VON: Teboza Productions B.V., Teboza B.V., Teboza Holding B.V., Teboza Organics B.V. und T.A.A. Productions B.V.

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1 ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON: Teboza Productions B.V., Teboza B.V., Teboza Holding B.V., Teboza Organics B.V. und T.A.A. Productions B.V. Artikel 1 Definitionen Verkäufer : Teboza Productions B.V. und/oder Teboza B.V. und/oder Teboza Holding B.V. und/oder Teboza Organics B.V. und/oder T.A.A. Productions B.V. Käufer : der Vertragspartner des Verkäufers bzw. der Abnehmer Vertrag : der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer Artikel 2 Geltungsbereich 2.1 Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des Verkäufers und jeden Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, für das/den der Verkäufer diese Bedingungen für gültig erklärt hat, sofern von diesen Bedingungen nicht von den Parteien ausdrücklich schriftlich abgewichen wurde. 2.2 Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Verkäufer, für deren Ausführung der Verkäufer die Dienste Dritter in Anspruch nimmt. 2.3 Sofern von den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, wird die Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien nebeneinander anwendbar sein, gilt, dass die Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Vorrang haben, falls Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und des Käufers im Widerspruch zueinander stehen. 2.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Verkäufer und Käufer werden neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen vereinbaren, wobei Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen berücksichtigt werden. 2.5 Der Verkäufer ist bemüht, dem Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder beim Abschluss eines Vertrages auszuhändigen. Sollte diese Übergabe nicht stattgefunden haben oder nach billigem Ermessen nicht möglich sein, kann der Käufer beim Verkäufer Einsicht nehmen oder sich an die Industrie- und Handelskammer in Venlo wenden, wo diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt sind. Auf erste Aufforderung des Käufers hin werden ihm die allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos zugeschickt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf kostenlos zum Download zur Verfügung. 2.6 Wenn Verkäufer und Käufer mehr als einen Vertrag miteinander abschließen, gelten für alle folgenden Verträge immer die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, ungeachtet ob diese explizit für anwendbar erklärt wurden oder nicht. Artikel 3 Angebote/Übereinstimmung/Preise 3.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Angebote jeglicher Art stets freibleibend. 3.2 Ein Angebot gilt höchstens 30 Tage lang. Der Verkäufer ist nur an das Angebot gebunden, wenn der Käufer die Annahme des Angebots schriftlich innerhalb von 30 Tagen bestätigt, und unter der Voraussetzung, dass die im Angebot genannten Sachen noch vorhanden bzw. lieferbar sind, es sei denn, der Verkäufer widerruft das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Angebotsannahme. 3.3 Etwaige oder angebliche Fehler in der Auftragsbestätigung muss der Käufer dem Verkäufer fristgerecht innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Bestätigung schriftlich mitteilen, ansonsten verfällt jeglicher Anspruch. 3.4 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen seitens des Personals sind für den Verkäufer nur nach schriftlicher Bestätigung bindend.

2 3.5 Sollte die Angebotsannahme vom zuvor gemachten Angebot abweichen, ist der Verkäufer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Angebotsannahme zustande, es sei denn, der Verkäufer gibt etwas anderes bekannt. 3.6 Alle Angaben des Verkäufers von Zahlen, Größen sowie Gewichten und/oder andere Angaben in Bezug auf seine Produkte haben informativen Charakter und geben nur eine allgemeine Darstellung wieder. 3.7 Ein aus mehreren Teilen bestehender Preis verpflichtet den Verkäufer nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot genannten Sachen zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. 3.8 Angebote gelten nicht für Nachbestellungen. 