Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg schreibt für jedes Haushaltsjahr die Aufstellung einer Jahresrechnung vor.

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1 Aus der Arbeit des Gemeinderates Bericht über die öffentliche Sitzung am Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 sowie der Jahresabschlüsse für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2013 Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg schreibt für jedes Haushaltsjahr die Aufstellung einer Jahresrechnung vor. Aufgabe der Jahresrechnung: Die Jahresrechnung ist als jährliche Rechnungslegung das Gegenstück zur Haushaltsplanung. Sie dient neben dem Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben sowie der wertmäßigen Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten vor allem auch der Offenlegung und der Kontrolle des gemeindlichen Finanzgeschehens und hat darüber hinaus Bedeutung für das künftige haushaltspolitische Handeln. Sie ist Bindeglied zwischen der abgelaufenen und der folgenden Rechnungsperiode und soll durch ihre Gestaltung und ihren Inhalt ein Instrument der gemeindlichen Haushaltspolitik und Finanzkontrolle sein. Kameralhaushalt Der Haushalt 2013 enthält nach dem Rechnungsabschluss Einnahmen und Ausgaben von insgesamt: Soll/ HH-Plan/ Prozent Verwaltungshaushalt Einnahme Ausgabe , , , ,00 102,33 % 88,57 % Vermögenshaushalt Einnahme Ausgabe ,99 Zuführung an Vermögenshaushalt , , , , ,00 77,25 % 90,67% Entnahme aus Allgemeiner Rücklage

2 Im Verwaltungshaushalt konnte ein Überschuss in Höhe von ,99 erwirtschaftet werden. Dieser Betrag stand als Zuführung zum Vermögenshaushalt zur Verfügung und wurde für Investitionen und für die Tilgung von Krediten verwendet. Im Vermögenshaushalt mussten Mittel in Höhe von ,28 aus der Allgemeinen Rücklage zur Finanzierung von Investitionen oder der Tilgung von Krediten entnommen werden. Eigenbetrieb Wasserversorgung: Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt: 1. Bilanzsumme: ,51 davon entfallen auf der Aktivseite auf: Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte ,23 Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen ,00 Verteileranlagen ,00 Forderungen auf Lieferungen und Leistungen 458,62 davon entfallen auf der Passivseite auf: das Stammkapital ,26 die Allgemeine Rücklage ,06 den Verlustvortrag auf das Folgejahr (neu) ,98 empfangene Ertragszuschüsse ,00 Kredite vom Kreditmarkt ,99 Kassenvorgriff ,87 2. Jahresgewinn: ,14 3. Verwendung des Jahresgewinns: Der Jahresgewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2013 ist auf den bisherigen Verlust-Vortrag anzurechnen 4. Die Betriebsleitung wird entlastet.

3 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt: 1. Bilanzsumme: ,38 davon entfallen auf der Aktivseite auf: Leitungsnetz ,00 Betriebs- und Gesch.-Ausstattung 869,00 Anlagen im Bau ,00 Beteiligungen Abwasserverband ,97 Forderungen auf Lieferungen und Leistungen 1.439,41 davon entfallen auf der Passivseite auf: den Gewinnvortrag auf das Folgejahr (neu) 9.211,55 die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ,46 Darlehen der Gemeinde ,00 2. Jahresverlust: ,48 3. Verwendung des Jahresgewinns: Der Jahresverlust aus dem Wirtschaftsjahr 2013 ist auf den bisherigen Gewinn-Vortrag anzurechnen. Nach 9 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist ein Verlust innerhalb der kommenden 5 Wirtschaftsjahre durch entsprechende Kalkulation der Gebühren auszugleichen. 4. Die Betriebsleitung wird entlastet.

