Gemeinde Wain. Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020

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1 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser für die Jahre 2018 bis 2020

2 Inhalt Ausgangssituation/Beauftragung... 3 Rechtsgrundlagen... 3 Öffentliche Einrichtung... 3 Varianten der Verbrauchsgebühren Auf Grundlage des KAG Auf Grundlage des Ausschlusses der Gewinnerzielungsabsicht... 4 Vorgehensweise Kostenermittlung Divisionskalkulation... 5 Abschreibungen... 6 Verzinsung des Anlagekapitals... 6 Kostendeckung... 7 Leistungseinheiten... 7 Gemeindebetreff... 7 Ermessensentscheidungen Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 2

3 Ausgangssituation/Beauftragung Die Gemeinde Wain erteilte uns den Auftrag, eine Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühr der Wasserversorgung über den Bemessungszeitraum bis zu erstellen. Bis November 2017 fanden mehrere Besprechungen zur Erstellung der Gebührenkalkulation statt, in denen uns Herr Dürr von der Gemeinde Wain die nötigen Auskünfte gab und uns mit Unterlagen unterstützte. Für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit möchten wir uns herzlich bedanken. Rechtsgrundlagen Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf den 13 und 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht. Öffentliche Einrichtung Bei der Wasserversorgung handelt es sich gemäß 1 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Wain um eine öffentliche Einrichtung Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 3

4 Varianten der Verbrauchsgebühren 4.1. Auf Grundlage des KAG Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden ( 14 Abs. 1 KAG). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb, sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. Der Verzinsung ist das um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapital (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen) zugrunde zu legen (kalkulatorische Verzinsung, 14 Abs. 3 KAG). Aus gemeindewirtschaftsrechtlicher Sicht sollen die Gemeinden nach der Einnahmenrangfolge des 78 Abs. 2 Gemeindeordnung ihre Einnahmen zunächst aus speziellen Entgelten, zu denen die Gebühren zu rechnen sind, erzielen. Erst danach ist die Finanzierung über Steuern und zuletzt über Kredite vorgesehen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Daher sollten nach Möglichkeit die Gebühren auf der Grundlage des KAG erhoben werden. Die Wasserversorgung kann nach 14 Abs. 1 Satz 2 KAG als Versorgungseinrichtung über das KAG hinausgehende Erträge realisieren. Wie in Vorjahren sollen in der Gemeinde Wain ausschließlich steuerrechtliche Aspekte Berücksichtigung finden Auf Grundlage des Ausschlusses der Gewinnerzielungsabsicht Bei einer voll kostendeckenden Gebührenerhebung nach KAG entstehen, soweit keine steuerlichen Verlustvorträge aus Vorjahren mehr bestehen, in der Regel ertragsbezogene Steuerpflichten für die Wasserversorgung. Dies ist durch unterschiedliche Kostenansätze nach dem Kommunalabgabenrecht und dem Steuerrecht begründet. So sind z.b. steuerlich anstelle kalkulatorischer Zinsen lediglich tatsächliche Fremdkapitalzinsen ansatzfähig. Um mögliche Körperschafts- und Gewerbesteuerpflichten zu vermeiden, haben manche Gemeinden die Gewinnerzielungsabsicht für die Wasserversorgung per Satzungsbestimmung ausgeschlossen. Damit keine Steuerpflichten entstehen, dürfen in der Gebührenkalkulation nur die steuerlich ansatzfähigen Kosten berücksichtigt werden. In 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Wain ist die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen. Hierdurch möchte die Gemeinde Wain sicherstellen, dass keine Steuern abzuführen sind. Um dieser Regelung gerecht zu werden und steuerrechtlich tatsächlich keine Gewinne zu erzielen, wurden die steuerrechtlichen Belange auf Wunsch der Gemeinde in der Kalkulation berücksichtigt Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 4

5 Vorgehensweise 5.1. Kostenermittlung Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für den Bemessungszeitraum bis haben wir uns an die Ansätze des Verwaltungshaushalts 2017 gehalten und die zu erwartende Entwicklung für den Kalkulationszeitraum mit der Verwaltung abgestimmt. Für die Entwicklung der Betriebskosten wurden uns die Werte von der Verwaltung mitgeteilt. Für die Ermittlung der ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten wurden die Anlagenachweise Stand zugrunde gelegt und anhand der uns von der Verwaltung mitgeteilten voraussichtlichen Zugänge bis zum Ende des Berechnungszeitraums weiterberechnet Divisionskalkulation Die so ermittelten Kosten werden durch die uns von der Gemeinde mitgeteilten geschätzten Leistungseinheiten geteilt, um die Gebührensatzobergrenze zu ermitteln. Schema: Gebührensatzobergrenze = voraussichtlich gebührenfähige Gesamtkosten Summe der voraussichtlich maßstabsbezogenen Benutzungs- bzw. Leistungseinheiten In der Kalkulation wird dabei folgender Aufbau eingehalten: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten abzgl. Ermittlung der gebührenfähigen Erlöse (ohne Gebühreneinnahmen) Gebührenfähige Kosten (ohne Berücksichtigung Vorjahre) abzgl. erwartete Erlöse aus Grundgebühren Anteil Gebührenfähige Kosten Leistungsgebühr dividiert durch prognostizierte Wassermenge Wassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre abzgl. zzgl. zu berücksichtigende Kostenüberdeckungen zu berücksichtigende Kostenunterdeckungen Anteil Gebührenfähige Kosten Leistungsgebühr dividiert durch prognostizierte Wassermenge Wassergebühr einschließlich Berücksichtigung Vorjahre Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 5

