19 INTERNE VERRECHNUNGEN Begriffe und Anwendungsgrundsätze Konten der Internen Verrechnung Schematische Darstellung

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1 19 INTERNE VERRECHNUNGEN 19.1 Begriffe und Anwendungsgrundsätze 19.2 Konten der Internen Verrechnung 19.3 Schematische Darstellung 19.4 Buchungsablauf Interne Verrechnung Inhalt Kapitel 19 Seite 1-6

2 19.1 Begriffe und Anwendungsgrundsätze Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastungen zwischen Funktions- und Institutionsstellen. Sie müssen vorgenommen werden, wenn eine kostendeckende Verrechnung von Leistungen erforderlich ist, wenn die Ermittlung der gesamten Kosten einer besonderen Aufgabe notwendig ist, wenn sie der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung dienen oder wenn die Vergleichbarkeit der Rechnungen es erfordert. a) Interne Verrechnungen zur Ermittlung der Gesamtkosten bestimmter Funktions- oder Institutionsstellen: Die Zuweisung von Aufwand und Ertrag auf einzelne Funktions- oder Institutionsstellen erfolgt aufgrund von Schwerpunkten. Müssen für eine bestimmte öffentliche Aufgabe die Gesamtkosten ermittelt werden, sind die entsprechenden internen Verrechnungen vorzunehmen. Üblicherweise handelt es sich dabei um Übertragungen von Personal- und Sachaufwendungen (z.b. Ermittlung der Gesamtkosten Strassenunterhalt, Polizeiamt usw.). b) Interne Verrechnung von Erträgen (ohne Gemeindebetriebe): Solche Verrechnungen erfolgen nur, wenn die Rechnungsstellung an Dritte es erfordert oder das Kostenbild der Funktions- oder Institutionsstelle zu falschen Folgerungen führen würde. Steuern oder steuerähnliche Abgaben werden nicht intern verrechnet. c) Interne Verrechnungen aufgrund der funktionalen Gliederung: Aufgrund der bundesstatistischen Vorschriften sind die Personal- und Sachaufwendungen sowie die Erträge der Einwohnerkontrolle in der Funktion Rechtspflege (100) zu erfassen. Falls die Verbuchung nicht direkt erfolgt, sind die entsprechenden internen Verrechnungen vorzunehmen. Personal- und Sachaufwand kann auch pauschal verrechnet werden (Fr. 10. pro Einwohner). Die Verrechnung erfolgt über die Konten 3980/4980 Pauschalverrechnungen. d) Interne Verrechnungen mit den Gemeindebetrieben: Wird ein Gemeindebetrieb als Spezialfinanzierung mit eigenen Ausgleichskonten geführt, müssen Aufwendungen und Erträge, die in anderen Funktions- oder Institutionsstellen anfallen, intern verrechnet werden. Zu verrechnen sind: Kapitalzinsen auf dem Verwaltungsvermögen sowie auf den Ausgleichs- und Vorfinanzierungskonten; alle Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen; alle Personal- und übrigen Sachaufwendungen, die aufgrund des Schwerpunktprinzips einer andern Funktions- oder Institutionsstelle belastet wurden, jedoch zur Ermittlung der Gesamtkosten des Gemeindebetriebs anteilig verrechnet werden müssen. Begriffe und Anwendungsgrundsätze Kapitel 19.1 Seite 2-6

3 Im übrigen gelten lit. a und b sinngemäss. Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen für Gemeindebetriebe ohne zentralisierte Verwaltungsführung (Kapitel 13.2). e) Grundeigentum des Finanzvermögens Zum Grundeigentum des Finanzvermögens gehören unüberbaute Liegenschaften, welche Landreserven der Gemeinde darstellen sowie überbaute, jederzeit veräusserbare Liegenschaften wie Wohnungsbauten, Angestellten- und Lehrerwohnhäuser (ausgenommen Dienstwohnungen) usw. Im Zweifelsfalle ist entscheidend, ob der Vermögenswert in seinem Schwerpunkt der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient oder ob er tatsächlich eine Kapitalanlage darstellt. Der jeweilige Bilanzwert des Grundeigentums des Finanzvermögens wird intern verzinst (siehe Kapitel 19.2). Begriffe und Anwendungsgrundsätze Kapitel 19.1 Seite 3-6

