Meine Diskussion mit der Bundesbank über Lohnzahlungen von Bankmitarbeitern. Meine Beiträge in blau
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- Ernst Lang
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1 Meine Diskussion mit der Bundesbank über Lohnzahlungen von Bankmitarbeitern. Meine Beiträge in blau Standpunkt der Deutschen Bundesbank aus: docid=175754# Konnen Geschäftsbanken mit selbst geschopftem Giralgeld die Lohne ihrer Beschäftigten bezahlen? Nein. Wie jedes andere Unternehmen muss auch eine Bank ihre Aufwendungen durch Erträge erwirtschaften. Die Zahlung von Lohnen und Gehältern ist ein Vorgang, der sich in den Konten für die Erfassung der laufenden Geschäftsvorgänge (Aufwendungen und Erträge) niederschlägt; diese Konten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst, die wiederum ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos ist. Da Lohnaufwendungen kein Aktivposten der Bilanz sind, kann eine Bank anfallende Lohne (oder andere Aufwendungen) nicht dadurch begleichen, dass sie Buchgeld selbst schafft. Anders ausgedrückt: Lohnaufwendungen sind nicht bilanzierbar - und damit auch kein monetarisierbares Aktivum. Zur Erläuterung, dass eine Bank ihre Aufwendungen erwirtschaften muss, werden im Folgenden zwei Vorgänge geschildert (wobei gewisse Einschränkungen zu beachten sind, siehe weiter unten): Vorgang 1: Ein Bankkunde muss für einen Kredit eine Zinszahlung leisten. Er hält diesen Betrag auf seinem Konto bei der Bank als Sichteinlage. Der Kunde überweist die Zinszahlung an die Bank, die sie auf einem Unterkonto des Eigenkapitalkontos als Zinsertrag verbucht. Dieser Vorgang lässt sich als Passivtausch beschreiben: Die Sichteinlage des Kunden vermindert sich, der Geldbestand auf dem Ertragskonto und damit mittelbar auf dem Eigenkapitalkonto der Bank nimmt zu. Vorgang 2: Muss die Bank einen Lohn bezahlen, belastet sie den entsprechenden Betrag dem Aufwendungskonto und damit mittelbar dem Eigenkapitalkonto; gleichzeitig schreibt sie den Betrag dem Konto ihres Mitarbeiters gut. Wiederum lässt sich der Vorgang als Passivtausch beschreiben. Wenn die Bank ausreichend Zinserträge erzielt, kann sie daraus ihre Aufwendungen bestreiten und womoglich verbleibt ein Uberschuss, der als Gewinn den Bestand des Eigenkapitalkontos erhoht. Hat die Bank hingegen in einer Periode mehr Aufwendungen als Erträge, muss sie einen Verlust verbuchen, der zu Lasten ihres Eigenkapitals geht. Allerdings ist bei dieser Beschreibung zu beachten, dass Bilanzen stichtagsbezogen sind; normalerweise werden Zinszahlung und Lohnzahlung nur in den Unterkonten der GuV und nicht in der Bilanz erfasst und dargestellt. Name : Schantz Vorname: Christian Strasse und Nr.: Sonntagstr.31 Ort und Postleitzahl: Berlin chrs19e@yahoo.com Telefon: 0178/ Firma: Betreff: Betr: Konnen Geschäftsbanken mit selbst geschopften Giralgeld...Teil 1 Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben in Ihrer Antwort auf die Frage "Konnen Geschäftsbanken mit selbst geschopften Giralgeld die Lohne ihrer Beschäftigten zahlen?", dass dies nicht moglich ist, da Lohnaufwendungen nicht bilanzierbar sind. Siehe:
2 docid=175752# Meines Erachtens ist diese Antwort nicht korrekt. Eine Bank schopft immer Giralgeld wenn sie ein Kundenkonto erhoht, ohne ein anderes Kundenkonto dafür zu verringern. Genauso wird Giralgeld vernichtet wenn eine Bank ein Kundenkonto verringert, ohne dabei ein anderes Kundenkonto zu erhohen. Diese Geldschopfungsvorgänge werden erst im nachhinein bilanziell erfasst. Erhält ein Bankangestellter eine Lohnzahlung erfolgt diese in Giralgeld. Hat der Angestellte ein Konto bei seiner Bank erhoht die Bank sein Girokonto um die entsprechende Summe. Die entscheidende Frage ist nicht wie das im nachhinein bilanziell verbucht wird, sondern ob die Bank bei diesen Vorgang ein anderes Kundenkonto verringert oder nicht. Sehr geehrter Herr Schantz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bleiben bei unserer Darstellung. Eine Geschäftsbank muss ihre Aufwendungen wie z.b. Lohne durch Erträge erwirtschaften - sonst kann sie auf Dauer nicht bestehen. Wenn eine Bank einem Mitarbeiter dessen Lohn auf dem Girokonto gutschreibt, wird Buchgeld (auch "Giralgeld" genannt) geschaffen, allerdings im Wege eines Passivtausch zu Lasten letztlich des Eigenkapitals. Entsprechend wird Buchgeld im Zuge eines Passivtauschs zu Gunsten des Eigenkapitals vernichtet, wenn ein Kunde aus seinem Girokonto-Guthaben Zinsen an seine Bank zahlt. Demgegenüber wird bei der Gewährung eines Kredits durch die Gutschrift einer Sichteinlage Giralgeld im Wege einer Bilanzverlängerung geschaffen, bei Tilgung des Kredits kommt es zu einer Bilanzverkürzung. Ubrigens kommt es auch zu einem Passivtausch zu Lasten des Giralgelds, wenn ein Kunde eine von einer Bank begebene Anleihe per Uberweisung aus seinem Sichtguthaben erwirbt. Tilgt die Bank bei Fälligkeit die Anleihe, wird Giralgeld über einen Passivtausch wieder geschaffen. Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHE BUNDESBANK Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße Frankfurt am Main Tel oder 3512 Fax:
3 Sehr geehrte Damen und Herren, Meines Erachtens sind Sie in Ihrer Antwort auf meine Kritik nicht bei Ihrer ursprünglichen Darstellung geblieben. Sie schreiben: "Wenn eine Bank einem Mitarbeiter dessen Lohn auf dem Girokonto gutschreibt, wird Buchgeld (auch "Giralgeld" genannt) geschaffen, allerdings im Wege eines Passivtausch zu Lasten letztlich des Eigenkapitals." Damit beantworten Sie die Frage, ob Geschäftsbanken die Lohne ihrer Beschäftigten mit selbst geschopften Giralgeld bezahlen konnen, klar mit ja. Ob die Geschäftsbank diese Erträge erwirtschaften muss oder nicht ist nicht teil der von Ihnen gestellten Frage. Sie fragen explizit danach, ob die Geschäftsbank die Lohnzahlung in Giralgeld selbst schopft oder nicht. In Ihrem Sinne müsste der erste Absatz der Antwort folgendermassen lauten: "Ja, die Banken zahlen die Lohne ihrer Beschäftigten mit selbst geschopften Giralgeld, allerdings im Wege eines Passivtausch zu Lasten letzlich des Eigenkapitals." Meines Erachtens müsste die Antwort folgendermassen lauten: "Ja, die Banken zahlen die Lohne ihrer Beschäftigten mit selbst geschopften Giralgeld. Diese Giralgeldschopfung ist für die betreffende Geschäftsbank nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn die anderen Geschäftsbanken ihre Beschäftigten in gleicher Hohe entlohnen. Dann heben sich die daraus resultierenden Zahlungsein- und Ausgänge im Zahlungsverkehr gegenseitig auf und die einzelne Bank hat dadurch keinen Mehrbedarf an Zentralbankreserven und damit keine zusätzlichen Kosten." Mit freundlichen Grüssen Christian Schantz Vorstand Monetative e.v. Sehr geehrter Herr Schantz, vielen Dank für Ihr . Jedoch ist folgender Satz nicht eindeutig formuliert: "Ob die Geschäftsbank diese Erträge erwirtschaften muss oder nicht ist nicht teil der von Ihnen gestellten Frage. Sie fragen explizit danach, ob die Geschäftsbank die Lohnzahlung in Giralgeld selbst schopft oder nicht." Die Bundesbank hat keine Frage an Sie gerichtet. Des Weiteren senden wir Ihnen hier unsere Anmerkungen zu Ihren Fragen und
4 Darstellungen: Es macht analytisch einen Unterschied, ob eine Bank Buchgeld durch Kreditvergabe/Ankauf von Vermogenswerten im Wege einer Bilanzverlängerung schafft oder im Wege eines Passivtauschs. In letzterem Fall hat dieses Buchgeld zuvor schon bestanden, ist aber über einen vorhergegangen Passivtausch in eine Bilanzposition verwandelt worden, die nicht dem Buchgeld zugerechnet wird. Ähnlich kann Buchgeld, sobald es einmal geschaffen ist, unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen, z.b. als täglich fällige Sichteinlage, als Spareinlage oder als für eine bestimmte Frist "eingefrorene" Termineinlage. Auch lässt es sich in Bargeld umtauschen. Da das Buchgeld, das für eine Lohnzahlung benotigt wird, vorher schon bestanden hat, ist es falsch oder zumindest unscharf davon zu sprechen, dass Banken die Lohne ihrer Mitarbeiter "mit selbst geschopftem Buchgeld" zahlen konnen. Um die Vorgänge zu verstehen, muss die Buchgeldschopfung durch Bilanzverlängerung von der Buchgeldschopfung durch Passivtausch unterschieden werden. Zu Ihrem Absatz: Meines Erachtens müsste die Antwort folgendermassen lauten: "Ja, die Banken zahlen die Lohne ihrer Beschäftigten mit selbst geschopften Giralgeld. Diese Giralgeldschopfung ist für die betreffende Geschäftsbank nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn die anderen Geschäftsbanken ihre Beschäftigten in gleicher Hohe entlohnen. Dann heben sich die daraus resultierenden Zahlungsein- und Ausgänge im Zahlungsverkehr gegenseitig auf und die einzelne Bank hat dadurch keinen Mehrbedarf an Zentralbankreserven und damit keine zusätzlichen Kosten." Diese Darstellung geht in die falsche Richtung. Bitte lesen Sie diese E-;Mail als Ergänzung zu den vorhergegangenen Antworten sowie der Darstellung im Schülerbuch "Geld und Geldpolitik" und den dazu im Internet veroffentlichten "Fragen und Antworten". Mit freundlichen Grüßen DEUTSCHE BUNDESBANK Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße Frankfurt am Main Tel oder 3512 Fax: Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort.
