Deutsche Neurodermitis Stiftung Förderrichtlinien. Deutsche Neurodermitis Stiftung. Stiftung des Bürgerlichen Rechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deutsche Neurodermitis Stiftung Förderrichtlinien. Deutsche Neurodermitis Stiftung. Stiftung des Bürgerlichen Rechts"

Transkript

1 Deutsche Neurodermitis Stiftung Stiftung des Bürgerlichen Rechts Alfredstraße 24, D Berlin Förderrichtlinien Stand: Die Deutsche Neurodermitis Stiftung ist tätig im Bereich Neurodermitis und damit zusammenhängender Erkrankungen und soll insbesondere die Wirksamkeit von alternativen Heilmethoden erforschen, zur Anwendung bringen und publik machen sowie Maßnahmen unterstützen oder durchführen, die erkrankten Menschen Linderung, Genesung und Gesundheit ermöglichen. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Stiftungszwecke ergeben sich aus der Stiftungssatzung in der Fassung vom... 1 Wer kann gefördert werden? Förderfähig sind Projekte und Einrichtungen, die ihr unmittelbares Wirkungsfeld bzw. ihren Sitz im Inland oder im deutschsprachigen Ausland (Schweiz, Österreich) haben und den in der Satzung der Deutschen Neurodermitis Stiftung genannten Stiftungszwecken entsprechen (Gemeinnützigkeit). Förderfähig sind außerdem Einzelpersonen mit Wohnsitz im Inland oder deutschsprachigen Ausland, die infolge Ihres körperlichen Zustandes persönlich wirtschaftlich hilfebedürftig sind und den in der Satzung der Deutschen Neurodermitis Stiftung genannten Stiftungszwecken entsprechen (Mildtätigkeit). 2 Was kann gefördert werden? Förderfähig sind Personal-, Sach-, Ausstattungs-, Verwaltungs- und Investitionskosten sowie private Behandlungskosten von Heilpraktikern und anderen Gesundheitsberufen. Auch Mittel für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Beratung inkl. Verbraucherberatung, Planungs-, Entwicklungs- und Forschungskosten sowie Aufwendungen für Aus- und Fortbildung sind förderfähig, wenn sie alternative methodische Ansätze verfolgen oder Seite 1

2 publizieren oder Vorhaben initiieren, die nach Beendigung der Förderung aus anderen und/oder eigenen Mitteln weiterfinanziert werden können. Die maximale Höhe einer Förderung beträgt EUR (in Worten: fünftausend) Euro) pro Kalenderjahr. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren begrenzt. Im begründeten Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Grundsätzlich nicht förderfähig sind Kosten nach Abschluss von geförderten Projekten, Projekte, die dazu führen, dass sich die öffentliche Hand, die diese Projekte zuvor finanziert hat, zurückzieht, Projekte mit parteipolitischem Charakter sowie Projekte, die nicht im Sinne der Deutschen Neurodermitis Stiftung sind. 3 Antragstellung Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein, wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. In gleicher Weise sind steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen antragsberechtigt, sofern sie Maßnahmen unterstützen, die dem Stiftungszweck der Deutschen Neurodermitis Stiftung entsprechen. Ein Antragsteller kann sich um die Förderung verschiedener Projekte gleichzeitig oder in Folge bewerben. Ein Antragsteller hat zu gewährleisten, dass er aufgrund der bei ihm vorhandenen Strukturen in der Lage ist, das Projekt wie beantragt durchzuführen und zu dokumentieren. Anträge auf Förderung sollen in der Regel vor dem geplanten Projektbeginn an die Deutsche Neurodermitis Stiftung gerichtet werden. Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es bestehen keine festgelegten Termine. Zunächst kann eine formlose, aussagefähige Vorhabenbeschreibung eingereicht werden, die nach Absprache mit der Deutschen Neurodermitis Stiftung zu vervollständigen ist. Der Antrag umfasst: a) bei Anträgen von Projekten oder Einrichtungen (Gemeinnützigkeit): Projekt- bzw. Maßnahmenbezeichnung; ausführliche Beschreibung des Projekts bzw. der zu fördernden Maßnahmen (inkl. Projektbeginn und -zeitraum) mit Darstellung der beabsichtigten (nachhaltigen) Wirkungen auf das Gemeinwohl; kurze Selbstdarstellung des/r Antragsteller(s)/in; Vorlage von Kopien der Satzung, Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister, gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit; Seite 2

