BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013)
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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den C(2012) 8607 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) DE DE
2 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) 1, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften 2 (im Folgenden Haushaltsordnung ), gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften 3 (im Folgenden Durchführungsbestimmungen ), gestützt auf den Beschluss C(2012)2487 der Kommission vom zur Annahme des jährlichen Arbeitsplans 2012 für die Vergabe von Aufträgen für die vorbereitenden Maßnahme Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 75 der Haushaltsordnung und Artikel 90 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen geht jeder Ausgabe zu Lasten des Haushalts der Europäischen Union ein Finanzierungsbeschluss der Kommission voraus, in dem die wesentlichen Aspekte einer Maßnahme, die eine Ausgabe bewirkt, dargelegt werden. (2) Da das Arbeitsprogramm 2013 einen hinreichend genauen Rahmen im Sinne von Artikel 90 Absätze 2 und 3 der Durchführungsbestimmungen vorgibt, stellt der vorliegende Beschluss einen Finanzierungsbeschluss für die im Arbeitsplan für die Auftragsvergabe vorgesehenen Ausgaben dar. (3) Das Jahresarbeitsprogramm 2013 für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) sollte bereits vor Feststellung des Haushaltsplans für das Jahr 2013 angenommen werden, da die Ausschreibungen mit ausreichender Vorlaufzeit in die Wege geleitet werden müssen, damit die Vergabeverfahren Anfang 2013 anlaufen können. 1 KOM(2011) 489 endg. vom ABl. L 248 vom , S ABl. L 357 vom , S. 1. DE 2 DE
3 (4) Um bei der Durchführung einzelner Maßnahmen, die unter diesen Beschluss fallen, ein gewisses Maß an Flexibilität zu gewährleisten, sollte dem Anweisungsbefugten die Möglichkeit eingeräumt werden, in Einzelfällen nicht substanzielle Änderungen vorzunehmen. Solche Änderungen sollten jedoch keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die betreffende Haushaltslinie haben und Art und Ziele der Maßnahmen nicht erheblich beeinflussen. (5) Für die Zwecke dieses Beschlusses sollte der Begriff substanzielle Änderung im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen definiert werden. (6) Dieser Beschluss sollte auch die Zahlung von Verzugszinsen nach Maßgabe von Artikel 83 der Haushaltsordnung und von Artikel 106 Absatz 5 der Durchführungsbestimmungen vorsehen BESCHLIESST: Artikel 1 Das im Anhang dargelegte Arbeitsprogramm 2013 für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) wird angenommen. Es gilt als Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 der Haushaltsordnung. Artikel 2 Der Höchstbeitrag für dieses Arbeitsprogramm beläuft sich auf EUR und wird aus der folgenden Haushaltslinie des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2013 finanziert: Haushaltslinie : EUR. Diese Mittel decken die Zahlung etwaiger Verzugszinsen ab. Die Durchführung dieses Beschlusses setzt voraus, dass die im Entwurf des Haushaltsplans 2013 vorgesehenen Mittel nach der Feststellung des Haushaltsplans 2013 durch die Haushaltsbehörde tatsächlich bereitgestellt werden. Artikel 3 Änderungen der Mittelzuweisungen für die einzelnen Maßnahmen, die insgesamt 20 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 2 nicht übersteigen, gelten im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen nicht als substanziell, sofern sie sich nicht wesentlich auf Art und Zielsetzung des Arbeitsprogramms auswirken. Der in Artikel 2 festgesetzte Höchstbeitrag darf nicht um mehr als 20 % erhöht werden. Der zuständige Anweisungsbefugte kann solche Änderungen nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit vornehmen. DE 3 DE
4 Artikel 4 Der Generaldirektor der GD Kommunikation veranlasst die Veröffentlichung und Durchführung des jährlichen Arbeitsprogramms im Rahmen der Haushaltslinie Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger Geschehen zu Brüssel am Für die Kommission Viviane REDING Vizepräsidentin ANHANG Beschluss der Kommission zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) Haushaltslinie: Rechtsgrundlage: Vorschlag der Kommission vom 11. August 2011 für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) (KOM(2011) 0489 endgültig) 1. ZIELE UND PRIORITÄTEN 1.1. Hauptaspekte/allgemeine Ziele der Maßnahme Mit den Maßnahmen im Jahr 2013 soll die Informations- und Kommunikationskampagne für das im November 2012 anlaufende Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) durchgeführt und ihr reibungsloser Ablauf gewährleistet werden. Die 2012 durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen haben hierfür bereits die Grundlage geschaffen. Voraussetzung für ein erfolgreiches Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) sind eine gute Öffentlichkeitsarbeit, die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie deren aktive Einbeziehung. Im Mittelpunkt der vorbereitenden Maßnahmen im Jahr 2012 standen die Entwicklung und Einleitung der Informations- und Kommunikationskampagne, die Konzipierung und Inbetriebnahme der speziellen Website für das Europäische Jahr und die koordinierte Mobilisierung aller Akteure (Mitgliedstaaten, regionale und lokale Behörden, andere EU-Institutionen, Zivilgesellschaft, DE 4 DE
