SÜDTIROLER LANDTAG CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO

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1 SÜDTIROLER LANDTAG CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO SITZUNG 42. SEDUTA INHALTSVERZEICHNIS Landesgesetzentwurf Nr. 49/09: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2010 und für den Dreijahreszeitraum (Finanzgesetz 2010)" und Landesgesetzentwurf Nr. 50/09: "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2010 und Dreijahreshaushalt " (Fortsetzung) Seite 1 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr, 1, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, betreffend Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige Mütter/Väter bzw. Hausfrauen Seite 2 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 3, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, betreffend Mittel für die Verbraucherarbeit Verbraucherzentrale Seite 3 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 4, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Mair, Stocker Sigmar, Leitner und Tinkhauser, betreffend: "Keine Kürzung des Landesbeitrages an die Verbraucherzentrale Südtirol" Seite 4 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 5, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend "Wasser das große Geschäft durch Privatisierung? Südtiroler Trinkwasser in Südtiroler Hand!" Seite 8 INDICE Disegno di legge provinciale n. 49/09: "Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l anno finanziario 2010 e per il triennio (legge finanziaria 2010)" e Disegno di legge provinciale n. 50/09: "Bilancio di previsione della provincia autonoma di Bolzano per l anno finanziario 2010 e per il triennio " (continuazione) pag. 1 Ordine del giorno n. 1, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante incentivi per attività di formazione continua a favore di madri/padri senza attività lavorativa ovvero casalinghe pag. 2 Ordine del giorno n. 3, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante mezzi per attività a favore dei consumatori Centro tutela consumatori utenti pag. 3 Ordine del giorno n. 4, presentato dai consiglieri Egger, Mair, Stocker Sigmar, Leitner e Tinkhauser, concernente: "Non va ridotto il contributo provinciale al Centro tutela consumatori utenti dell Alto Adige" pag. 4 Ordine del giorno n. 5, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e Stocker Sigmar, concernente: "Acqua il grande affare della privatizzazione? L acqua dell Alto Adige deve restare in mano altoatesina!" pag. 8

2 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba und Heiss, betreffend : "Wasser ist ein öffentliches Gut" Seite 11 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 7, eingebracht von den Abgeordneten Mair, Tinkhauser, Egger, Leitner und Stocker Sigmar, betreffend Stopp den überhöhten Parkgebühren am Bozner Krankenhaus Seite 24 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 8, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Egger, Mair, Stocker Sigmar und Tinkhauser, betreffend "Gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - Mütterpension" Seite 33 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 9, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, betreffend die Abschaffung der Baukostenabgabe Seite 40 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 11, eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll, betreffend die Verletzung der Sprachbestimmungen bei Polizei- und Finanzkontrollen Seiten 46 u. 61 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 12, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder, betreffend die Wiedereinführung der abgeschaffenen Feiertage Seite 55 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 15, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder, betreffend "Förderung und Unterstützung der alleinerziehenden Frauen und der Familien, die bis zum 5. Lebensjahr ihrer Kinder auf die Betreuung durch Kinderkrippen oder Tagesmütter und Kindergärten verzichten" seite 63 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 16, eingebracht von den Abgeordneten Artioli und Pöder, betreffend die Kruzifixe in den öffentlichen Gebäuden Seite 66 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 20, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali, betreffend das Kreuz Seite 67 Ordine del giorno n. 30, presentato dai consiglieri Dello Sbarba e Heiss, riguardante: "L acqua è un bene pubblico" pag. 11 Ordine del giorno n. 7, presentato dai consiglieri Mair, Tinkhauser, Egger, Leitner e Stocker Sigmar, concernente lo stop al caro tariffe del parcheggio dell ospedale di Bolzano pag. 24 Ordine del giorno n. 8, presentato dai consiglieri Leitner, Egger, Mair, Stocker Sigmar e Tinkhauser, concernente "Giusta considerazione del tempo dedicato all educazione dei figli pensione per le madri" pag. 33 Ordine del giorno n. 9, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante l abolizione del contributo sul costo di costruzione pag. 40 Ordine del giorno n. 11, presentato dai consiglieri Klotz e Knoll, riguardante la violazione delle norme sull uso della lingua nel caso di controlli della Polizia e della Guardia di Finanza pagg. 46 e 61 Ordine del giorno n. 12, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, riguardante il ripristino di festività abolite pag. 55 Ordine del giorno n. 15, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, concernente "incentivare e sostenere le donne sole con figli e le famiglie che decidono di rinunciare al nido o a Tagesmütter e alla scuola materna fino al quinto anno di vita dei propri figli" pag. 63 Ordine del giorno n. 16, presentato dai consiglieri Artioli e Pöder, concernente i crocifissi in edifici pubblici pag. 66 Ordine del giorno n. 20, presentato dai consiglieri Urzì e Vazzali, concernente il crocifisso pag. 67

3 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 17, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Leitner, Mair, Tinkhauser und Stocker Sigmar, betreffend "Gerechtigkeit und Entbürokratisierung" Seite 72 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 21, eingebracht von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Tinkhauser, betreffend "Wichtige Chance für die Sonnenburg nützen: Überprüfung der Tobl- anstatt der Klosterwald-Variante" Seite 76 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 22, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Mair, Leitner, Stocker Sigmar und Egger, betreffend die Verbindlichkeit von zugesagten Aufträgen für die Wirtschaft im Dringlichkeitswege Seite 82 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 24, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Mair, Egger, Leitner und Stocker Sigmar, betreffend die Invalidenrente Seite 85 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 25, eingebracht von den Abgeordneten Stocker Martha und Pichler Rolle, betreffend die Erteilung eines Ressort-Direktionsauftrages auch an AmtsdirektorInnen Seite 87 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 27, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali, betreffend die Bahnverbindungen von und nach Rom Seite 89 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 28, eingebracht von den Abgeordneten Urzì und Vezzali, betreffend die Sicherstellung der Sozialdienstleistungen in Bozen Seite 91 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 29, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, betreffend "Kampf dem Biker-Terror: Neuer Lärmschutz auf Südtirols Bergstraßen!" Seite 93 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 31, eingebracht von den Abgeordneten Stirner Brantsch und Hochgruber Kuenzer, betreffend die Fortbildung in allen Schulsprengeln......Seite 101 Ordine del giorno n. 17, presentato dai consiglieri Egger, Leitner, Mair, Tinkhauser e Stocker Sigmar, concernente "giustizia e meno burocrazia" pag. 72 Ordine del giorno n. 21, presentato dai consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Tinkhauser, concernente "un importante occasione per Castel Badia: considerare la variante Tobl invece della variante Bosco del Convento" pag. 76 Ordine del giorno n. 22, presentato dai consiglieri Tinkhauser, Mair, Leitner, Stocker Sigmar e Egger, concernente il settore economico: obbligatorietà dei contratti affidati con procedura d urgenza pag. 82 Ordine del giorno n. 24, presentato dai consiglieri Tinkhauser, Mair, Egger, Leitner e Stocker Sigmar, concernente le pensioni di invalidità pag. 85 Ordine del giorno n. 25, presentato dai consiglieri Stocker Martha e Pichler Rolle, riguardante il conferimento della nomina a direttore/direttrice di dipartimento pag. 87 Ordine del giorno n. 27, presentato dai consiglieri Urzì e Vezzali, concernente i collegamenti ferroviari con Roma pag. 89 Ordine del giorno n. 28, presentato dai consiglieri Urzì e Vezzali, concernente "garantire i servizi sociali a Bolzano" pag. 91 Ordine del giorno n. 29, presentato dai consiglieri Heiss e Dello Sbarba, riguardante "lotta ai centauri: sulle strade di montagna dell Alto Adige serve una nuova tutela dell inquinamento acustico!" pag. 93 Ordine del giorno n. 31, presentato dalle consigliere Stirner Brantsch e Hochgruber Kuenzer, concernente l aggiornamento in tutti gli istituti comprensivi pag. 101