3 detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan inkl. der zeitlichen Darstellung des Mittelbedarfs; dieser Kosten- und Finanzierungsplan muss auch Aufschluss geben über Förderzusagen von anderer Seite, beabsichtigte und/oder laufende weitere Förderanträge, Eigenbeiträge und sonstige zu erwartende Einnahmen; Nennung der/des verantwortlichen Ansprechpartner(s) nebst Kontaktdaten; Zustimmung des Antragstellers zur Datenspeicherung zum Zwecke der Antragsbearbeitung; ggf. beabsichtigte Instrumente der Projekt-/Selbstevaluation; b) bei Anträgen von Einzelpersonen (Mildtätigkeit): Selbstdarstellung des Antragstellers nebst Kontaktdaten; ausführliche Beschreibung der zu fördernden Maßnahmen mit Darstellung der beabsichtigten Wirkungen auf den körperliche Zustand; Kosten- und Finanzierungsplan inkl. der zeitlichen Darstellung des Mittelbedarfs; dieser Kosten- und Finanzierungsplan soll auch Aufschluss geben über Förderzusagen von anderer Seite sowie beabsichtigte und/oder laufende weitere Förderanträge; Zustimmung des Antragstellers zur Datenspeicherung zum Zwecke der Antragsbearbeitung; Nachweis der persönlichen wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit infolge des körperlichen Zustandes (z. B. Leistungsbescheid); 4 Auswahl- und Bewilligungsverfahren Über die Bewilligung entscheidet die Deutsche Neurodermitis Stiftung mehrmals im Jahr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen. Alle Leistungszusagen der Deutschen Neurodermitis Stiftung erfolgen freiwillig und mit dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall von wichtigen Veränderungen auf Seiten des Geförderten. Leistungsansprüche entstehen nur durch schriftliche Zusage der Deutschen Neurodermitis Stiftung, nicht jedoch durch Berufung auf Gleichbehandlung oder aufgrund bereits früher gewährter Leistungen. Die Ablehnung eines Förderantrages wird nicht begründet. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung ist nicht verpflichtet, Gründe für eine Zustimmung oder Ablehnung festzuhalten. Die Bewilligung kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. Sie wird erst durch die zu schließende Fördervereinbarung zwischen der Deutschen Neurodermitis Stiftung und dem Gefördertem wirksam. Seite 3

4 Die Verwendung der bewilligten Förderung ist zweckgebunden und im Bewilligungsschreiben sowie der danach abzuschließenden Fördervereinbarung festgelegt. Spätere inhaltliche Modifizierungen sowie Änderungen des Verwendungszwecks sind möglich, bedürfen aber grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch die Deutsche Neurodermitis Stiftung. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung kann eine Bewilligung widerrufen, wenn diese innerhalb 3 Monaten nach Zugang des Bewilligungsschreibens nicht mindestens teilweise in Anspruch genommen worden ist. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Förderrichtlinien oder zusätzlich erteilte Auflagen nicht beachtet werden, wenn Mittel nicht entsprechend der Fördervereinbarung verwendet werden oder wenn die Verwendung der Mittel nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Auch kann die Förderzusage widerrufen werden, wenn der Geförderte die Deutsche Neurodermitis Stiftung bei Antragstellung oder im Projektverlauf nicht oder unzureichend über wesentliche Gesichtspunkte informiert hat, bei deren Kenntnis keine oder eine andere Förderungszusage erteilt worden wäre. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung behält sich die Einstellung der Förderung aus durch den Geförderten zu vertretendem wichtigen Grund vor (z. B. Zahlungsunfähigkeit des Geförderten) sowie für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens weggefallen oder die Ziele nicht mehr erreichbar sind. Kann ein gefördertes Projekt nicht beendet werden, muss dies der Deutschen Neurodermitis Stiftung unverzüglich mitgeteilt werden. Kostenüberschreitungen müssen der Stiftung unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Kostenunterschreitung behält sich die Deutsche Neurodermitis Stiftung die Rückforderung der anteiligen Fördermittel vor. Nach Bewilligung des Förderantrags schließen der Antragsteller/Zuwendungsempfänger und die Deutsche Neurodermitis Stiftung eine Fördervereinbarung ab, dessen rechtswirksame Unterzeichnung Voraussetzung für die Auszahlung der Fördergelder ist. In der Fördervereinbarung werden nach Maßgabe der Förderrichtlinien Zweck, Laufzeit, Höhe der Förderung, Mittelverwendung, finanzielle Abwicklung und Auszahlung der Gelder sowie die Dokumentation der Fördermaßnahmen geregelt. Der Vertrag ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt beim Antragsteller/Zuwendungsempfänger von diesem rechtsverbindlich unterzeichnet an die Deutsche Neurodermitis Stiftung zurückzusenden. Die Förderempfänger/innen müssen zustimmen, dass die Deutsche Neurodermitis Stiftung die Förderung zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit (Bild, Ton, Print, Online) nutzen darf. Die Öffentlichkeitsarbeit des/der Geförderten ist zudem mit der Stiftung abzustimmen. Seite 4

