Rahmenstudienordnung RSO der BFH. für Master of Science in Life Sciences 1/7
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- Katharina Ursler
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1 Rahmenstudienordnung RSO der BFH für Master of Science in Life Sciences 1/7
2 Inhalt 1. Geltung.... Zulassung lassung Studium llgemeine Bestimmungen... B ECTS-System System... C Verlauf und bschluss D npassung der nhänge an die Entwicklung Leistungskontrolle llgemeine Bestimmungen... 6 B Bewertungen Rechtspflege Schlussbestimmung Glossar nhang Studien- und Prüfungsreglement vom. Juni 008 für den Studiengang Master of Life Sciences der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft SHL (SPR MSCLS) /7
3 Rahmenstudienordnung RSO der BFH für Master of Science in Life Sciences Der Schulrat der Berner Fachhochschule, gestützt auf rtikel bsatz des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG) 1, rtikel bsatz 1 Buchstabe n des Gesetzes vom 19. Juni 00 über die Berner Fachhochschule (FaG), rtikel 6a und rtikel 6 der Verordnung vom. Mai 00 über die Berner Fachhochschule (FaV) beschliesst: 1. Geltung Geltung 1 rt. 1 Diese Rahmenstudienordnung regelt die rechtlichen Grundsätze für die Zulassung, die Leistungsbewertung und den Erwerb des bschlusses in den Masterstudiengängen. Der nhang wird von jedem der Kooperationspartner einzeln verfasst. Er gibt uskunft über studiengangspezifische Regelungen.. Zulassung Zulassung rt. Die Zulassung zu einem Master-Studiengang erfolgt gemäss den gültigen eidgenössischen und kantonalen Fachhochschulerlassen. ufnahme ins Masterstudium 1 rt. Zum Masterstudium zugelassen wird, wer a einen Bachelor bschluss in einer Studienrichtung gemäss nhang erworben und mit der ECTS-Note oder B oder mindestens mit der Note abgeschlossen hat oder b sich über eine gleichwertige von der Hochschule anerkannte Vorbildung und Berufserfahrung ausweist. Studieninteressierte, welche die ufnahmebedingungen nicht vollständig, aber weitgehend erfüllen, werden zu einer Eignungsprüfung gemäss aufgeboten. Die Voraussetzungen für die Eignungsprüfung werden im nhang geregelt. Die ufnahme durch eine Fachhochschule ist nicht auf eine andere Fachhochschule oder eine andere Vertiefung derselben Fachhochschule übertragbar. Studierende, die ausreichende Kenntnisse über den Inhalt eines Moduls oder Kurses nachweisen, können ntrag auf Dispensierung vom Modul oder Kurs und auf nrechnung der entsprechenden Leistung stellen. Über die nerkennung von Studienleistungen entscheidet die Studienleitung auf Grund einer Gleichwertigkeitsprüfung. llfällige studienspezifische Beschränkungen (Gültigkeit der ECTS-Credits etc.) sind im nhang geregelt. Werden in Kursen oder Modulen Vorkenntnisse als ECTS-Credits angerechnet, so werden dafür keine Noten übernommen. usgenommen sind Noten der eigenen Hochschule. 1 SR 1.71 BSG.11 BSG /7
4 6 Studienleistungen, die beim Übertritt älter als drei Jahre sind, werden sur Dossier beurteilt. 7 Die Bestimmungen von bsatz 1 gelten auch für den Wechsel einer Vertiefungsrichtung innerhalb der Hochschule. 8 Wer von einer anderen Hochschule übertritt, muss zur Erlangung eines Master Diploms, die Master-Thesis in der eingeschriebenen Hochschule absolvieren. Über usnahmen entscheidet die Studienleitung der entsprechenden Hochschule. 9 Für bsolventen und bsolventinnen bisheriger FH-bschlüsse aus den jeweiligen Studienrichtungen kann eine mindestens zweijährige rbeitserfahrung in einem dem Studienprofil relevanten Bereich mit maximal 0 ECTS-Credits angerechnet werden. Ein bschluss in einem Nachdiplomstudium (Life Sciences, Wirtschaft und verwandte Gebiete) kann darin mit maximal 1 ECTS-Credits berücksichtigt werden. Eignungsprüfung 1 rt. Eignungsprüfungen werden in speziellen Fällen ( bs. ) gemäss nhang durchgeführt. Die rt und nzahl der Prüfungsfächer richtet sich nach der Vorbildung. Die Eignungsprüfungen werden mündlich und/oder schriftlich abgenommen. Die Eignungsprüfungen werden von der Hochschule durchgeführt. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen rt. 1 Im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben können für Studiengänge, welche eine spezifische Eignung, Berufs-, rbeitserfahrung oder Begabung erfordern, zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen oder spezielle Zulassungsbedingungen vorgesehen werden. Diese sind im nhang aufgeführt. (Bsp. Bachelor of Science von universitären Hochschulen benötigen ein von der Studiengangsleitung anerkanntes Praktikum von mindestens äquivalent 0 ECTS-Credits). Im nhang kann für Fremdsprachige der Nachweis genügender Kenntnisse der Unterrichtssprache(n) verlangt werden. Einschränkung der Zulassung rt. 6 uch bei Vorliegen aller notwendigen Zeugnisse und usweise besteht kein absoluter nspruch für die ufnahme in ein bestimmtes Semester. Wenn für eine Vertiefungsrichtung die Teilnehmerzahl zu gering oder zu gross ist, können Kandidaten oder Kandidatinnen zurückgestellt werden. Zuständigkeit für die Zulassung rt. 7 Für den Zulassungsentscheid ist diejenige Fachhochschule verantwortlich, an welcher die nmeldung eingegangen ist. Struktur. Studium llgemeine Bestimmungen rt. 8 Das Masterstudium ist modular aufgebaut. Es besteht aus vier Modulkategorien. Die Kategorien bestehen aus Modulen, welche wiederum aus Kursen zusammengesetzt sind. Modulkategorien rt. 9 Das Masterstudium besteht aus vier Modulkategorien: a llgemeine Grundlagen b Erweiterte Theoretische Grundlagen c Vertiefungsspezifische Module d Master-Thesis /7
5 Module rt Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit. Die Leistung in einem Modul wird aufgrund von Kompetenznachweisen beurteilt. Ist das Modul bestanden, werden die dem Modul zugeordneten ECTS-Credits vergeben. Es gibt folgende Typen von Modulen: a Pflichtmodule b Wahlpflichtmodule c Wahlmodule Pflichtmodule sind Module, welche für den bschluss einer bestimmten Vertiefung zwingend besucht werden müssen. Wahlpflichtmodule sind Module, welche aus einer Gruppe von Modulen, nach Rücksprache mit den Master-Thesis Betreuenden, ausgewählt werden müssen. 6 Wahlmodule sind Module, welche aus einer erweiterten Gruppe von Modulen, nach Rücksprache mit den Master-Thesis Betreuenden ausgewählt werden können. B ECTS-System System ETCS-System rt Es wird grundsätzlich das European Credit Transfer System (ECTS) angewendet. ECTS-Credit entspricht einer durchschnittlichen studentischen rbeitsleistung von 0 Stunden. Das Vollzeitstudium umfasst ein jährliches rbeitspensum der Studierenden von 60 ECTS-Credits oder umgerechnet von 1800 Stunden. Bei einem Teilzeitstudium verringert sich das jährliche rbeitspensum entsprechend. C Verlauf und bschluss Studiendauer rt. 1 1 Die Regelstudienzeit dauert äquivalent 90 ECTS-Credits. bschluss rt. 1 1 Das Masterstudium wird mit einem Diplom gemäss nhang erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Pflichtmodule bestanden und die erforderlichen 90 ECTS-Credits erworben sind, die Master-Thesis mit dem Prädikat "ausreichend", Note oder ECTS-Grade E bewertet ist, die Master-Thesis in der Vertiefung absolviert worden ist. Diplomzeugnis rt. 1 1 Nach bschluss des Masterstudiums wird ein Diplomzeugnis ausgestellt. Datenabschrift rt. 1 1 Die Datenabschrift nach ECTS (Transcript of Records) umfasst alle besuchten Module mit Modultitel, Modulbewertung, ECTS-Credits und ist ein Dokument ohne Unterschrift. Diplomurkunde rt Die erfolgreichen bsolventinnen und bsolventen erhalten einen in Deutsch, Französisch oder Englisch abgefassten usweis. Die Urkunde enthält keine Bewertungen. /7
