TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E. Zur Beratung an: Finanzausschuss am
|
|
- Berthold Martin
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E öffentlich Amt: Rechnungsamt / Ka Zur Beratung an: Finanzausschuss am Zur Beratung an: Gemeinderat am Zur Entscheidung an: Gemeinderat am I. Tagesordnungspunkt: Erlass des Wirtschaftsplanes 2015 der Sonderrechnung Wasserwerk II. Beschlussvorschlag: Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan für das Jahr 2015 wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja Enthaltungen Nein III. Sachverhalt: Der Erfolgsplan der Sonderrechnung Wasserwerk wurde im Rahmen der Beratung und Festsetzung der Wassergebühr für das Jahr 2015 in der Finanzausschusssitzung am und in der Gemeinderatssitzung am ausführlich besprochen. Über Zahlen des Erfolgsplanes sollte deshalb nicht mehr diskutiert werden, ansonsten wäre die Gebührenkalkulation hinfällig. Im Erfolgsplan sind folgende Erträge und Aufwendungen eingeplant: Erträge: - Verkaufserlöse Auflösung Ertragszuschüsse Aktivierte Eigenleistungen Kostenersätze sonstige Erträge Jahresverlust 0 Erträge insgesamt:
2 -2- Aufwendungen: - betrieblicher Aufwand Fahrzeugunterhaltung Netzunterhaltung Wasserpfennig Löhne Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand Zinsen Steuern Jahresgewinn 0 Aufwendungen insgesamt: Der Vermögensplan sieht folgende Ausgaben und Einnahmen vor: Ausgaben: - Erkundung neuer Gewinnungsanlagen im Gewann Kaisersgrün und Gewann Johanniterwald, -- Planungs- und Verfahrenskosten -- Kosten für Pumpversuche Neubau von Hausanschlüssen Ortsnetzerweiterung Herbolzheim Hauptinstandsetzung i.z. der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen Stadtkern/Hauptstr. -- Duttenstein-, Kaisermann- und Steckenstraße Messeinrichtungen Maschinen und Geräte Tilgung von Krediten Auflösung von Ertragszuschüssen Jahresverlust Gesamtausgaben: Die Ausgaben des Vermögensplanes sollen wie folgt finanziert werden: - Abschreibungen Wasserversorgungsbeiträge Kostenersätze Hausanschlüsse Kreditaufnahme Deckungsmittelüberhang Gesamteinnahmen: Im Vermögensplan des Wirtschaftjahres 2015 sind Ausgaben in Höhe von vorgesehen. Von diesen entfallen auf Investitionen , auf die Schuldentilgung und auf die Auflösung von Ertragszuschüssen
3 -3- Im Wirtschaftsjahr 2015 sind erneut Mittel für die neuen Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen Kaisersgrün und neu Johanniterwald enthalten. Für Planungskosten, Verfahrenskosten und Kosten für Pumpversuche sind veranschlagt. Mit dieser neuen Gewinnungsanlage soll, nach ihrer Fertigstellung, die Wassergewinnung und die Wasserqualität der Stadt Herbolzheim optimiert werden. Für den Neubau von Hausanschlüssen wird im Wirtschaftsjahr 2015 von einem Betrag in Höhe von ausgegangen. Für die Erweiterung des Ortsnetzes Herbolzheim im Zuge der Sanierung, der Erneuerung und der Erweiterung der Ortskanalisation, sind Investitionen des Wasserversorgungsbetriebes in Höhe von eingeplant. Die Stadt Herbolzheim ist seit 2011 mit der Maßnahme Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Stadtkern/Hauptstraße im Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg. Im Zuge von Straßenbaumaßnahmen sollen die Wasserversorgungsanlagen und die Hausanschlüsse in den Seitenstraßen Duttensteinstraße, Kaisermannstraße und Steckenstraße saniert werden. Hierfür sind im Vermögensplan 2015 Mittel in Höhe von eingestellt. Für Messeinrichtungen werden und für Maschinen und Geräte werden insgesamt im Vermögensplan des Jahres 2015 zur Verfügung gestellt. Entsprechend den bestehenden Darlehensverträgen mit verschiedenen Banken, werden im Wirtschaftsjahr 2015 für die Tilgung von Darlehen fällig. Für die Auflösung von Ertragszuschüssen muss im Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Betrag in Höhe von gerechnet werden. Der Vermögensplan des Jahres 2015 ist, wie in den Vorjahren, nicht in der Lage sich selbst zu finanzieren. Zur Finanzierung der geplanten Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von erforderlich. Auf Grund dieser Kreditaufnahme wird sich die Verschuldung des Wasserversorgungsbetriebes erhöhen. Der Schuldenstand wird zum um auf ,90 anwachsen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 255,83 (Einwohnerstand per ). Nach jahrelangen Investitionen in die Leitungsnetzerweiterung durch den Anschluss neuer Baugebiete sowie neuer Gewerbe- und Industriegebiete, wird sich der Wasserversorgungsbetrieb der Stadt Herbolzheim im Wirtschaftsjahr 2015 verstärkt um die Sanierung des Leitungsnetzes und künftig verstärkt um die Optimierung der Wassergewinnung und der Wasserqualität kümmern. Alle Investitionen dieser Art können nur über Kredite finanziert werden, deren Kosten in Form von Zinsen sich letztendlich auf die Wassergebühr auswirken werden.