4 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 32, eingebracht von den Abgeordneten Stirner Brantsch und Hochgruber Kuenzer, betreffend die Kinder mit Lernschwierigkeiten Seite 108 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 35, eingebracht von den Abgeordneten Vezzali und Urzì, betreffend die Zöliakie: Aufklärung und Sensibilisierung Seite 112 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 37, eingebracht von den Abgeordneten Knoll und Klotz, betreffend die Sprache im Handel Seite 121 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 39, eingebracht von den Abgeordneten Klotz und Knoll, betreffend die Anfechtung der Wiedereinführung der faschistischen Dekrete zur Toponomastik Seiten 127 u. 175 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 42, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend die Abschaffung und Wiedereinführung faschistischer Dekrete anachronistisch und gegen europäische Werteordnung Seiten 128 u. 175 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 40, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend "Postzustellung gefährdet Land soll Druck auf Rom erhöhen" seiten 141 u. 175 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 43, eingebracht vom Abgeordneten Minniti, betreffend die Bekämpfung der Leukämien und anderer hämatologischer Erkrankungen Seite 145 Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 41, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend die Verankerung der Schutzmachtfunktion Österreichs zu Südtirol in der österreichischen Bundesverfassung Seite 159 Ordine del giorno n. 32, presentato dalle consigliere Stirner Brantsch e Hochgruber Kuenzer, concernente i bambini con difficoltà di apprendimento pag. 108 Ordine del giorno n. 35, presentato dai consiglieri Vezzali e Urzì, concernente l adeguamento e la sensibilizzazione in materia di morbo celiaco pag. 112 Ordine del giorno n. 37, presentato dai consiglieri Knoll e Klotz, concernente le lingue nel commercio pag. 121 Ordine del giorno n. 39, presentato dai consiglieri Klotz e Knoll, riguardante l impugnazione del ripristino dei decreti fascisti sulla toponomastica pagg. 127 e 175 Ordine del giorno n. 42, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e Stocker Sigmar, riguardante l abolizione e il ripristino di decreti fascisti anacronistico e contro i valori europei pagg. 128 e 175 Ordine del giorno n. 40, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e Stocker Sigmar, riguardante: "in forse la consegna della posta la Provincia deve aumentare le pressioni su Roma" pagg. 141 e 175 Ordine del giorno n. 43, presentato dal consigliere Minniti, riguardante la lotta alle leucemie e altre malattie ematologiche pag. 145 Ordine del giorno n. 41, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e Stocker Sigmar, riguardante l ancoraggio nella Costituzione austriaca della funzione dell Austria come potenza tutrice dell Alto Adige pag. 159

5 Nr VORSITZ DES PRÄSIDENTEN: PRESIDENZA DEL PRESIDENTE: Dr. DIETER STEGER UHR ORE (Namensaufruf - Appello nominale) PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um die Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. STIRNER BRANTSCH (Sekretär - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il processo verbale) PRÄSIDENT: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll als genehmigt. Für die heutige Sitzung hat sich Landesrat Berger (vorm.) entschuldigt. Punkt 132 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 49/09: "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2010 und für den Dreijahreszeitraum (Finanzgesetz 2010)" und Punkt 133 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 50/09: "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2010 und Dreijahreshaushalt " - (Fortsetzung). Punto 132) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 49/09: "Disposizioni per la formazione del bilancio di previsione per l'anno finanziario 2010 e per il triennio (legge finanziaria 2010)" e punto 133) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 50/09: "Bilancio di previsione della provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 2010 e per il triennio " - (continuazione). PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE: VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN: MAURO MINNITI PRESIDENTE: Iniziamo con la trattazione degli ordini del giorno presentati dai consiglieri/dalle consigliere ai sensi dell articolo 92 del regolamento interno.

6 - 2 - Ordine del giorno n. 1, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante incentivi per attività di formazione continua a favore di madri/padri senza attività lavorativa ovvero casalinghe. Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, betreffend Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige Mütter/Väter bzw. Hausfrauen. Per l'aggiornamento professionale l'amministrazione provinciale eroga contributi a singole persone ai sensi delle leggi statali n. 53/2000 e n. 236/1993. Secondo i relativi criteri possono fare domanda persone che hanno un rapporto di lavoro dipendente o assimilato a lavoro dipendente. Sono per esempio esclusi genitori di solito donne che terminano il loro rapporto lavorativo per dedicarsi alcuni anni a crescere i figli. Poiché queste persone non vengono iscritte alle liste di disoccupazione né hanno un rapporto lavorativo assimilato a lavoro dipendente, le loro domande vengono respinte. Ciò premesso, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO delibera quanto segue: 1. Si incarica la Giunta provinciale di creare un'opportunità per erogare incentivi ad personam per attività di formazione continua o formazione professionale per genitori senza attività lavorativa ovvero non iscritti alle liste di mobilità o disoccupazione che si dedicano alcuni anni a crescere i figli. 2. Le relative misure devono, per quanto possibile, orientarsi sulla base dei contributi attualmente erogati a singole persone ai sensi delle leggi statali n. 53/2000 e n. 236/ Hinsichtlich der beruflichen Weiterbildung werden über die Landesverwaltung Beiträge an Einzelpersonen im Sinne der Staatsgesetze Nr. 53/2000 und Nr. 236/1993 ausbezahlt. Laut Kriterien können Personen, die in einem abhängigen oder arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis stehen, ansuchen. Ausgeschlossen sind in diesem Falle zum Beispiel Eltern in der Regel Frauen die ihr Arbeitsverhältnis beenden, um sich einige Jahre der Kindererziehung zu widmen. Nachdem diese weder in die Arbeitslosenlisten eingetragen sind, noch in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis stehen, werden entsprechende Gesuche abgelehnt. Dies vorausgeschickt, beschließt DER SÜDTIROLER LANDTAG: 1. Die Landesregierung wird beauftragt, eine Möglichkeit zu schaffen, um personenbezogene Förderungen für berufliche Weiterbildungsoder Ausbildungsmaßnahmen für nicht berufstätige bzw. nicht in die Mobilitäts- oder Arbeitslosenlisten eingetragene Eltern, die sich einige Jahre der Kindererziehung widmen, auszahlen zu können.

