Unterstützung der Stadt Altena im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Günter Tebbe Bernd Hesselbach (GPA NRW) Inhalt BERATUNG PRÜFUNG SERVICE
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1 Inhalt Unterstützung der Stadt Altena im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Günter Tebbe Bernd Hesselbach (GPA NRW) 1. Grundlagen zum Stärkungspaktgesetz 2. Darstellung der Vorgehensweise in der Beratung 3. Kennzahlenvergleiche 4. Eigenkapitalverzinsung Abwasserwerk 5. Personalreduzierung Bauhof 6. Personalreduzierung Verwaltung 7. Weitere Maßnahmen 8. Weshalb sollte Altena diesen Weg gehen?
2 Grundlagen zum Stärkungspaktgesetz Gesetzliche Grundlagen Das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) wurde am beschlossen Darstellung der Vorgehensweise in der Beratung Den Stärkungspaktkommunen werden jährlich 350 Mio. gezahlt. Im Gegenzug müssen sie bis 2016 bzw den Haushaltsausgleich sicherstellen Erstellung eines Sanierungsplanes bis zum und Vorlage bei der Bezirksregierung Notwendig ist ein Beschluss des Rates der Stadt Altena spätestens im Juni 2012 Vorlage eines genehmigungsfähigen Sanierungsplanes bei der Bezirksregierung Arnsberg Haushaltsausgleich bis 2016 mit Konsolidierungshilfe bis 2021 ohne Konsolidierungshilfe
3 Erhebung der IST-Situation der Stadt Altena Analyse der IST-Situation Kennzahlenvergleiche Gespräche mit betroffenen Fachbereichen und dem Verwaltungsvorstand Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen Beteiligung bei der Abstimmung mit der Bezirksregierung
4
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7 Eigenkapitalverzinsung Abwasser
8 Abwasserbeseitigung Seit 1995 Sondervermögen Abwasserwerk der Stadt Altena Gebührenkalkulation und Sanierungsbeitrag für den Kernhaushalt Optimierung der Gebührenkalkulation unter konsequenter Anwendung des KAG und EigVO Umstellung der Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten auf Wiederbeschaffungszeitwerte Potenzial noch zu ermitteln Keine aufwandsmindernde Berücksichtigung von aufgelösten Ertragszuschüssen, Potenzial rd Euro jährlich Angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals Potenzial zwischen 1,24 Mio. Euro und 1,69 Mio. Euro jährlich 10 EigVO Erwirtschaftung mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals Personalreduzierung Bauhof Reduzierung des Fuhrparks Sanierungsbeitrag für den Kernhaushalt: Verzinsung des Stammkapitals von 10,23 Mio. Euro mit 6 %, rd Euro jährlich
9 Altersbedingte Fluktuationen stehen in 2017 bis 2020 an Grundsatz: keine Wiederbesetzung dieser 6 Stellen Parallel hierzu kann der Fuhr- und Maschinenpark verkleinert werden Weniger Personal = weniger Fahrzeuge Was benötige ich tatsächlich, was kann ich mieten? Fluktuationsanalyse Personalreduzierung Verwaltung Kompensation: Standardreduzierung im Sommerdienst und weiteren zu definierenden Aufgaben Reduzierung der Straßenunterhaltung (im Kontext mit der Maßnahme Straßenmanagement Nachhaltigkeit statt Flickschusterei)
10 Anstehende Fluktuationen bis 2015 sind in Projektion enthalten Grundsatz: keine Wiederbesetzung => kw-vermerk im Stellenplan, Einzelfallentscheidungen (z.b. Feuerwehr) Personal Ist-Stellen je Einwohner alternativ interkommunaler Vergleich 2010 (kleine k. a. Kommunen) Stellen ,96 5,89 4,33 5,29 Risiko: Orientierungsdaten und Handlungsfähigkeit der Verwaltung für die Maßnahmen ab 2016 Ergebnisse Keine weiteren Fluktuationsmöglichkeiten Zwingende Fortführung Aufgabenkritik und Stellenbedarfsanalysen Minimum Maximum Mittelwert Altena Berücksichtigt: 96,11 Vollzeit-Stellen (Stand April 2012) nach Stellenbereinigung in 2 Stufen (i. H. 64,53 Vollzeit-Stellen, davon 41 Vollzeit-Stellen aufgrund Status quo) Geplanter Stellenabbau bis 2021 führt zu einer unterdurchschnittlichen Personalquote (3,96 Ist-Stellen nach erster Hochrechnung) Realisierung des derzeit geplanten Stellenabbaus wird Umstrukturierungen der Verwaltungsorganisation wie auch deutliche Einschränkungen der städtischen Dienstleistungen bis zum gänzlichen Abbau freiwilliger Leistungen erforderlich machen. Empfehlung: in der Umsetzungsphase gesamtstädtische Aufgabenkritik durchführen
11 Weitere Maßnahmen Aufgabe und Vermarktung des Standortes Hauptschule Aufgabe und Vermarktung des Standortes GS Evingsen Schließung des Lehrschwimmbeckens Reduzierung der Zuschüsse Musikschule und VHS Absenkung Zuschussbedarf Stadtbücherei Einführung von Nutzungsgebühren für Sportstätten und andere städtische Einrichtungen Erhöhung Hunde- und Vergnügungssteuer Zur Zielerreichung: Grundsteuer B anheben Weshalb sollte Altena diesen Weg gehen? Anstieg der Überschuldung muss gebremst werden genehmigter Sanierungsplan eröffnet Handlungsspielräume im Vergleich zur vorläufigen Haushaltsführung Ein Verweigerungshaushalt erschwert die zukünftige Zusammenarbeit mit den Aufsichten Nichterreichung des Ziels - Konsequenzen gem. 8 Stärkungspaktgesetz: Fristsetzung der Bezirksregierung zur Zielerreichung durch die Stadt Altena ( 8 Abs. 1) Wird das Ziel nach Fristsetzung nicht erreicht, erfolgt die Bestellung eines Beauftragten gem. 124 Gemeindeordnung durch das Ministerium ( 8 Abs. 2) => Kommunaler Verhandlungsspielraum geht verloren!
12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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