Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft
|
|
- Sigrid Morgenstern
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Telefon Telefax Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2001 Bekanntgabe in der Sitzung des Finanzausschusses vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1Anlass dieser Bekanntgabe Mit Beschluss des Finanzausschusses vom und der Vollversammlung des Stadtrates vom über die Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln wurde die Stadtkämmerei beauftragt, über den Vollzug und die Ergebnisse dieses Beschlusses dem Stadtrat jährlich zu berichten. Der Stadtrat hatte mit diesem Beschluss Folgendes bestimmt: A. Grundstücksverkäufe 1. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes sind im Finanzplanungszeitraum verstärkt Erlöse aus Grundstücksveräußerungen einzusetzen. Diese Veräußerungen sollen planmäßig und in Anpassung an die jeweilige Marktlage erfolgen. 2. Vorrangig sind dazu Wertsteigerungspotentiale der Grundstücke zu entwickeln, die bisher für Gemeinbedarfszwecke oder für betriebliche Zwecke gebunden waren, dafür jedoch nicht mehr benötigt werden. Zur Umsetzung wird eine Projektgruppe Grundstücksmanagement gebildet (Federführung: Kommunalreferat; Mitglieder: Stadtkämmerei, Planungsreferat, Direktorium, fallweise bisherige Nutzerreferate). 3. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über das Grundstücksvorratsvermögen. Ziel ist es dabei, im Finanzplanungszeitraum ab 1998 jährlich 60 Mio. DM als Konsolidierungsbeiträge an den Vermögenshaushalt abzuführen.
2 B. Stadtwerke München 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine Kapitalentflechtung zwischen der Stadt und ihrem Eigenbetrieb Stadtwerke München auszuarbeiten mit dem Ziel, alle betrieblich nicht zwingend erforderlichen Vermögensgüter des Eigenbetriebes abzuspalten und in das Vermögen des Hoheitshaushaltes zurückzuführen. Dabei sind die von den Stadtwerken verwalteten Beteiligungen einzubeziehen. Soweit es sich bei dem zurückzuführenden Vermögen um Grundstücke handelt, hat die Verwertung im Rahmen der Tätigkeit der Projektgruppe Grundstücksmanagement unter der Federführung des Kommunalreferates zu erfolgen (vgl. Antragspunkt A.). 2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, alle gesetzlich vorgegebenen und gestalterischen Maßnahmen vorzubereiten und rechtzeitig zur Entscheidung zu bringen, daß der steuerliche Verlustvortrag der Stadtwerke München steueroptimiert nutzbar gemacht wird und dem städtischen Haushalt zugute kommt. 3. Die Aufträge nach den Nrn. 1 und 2 erfolgen unabhängig davon, ob es zu einer Rechtsformänderung der Stadtwerke München kommt. [Antragspunkt C. Wohnungsgesellschaften wurde nicht beschlossen] D. Flughafen München GmbH Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hält daran fest, die Anteile an der Flughafen München GmbH (FMG) einschließlich der mit der Hingabe von Gesellschafterdarlehen verbundenen Rechte bestmöglich zu veräußern. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft die Ausschreibung international vorzubereiten und dem Stadtrat über die Ergebnisse zu berichten. E. Forderungsverkauf 1. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die für einen Verkauf von Wohnungsbaudarlehen erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 2. Ein Forderungsverkauf kommt nur in Betracht, wenn die Konditionen wenigstens denjenigen konventioneller Kommunalkredite entsprechen. 3. Der Erlös aus dem Forderungsverkauf ist ausschließlich zur Minderung der Neuverschuldung zu verwenden.