7 Die entsprechenden Maßnahmen sollen sich nach Möglichkeit an den Beiträgen orientieren, die derzeit für Einzelpersonen im Sinne der Staatsgesetze Nr. 53/2000 und Nr. 236/1993 ausbezahlt werden. La parola al consigliere Pöder per l'illustrazione. PÖDER (UFS): In der Prämisse steht ganz klar, um was es geht. Im Prinzip ist es ganz einfach zu erklären. Das Land bezahlt auch Einzelpersonen Beiträge für Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage eines entsprechenden Staatsgesetzes. Vorgesehen sind dabei nur Personen, die berufstätig oder in Arbeitslosenlisten eingetragen sind. Wer nicht berufstätig ist bzw. nicht in einem Angestelltenverhältnis steht, sondern unter anderem als Hausfrau tätig ist, fällt nicht in diese Kategorie und kann somit nicht berücksichtigt werden. Dieser Antrag soll die Landesregierung beauftragen, nach Möglichkeiten zu suchen und wir wissen, dass wir das Staatsgesetz nicht ändern können eine personenbezogene Weiterbildungsmaßnahme für die betreffende Kategorie, nämlich für jene, die nicht in den Mobilitäts- oder Arbeitslosenlisten eingetragen oder nicht berufstätig sind und zum Beispiel eine Kindererziehungsarbeit leisten und Hausfrauen sind, einzuführen. PRESIDENTE: Qualcuno chiede la parola? Nessuno. Metto in votazione l'ordine del giorno n. 1: approvato a maggioranza con 2 astensioni e i restanti voti favorevoli. L'ordine del giorno n. 2 è stato ritirato. Gli ordini del giorno n. 3 e 4 vengono esaminati congiuntamente ai sensi dell'articolo 117 del regolamento interno. Ordine del giorno n. 3, presentato dai consiglieri Pöder e Artioli, riguardante mezzi per attività a favore dei consumatori Centro tutela consumatori utenti. Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 3, eingebracht von den Abgeordneten Pöder und Artioli, betreffend Mittel für die Verbraucherarbeit Verbraucherzentrale. Da molti anni l'attività vasta e articolata per la tutela dei consumatori è molto apprezzata da tutta la popolazione altoatesina. Il Centro tutela consumatori utenti dell'alto Adige informa i cittadini e l'opinione pubblica sui loro diritti nei settori più svariati. Il Centro consiglia e interviene quando i consumatori chiedono consigli o quando i diritti dei consumatori sono messi in pericolo. L'attività di consulenza del Centro non può essere ridotta a causa dei tagli dei fondi pubblici destinati alle attività a favore dei consumatori o non deve succedere che a seguito della riduzione dei fondi pubblici per questo servizio importante per e al cittadino, i cittadini e le famiglie alla ricerca di consigli e assistenza debbano assumersi costi maggiori.

8 - 4 - Ciò premesso, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO delibera quanto segue: Il Consiglio provinciale si dichiara a favore del mantenimento dei fondi destinati dal bilancio provinciale al Centro tutela consumatori utenti e incarica la Giunta provinciale di provvedere per il 2010 a uno stanziamento almeno equivalente ai fondi concessi fino ad oggi Die umfangreiche Tätigkeit der Südtiroler Verbraucherschützer findet seit Jahren viel Anklang und Beifall von den BürgerInnen. Die Verbraucherzentrale Südtirol informiert die Bürger und die Öffentlichkeit über ihre Rechte in den verschiedensten Bereichen. Die Verbraucherzentrale berät und interveniert, wenn Konsumenten um Rat fragen oder wenn die Rechte von Verbrauchern in Gefahr sind. Die Beratungstätigkeit der Verbraucherzentrale darf nicht durch die Kürzung der öffentlichen Mittel für die Verbraucherarbeit beeinträchtigt werden bzw. es darf nicht soweit kommen, dass durch die Kürzung öffentlicher Mittel in diesem wichtigen Dienst am und für die Bürger, die Rat suchenden Bürger und Familien höhere Kosten für die Beratung tragen müssen. Dies vorausgeschickt, beschließt DER SÜDTIROLER LANDTAG: Der Landtag spricht sich für die Beibehaltung der bislang aus dem Landeshaushalt bezahlten Mittel für die Verbraucherzentrale aus und beauftragt die Landesregierung, auch für das Jahr 2010 mindestens die bislang gewährten Mittel bereitzustellen. Ordine del giorno n. 4, presentato dai consiglieri Egger, Mair, Stocker Sigmar, Leitner e Tinkhauser, concernente: "Non va ridotto il contributo provinciale al Centro tutela consumatori utenti dell Alto Adige". Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 4, eingebracht von den Abgeordneten Egger, Mair, Stocker Sigmar, Leitner und Tinkhauser, betreffend: "Keine Kürzung des Landesbeitrages an die Verbraucherzentrale Südtirol". Con la legge provinciale 20 maggio 1992, n. 15 ("Iniziative della Provincia in materia di difesa dei consumatori e utenti") la tutela del consumatore in Alto Adige è stata debitamente rivalutata oltre che maggiormente riconosciuta in termini giuridici. Da più di 15 anni il Centro altoatesino svolge un'attività preziosa e insostituibile nel settore della tutela del consumatore. Sono numerose le sue iniziative e pubblicazioni, e tra le sue competenze c'è anche la composizione delle controversie. Ormai ogni anno si rivolgono a questa istituzione circa cittadini e cittadine. Stupisce quindi che proprio in tempi di crisi e di perdita generalizzata del potere di acquisto, la consulta competente abbia recentemente deciso una riduzione del 9% circa dei mezzi provinciali destinati al

9 - 5 - Centro (2009: contributo provinciale di euro; proposta della consulta provinciale per la tutela dei consumatori e utenti per il 2010: euro). Non è sensato prevedere una riduzione dei mezzi finanziari destinati al Centro tutela consumatori, anche perché ciò contraddice le dichiarazioni della Giunta provinciale, secondo cui nel prossimo bilancio non ci saranno tagli nel settore sociale e sanitario. Ciò premesso, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale a non ridurre il contributo provinciale al Centro tutela consumatori utenti nell'esercizio finanziario Mit L.G. vom , Nr. 15 ("Initiativen des Landes im Bereich des Verbraucherschutzes"), erfuhr der Schutz der Verbraucher in Südtirol eine notwendige Aufwertung und auch eine vermehrte rechtliche Anerkennung. Seit über fünfzehn Jahren leistet nunmehr die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eine wertvolle, unverzichtbare Arbeit auf dem Gebiete des Verbraucherschutzes. Dies durch zahlreiche Initiativen und Veröffentlichungen. Zudem fällt auch die Schlichtung von Streitfällen in die Zuständigkeit der Einrichtung. Jährlich nehmen mittlerweile ca Bürgerinnen und Bürger die vielfältigen Dienste der Einrichtung in Anspruch. Gerade in Zeiten der Krise und des allgemeinen Kaufkraftverlustes verwundert es ganz besonders, dass der zuständige Landesbeirat kürzlich eine Kürzung der Landesmittel für die VZS im Ausmaß von ca. 9 % beschlossen hat (2009: Landesbeitrag von Euro ; Vorschlag Landesbeirat für Verbraucherschutz für 2010: Euro ). Die beabsichtigte Kürzung der Finanzmittel der Verbraucherzentrale Südtirol ist nicht sinnvoll. Zudem widerspricht sie auch den Ankündigungen der Landesregierung, im sozialen und gesundheitlichen Bereich im kommenden Haushalt keine Einsparungen vornehmen zu wollen. Dies vorausgeschickt, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung den Landesbeitrag an die Verbraucherzentrale Südtirol im Haushaltsjahr 2010 nicht zu kürzen. La parola al consigliere Pöder per l'illustrazione dell ordine del giorno n. 3. PÖDER (UFS): Wenn man sich das Informationsangebot auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale anschaut, dann sieht man wie umfangreich deren Tätigkeit ist. Es ist schon allein ein unglaublich großer Kostenfaktor, solch eine Internetseite ajour zu halten, denn diese wird professionell - ich weiß auch von welchen Internetunternehmen - gestaltet, und dies kostet eine beachtliche Summe Geld. Es ist

