Wassergebührenkalkulation Vorlagen-Nr.: Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Entscheidung öffentlich

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1 Wassergebührenkalkulation Vorlagen-Nr.: 121/2012-ö-25 Az.: Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Entscheidung öffentlich Dezernat - Amt Abteilung: Sachbearbeiter: I - Finanzen und Betriebe SW Metzingen kfm. Betriebsführung Herr Thomas Linge Beschlussantrag: 1. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadtwerke erheben Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählen als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erheben die Grundgebühr gestaffelt und unverändert nach der Zählergröße weiter. 2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom bis wird zugestimmt. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungsund Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt. 4. Die Belieferung von städtischen Grundstücken mit Wasser soll nach den Regelungen der Erlaubnis des 13 EigBVO weiterhin verbilligt bzw. kostenlos erfolgen. 5. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung sind die Stadtwerke nicht an die Ausgleichsfristen nach 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 6. Die Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2009 in Höhe von wird mit der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe von verrechnet und somit vollständig ausgeglichen. 7. Die verbleibende Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe von wird entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom in die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum bis eingestellt. 8. Die verbleibenden Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2010 in Höhe von und aus 2011 in Höhe von sind bis einschließlich 2015 bzw ausgleichsfähig. 9. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum von bis wie folgt festgesetzt: Wasserverbrauchsgebühr verbleibt bei 1,76 /m³ 10. Da es zu keiner Änderung der Gebührensätze kommt, bedarf es auch keiner Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser. (Wasserversorgungssatzung WVS) Seite 1 von 5

2 Ziel: Die Wasserverbrauchsgebühren sollen entsprechend dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend sein und die Eigenkapitalverzinsung gemäß der Eigenbetriebsverordnung erwirtschaften. Auswirkungen auf Finanzen Die Maßnahme/das Projekt hat finanzielle Auswirkungen: ja (s. Anlage 0); nein Für die Maßnahme/das Projekt sind über- oder außerplanmäßige Ausgaben notwendig: ja, insgesamt Euro; nein Die Maßnahme/das Projekt ist eine Einzelmaßnahme: ; ist Teil einer Gesamtmaßnahme: Die Umsetzung der Einzelmaßnahme/Gesamtmaßnahme belastet entlastet den städtischen Haushalt im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2015 mit voraussichtlich insgesamt: Euro (falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes (Investitions-und Folgekosten) genannt (ev. Einnahmen sind berücksichtigt) Personal Kinder, Familie, Senioren Umwelt und Verkehr Wirtschaft und Tourismus Sachverhalt: Die Wassergebühr beträgt in Metzingen seit ,76 Euro (netto). Davor galt seit 2006 ein Wasserpreis von 1,48 Euro. Derzeit beträgt der Durchschnitt für den Landkreis Reutlingen 1,83 Euro pro Kubikmeter Wasser. Somit stehen die Stadtwerke Metzingen mit der aktuellen Wassergebühr im Vergleich zu anderen Gemeinden oder Städten immer noch sehr gut da und unsere Kunden erhalten Trinkwasser zu fairen Konditionen. Der durchschnittliche Wasserpreis für das Bundesland Baden- Württemberg ist sogar noch einen Cent höher und beträgt 1,84 Euro. Die Wasserzählergebühren wurden vom Gemeinderat zuletzt am beschlossen. Nachdem sich die Anschaffungspreise für Wasserzähler nicht nennenswert verändert haben, wurde auf eine Neukalkulation der Wasserzählergebühren verzichtet. Die Betriebsergebnisse der Stadtwerke Metzingen in der Sparte Wasserversorgung wiesen in den vergangenen Jahren immer einen Gewinn aus. Dieser Gewinn ist jedoch nur handelsrechtlich entstanden. Das Handelsrecht berücksichtigt dabei keine Verzinsung des eingesetzten Anlagevermögens, welches für eine Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz zu berücksichtigen ist. Seite 2 von 5