5 Bei der Vergabe von Stiftungsmitteln, die besonderen Sachverstand erfordern, kann sich die Deutsche Neurodermitis der Beratung sachkundiger Personen oder Institutionen bedienen (z. B. bei der Vergabe von Forschungsaufträgen, Stipendien). 5 Auszahlung, Berichte Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Förderung und der Höhe des Betrages entweder einmalig - in der Regel bei Projektbeginn - oder in mehreren Raten. Bei mehrjährigen Projekten ist - sofern nichts anderes vereinbart - als Voraussetzung für die Auszahlung weiterer bewilligter Raten jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres bis spätestens zum des nachfolgenden Kalenderjahres ein Zwischenbericht zu erbringen. Der Zwischenbericht beinhaltet eine Darstellung über den Stand bzw. Grad der Zielerreichung und den geplanten Fortgang des Projekts. Der Geförderte hat nach Antragstellung und insbesondere nach Abschluss der Fördervereinbarung die Deutsche Neurodermitis Stiftung unaufgefordert und unverzüglich über Ereignisse zu unterrichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen, insbesondere, wenn sie dessen Ziele und Durchführung gefährden. Ebenso ist die Deutsche Neurodermitis Stiftung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Geförderte für dasselbe Projekt von dritter Seite eine Förderzusage erhält. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung behält sich das Recht vor, jederzeit eine inhaltliche Überprüfung des Vorhabens durchzuführen und die Verwendung der Mittel beim/bei der Geförderten vor Ort zu überprüfen. 6 Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Projekts bzw. Ablauf des Förderungszeitraumes zu erbringen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle abgerechneten Einnahmen und Ausgaben müssen durch prüffähige Unterlagen belegt sein. Die Originalbelege sind für eine eventuelle Prüfung durch die Stiftung zehn Jahre lang aufzubewahren. Nachstehende Belege sind der einzureichenden Aufstellung in Kopie beizufügen: drei Kostenvoranschläge bei Ausgaben für Anschaffungen, Investitionen, Baumaßnahmen; Honorare im Einzelwert ab 200 EUR (in Worten: zweihundert Euro); Seite 5

6 Honorarverträge bei einem Bruttobetrag ab 700 EUR (in Worten: siebenhundert Euro) je Honorarnehmer je Kalenderjahr; Zahlungsnachweise für Einzelbeträge ab 100 EUR (in Worten: einhundert Euro), ausgenommen hiervon sind die Personalkosten beim Projekt/Träger angestellter Mitarbeiter; bei Förderung von Personalkosten: Nachweis der Gehaltsabrechnungen; ggf. kann die Vorlage des Arbeitsvertrages verlangt werden; Belege für Sachkostenpositionen bei einem Bruttobetrag ab 100 EUR (in Worten: einhundert Euro); Ausgaben für Lebensmittel sind vollständig nachzuweisen; einen Sachbericht über die inhaltlichen Aspekte der Projektdurchführung und den Grad der Umsetzung der geplanten Zielstellung einschließlich Darstellung der nachhaltigen Wirkung und der Weiterführung der Maßnahme nach Ablauf der Förderung; Dokumentation der Aktivitäten (einschließlich Fotos); Belegexemplare von Druckerzeugnissen und für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzten Materialien; Der Geförderte ist verpflichtet, auf die Förderung durch die Deutsche Neurodermitis Stiftung in geeigneter und angemessener Form mündlich und schriftlich hinzuweisen und dies gegenüber der Stiftung zu dokumentieren. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung ist zur publizistischen Verwertung des jeweiligen geförderten Projekts berechtigt und kann die zur Verfügung gestellten Berichte, Ergebnisse und Materialien (einschließlich Fotos) an die von ihr für sinnvoll oder notwendig erachteten Stellen weiterleiten, ohne dass es dafür nochmals einer gesonderten Genehmigung bedarf. 7 Schutzbestimmungen Die Verantwortung für die Durchführung des dem Antrag zugrunde liegenden Projektes obliegt ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung ist von jeglicher Haftung entbunden. Die Deutsche Neurodermitis Stiftung wird nicht Arbeitgeber der aus ihren Fördermitteln finanzierten Beschäftigten. Dies gilt nicht, soweit die Stiftung selbst Projektträger ist. Der Geförderte versichert, dass das der Deutschen Neurodermitis Stiftung überlassene Dokumentations- und Bildmaterial keine Rechte Dritter verletzt, und stellt die Stiftung insoweit vorsorglich von Ansprüchen Dritter frei. 8 Sonstiges Seite 6

7 Sollte eine Regelung der Förderrichtlinie unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame oder nichtige Regelungen sind im Sinne der Gesamtvereinbarung zu ergänzen. Dies gilt auch, soweit die Förderrichtlinien Lücken aufweisen sollten. Es gilt deutsches Recht ohne internationale Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Berlin. Kontakt / Antragstellung Deutsche Neurodermitis Stiftung Alfredstraße 24 D Berlin kontakt@neurodermitis-stiftung.de Web: Seite 7

Der Antragsteller ist als gemeinnützig i. S. d. 51 ff. AO auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes anerkannt durch Freistellungsbescheid:

Der Antragsteller ist als gemeinnützig i. S. d. 51 ff. AO auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes anerkannt durch Freistellungsbescheid: Förderantrag für Projekte im Umwelt- und Naturschutzbereich 1 Antragsteller: Stempel der Organisation Name der Organisation / des Vereins Rechtsform Register / Amtsgericht Der Antragsteller ist als gemeinnützig

Mehr

Förderrichtlinie der Wernigeröder Stadtwerkestiftung

Förderrichtlinie der Wernigeröder Stadtwerkestiftung Förderrichtlinie der Wernigeröder Stadtwerkestiftung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Stiftungszweck / Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger / Antragsberechtigte 4 Fördergrundsätze 5 Antragstellung 6