10 - 6 - ein Riesenangebot für die Bürgerinnen und Bürger, welches ständig aktualisiert ist, ob es nun um Ratschläge im Mietenbereich, im Kaufbereich, im Immobilienbereich, um Autoversicherungen oder um den ganz normalen Konsumentenbereich geht, ob es darum geht, dass die Verbraucherzentrale zum Beispiel Listen anbietet mit dem Vergleich der Südtiroler Bankinstitute hinsichtlich der Zinsen des Wohnbaudarlehens usw. Allein diese Fülle von Informationen auf den Internetseiten dieser Organisation und dieses Informationsangebot zu bieten, kostet viel Geld, geschweige denn alle anderen Initiativen, wie das Verbrauchermobil, die vielen Aktionen, die landesweit durchgeführt werden, die tägliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern. Wenn hier Gelder gekürzt werden, dann wird, erstens, das Informationsangebot nicht mehr aufrecht zu erhalten sein und, zweitens, werden Bürger, die sich an die Verbraucherzentrale wenden, dafür doch etwas mehr bezahlen müssen als bisher. Wenn man der Verbraucherzentrale das Geld kürzt, dann ist dies keine familienfreundliche Politik, die betrieben wird, denn die Verbraucherzentrale ist eine unabhängige Organisation, die durch ihre Informations- und Vermittlungstätigkeit doch recht beachtlichen Einfluss ausüben kann. EGGER (Die Freiheitlichen): Mit dem Landesgesetz Nr. 15 vom Jahre 1992 wurde der Verbraucherschutz in Südtirol deutlich aufgewertet. Seit damals wurden dies hat mir Landeshauptmann auf eine diesbezügliche Anfrage hin geantwortet die Beiträge seitens des Landes an die Verbraucherzentrale stets gewährt und auch erhöht, und zwar deshalb, weil der Arbeitsumfang dieser wichtigen Einrichtung stets gestiegen ist. Ich habe auch in meiner Amtszeit als Bürgermeister von Sterzing die Verbraucherzentrale tatkräftig unterstützt, und zwar mittels eines Beitrages hinsichtlich des Verbrauchermobils, das von Ort zu Ort und von Stadt zu Stadt unterwegs ist und nicht nur in der Zentrale in Bozen, sondern auch vor Ort den Bürgern wichtige Dienste bietet. Wenn Landeshauptmann Durnwalder angekündigt hat, dass in einigen Bereichen trotz des leicht sinkenden Haushaltes nicht gekürzt werde, dann war neben der Gesundheit, Forschung, Bildung usw. auch vom Sozialen die Rede. Es war immer die Rede davon, dass im Sozialbereich keine Kürzungen vorgenommen würden. Nun stelle ich fest, dass dies doch der Fall ist. Die Verbraucherzentrale und deren Finanzierung ist für mich eindeutig dem sozialen Bereich zuzuordnen, welchem denn auch sonst? Ich verstehe nicht, warum man bei dieser sehr bedeutenden Einrichtung die Gelder kürzt. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass sich der Vorsitzende der Arbeitnehmer in der Volkspartei, Bürgermeister Gufler, in den Medien lautstark geäußert hat, dass er diese Kürzung nicht nachvollziehen könne, ganz im Gegenteil. Die Arbeitnehmer fordern und unterstützen auch unsere Forderung, dass dieser Beitrag keiner Kürzung unterworfen sein dürfe. Infolgedessen ersuche ich alle hier Anwesenden, unserem Beschlussantrag zuzustimmen, um eine Kürzung des Beitrages an die Verbraucherzentrale zu verhindern. Vielen Dank!

11 - 7 - HEISS (Grüne Fraktion Gruppo Verde Grupa Vërda): Wir stimmen diesen beiden Beschlussanträgen selbstverständlich zu, denn die Rolle der Verbraucherzentrale in Südtirols Öffentlichkeit, in Südtirols Sozialpolitik und im Kernbereich Konsumentenschutz ist unbestritten. Die Verbraucherzentrale leistet unter ihrem Geschäftsführer Walter Andreaus wertvollste Aufklärungsarbeit. Sie ermöglicht den vergleichenden Einblick in das Preisgefüge Südtirols und kritisiert unnachsichtig Praktiken, die zu Preisverzerrungen führen. Sie kämpft auch im Bereich der öffentlichen Tarife an wesentlichen Posten. Wenn es um den Bezug zum billigen Strom oder um den öffentlichen Personennahverkehrs geht, dann hat sich die Verbraucherzentrale maßgeblich für Aufklärungskampagnen usw. geschlagen. Sie nimmt also Querschnittsaufgaben wahr, die sich über viele Bereiche erstrecken und vor allem im sozialen Bereich eine ganz wesentliche Aufklärungsfunktion mit Erfolgen für die Südtiroler Konsumenten einnehmen, die ihre relativ geringen Kosten von Euro bei weitem übersteigen. Das, was mit diesen relativ bescheidenen Mitteln geleistet wird, bringt für Südtirols Konsumenten und für Südtirols sozial schwache Schichten enorm viel. Die Arbeit der Verbraucherzentrale darf durch eine Kürzung nicht eingeschränkt werden, denn es geht, glaube ich, auch ein Stück weit um politische Disziplinierungen. Die Verbraucherzentrale, obwohl sie in finanziellen Bereichen vom Land wesentlich abhängig ist, ist durchaus in der Lage, auch die Landesregierung zu kritisieren und hat sich selten ein Blatt vor dem Mund genommen. Ich glaube, dass die Verbraucherzentrale durch eine Kürzung ein Stück weit auch eingeschüchtert werden sollte. Dies möchte ich wirklich unterstellen, und dies sollte nicht erfolgen. Wir glauben also, dass beide Beschlussanträge aller Unterstützung wert sind. Wir ersuchen eindringlich um eine breite Mehrheit, damit sie genehmigt werden und damit auch ein ermutigendes Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher Südtirols ausgesandt werden kann. Die Verbraucher sind in modernen Gesellschaften eine zentrale soziale Macht; dies wird immer deutlicher. Aus diesem Grund ist es absolut notwendig, die Position der Verbraucherzentrale, die die Interessen der Konsumenten, der Verbraucher bündelt, in jeder Hinsicht zu unterstützen. REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica Partito Democratico/Demokratische Partei): Il centro tutela consumatori svolge un'attività importante ed è sempre stato fortemente sostenuto dall'amministrazione provinciale. Va da sé che come avete visto, con le riduzioni che ci sono state nell'ambito del bilancio provinciale, in questo momento non si riesce a mantenere la stessa quota dell'anno 2009 che è stato un anno eccezionale. Ci sono state alcune spese obbligatorie che sono anche andate in incremento, soprattutto di carattere contrattuale. Abbiamo cercato di contenere al minimo le riduzioni nei settori sensibili, e andando ad operare dei tagli soprattutto nei servizi finanziari e nei lavori pubblici, il centro tutela

