Stadtkämmerei Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

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1 Telefon: Stadtkämmerei Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum Sitzungsvorlage Nr N06271 Beschluss der Vollversammlung vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. 11. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

2 Seite 2 Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer

3 Seite Abdruck von I. mit 11. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA 11/1-1 an die Stadtkämmerei -HA 11/23 z.k. IV. WV Stadtkämmerei HA 11/23 K:\Sofi\Riem\Mrg\Kredite und Factoring\2011\BV_15_16_03_2011\BV_W_15_16_03_11.odt Stadtkämmerei < > I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 11. Abdruck an HA 1/2 Kassen- und Steueramt Abt. 1 z. K. Am. Im Auftrag

4 Stadtkämmerei Telefon: Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum Sitzungsvorlage Nr N06271 Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach -- Kredite im Zusammenhang mit der Finanzierung der Maßnahmeträgerschaft Riem werden fällig. Darstellung der vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen als Grundlage, die Finanzierungsmittel nicht weiter zu prolongieren, sondern abzulösen. Dadurch wird ermöglicht, Anschlussfinanzierungen und Finanzierungskosten zu vermeiden. 1. Im Investitionsbereich 2011 werden bei der Fipo "Baumaßnahmen in der Messestadt Riem" Auszahlungsmittel in Höhe von und aus dem Finanzmittelbestand außerplanmäßig bereitgestellt. 2. Das MIP 2010 bis 2014 wird entsprechend ausgeweitet. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, da die Auszahlung der Mittel bis zum erfolgt sein muss. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Messestadt Riem, Ablösung maßnahmebezogener Kredite I I l ' ~.J

5 Telefon: Stadtkämmerei Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum Sitzungsvorlage Nr N06271 Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 2 1. Finanzierung der Maßnahmeträgerschaft Riem 2 2. Rückzahlung 2 3. Finanzierung und MIP-Änderung Antrag des Referenten 5 11I. Beschluss 6

6 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1. Finanzierung der Maßnahmeträgerschaft Riem Nach dem Grundleistungsvertrag vom wurden der MRG Maßnahmeträgerschaft München-Riem GmbH für das Gebiet des ehemaligen Flughafens München Riem die Aufgaben eines Maßnahmeträgers zur Erstellung der Infrastruktur in dem neuen Stadtviertel übertragen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Maßnahmeträgerschaft München-Riem zu finanzierenden Aufwendungen werden nach dem Finanzierungsvertrag vom von der MRG durch ein Bankenkonsortium unter Führung der Bayerischen Landesbank (BayernLB) vorfinanziert. Diesem Konsortium gehören neben der BayernLB die Stadtsparkasse München und die UniCredit Bank AG (ehemals Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, bis 1998 Bayerische Vereinsbank AG) an. Im Rahmen dieser Finanzierung laufen zum die Zinsbindungen von zwei Factorings ab (siehe Ziffer 2.). Vertragsgemäß ist nach Ablauf der Zinsbindungsfristen entweder die Anschlussfinanzierung oder die Rückzahlung der Restschuld möglich. 2. Rückzahlung Der Landeshauptstadt München stehen die Mittel im Rahmen der Finanzreserve zu diesem Zweck zur Verfügung. Zur Ablösung der Factorings mit einem Gesamtvolumen von werden von der Landeshauptstadt München keine zusätzlichen Kredite von dritter Seite eingesetzt. Der Finanzreserve "Maßnahmeträgerschaft Riem" wurde - zu Zeiten der Kameralistik mit Beschluss des Stadtrates vom ehemals als "Sonderrücklage für die Entwicklungsmaßnahme Riem" eingerichtet. In dieser Sonderrücklage wurden Mittel gesammelt (z. B. Erlöse aus Grundstücksverkäufen im Maßnahmegebiet) und zur Rückführung der nach dem Finanzierungsvertrag vom vorfinanzierten Mittel verwendet. Mit Beschluss vom "Überführung kameraler Rücklagen in die Doppik" wurden Finanzreserven eingeführt, um auch in der kaufmännischen Buchführung Finanzanlagenbestände durch Stadtratsbeschluss für bestimmte Zwecke reservieren zu können. Mit Beschluss vom "Übertragung der Finanzreserve "Entwicklungsmaßnahme Theresienhöhe" in die Finanzreserve "Maßnahmeträgerschaft Riem" wurde ent

