Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft

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1 Telefon Telefax Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2001 Bekanntgabe in der Sitzung des Finanzausschusses vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1Anlass dieser Bekanntgabe Mit Beschluss des Finanzausschusses vom und der Vollversammlung des Stadtrates vom über die Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln wurde die Stadtkämmerei beauftragt, über den Vollzug und die Ergebnisse dieses Beschlusses dem Stadtrat jährlich zu berichten. Der Stadtrat hatte mit diesem Beschluss Folgendes bestimmt: A. Grundstücksverkäufe 1. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes sind im Finanzplanungszeitraum verstärkt Erlöse aus Grundstücksveräußerungen einzusetzen. Diese Veräußerungen sollen planmäßig und in Anpassung an die jeweilige Marktlage erfolgen. 2. Vorrangig sind dazu Wertsteigerungspotentiale der Grundstücke zu entwickeln, die bisher für Gemeinbedarfszwecke oder für betriebliche Zwecke gebunden waren, dafür jedoch nicht mehr benötigt werden. Zur Umsetzung wird eine Projektgruppe Grundstücksmanagement gebildet (Federführung: Kommunalreferat; Mitglieder: Stadtkämmerei, Planungsreferat, Direktorium, fallweise bisherige Nutzerreferate). 3. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über das Grundstücksvorratsvermögen. Ziel ist es dabei, im Finanzplanungszeitraum ab 1998 jährlich 60 Mio. DM als Konsolidierungsbeiträge an den Vermögenshaushalt abzuführen.

2 B. Stadtwerke München 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine Kapitalentflechtung zwischen der Stadt und ihrem Eigenbetrieb Stadtwerke München auszuarbeiten mit dem Ziel, alle betrieblich nicht zwingend erforderlichen Vermögensgüter des Eigenbetriebes abzuspalten und in das Vermögen des Hoheitshaushaltes zurückzuführen. Dabei sind die von den Stadtwerken verwalteten Beteiligungen einzubeziehen. Soweit es sich bei dem zurückzuführenden Vermögen um Grundstücke handelt, hat die Verwertung im Rahmen der Tätigkeit der Projektgruppe Grundstücksmanagement unter der Federführung des Kommunalreferates zu erfolgen (vgl. Antragspunkt A.). 2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, alle gesetzlich vorgegebenen und gestalterischen Maßnahmen vorzubereiten und rechtzeitig zur Entscheidung zu bringen, daß der steuerliche Verlustvortrag der Stadtwerke München steueroptimiert nutzbar gemacht wird und dem städtischen Haushalt zugute kommt. 3. Die Aufträge nach den Nrn. 1 und 2 erfolgen unabhängig davon, ob es zu einer Rechtsformänderung der Stadtwerke München kommt. [Antragspunkt C. Wohnungsgesellschaften wurde nicht beschlossen] D. Flughafen München GmbH Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hält daran fest, die Anteile an der Flughafen München GmbH (FMG) einschließlich der mit der Hingabe von Gesellschafterdarlehen verbundenen Rechte bestmöglich zu veräußern. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft die Ausschreibung international vorzubereiten und dem Stadtrat über die Ergebnisse zu berichten. E. Forderungsverkauf 1. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die für einen Verkauf von Wohnungsbaudarlehen erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 2. Ein Forderungsverkauf kommt nur in Betracht, wenn die Konditionen wenigstens denjenigen konventioneller Kommunalkredite entsprechen. 3. Der Erlös aus dem Forderungsverkauf ist ausschließlich zur Minderung der Neuverschuldung zu verwenden.

