25% der Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der Wasserzähler, sowie die Kosten für die Bereitstellung und Vorhaltung des Wassers eingerechnet werden (Fixkosten). Berechnung der Fixkosten 2009 Wasserversorgung 4 Festkostenumlage Landeswasserversorgung (25,0 l/sec x 2.931,00 1 Euro) Festkostenumlage Bodenseewasserversorgung (27,0 l/sec x 2.912,00 2 Euro) In Euro , ,00 3 Personalkosten Wasserversorgung ,00 4 Unterhaltung Wasserspeicher ,00 5 Unterhaltung Rohrnetz ,00 6 Unterhaltung Hausanschlüsse ,00 7 Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (Teilw. für die Werke tätige Mitarbeiter u. Raumkosten) ,00 8 Prüfung und Beratung 4.000,00 9 Versicherungen 4.000,00 10 Abschreibungen (linear incl. Verluste aus Anlagenabgängen) ,00 11 Verzinsung Anlagekapital (Restbuchwertmethode) ,00 Summe Fixkosten Wasserversorgung ,00 Fixkosten Obergrenze für die Grundgebühren (25%) ,75 abzüglich Einnahmen Hebedaten und sonst. Einnahmen Summe, durch Grundgebühr abzudeckender Fixkostenanteil ,75
5 5 Ab 1. Januar 2009 sollen die Grundgebühren wie folgt, unverändert (seit ) gelten: Zählergröße in m³/h Nennleistung in m³ Zählergebühr ab netto je Zähler und Monat in Euro Privat und Industrie Qn 2,5 2,00 Qn 6,0 2,50 Qn 10,0 3,00 Qn 15,0 5,00 Qn 40,0 6,00 Qn 60,0 6,50 Standrohrzähler Qn 6,0 11,00 Stadt Asperg Qn 2,5 2,00 Qn 6,0 2,50 Qn 10,0 3,00 Qn 15,0 5,00 Qn 40,0 6,00 Qn 60,0 6,50 Standrohrzähler Qn 6,0 11,00 Berechnung, des durch die Zählergebühren gedeckten Fixkostenanteils: Zählergröße in m³/h Nennleistung in m³ Stück Zählergebühr je Zählergröße und Monat in Euro Einnahmen je Zählerart und Jahr in Euro Privat und Industrie Qn 2, , ,00 Qn 6, , ,00 Qn 10,0 18 3,00 648,00 Qn 15,0 4 5,00 240,00 Qn 40,0 1 6,00 72,00 Qn 60,0-6,50 - Standrohrzählerl Qn 6,0 1 11,00 132,00 Gesamt ,00 Stadt Asperg Qn 2,5 42 2, ,00 Qn 6,0 8 2,50 240,00 Qn 10,0 10 3,00 360,00 Qn 15,0 2 5,00 120,00 Qn 40,0 1 6,00 72,00 Qn 60,0-6,50 - Standrohrzähler 6,0-11,00 - Gesamt ,00 Summe Gesamt ,00 Werden die Grundgebühren wie oben aufgeführt festgesetzt, so werden 8,4 % der Fixkosten durch die Zählergebühren gedeckt (zulässig sind 25%). Die Berechnung der kostendeckenden Grundgebühren für die Wasserzähler liegt als Anlage bei.
6 3.2 Kalkulation der Verbrauchsgebühr (Wasserzins) für das Jahr 2009 I) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Betriebsaufwendungen Wasserbezugskosten 6 Jahr 2009 in Euro Bodenseewasservers ,00 Landeswasservers ,00 Stadtwerke Ludwigsburg GmbH ,00 Gesamte Bezugskosten ,00 Personalausgaben + Beschäftigungsentgelte ,00 Wasserproben 1.000,00 Unterhaltungsaufwand Netz ,00 Unterhaltungsaufwand Hausanschlüsse ,00 Unterhaltungsaufwand Zähler ,00 Unterhaltungsaufwand Wasserspeicher ,00 Unterhaltungsaufwand Bauhof 4.000,00 Stromverbrauch 5.000,00 Bezogene Leistungen (techn. Betriebsf. u. Entgelt Durchl.) ,00 Verluste aus Anlagenabgängen ,00 Versicherungen u. Unterhaltung baul. Anlagen 4.000,00 Prüfung u. Beratung, Bürobedarf 4.500,00 Sachbedarf Verbrauchabrechnung ,00 Sonst. betriebl. Aufwand ,00 Rabatte an Stadt - Verwaltungskostenbeitrag ,00 Steuern ,00 Kapitalverzinsung (kalkulatorischer Zins 5,5 %)*** ,00 Abschreibungen, linear ,00 Summe Betriebsaufwendungen ,00 Betriebserträge Ersätze u. sonst. Erlöse ,00 Rabatte an Stadt - Auflösung Ertragszuschüsse ,00 Aktivierte Eigenleistungen - Summe Erträge ,00 Summe Gebührenbedarf ,00 II) Ermittlung der Verbrauchsgebühr Gebührenbedarf ,00./. abzügl. bereits durch Grundgebühren gedeckte Kosten ,00 Verbleibende, durch Verbrauchsgebühren abzudeckende Kosten ,00 Prognose Wasserverkauf in m³ für das Jahr Gebührenobergrenze Verbrauchsgebühr pro cbm 1,85 Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen die Verbrauchsgebühr (Wasserzins) je cbm wie folgt festzusetzen: *** wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausgewiesen 1,70