4 Sachstandsbericht Haushaltsjahr 2014 Trotz niedrigerer Gewerbesteuereinnahmen stabile Finanzsituation In der Sitzung vom wurde dem Gemeinderat die Zwischenbilanz für das Haushaltsjahr 2014 vorgestellt: Verwaltungshaushalt: Die Einnahmen fallen niedriger aus als ursprünglich geplant. Verantwortlich hierfür sind hauptsächlich die niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen. Hier liegt Ötigheim deutlich unter den erwarteten 1,8 Millionen Euro. Auch im Bereich der Kindergartenförderung sind weniger Einnahmen zu verzeichnen als in der Planung angenommen. Bei der Haushaltsplanung 2014 hat sich die Verwaltung an den Fördersätzen des vergangenen Jahres orientiert, da die Landesregierung die neuen Fördersätze noch nicht bekannt gegeben hatte. Diese sind nun insgesamt niedriger ausgefallen. Im Bereich der Schlüsselzuweisungen und dem Anteil an der Einkommensteuer kann die Gemeinde allerdings voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von erzielen. Eine Ersparnis ergibt sich zudem bei der Gewerbesteuerumlage. Durch die niedrigeren Gewerbesteuereinnahmen muss die Gemeinde Euro weniger Mittel abführen. Überplanmäßige Ausgaben ergaben sich im Bauhof durch eine notwendige Reparatur des Radladers. Dagegen konnten durch den engagierten Einsatz der Jagdpächter und Schulklassen Kosten für Waldschutzmaßnahmen eingespart werden. Beim Holzverkauf sind Mehreinahmen in Höhe eingegangen. Insgesamt wird das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes um etwa Euro schlechter ausfallen als geplant. Damit können anders als geplant dem Vermögenshaushalt nicht Euro zugeführt werden sondern es müssen Euro daraus entnommen werden. Vermögenshaushalt: Im Rahmen des neuen Personal- und Raumkonzeptes mussten Beschaffungen für das Rathaus getätigt werden. Die überplanmäßigen Ausgaben wurden vom Gemeinderat genehmigt. Die Gesamtkosten für die Sanierung des Stadions und der Sportplätze werden voraussichtlich Euro höher sein als ursprünglich geplant. Dies liegt jedoch überwiegend daran, dass der Gemeinderat vor Ort zusätzliche Bauleistungen und Ausstattungsmerkmale gewünscht hat, die dann auch umgesetzt wurden.

5 Dagegen sind im Rahmen der Ortskernsanierung Minderausgaben in Höhe von Euro zu erwarten. Auch beim Ausbau des VSÖ-Parkplatzes konnten Mittel in Höhe von ca Euro eingespart werden. Auf dem Dach der Mehrzweckhalle wurde außerplanmäßig eine Photovoltaikanlage installiert ( ). Die Investition amortisiert sich in 8-10 Jahren und konnte ohne Kreditaufnahme realisiert werden. Die Abweichungen im Vermögenshaushalt kompensieren sich weitgehendst. Das Ergebnis wird lediglich um schlechter ausfallen als geplant. Im Vergleich zum Gesamtvolumen des Vermögenshaushalts ist dies jedoch unerheblich. Allgemeine Rücklage: Ursprünglich war eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von geplant. Durch das schlechtere Ergebnis des Verwaltungshaushaltes und der geringfügigen Mehrausgaben im Vermögenshausalt ist jedoch voraussichtlich eine Entnahme von etwa notwendig. Damit verbleiben am Ende des Jahres voraussichtlich noch etwa in der Allgemeinen Rücklage. Diese liegt immer noch deutlich über dem gesetzlichen Mindestbestand in Höhe von Damit verfügt die Gemeinde auch am Ende des Haushaltsjahres noch über ausreichend finanzielle Rücklagen. Entscheidung über die Annahme von Spenden Die Gemeinde darf nach 78 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden annehmen. Der Gemeinderat hat einstimmig der Annahmen von Spenden in Höhe von im Zeitraum von bis zugestimmt. Stellungnahme zu Bauanträgen Mit Zustimmung des Gemeinderats können folgende Bauanträge der Stadt Rastatt Kundenbereich Baurecht, zur baurechtlichen Entscheidung vorgelegt werden: 1. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle im Außenbereich, auf den Flst.Nr. 6546, 6547, 6548,