3.9 Verträge, deren Partei der Verkäufer ist, gelten erst als abgeschlossen, nachdem der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat bzw. nach tatsächlicher Lieferung der verkauften Waren ab Lager Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Preise in den Angeboten für Lieferungen ab Lager und verstehen sich in Euro einschließlich Verladekosten, jedoch exklusive USt., Verpackung, gesetzliche Gebühren, Versand-, Fracht- und Verwaltungsgebühren Wenn nach Zustandekommen eines Vertrags ein oder mehrere selbstkostenpreisbestimmende Faktoren, auf die sich die Preise des Verkäufers gründen, darunter zum Beispiel Preissteigerungen aufgrund von Wechselkursen oder bei Löhnen, Rohstoffen und Verpackungsmaterial, aus irgendeinem Grund eine Änderung erfahren haben, hat der Verkäufer das Recht, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen und dem Käufer in Rechnung zu stellen. Nur wenn dies innerhalb von drei Monaten nach Angebotsannahme erfolgt und sofern der Käufer sich auf einen Nichtigkeitsgrund gemäß Artikel 6:235 des niederländischen BGB berufen kann, ist der Käufer befugt, den Vertrag zu kündigen. Artikel 4 Verkaufsvorbehalt Für alle Angebote des Verkäufers und alle vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge gilt ein Ernte- und Bearbeitungsvorbehalt. Wenn infolge einer schlechten Ernte und/oder einer misslungenen Bearbeitung der geernteten Sachen in Bezug auf die Menge und/oder Qualität der geernteten und bearbeiteten Sachen weniger Sachen verfügbar sind als im Angebot und/oder im Vertrag genannt, hat der Verkäufer das Recht, dementsprechend weniger Sachen an den Käufer zu liefern, ohne dass der Käufer Anspruch auf Nachlieferung des Fehlenden, Schadensersatz und/oder eine (Teil-) Kündigung des Vertrags erheben kann. Artikel 5 Lieferung und Lieferfrist 5.1 Sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager des Verkäufers. 5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen zu jenem Zeitpunkt abzunehmen, an dem der Verkäufer sie an ihn liefert oder liefern lässt oder sobald sie ihm gemäß Vertrag tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. 5.3 Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder es verabsäumt, für die Lieferung notwendige Informationen oder Anweisungen zu übermitteln, hat der Verkäufer das Recht, die Sachen auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern. 5.4 Werden die Sachen zum Käufer gebracht, hat der Verkäufer das Recht, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen. 5.5 Hat der Verkäufer eine Lieferfrist angegeben, versteht sich diese nur als Richtwert. Eine angegebene Lieferfrist ist daher auch niemals eine äußerste Frist. Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seines leitenden Personals kann der Käufer bei einer Überschreitung der Lieferzeit um bis zu 30 Tage keinen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Kündigung des Vertrages erheben. Wird die Lieferzeit um mehr als 30 Tage überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich mahnen und ihm eine angemessene Frist einräumen, innerhalb derer er seine Pflichten noch erfüllen kann, ohne dass der Käufer irgendeinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann. 5.6 Benötigt der Verkäufer im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer diese dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat. 5.7 Der Verkäufer hat das Recht, Teillieferungen vorzunehmen und diese Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen. Artikel 6 Überprüfung, Reklamationen

3 6.1 Der Käufer hat die ausdrückliche Pflicht, sofort bei Lieferung oder sofern dies nicht möglich ist bei der erstmöglichen Gelegenheit nach Lieferung der Sachen zu überprüfen, ob die gelieferten Sachen dem Vertrag entsprechen. Dabei muss der Käufer auf jeden Fall untersuchen, ob Qualität und Quantität des Gelieferten mit dem Vereinbarten übereinstimmen. 6.2 Beschwerden in Bezug auf sichtbare Mängel, darunter solche über Qualität und Quantität, müssen dem Verkäufer bei frischen Produkten spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung und bei allen anderen Produkten spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung bekannt gegeben und innerhalb von acht Tagen schriftlich gemeldet werden. Geschieht dies nicht, kann der Käufer die Beschwerde, dass die gelieferten Sachen nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, nicht mehr gegenüber dem Verkäufer geltend machen. 6.3 Beschwerden in Bezug auf verborgene Mängel müssen dem Verkäufer sofort nach deren Feststellung bekannt gegeben und innerhalb von acht Tagen schriftlich gemeldet werden. 6.4 Im Fall einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die Gelegenheit zu bieten, die Produkte zu inspizieren (inspizieren zu lassen), um die angeblichen Mängel selbst auch festzustellen. 6.5 Wurde dem Käufer ein Modell oder Muster gezeigt, dann wird davon ausgegangen, dass es ihm nur als Beispiel gezeigt wurde und die Sache dem nicht entsprechen muss, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Sache damit übereinstimmen wird. 6.6 Farb-, Stärken- oder Größenabweichungen oder Abweichungen im Wachstum von Pflanzen unter 10 % können niemals Grund für eine Reklamation sein. 6.7 Möchte der Käufer mangelhafte Sachen zurückgeben, kann dies nur nach vorhergehender schriftlicher Einwilligung des Verkäufers und in der vom Verkäufer angegebenen Form erfolgen. 