Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr 2007
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- Irmgard Morgenstern
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1 (V06/071ö) Sitzungsvorlage zu 3 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühr 2007 A) Zusammenfassung und Vorschlag der Verwaltung: I. Kostendeckungsrelevante Ausgangslage Nach modifiziertem Gebührenrecht im Rahmen der Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes ist bei kostenrechnenden Einrichtungen wie der Abwasserbeseitigung kein fortlaufender Gewinn- bzw. Verlustvortrag zulässig. Vielmehr hat der Gemeinderat konkret darüber zu beschließen, in welchem der dem jeweiligen Rechnungsjahr folgenden 5 Jahre die sich aus der Jahresrechnung ergebende Über- bzw. Unterdeckung ausgeglichen werden soll, oder ob eine Unterdeckung gegebenenfalls aus dem allgemeinen Haushalt abzudecken ist. Da die Einbindung eines vorläufigen Ergebnisses laut Gemeindeprüfungsanstalt nicht für zulässig erachtet wird, ist das prognostizierte Ergebnis für 2006 und dessen Konsequenz für die Folgejahre nur nachrichtlich, d.h. in Klammern versehen, aufgeführt. in T Gebührenrechtlich relevantes Ergebnis: (-37) Ausgleichsvorgabe - 25,5-25, (+20) (+ 20) (+18) Ausgleich in folgenden Jahren: - Gebührenkalkulation Gebührenkalkulation Gebührenkalkulation Gebührenkalkulation Gebührenkalkulation ,5 + 6,2 + 22,3 - Gebührenkalkulation ,5 + 6,2 +27, Gebührenkalkulation ,5 + 6,1 +23, Gebührenkalkulation (-5) - Gebührenkalkulation (-5) - Gebührenkalkulation (-7)
2 II. Kalkulation für 2007: 1. Prognose der 2007 durch Gebühren zu finanzierenden Kosten: (siehe Darstellung B) a) Klärwerk : ======== b) Kanalisation: Ausgleichsvorgabe (Gewinnvortrag): ======== 2. Zu veranlagende Abwassermenge: Gemessener Verbrauch Herbertingen: cbm cbm Hundersingen: cbm cbm Marbach: cbm cbm Mieterkingen: cbm cbm Insgesamt: cbm cbm 3. Berechnung der kostendeckenden Abwassergebühr für 2007: Prognose: Zwar ist die Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde in den letzten beiden Jahren im Steigen begriffen. Gleichwohl bleibt fraglich, ob dadurch der je Haushalt tendenziell rückläufige Wasserverbrauch kompensiert werden kann. Es wird daher die zuletzt gemessene Abwassermenge von 2005 mit cbm der Kalkulation zugrundegelegt. a) Klärgebühr: = 1,04 je cbm cbm bisher: 0,98 je cbm a) Kanalgebühr: = 2,07 je cbm cbm bisher: 1,98 je cbm c) Gesamtentwässerungsgebühr: 3,11 / cbm bisher: 2,96 cbm
3 4. Beschlussvorschlag: a) Die Höhe der Abschreibungssätze für Sammelkläranlage und Kanalisation, die Höhe der kalkulatorischen Zinssätze sowie die Verwaltungskostenbeiträge bleiben unverändert. Abschreibungssätze und kalkulatorische Zinssätze sind in Anlage 1, der jeweilige Straßenentwässerungskostenanteil in Anlage 2 zur Sitzungsvorlage dargestellt. b) Da trotz aus Vorjahren anzurechnendem Gewinnvortrag eine um 0,15 je cbm höhere kostendeckende Entwässerungsgebühr kalkuliert ist, wird angesichts der wohl spätestens 2008 anstehenden erheblich teureren thermischen Verwertung des Klärschlamms die Entwässerungsgebühr von 2,96 /cbm auf 3,11 /cbm angepasst. Der Anteil der Kanalgebühr beläuft sich dabei auf 2,07 /cbm, der Anteil der Klärgebühr auf 1,04 /cbm. c) Die Abwassersatzung wird insoweit geändert. Herbertingen, den Rechle
4 B) Kalkulation Abwassergebühr 2007 I. Allgemeine Ausführungen: Sofern keine atypischen Sondereinflüsse zum Jahresende mehr eintreten, schließt der laufende Abwasserbetrieb in 2006 mit einem Verlust von ca ab. Damit könnte eine Verbesserung gegenüber der Planung von über erzielt werden. Mit ist ein Teil des Abmangels bewusst als Gewinnvortrag aus früheren Jahren und somit als Ausgleichsvorgabe eingestellt worden. Zudem musste per Nachtragssatzung der Planansatz für die Unterhaltung des Kanalnetzes um erhöht werden, da unter anderem der reine Kanalsanierungsanteil bei der derzeit ausgeführten Notentlastung Hauptstraße über Hexensteigle / Schmidgasse in Herbertingen als Aufwand im laufenden Haushalt zu buchen ist. Dass es nun gleichwohl zu den erfreulichen, oben dargestellten Einsparungen kommen wird, liegt an nicht wenigen kleineren Einsparungen insbesondere im Klär-, aber auch im Kanalbereich. Ausgehend von diesem vorläufigen