12 - 8 - consumatori svolge un ruolo importante però non va considerato come un settore dove si vanno ad operare delle attività di tipo sociale indispensabile e obbligatorio. È un'attività importante, però in questo momento il 9% di taglio al contributo annuale costituisce una linearità rispetto al taglio operato a tutti i settori nel bilancio provinciale. PRESIDENTE: Pongo in votazione l'ordine del giorno n. 3, facendo presente che qualsiasi esito avrà, si rifletterà anche sull'ordine del giorno n. 4: respinto a maggioranza con 14 voti favorevoli e 17 voti contrari. Di conseguenza decade l'ordine del giorno n. 4. Chiedo ai colleghi Dello Sbarba e Heiss se vogliono trattare l'ordine del giorno n. 30 da loro presentato assieme all'ordine del giorno n. 5, considerato che hanno lo stesso oggetto. Accettano. Ordine del giorno n. 5, presentato dai consiglieri Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair e Stocker Sigmar, concernente: "Acqua il grande affare della privatizzazione? L'acqua dell'alto Adige deve restare in mano altoatesina!" Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 5, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Tinkhauser, Egger, Mair und Stocker Sigmar, betreffend: "Wasser das große Geschäft durch Privatisierung? Südtiroler Trinkwasser in Südtiroler Hand!" Per via del cambiamento climatico e del crescente inquinamento ambientale, l'acqua potabile pulita sta diventando sempre più importante. A causa della penuria d'acqua e del suo inquinamento, in determinati territori si parla già di profughi ambientali. Anche all'interno dell'unione europea aumentano le zone che non dispongono di sufficienti quantità di acqua pulita e di alta qualità. Dal 1996 l'ue ha regolarmente mostrato che aspira a portare avanti la liberalizzazione dell'approvvigionamento idrico. Allo stesso modo negli ultimi anni sono state ripetutamente avanzate richieste di portare acqua potabile dalle regioni ricche di acqua a quelle povere di acqua. Il 20 settembre 2009 l'allora presidente della Commissione europea Romano Prodi in un documento programmatico ha illustrato i settori che andrebbero liberalizzati, tra i quali ha inserito anche l'approvvigionamento idrico. Il previsto passaggio della gestione degli impianti idrici comunali o regionali a gestori privati dovrebbe portare a un calo dei prezzi dell'acqua, com'è analogamente successo per l'energia elettrica, il gas e il telefono. Al fine di trarre grandi guadagni dall'auspicata liberalizzazione dell'approvvigionamento idrico si stanno già formando grandi gruppi energetici. In Francia, in Inghilterra e nei Paesi Bassi la liberalizzazione dell'approvvigionamento idrico è già stata realizzata, con esiti ben diversi. In Inghilterra, dove dopo la liberalizzazione voluta da Margaret Thatcher di circa fornitori locali di acqua sono rimaste solo 10 imprese, il prezzo per l'acqua potabile è salito.

13 - 9 - Di recente anche il Senato della Repubblica ha deciso la privatizzazione dei servizi idrici. Contro la liberalizzazione dell'acqua e contro la presa in gestione delle risorse idriche da parte di gruppi di imprese ci sono state e continuano ad esserci forti resistenze. Per es. in occasione del vertice europeo di Lisbona nel marzo 2000 il cancelliere austriaco Wolfgang Schüssel si è opposto alle richieste del premier britannico Tony Blair che intendeva stabilire subito la normativa sulla liberalizzazione. Nel 2000 il componente dell'esecutivo della Stiria Gerhard Hirschmann ha suggerito la creazione di un'"opec dell'acqua", in cui Paesi e regioni come l'austria, la Svizzera, la Baviera e l'alto Adige potrebbero disciplinare assieme i loro interessi per garantire e commercializzare le loro risorse idriche. Con questa proposta si potrebbe reagire in anticipo alla liberalizzazione che si va delineando. Inoltre l'austria ha sottolineato a più riprese di voler mantenere l'unanimità a livello europeo, per non perdere il controllo su interessi strategici come le risorse idriche. L'acqua ha vitale importanza ed è insostituibile. Non può diventare merce di scambio per grandi gruppi di imprese. Antoine de Saint- Exupéry ha usato le seguenti parole per descrivere l'importanza dell'acqua: "Tu non sei necessaria alla vita, tu sei la vita stessa. Sei la massima ricchezza che esista al mondo e diffondi in noi una felicità infinitamente semplice e grande." Considerato che l'acqua suscita appetiti sempre maggiori e che ai livelli politici superiori si stanno ponendo le basi per una privatizzazione, è necessario agire di contrasto. Servizi essenziali come l'approvvigionamento idrico, lo smaltimento dei rifiuti e le reti fognarie non possono essere lasciati agli affaristi, ma devono continuare a restare pubblici. Si può solo pensare di vendere le eccedenze di acqua, facendo in modo che i profitti restino in provincia. Ciò premesso, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO si dichiara contrario alla privatizzazione dell'acqua e sollecita la Giunta provinciale ad attivarsi con tutti i mezzi a sua disposizione, affinché i servizi essenziali come l'approvvigionamento idrico, lo smaltimento dei rifiuti e le reti fognarie continuino a restare pubblici. Qualora, nonostante tutti gli sforzi, non fosse possibile evitare la liberalizzazione, la Giunta provinciale controllerà affinché vengano commercializzate solo le eccedenze di acqua e i relativi ricavi restino in ogni caso in provincia Sauberes Trinkwasser gewinnt infolge des Klimawandels und der zunehmenden Umweltbelastung immer größere Bedeutung. Wegen des Wassermangels und der Wasserverschmutzung spricht man in bestimmten Gebieten bereits von Umweltflüchtlingen. Auch innerhalb der Europäischen Union mehren sich die Gebiete, die nicht über ausreichende Mengen an sauberem und qualitativ hochwertigem Wasser verfügen.