6 2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Wilhelm-Tell-Straße 18a, Flst.Nr. 2412/1 Einer Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes Morgenstraße mit Hinblick auf die Entwässerung wurde ebenfalls zugestimmt. Umbenennung der Bahnhofstraße im Bereich des Seniorenzentrums Das Seniorenzentrum Haus Edelberg und die Kindertagesstätte Klitzeklein sind derzeit unter der Adresse Beethovenstraße 1 und 3 erreichbar. Die Eingänge der beiden Gebäude befinden sich aber nicht in der Beethovenstraße, sondern in der verlängerten Bahnhofstraße über den ehemaligen Bahnübergang hinweg. Der Bauherr, die Hoepfner WertInvest kam deshalb auf die Gemeinde Ötigheim zu und hat um Klärung bzw. Berichtigung der Adresse gebeten. Eine Möglichkeit wäre, die beiden Gebäude fortlaufend der Hausnummern in der Bahnhofstraße zu beziffern. Hier würde es wahrscheinlich zu Verwirrungen der Autofahrer kommen, da diese dann vor dem verschlossenen Bahnübergang stehen und nicht mehr weiter kommen. Daher kam der Gedanke auf, den Teilbereich zwischen Bahnübergang und Kreisel bei der Tankstelle neu zu benennen. Hierzu hat die Gemeinde verschiedene Vorschläge unterbreitet. Um dem Charakter des Hagenäcker I als Musikerviertel treu zu bleiben, wurden ausschließlich Komponisten verschiedener Epochen vorgeschlagen. Nach ausgiebiger Diskussion auch über weitere Vorschläge aus der Mitte des Gremiums, fasste der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss, den Teilbereich zwischen Bahnübergang und Kreisel neu als Händelstraße, nach Georg Friedrich Händel zu benennen.

7 Stellungnahme zum Bebauungsplan Badenstraße Süd der Gemeinde Bietigheim Die Gemeinde Bietigheim hat die Aufstellung des Bebauungsplans Badenstraße Süd beschlossen. Im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Ötigheim um Stellungnahme zu dem vorgelegten Bebauungsplan gebeten. Der Bebauungsplan überplant die ehemalige B36, die durch die Gemeinde Bietigheim verlaufen ist. Durch die Verlagerung der B36 aus der Ortsmitte hat die Gemeinde nun die Möglichkeit, die innerörtliche Wohnfunktion zu sichern und zu stärken. Auf Grundlage eines Wettbewerbs wurde ein ca. 5,4 ha großes Gebiet für verdichtetes Wohnen, Seniorenwohnen und in angemessener Weise nicht störendes Gewerbe und kleinteiliger Einzelhandel ausgelotet. Die Planungen der Gemeinde Ötigheim werden durch diesen Bebauungsplan nicht tangiert, die Verkehrsführung bleibt erhalten. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Badenstraße Süd der Gemeinde Bietigheim zur Kenntnis genommen und hat keine Einwände gegen die vorgestellten Planungen. Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Gemäß 1 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung sind für die Ermittlung von Grundstückswerten bei den Gemeinden selbständige Gutachterausschüsse zu bilden. Die Amtszeit der Gutachter beträgt jeweils 4 Jahre und endete für die bisherigen Mitglieder am 31. August Die Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Vereinigungen wurden gebeten, für die Neubestellung der Ausschussmitglieder ab dem 01. September 2014 einen Gutachter und seinen Stellvertreter vorzuschlagen. Außerdem sind gemäß 2 der Gutachterausschussverordnung ein Bediensteter der für