6.8 Der Käufer wird in keinem Fall einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer geltend machen, nachdem er das Gelieferte (oder einen Teil davon) in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet hat. Nur Sachen in unversehrtem Zustand und in Originalverpackung, die nicht mit irgendwelchen eigenen, vom Verkäufer stammenden Daten wie Werbung, Handelsname, Marke, Preis und anderen Anmerkungen versehen ist, kommen für eine Gutschrift in Betracht. 6.9 Wenn der Verkäufer die Beschwerden des Käufers als begründet erachtet, hat er das Recht, die Produkte je nach eigenem Wunsch entweder kostenlos zu reparieren oder auszutauschen Eine Gutschrift erfolgt ausschließlich über eine Gutschriftanzeige. Der Wert der zurückgegebenen Sachen wird erst nach Erhalt der Gutschriftanzeige seitens des Käufers und nur in der Höhe des auf der Gutschriftanzeige vermerkten Betrags verrechnet Wenn sich eine Reklamation auf einen Teil einer Lieferung bezieht, stellt dies kein Anlass für eine Beanstandung der gesamten Lieferung dar. Artikel 7 Bezahlung 7.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss die Bezahlung in Euro in bar bei Lieferung oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei frischen Produkten bzw. bei allen anderen Produkten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Ferner muss die Bezahlung in den Niederlanden auf eine der nachfolgenden Arten erfolgen: entweder in bar an der Büroanschrift des Verkäufers oder auf ein vom Verkäufer angegebenes Bank- oder Girokonto bei einer (Filiale einer) in den Niederlanden niedergelassenen Bank. Ein Einspruch gegen die Rechnung ist kein Anlass für eine Aussetzung der Zahlungspflicht. 7.2 Der Käufer kann sich gegenüber dem Verkäufer nicht auf Verrechnung berufen. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist und die im Gesetz für eine Verrechnung genannten Voraussetzungen erfüllt. 7.3 Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass dazu eine Mahnung erforderlich wäre. Der Käufer muss in diesem Fall Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro (angefangenen) Monat bezahlen, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen oder gesetzlichen Handelszinsen sind höher. In diesem Fall gelten die höheren Zinsen. Die Zinsen für den geschuldeten Betrag werden ab Eintritt des Verzugs seitens des Käufers bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung des Gesamtbetrages berechnet. 7.4 Zahlungen dienen in erster Linie der Begleichung von Gebühren, danach der Begleichung der angefallenen Zinsen und zum Schluss der Begleichung der Auftragssumme und der laufenden Zinsen. 7.5 Im Fall einer Liquidation, Insolvenz (-antrages), Genehmigung der Schuldenregulierung kraft des niederländischen Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen ( Gesetz zur Schuldenregulierung natürlicher Personen ), Pfändung oder eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.

4 7.6 Wenn der Käufer seinen Pflichten nicht gemäß Absatz 1 (rechtzeitig) nachkommt, ist er verpflichtet, alle dem Verkäufer entstandenen außergerichtlichen Kosten, Prozesskosten und Vollstreckungskosten sowie die Kosten für Rechtsbeistand zu übernehmen und vollständig zu bezahlen. Zu diesen Kosten zählen auch andere und/oder höhere, berechtigterweise entstandene Kosten als die kraft des Gesetzes veranschlagten Prozesskosten. Artikel 8 Eigentumsvorbehalt 8.1 Alle vom Verkäufer gelieferten Sachen bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle Pflichten aus allen mit dem Verkäufer abgeschlossenen Verträgen erfüllt hat. 8.2 Der Käufer ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu verpfänden oder auf irgendeine andere Art und Weise zu belasten. 8.3 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen beschlagnahmen oder Anspruch darauf erheben wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer darüber so schnell wie möglich zu informieren. 8.4 Vom Verkäufer gelieferte Sachen, für die kraft des ersten Absatzes dieses Artikels Eigentumsvorbehalt gilt, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. 