5 Medien) unter Berücksichtigung der Ziele des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger (2013), nämlich: Schärfung des Bewusstseins der Unionsbürgerinnen und -bürger für ihr Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, und in diesem Zusammenhang für alle ihre sonstigen Rechte ohne Diskriminierung, einschließlich des Wahlrechts bei Kommunal- und Europawahlen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben; Sensibilisierung der Unionsbürgerinnen und -bürger, u. a. der jungen Menschen, dafür, wie ihnen die von der Union gewährten Rechte von Nutzen sein können, sowie für die Maßnahmen und Programme, mit denen die Ausübung dieser Rechte gefördert wird; Förderung einer Debatte über Wirkung und Potenzial des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit als untrennbarer Aspekt der Unionsbürgerschaft, mit Blick auf die Schaffung von Anreizen und die Stärkung einer aktiven demokratischen Beteiligung der Unionsbürgerinnen und -bürger, insbesondere an Bürgerforen zu Maßnahmen der Union und den Wahlen zum Europäischen Parlament, wodurch der soziale Zusammenhalt, die kulturelle Vielfalt, die Solidarität, die Gleichstellung von Frauen und Männern, der gegenseitige Respekt sowie ein gemeinsames europäisches Identitätsgefühl bei Unionsbürgerinnen und -bürgern auf der Grundlage der im EUV und im AEUV sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundwerte der Union gestärkt werden Politischer Hintergrund Bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms 2013 fanden folgende Aspekte Berücksichtigung: Der Vorschlag für ein Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 4 ist eine direkte Reaktion auf ein Ersuchen des Europäischen Parlaments. Bereits in seiner Entschließung vom 15. Dezember 2010 zur Lage der Grundrechte in der EU (2009) 5 legte das Europäische Parlament der Kommission nahe, 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerschaft zu machen, um die Debatte über die Unionsbürgerschaft in Gang zu bringen und die europäischen Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte zu informieren. Mit ihrem Vorschlag reagiert die Kommission außerdem auf den Bericht über die Unionsbürgerschaft , dem zufolge den EU-Bürgerinnen und -Bürgern Rechte entgehen, weil sie nicht ausreichend über ihre Rechte vor allem ihr Recht auf Freizügigkeit informiert sind, und in dem unter anderem angeregt wird, 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger zu erklären, um dem Informationsdefizit entgegenzuwirken. Rechtsgrundlage für den Vorschlag ist somit Artikel 21 Absatz 2 AEUV. 4 KOM(2011) 489 endg. vom KOM(2010) 603 endg. vom DE 5 DE
6 Überdies ist einer der drei interinstitutionellen Kommunikationsschwerpunkte für die Schaffung eines Europas der Bürgerinnen und Bürger mit Themen wie der Beseitigung von Hindernissen für die Ausübung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der Freizügigkeit. Dieser Schwerpunkt diente im Laufe des Jahres 2012 als Ausgangspunkt, um das Interesse am Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) zu wecken. Schließlich hat die Interinstitutionelle Gruppe Information (IGI) drei gemeinsame interinstitutionelle Kommunikationsschwerpunkte für 2013 festgelegt, zu denen neben Konjunkturerholung und Europawahlen 2014 auch das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) gehört Besondere Maßnahmen im Jahr 2013 Wie im Anhang des Entwurfs eines Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates festgehalten, steht im Zentrum der Durchführung des Europäischen Jahres eine umfassende EU-weite Informationskampagne, die durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzt werden kann. Die Durchführung erfolgt im Rahmen von Informations- und Kommunikationskampagnen, die u. a. Folgendes umfassen: Erstellung und Verbreitung von audiovisuellem Material und Druckerzeugnissen, die mit den in 1.1 genannten Zielen in Einklang stehen; Veranstaltungen mit großer Außenwirkung und Foren für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Maßnahmen zur Bekanntmachung der