Stadt Laichingen BU-Nr. 034/2012 Hauptamt. 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Laichinger Sportund Mehrzweckhallen

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1 Stadt Laichingen BU-Nr. 034/2012 Hauptamt -geänderte Fassung- 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Laichinger Sportund Mehrzweckhallen 1. Vorlage an den Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzung am (öffentlich) 2. Sachdarstellung Für die Sport- und Mehrzweckhallen in der Kernstadt und in den Stadtteilen gilt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom Der Neubau der Kornberghalle in Suppingen, die Nutzung des nfoyers für gesellschaftliche Veranstaltungen sowie der Anbau eines Mehrzweckraums an die in Feldstetten im Jahr 2003 machen die Neukalkulation der ngebühren und die Änderung der Benutzungsordnung erforderlich. Die Benutzungsordnung muss wie folgt aktualisiert werden: Die Aufstellung eines Veranstaltungsplanes erfolgt jährlich, wie bereits in den letzten Jahren praktiziert ( 4 Abs. 2). Aus Sicherheitsgründen hat der Fußboden der nküche in der Kornberghalle einen rauen Belag erhalten. Dieser kann nur maschinell hygienisch gereinigt werden. Die Bedienung des Reinigungsautomaten kann nicht den nnutzern überlassen werden. Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen wird den nnutzern für die Tätigkeit der Hausmeisterin eine Arbeitsstunde in Höhe von 30 Euro in Rechnung gestellt ( 8 Abs. 9.2). Für die private Nutzung des Mehrzweckraums in Feldstetten und des Foyers in Suppingen wurden bisher aufgrund eines entsprechenden Ortschaftsratsbeschlusses folgende Gebühren erhoben: 75 Euro Grundgebühr für die Nutzung des Mehrzweckraums und 25 Euro für die Nutzung der Küche der Feldstetten. 50 Euro Grundgebühr für die Nutzung des Foyers und 30 Euro für die Nutzung der Küche der Kornberghalle Suppingen. Für private Veranstaltungen wird zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 100 % erhoben. O:\Sachgebiet2\hallenordnung\BU 2012_034.doc

2 Als Ergebnis der Kalkulation werden folgende Gebühren vorgeschlagen: Foyer Mzw.Raum Grundgebühr Grundgebühr Küche Kostendeckungsgrad: Kostendeckungsgrad Foyer Mzw.Raum 76 % 21 % 31 % 11 % 50 % 29 % 40 % 19 % Kostendeckungsgrad Küche 78 % 0 % 45 % % 82 % Der Entwurf der n- und Gebührenordnung wurde am im Ortschaftsrat Suppingen, am im Ortschaftsrat Feldstetten und am im Ortschaftsrat Machtolsheim vorberaten. Alle Ortschaftsräte haben die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung grundsätzlich gebilligt. Zur Höhe der Benutzungsgebühren wurden folgende Änderungsvorschläge beschlossen: Ortschaftsrat Suppingen: Kornberghalle : Kornberghalle Foyer: Ortschaftsrat Feldstetten: Mehrzweckraum: Ortschaftsrat Machtolsheim: : 140 Euro (Vorschlag der Verwaltung: 170 Euro) 90 Euro (Vorschlag der Verwaltung: 120 Euro) 90 Euro (Vorschlag der Verwaltung: 120 Euro) 120 Euro (Vorschlag der Verwaltung: 150 Euro) Die Gebührenordnung wurde in den Grundzügen beibehalten und soll durch folgende Bestimmungen ergänzt werden: 1. Örtliche Vereine und die selbständigen Abteilungen der Vereine, die ein 10er und/oder 25er Jubiläum feiern, erhalten die mietfrei. 2. Die Organisatoren der regelmäßig stattfindenden Kinderkleider-Bazare in der Gesamtstadt Laichingen erhalten die für ihre Veranstaltung mietfrei, sofern der Einnahmeerlös einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt wird. Beide Regelungen werden bisher schon aufgrund der Verfügung des Bürgermeisters praktiziert. Für die Nutzung der n gelten folgende grundsätzliche Regelungen: 1. Für private Veranstaltungen wird ein Zuschlag von 100 % festgesetzt; ausgenommen ist die Nutzung der Machtolsheim für die Bewirtung nach einer Beerdigung. Für kommerzielle Veranstaltungen wird ein Zuschlag von 150 % erhoben. O:\Sachgebiet2\hallenordnung\BU 2012_034.doc