Ergebnis, das in der Sitzung nochmals näher erläutert wird, sind nun für die Gebürenkalkulation 2007 folgende weitere Entwicklungen und Sondereinflüsse angemessen zu berücksichtigen: 1. Verstärkte Kanalsanierungen In der jüngeren Vergangenheit ist man immer mehr dazu übergegangen, beschädigte Kanäle, die hydraulisch in Ordnung sind, im sogenannten Inliner-Verfahren zu sanieren. Dadurch wird einerseits eine offene Bauweise entbehrlich, wodurch andererseits auch nennenswerte Kosten gespart werden können. Da beim Inliner-Sanierungsverfahren jedoch keine Wertsteigerung des Anlageguts Kanal stattfindet, sind auch laut Gemeindeprüfungsanstalt die hierfür entstehenden Kosten als Aufwand im laufenden Betrieb zu buchen und somit im Jahr des Anfalls in einer Summe abzuschreiben. Diese Praxis wird somit künftig die Kosten des laufenden Abwasserhaushalts tendenziell spürbar erhöhen. 2. Wasserzähleraustausch Nach Ablauf der Eichzeit findet in 2007 wieder der flächendeckende Austausch von ca Wasserzählern in der Gesamtgemeinde statt. Der Gesamtaufwand einschließlich Eichgebühr und Montagearbeiten beziffert sich voraussichtlich auf ca , wobei diese Summe je hälftig beim Wasser- und Abwasserhaushalt zu veranschlagen ist. Bei letzterem wird dann wiederum halbiert und ca sowohl dem Klär- wie auch dem Kanalbereich zugeordnet. 3. Thermische Verwertung Klärschlamm Bereits seit 2006 führen einige Nachbargemeinden nach gemeinsamer Ausschreibung ihren Klärschlamm einer thermischen Verwertung zu.
5 Zwar werden nach heutigen Erkenntnissen trotz einer in 2007 neu erscheinenden Richtlinie zur Ausbringung von Klärschlamm von der Kläranlage Herbertingen nahezu alle modifizierten bzw. verschärften Grenzwerte wohl weiterhin eingehalten werden können. Gleichwohl lässt das Land Baden-Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern nichts unversucht, um über Zuschussrichtlinien für Kläranlageninvestitionen oder landwirtschaftliche Förderprogramme (MEKA) die bisherige Art der Ausbringung von Klärschlamm faktisch auszuschließen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch die Gemeinde Herbertingen in Bälde eine thermische Verwertung ins Auge zu fassen hat, was nach Aussagen von Nachbargemeinden Mehrkosten von ca. 30% zum Inhalt hätte ist der Planansatz aber noch auf der Grundlage der Ausbringung auf landwirtschaftliche Grundstücke berechnet worden. II. Sammelkläranlage mit Abwasserpumpwerken 1. Ausgaben: a) Personalkosten (Berechnungsgrundlage: Personalkostenhochrechnung für Haushaltsplan 2007) b) Betriebskosten ohne Klärschlammbeseitigung c) Klärschlammbeseitigung d) Verwaltungskostenbeitrag einschließlich Innerer Verrechnung Bauhof + Innere Verrechnung EDV e) Kalkulatorische Abschreibung (siehe Anlage 1) f) Kalkulatorische Verzinsung (siehe Anlage 1) AUSGABEN INSGESAMT: ========= 2. Einnahmen: a) Erstattung Stadt Bad Saulgau für Fulgenstadt (Anteil der Personal- und Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten für die Sammelkläranlage Herbertingen gemäß Vereinbarung vom 01./ ) b) Auflösung Ertragszuschüsse/Beiträge (siehe Anlage 1) c) Straßenentwässerungskostenanteil (siehe Anlage 2) d) Durch Gebühren zu finanzierender Betrag III. Ortskanalisation: =========
6 1. Ausgaben: a) Unterhaltung / Überprüfung des Kanalnetzes Kanalsanierung (Inliner) Beurener Straße in Hundersingen ca Betonsanierung RÜB Riedmühle ca Sonstige Kanalunterhaltung bzw. Behebung von Schadstellen ca Reinigung Kanalnetz, Staukanäle und Regenbecken ca Austausch Wasserzähler und Sonstiges ca b) Abwasserabgabe an das Land 0 Es bestehen Verrechnungsmöglichkeiten bei der Schmutzwasserabgabe durch die Stadt Bad Saulgau aus dem Bereich Fulgenstadt aufgrund des Anschlusses von Fulgenstadt an die Sammelkläranlage Herbertingen. c) Innere Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenbeitrag (einschließlich Innere Verrechnung EDV) d) Kalkulatorische Abschreibung (siehe Anlage 1) e) Kalkulatorische Verzinsung (siehe Anlage 1) AUSGABEN INSGESAMT: ========== 2. Einnahmen: a) Auflösung Ertragszuschüsse/ Beiträge (siehe Anlage 1) b) Straßenentwässerungskostenanteil (siehe Anlage 2) c) Durch Gebühren zu finanzierender Betrag: =========
Kalkulation Wasserzins 2007
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