Unterstützung der Stadt Altena im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Jürgen Schwanitz (GPA NRW) Bernd Hesselbach (GPA NRW)
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1 Unterstützung der Stadt Altena im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Jürgen Schwanitz (GPA NRW) Bernd Hesselbach (GPA NRW) Inhalt 1. Grundlagen zum Stärkungspaktgesetz 2. Darstellung der Vorgehensweise in der Beratung 3. Kennzahlenvergleiche 4. Eigenkapitalverzinsung Abwasserwerk 5. Personalreduzierung Bauhof 6. Personalreduzierung Verwaltung 7. Weitere Maßnahmen 8. Weshalb sollte Altena diesen Weg gehen?
2 Gesetzliche Grundlagen Grundlagen zum Stärkungspaktgesetz Das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) wurde am beschlossen Den Stärkungspaktkommunen werden jährlich 350 Mio. gezahlt. Im Gegenzug müssen sie bis 2016 bzw den Haushaltsausgleich sicherstellen Erstellung eines Sanierungsplanes bis zum und Vorlage bei der Bezirksregierung Notwendig ist ein Beschluss des Rates der Stadt Altena spätestens im Juni 2012 Vorlage eines genehmigungsfähigen Sanierungsplanes bei der Bezirksregierung Arnsberg Haushaltsausgleich bis 2016 mit Konsolidierungshilfe bis 2021 ohne Konsolidierungshilfe Darstellung der Vorgehensweise in der Beratung
3 Erhebung der IST-Situation der Stadt Altena Analyse der IST-Situation Gespräche mit betroffenen Fachbereichen und dem Verwaltungsvorstand Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen Beteiligung bei der Abstimmung mit der Bezirksregierung Kennzahlenvergleiche
4
5
6
7 Eigenkapitalverzinsung Abwasser
8 Abwasserbeseitigung Seit 1995 Sondervermögen Abwasserwerk der Stadt Altena Gebührenkalkulation und Sanierungsbeitrag für den Kernhaushalt Optimierung der Gebührenkalkulation unter konsequenter Anwendung des KAG und EigVO Umstellung der Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten auf Wiederbeschaffungszeitwerte Potenzial noch zu ermitteln Keine aufwandsmindernde Berücksichtigung von aufgelösten Ertragszuschüssen, Potenzial rd Euro jährlich Angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals Potenzial zwischen 1,24 Mio. Euro und 1,69 Mio. Euro jährlich 10 EigVO Erwirtschaftung mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals Sanierungsbeitrag für den Kernhaushalt: Verzinsung des Stammkapitals von 10,23 Mio. Euro mit 6 %, rd Euro jährlich Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung Sondervermögen Abwasserwerk der Stadt Altena Angaben in Tausend Euro Anlagevermögen lt. Bilanz 2010 (Restwerte zu AHK): ,30 Tausend Euro abzgl. Anlagen im Bau -276, ,55./. Sonderposten (Investitionszuschüsse) ,93./. empfangene Ertragszuschüsse ,34 = zu verzinsendes Kapital ,28 = kalk. Zinsen bei 6,0 Prozent 2.666,06 (kalk. Zinsen bei 5,0 Prozent) (2.221,72)./. Ansatz Fremdkapitalzinsen Gebührenkalkulation 2010 (GuV) - 980,45 = kalk. Zinsen bei 6,0 Prozent (kalk. Zinssatz des SV) 1.685,61 kalk. Zinsen bei 5,0 Prozent (1.241,27)./. Gebührenrechtlich mögliche Eigenkapitalverzinsung 0,00./. kalkulierte Eigenkapitalverzinsung 0,00 = Potenzial bei Zinssatz von 6 Prozent 1.685,61 = Potenzial bei Zinssatz von 5 Prozent (1.241,27)
9 Personalreduzierung Bauhof Reduzierung des Fuhrparks Altersbedingte Fluktuationen stehen in 2017 bis 2020 an Grundsatz: keine Wiederbesetzung dieser 6 Stellen Parallel hierzu kann der Fuhr- und Maschinenpark verkleinert werden Weniger Personal = weniger Fahrzeuge Was benötige ich tatsächlich, was kann ich mieten? Kompensation: Standardreduzierung im Sommerdienst und weiteren zu definierenden Aufgaben Reduzierung der Straßenunterhaltung (im Kontext mit der Maßnahme Straßenmanagement Nachhaltigkeit statt Flickschusterei)
10 Fluktuationsanalyse Personalreduzierung Verwaltung Anstehende Fluktuationen bis 2015 sind in Projektion enthalten Grundsatz: keine Wiederbesetzung => kw-vermerk im Stellenplan, Einzelfallentscheidungen (z.b. Feuerwehr) Risiko: Orientierungsdaten und Handlungsfähigkeit der Verwaltung für die Maßnahmen ab 2016 Ergebnisse Keine weiteren Fluktuationsmöglichkeiten Zwingende Fortführung Aufgabenkritik und Stellenbedarfsanalysen
11 Weitere Maßnahmen Aufgabe und Vermarktung des Standortes Hauptschule Aufgabe und Vermarktung des Standortes GS Evingsen Schließung des Lehrschwimmbeckens Reduzierung der Zuschüsse Musikschule und VHS Absenkung Zuschussbedarf Stadtbücherei Einführung von Nutzungsgebühren für Sportstätten und andere städtische Einrichtungen Erhöhung Hunde- und Vergnügungssteuer Zur Zielerreichung: Grundsteuer B anheben Weshalb sollte Altena diesen Weg gehen? Anstieg der Überschuldung muss gebremst werden genehmigter Sanierungsplan eröffnet Handlungsspielräume im Vergleich zur vorläufigen Haushaltsführung Ein Verweigerungshaushalt erschwert die zukünftige Zusammenarbeit mit den Aufsichten Nichterreichung des Ziels - Konsequenzen gem. 8 Stärkungspaktgesetz: Fristsetzung der Bezirksregierung zur Zielerreichung durch die Stadt Altena ( 8 Abs. 1) Wird das Ziel nach Fristsetzung nicht erreicht, erfolgt die Bestellung eines Beauftragten gem. 124 Gemeindeordnung durch das Ministerium ( 8 Abs. 2) => Kommunaler Verhandlungsspielraum geht verloren!
12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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