Mehr

1.1 satzungskonform sein, d. h. gemeinnützigen Zwecken dienen und dem Stiftungszweck gemäß 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung entsprechen;

1.1 satzungskonform sein, d. h. gemeinnützigen Zwecken dienen und dem Stiftungszweck gemäß 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung entsprechen; Förderrichtlinie Die Globus-Stiftung fördert im Rahmen ihrer in der Satzung festgelegten Stiftungszwecke durch finanzielle Zuwendungen gemeinnützige Projekte. Die Förderung erfolgt unter den nachfolgenden

Mehr

Hinweise zur Antragstellung

Hinweise zur Antragstellung Hinweise zur Antragstellung 2 Heinrich-Dammann-Stiftung Bahnhofsallee 9 31134 Hildesheim Tel.: 0 51 21 / 28 90 3-0 Fax: 0 51 21 / 28 90 3-29 Stand 15. Mai 2017 Auszug aus den Förderrichtlinien STIFTUNGSZWECKE

Mehr

Förderrichtlinien für Projektanträge an die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Fassung vom

Förderrichtlinien für Projektanträge an die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Fassung vom Förderrichtlinien für Projektanträge an die Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Fassung vom 08.12.2016 Inhalt I. Allgemeine Grundsätze und Informationen II. Antrags- und Förderungsberechtigte

Mehr

Vergaberichtlinien der. Elsa-Krauschitz-Stiftung

Vergaberichtlinien der. Elsa-Krauschitz-Stiftung Vergaberichtlinien der Elsa-Krauschitz-Stiftung zur Förderung barrierefreien Wohnens für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Körperbehinderung Die Elsa-Krauschitz-Stiftung ist eine gemeinnützige,

Mehr

Förderrichtlinien der. Regionalen Stiftung der. Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

Förderrichtlinien der. Regionalen Stiftung der. Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) Förderrichtlinien der Regionalen Stiftung der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) Stand: 1. September 2014 1. Generelle Förderkriterien Die Regionale Stiftung der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) verfolgt

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Antrag auf Projektförderung

Antrag auf Projektförderung Antrag auf Projektförderung Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Frauenstraße 21 02763 Zittau 1. Antragsteller: Bezeichnung Anschrift Kontoverbindung bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien:

Mehr

Förderrichtlinien. Förderrichtlinien der Edith Fröhnert Stiftung / Stand Januar 2012

Förderrichtlinien. Förderrichtlinien der Edith Fröhnert Stiftung / Stand Januar 2012 1 Förderrichtlinien 2 Förderrichtlinien der Edith Fröhnert Stiftung Die Edith Fröhnert Stiftung fördert gemäß 2 der Stiftungssatzung folgende Stiftungszwecke: 1. Jugendhilfe 2. Kultur 3. Erziehung und

Mehr

Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG

Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG Die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG wurde 2006 mit dem Zweck errichtet, Mittel zur Förderung der Kinderhospizarbeit bundesweit durch eine steuerbegünstigte

Mehr

Vergabeordnung der Stiftung "Bildung ist Zukunft" Stand: September Zuständigkeiten

Vergabeordnung der Stiftung Bildung ist Zukunft Stand: September Zuständigkeiten Vergabeordnung der Stiftung "Bildung ist Zukunft" Stand: September 2011 1 Zuständigkeiten Laut Satzung entscheidet über die Mittelverwendung der Vorstand, das Kuratorium kann Vorschläge unterbreiten. 2

Mehr

Förderrichtlinie der Schütting-Stiftung. Präambel. 1 Zweck und Zielsetzung

Förderrichtlinie der Schütting-Stiftung. Präambel. 1 Zweck und Zielsetzung Förderrichtlinie der Schütting-Stiftung Präambel Die Förderrichtlinie der Schütting-Stiftung wurde in der Sitzung des Stiftungsrates verabschiedet. Die Förderrichtlinie dient dem Zweck, die Gremien der

Mehr

Förderleitlinien der Landkreis Gifhorn Stiftung (2. geänderte Fassung vom )

Förderleitlinien der Landkreis Gifhorn Stiftung (2. geänderte Fassung vom ) Förderleitlinien der Landkreis Gifhorn Stiftung (2. geänderte Fassung vom 01.11.2011) 1. Allgemeine Grundsätze Die Landkreis Gifhorn Stiftung wurde 2005 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf

Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf 1. Zielstellung und Fördergrundsätze Die Gemeinde Gettorf ist grundsätzlich bereit, die vielfältige Arbeit

Mehr

Förderantrag. Straße: PLZ, Ort: 1.1 Name der im Rechtsverkehr Vertretungsberechtigten. 1.2 Leiter/Ansprechpartner der Maßnahme/des Projektes:

Förderantrag. Straße: PLZ, Ort: 1.1 Name der im Rechtsverkehr Vertretungsberechtigten. 1.2 Leiter/Ansprechpartner der Maßnahme/des Projektes: Förderantrag 1. Name und Anschrift der Antrag stellenden Institution Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: 1.1 Name der im Rechtsverkehr Vertretungsberechtigten 1.2 Leiter/Ansprechpartner der Maßnahme/des