8 die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Der Gemeinderat hat aufgrund der eingegangenen Vorschläge der Gemeinderatsfraktionen als Gutachter sowie als stellvertretende Gutachter folgende Personen bestimmt: Vorsitzender Richard Kölmel Gutachter Stellvertreter Werner Sachsenmaier Manfred Gallion Gutachter Stellvertreter Heinz Lorenz Josef Stößer Gutachter Stellvertreter Peter Kühn Martin Gramling Leiter der Geschäftsstelle und Schriftführer Hauptamtsleiterin Eva Eisele Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat nach Rücksprache mit dem Finanzamt Rastatt folgende Bedienstete des Finanzamts Rastatt als Gutachter und stellvertretenden Gutachter bestimmt: Stadtoberinspektor Jürgen Hönig als Gutachter und Amtsinspektor Guido Wieland als Gutachter Stellvertreter Aufnahme von Rastatter Schüler/innen an der Brüchelwaldschule/Werkrealschule in Ötigheim Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von der Tatsache, dass ab sofort an der Brüchelwaldschule/Werkrealschule Ötigheim auch Rastatter Schüler aufgenommen werden können.

9 Im Rahmen der laufenden Schulentwicklung an der Werkrealschule der Brüchelwaldschule in Ötigheim hat Bürgermeister Kiefer bei einem Gesprächstermins mit Herrn Bürgermeister Pfirrmann, Stadt Rastatt, im Juli 2014 darüber informiert, dass Schüler/innen aus Rastatt an der Ötigheimer Werkrealschule der Brüchelwaldschule aufgenommen werden können. In der Gemeinderatssitzung der Stadt Rastatt am stand dieses Thema auf der Tagesordnung. Inhalt des Tagesordnungspunktes war, dass die Stadt Rastatt nach der Schließung der Werkrealschule Niederbühl zum Ablauf des Schuljahres 2013/2014 noch über zwei Werkrealschulen verfügt. Die Karlschule und die Gustav- Heinemann-Schule mit der Außenstelle im Ried, deren Sekundarstufe als gebundene Ganztagesschule geführt wird. Lediglich in der Außenstelle der Gustav-Heinemann- Schule im Ried gibt es noch sogenannte Regelzüge, d.h. Klassen ohne Ganztagesbetrieb. Aktuell besteht dort noch in den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 jeweils eine Regelklasse. Nach Aussage des Regierungspräsidiums und des Staatlichen Schulamtes Rastatt ist, solange es noch eine Nachfrage nach einer Werkrealschule ohne Ganztagsbetrieb gibt, auch der Besuch einer Werkrealschule ohne Ganztagsbetrieb durch den Schulträger in zumutbarer Nähe zu gewährleisten. Dieses Angebot kann nach Angabe des Staatlichen Schulamtes auch in einer Nachbargemeinde liegen. Entsprechend wurde im vergangenen Jahr mit anderen Gemeinden vereinbart, dass Schüler/innen, die eine Regelklasse in einer Werkrealschule besuchen möchten, an Schulen von anderen Gemeinden aufgenommen werden können, sofern dort Kapazitäten frei sind. Entsprechend diesen Vereinbarungen hat die Stadt Rastatt den Gemeinderat der Stadt Rastatt in seiner Sitzung am über eine ähnliche Vereinbarung mit der Gemeinde Ötigheim über die Aufnahme von Rastatter Schüler/innen an der Werkrealschule der Brüchelwaldschule informiert. Der Rastatter Gemeinderat hat keine Bedenken geäußert.

10 Die Verwaltung begrüßt diese Vorgehensweise sehr und wird den Gemeinderat über den Verlauf dieser Vereinbarung und über die wechselnden Schüler/innen informieren. Verschiedenes Bestellung von Herrn Christian Kiefer als Naturschutzwart In Baden-Württemberg wird die Arbeit der unteren Naturschutzbehörde neben den Naturschutzbeauftragten auch von Naturschutzwarten unterstützt. Die bestellten Naturschutzwarte unterstehen der Aufsicht der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rastatt. Gemäß 68 NatSchG wurde Herr Christian Kiefer als Naturschutzwart neu bestellt.

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