8.5 Für den Fall, dass der Verkäufer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder von ihm eingesetzten Dritten bereits jetzt eine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, all jene Plätze zu betreten, an denen sich Eigentum des Verkäufers befindet, und die Sachen mitzunehmen. Der Käufer ist zur Mitwirkung verpflichtet. Andernfalls droht eine sofort fällige Strafe in der Höhe von 10 % der Schulden des Käufers beim Verkäufer pro Tag. 8.6 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Brand, Explosions- und Wasserschaden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich, die Police dieser Versicherung auf erste Aufforderung hin vorzulegen. Artikel 9 Garantie 9.1 Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Sachen frei von Mängeln sind und den in den Niederlanden üblichen Anforderungen und Normen entsprechen. 9.2 Die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Garantie gilt ebenfalls, wenn die zu liefernden Sachen für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind und der Käufer dem Verkäufer diesen Gebrauch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat. 9.3 Entsprechen die gelieferten Sachen nicht der Garantie, wird der Verkäufer sie innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Rückgabe oder, falls eine Rückgabe nach billigem Ermessen nicht möglich ist, nach schriftlicher Bekanntgabe des Mangels durch den Käufer austauschen. Der Käufer verpflichtet sich bereits jetzt dazu, dem Verkäufer die ersetzten Sachen zurückzugeben und ihm das Eigentum daran zu überlassen. 9.4 Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge von unsachgemäßem, falschem Gebrauch, unsachgemäßer, falscher Lagerung oder unsachgemäßem, falschem Transport durch den Käufer oder Dritte entstanden ist oder wenn jene die Sachen für Zwecke verwendet haben, für die sie nicht bestimmt sind. 9.5 Solange der Käufer nicht alle seine Pflichten aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag erfüllt hat, kann er keinen Anspruch auf die Garantie erheben. Artikel 10 Aussetzung und Vertragslösung 10.1 Der Verkäufer ist befugt, die Erfüllung seiner Pflichten auszusetzen oder den Vertrag zu lösen, wenn: - der Käufer seinen Vertragspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt. - Umstände, die dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages bekannt wurden, einen guten Grund darstellen, zu fürchten, dass der Käufer seinen Pflichten nicht nachkommen wird. Falls ein guter Grund besteht, zu fürchten, dass der Käufer seinen Pflichten nur teilweise oder nicht richtig nachkommen wird, ist die Aussetzung nur zulässig, insoweit es die Vertragsverletzung rechtfertigt. - der Käufer bei Vertragsabschluss ersucht wurde, Sicherheiten für die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu stellen und diese Sicherheiten ausbleiben oder unzureichend sind.

5 Sobald die Sicherheit gestellt wurde, erlischt die Befugnis zur Aussetzung, es sei denn, die Erfüllung wurde dadurch unangemessen verzögert Ferner ist der Verkäufer befugt, den Vertrag zu lösen (lösen zu lassen), wenn sich Umstände solcherart ereignen, dass eine Einhaltung des Vertrags unmöglich ist bzw. nach Maßstäben von Recht und Billigkeit nicht länger gefordert werden kann, oder wenn sich andere Umstände ereignen, die bewirken, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zumutbar ist Wird der Vertrag gelöst, sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig. Setzt der Verkäufer die Erfüllung der Pflichten aus, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag Der Verkäufer hat stets das Recht, Schadensersatz zu fordern. Artikel 11 Verpackung 11.1 Alle Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, darf der Käufer Verpackungen innerhalb von 30 Tagen auf eigene Kosten leer, gereinigt und in unbeschädigtem Zustand zurückgeben. Wenn der Käufer seinen Pflichten in Bezug auf die Verpackung nicht nachkommt, muss er alle daraus entstehenden Kosten tragen. Solche Kosten sind u. a. die Kosten für Tausch, Reparatur oder Reinigung. Artikel 12 Haftung 12.1 Sind die vom Verkäufer gelieferten Sachen mangelhaft, ist die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer auf das beschränkt, was in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Garantie beschrieben ist Sofern der Verkäufer für einen direkten Schaden haftet, ist diese Haftung auf höchstens den Rechnungsbetrag oder den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht, beschränkt. Ist keine Vertragssumme genannt, ist die Haftung des Verkäufers auf jenen Betrag beschränkt, den er von seiner Betriebshaftpflichtversicherung erhält Der Verkäufer haftet niemals für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und andere wirtschaftliche Nachteile Die Haftungseinschränkungen in den Absätzen 1, 2 und 3 gelten nicht, wenn der betreffende Schaden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seines leitenden Personals zuzuschreiben ist oder wenn die Haftung