3 Seite 3 2Sachstandsbericht In dieser Angelegenheit wurde dem Stadtrat erstmals 1998 durch das Kommunalreferat und die Stadtkämmerei berichtet. Das Kommunal- und das Planungsreferat haben sich damals mit der Stadtkämmerei darauf verständigt, dass die Tätigkeit der beiden Referate, soweit sie im Zusammenhang mit den oben aufgeführten Stadtratsaufträgen stehen, von einem gesonderten Bericht abgedeckt wird, der in der Sitzung des Kommunalausschusses am und der Vollversammlung am sowie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am erstattet wurde. Im Rahmen der Gesamtdokumentation hat die Stadtkämmerei in der Sitzung des Finanzausschusses am und der Vollversammlung am ausführlich über die Kapital/Vermögensentflechtung zwischen der Landeshauptstadt München und ihrem früheren Eigenbetrieb Stadtwerke München berichtet. Für die Jahre 1999 und 2000 wurde der Sachstandsbericht von der Stadtkämmerei vorgelegt. Hierzu darf auf die Bekanntgaben in den Sitzungen des Finanzausschusses am und in der Vollversammlung am sowie in den Sitzungen des Finanzausschusses am und in der Vollversammlung am verwiesen werden. Zum nunmehrigen Stand in der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses vom 01./ ist Folgendes zu berichten: Grundstücksverkäufe Zur Thematik Grundstücksverkäufe hat das Kommunalreferat in Abstimmung mit dem Planungsreferat am berichtet: In den Finanzplanungen der Landeshauptstadt München sind ab dem Haushaltsjahr 1998 bis einschließlich 2004 jährlich Entnahmen von 60 Mio. DM aus dem Allgemeinen Grundvermögen vorgesehen, somit insgesamt 420 Mio. DM. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der pauschalen Grundstücksablöse von 180 Mio. DM der SWM GmbH, die dem Allgemeinen Grundvermögen im Zuge der Vermögensentflechtung zugeführt wurde und mit der die Haushaltskonsolidierungsbeiträge von 1998 bis 2000 gedeckt wurden, und dem nach dem Beschluss des Stadtrats vom 01./ festgelegten Betrag von 240 Mio. DM. Diesem Auftrag entsprechend hat das Kommunalreferat auch im Jahr 2001 seinen Konsolidierungsbeitrag geleistet. Um sowohl die finanzwirtschaftlichen Vorgaben des Beschlusses vom 01./ , als auch die für eine aktive Grundstücksvorratspolitik unerlässliche Liquidität des Vorratsvermögens gewährleisten zu können, wird es nach bisheriger Erfahrung weiterhin erforderlich sein, zur Haushaltskonsolidierung auch Verkaufserlöse des eigenen Grundstücksbestands einzusetzen.

4 Seite 4 Die Möglichkeiten der ebenfalls im Beschluss vom 01./ vorgesehenen Refinanzierung, wonach vorrangig auf Wertsteigerungspotenziale freigegebener Gemeinbedarfs- oder Betriebsflächen zurückgegriffen werden soll, sind derzeit kritisch einzuschätzen, insbesondere im Hinblick auf eine zeitnahe Refinanzierung. Aufgrund verschiedener teils voneinander abhängender Zeitfaktoren, wie die Prüfung von Ersatzstandorten, die Aufstellung von Nutzungskonzepten, die Ermittlung des baurechtlichen Aufwertungspotenzials, die Flächenfreimachung sowie ggf. notwendige städtebauliche Planungsverfahren, stellen sich erste Verwertungserfolge nur langsam ein bzw. sind als Folge größerer Umstrukturierungsprozesse nur auf längere Sicht zu erwarten. So konnten im Rahmen der Refinanzierungsbilanz seit 1998 etwa zehn freigegebene Gemeinbedarfs-/Betriebsflächen einer Verwertung zugeführt und dabei Einnahmen von bislang rd. 62 Mio. DM erzielt werden. Einen nicht unerheblichen Beitrag hat zuletzt der Verkauf eines städt. Grundstücks am Adenauerring geleistet, dessen Erlös jedoch zur Hälfte noch bis zum Abschluss des planungsrechtlichen Verfahrens aussteht. Von den aufgrund der Zentralisierung in der Ruppertstraße freigewordenen Standesämtern konnte bisher nur eines verkauft werden (Nymphenburger Straße). Zwei Standorte werden im städt. Eigentum bleiben, da sie teilweise noch zu Trauzwecken benötigt werden oder von der Stadt vermietet wurden (Mandlstraße, Maria- Hilf-Platz), während ein weiteres Standesamt (Allescherstraße) nach verschiedenen städt. Nutzungsüberlegungen nun zum Verkauf ausgeschrieben wurde. Weitere Projekte, wie die vom Baureferat im Rahmen des Stützpunktkonzepts der Straßenreinigung freigegebenen Grundstücke (z. B. Mainzer Straße) oder die von der SWM GmbH an den Hoheitshaushalt überführten Flächen (z. B. am Georg-Brauchle- Ring/Hanauer Straße, Teil des ehem. Gaswerksgeländes) befinden sich noch in der Freimachungs- und/oder Planungsphase und können erst mittelfristig und unter Berücksichtigung der erforderlichen Voraussetzungs- und Entwicklungskosten (z. B. für Ersatzstandort, SoboN-Kosten) zur Refinanzierung beitragen. Die im Auftrag des Stadtrats gebildete Projektgruppe Grundstücksmanagement hat in bislang 16 Sitzungen insgesamt 61 Flächen aufgegriffen darunter 31 freigegebene Gemeinbedarfs-/ Betriebsflächen und deren baurechtliches Potenzial bewertet oder das weitere Vorgehen koordiniert. Im Berichtszeitraum wurde dabei das Augenmerk wiederum verstärkt auf bereits laufende Projekte gelegt, um deren Entwicklung und Verwertung zu forcieren. Wie schon im letzten Erfahrungsbericht angesprochen, resultiert aus einem nur mehr beschränkt vorhandenen Flächenpotenzial im Stadtgebiet ein zunehmender Druck, freiwerdende Flächen soweit sie nicht schon für anderweitigen städt. Bedarf benötigt werden (u. a. kommunales Wohnbauprogramm für wohnungslose