Mehr

Förderkriterien

Förderkriterien Förderkriterien www.momo-stiftung.de 1 + Wie wir unsere Aufgabe als Förder-Stiftung verstehen Wir verstehen das Verhältnis zwischen Antragsteller und Stiftung als Partnerschaft. Antragsteller repräsentieren

Mehr

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009 Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße

Mehr

Förderrichtlinien der Werhahn Stiftung Stand:

Förderrichtlinien der Werhahn Stiftung Stand: Förderrichtlinien der Werhahn Stiftung Stand: 06.04.2011 Die Werhahn Stiftung versteht sich als operative und fördernde Stiftung, die in ihren Tätigkeitsschwerpunkten Projekte unterstützt oder selber konzipiert

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration

Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration Ihre Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration Diese Hinweise sollen Ihnen bei Ihrer Bewerbung für den Fonds Miteinander Gemeinsam für Integration helfen und Ihnen gleichzeitig einen

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium

Mehr

Der Antragsteller muss seinen Sitz in Bitterfeld-Wolfen haben oder in Bitterfeld-Wolfen tätig sein.

Der Antragsteller muss seinen Sitz in Bitterfeld-Wolfen haben oder in Bitterfeld-Wolfen tätig sein. Richtlinie zur Vergabe der Brauchtumsmittel zur Förderung gemeinnütziger Vereine, freier Wohlfahrtsverbände und Vereinigungen, zur Pflege der Städtepartnerschaftsbeziehungen und zur Unterstützung von Veranstaltungen

Mehr

Projektantrag NKG HNUI

Projektantrag NKG HNUI Projektantrag NKG HNUI Die NKG Hanseatische Natur- und Umweltinitiative e.v. (NKG HNUI) fördert nachhaltige Natur- und Umweltschutzprojekte. Hauptziel unserer Arbeit ist die Förderung des Umweltbewusstseins,

Mehr

B E I S P I E L (Stand )

B E I S P I E L (Stand ) V e r e i n b a r u n g über die Errichtung des Stiftungsfonds Zukunft, die wir wollen (Schenkung unter Auflage) zwischen und der Frau Leonore Mustermann, Goethestr. 99, 99999 Schillerstadt - nachfolgend

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein

Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein I. Grundsätze und Rechtsgrundlagen 1. Die Fördermaßnahmen nach dieser Richtlinie sind freiwillige Leistungen

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl

Mehr

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung

Mehr

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten

Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Stadt Rudolstadt fördert kulturelle und künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung

Mehr

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des

Mehr

Antragsformular. Notwendige Angaben für Förderanträge von Organisationen

Antragsformular. Notwendige Angaben für Förderanträge von Organisationen Antragsformular Gemeinnützige Organisationen können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung per E-Mail an die Stiftung richten (info@cms-stiftung.de). Die Anträge müssen die unten aufgeführten Angaben

Mehr

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Stand 90.202 Fachbereich 3 01.01.2002 Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die

Mehr

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom

Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom 07.02.2013 I. Ziele der Förderung Die Gemeinde Rangsdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen

Mehr

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz RICHTLINIEN des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz für Sportförderung aus Mitteln des Bezirks Oberpfalz Stand: 05.07.2016 1 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen Seite 3 II. Förderzweck Seite 3 III. Fördervoraussetzungen

Mehr

Förderrichtlinien zur Projektförderung

Förderrichtlinien zur Projektförderung Förderrichtlinien zur Projektförderung 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Diese Förderrichtlinie wurde auf Grundlage der Satzung der Stiftung Fachkräfte für Brandenburg vom 16. November 2010 erstellt.

Mehr

R i c h t l i n i e. zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin

R i c h t l i n i e. zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin R i c h t l i n i e zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin 1. Präambel Zur Bereicherung des künstlerischen und kulturellen Lebens in der Stadt Templin werden jährlich finanzielle Mittel

Mehr

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine

Mehr

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf

Mehr

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage RICHTLINIE DES LANDKREISES BARNIM FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG VON DEUTSCH-POLNISCHEN BEGEGNUNGSPROJEKTEN IM RAHMEN DES FONDS FÜR KLEINE PROJEKTE (FKP) DER EUROREGION POMERANIA 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Richtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.v. zur Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale

Richtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.v. zur Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale Richtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e.v. zur Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale Diese traten mit Wirkung zum 01.01.2008 in Kraft Neufassung als 3. Änderung vom 30.10.2010

Mehr

Richtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie)

Richtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie) Richtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie) 1. Zuwendungszweck Die Region Hannover fördert innerhalb des Regionsgebietes

Mehr

Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder

Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder Der Sport ist ein fester, nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Das will

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Weiterleitungsvertrag

Weiterleitungsvertrag Zur Durchführung der Maßnahme (genaue Bezeichnung der Maßnahme) wird zwischen - nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt und - nachfolgend Dritter genannt folgender geschlossen: Weiterleitungsvertrag 1

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Rechtliche Grundlagen Grundlage dieser Förderrichtlinie bilden 1 bis 8 und 9 bis 14 in Verbindung mit 69, 73 bis 75 SGB VIII (Kinder- und