3 Seite 3 2Sachstandsbericht In dieser Angelegenheit wurde dem Stadtrat erstmals 1998 durch das Kommunalreferat und die Stadtkämmerei berichtet. Das Kommunal- und das Planungsreferat haben sich damals mit der Stadtkämmerei darauf verständigt, dass die Tätigkeit der beiden Referate, soweit sie im Zusammenhang mit den oben aufgeführten Stadtratsaufträgen stehen, von einem gesonderten Bericht abgedeckt wird, der in der Sitzung des Kommunalausschusses am und der Vollversammlung am sowie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am erstattet wurde. Im Rahmen der Gesamtdokumentation hat die Stadtkämmerei in der Sitzung des Finanzausschusses am und der Vollversammlung am ausführlich über die Kapital/Vermögensentflechtung zwischen der Landeshauptstadt München und ihrem früheren Eigenbetrieb Stadtwerke München berichtet. Für die Jahre 1999 und 2000 wurde der Sachstandsbericht von der Stadtkämmerei vorgelegt. Hierzu darf auf die Bekanntgaben in den Sitzungen des Finanzausschusses am und in der Vollversammlung am sowie in den Sitzungen des Finanzausschusses am und in der Vollversammlung am verwiesen werden. Zum nunmehrigen Stand in der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses vom 01./ ist Folgendes zu berichten: Grundstücksverkäufe Zur Thematik Grundstücksverkäufe hat das Kommunalreferat in Abstimmung mit dem Planungsreferat am berichtet: In den Finanzplanungen der Landeshauptstadt München sind ab dem Haushaltsjahr 1998 bis einschließlich 2004 jährlich Entnahmen von 60 Mio. DM aus dem Allgemeinen Grundvermögen vorgesehen, somit insgesamt 420 Mio. DM. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der pauschalen Grundstücksablöse von 180 Mio. DM der SWM GmbH, die dem Allgemeinen Grundvermögen im Zuge der Vermögensentflechtung zugeführt wurde und mit der die Haushaltskonsolidierungsbeiträge von 1998 bis 2000 gedeckt wurden, und dem nach dem Beschluss des Stadtrats vom 01./ festgelegten Betrag von 240 Mio. DM. Diesem Auftrag entsprechend hat das Kommunalreferat auch im Jahr 2001 seinen Konsolidierungsbeitrag geleistet. Um sowohl die finanzwirtschaftlichen Vorgaben des Beschlusses vom 01./ , als auch die für eine aktive Grundstücksvorratspolitik unerlässliche Liquidität des Vorratsvermögens gewährleisten zu können, wird es nach bisheriger Erfahrung weiterhin erforderlich sein, zur Haushaltskonsolidierung auch Verkaufserlöse des eigenen Grundstücksbestands einzusetzen.
4 Seite 4 Die Möglichkeiten der ebenfalls im Beschluss vom 01./ vorgesehenen Refinanzierung, wonach vorrangig auf Wertsteigerungspotenziale freigegebener Gemeinbedarfs- oder Betriebsflächen zurückgegriffen werden soll, sind derzeit kritisch einzuschätzen, insbesondere im Hinblick auf eine zeitnahe Refinanzierung. Aufgrund verschiedener teils voneinander abhängender Zeitfaktoren, wie die Prüfung von Ersatzstandorten, die Aufstellung von Nutzungskonzepten, die Ermittlung des baurechtlichen Aufwertungspotenzials, die Flächenfreimachung sowie ggf. notwendige städtebauliche Planungsverfahren, stellen sich erste Verwertungserfolge nur langsam ein bzw. sind als Folge größerer Umstrukturierungsprozesse nur auf längere Sicht zu erwarten. So konnten im Rahmen der Refinanzierungsbilanz seit 1998 etwa zehn freigegebene Gemeinbedarfs-/Betriebsflächen einer Verwertung zugeführt und dabei Einnahmen von bislang rd. 62 Mio. DM erzielt werden. Einen nicht unerheblichen Beitrag hat zuletzt der Verkauf eines städt. Grundstücks am Adenauerring geleistet, dessen Erlös jedoch zur Hälfte noch bis zum Abschluss des planungsrechtlichen Verfahrens aussteht. Von den aufgrund der Zentralisierung in der Ruppertstraße freigewordenen Standesämtern konnte bisher nur eines verkauft werden (Nymphenburger Straße). Zwei Standorte werden im städt. Eigentum bleiben, da sie teilweise