3 2. Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen mit Sitz in Laichingen bzw. den Stadtteilen, sind einmal jährlich gebührenfrei. Bei Vereinen mit mehreren Abteilungen, kann jede selbständige Abteilung einmal jährlich eine für eine Veranstaltung mietfrei beanspruchen. 3. Die Grundmiete ermäßigt sich bei Veranstaltungen, die länger als einen Tag dauern, für den zweiten und jeden weiteren Tag um 25 %. 3. Beschlussvorschlag 3.1 Der Gemeinderat macht sich die beiliegende Gebührenkalkulation zu eigen und billigt sie in allen Punkten. 3.2 Die nach 14 KAG ansatzfähigen Kosten für die ngebühren sollen in folgendem Umfang über das Gebührenaufkommen finanziert werden: Kostendeckungsgrad Kostendeckungsgrad Küche Foyer Mzw.Raum 76 % 21 % 26 % 8 % 50 % 23 % 40 % 14 % 78 % 0 % 45 % % 82 % 3.3 Folgenden Gebührensätzen wird zugestimmt: Foyer Mzw.Raum Grundgebühr Grundgebühr Küche Die gültige Gebührenordnung wird wie folgt ergänzt: 1. Örtliche Vereine und die selbständigen Abteilungen der Vereine, die ein 10er und/oder 25er Jubiläum feiern, erhalten die mietfrei. 2. Die Organisatoren der regelmäßig stattfindenden Kinderkleider-Bazare in der Gesamtstadt Laichingen erhalten die für ihre Veranstaltung mietfrei, sofern der Einnahmeerlös einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt wird. 3.4 Die Abschreibung erfolgt nach der Bruttomethode. Die Abschreibungssätze werden wie folgt dargestellt: Gebäude: 2 % Betriebsvorrichtungen: 10 % - 20 % 3.5 Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5 %. 3.6 Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Entwurf der 1. Änderung der Gebühren- und Benutzungsordnung. O:\Sachgebiet2\hallenordnung\BU 2012_034.doc

4 Laichingen, Gefertigt: Gefertigt: Gesehen: Gesehen: Gesehen: Schmutz Sachbearbeiterin Dörenbecher Sachbearbeiterin Schmid-Harscher Amtsleiterin Oettinger Stadtkämmerer Werner Bürgermeister Anlage: - Gebührenkalkulation - Entwurf der 1. Änderung der Gebühren- und Benutzungsordnung O:\Sachgebiet2\hallenordnung\BU 2012_034.doc

5 Kalkulation der ngebühren 1. Zu erwartende Belegung / Nutzung 1.1 Schulen und Kindergärten 1. Halbjahr Kornberghalle Machtolsheim Machtolsheim Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Montag 8,00 9,50 5,00 3,50 0,00 7,50 Dienstag 9,50 9,50 5,00 3,00 0,00 1,50 Mittwoch 8,00 9,50 5,00 1,50 0,00 3,50 Donnerstag 8,00 8,00 7,00 4,00 0,00 5,00 Freitag 8,00 8,00 5,00 3,00 2,00 3,50 Stunden/Tag Stunden/Woche 41,50 44,50 27,00 15,00 2,00 21,00 Wochen 24,00 24,00 24,00 24,00 24,00 24,00 Stunden/Jahr 996, ,00 648,00 360,00 48,00 504,00 2. Halbjahr Kornberghalle Machtolsheim Machtolsheim Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Montag 8,00 8,00 5,00 3,50 0,00 7,50 Dienstag 9,50 9,50 5,00 5,00 0,00 1,50 Mittwoch 8,00 8,00 5,00 1,50 0,00 3,50 Donnerstag 9,50 9,50 7,00 2,50 2,00 5,00 Freitag 8,00 8,00 5,00 4,00 2,00 3,50 Stunden/Tag Stunden/Woche 43,00 43,00 27,00 16,50 25,00 21,00 Wochen 13,50 13,50 13,50 13,50 13,50 13,50 Stunden/Jahr 580,50 580,50 364,50 222,75 337,50 283,50 sachgebiet2/hallenordnung/kalkulation Gebühren 2011_Version 5.xls Seite