Mehr

1. Allgemeine Grundsätze

1. Allgemeine Grundsätze Förderleitlinien nach der Satzung der Stiftung der Kreis-Sparkasse Northeim in der Fassung vom 03.05.2012 Inhalt 1. Allgemeine Grundsätze 2. Generelle Förderkriterien 3. Förderbereiche und Förderschwerpunkte

Mehr

Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen

Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Studentenwerk Freiberg gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen

Mehr

Förderrichtlinie für die Gewährung von Mitteln der Dr. Hans Riegel-Stiftung

Förderrichtlinie für die Gewährung von Mitteln der Dr. Hans Riegel-Stiftung Förderrichtlinie für die Gewährung von Mitteln der Dr. Hans Riegel-Stiftung Präambel Die Dr. Hans Riegel-Stiftung mit Sitz in Bonn (nachfolgend die Stiftung ) widmet sich vorrangig der Förderung junger

Mehr

FÖRDERRICHTLINIEN DER EDMUND-REHWINKEL-STIFTUNG

FÖRDERRICHTLINIEN DER EDMUND-REHWINKEL-STIFTUNG FÖRDERRICHTLINIEN DER EDMUND-REHWINKEL-STIFTUNG 1. ANWENDUNGSBEREICH 1.1 Diese Förderrichtlinien der Edmund Rehwinkel-Stiftung gelten für alle Förderungen von agrarbezogenen Forschungsarbeiten, soweit

Mehr

Erasmus+ Lehraufenthalte (STA) im Ausland 2015

Erasmus+ Lehraufenthalte (STA) im Ausland 2015 Erasmus+ Lehraufenthalte (STA) im Ausland 2015 SONDERMITTEL BEI SCHWERBEHINDERUNG Sondermittel für Geförderte mit Schwerbehinderung können ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 beantragt werden. Der

Mehr

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

1. Änderung zur Förderrichtlinie für gemeinnützige eingetragene Vereine in der Gemeinde Zeuthen vom Zuwendungszweck/Vorbemerkung

1. Änderung zur Förderrichtlinie für gemeinnützige eingetragene Vereine in der Gemeinde Zeuthen vom Zuwendungszweck/Vorbemerkung 1. Änderung zur Förderrichtlinie für gemeinnützige eingetragene Vereine in der Gemeinde Zeuthen vom 22.06.2011 Zuwendungszweck/Vorbemerkung In Anerkennung der Leistungen und Initiativen von Vereinen in

Mehr

Förderleitlinien der Kultur- und Sozialstiftung der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

Förderleitlinien der Kultur- und Sozialstiftung der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Förderleitlinien der Kultur- und Sozialstiftung der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg 1. Allgemeine Grundsätze Die Kultur- und Sozialstiftung der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg wurde 1996 als rechtskräftige Stiftung

Mehr

Pater-Rupert-Mayer-Stiftung

Pater-Rupert-Mayer-Stiftung Pater-Rupert-Mayer-Stiftung A) Allgemeine Vergaberichtlinien 1. Stiftungszweck 1.1 Die Pater-Rupert-Mayer-Stiftung fördert gemäß 2 der Satzung den Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.v.,

Mehr

Verfügungsfonds Aktiver Kernbereich Friedrich-Ebert-Straße

Verfügungsfonds Aktiver Kernbereich Friedrich-Ebert-Straße Anlage 2 Verfügungsfonds Aktiver Kernbereich Friedrich-Ebert-Straße Förderrichtlinie der Stadt Kassel über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Aktive Kernbereiche - Friedrich-Ebert-Straße

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1)

Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1) Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1) Inhalt Grundlagen 1 Zuwendungszweck 2 Gegenstand der Förderung

Mehr

Förderrichtlinien der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen 1

Förderrichtlinien der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen 1 Förderrichtlinien der Kirchlichen Stiftung 962.1 Förderrichtlinien der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen 1 Vom 10. Mai 2016 (ABl. S. 152), geändert am 14. November

Mehr

Antrag auf Förderung. Sparkassenstiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin

Antrag auf Förderung. Sparkassenstiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin Antrag auf Förderung Sparkassenstiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin Sehr geehrte Damen und Herren, die Stiftung fördert Initiativen, die die Attraktivität und Lebensqualität

Mehr

Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan

Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan Um das Antragsverfahren bei der IHK-Stiftung Fachkräfte für Brandenburg zu vereinfachen, nutzen Sie bitte dieses Formular zur Kosten- und Finanzierungsplanung für

Mehr

Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld

Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld c/o Vorstandssekretariat OT Bitterfeld Lindenstraße 27 06749 Bitterfeld-Wolfen Antragsnummer: S / / (wird durch die Stiftung vergeben)

Mehr

38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens

38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis i. d. F. vom 01.07.2013 Präambel Die Förderung von Spiel, Sport und Kultur zum Wohle der Bürger ist ein Hauptanliegen der Stadt Herborn. Durch eine freiwillige Förderung

Mehr

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried A Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Zweck der Förderung Durch die Gewährung der Zuwendungen fördert die Gemeinde Ried den Breiten und Leistungssport und unterstützt