14 Seit 1996 hat die EU in regelmäßigen Abständen Bestrebungen an den Tag gelegt, eine Liberalisierung der Trinkwasserversorgung voranzutreiben. Ebenso gab es in den letzten Jahren immer wieder Forderungen, aus wasserreichen Regionen Trinkwasser in wasserarme Regionen zu leiten. Am 20. September 2000 legte der damalige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi in einem Grundsatzpapier dar, welche Bereiche dem freien Spiel der Marktkräfte unterworfen werden müssten. Dazu zählte er auch die Trinkwasserversorgung. Die geplante Übernahme der derzeitigen kommunalen bzw. regionalen Wasserwerke durch private Betreiber soll dazu führen, dass ähnlich wie bei Strom, Gas und Telefon auch die Wasserpreise fallen. Große Versorgerkonzerne formieren sich bereits, um aus der angestrebten Liberalisierung der Wasserversorgung große Gewinne zu erzielen. Frankreich, Großbritannien und die Niederlande haben bereits die Liberalisierung der Wasserversorgung durchgeführt, wobei die Ergebnisse unterschiedlich waren. So stieg in Großbritannien, wo nach der Liberalisierung durch Margaret Thatcher von rund lokalen Wasserversorgern lediglich 10 Unternehmen übrig blieben, der Preis für das Trinkwasser an. Letzthin hat auch der italienische Senat beschlossen, die Wasserverund Wasserentsorgung zu privatisieren. Gegen die Liberalisierung des Wassers und gegen die Übernahme der Wasserversorgung durch Konzerne gab und gibt es heftigen Widerstand. So widersetzte sich der österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel anlässlich des EU-Gipfels in Lissabon im März 2000 dem Ansinnen des britischen Premiers Tony Blair, welcher die Liberalisierung sofort rechtlich fixieren wollte. Der steirische Landesrat Gerhard Hirschmann regte im Frühjahr 2000 die Gründung einer "Wasser-OPEC" an, in der Länder und Regionen wie Österreich, die Schweiz, Bayern und Südtirol gemeinsam ihre Interessen zur Sicherung und Vermarktung ihrer Trinkwasser-Ressourcen regeln könnten. Mit diesem Vorschlag könnte man einer sich abzeichnenden Liberalisierung zuvorkommen. Österreich hat zudem immer wieder betont, auf europäischer Ebene das Prinzip der Einstimmigkeit aufrecht zu erhalten, um nicht vitale Interessen wie das Wasser aus den Händen zu verlieren. Wasser ist lebensnotwendig und kann durch nichts ersetzt werden. Es darf nicht zur Handelsware für Großkonzerne werden. Antoine de Saint-Exupéry drückte die Bedeutung des Wassers mit folgenden Worten aus: "Es ist nicht so, dass man Dich zum Leben braucht. Du selbst bist das Leben. Du bist der köstlichste Besitz dieser Erde. Du schenkst uns ein unbeschreiblich einfaches und großes Glück." Angesichts der Tatsache, dass die Begehrlichkeiten nach Wasser immer stärker werden und von politisch übergeordneten Stellen die Weichen in Richtung Privatisierung gestellt werden, ist Widerstand angesagt. Grunddienste wie Trinkwasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung dürfen nicht Geschäftemachern überlassen werden, sie müssen weiter von der öffentlichen Hand ausgeübt werden. Vorstellbar ist lediglich der Verkauf von Wasserüberschüssen, wobei der Nutzen im eigenen Land bleiben soll. Dies vorausgesetzt,

15 spricht sich DER SÜDTIROLER LANDTAG gegen eine Privatisierung des Wassers aus und fordert die Landesregierung auf, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Grunddienste für Trinkwasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung auch künftig von der öffentlichen Hand gewährleistet werden. Sollte eine Liberalisierung trotz aller Anstrengungen nicht zu verhindern sein, achtet die Landesregierung darauf, dass nur Wasserüberschüsse verkauft werden und dass der entsprechende Gewinn auf jeden Fall im Lande bleibt. Ordine del giorno n. 30, presentato dai consiglieri Dello Sbarba e Heiss, riguardante: "L'acqua è un bene pubblico". Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 30, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba und Heiss, betreffend: "Wasser ist ein öffentliches Gut". L'acqua come bene comune dell'umanità è un diritto sancito da molte dichiarazioni internazionali per i diritti umani. Il suo utilizzo deve essere regolamentato avendo come unico obiettivo il soddisfacimento dell'interesse pubblico, ovvero dell'interesse di tutti di disporre di acqua pulita e a basso prezzo per le necessità primarie. Questo è quanto si è verificato finora in Alto Adige anche grazie alla proprietà pubblica degli acquedotti e delle società che ne gestiscono la distribuzione. La stessa Comunità europea si è espressa in questa direzione. La risoluzione del Parlamento europeo del 15 marzo 2006 dichiara "l'acqua come un bene comune dell'umanità" e chiede che siano esplicati tutti gli sforzi necessari a garantire l'accesso all'acqua alle popolazione più povere entro il 2015 e insiste affinché "la gestione delle risorse idriche si basi su un'impostazione partecipativa e integrata che coinvolga gli utenti e i responsabili decisionali nella definizione delle politiche in materia di acqua livello locale e in modo democratico". Inoltre, la risoluzione del Parlamento europeo dell'11 marzo 2004 sulla strategia per il mercato interno priorità già affermava, al paragrafo 5, "essendo l'acqua un bene comune dell'umanità, la gestione delle risorse idriche non deve essere assoggettata alle norme del mercato interno". Gli stessi organi della UE hanno più volte sottolineato che alcune categorie di servizi non sono sottoposte al principio comunitario della concorrenza; si veda ad esempio la Comunicazione della Commissione al Parlamento Europeo COM (2004) 374: " le autorità pubbliche competenti (Stato, Regioni, Comuni) sono libere di decidere se fornire in prima persona un servizio di interesse generale o se affidare tale compito a un altro ente (pubblico o privato)"; è peraltro noto che non esiste alcuna norma europea che sancisce l'obbligo per le imprese pubbliche di trasformarsi in società private (come ribadito da:

16 Corte di giustizia CE, 2005; Commissione CE 2003 e 2006; Parlamento CE, 2006). Ora, con l'articolo 15 del decreto legge 25 settembre 2009, n. 135 "Disposizioni urgenti per l'attuazione di obblighi comunitari e per l'esecuzione di sentenze della Corte di giustizia della Comunità europea" che detta le norme per l'adeguamento alla disciplina comunitaria in materia di servizi pubblici locali di rilevanza economica lo Stato disciplina in maniera nuova tutta la materia prevedendo la privatizzazione della gestione dei servizi idrici. In base alla nuova normativa il conferimento della gestione dei servizi pubblici locali dovrà avvenire in via ordinaria tramite gara ad evidenza pubblica a cui potranno partecipare imprenditori o società in qualunque forma costituite oppure direttamente a società a partecipazione mista pubblico privata che vedano il socio privato con almeno il 40 per cento della proprietà e titolare dei compiti operativi connessi alla gestione. Per situazioni eccezionali che non permettono un efficace e utile ricorso al mercato, in deroga alle modalità ordinarie, la gestione dei servizi può essere affidata a società a capitale interamente pubblico svolgenti la loro attività prevalentemente nell'ambito dell'ente, o degli enti pubblici che la controllano. Il decreto detta anche le scadenze entro cui dovranno essere affidati i servizi e le date di decadenza degli attuali affidamenti. La privatizzazione dovrà improrogabilmente concludersi il 31 dicembre Il decreto, che riguarda il servizio idrico, i servizi di igiene ambientale e in parte i trasporti, avrebbe un impatto enorme nella nostra provincia in quanto attualmente tali servizi, in particolare il servizio idrico, sono gestiti da società pubbliche. Le diverse esperienze di privatizzazione dei servizi idrici non hanno dato risultati apprezzabili portando, in generale, a un aumento delle tariffe, alla riduzione degli investimenti e all'abbassamento della qualità del servizio stesso, tanto che sono in essere anche esperienze di ripubblicizzazione dei servizi idrici. La più clamorosa è forse quella della città di Parigi che nel 1985 aveva affidato a due società multinazionali, Veolia e Suez, la distribuzione e fatturazione delle acque pubbliche per poi decidere, nel novembre dello scorso anno, che dal 1 gennaio 2010 la gestione delle acque pubbliche dovrà passare nelle mani di un ente di diritto pubblico che si occuperà di ogni singola fase: dalla captazione, alle fonti, alla fatturazione. I motivi del ripensamento parigino sono espliciti: 25 anni di gestione privata hanno portato a un aumento sistematico dei prezzi non accompagnato da un conseguente miglioramento dei servizi, ma anzi da una lunga serie di abusi, prezzi gonfiati, casi di corruzione e invecchiamento delle strutture non sostenute da investimenti. Per quanto riguarda la nostra Provincia autonoma, la gestione dell'acqua, come bene primario indisponibile, impone di far valere le nostre prerogative statutarie mettendo in campo tutti gli strumenti giuridici, politici e amministrativi per evitare la trasformazione di tale bene primario in una semplice merce gestita secondo le regole del profitto. La Provincia di Bolzano ha competenza legislativa nell'utilizzazione della acque pubbliche e nell'assunzione diretta di servizi pubblici e nella loro gestione a mezzo di aziende speciali (artt. 8 e 9 Statuto). La Pro-

17 vincia ha inoltre la competenza di recepire le direttive europee adeguandole alle norme dello Statuto. Tutto ciò considerato, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO fa propri i seguenti principi e si impegna a muoversi in coerenza con essi: 1. l'acqua è un bene comune, un diritto umano universale non assoggettabile a meccanismi di mercato; 2. la disponibilità e l'accesso individuale e collettivo all'acqua potabile sono garantiti in quanto diritti inalienabili e inviolabili della persona umana e si estrinsecano nell'impegno a garantire ai cittadini un minimo vitale giornaliero; 3. la proprietà e la gestione del servizio idrico devono essere pubbliche e improntante a criteri di equità, solidarietà (anche in rapporto alle generazioni future), risparmio e rispetto degli equilibri ecologici; 4. il consumo umano potabile delle risorse idriche deve avere la priorità rispetto ad altri usi; 5. il servizio idrico integrato è un servizio pubblico essenziale, di interesse generale, privo di rilevanza economica, e come tale non soggetto alla disciplina della concorrenza ma rientrante nella competenza esclusiva della Provincia; In base a questi principi, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale: 1. ad agire in ogni sede e con ogni mezzo utile, ricercando la collaborazione con le altre Regioni a cominciare da quelle a Statuto speciale, per scongiurare la privatizzazione dell'acqua e della sua distribuzione; 2. a valutare la possibilità di impugnare dinanzi alla Corte costituzionale l'art. 15 del Decreto legge 25 settembre 2009, n. 135 "Disposizioni urgenti per l'attuazione di obblighi comunitari e per l'esecuzione di sentenze della Corte di giustizia della Comunità europea" con ricorso a difesa dell'autonomia provinciale; 3. a difendere le proprie competenze autonomistiche anche nel caso che tale decreto resti in vigore, appellandosi a quella parte dell'articolo 15 del suddetto decreto che stabilisce la possibilità di derogare alla privatizzazione per quelle situazioni in cui è dimostrabile che il ricorso al mercato non sarebbe né efficace né utile. L'argomento che la Provincia deve utilizzare è che l'attuale gestione pubblica dell'acqua in provincia di Bolzano garantisce livelli tali di efficienza e utilità sociale, che nessun gestore privato potrebbe uguagliare e ancor meno migliorare, per cui nella nostra Provincia ha senso prevedere, in deroga alle modalità ordinarie previste dal decreto, la gestione dei servizi idrici affidata a società a capitale interamente pubblico svolgenti la loro attività prevalentemente nell'ambito dell'ente, o degli enti pubblici che la controllano; 4. a migliorare sempre di più la gestione pubblica dell'acqua in provincia di Bolzano, in sintonia con l'interesse della popola-

18 zione e dell'ambiente, in modo che non possa mai essere messa in discussione da nessuno la convenienza a lasciare la gestione idrica in mani pubbliche; 5. a promuovere a livello provinciale una azione congiunta di enti locali, di soggetti pubblici e della società civile per la difesa dell'acqua pubblica, promuovendo altresì coerenti campagne di sensibilizzazione della popolazione, mediante mirate azioni di educazione, di formazione e di comunicazione Das Wasser als öffentliches Gut der Menschheit ist ein Recht, das in zahlreichen internationalen Menschenrechtserklärungen verankert ist. Seine Verwendung muss geregelt sein und dabei soll das einzige Ziel die Befriedigung des öffentlichen Interesses sein, d.h. die Verfügbarkeit von sauberem Wasser zu geringen Kosten für die Erfüllung primärer Bedürfnisse. In Südtirol war dies bislang der Fall, auch weil die Wasserleitungen und die Verteilerunternehmen öffentliches Eigentum waren. Auch die Europäische Union hat sich in diesem Sinne ausgesprochen. In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2006 wird erklärt, dass "Wasser ein gemeinsames Gut der Menschheit ist" und gefordert, dass bis 2015 alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden, um den Zugang der ärmsten Völker zu Wasser zu gewährleisten. Dabei wird auch mit Nachdruck gefordert, dass "die Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf einen partizipativen und integrierten Ansatz gründen [soll], in dem die Benutzer und Entscheidungsträger an der Festlegung der Wasserpolitik im lokalen Bereich auf demokratische Weise beteiligt sind". Ferner setzte die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2004 zur Binnenmarktstrategie - Vorrangige Aufgaben bereits unter Absatz 5 fest, dass "Wasser ein gemeinsames Gut der Menschheit darstellt" und dass "die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf". Die Organe der EU haben mehrmals verdeutlicht, dass einige Dienstleistungskategorien nicht dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsgrundsatz unterliegen. Siehe dazu zum Beispiel die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament KOM (2004) 374: " steht es den betroffenen öffentlichen Stellen (Staat, Regionen, Gemeinden) in der Regel frei, darüber zu befinden, ob eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse von ihnen selber oder von einem Dritten, d.h. einem anderen (öffentlichen oder privaten) Akteur, erbracht werden soll"; Es ist ferner bekannt, dass es keine europäische Bestimmung gibt, die für öffentliche Unternehmen eine Privatisierungspflicht vorsieht (siehe auch: Gerichtshof EG, 2005; Kommission EG 2003 und 2006; Parlament EG, 2006). Nun führt aber der Staat mit Artikel 15 des Gesetzesdekrets vom 25. September 2009, Nr. 135, "Dringliche Bestimmungen über die Umsetzung der EU-Bestimmungen und der Urteile des Europäischen Gerichtshofes", der die Bestimmungen zur Anpassung an die EU-Gesetzgebung im Bereich der lokalen öffentlichen Dienstleistungen von wirtschaftlicher Bedeutung vorgibt, eine neue Regelung der Materie ein, die die Privatisierung der Wasserversorgungsdienste festlegt.

