Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR

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1 Sitzung des Gemeinderats am Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Der derzeit aktuelle Konzessionsvertrag der Stadt Bopfingen mit der EnBW ODR läuft bis zum Der Vertragstext beruht auf dem im Jahr 2006 vereinbarten Muster-Konzessionsvertrag, der mit der EnBW, den regionalen Verbänden sowie dem Städte- und Gemeindetag ausgehandelt wurde. Im Jahr 2012 haben sich die EnBW, die regionalen Verbände und der Städte- und Gemeindetag auf eine Aktualisierung bzw. Erweiterung einiger Vorschriften verständigt. Die wichtigsten Veränderungen sind: - Künftig werden von der ODR Verwaltungskostenbeiträge für Leistungen der Stadt, die für die ODR zu einem Vorteil führen, in Höhe des gesetzlich zulässigen Umfangs vergütet. - Die Stadt kann eine Veränderung der Verteilanlagen, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt, verlangen. Die Übernahme der Kosten erfolgt künftig zu 100 % durch die ODR, außer die Stadt hat versäumt, die ODR schriftlich davon zu unterrichten und die Stellungnahme der ODR einzuholen. - Unentgeltliche jährliche Bereitstellung von Netzdaten. Auf Wunsch erfolgt die Gründung eines Beirats aus Mitgliedern des Gemeinderats und Vertretern der ODR Erläuterung des Berichts und falls möglich, Berücksichtigung der Anregungen des Beirats in die Planung der ODR zudem ergehen Informationen über Netznutzungsmengen, Zahl der Hausanschlüsse, Stationen, Altersstruktur des Netzes. Anstatt eines Beirats kann der gleiche Bericht dem Stadtrat vorgestellt werden. - Drei Jahre vor Vertragsablauf erhält die Stadt automatisch gesetzliche Informationen über das Stromnetz etc. durch die ODR für die Ausschreibung des neuen Konzessionsvertrags. - Wenn künftig Verbesserungen des Muster-Konzessionsvertrags nach Verhandlung mit den Spitzenverbänden angeboten werden, treten diese automatisch in Kraft, wenn die Stadt nicht innerhalb von 4 Wochen ihre Ablehnung erklärt. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom der Nachtragsvereinbarung zugestimmt, zumal die Veränderungen durchweg positiv für die Gemeinden sind. Über die Möglichkeit der Gründung eines Beirats berät der Gemeinderat in einer anderen Sitzung. Beschluss über die Jahresrechnung 2012 der Stadt Bopfingen Bereits in der Juni-Sitzung hatte der Gemeinderat die vorläufige Jahresrechnung 2012 intensiv diskutiert. Der Jahresabschluss ist allerdings erst dann zum Beschluss vorzulegen, wenn das gesamte Werk buchungstechnisch abgeschlossen ist. Dies ist nun der Fall.

2 Folgender Beschlussantrag wurde an den Gemeinderat gestellt: 1. Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 wird gemäß 95 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: - Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen ,81 - Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt ,09 - Die Zuführung vom Vermögenshaushalt beträgt 0,00 - Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes betragen ,57 - Die Ausgaben des Vermögenshaushalts betragen ,13 - Die Entnahme aus der Allg. Rücklage beläuft sich auf ,56 und ist auf die neue Rechnung vorzutragen. 2. Die im Haushaltsjahr 2012 entstandenen über- und außerplanmäßigen Mehrausgaben werden genehmigt. 3. Die im Haushaltsjahr 2012 gebildeten Haushaltsreste werden als Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste in das Jahr 2013 übertragen: - im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen in Höhe von 0,00 in den Ausgaben in Höhe von ,00 - im Vermögenshaushalt in den Einnahmen in Höhe von ,00 in den Ausgaben in Höhe von ,00 4. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Bopfingen ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu machen. 5. Die Jahresrechnung ist somit prüfungsbereit. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom vom Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Stadt Bopfingen 2012 einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres Kenntnis genommen und dem Beschlussantrag zugestimmt. Beschluss über den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Wasserwerk Bopfingen Neben der Jahresrechnung 2012 der Stadt Bopfingen hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom auch über den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Wasserwerk Bopfingen zu beschließen. Folgender Beschlussantrag wurde an den Gemeinderat gestellt:

3 1. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2012 wird gemäß 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite das Anlagevermögen ,52 das Umlaufvermögen ,91 die Rechnungsabgrenzung 0, davon entfallen auf der Passivseite das Eigenkapital ,36 die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 die Rückstellungen ,00 die Verbindlichkeiten ,07 die Rechnungsabgrenzung 0, Der Jahresgewinn beträgt , Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,31 2. Behandlung des Jahresgewinns 2.1 Der Jahresgewinn ist auf die neue Rechnung vorzutragen. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom vom Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes Wasserwerk Bopfingen Kenntnis genommen und dem Beschlussantrag zugestimmt. Zuschussanträge im Rahmen der Vereinsförderung Die Stadt Bopfingen gewährt an Vereine eine Förderung in Höhe von maximal 15 % der anfallenden Kosten. Die Tennisabteilung des TV Oberdorf am Ipf 1863 e. V. hat mit Datum vom einen Zuschussantrag für die Generalsanierung ihrer vier Tennisplätze eingereicht. Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat in seiner Sitzung vom der beantragten Vereinsförderung zugestimmt und gewährt der Tennisabteilung des TV Oberdorf einen Zuschuss in Höhe von 6.900,92. Außerdem hat der TSV Trochtelfingen 1931 e. V. mit Datum vom ein Angebot für den Erwerb eines Rasentraktors eingereicht. Der Gemeinderat hat auch in diesem Fall der beantragten Vereinsförderung zugestimmt und gewährt dem TSV Trochtelfingen einen Zuschuss in Höhe von 2.700,00.

4 Einführung des Betreuungsangebots Verlässliche Grundschule an der Grundschule Schloßberg Der Gemeinderat der Stadt Bopfingen hat am beschlossen, ab dem Schuljahr 2001/2002 für die Bopfinger Grundschulen ein Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule anzubieten. Bisher kam das Angebot an der Grundschule Schloßberg aufgrund zu weniger Anmeldungen nicht zustande. Nunmehr sind an der Grundschule Schloßberg für das Betreuungsangebot neun verbindliche Anmeldungen eingegangen. Nach den beschlossenen Richtlinien für die Teilnahme an den Betreuungsangeboten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule kommt das Angebot bei mindestens zwölf Anmeldungen zustande. Nachdem erstmals so viele Anmeldungen vorliegen hat die Verwaltung Kontakt zu den Fraktionsvorsitzenden aufgenommen und vereinbart, dass das Betreuungsangebot an der Grundschule Schloßberg vorsorglich ab dem eingerichtet und dann dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird. Kostensituation: Ausgehend von 12,5 Wochenstunden Betreuung verbleiben bei Elternbeiträgen von neun Kindern pro Jahr Kosten in Höhe von 2.782,50. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom beschlossen, dass das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule im Schuljahr 2013/2014 an der Grundschule Schloßberg eingerichtet wird. Bebauungsplan An der Zehntscheuer, Oberdorf - Änderung des Bebauungsplans Die zwischenzeitlich erfolgten Grundstücksveränderungen wurden aufgenommen und im Lageplan dargestellt. Die Stichstraße nördlich des Gebäudes Zehntscheuer wurde als öffentlicher Weg aufgenommen. Die Wendeplatte der Stichstraße von der August-Hirsch-Straße wurde kreisförmig angelegt und leicht vergrößert. Die Darstellung der Überflutungsflächen wurde auf Grundlage der neuen Daten des Hochwasserschutzes angepasst, das Baugebiet ist nicht mehr betroffen.

5 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom dem neuen Entwurf des Bebauungsplans An der Zehntscheuer in der Fassung vom zugestimmt.

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