7 Seite 3 schieden, die Finanzreserve "Entwicklungsmaßnahme Theresienhöhe" in ihrem Gesamtbestand auf die Finanzreserve "Maßnahmeträgerschaft Riem" zu übertragen. Sie umfasst derzeit einen aktuellen Stand von 74,11 Mio.. Damit wurden - ergänzend zu den noch ausstehenden Einnahmen aus Grundstücksverkäufen - finanzielle Mittel zur Finanzierung der Maßnahmeträgerschaft Riem reserviert. Die Stadtkämmerei schlägt dem Stadtrat zur Vermeidung von Finanzierungskosten vor die Factorings Nr. 8 (56,90 Mio. ) und Nr. 9 (26.01 Mio. ) aus Mitteln der Finanzreserve "Maßnahmeträgerschaft Riem" (74,11 Mio. ) abzulösen; der verbleibende Betrag (8,80 Mio. ) wird aus dem Finanzmittelbestand gedeckt. 3. Finanzierung und MIP-Änderung Im Haushaltsplan 2011 sowie im Mehrjahresinvestitionsprogramm sind für die Deckung der unter Ziffer 2.2 insgesamt dargestellten Ausgaben in Höhe von keine Mittel veranschlagt. Über die Bereitstellung der Ausgabemittel sowie die Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes entscheidet der Finanzausschuss nur vorberatend, die endgültige Entscheidung obliegt gemäß Nr der Anordnungen für die Ausführung des Haushaltsplans 2011 der Vollversammlung des Stadtrates. Der unabweisbare Bedarf im Sinne von Art. 66 Abs. 1 GO liegt vor, weil durch die außerordentliche vorzeitige Rückzahlung der Factorings die Anschlussfinanzierungen und die entstehenden Finanzierungskosten vermieden werden. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Mittel in Höhe von kann durch Entnahme aus der besonderen Finanzreserve "Maßnahmeträgerschaft Riem" in Höhe von und aus dem Finanzmittelbestand in Höhe von sichergestellt werden. Die Anordnungsbefugnis obliegt der Stadtkämmerei (AD 0315). In der Stadtkämmerei vorgemerkt unter Nr. 1003/11. Das MIP 2010 bis 2014 wird entsprechend ausgeweitet. Die Behandlung im heutigen Ausschuss ist dringend erforderlich, weil die Zinsbindungen der Factorings abläuft und die Auszahlung der Mittel zum erfolgt sein muss. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird.

8 Seite 4 Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Dr. Jörg Hoffmann, und der Verwaltungsbeirat der HA 11, Herrn Stadtrat Vinzenz ZöHI, haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

9 Seite Antrag des Referenten 1. Im Investitionsbereich 2011 werden bei der Fipo "Baumaßnahmen in der Messestadt Riem" Auszahlungsmittel in Höhe von (in Worten: Vierundsiebzig Millionen ein Hundert zehn Tausend) und (in Worten: Acht Millionen acht Hundert Tausend sechs Hundert) aus dem Finanzmittelbestand außerplanmäßig bereitgestellt. 2. Das MIP 2010 bis 2014 wird entsprechend ausgeweitet. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, da die Auszahlung der Mittel bis zum erfolgt sein muss. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

10 Seite Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Stadtrat der Landeshauptstadt München Der 1Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer I. Abdruck von I. mit 111. über den Stenografischen Sitzungsdienst an die Stadtkämmerei HA 11/1 1 an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt z. K. 11. WV Stadtkämmerei 11/23 K:\Sofi\Riem\Mrg\Kredite und Factoring\2011 \BV_15_16_03_2011\Beschluss _Mittelbereitstellung_Ablösung_Version_4_ HH_KJ_02_03_11.odt Stadtkämmerei

11 Seite 7 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. ". Abdruck an die Stadtkämmerei HA 1/2 das Kassen- und Steueramt Abt. I Z. K. Am.. Im Auftrag

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