4 -4- Trotz Investitionen darf der Wasserversorgungsbetrieb der Stadt Herbolzheim sein normales Geschäft, wie Unterhaltung der Versorgungs- und Hausanschlussleitungen, Unterhaltung der Betriebsgebäude usw. nicht vernachlässigen. Gerade die laufende Unterhaltung dieser Einrichtungen war bisher ein Garant für eine niedrige und stabile Wassergebühr des Wasserversorgungsbetriebes der Stadt Herbolzheim. Herbolzheim, den 20. Januar 2015 Ernst Schilling Bürgermeister
5 WASSERVERSORGUNGSBETRIEB der Stadt Herbolzheim Wirtschaftsplan 2015 Der Gemeinderat der Stadt Herbolzheim hat am 10. Februar 2015, entsprechend 14 des Eigenbetriebsgesetzes sowie der 1 bis 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg, folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen: 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird festgesetzt: im Erfolgsplan in den Einnahmen und Ausgaben auf je im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf je der Jahresverlust / Jahresgewinn auf 0 2 Kreditaufnahmen Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2015 auf festgesetzt. 3 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. Herbolzheim, den 10. Februar 2015 Ernst Schilling Bürgermeister
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
MehrGemeindewerke Salem. Nachtragswirtschaftsplan 2012. für den Eigenbetrieb. Gemeindewerke Wasserversorgung
Gemeindewerke Salem Nachtragswirtschaftsplan 2012 für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Wasserversorgung Inhaltsverzeichnis 1. Vorbericht 2. Feststellung des Nachtragswirtschaftsplanes 2012 3. Finanzplan
MehrInformationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2014
Informationen über die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2014 1. Einwohnerfragestunde 2. Abnahme der Niederschrift (öffentlicher Teil) hier: Sitzung des Gemeinderates vom 14.10.2014 3. Kommunale
Mehr1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014
1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015
Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung
MehrH a u s h a l t 2015
H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrStadt Lindau (Bodensee)
Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrWirtschaftsplan. Wirtschaftsjahr 2006
Wirtschaftsplan des ABWASSERBETRIEBES DER STADT REES für das Wirtschaftsjahr 2006 Wirtschaftsplan 2006 Abwasserbetrieb Stadt Rees Inhaltsübersicht I. Wirtschaftsplan II. Erfolgsplan 1. Erlöse 2. Aufwendungen
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015
Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr
1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
MehrAmtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90
Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises
MehrH a u s h a l t 2009
H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung
MehrStadtrat. Sachverhalt in der Anlage Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2016 einschließlich Stellenplan
Amt /Abt.: 20 Az.: 941/F 410.2 Datum: 08.12.2015 Drucksache: 1-102/2015 öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Stadt Lindau (Bodensee) Vorlage für: Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss
MehrVerw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81
Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrNichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014
Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrBekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrWirtschaftsplan. des Eigenbetriebs Wasserversorgung Nufringen
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Nufringen 2013 Feststellung des Wirtschaftsplanes der Sonderrechnung Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
MehrSatzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
MehrWirtschaftsjahr 2010
Wirtschaftsplan des ABWASSERBETRIEBES DER STADT REES für das Wirtschaftsjahr 2010 - Seite 313 - Wirtschaftsplan 2010 Abwasserbetrieb Stadt Rees Inhaltsübersicht I. Wirtschaftsplan II. Erfolgsplan 1. Erlöse
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2014
Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen
MehrHaushaltssatzung. und. Haushaltsplan
Abwasserverband Raum Katlenburg Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2008 Abwasserverband Raum Katlenburg Haushaltssatzung 2008 Aufgrund des 28 der Satzung des Abwasserverbandes Raum Katlenburg vom 29.Februar
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch
MehrVolkshochschule Frankfurt am Main
Allgemeines: Aufgaben: Die Volkshochschule Frankfurt am Main ist eine Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens. Ihre Tätigkeit ist eine Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie gewährleistet
MehrHaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
MehrHaushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010 Der Verbandsgemeinderat hat am 09.12.2009 aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl.