Ergebnisse und zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Programme, Aktionen und Initiativen der Union, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen; Einrichtung einer Website auf dem Europa-Server zur Information über die im Rahmen des Europäischen Jahres durchgeführten Maßnahmen; Aufnahme von Informationen über das Europäische Jahr in die Mitteilungsblätter, Broschüren, Informationsmaterialien und Internetseiten von Bildungseinrichtungen und vereinigungen, NRO und Gewerkschaften. Entsprechend den Anmerkungen zur Haushaltslinie sollen die Mittel daher zur Finanzierung folgender Maßnahmen auf europäischer Ebene dienen: Durchführung der im November 2012 eingeleiteten Informations- und Kommunikationskampagne zur Bekanntmachung und Verbreitung der Kernbotschaften des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger (2013); Ausarbeitung, Produktion, Übersetzung und Verbreitung von zusätzlichem Informations- und Werbematerial in Ergänzung zu dem Material, das 2012 im Rahmen des Dienstleistungsauftrags hergestellt wurde; 7 Die interinstitutionellen Kommunikationsschwerpunkte wurden mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in der Interinstitutionellen Gruppe Information (IGI) vereinbart. DE 6 DE
7 regelmäßige Aktualisierung der Website des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger (2013) und Verfassung von Beiträgen zu dieser Website; Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen. 2. AUFTRAGSVERGABE Informations- und Kommunikationskampagne Den Auftakt der Informations- und Kommunikationskampagne für das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) bildet eine Veranstaltung, die am 28. November 2012 parallel zu der Jahrestagung des Ausschusses der Regionen und einer Debatte über die EU- Bürgerschaft stattfindet. Der Ausschuss der Regionen ist einer der strategischen Partner der Kommission bei der Durchführung des Europäischen Jahres. Die Veranstaltung wird das Bewusstsein für das kommende Europäische Jahr schärfen und eine angemessene Medienberichterstattung gewährleisten. Die umfassende Kommunikationsstrategie für das Europäische Jahr gibt einen gemeinsamen Rahmen für die Kommunikationsaktivitäten aller Akteure vor. Die Strategie dient nicht nur als Orientierung für die Kommunikationsaktivitäten der Kommission auf EU-Ebene, sondern liefert auch den Mitgliedstaaten klare Vorgaben für die Durchführung ihrer nationalen Kommunikationskampagnen; außerdem schafft sie die Voraussetzungen für die Aktivitäten der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die ausdrücklich auf die Beteiligung europäischer Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen abstellen. Der ausgewählte Dienstleister ist für die Durchführung und den reibungslosen Ablauf der Informations- und Kommunikationskampagne im Jahr 2013 zuständig. Zu diesem Zweck wird ein besonderer Vertrag im Rahmen des Mehrfachrahmenvertrags der GD Kommunikation für die Erbringung integrierter Kommunikationsdienste geschlossen. Beim ausgewählten Dienstleister handelt es sich um denselben, der für die vorbereitenden Maßnahmen 2012 zuständig ist (siehe Planungstabelle in Anhang 1). Der ausgewählte externe Auftragnehmer übernimmt die Gestaltung, Produktion und Übersetzung von zusätzlichem Informations- und Werbematerial in Ergänzung zu dem im Jahr 2012 gelieferten Material. Außerdem wird er mit der Verbreitung und Lagerung bzw. Speicherung dieses Materials beauftragt. Zudem leistet er Unterstützung bei der Organisation von Konferenzen. Die Website des Europäischen Jahrs der Bürgerinnen und Bürger wurde von einem externer Auftragnehmer im zweiten Halbjahr 2012 entwickelt. Der für 2013 ausgewählte Dienstleister hat zusätzliche Beiträge zu liefern und die Inhalte, sofern erforderlich, nach vorheriger Zustimmung der Kommission zu aktualisieren. DE 7 DE
8 Anhang 1 Planungstabelle PLANUNGSTABELLE FÜR 2013 Haushaltslinie EUR 27 EFTA/EWR C5* INS GESAMT** Titel Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger Index Aktionen und Unteraktionen Mittel Art der Durch führung Finanzhilfen/ Aufträge (Zahl) Betrag der Finanzhilfen/ Auftragswert (Durchschnitt) Höchstsatz der Kofinan zierung Veröffentli chung der Aus schreibungen Stellungnahme des Ausschusses zu den Auswahllisten Finanzhilfe vereinbarung/ Finanzhilfe beschlüsse (***) 1.1 Informations- und Kommunikationskampagne PP entfällt Nov-12 entfällt entfällt Insgesamt * Schätzung auf Grundlage der bereits abgeschlossenen Einziehungen (Datum) ** Gemäß Artikel 83 der Haushaltsordnung können die Mittel auch zur Zahlung von Verzugszinsen verwendet werden. PP: Öffentliche Auftragsvergabe DE 8 DE
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