6 1.2 Gesamtstunden Schulen und Kindergärten Kornberghalle Machtolsheim Machtolsheim 1. Halbjahr Stunden/Jahr 996, ,00 648,00 360,00 48,00 504,00 2. Halbjahr Stunden/Jahr 580,50 580,50 364,50 222,75 337,50 283,50 Gesamtstunden 1.576, , ,50 582,75 385,50 787,50 sachgebiet2/hallenordnung/kalkulation Gebühren 2011_Version 5.xls Seite

7 1.2 Vereine Bühne Kornberghalle Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Montag 5,00 4,00 5,00 5,50 7,00 3,00 5,00 2,50 Dienstag 4,00 4,00 5,00 4,75 5,75 3,75 4,50 1,00 Mittwoch 5,00 4,50 5,00 4,00 5,50 2,25 7,50 0,00 Donnerstag 5,00 3,00 5,00 4,75 5,00 3,50 5,00 2,50 Freitag 5,00 6,50 5,00 4,50 6,00 2,00 9,50 2,00 Samstag 0,00 0,00 3,50 11,00 6,00 0,00 0,00 0,00 Sonntag 2,50 2,50 0,00 3,00 2,00 0,00 0,00 0,00 Stunden/Woche 26,50 24,50 28,50 37,50 37,25 14,50 31,50 8,00 Wochen/Jahr 47,00 47,00 47,00 49,00 46,00 46,00 46,00 46,00 Stunden/Jahr 1.245, , , , ,50 667, ,00 368,00 sachgebiet2/hallenordnung/kalkulation Gebühren 2011_Version 5.xls Seite

8 1.3 Veranstaltungen Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Tage Tage Tage Tage Tage Tage Tage Tage Sportliche VA-Tage Gesellschaftliche VA-Tage Private VA-Tage Schul-VA-Tage VA-Tage/Jahr Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Sportliche VA Gesellschaftliche VA Private VA Schul-VA-Tage VA-Stunden/Jahr Anmerkung: 1 Veranstaltung entspricht 10 Stunden (Veranstaltung zzgl. Vor- und Nachbereitungszeit) 1.4 Zusammenstellung der zu erwartenden Nutzungsstunden Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Schulen Vereine Veranstaltungen Gesamtnutzung in Stunden sachgebiet2/hallenordnung/kalkulation Gebühren 2011_Version 5.xls Seite

9 2. Berechnung des nicht gedeckten Aufwands 2.1 Ausgaben (Planansatz Haushaltsplan 2012) HHStelle Bezeichnung Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum UA 5611 UA 5612 UA 5613 UA 5613 UA 5614 UA 5614 UA 5615 UA 5615 PA 2012 PA 2012 PA 2012 PA 2012 PA 2012 (57 %) PA 2012 (43 %) PA 2012 PA Personalausgaben Unterhaltung der Grundst. u. baulichen Anlagen Geräte, Ausstattungsgegenstände Wartung Geräte, Ausstattungsgegenstände Heizung, Beleuchtung Reinigung Sonstige Bewirtschaftungskosten Aus- und Fortbildung, Umschulung Steuern, Vers., Schadensfälle Post- und Fernmeldegebühren Dienstreisen Bauhofanteil Leistungsverrechnung Abschreibungen Verzinsung des Anlagekapitals Summe Ausgaben Einnahmen (Planansatz Haushaltsplan 2012) HHStelle Bezeichnung Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum UA 5611 UA 5612 UA 5613 UA 5613 UA 5614 UA 5614 UA 5615 UA 5615 PA 2012 PA 2012 PA 2012 PA 2012 PA 2012 (57 %) PA 2012 (43 %) PA 2012 PA Miete (Photovoltaikanlage, Pachten,...) Ersätze Summe Einnahmen sachgebiet2/hallenordnung/kalkulation Gebühren 2011_Version 5.xls Seite