6 Abschreibungen Mit den angemessenen Abschreibungen soll die tatsächliche Abnutzung betriebsnotwendiger Anlagen durch den Gebrauch wertmäßig erfasst und als Kosten auf die einzelnen Jahre der mutmaßlichen Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Nach 14 Abs. 3 KAG dürfen die Kosten nur mit ihrem Anschaffungs- oder Herstellungswert in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden (Nominalwertprinzip). 14 Abs. 3 Satz 4 KAG gestattet mit der Brutto- oder Nettomethode wahlweise zwei Abschreibungsverfahren. Die Gemeinde schreibt ihre Anlagen in der Wasserversorgung teilweise nach dem Bruttoverfahren und teilweise nach dem Nettoverfahren ab. Beiträge und Zuschüsse Dritter werden als Ertragszuschüsse passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Auflösungssatz aufgelöst, Zuweisungen und Zuschüsse vom Land von den Herstellungskosten abgesetzt. Seit werden die Baukostenzuschüsse aufgrund gesetzlicher Vorgaben direkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die Abschreibungs- und Auflösungssätze für die Zugänge im Anlagevermögen wurden in der vorliegenden Kalkulation mit Durchschnittswerten angesetzt. Die Abschreibungen und Auflösungen für bestehendes Anlagevermögen wurden in gleicher Höhe wie bisher beibehalten. Die Gemeinde schreibt ihr Anlagevermögen monatsgenau ab. Da sich der Zugangszeitpunkt aus heutiger Sicht nicht monatsgenau prognostizieren lässt, wird für Zwecke der Gebührenkalkulation die Abschreibung für neu hinzukommende Anlagegüter jeweils im Jahr des Zugangs mit 25 % eines Jahresbetrags und ab dem Folgejahr mit dem vollen Abschreibungsbetrag berücksichtigt. Verzinsung des Anlagekapitals Den Kapitalzinsen wird das um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse gekürzte Anlagekapital zugrunde gelegt. Dieses wiederum ergibt sich aus den um die Abschreibungen gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich der Anschaffungskosten der Grundstücke ( 14 Abs. 3 Satz 2 KAG). Grundsätzlich ist beim wirtschaftlichen Unternehmen Wasserversorgung eine Gewinnerzielung erwünscht und erlaubt. Die Gemeinde Wain hat die Gewinnerzielungsabsicht in 1 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung ausgeschlossen. Um eine Gewinnerzielung in Höhe der Eigenkapitalverzinsung auszuschließen, wurden nach Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung in die Kalkulation keine kalkulatorischen Zinsen, sondern lediglich die zu erwartenden Fremdkapitalzinsen eingestellt Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 6

7 Kostendeckung Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass eine Kostendeckung von 100 % anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Gemeinde gemäß 14 Abs. 2 Satz 2 KAG die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Die allgemeine Regelung in 14 Abs. 2 Satz 2 KAG wird im Bereich der Wasserversorgung durch die speziellere Regelung in 14 Abs. 1 Satz 2 KAG außer Kraft gesetzt. Hiernach können Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen einen angemessenen Ertrag für die Gemeinde abwerfen. Erträge sind nur dann tatsächlich realisiert, wenn sie keine Ausgleichsverpflichtung nach sich ziehen. Daher sind die Gewinne der Wasserversorgung aus kommunalabgabenrechtlicher Sicht nicht zwingend auszugleichen. Vorjahresergebnisse nach Abgabenrecht sind aufgrund der steuerrechtlichen Orientierung nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Teil des Verlustvortrags aus dem Körperschaftssteuerbescheid in die Kalkulation einzustellen. Der Verlustvor-trag wird fortlaufend fortgeschrieben und eine Bindung an die fünfjährige Ausgleichsverpflichtung nach KAG besteht im Steuerrecht nicht (im Gegensatz zum Vorjahresausgleich in der Abwasserbeseitigung). Der zum festgestellte Verlustvortrag in der Wasserversorgung der Gemeinde Wain beträgt In der vorliegenden Kalkulation wurde dieser Verlustvortrag in Absprache mit der Verwaltung mit einem Anteil von 67 % ( ) berücksichtigt. Leistungseinheiten Für die Prognose der Leistungseinheiten über den Bemessungszeitraum wurde auf der Grundlage der veranlagten Wassermengen der Jahre 2013 bis 2015 in Absprache mit der Verwaltung die voraussichtliche zukünftige Entwicklung geschätzt. Gemeindebetreff Die Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen durch die Gemeinde selbst wurden auf der Leistungsseite mit in die Gebührenkalkulation eingestellt, da Schulen und andere öffentliche Gebäude eigene Zähler haben und somit die Leistungsmenge genau ermittelt werden konnte Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 7