noch zu Trauzwecken benötigt werden oder von der Stadt vermietet wurden (Mandlstraße, Maria- Hilf-Platz), während ein weiteres Standesamt (Allescherstraße) nach verschiedenen städt. Nutzungsüberlegungen nun zum Verkauf ausgeschrieben wurde. Weitere Projekte, wie die vom Baureferat im Rahmen des Stützpunktkonzepts der Straßenreinigung freigegebenen Grundstücke (z. B. Mainzer Straße) oder die von der SWM GmbH an den Hoheitshaushalt überführten Flächen (z. B. am Georg-Brauchle- Ring/Hanauer Straße, Teil des ehem. Gaswerksgeländes) befinden sich noch in der Freimachungs- und/oder Planungsphase und können erst mittelfristig und unter Berücksichtigung der erforderlichen Voraussetzungs- und Entwicklungskosten (z. B. für Ersatzstandort, SoboN-Kosten) zur Refinanzierung beitragen. Die im Auftrag des Stadtrats gebildete Projektgruppe Grundstücksmanagement hat in bislang 16 Sitzungen insgesamt 61 Flächen aufgegriffen darunter 31 freigegebene Gemeinbedarfs-/ Betriebsflächen und deren baurechtliches Potenzial bewertet oder das weitere Vorgehen koordiniert. Im Berichtszeitraum wurde dabei das Augenmerk wiederum verstärkt auf bereits laufende Projekte gelegt, um deren Entwicklung und Verwertung zu forcieren. Wie schon im letzten Erfahrungsbericht angesprochen, resultiert aus einem nur mehr beschränkt vorhandenen Flächenpotenzial im Stadtgebiet ein zunehmender Druck, freiwerdende Flächen soweit sie nicht schon für anderweitigen städt. Bedarf benötigt werden (u. a. kommunales Wohnbauprogramm für wohnungslose
5 Seite 5 Haushalte) im Rahmen der Grundstücksvorratspolitik weiter vorzuhalten, um damit auch langfristig öffentliche Interessen zu sichern (vgl. Stadtratsbeschluss vom , sog. Baulückenbeschluss, und Antrag Nr vom von Herrn Stadtrat Otto). Die Auswahl und Festlegung eines ausreichenden und geeigneten Grundstücksvorratsbestands für heute noch nicht absehbare Gemeinbedarfsaufgaben und die Abstimmung der konkurrierenden Ziele der Grundstücksvorratshaltung und der Finanzwirtschaft waren daher im Berichtszeitraum ein Schwerpunkt des referatsübergreifenden Grundstücksmanagements und werden darüber hinaus noch weiter zu vertiefen sein. Stadtwerke München Die Kapital-/Vermögensentflechtung zwischen der Landeshauptstadt München und ihrem früheren Eigenbetrieb Stadtwerke München ist im Zuge des Rechtsformwechsels der Stadtwerke München zur GmbH, wie sie vom Stadtrat mit Beschluss des gemeinsamen Finanz-, Kommunal- und Werkausschusses am und der Vollversammlung am festgelegt wurde, inzwischen abgeschlossen. Die Thematik Kapital-/Vermögensentflechtung zwischen der Landeshauptstadt München und ihrem früheren Eigenbetrieb Stadtwerke München wurde im Rahmen des Sachstandsberichtes für 1998 in der Bekanntgabe des Kommunalreferates (Kommunalausschuss vom und Vollversammlung vom sowie Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom ) und in der Bekanntgabe der Stadtkämmerei (Finanzausschuss vom und Vollversammlung vom ) ausführlich dargestellt (s. Nr. 2). Flughafen München GmbH Der Sachstand zur geplanten Veräußerung der städtischen Anteile an der Flughafen München GmbH stellt sich folgendermaßen dar: Von der Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens ist bislang abgesehen worden, da der Mitgesellschafter Bund seine Haltung zu einer Beteiligung an der Privatisierung (Bundesbeteiligung an der Flughafen München GmbH: 26 %) noch nicht geklärt hatte. Aufgrund der aus dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen vorliegenden Informationen muss davon ausgegangen werden, dass sich der Bund zumindest in dieser Legislaturperiode an einer Privatisierung nicht beteiligen wird. Der Mitgesellschafter Freistaat Bayern (Anteil: 51 %) hat erst jüngst wieder erklärt, dass er gegen eine jede Privatisierung der Flughafen München GmbH ist.