3 Zieht man nun die anzusetzende Verzinsung vom handelsrechtlichen Gewinn ab, ergeben sich außer im Jahr 2009 gebührenrechtliche Unterdeckungen. Die jeweiligen Hauptgründe sind in Klammern vermerkt: 2008: (langjährige Unterdeckung vor der letzten Kalkulation) 2009: (geringer Material- und Unterhaltungsaufwand) 2010: (Verrechnung von Kostenunterdeckungen in Kalkulation 2010) 2011: (leichte Unterdeckung mit neuer Kalkulation 2010) Trotz den starken Schwankungen ist zu erkennen, dass im Jahr 2011 eine schwarze Null verbucht werden konnte (Auswirkung der Gebührenerhöhungen im Jahr 2010). Für die zunehmenden Unterdeckungen gibt es verschiedene Gründe: steigende Kosten im Unterhaltungsbereich insgesamt ein deutlicher Rückgang des durchschnittlichen Trinkwasserverbrauchs je Einwohner und Tag. Nach einer Stagnation des Rückgangs zwischen 2001 und 2004 lag der durchschnittliche Verbrauch im Jahr 2010 mit 8 Litern ca. 6 % niedriger als (bei gleichen Fixkosten im Netz) generelle Kostensteigerungen Für die erhöhten Ansätze beim Materialaufwand und bei der Umlage der allgemeinen und gemeinsamen Betriebsabteilungen sind ebenfalls die steigenden Kosten und die Kostensteigerung verantwortlich. Desweiteren steht in 2013 die Begehung der Wasserversorgungsleitungen an. Darüber hinaus sind auch die Bezugskosten für die Bodensee-Wasserversorgung deutlich angestiegen. In 2008 haben wir noch durchschnittlich 45 Cent pro Kubikmeter Bodenseewasser bezahlt, während wir in 2013 rund 56 Cent pro Kubikmeter aufwenden müssen. Insbesondere werden aber ab 2013 die förderabhängigen Stromkosten ansteigen, da sich hier der Wegfall der Befreiung von der EEG-Umlage voll auswirken wird. Bestandteile der Kalkulation für den Zeitraum bis : Eine Wassergebührenkalkulation beinhaltet mehrere Komponenten, welche alle in die Kalkulation einbezogen werden können, jedoch nicht zwingend müssen. In der vorliegenden Kalkulation für den Zeitraum bis wurden folgende Komponenten aufgenommen: gebührenfähige Kosten für das Jahr 2013 Unterdeckung des Jahres 2008 in Höhe von Euro Überdeckung des Jahres 2009 in Höhe von Euro Nicht aufgenommen, obwohl als Kostenbestandteil zulässig wurden folgende Komponenten: Unterdeckung des Jahres 2010 in Höhe von Euro Unterdeckung des Jahres 2011 in Höhe von Euro Gewinnzuschlag 2013 aus Eigenkapitalverzinsung (rund Euro) Die Unterdeckungen aus den Jahren 2010 und 2011 sollen vorerst nicht in die Kalkulation eingestellt werden. Damit soll verhindert werden, dass es zu unverhältnismäßigen Gebührensprüngen kommt. Eine Einstellung in spätere Kalkulationen ist aber jederzeit möglich, um eine gewisse Stetigkeit der Gebühren zu gewährleisten. Wirtschaftliche Unternehmen in Form eines Eigenbetriebs sollen gemäß 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung einen Gewinn erwirtschaften. Dieser Gewinn ist als angemessene Verzinsung des Eigenkapitals definiert. Dieser Gewinnzuschlag wurde allerdings nicht in die Kalkulation eingestellt. Seite 3 von 5

4 Damit wurde wie schon bei der Kalkulation im Jahr auch in der Kalkulation für das Jahr 2013 ein bestimmter Kostenanteil herausgenommen. Dies soll unseren Kunden zugutekommen, zumal im nächsten Jahr die Kunden durch höhere und zusätzliche staatliche Umlagen wie z.b. die EEG-Umlage, an anderer Stelle belastet werden. Die Kalkulation und die Erläuterungen dazu haben wir in der Anlage beigefügt. Der Aufbau der Kalkulation und einige Formulierungen wurden aus rechtlichen Gründen nach den Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt gewählt. Mit Beibehaltung der Wasserverbrauchsgebühr liegt Metzingen unter dem Durchschnitt in Baden- Württemberg (siehe folgende Grafik, Stand ). Wenn man bedenkt, dass zum einige Kommunen die Wasserpreise erhöhen werden, steht die Stadt Metzingen im Vergleich noch besser da. Quelle: Statistisches Landesamt, Stand Ausblick: Legt man für die Folgejahre eine bisherige Kostenentwicklung zugrunde und berücksichtigt man die Investitionen in der bisherigen Finanzplanung, so wird es eine Neukalkulation und Erhöhung der Gebühren bereits ab 2014 nicht mehr vermeidbar sein. Zeitliche Umsetzung: Die neue Kalkulation soll ab dem gelten. Anlagen: Kalkulation der Wassergebühren bis Seite 4 von 5