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Mehr-1.4j7.7oo der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -629.600
Haushaltssatzung der Gemeinde Trassenheide für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrunder $$ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Trassenheide
MehrWIRTSCHAFTSPLAN DER WASSERWERKE DER GEMEINDE FRIESENHEIM FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2018 Aufgrund von 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der heute gü
WIRTSCHAFTSPLAN DER WASSERWERKE DER GEMEINDE FRIESENHEIM FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2018 Aufgrund von 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der heute gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 11. Dezember
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten
DS-Nr. 404/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrMitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp
Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009
Anlage 1 zu DS 0385/2009 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover
MehrAnlage 9. Wirtschaftsplan. der. Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH. für das Jahr 2014. 1. Erfolgsplan 2014 2. Vermögensplan 2014 3. Stellenübersicht 2014
Anlage 9 Wirtschaftsplan der Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH für das Jahr 2014 1. Erfolgsplan 2014 2. Vermögensplan 2014 3. Stellenübersicht 2014 Anlage Finanzplanung 2013-2017 Erfolgsplan 2014 Wirtschaftsbetriebe
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2015
Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
Mehr374
WIRTSCHAFTSPLAN PHOTOVOLTAIK DER GEMEINDE FRIESENHEIM FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2019 Aufgrund von 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der heute gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2018
MehrWIRTSCHAFTSPLAN 2013
Gemeinde Rodeberg Eigenbetrieb für Abwasser WIRTSCHAFTSPLAN 2013 als Anlage zum Haushaltsplan der Gemeinde Rodeberg - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Erfolgsplan 3 2. Erläuterungen zum Erfolgsplan Entgelt
Mehr318
WIRTSCHAFTSPLAN DER WASSERWERKE DER GEMEINDE FRIESENHEIM FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2019 Aufgrund von 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der heute gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 10. Dezember
MehrBeratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10
Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8
Mehr1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt
MehrGemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.
MehrAbwasserverband Raum Katlenburg. Haushaltssatzung. und. Haushaltsplan
Abwasserverband Raum Katlenburg Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007 Abwasserverband Raum Katlenburg Haushaltssatzung 2007 Aufgrund des 28 der Satzung des Abwasserverbandes Raum Katlenburg vom 29.Februar
MehrBetriebssatzung. für den Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Spital Wohnen und Pflege Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung
MehrHaushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.
Mehr376
WIRTSCHAFTSPLAN PHOTOVOLTAIK DER GEMEINDE FRIESENHEIM FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2017 Aufgrund von 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der heute gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2016
MehrAnlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW
537 Anlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW Jeweiliger letzter Jahresabschluß, Lagebericht u,nd' und Bericht über die.' Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Bad-GmbH-Kürten und der Erschließungsgesellschaft
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen
MehrBürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554
Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Dem Finanzausschuss für die Haushaltsberatungen am 17.,18. und 20. November 2014 dem Stadtrat am 18. Dezember
MehrAmtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald
Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 12. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.05.2005 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung
MehrDer Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.
Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,
MehrFinanzplan der Stadion GmbH
Finanzplan der Stadion GmbH Plan Plan Ist 2004 2003 2002 Mittelbedarf Investitionen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 Grundstücke 0 0 0 - davon Gebäude 0 0 0 Bauten auf fremden Grundstücken 300.000
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrHAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr
HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.
MehrSatzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb. vom 16. April 2013
Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb 2.4 vom 16. April 2013 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrWASSERVERSORGUNG WILLSTÄTT
EIGENBETRIEB WASSERVERSORGUNG WILLSTÄTT 289 VORBERICHT ZUM WIRTSCHAFTSPLAN 2015 DES EIGENBETRIEBES WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE WILLSTÄTT I. Allgemeines Die Wasserversorgung wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses
MehrTAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24
Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der
MehrWIRTSCHAFTSPLAN 2014
Gemeinde Rodeberg Eigenbetrieb für Abwasser WIRTSCHAFTSPLAN 2014 als Anlage zum Haushaltsplan der Gemeinde Rodeberg - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Erfolgsplan 3 2. Erläuterungen zum Erfolgsplan Entgelt
Mehr1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014
1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) hat die Verbandsversammlung des Bezirksverbands
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
Mehrlng lheim am hein i rt c fts ja r 11 i ft lan I I Die Rotweinstadt Eigenbetrieb für das II1IIn II1II
lng lheim am hein 1 Die Rotweinstadt i ft lan Eigenbetrieb t 1n 1 für das i rt c fts ja r 11 2 Eigenbetrieb "Stadtwald ngelheim am Rhein" Vorbericht für das Wirtschaftsjahr 2011 1. Allgemeines Rechtsgrundlage
Mehr1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2013
1. Haushaltssatzung des Bezirksverbandes Oldenburg für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) hat die Verbandsversammlung des Bezirksverbandes
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom
H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.
MehrAMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
MehrFinanzlage der Länderhaushalte
Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer
MehrBetriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung
Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrKarl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrWohnungsbaugenossenschaft 6. Februar 2012 Neues Berlin eingetragene Genossenschaft
Wohnungsbaugenossenschaft 6. Februar 212 Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Prämissen für die Liquiditätsvorschau 213 bis 221 Miete für Wohnungen, Gewerbe und Garagen Berücksichtigung von Mieterhöhungspotentialen
MehrHaushaltsplanentwurf 2016 Information
Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
MehrGesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes
14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
MehrRegierung der Oberpfalz Amtsblatt
Seite 33 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 71. Jahrgang Regensburg, 16. April 2015 Nr. 4 Inhaltsübersicht Wirtschaft, Landesentwicklung, Verkehr Bekanntgabe nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Mehrder Landeshauptstadt Wiesbaden für die
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015
H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund
Mehr