10 2.3 Nicht gedeckter Aufwand Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Planansatz Ausgaben Einnahmen Nicht gedeckter Aufwand Gebührenobergrenze 3.1 Berechnung der Gebührenobergrenze Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum nicht gedeckter Aufwand Gesamtstunden Gebührenobergrenze: Benutzungsstunde pro Veranstaltung (10 Stunden) Aufteilung der Gebührenobergrenze Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Grundgebühr Grundgebühr Küche Kontrollsumme sachgebiet2/hallenordnung/kalkulation Gebühren 2011_Version 5.xls Seite

11 3.3 nflächen in Quadratmeter und Prozent Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Fläche (inkl. Nebenräume) in % 91% 96% 78% 14% 100% 88% 84% 9% Fläche (inkl. Nebenräume) in m² Küche (+ 50 % Eingangsbereich) Fläche in % 9% 4% 8% 12% 7% Küche (+ 50 % Eingangsbereich) Fläche in m² Gesamtfläche in m² Gebührenvorschlag und Kostendeckungsgrad 4.1 Vorschlag neue Gebührensätze Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Grundgebühr Grundgebühr Küche Kostendeckungsgrad Kornberghalle Suppingen Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Kostendeckungsgrad 76% 21% 31% 11% 50% 29% 40% 19% Kostendeckungsgrad Küche 78% 0% 45% % 82% 4.3 aktuelle Gebührensätze Kornberghalle Kornberghalle Foyer Machtolsheim Machtolsheim Mehrzweckraum Grundgebühr (150 für privat) Grundgebühr Küche (50 für privat) sachgebiet2/hallenordnung/kalkulation Gebühren 2011_Version 5.xls Seite

12 Entwurf 1. Änderung der Gebührenordnung für die Daniel-Schwenkmezger- und die in Laichingen, die Turnund Festhallen in den Stadtteilen Suppingen, Machtolsheim und Feldstetten 4 - Höhe der Benutzungsgebühren - wird wie folgend dargestellt ergänzt bzw. geändert: 1 (1) 1.4 Örtliche Vereine und die selbständigen Abteilungen der Vereine, die ein 10er und/oder 25er Jubiläum feiern, erhalten die mietfrei. 1.5 Die Organisatoren der regelmäßig stattfindenden Kinderkleider-Bazare in der Gesamtstadt Laichingen erhalten die für ihre Veranstaltung mietfrei, sofern der Einnahmeerlös einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung gestellt wird. (2) Grundmiete für Veranstaltungen pro Kalendertag: Foyer Mzw.Raum Grundgebühr Grundgebühr Küche Die 1. Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2 Laichingen, den Werner Bürgermeister

13 Entwurf 1. Änderung der Benutzungsordnung für die Daniel-Schwenkmezger- und die in Laichingen, die Turnund Festhallen in den Stadtteilen Suppingen, Machtolsheim und Feldstetten Veranstaltungsbetrieb - erhält folgende Änderung: (2) Die Benutzung der n anlässlich sportlicher, gesellschaftlicher oder kultureller Veranstaltungen erfolgt im Rahmen eines vom Hauptamt im Benehmen mit den örtlichen Vereinen aufgestellten jährlichen Veranstaltungsplanes. 2 8 Abs. 9 Punkt 2 erhält folgende Ergänzung: 9.2 Der Boden der Küche ist nass aufzuwischen und das Mobiliar abzureiben. Das benutzte Inventar ist sauber und hygienisch zu reinigen. Aus Sicherheitsgründen hat der Fußboden der nküche in der Kornberghalle einen rauen Belag erhalten. Dieser kann nur maschinell hygienisch gereinigt werden. Die Bedienung des Reinigungsautomaten kann nicht den nnutzern überlassen werden. Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen wird den nnutzern für die Tätigkeit der Hausmeisterin eine Arbeitsstunde in Höhe von 30 Euro in Rechnung gestellt. Die 1. Änderung der Benutzungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 3 Laichingen, den Werner Bürgermeister

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