5 Seite 5 von 5

6 Gebührenkalkulation Wasser bis

7 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 1 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen Vorgehensweise Kostenermittlung Divisionskalkulation Abschreibungen Verzinsung des Anlagekapital Kostendeckung Leistungseinheiten Gemeindebetreff Ermessensentscheidungen... 6

8 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 2 1. Rechtsgrundlagen Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf den 13, 14 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. 2. Vorgehensweise 2.1. Kostenermittlung Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für den Bemessungszeitraum bis haben wir uns am voraussichtlichen Erfolgsplan 2013 orientiert und die zu erwartende Entwicklung für den Kalkulationszeitraum gewissenhaft geschätzt bzw. hochgerechnet. Für die Ermittlung der ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten wurden die Anlagenachweise Stand zugrunde gelegt und anhand der voraussichtlichen Zugänge laut Finanzplanung bis zum Ende des Berechnungszeitraums weiterberechnet.

9 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite Divisionskalkulation Die so ermittelten Kosten werden durch die geschätzten Leistungseinheiten geteilt, um die Gebührensatzobergrenze zu ermitteln. Schema: Gebührensatzobergrenze = voraussichtlich gebührenfähige Gesamtkosten Summe der voraussichtlich maßstabsbezogenen Benutzungs- bzw. Leistungseinheiten In der Kalkulation wird dabei folgender Aufbau eingehalten: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten abzgl. abzgl. dividiert abzgl. zzgl. dividiert Ermittlung der gebührenfähigen Erlöse (ohne Gebühreneinnahmen) Gebührenfähige Kosten (ohne Berücksichtigung Vorjahre) erwartete Erlöse aus Grundgebühren Anteil Gebührenfähige Kosten Leistungsgebühr durch prognostizierte Wassermenge Wassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre zu berücksichtigende Kostenüberdeckungen zu berücksichtigende Kostenunterdeckungen Anteil Gebührenfähige Kosten Leistungsgebühr durch prognostizierte Wassermenge Wassergebühr einschließlich Berücksichtigung Vorjahre

10 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 4 3. Abschreibungen Mit den "angemessenen Abschreibungen" soll die tatsächliche Abnutzung betriebsnotwendiger Anlagen durch den Gebrauch wertmäßig erfasst und als Kosten auf die einzelnen Jahre der mutmaßlichen Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Nach 14 Abs. 3 KAG dürfen die Kosten nur mit ihrem Anschaffungsoder Herstellungswert in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden (Nominalwertprinzip; Ausnahme ist Artikel 5 Abs. 2 des KAG Änderungsgesetzes vom 25. April 1978). 14 Abs. 3 Satz 4 KAG gestattet mit der Brutto- oder Nettomethode wahlweise zwei Abschreibungsverfahren. Die Stadtwerke schreiben ihre Anlagen in der Wasserversorgung nach dem Bruttoverfahren ab, das heißt, dass Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter als Ertragszuschüsse passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Auflösungssatz aufgelöst werden. Die Abschreibungssätze für die Zugänge im Anlagevermögen wurden in der vorliegenden Kalkulation mit Durchschnittswerten angesetzt. Die Abschreibungen und Auflösungen für bestehendes Anlagevermögen wurden entsprechend einer über den Kalkulationszeitraum erstellten Entwicklungsvorausschau übernommen. Die Stadtwerke schreiben ihr Anlagevermögen monatsgenau ab. Da sich der Zugangszeitpunkt aus heutiger Sicht nicht monatsgenau prognostizieren lässt, wird für Zwecke der Gebührenkalkulation die Abschreibung für neu hinzukommende Anlagegüter jeweils im Jahr des Zugangs mit 25 % eines Jahresbetrags und ab dem Folgejahr mit dem vollen Abschreibungssatz berücksichtigt. 4. Verzinsung des Anlagekapitals Den Kapitalzinsen wird das um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse gekürzte Anlagekapital zugrunde gelegt. Dieses wiederum ergibt sich aus den um die Abschreibungen gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich der Anschaffungskosten der Grundstücke ( 14 Abs. 3 Satz 2 KAG). In der Stadt Metzingen beträgt der Satz für die Anlagekapitalverzinsung 4,5 % ab Er wird als Mittelwert zwischen Fremdkapitalverzinsung und Eigenkapitalzins angewendet. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der Restwertmethode und der Durchschnittswertmethode auszuwählen. Die Stadtwerke verzinsen ihr Anlagekapital schon immer nach der Restwertmethode. Als Zinsbasis wird der Jahresmittelwert verwendet, der sich errechnet, indem der Jahresanfangsstand zum Jahresendstand des Restbuchwertes addiert und die Summe durch zwei geteilt wird.