7 7 Nach 12 Abs.3 EigBG soll der Eigenbetrieb eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften. In der Kalkulation wird das gesamte Anlagekapital, ohne Rücksicht darauf, ob es mit Eigenmitteln oder Darlehen finanziert wurde, verzinst (kalkulatorische Zinsen). Die kalkulatorischen Zinsen wurden nach der Restbuchwertmethode durch Verwendung eines kalkulatorischen Mischzinssatz von 5,5 % ermittelt. Sie betragen Euro. Bei der Gewinnermittlung im Erfolgsplan des Wirtschaftsplans 2009 werden dagegen nur die tatsächlichen Zinsen für Darlehen in Höhe von Euro veranschlagt. Bei einer Verbrauchsgebühr von 1,85 Euro/m 3 (Gebührenobergrenze) würde im Wirtschaftsplan ein Gewinn in Höhe von ca Euro entstehen. Aus dem erwirtschafteten Gewinn sind Steuern sowie eine Konzessionsabgabe abzuführen. Die Erwirtschaftung eines Gewinns bei einem öffentlichen Unternehmen ist zulässig. Nach 14 Abs.1 Satz 2 KAG können Versorgungsunternehmen einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. Zur Entlastung der Gebührenschuldner sollte die Verbrauchsgebühr je m 3 auf 1,70 Euro/m 3 (netto) festgesetzt werden. Dadurch ergibt sich für das Jahr 2009 ein prognostizierter Gewinn in Höhe von Euro. 3.3 Kalkulation der monatlichen Bereitstellungsgebühr im Jahr 2009 Die Stadt Asperg betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Stadtwerke Asperg. Zweck des Eigenbetriebes ist die Versorgung des Stadtgebietes Asperg, aller Einwohner und Betriebe mit Trinkwasser. Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtgebietes entstehen den Stadtwerken Asperg Kosten. Diese werden durch die Erhebung eines Wasserzinses sowie Grundgebühren für die Wasserzähler gedeckt. Erfolgt die Trinkwasserversorgung von Privatpersonen oder Firmen aus eigenen, privaten Wasserversorgungsanlagen (Brunnen), so erheben die Stadtwerke Asperg hierauf keine Wasserversorgungsgebühren. Die Stadtwerke halten jedoch für den Notfall, sollte die private Wasserversorgung zur Bedarfsdeckung nicht ausreichen, die erforderliche Wassermenge bereit. Hierfür wird eine Bereitstellungsgebühr erhoben. Die Bereitstellung wird anhand der Kosten für die Vorhaltung und Bereitstellung festgesetzt. Die Bereitstellungsgebühr wird nach einer Formel des Deutschen Verbandes der Gas- und Wasserwerke e.v. DVGW berechnet. A Plj Ä xf F Es bedeuten dabei: P lj A F f = Jährliche Bereitstellungsgebühr = Kalkulatorische Kosten (Summe der Kosten des Wasserversorgungsunternehmen (WVU) für den Kapitaldienst der gesamten Anlage - kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen) = Jährlich geförderte Wassermenge des WVU in Kubikmeter (m³) = Jährlich geförderte Wassermenge aus der Eigenwasserversorgungsanlage des Gebührenpflichtigen
8 8 Kalkulation der Bereitstellungsgebühr: Auf der Grundlage der vorstehenden Kalkulation für die Verbrauchsgebühr (Wasserzins) 2009, ergibt sich folgende Berechnung der Bereitstellungsgebühr je m 3 für das Jahr 2009: Abschreibungen 2009 Wasserversorgung ,00 zuzügl. Verzinsung des Anlagekapitals 2009 (kalkulatorische Zinsen) ,00 = gesamte Kapitalkosten ,00 Prognostizierter Wasserbezug der Stadtwerke Asperg 2009 in cbm: Bereitstellungegebühr (Kapitalkosten / Wasserbezug): 0,75 Die Verwaltung schlägt vor, die Bereitstellungsgebühr für das Jahr 2009 unverändert auf netto 0,75 Euro je m 3 festzulegen.
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