4 19.2 Konten der Internen Verrechnung Die Internen Verrechnungen sind in den Kontengruppen 39 und 49 der Laufenden Rechnung enthalten. Interne Verrechnungen sind nur in der Laufenden Rechnung möglich. Werden durch die Gemeinde Leistungen erbracht, welche zulasten der Investitionsrechnung zu verbuchen sind, erfolgt dies nicht über die Internen Verrechnungen sondern über das Ertragskonto 4380 Eigenleistungen für Investitionen. Die Ergebnisse der Kontengruppen 39 und 49 müssen am Ende des Rechnungsjahrs übereinstimmen. Konto 3900/4900 Personalaufwand Die Verrechnung des Personalaufwands umfasst sämtliche Personalkosten der Sachgruppe 30. Die Verrechnung erfolgt mittels Stundenrapport oder aufgrund eines Verteilschlüssels. Konto 3910/4910 Sachaufwand Interne Verrechnung von Sachaufwendungen gemäss der Sachgruppe 31. Sie sind aufgrund zuverlässiger Verrechnungsgrundlagen oder eines Verteilschlüssels vorzunehmen. Konto 3920/4920 Zinsen In der Folge eines Bundesgerichtsurteils und der Änderung von 24 und 25 der Verordnung über den Gemeindehaushalt gelten ab 1. Mai 2011 folgende Bestimmungen zur internen Verzinsung: Die Guthaben und Schulden der Gemeinde gegenüber Sonderrechnungen und Spezialfinanzierungen sowie die Liegenschaften des Finanzvermögens werden verzinst. Ausgenommen von der internen Verzinsung sind Spezialfonds und Vorfinanzierungen des steuerfinanzierten Haushalts. Die Gemeindevorsteherschaft legt eine marktübliche interne Verzinsung fest. Gegenstand und Modalitäten der internen Verzinsung, d.h. die verzinsten Bestände und die Art und Weise der Verzinsung (z.b. Durchschnittswert, Wert Anfang Jahr, Wert Ende Jahr usw.) sowie der angewandte Zinssatz sind im Voranschlag und in der Jahresrechnung offenzulegen. Die neuen Bestimmungen zur internen Verzinsung und zur Offenlegung von Gegenstand und Modalitäten der internen Verzinsung sind für die Jahresrechnung 2011 und den Voranschlag 2012 erstmals anzuwenden. Konto 3930/4930 Die gesamten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen werden grundsätzlich zentral verbucht (Funktion 990). Hauptsächlich wird nur bei den Gemeindebetrieben eine interne Verrechnung vorgenommen (siehe Kapitel 13). Abschreibungen auf dem Finanzvermögen werden direkt der entsprechenden Funktions- oder Institutionsstelle belastet. Konto 3980/4980 Pauschalverrechnungen Geringfügige Verrechnungen können pauschaliert über mehrere Sachgruppen vorgenommen werden (Verwaltungskosten usw.). Konten der internen Verrechnung Kapitel 19.2 Seite 4-6

5 19.3 Schematische Darstellung Interne Verrechnungen Ziele = Belastungen und Gutschriften zwischen Funktions- bzw. Institutionsstellen Ermittlung der Kosten einer Aufgabe Ermittlung des Erfolgs Ersatz für aufwendige Kostenrechnungen Förderung des Kostendenkens auf allen Entscheidungsebenen in Fr Bisheriges Modell Rechnungsmodell OV Laufende Rechnung 100 Pausch. Allg. Erträge Abschr. Allg. Erträge Zinsen 50 Sach- Gebühren Sach- Gebühren aufwand aufwand Abgaben Abgaben Entgelte Entgelte Personal- Ertrags- Personalaufwand übersch. aufwand 0 Verlust Schematische Darstellung Kapitel 19.3 Seite 5-6

6 19.4 Buchungsablauf Das Wasserwerk weist per Ende Rechnungsjahr Aufwendungen von 50 und Erträge von 80 aus. Intern sind noch folgende Belastungen vorzunehmen: Verwaltungskostenbeitrag an Gemeindeverwaltung 5 Zinsbelastung netto 15 Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen 25 Der Aufwandüberschuss von 15 wird dem Verpflichtungskonto der Spezialfinanzierung Wasserwerk belastet. BESTANDESRECHNUNG 701 Wasserwerk 2280 Wasserwerk Gde-Verwaltung 940 Kapitaldienst 990 Abschreibungen Buchungsablauf Kapitel 19.4 Seite 6-6

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