19 Gemäß der neuen Bestimmung erfolgt die Vergabe lokaler öffentlicher Dienste normalerweise über eine öffentliche Ausschreibung, an der Unternehmen oder Gesellschaften jeglicher Form teilnehmen können, oder über eine Direktvergabe an öffentlich-private Unternehmen, bei denen der private Eigentümer mindestens 40 Prozent der Anteile besitzt und die operativen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Versorgungsdienst übernimmt. Im Falle von außergewöhnlichen Situationen, die einen effizienten und nützlichen Rückgriff auf den Markt nicht zulassen, kann die Dienstleistungserbringung, in Abweichung der üblichen Vorgehensweise, an rein öffentliche Unternehmen vergeben werden, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Rahmen der Körperschaft bzw. der öffentlichen Körperschaften ausüben, die an diesen Unternehmen maßgeblich beteiligt ist bzw. sind. Das Dekret gibt auch die Fristen vor, innerhalb derer die Dienste zu vergeben sind bzw. die Verfallsfristen der etwaigen Vergaben. Der Privatisierungsvorgang muss unaufschiebbar am 31. Dezember 2011 abgeschlossen sein. Das Dekret, das die Wasserversorgung, die Umwelthygiene und zum Teil das Verkehrswesen betrifft, hätte desaströse Auswirkungen auf Südtirol, da besagte Dienste, insbesondere die Wasserversorgung, derzeit von öffentlichen Gesellschaften erbracht werden. Die unterschiedlichen Privatisierungserfahrungen im Bereich der Wasserversorgung haben keine wertvollen Ergebnisse hervorgebracht, da sie generell zu einem Preisanstieg, einer Verringerung der Investitionen und einer qualitativen Verschlechterung des Dienstes geführt haben, sodass mittlerweile die Wasserversorgung teilweise auch wieder verstaatlicht worden ist. Das eklatanteste Bespiel ist vielleicht jenes der Stadt Paris, die 1985 die Wasserversorgung und die Verrechnung an die Wasserkonzerne Veolia und Suez vergeben hatte, um dann im November letzten Jahres zu beschließen, dass ab dem 1. Jänner 2010 die öffentliche Wasserbewirtschaftung wieder von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernommen werden sollte, die jede einzelne Phase abwickeln würde: von der Fassung über die Quellen bis hin zur Verrechnung. Die Gründe für dieses Umdenken der Pariser sind einfach erklärt: 25 Jahre der privaten Bewirtschaftung haben zu einer systematischen Preissteigerung geführt, die nicht mit einer entsprechenden Verbesserung der Dienstleistung einhergegangen ist, sondern vielmehr mit Misswirtschaft, aufgeblähten Preisen, Korruptionsfällen und veralteten Strukturen, in die nicht investiert wurde. Was unsere Autonome Provinz anbelangt, so müssen wir in Zusammenhang mit der Versorgung mit Wasser, als primäres und unverzichtbares Gut, unsere Rechte laut Statut geltend machen, wobei wir uns sämtlicher rechtlicher, politischer und administrativer Instrumente bedienen müssen, um zu vermeiden, dass dieses primäre Gut zu einer bloßen Ware wird, mit der nach den Regeln des Profits gehandelt wird. Südtirol hat gesetzgeberische Zuständigkeit im Bereich der öffentlichen Wassernutzung und der Wasserversorgung über Sonderbetriebe (Art. 8 und 9 des Statuts). Das Land ist ferner für die Umsetzung der Europäischen Richtlinien durch eine Anpassung an das Autonomiestatut zuständig.

20 Aus diesen Gründen macht sich der SÜDTIROLER LANDTAG folgende Grundsätze zu eigen und verpflichtet sich, diese zu befolgen: 1. Wasser ist ein allgemeines Gut, ein universelles Menschenrecht, das nicht den Marktmechanismen unterworfen werden darf; 2. Die Verfügbarkeit und der individuelle und kollektive Zugang zu Trinkwasser sind zu gewährleisten, da es sich dabei um unveräußerliche und unantastbare Rechte des Menschen handelt, die sich in der Bemühung offenbaren, den Bürgern ein tägliches Lebensminimum zu sichern; 3. das Wassereigentum und die Wasserversorgung müssen öffentlich sein und sich auf die Kriterien der Gleichheit, der Solidarität (auch gegenüber den zukünftigen Generationen), der Sparsamkeit und der Wahrung der ökologischen Gleichgewichte stützen; 4. Die Verwendung als Trinkwasser für den Menschen muss gegenüber anderen Verwendungsarten vorrangig sein. 5. Der integrierte Wasserversorgungsdienst ist ein öffentlicher und wesentlicher Dienst von allgemeinem Interesse und ohne wirtschaftliche Bedeutung und unterliegt als solcher auch nicht den Wettbewerbsbestimmungen. Er fällt jedoch in die ausschließliche Zuständigkeit des Landes. Auf der Grundlage dieser Grundsätze verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung: 1. bei jeglicher Einrichtung und mit jeglichem Instrument tätig zu werden, um gemeinsam mit den anderen Regionen, beginnend bei den Autonomen Regionen, die Gefahr der Privatisierung des Wassers und der Wasserversorgung abzuwenden; 2. die Möglichkeit abzuwägen, den Artikel 15 des Gesetzesdekrets vom 25. September 2009, Nr. 135, "Dringliche Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Bestimmungen und der Urteile des Europäischen Gerichtshofs" zum Schutz der Landesautonomie beim Verfassungsgerichtshof anzufechten; 3. die eigenen autonomierechtlichen Zuständigkeiten zu verteidigen, auch wenn besagtes Dekret weiterhin in Kraft bleiben sollte, unter Berufung auf Artikel 15 des besagten Dekrets, welcher eine Abweichung von der Privatisierung zulässt, falls sich diese weder als effizient noch als nützlich erweisen sollte. Das Argument, welches das Land anzuführen hat, ist, dass der derzeitige Wasserversorgungsdienst in Südtirol einen hohen Grad an Effizienz und gesellschaftlichem Nutzen gewährleistet, der von keinem privaten Betreiber erreicht bzw. verbessert werden könnte. Aus diesem Grund sei es in Südtirol in Abweichung von den üblichen Vergabeverfahren laut Dekret sinnvoll, den Wasserversorgungsdienst rein öffentlichen Gesellschaften anzuvertrauen, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Rahmen der Körperschaft bzw. der öffentlichen Körperschaften ausüben, die an diesen maßgeblich beteiligt sind.

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