6 Seite 6 Forderungsverkauf Wesentliches Problem einer erfolgreichen Veräußerung der städtischen Anteile ist also derzeit, dass der zur Privatisierung zur Verfügung stehende Anteil i. H. v. 23 % für einen privaten Investor zu gering ist. Bei dieser Anteilsgröße ist ihm jede Möglichkeit genommen, auf die Geschäftsführung des Flughafens Einfluss nehmen zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Luftverkehrsbereich derzeit eher in einer Rezession befindet. Sie wurde durch die Folgen des Terroranschlags vom 11. September noch verschärft. Aufgrund dieser Entwicklung prüft die Stadtkämmerei, ob eine für die Landeshauptstadt München erfolgreiche Veräußerung der städtischen Anteile der Flughafen München GmbH derzeit überhaupt noch realisierbar ist. Die Stadtkämmerei wird hierzu dem Stadtrat im Frühjahr 2002 einen Bericht vorlegen. Zur Thematik Forderungsverkauf ist Folgendes zu berichten: Ein Forderungsverkauf kommt derzeit nicht in Betracht, da damit momentan keine günstigeren Konditionen als bei einem konventionellen Kommunalkredit erreicht werden können. Dem Korreferenten der Stadtkämmerei, Herrn Stadtrat Schmatz, wurde ein Abdruck der Bekanntgabe zugeleitet. II. Bekanntgegeben Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Klaus Jungfer Stadtkämmerer
7 Seite 7 III. Abdruck von I. mit II. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an das Kommunalreferat GV/St an das Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung S1 an die Stadtkämmerei HA I/1 (3 x) IV. Wv Stadtkämmerei HA I/1 Stadtkämmerei HA I/1 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Direktorium An das Direktorium HA C/St An das Baureferat An das Kommunalreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Kulturreferat An das Personal- und Organisationsreferat An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Schul- und Kultusreferat An das Sozialreferat An die Stadtkämmerei HA II (2 x) Am... Im Auftrag...
8 Telefon Telefax Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2001 Vorblatt zur Bekanntgabe in der Sitzung des Finanzausschusses vom Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1 1 Anlass dieser Bekanntgabe 1 2 Sachstandsbericht 3 Grundstücksverkäufe Stadtwerke München Flughafen München GmbH Forderungsverkauf II. Bekanntgegeben 6
Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft
Telefon 233-9 21 27 Telefax 233-2 89 98 Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2002 Bekanntgabe in der Sitzung
Mehrund Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12
Telefon: 0 233-26338 Telefax: 0 233-28078 Seite Referat 1 von 6für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Optimierung der Beteiligungsstruktur Konzern GEWOFAG Umsetzung
MehrStadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage
MehrSeite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft
Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr.
MehrBeschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung
Telefסּn: 0 233-49584 Telefax: 0 233-49577 Sozialreferat Seite 1 von 5 Stadtjugendamt S-II-KJF/JA Förderung des Trägers Lilalu e.v. Betreuungsplätze für Münchner Kinder in den Ferien Antrag Nr. 08-14 /
MehrPersonal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC
Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;
MehrDirektorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1
Telefon 16-9 25 50 Telefax 16-98992550 Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats 1. Wertgrenzen für Betriebe gewerblicher Art 2. Gewährträgerhaftung
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement
Telefon: 233 2 53 27 Telefax: 233 2 11 36 Frau Lang-Hornfeck Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement SWM Bildungsstiftung Geschäftsordnung für den Vorstand Sitzungsvorlage Nr. 02-08 /
Mehrund Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24
Telefon: 0 233-47749 Telefax: 0 233-47742 Seite Referat 1 von 5für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Vertrauensschutz für Windkraftanlagen,
MehrStadtkämmerei. Telefon: 0-233-92122 Telefax: 0-233-26907. Hauptabteilung I/22. Schuldenmanagement; Halbjahresbericht Bericht I.