11 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 5 5. Kostendeckung Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100 % anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so haben die Stadtwerke gemäß 14 Abs. 2 Satz 2 KAG die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Die allgemeine Regelung in 14 Abs. 2 Satz 2 KAG wird im Bereich der Wasserversorgung durch die speziellere Regelungen in 14 Abs. 1 Satz 2 KAG und 102 Abs. 2 GemO außer Kraft gesetzt. Hiernach sollen Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen einen angemessenen Ertrag für die Stadt abwerfen. Erträge sind nur dann tatsächlich realisiert, wenn sie keine Ausgleichsverpflichtung nach sich ziehen. Daher sind Kostenüberdeckungen der Wasserversorgung aus kommunalabgabenrechtlicher Sicht nicht zwingend auszugleichen. Aufgrund der ermäßigten oder kostenlosen Abgabe von Wasser an die Stadt gemäß 13 EigBVO entsteht ein zusätzlicher "Gewinnzuschlag" auf die Gebührenkalkulation. Hierbei handelt es sich ausschließlich um einen nicht auszugleichenden Gewinnzuschlag aus kommunalabgabenrechtlicher Sicht, aus steuerrechtlicher Sicht entstehen dadurch keine Gewinne. 6. Leistungseinheiten Für die Prognose der Leistungseinheiten über den Berechnungszeitraum wurde auf der Grundlage der veranlagten Wassermengen der Jahre 2009 bis 2011 die voraussichtliche zukünftige Entwicklung geschätzt. Dabei wurde der reduzierte Wasserverbrauch eines Industriebetriebs bereits berücksichtigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt fordert mit Verweis auf ein VGH-Urteil vom , dass in die Gebührenkalkulation auf der Mengenseite alle maßstabsbezogenen Leistungseinheiten eingestellt werden müssen. Hierzu zählen auch die mit Preisnachlass abgegebenen Mengen für den Eigenbedarf der Stadt und die unentgeltlich oder verbilligt abgegebenen Mengen für den Brandschutz sowie für öffentliche Zierund Straßenbrunnen (gemäß 13 Nr. 3 bzw. Nr. 1 EigBVO). Die Deckung der dadurch entstehenden Einnahmeausfälle dürfe nicht durch Weglassen dieser Mengen erfolgen. Beim Eigenbetrieb kann die Deckung durch einen Zuschlag auf der Kostenseite erfolgen. 7. Gemeindebetreff Die Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen durch die Stadt selbst wurden auf der Leistungsseite mit in die Gebührenkalkulation eingestellt, da Schulen und andere öffentliche Gebäude eigene Zähler haben und somit die Leistungsmenge genau ermittelt werden konnte. Hinzu kommt eine geschätzte Wassermenge für nicht gemessene Mengen für den Brandschutz sowie für öffentliche Zier- und Straßenbrunnen.