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. (ANBest-P SW) Stand 07/2012 INHALT

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. (ANBest-P SW) Stand 07/2012 INHALT Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW (ANBest-P SW) Stand 07/2012 INHALT Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Anforderung

Mehr

Ordnung der Fakultät I zur Vergabe von Go Out -Zuschüssen im Rahmen. von studienbezogenen Auslandsaufenthalten

Ordnung der Fakultät I zur Vergabe von Go Out -Zuschüssen im Rahmen. von studienbezogenen Auslandsaufenthalten Ordnung der Fakultät I zur Vergabe von Go Out -Zuschüssen im Rahmen von studienbezogenen Auslandsaufenthalten 1 Allgemeines (1) Die Fakultät I möchte die Anzahl der Studierenden, die während ihres Studiums

Mehr

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Großdubrau (Vereinsfördersatzung)

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Großdubrau (Vereinsfördersatzung) Gemeinde Großdubrau Ernst-Thälmann-Straße 9 02694 Großdubrau Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Großdubrau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Großdubrau hat

Mehr

Straße: PLZ/Ort: Landkreis: Name: Name: Telefon: Fax: Kontoinhaber: IBAN: Kreditinstitut:

Straße: PLZ/Ort: Landkreis: Name: Name: Telefon: Fax:   Kontoinhaber: IBAN: Kreditinstitut: Absender (Name/Anschrift) Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Ministerbüro Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Antrag auf Gewährung einer Zuwendung "Glücksspielabgabe" 1. Antragsteller

Mehr

FÖRDERVERTRAG zu Antrag-Nr.: Bewilligungs-Nr.: 0523/0111/0481

FÖRDERVERTRAG zu Antrag-Nr.: Bewilligungs-Nr.: 0523/0111/0481 FÖRDERVERTRAG zu Antrag-Nr.: 50047680 Bewilligungs-Nr.: 0523/0111/0481 Aktion Mensch e.v., Heinemannstraße 36, 53175 Bonn (im Folgenden genannt: Aktion Mensch) bewilligt dem Antragsteller Verein zur Förderung

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Vorpommern-Rügen (Kulturförderrichtlinie) 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Gemäß 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung

Mehr

Förderrichtlinie des KSB Spree-Neiße e.v.

Förderrichtlinie des KSB Spree-Neiße e.v. Förderrichtlinie des KSB Spree-Neiße e.v. 1. Allgemeine Bestimmungen Der KSB Spree-Neiße e.v. gewährt seinen Mitgliedsvereinen und seinen Kreisfachverbänden Fördermittel für die nachfolgend ausgeführten

Mehr

ABG Arbeit in Berlin GmbH. Ergänzende Förderbedingung Nr. 05. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen. 1.

ABG Arbeit in Berlin GmbH. Ergänzende Förderbedingung Nr. 05. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen. 1. ABG Arbeit in Berlin GmbH Ergänzende Förderbedingung Nr. 05 Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen 1. Förderungszweck (1) Die ABG Arbeit in Berlin GmbH gewährt nach Maßgabe des Geschäftsbesorgungsvertrages

Mehr

Thüringer Staatskanzlei Referat 3A3 Medienwirtschaft, Medienstandort Regierungsstraße Erfurt. 1. Projektbezeichnung/Genre:...

Thüringer Staatskanzlei Referat 3A3 Medienwirtschaft, Medienstandort Regierungsstraße Erfurt. 1. Projektbezeichnung/Genre:... Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio-visuellen Bereich gemäß der Neufassung der Richtlinie zur Gewährung

Mehr

Städtebaulicher Vertrag

Städtebaulicher Vertrag Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:

Mehr

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln

Mehr

Antrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau

Antrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau Antrag auf einen Zuschuss der Stadt Zschopau Reg.-Nr: Posteingang: 1. Daten Name des Antragstellers... Anschrift......... Telefon... Rechtsform des Antragstellers... Vereinsvorsitzender/ Projektleiter...

Mehr

Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel

Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel Reg.-Nr: Posteingang: 1. Daten Name des Antragstellers... Anschrift......... Telefon... Rechtsform des Antragstellers... Vereinsvorsitzender/ Projektleiter...

Mehr

Vorlage Verwendungsnachweis

Vorlage Verwendungsnachweis Vorlage Verwendungsnachweis Bitte beachten Sie die Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises 1. Es ist auf vollständiges Ausfüllen des Verwendungsnachweises zu achten. Bitte nutzen Sie hierzu

Mehr

Förderrichtlinie der Stiftung Gewässerschutz Weser Ems

Förderrichtlinie der Stiftung Gewässerschutz Weser Ems Förderrichtlinie der Stiftung Gewässerschutz Weser Ems 1. Zweck der Förderung Entsprechend der Satzung der Stiftung Gewässerschutz Weser Ems ist Zweck der Stiftung die Förderung von Maßnahmen und Projekten

Mehr

Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER

Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER RICHT LINIEN FÜR JUGENDARBEIT IN VEREINEN / VERBÄNDEN Stand: Januar 2013 Kontakt: Stadt Ravensburg, Amt für Schule, Jugend, Sport Abt. Jugend,