6 Diplomzusatz rt Der Diplomzusatz enthält eine standardisierte Beschreibung von rt, Stufe, Kontext und Status des abgeschlossenen Masterstudiums und wird zusammen mit dem Diplomausweis abgegeben. Änderungen D npassung der nhänge an die Entwicklung rt Die anbietende Hochschule kann den nhang der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung den sich verändernden Voraussetzungen anpassen. npassungen der Rahmenstudienordnung sind nur in bsprache mit dem Leitungsausschuss möglich. Kompetenznachweis. Leistungskontrolle llgemeine Bestimmungen rt. 19 Kompetenznachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten erbracht. Formen von Kompetenznachweisen können sein: a schriftliche oder mündliche Prüfungen, b schriftliche rbeiten, Übungen, Fallstudien und Berichte, c Projektarbeiten, d Referate. Master-Thesis rt. 0 1 Der Masterstudiengang wird mit einer Thesis abgeschlossen, die Bestandteil der entsprechenden Vertiefung ist. Die Master-Thesis ist eine eigenständige rbeit. Eine Master-Thesis muss als Einzelarbeit geleistet werden. Die Master-Thesis ist ein Modul. Für die Master-Thesis ist eine studienspezifische Zulassung gemäss nhang erforderlich. Zuständigkeit rt. 1 Die Studienleitung legt die Bedingungen für die Leistungskontrolle der Vertiefung fest und der Leitungsausschuss ist für die allgemeinen Grundlagen und die erweiterten theoretischen Grundlagen zuständig. Unredlichkeit rt. 1 Wer mit unredlichen Mitteln für sich oder andere eine bessere Bewertung zu erreichen versucht, erhält das Prädikat "nicht erfüllt" oder die ECTS-Note F oder die Note 1. Die Prüfenden halten den Vorfall schriftlich fest und melden ihn der Studienleitung. Im Streitfall entscheidet die Studienleitung mittels Verfügung. Versäumnis rt. 1 Wird ein Kompetenznachweis unbegründet versäumt, so gilt der Kurs oder das Modul als nicht bewertbar und automatisch als nicht bestanden. Der oder die Studierende erhält das Prädikat "nicht erfüllt" oder die ECTS-Note F oder die Note 1. Ein begründet versäumter Kompetenznachweis muss nachgeholt werden. ls begründet gelten insbesondere Versäumnisse in Folge von höherer Gewalt, Krankheit, Militärdienst, Unfall, Todesfall oder Betreuungsnotfall in der Familie. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Studienleiterin oder der Studienleiter. 6/7
7 B Bewertungen Bewertungssystem rt. Die Leistungen der Studierenden werden mit numerischen Noten, ECTS- Noten von bis F oder mit den Prädikaten erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Modulsbewertung rt. Die Ermittlung der Modulbewertung ist im nhang beschrieben. Bewertung der Kompetenznachweise rt. 6 Leistungsnachweise werden durch die Prüfenden oder durch speziell damit beauftragte Personen bewertet. bschlussbewertung rt. 7 1 Nach bschluss des Masterstudiums wird eine Gesamtbewertung ermittelt. Die Ermittlung wird im nhang geregelt. Wird auf der Basis der numerischen bschlussbewertung eine ECTS-Note ausgewiesen, ist im nhang die Bedeutung festzulegen. Wiederholung rt. 8 1 Ist ein Modul nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Ist die Master-Thesis nicht bestanden, kann sie einmal wiederholt werden. Für usnahmen legt die Studiengangleitung die nforderungen an eine Überarbeitung fest. Bei der Wiederholung von Kompetenznachweisen ersetzt die neue Bewertung die alte. Studienspezifische usnahmen sind im nhang geregelt. Bestätigung rt. 9 Studierende bestätigen mit der nmeldung zum Studium durch ihre Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge zur Kenntnis genommen haben. Rechtspflege. Rechtspflege rt. 0 Die Rechtspflege richtet sich nach den Grundsätzen der Hochschule. Sie ist im nhang geregelt. Inkrafttreten 6. Schlussbestimmung stimmung rt. 1 Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge tritt am 1. ugust 008 in Kraft. Zollikofen, 1. Juli 008 Bern,. Juni 008 Bern, 1. Juli 008 Verwaltungsrat der SHL Schulrat der Berner Fachhochschule Erziehungsdirektion des Kantons Bern Der Präsident: Der Präsident: Der Erziehungsdirektor: Pascal Corminboeuf, Staatsrat Dr. Georges Bindschedler Bernhard Pulver, Regierungsrat 7/7
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