12 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 6 9. Ermessensentscheidungen Bei der Gebührenkalkulation handelt es sich um ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Gebührensatzes als rechnerisches Endergebnis. Sie muss vom Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Höhe des Gebührensatzes gebilligt werden und dient als Nachweis darüber, dass der Gemeinderat das ihm bei der Kostenermittlung eingeräumte Ermessen über die Höhe des Gebührensatzes fehlerfrei ausgeübt hat (VGH BW NKB vom S 998/86, Urteil vom S 1168/88 und Urteil vom S 2805/87). Der Gemeinderat hat Ermessensentscheidungen in folgenden Bereichen zu treffen: I. Auswahlermessen I.1. Höhe des Gebührensatzes I.2. Kalkulationszeitraum für die Gebühr (max. 5 Jahre) I.3. Einstellung der gebührenfähigen Kosten I.4. Ausrichtung der Kalkulation an rein abgabenrechtlichen Aspekten oder Berücksichtigung steuerrechtlicher Belange I.5. Ansatz der kalkulatorische Verzinsung (abgabenrechtlich) oder Ansatz von tatsächlichen Fremdkapitalzinsen (steuerrechtlich) I.6. Höhe des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals I.7. Methode der Mischzinskalkulation für das Anlagekapital (Restwert- oder Durchschnittswertmethode) I.8. Höhe der Abschreibungssätze I.9. Abschreibungsmethode (Brutto- oder Nettomethode) I.10. Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen I.11. Festlegung der Äquivalenzziffern bei der Grundgebührenkalkulation II. II.1. II.2. II.3. II.4. Prognoseermessen Preisentwicklung bei den Betriebskosten geschätzte Hochrechnung der kalkulatorischen Kosten anhand der Ergebnisse des Anlagenachweises vom und der Zugänge 2012 bis 2013 laut Finanzplanung geschätzte Menge der Leistungseinheiten geschätzte Menge der Leistungseinheiten des Gemeindebetreffs, der nicht über Wasserzähler genau bekannt ist

13 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 7 Kalkulation Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 8 Übersicht über die Berechnungsergebnisse... 9 Berechnung der Wassergebühr Berechnungsgrundlagen Anlage 1 Aufstellung der Kosten und Erlöse Kosten Erlöse Anlage 2 Anlagenachweis zum Wasserversorgung Anlage 3 Zugänge bei Investitionen und Ertragszuschüssen Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung Anlage 4 Wassermengen... 17

14 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 8 Abkürzungsverzeichnis AfA Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) AfA-Satz Abschreibungssatz AHK Anschaffungs- und Herstellungkosten AN Anlagenachweis Anl. Anlage Aufl. Auflösung (von Ertragszuschüssen) Aufl.rest Auflösungsrest Aufl.-Satz Auflösungssatz AV Anlagevermögen BE Bemessungseinheit EK Eigenkapital FK Fremdkapital GewSt Gewerbesteuer GG Grundgebühr GVV Gemeindeverwaltungsverband KA Konzessionsabgabe KSchSt Körperschaftssteuer MHBG Mindesthandelsbilanzgewinn o. Beitr. ohne Beiträge QN Nennbelastung/Durchflussmenge eines Wasserzählers SolZ Solidaritätszuschlag SV Sachanlagevermögen WV Wasserversorgung ZV Zweckverband

15 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 9 Berechnungsergebnisse für den Bemessungszeitraum bis errechneter Geb.satz mit Ausgleich Vorjahre Wassergebühr (Leistungsgebühr) bei Grundgebühr 1,70 /m 3 1,76 /m 3 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer

16 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 10 Berechnung der Wassergebühr 2013 Ermittlung der gebührenfähigen Kosten laut Anlage abzgl. Erlöse laut Anlage Gebührenfähige Kosten abzgl. erwartete Erlöse aus Grundgebühren Anteil gebührenfähige Kosten Leistungsgebühr prognostizierte Wassermengen laut Anlage m³ prognostizierte Wassermengen (abzgl. 10 % Nachlass und unentgeltliche Abgabe) m³ Gewinnzuschlag aufgrund 13 EigBVO (Preisnachlass) Anteil gebührenfähige Kosten (mit Gewinnzuschlag 13 EigBVO) prognostizierte Wassermengen laut Anlage m³ Wassergebühr ohne Berücksichtigung Vorjahre 1,70 /m³ Berücksichtigung von Vorjahresergebnissen (gebührenrechtliche Ergebnisse) Ausgleich durch Verrechnung Kostenunterdeckung aus dem Jahr Kostenüberdeckung aus dem Jahr verbleibende Kostenunterdeckung aus dem Jahr Ausgleich durch Einstellen in die Kalkulation verbleibende Kostenunterdeckung aus dem Jahr % Summe Ausgleich Vorjahre Anteil gebührenfähige Kosten Leistungsgebühr Gebührenfähige Kosten (einschlie ßlich Ausgleich Vorjahre) prognostizierte Wassermengen laut Anlage m³ prognostizierte Wassermengen (abzgl. 10 % Nachlass und unentgeltliche Abgabe) m³ Gewinnzuschlag aufgrund 13 EigBVO (Preisnachlass) Anteil gebührenfähige Kosten (mit Gewinnzuschlag) prognostizierte Wassermengen laut Anlage m³ Wassergebühr einschließlich Berücksichtigung Vorjahre 1,76 /m³

17 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 11 Kosten und Erlöse 2013 Anlage 1 Nr. Bezeichnung Ansatz Ansatz Kosten Materialaufwand Entgelte Soziale Abgaben Aufwendungen für Altersvers. u. Unterstützung Steuern (ohne Steuern vom Einkommen und Ertrag) andere betriebliche Aufwendungen Umlage allg. und gem. Betriebsabteilungen Leistungsaustausch (aktivierte Eigenleistungen) Summe Betriebskosten Abschreibungen *) Abschreibungen lt. Anl Zinsen und ähnl. Aufwendungen *) kalkulatorische Verzinsung lt. Anl Summe Abschreibungen und Zinsen Konzessions- und Wegeentgelte Summe Konzessionsabg., Mindestgewinn, Ertragssteuern Summe Kosten Nr. Bezeichnung Ansatz Ansatz Kosten Betriebserträge *) Sonstige Erträge Wasserversorgung Miet- und Pachterträge Mahngebühren **) Säumniszuschlag **) übrige sonstige betriebliche Erträge (z.b. Abw.inkasso) Summe Betriebserlöse Auflösung Ertragszuschüsse *) Auflösungen lt. Anl Summe Auflösungen Summe Erlöse *) wird in Kalkulation errechnet **) nicht gebührenfähig

18 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 12 Anlagenachweis zum Wasserversorgung Anlage 2 AHK AfA RBW Ø-AfA-Satz Wasserversorgung immaterielle Vermögensgegenstände ,00% Grundstücke mit Bauten ,00% Grundstücke ohne Bauten ,00% Gewinn- und Bezugsanlagen ,95% Speicheranlagen ,60% Leitungsnetz und Hausanschlüsse ,21% Messeinrichtungen ,89% Betriebs- und Geschäftsausstattung ,95% Zwischensumme Wasserversorgung ,03% Finanzanlagen - Anteil Wasserversorgung Beteiligungen ,00% Zwischensumme Finanzanlagen - Anteil Wasserversorgung ,00% Gemeinsame Anlagen - Anteil Wasserversorgung 41,92% Immaterielle Vermögensgegenstände ,06% Grundstücke mit Bauten ,88% Grundstücke mit Wohnbauten ,78% Grundstücke ohne Bauten ,00% Fuhrpark ,92% Betriebs- und Geschaftsausstattung ,18% Zwischensumme Gemeinsame Anlagen - Anteil Wasserversorgung ,66% Investitionen ,16% empf. Ertragszuschüsse (vor 2003) empf. Ertragszuschüsse (2003 bis 2006) empf. Ertragszuschüsse (seit 2007) Zugang Ertragszuschüsse (in Summe empf. Ertragszusch. (seit 2007) nicht enth.) Ertragszuschüsse Netto=AV (d. h. Investitionen abzgl. Ertragszuschüsse) Kontrollsumme AN - Wasserversorgung Kontrollsumme AN - Finanzanlagen Kontrollsumme AN - gemeinsamer Bereich 41,92% Kontrollsumme AN - Ertragszuschüsse Differenz 0 0 nachrichtlich Anlagen im Bau Wasserversorgung