8 Ermessensentscheidungen Bei der Gebührenkalkulation handelt es sich um ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Gebührensatzes als rechnerisches Endergebnis. Sie muss vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Höhe des Gebührensatzes gebilligt werden und dient als Nachweis darüber, dass der Gemeinderat das ihm bei der Kostenermittlung eingeräumte Ermessen über die Höhe des Gebührensatzes fehlerfrei ausgeübt hat (VGH Mannheim , 2 S , sowie , 2 S und , 2 S ). Der Gemeinderat hat Ermessensentscheidungen in folgenden Bereichen zu treffen: I. Auswahlermessen I.1. I.2. I.3. I.4. I.5. I.6. I.7. I.8. Höhe des Gebührensatzes Kalkulationszeitraum für die Gebühr (maximal 5 Jahre) Einstellung der gebührenfähigen Kosten Ausrichtung der Kalkulation an rein abgabenrechtlichen Aspekten oder Berücksichtigung steuerrechtlicher Belange Ansatz der kalkulatorischen Verzinsung (abgabenrechtlich) oder Ansatz von tatsächlichen Fremdkapitalzinsen (steuerrechtlich) Höhe der Abschreibungssätze Abschreibungsmethode (Brutto- oder Nettomethode) Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 8

9 II. Prognoseermessen II.1. II.2. II.3. Preisentwicklung bei den Betriebskosten geschätzte Hochrechnung der kalkulatorischen Kosten anhand der Ergebnisse des Anlagenachweises vom und der Zugänge 2017 bis 2020 laut Investitionsprogramm geschätzte Menge der Leistungseinheiten Diese Auflistung zeigt deutlich, in welchem Umfang die Rechtsprechung die Gebührenkalkulation zur Beratungsgrundlage des Ortsgesetzgebers gemacht hat. Zu diesem Zweck wurde das nachfolgende Zahlenmaterial so übersichtlich und durchschaubar wie möglich aufbereitet und dessen ausführliches Studium wird empfohlen. Obersulm, Amelie Paulsen Wirtschaftsjuristin (LL.B.) Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 9

10 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 10 Kalkulation Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Übersicht über die Berechnungsergebnisse 12 Berechnung der Wassergebühr 13 nachrichtlich: Berechnung der Wassergebühr ohne Erhebung Grundgebühren 14 Berechnungsgrundlagen Anlage 1 Aufstellung der Kosten und Erlöse Kosten 2018 bis Erlöse 2018 bis Anlage 2 Anlagenachweis zum Gemeinde Wain 16 Anlage 3 Zugänge bei Investitionen und Ertragszuschüssen 17 Darstellung der Verzinsung 17 Anlage 4 Wassermengen 18

11 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 11 Abkürzungsverzeichnis abzgl. AfA AfA-Satz AHK AN Anl. Aufl. Aufl.rest Aufl.-Satz EK FK lt. zzgl. abzüglich Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) Abschreibungssatz Anschaffungs- und Herstellungkosten Anlagenachweis Anlage Auflösung (von Ertragszuschüssen) Auflösungsrest Auflösungssatz Eigenkapital Fremdkapital laut zuzüglich

12 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 12 Berechnungsergebnisse für den Bemessungszeitraum bis errechneter Geb.satz mit Ausgleich Vorjahre bisheriger Geb.satz Wassergebühr (Leistungsgebühr) bei Grundgebühr 1,89 /m³ 1,96 /m³ 1,62 /m³ nachrichtlich: Wassergebühr (Leistungsgebühr) o. Zähler-/GG 2,08 /m³ 2,14 /m³ Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.