5 Der Ausgangspunkt unserer Briefwechsels ist folgende FAQ zum Thema Geldschopfung auf Ihrer Website: Konnen Geschäftsbanken mit selbst geschopften Giralgeld die Lohne ihrer Beschäftigten zahlen? Die Antwort auf Ihrer Website lautet: Nein. Wie jedes andere Unternehmen muss auch eine Bank ihre Aufwendungen durch Erträge erwirtschaften. Ihre Antwort auf meine Kritik lautete: Wenn eine Bank einem Mitarbeiter dessen Lohn auf dem Girokonto gutschreibt, wird Buchgeld (auch "Giralgeld" genannt) geschaffen, allerdings im Wege eines Passivtausch zu Lasten letztlich des Eigenkapitals. Ich denke wir sind uns einig, dass eine Gutschrift auf einem Girokonto eine Zahlung ist. In diesem Fall (wie von Ihnen beschrieben) eine Zahlung der Bank mit von ihr selbst geschaffenen oder geschopften Giralgeld. Damit beantworten Sie Ihre FAQ eindeutig mit ja. Ich hoffe Sie konnen meine Verwirrung nachvollziehen. Welche Antwort ist Ihrer Meinung nach richtig? Mit freundlichen Grüssen aus Berlin Christian Schantz Nein. Wie jedes andere Unternehmen muss auch eine Bank ihre Aufwendungen durch Erträge erwirtschaften. Die Zahlung von Lohnen und Gehältern ist ein Vorgang, der sich in den Konten für die Erfassung der laufenden Geschäftsvorgänge (Aufwendungen und Erträge) niederschlägt; diese Konten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst, die wiederum ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos ist. Da Lohnaufwendungen kein Aktivposten der Bilanz sind, kann eine Bank anfallende Lohne (oder andere Aufwendungen) nicht dadurch begleichen, dass sie Buchgeld selbst schafft. Anders ausgedrückt: Lohnaufwendungen sind nicht bilanzierbar - und damit auch kein monetarisierbares Aktivum. Zur Erläuterung, dass eine Bank ihre Aufwendungen erwirtschaften muss, werden im Folgenden zwei Vorgänge geschildert (wobei gewisse Einschränkungen zu beachten sind, siehe weiter unten): Vorgang 1: Ein Bankkunde muss für einen Kredit eine Zinszahlung leisten. Er hält diesen Betrag auf seinem Konto bei der Bank als Sichteinlage. Der Kunde überweist die Zinszahlung an die Bank, die sie auf einem Unterkonto des Eigenkapitalkontos als Zinsertrag bucht. Dieser Vorgang lässt sich als Passivtausch beschreiben: Die Sichteinlage des Kunden vermindert sich, der Geldbestand auf dem Ertragskonto und damit mittelbar auf dem Eigenkapitalkonto der Bank nimmt zu. Vorgang 2: Muss die Bank einen Lohn bezahlen, belastet sie den entsprechenden Betrag dem
6 Aufwendungskonto und damit mittelbar dem Eigenkapitalkonto; gleichzeitig schreibt sie den Betrag dem Konto ihres Mitarbeiters gut. Wiederum lässt sich der Vorgang als Passivtausch beschreiben. Wenn die Bank ausreichend Zinserträge erzielt, kann sie daraus ihre Aufwendungen bestreiten und womoglich verbleibt ein Uberschuss, der als Gewinn den Bestand des Eigenkapitalkontos erhoht. Hat die Bank hingegen in einer Periode mehr Aufwendungen als Erträge, muss sie einen Verlust buchen, der zu Lasten ihres Eigenkapitals geht. Allerdings ist bei dieser Beschreibung zu beachten, dass Bilanzen stichtagsbezogen sind; normalerweise werden Zinszahlung und Lohnzahlung nur in den Unterkonten der GuV und nicht in der Bilanz erfasst und dargestellt.
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