19 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 13 Anlagenachweis zum gemeinsamer Bereich Anlage 2 AHK AfA RBW Ø-AfA-Satz Finanzanlagen Beteiligungen Zw ischensumme Finanzanlagen ,00% Gemeinsame Anlagen Immaterielle Vermögensgegenstände Grundstücke mit Bauten Grundstücke mit Wohnbauten Grundstücke ohne Bauten Fuhrpark Betriebs- und Geschaftsausstattung Zw ischensumme Gemeinsame Anlagen ,66% Investitionen ,00% Kontrollsumme AN - Finanzanlagen Kontrollsumme AN - gemeinsamer Bereich Differenz 0 0 0

20 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 14 Anlagenachweis - Vorausschau Abschreibung 2013 Anlage 2 Investitionen und Ertragszuschüsse AfA 2011 AfA 2013 Veränderung Zwischensumme Wasserversorgung Zwischensumme Finanzanlagen - Anteil Wasserversorgung ,57% Zwischensumme Gemeinsame Anlagen - Anteil Wasserversorgung Inve stitione n empf. Ertragszuschüsse (vor 2003) empf. Ertragszuschüsse (2003 bis 2006) empf. Ertragszuschüsse (seit 2007) Ertragszuschüsse Netto- AfA (d.h. Afa abzgl. Aufl.) Anlagenachweis Anteil Wasserversorgung Gemeinsame Anlagen RBW 2011 RBW 2013 Anlagevermögen insgesamt Anlagevermögen gemeinsame Anlagen Gesamtsumme Anlagevermögen ohne gemeinsame Anlagen Anlagevermögen Wasserversorgung Anlagen im Bau Wasserversorgung Finanzanlagen Wasserversorgung Gesamtsumme Anlagevermögen Wasserversorgung Anteil Wasserversorgung 41,92% 41,57%

21 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 15 Zugänge bei Investitionen und Ertragszuschüssen Anlage 3 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Investitionen - Allgemein (AHK) Verteilung - Rohrnetz und Hausanschlüsse Bestandspläne ergänzen Wasserzähler Wasserhausanschlüsse Unvorhergesehenes Gewinnung, Bezug und Speicherung Erneuerung/Sanierung von Druck- und Fallleitungen Zugänge Investitionen bestimmte Maßnahmen (AHK) Bebauung Entensee Bohlstraße Gutenbergstr. 2.BA Lenbachweg Rechbergstraße Schubertstraße Emil Mörsch-Weg Gutenbergstr. 3.BA Max-Planck-Str. 1.BA Metzingerstraße Summe Zugänge Investitionen Ertragszuschüsse (Zuschüsse und Beiträge) Zugänge Ertragszuschüsse erwartete Ertragszuschüsse Summe Zugänge Ertragszuschüsse Kalkulatorische Kosten Abschreibung Ø AfA-Satz Zugang Investitionen Erhöhung AfA 6,25% Veränderung AfA Vorausschau AfA Auflösung Zugang Ertragszuschüsse Veränderung Aufl. Vorausschau *) *) *) Auflösung Ertragszuschüsse *) Veränderung Aufl. bereits berücksichtigt

22 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 16 Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsen Anlage 3 Verzinsung kalkulatorische Verzinsung (abgabenrechtlich) Zugang AHK AfA Restbuchwert AHK Zugang Zuschüsse Auflösung Auflösungsrest Zuschüsse Zinsbasis 100,00% kalkulatorischer Zins 4,50%

23 Stadtwerke Metzingen Gebührenkalkulation Wasser Seite 17 Wassermengen Anlage 4 veranlagte Wassermengen Mittelwert veranlagte Wassermengen ,0 m³ ,0 m³ ,0 m³ ,7 m³ nachrichtlich: davon Wassermengen Stadt ,0 m³ ,0 m³ ,0 m³ ,3 m³ Wassermengen Brunnen, etc m m m m 3 prognostizierte Wassermengen erwartete veranlagte Wassermengen (Prognose) ,0 m³ nachrichtlich: davon Wassermengen Stadt (10 % Nachlass) ,0 m³ Wassermengen Brunnen, etc. (unentgeltlich) m 3 prognostizierte Wassermengen ,0 m³ 2013 prognostizierte Wassermengen (abzgl. 10 % Nachlass und unentgeltliche Abgabe) ,0 m³

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