Telefon: 0-233-92122 Telefax: 0-233-26907 Stadtkämmerei Hauptabteilung I/22 Schuldenmanagement; Halbjahresbericht Bericht I. Halbjahr 2012 Sitzungsvorlage 08-14 / V 09575 Bekanntgabe in der Sitzung des
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrBaureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom
Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725 Baureferat Hochbau Seite 1 Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing
Telefon: 233 24952 Telefax: 233 27651 Tanja Botsch Telefon: 233 24782/26180 Telefax: 233 27966 Katrin Kinder Rainer Kreuzer Referat für Arbeit und Wirtschaft Geschäftsleitung Wirtschaftsförderung Standortmarketing
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung
Telefon 16 2 12 90 Telefax 16 2 79 66 Andreas Lotte Referat für Arbeit und Wirtschaft FB Wirtschaftsförderung Fonds zur Absicherung von Existenzgründungsdarlehen (Stadtratsbeschluß vom 13.05.1998) Beschluss
MehrSeite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft
Telefon: 233-25323 Telefax: 233-22734 Thomas Fischer Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Grundlagen der Wirtschaftspolitik Hochschulpreis der Landeshauptstadt München Sitzungsvorlage
MehrEinführung eines in das Personalmanagementsystem paul@ integrierten Verfahrens Ausweis des produktbezogenen Personaleinsatzes (ApP)
Telefon: 0 233-92346 Telefax: 0 233-26935 Herr Ganze Personal- und Seite 1 von 6 Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.22 Ergänzung des Produktdatenblattes um eine Aussage zum produktbezogenen
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
MehrKreisverwaltungsrefera
Telefon: 0 233-27125 Telefax: 0 233-20342 Frau Schmidt irmgard.schmidt@muenchen.de Kreisverwaltungsrefera Seite 1 von 5 t Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen KVR-III132
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Arbeitsförderungsinitiative und Jugendmaßnahmen
Telefon 233-2 51 56 Telefax 233-2 50 90 Robert Hanslmaier robert.hanslmaier@muenchen.de Referat für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Arbeitsförderungsinitiative
MehrBericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) am 03.12.
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - 73 - Bremen, den 20.11.2015 Tel.: 6022 (Frau Gerken) Tel.: 4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) Bericht der
MehrBeschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 09.09.2015 Öffentliche Sitzung
Telefסּn: 0 233-40501 Telefax: 0 233-98940501 Sozialreferat Seite 1 von 7 Amt für Wohnen und Migration S-III-SW4 Neufassung vom 08.09.2015 Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen / Flüchtlingen
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
Mehr- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden
- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden Erstellt von der Geschäftsführung des Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden zur Ergänzung
MehrSozialreferat. Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378. Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M
Telef : nסּ 0 233-48377 Telefax: 0 233-48378 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung Kommunale Altenhilfe S-I-A/M Großer Bauunterhalt für die an die MÜNCHENSTIFT GmbH verpachteten Häuser in
MehrFINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v.
FINANZORDNUNG des Badischen Schachverbandes e.v. INHALTSVERZEICHNIS: Seite 1 Allgemeine Grundsätze... 2 2 Verbandsbeiträge... 2 3 Folgen von Zahlungsverzug... 2 4 Haushaltsplan... 3 5 Jahresabschluss...