des Verkäufers aus einer zwingend rechtlichen Bestimmung hervorgeht Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seines leitenden Personals wird der Käufer den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schadens-, Kosten- oder Zinsersatz, die mit den gelieferten Sachen in Zusammenhang stehen bzw. aus der Verwendung der gelieferten Sachen entstehen, freistellen, es sei denn, dem Käufer ist keinerlei Vorwurf in Bezug auf den Schaden zu machen Sollte der Richter gegebenenfalls zu dem Urteil kommen, dass sich der Verkäufer nicht auf die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Haftungsausschlüsse und/oder -einschränkungen berufen kann, ist die Haftung des Verkäufers für direkten und indirekten Schaden auf jeden Fall auf höchstens jenen Betrag (in dem Gebühren und Zinsen enthalten sind) beschränkt, auf den ein Anspruch aufgrund der vom Verkäufer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, gelten für ihn in Abweichung von diesem Artikel die gesetzlichen Bestimmungen. Artikel 13 Verjährung Mit Ausnahme von Forderungen, die vom Verkäufer anerkannt wurden, verfallen alle Forderungen gegenüber dem Verkäufer durch Verstreichen von zwölf Monaten nach Entstehung der Forderung. Artikel 14 Risikoübergang Das Verlust- oder Beschädigungsrisiko von Produkten, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Käufer über, sobald diese Produkte dem Käufer rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden und damit der Verantwortung des Käufers oder eines vom Käufer eingesetzten Dritten unterliegen.

6 Artikel 15 Höhere Gewalt 15.1 Die Parteien sind nicht zur Einhaltung irgendeiner Pflicht verpflichtet, wenn sie daran durch einen Umstand, der nicht der eigenen Schuld zuzuweisen ist und auch nicht kraft des Gesetzes, eines Rechtsgeschäftes oder einer am Markt geltenden Auffassung zu ihren Lasten geht, gehindert werden Unter höherer Gewalt werden in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was diesbezüglich im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen einwirkenden, vorhergesehenen oder unvorhergesehenen Ursachen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, durch die der Verkäufer aber nicht in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen, verstanden. Dazu zählen unter anderem Stromausfall, Verkehrsbehinderungen, Arbeitsstreiks und schlechte Witterungsbedingungen Der Verkäufer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die eine (weitere) Einhaltung verhindern, eintreten, nachdem der Verkäufer seine Pflicht bereits erfüllen hätte müssen Die Parteien können während der Zeit, in der die höhere Gewalt andauert, die Vertragspflichten aussetzen. Wenn dieser Zeitraum mehr als zwei Monate beträgt, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne gegenüber der anderen Partei zu Schadensersatz verpflichtet zu sein Insoweit der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seinen Vertragspflichten bereits teilweise nachgekommen ist oder ihnen noch nachkommen kann und dem bereits Erfüllten oder noch zu Erfüllenden ein eigenständiger Wert zukommt, hat der Verkäufer das Recht, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handle es sich um einen eigenen Vertrag. Artikel 16 Zurückbehaltungsrecht Der Verkäufer ist befugt, die Sachen oder andere Waren, die der Benutzer vom Käufer in seinem Besitz hat oder bekommen wird, zurückzubehalten, bis alles ihm kraft des abgeschlossenen Vertrags Zustehende vom Käufer vollständig erfüllt wurde. Das Risiko der Sachen, für die dieses Zurückbehaltungsrecht gilt, bleibt beim Käufer. Artikel 17 Vertretung Wenn der Käufer im Namen eines oder mehrerer anderer auftritt, ist er unbeschadet der Haftung dieses anderen gegenüber dem Verkäufer haftbar, als wäre er selbst der Käufer. Artikel 18 Verbrauchertransaktionen Ist der Käufer ein Verbraucher, gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, sofern sie in den Geltungsbereich von Artikel 6:236 des niederländischen BGB fallen, und auch nicht, sofern diese Bedingungen aus einem anderen Grund im Widerspruch zu zwingend rechtlichen Bestimmungen stehen. Artikel 19 Anwendbares Recht/Rechtsstreitigkeiten 19.1 Für alle Angebote und Verträge des Verkäufers gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen Alle Rechtstreitigkeiten, die unter anderem aufgrund von Angeboten, Verträgen, Lieferungen und erbrachten Dienstleistungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer entstehen könnten, unterliegen dem Urteil des zuständigen Richters des Gerichtsbezirks Roermond, es sei denn, Regeln von zwingend rechtlicher Art widersprechen dem.

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