Mehr

Richtlinie der Großen Kreisstadt Riesa zur Förderung der Kultur 1 (Kulturförderrichtlinie)

Richtlinie der Großen Kreisstadt Riesa zur Förderung der Kultur 1 (Kulturförderrichtlinie) Richtlinie der Großen Kreisstadt Riesa zur Förderung der Kultur 1 (Kulturförderrichtlinie) 1. Zuwendungszweck / Rechtsgrundlagen Die Stadt Riesa gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und in Anlehnung

Mehr

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Krankenkassenindividuelle Förderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Kontakt: Krankenkassenindividuelle Förderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine

Mehr

Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte/Sozialamt zur Förderung von Verbänden und Vereinen der freien Wohlfahrtspflege

Richtlinie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte/Sozialamt zur Förderung von Verbänden und Vereinen der freien Wohlfahrtspflege Abkürzung: RichtWohlfah rt KT 30.03.2015 Quelle: Gremium: beschlossen am: Ausfertigungsdatum: 20.04.2015 Internet: 22.04.2015 Gültig ab: 01.04.2015 Fundstelle: www.lk-mecklenburgischeseenplatte.de/aktuell/bekanntmachu

Mehr

vom Nr. XI/1-F /21 614

vom Nr. XI/1-F /21 614 Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Programm zur Förderung der Auftragsforschung an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern (Bonusprogramm Fachhochschulen)

Mehr

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über Zuwendungen nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern

Mehr

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen

Mehr

Antrag auf Projektzuwendung 2016 Integration Flüchtlinge

Antrag auf Projektzuwendung 2016 Integration Flüchtlinge Antrag auf Projektzuwendung 2016 Integration Flüchtlinge Koordination Flüchtlingsarbeit Projektförderung über 1.000 bis max. 5.000 Euro Bitte ausgefüllten Antrag mit Unterschrift abgeben. Förderrichtlinien

Mehr

Stadt Bad Doberan Der Bürgermeister Severinstr Bad Doberan Tel / Fax

Stadt Bad Doberan Der Bürgermeister Severinstr Bad Doberan Tel / Fax Stadt Bad Doberan Der Bürgermeister Severinstr. 6 18209 Bad Doberan Tel. 038203 / 915-0 Fax 915 209 Antragsteller Antrag auf zur Förderung der Vereinsarbeit Nr.... /20 (wird vom Empfänger vergeben) Name:

Mehr

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Niedersachsen Kontakt: nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre

Mehr

Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom

Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom 08.12.2015, geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2016 2 Präambel Die Ortsgemeinde Laudert hat sich zum Ziel gesetzt,

Mehr

Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke

Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag

Mehr

FAQ. Programm Gesellschaftlicher Zusammenhalt Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten

FAQ. Programm Gesellschaftlicher Zusammenhalt Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten FAQ Programm Gesellschaftlicher Zusammenhalt Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten Wie ist der zeitliche Ablauf der Ausschreibung? Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 1. März 2019.

Mehr

Satzung. der. Stiftung Klinikum Worms. 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft. Stiftung Klinikum Worms.

Satzung. der. Stiftung Klinikum Worms. 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft. Stiftung Klinikum Worms. Satzung der Stiftung Klinikum Worms 1 Name, Rechtsform, Sitz, Treuhänderschaft (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftung Klinikum Worms. (2) Die Stiftung Worms ist eine unselbständige, treuhänderische

Mehr

Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH

Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH Ziel der Förderung ist, die Anzahl innerstädtischer gewerblicher Leerstände zu reduzieren. Im Kontext der Innenstadtentwicklung soll durch die Förderung ein Anreiz zur Neuansiedlung von zentrenrelevanten

Mehr

Leitlinien. zur Förderung. durch die. Stiftung Orgelklang. in der Stiftung zur Bewahrung. kirchlicher Baudenkmäler. in Deutschland

Leitlinien. zur Förderung. durch die. Stiftung Orgelklang. in der Stiftung zur Bewahrung. kirchlicher Baudenkmäler. in Deutschland Leitlinien zur Förderung durch die Stiftung Orgelklang in der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland Der Stiftungsvorstand der Stiftung Orgelklang in der Stiftung zur Bewahrung

Mehr

Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg

Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg Gültig ab 2015 1. Zuwendungszweck / Zuwendungsziel Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung

Mehr

(2) Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben oder Projekte in Hessen umsetzen.

(2) Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben oder Projekte in Hessen umsetzen. Richtlinie zum Förderprogramm Starkes Dorf Wir machen mit! der Hessischen Staatskanzlei 1 Zuwendungszweck - Gegenstand der Förderung Das Programm Starkes Dorf wir machen mit! fördert Projekte, Initiativen

Mehr

Antrag auf Projektförderung

Antrag auf Projektförderung Stiftung Mitteldeutscher Kulturrat Graurheindorfer Str. 79 53111 Bonn Antrag auf Projektförderung 1 Angaben zum Antragsteller 1.1 Institution o.ä. als Antragsteller Name der Institution (Verein, Stiftung

Mehr