MehrStadtkämmerei Referatsleitung
Telefon: 0 233-92 085 Telefax: 0 233-989 92 085 Stadtkämmerei Referatsleitung Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Bombenopfer Antrag Nr. 08-14 / A 03625 von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde
MehrStadtkämmerei. Telefon: 233-92122 Telefax: 233-26907. Hauptabteilung I/22. Schuldenmanagement; Quartalsbericht. Sitzungsvorlage 02-08 / V 10343
Telefon: 233-92122 Telefax: 233-26907 Stadtkämmerei Hauptabteilung I/22 Schuldenmanagement; Quartalsbericht Sitzungsvorlage 02-08 / V 10343 Anlage: Bericht II. Quartal 2007 Bekanntgabe im Finanzausschuss
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1. Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern
Telefסּn: 0 233-48219 Telefax: 0 233-21115 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Abzweigung des Kindergeldes bei behinderten Kindern Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08029 2 Anlagen
MehrStadtkämmerei. Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Stadtkämmerei Telefon: 0233-92129 Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablöse von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.11.2010 Sitzungsvorlage
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500. Amt für Wohnen und Migration S-III-L
Telefסּn: 0 233-40400 Telefax: 0 233-40500 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Wohnen und Migration S-III-L Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in München Antrag Nr. 14-20 / A 01361 der Stadtratsfraktionen
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrInfoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung
Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrStadtkämmerei HA 1/4 - Steuern
Telefon: 0233-25761 Telefax: 0 233-24981 Stadtkämmerei HA 1/4 - Steuern Nachweis des Zinsaufwandes für den Betrieb gewerblicher Art Sitzungsvorlage Nr. 08-14/ V 03219 Beschluss des Finanzausschusses vom
MehrBaufinanzierung mit Wohnriester
12 finanzplanung konkret 1/2009 Finanz-Training Von Prof. Heinrich Bockholt Baufinanzierung mit Wohnriester 1. Kurzer Produktüberblick Seit dem 1.1.2008 ist rückwirkend das Eigenheimrentengesetz (=Wohnriester)
MehrGesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes
14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrSozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1
Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Neufestsetzung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII Mietobergrenzen
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrDirektorium Amt für Informationsund Datenverarbeitung
Telefon: 233-92958 Telefax: 233-24908 Direktorium Amt für Informationsund Datenverarbeitung Amt für Informations- und Datenverarbeitung; Alternative zu Microsoft-Produkten; Vollzug des Beschlusses des
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrEntschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW
Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.2002 mit Änderungen durch Beschluss der Kammerversammlung
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrDeutschland-Check Nr. 34
Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21
MehrBetriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg Aufgrund von Artikel 23 Satz 1, Art. 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.01.1993 (GVBl.
MehrSenatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten
MehrVeränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.
Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV Aktenzeichen: KEK 574 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit
Mehr3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht
Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
MehrKurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit
Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online Stand: Dezember 2006 Schulmanagement weltweit Einleitung Ab sofort werden die Ergebnisse der mündlichen Prüfung in DSD-Online
MehrKom pet enz auf Kurs gebracht
Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.
MehrDu arbeitest nicht für jeden?
Du arbeitest nicht für jeden? Dann arbeite doch für alle! München wartet auf dich! München hat viel zu bieten. Auch als Arbeitgeberin! Zum Beispiel rund 32.000 verschiedene Stellen mit unterschiedlichen
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrDas variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf
Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables
MehrMitarbeitergespräche erfolgreich führen
Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis
MehrSatzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008
Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
MehrDezernat II Az. Datum 07.11.2008 Nr. 651 / 2008
Informationsvorlage Dezernat II Az. Datum 07.11.2008 Nr. 651 / 2008 Betreff: Beantwortung des Antrags Nr. 465/2008 Schuldenfalle - durch gestiegene Energiekosten Sicherstellung und Bezahlbarkeit der Stromversorgung
MehrBETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN KLINIKUM ROSENHEIM"
BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN 541 a Vom 13. Dezember 2004 (ABl. S. 412) geändert durch Satzung vom 07.07.2009 (ABl. S. 164) geändert durch Satzung vom 15.10.2009
Mehr4 07.02.2012 Information zum Ablegen der Abiturprüfung Katja.Moennig@bbs-wildeshausen.de. Information Abiturprüfung 2012
Information Abiturprüfung 2012 Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) (Vom 19. Mai 2005) Ergänzende Bestimmungen zur
MehrAn die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
MehrGesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4764 25. 10. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von
MehrLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung
13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrOberlandesgericht Köln
2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten
MehrZehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum
Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für
MehrSchriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1
Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An
MehrPädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?
Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 6. April 2006. in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 169/05 vom 6. April 2006 in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 121 Abs. 2 Ist eine Vertretung durch Anwälte
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrLandeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat I. Frau Stadträtin Sabine Krieger, Frau Stadträtin Lydia Dietrich, Fraktion Die Grünen rosa liste im Stadtrat der Landeshauptstadt München Rathaus Dr.
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrTelefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
MehrRegelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats
Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats Beschluss des IT-Planungsrats vom 25. Oktober 2012 Inhaltsübersicht Vorbemerkung... 3 1. Anwendungen...
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
Mehr