5 Seite 5 Haushalte) im Rahmen der Grundstücksvorratspolitik weiter vorzuhalten, um damit auch langfristig öffentliche Interessen zu sichern (vgl. Stadtratsbeschluss vom , sog. Baulückenbeschluss, und Antrag Nr vom von Herrn Stadtrat Otto). Die Auswahl und Festlegung eines ausreichenden und geeigneten Grundstücksvorratsbestands für heute noch nicht absehbare Gemeinbedarfsaufgaben und die Abstimmung der konkurrierenden Ziele der Grundstücksvorratshaltung und der Finanzwirtschaft waren daher im Berichtszeitraum ein Schwerpunkt des referatsübergreifenden Grundstücksmanagements und werden darüber hinaus noch weiter zu vertiefen sein. Stadtwerke München Die Kapital-/Vermögensentflechtung zwischen der Landeshauptstadt München und ihrem früheren Eigenbetrieb Stadtwerke München ist im Zuge des Rechtsformwechsels der Stadtwerke München zur GmbH, wie sie vom Stadtrat mit Beschluss des gemeinsamen Finanz-, Kommunal- und Werkausschusses am und der Vollversammlung am festgelegt wurde, inzwischen abgeschlossen. Die Thematik Kapital-/Vermögensentflechtung zwischen der Landeshauptstadt München und ihrem früheren Eigenbetrieb Stadtwerke München wurde im Rahmen des Sachstandsberichtes für 1998 in der Bekanntgabe des Kommunalreferates (Kommunalausschuss vom und Vollversammlung vom sowie Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom ) und in der Bekanntgabe der Stadtkämmerei (Finanzausschuss vom und Vollversammlung vom ) ausführlich dargestellt (s. Nr. 2). Flughafen München GmbH Der Sachstand zur geplanten Veräußerung der städtischen Anteile an der Flughafen München GmbH stellt sich folgendermaßen dar: Von der Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens ist bislang abgesehen worden, da der Mitgesellschafter Bund seine Haltung zu einer Beteiligung an der Privatisierung (Bundesbeteiligung an der Flughafen München GmbH: 26 %) noch nicht geklärt hatte. Aufgrund der aus dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen vorliegenden Informationen muss davon ausgegangen werden, dass sich der Bund zumindest in dieser Legislaturperiode an einer Privatisierung nicht beteiligen wird. Der Mitgesellschafter Freistaat Bayern (Anteil: 51 %) hat erst jüngst wieder erklärt, dass er gegen eine jede Privatisierung der Flughafen München GmbH ist.

6 Seite 6 Forderungsverkauf Wesentliches Problem einer erfolgreichen Veräußerung der städtischen Anteile ist also derzeit, dass der zur Privatisierung zur Verfügung stehende Anteil i. H. v. 23 % für einen privaten Investor zu gering ist. Bei dieser Anteilsgröße ist ihm jede Möglichkeit genommen, auf die Geschäftsführung des Flughafens Einfluss nehmen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Luftverkehrsbereich derzeit eher in einer Rezession befindet. Sie wurde durch die Folgen des Terroranschlags vom 11. September noch verschärft. Aufgrund dieser Entwicklung prüft die Stadtkämmerei, ob eine für die Landeshauptstadt München erfolgreiche Veräußerung der städtischen Anteile der Flughafen München GmbH derzeit überhaupt noch realisierbar ist. Die Stadtkämmerei wird hierzu dem Stadtrat im Frühjahr 2002 einen Bericht vorlegen. Zur Thematik Forderungsverkauf ist Folgendes zu berichten: Ein Forderungsverkauf kommt derzeit nicht in Betracht, da damit momentan keine günstigeren Konditionen als bei einem konventionellen Kommunalkredit erreicht werden können. Dem Korreferenten der Stadtkämmerei, Herrn Stadtrat Schmatz, wurde ein Abdruck der Bekanntgabe zugeleitet. II. Bekanntgegeben Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Klaus Jungfer Stadtkämmerer

7 Seite 7 III. Abdruck von I. mit II. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an das Kommunalreferat GV/St an das Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung S1 an die Stadtkämmerei HA I/1 (3 x) IV. Wv Stadtkämmerei HA I/1 Stadtkämmerei HA I/1 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Direktorium An das Direktorium HA C/St An das Baureferat An das Kommunalreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Kulturreferat An das Personal- und Organisationsreferat An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Schul- und Kultusreferat An das Sozialreferat An die Stadtkämmerei HA II (2 x) Am... Im Auftrag...

8 Telefon Telefax Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2001 Vorblatt zur Bekanntgabe in der Sitzung des Finanzausschusses vom Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1 1 Anlass dieser Bekanntgabe 1 2 Sachstandsbericht 3 Grundstücksverkäufe Stadtwerke München Flughafen München GmbH Forderungsverkauf II. Bekanntgegeben 6

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