13 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 13 Berechnung der Wassergebühr Ermittlung der gebührenfähigen Kosten Kosten laut Anlage abzgl. Erlöse laut Anlage Gebührenfähige Kosten (ohne Berücksichtigung Vorjahre) abzgl. erwartete Erlöse aus Grundgebühren Anteil Gebührenfähige Kosten Leistungsgebühr (ohne Vorjahre) Darstellung prognostizierter Wassermengen laut Anlage m³ m³ m³ m³ Wassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre 1,89 /m³ Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen Ausgleich festgestellter Verlustvortrag zum (st.rechtl.) % Summe Ausgleich Vorjahre Gebührenfähige Kosten (ohne Berücksichtigung Vorjahre) Gebührenfähige Kosten (einschließlich Ausgleich Vorjahre) Darstellung prognostizierter Wassermengen laut Anlage m³ Wassergebühr einschließlich Berücksichtigung Vorjahre 1,96 /m³

14 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 14 nachrichtlich: Berechnung der Wassergebühr ohne Erhebung Grundgebühren Ermittlung der gebührenfähigen Kosten Kosten laut Anlage abzgl. Erlöse laut Anlage Gebührenfähige Kosten (ohne Berücksichtigung Vorjahre) Darstellung prognostizierter Wassermengen laut Anlage m³ m³ m³ m³ Wassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre 2,08 /m³ Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen Ausgleich festgestellter Verlustvortrag zum (st.rechtl.) % Summe Ausgleich Vorjahre Gebührenfähige Kosten (ohne Berücksichtigung Vorjahre) Gebührenfähige Kosten (einschließlich Ausgleich Vorjahre) Darstellung prognostizierter Wassermengen laut Anlage m³ Wassergebühr einschließlich Berücksichtigung Vorjahre 2,14 /m³

15 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 15 Kosten 2018 bis 2020 Anlage 1 Abschnitt Verwaltungshaushalt Nr. Bezeichnung Ansatz Kosten Summe SN PA Personalausgaben Gebäudeunterhalt Unterhalt, Reparatur des Leitungsnetzes Wasseruhren, Geräte, Ausstattungsgegenstände Strom Pumpstation Wasseruntersuchungen Wasserleitungskataster Gebührenkalkulation Steuern, Wasserpfennig, Versicherungen Gechäftsausgaben, Bürobedarf EDV-Kosten Innere Verrechnung Summe Betriebskosten Abschreibungen auf Anlagevermögen Abschreibungen lt. Anl Verzinsung des Anlagekapitals tatsächliche FK-Verzinsung lt. Anl Zinsen für Verbk. ggü. der Gemeinde lt. Anl Summe Abschreibungen und Zinsen Summe Kosten Kontrollsumme Differenz 0 *) wird in Kalkulation errechnet Erlöse 2018 bis 2020 Abschnitt Verwaltungshaushalt Nr. Bezeichnung Ansatz Erlöse Summe Erlöse Wassergebühren (Wasserzins) *) sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Summe Betriebserlöse Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen Auflösungen lt. Anl Summe Auflösungen Summe Erlöse Kontrollsumme Differenz 0 *) wird in Kalkulation errechnet

16 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 16 Anlagenachweis zum Gemeinde Wain Anlage 2 Investitionen und Ertragszuschüsse AHK AfA RBW Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten Gewinnungs- und Verteilungsanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Investitionen Auflösung empf. Ertragszuschüsse bis seit werden Ertragszuschüsse aktivisch abgesetzt Ertragszuschüsse Netto-AV (d. h. Investitionen abzgl. Ertragszuschüsse) Kontrollsumme AN Investitionen Kontrollsumme AN Ertragszuschüsse Differenz 0 0 0

17 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 17 Zugänge bei Investitionen und Ertragszuschüssen Anlage 3 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Investitionen Anschaffung Rohrbruchsuchgerät Planung Hörenhauser Straße Ertüchtigung von Wasserleitungen Hörenhauser Straße Baugebiet Schulstraße Erlenweg Summe Zugänge Investitionen Ertragszuschüsse (Zuschüsse und Beiträge) Zugänge Ertragszuschüsse Wasserversorgungsbeiträge Summe Zugänge Ertragszuschüsse Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang Investitionen Erhöhung AfA 2,50 % AfA Auflösung Ø Aufl.-Satz Zugang Ertragszuschüsse Erhöhung Auflösung 2,50 % Minderung Auflösung Auflösung Ertragszuschüsse Darstellung der Verzinsung Verzinsung tatsächliche Fremdkapitalverzinsung (steuerrechtlich) Zinsen aus Bankdarlehen Zinsen aus Gemeindedarlehen Fremdkapitalzins

18 Gemeinde Wain Gebührenkalkulation Wasser Seite 18 Wassermengen Anlage 4 Darstellung bisheriger Wassermengen Mittelwert veranlagte Wassermengen m³ m³ m³ m³ Wassermenge m³ m³ m³ m³ Darstellung prognostizierter Wassermengen erwartete Wassermengen (Prognose) m³ m³ m³ m³ Wassermenge m³ m³ m³ m³

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