Vereinfachter Prospekt zum Teilvermögen UBS Index Solutions «UBS-IS» Silver

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1 Vereinfachter Prospekt zum Teilvermögen UBS Index Solutions «UBS-IS» Silver Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts (Art übriger Fonds für traditionelle Anlagen) Anlagefonds mit Teilvermögen (Umbrella-Fonds) Fondsleitung: Depotbank: UBS Fund Management (Switzerland) AG UBS AG März 2011 Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über das Teilvermögen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Umbrella- Fonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. Anlageinformationen Anlageziel Das Anlageziel des Teilvermögens besteht darin, langfristig die Wertentwicklung des Silbers, nach Abzug der dem Teilvermögen belasteten Kommissionen und Kosten zu reflektieren. Eine Anlage über das Teilvermögen in Silber soll eine effiziente Alternative zu einer direkten Anlage in physisches Silber darstellen. Das Vermögen des Teilvermögens investiert hauptsächlich in physisches Silber in kuranter Form. Das Silber wird dabei in Standardbarren gehalten, die den Good Delivery Anforderungen der London Bullion Market Association (nachfolgend auch LBMA ) entsprechen (u.a. Gewicht zwischen ca kg und ca kg, Feinheit mind. 999/1000). Vorbehalten bleibt ein Haben auf einem Edelmetallkonto im Umfang von max Unzen (oz.) (ca kg) Silber. Dies erlaubt es, Spitzenbestände unterhalb der Standardbarrengrösse gemäss LBMA der Entwicklung des Silberpreises auszusetzen. Standardbarren gemäss der London Bullion Market Association (LBMA): Die London Bullion Market Association (LBMA) erstellt bestimmte Vorgaben für den Handel mit Gold und Silber (z.b. hinsichtlich Mindestqualität der Edelmetalle), zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichten. Die Trades werden jeweils unter den Mitgliedern direkt abgeschlossen, ohne dass eine zentrale Plattform zur Verfügung steht. Die LBMA ist daher kein Börsenplatz im herkömmlichen Sinne, sondern ein OTC-Markt (Over the Counter Markt), bei dem die Parteien direkt miteinander Verträge abschließen. Die Mitglieder sind unter anderem grosse internationale Banken, Veredler, Verarbeiter und Großinvestoren (weitere Informationen unter Zum Handel zugelassen sind gemäss Vorgaben LBMA nur Edelmetallbarren von Scheide- und Prägeanstalten, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Kennzeichnung als "gooddelivery" beinhaltet eine Zusicherung hinsichtlich bestimmter Barrenmerkmale, wie Feinheit und Gewicht. Die Barren werden von den Mitgliedern weltweit akzeptiert und gehandelt. Anlagestrategie (Anlagepolitik) Das Vermögen des Teilvermögens wird passiv verwaltet. Der Nettoinventarwert des Vermögens des Teilvermögens hängt somit direkt von der Wertentwicklung des Silbers ab. Wertverluste, welche durch eine aktive Verwaltung (Verkauf von Silber und Erhöhung der Liquidität bei erwartetem Preiszerfall) vermieden werden könnten, werden nicht aufgefangen. Die Fondsleitung darf zusätzlich flüssige Mittel in US Dollar, Schweizer Franken und Euro halten. Als flüssige Mittel gelten Bankguthaben auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Die Fondsleitung tätigt keine Silberleihe-Geschäfte. Für dieses Teilvermögen setzt die Fondsleitung keine Derivate ein.

2 Kotierung von Anteilsklassen des Teilvermögens an der SIX Swiss Exchange Die Anteile des Teilvermögens wurden an der SIX Swiss Exchange («SIX») zur Kotierung beantragt. Die Zulassungsstelle der SIX Swiss Exchange hat die beantragte Kotierung bewilligt. Der Handel der Anteile der Anteilsklasse ETF A und ETF I des Teilvermögens über die SIX Swiss Exchange wurde per 30. November 2010 aufgenommen und erfolgt in US Dollar und in Schweizer Franken. Die Kotierung der Anteile an der SIX Swiss Exchange hat zum Ziel, Anlegern zusätzlich zur Möglichkeit, Anteile direkt bei der Fondsleitung bzw. deren Vertriebsträgern zu zeichnen oder zurückzugeben, den Kauf und Verkauf der Anteile in einem liquiden und regulierten Sekundärmarkt, d.h. über die Börse, zu ermöglichen. Rechnungswährung: US Dollar (USD) Risikoprofil des Teilvermögens Die wesentlichen Risiken von Silber bestehen darin, dass eine Risikostreuung, wie sie bei Wertpapieranlagefonds enthalten ist, aufgrund der Investition in Silber fehlt. Der Wert der Anteile des Teilvermögens hängt im Wesentlichen vom Wert des Silbers ab, dessen Preis Schwankungen unterliegt und dessen Entwicklung schwer absehbar ist. Änderungen von Gesetzen und der fiskalischen Rahmenbedingungen können die Anlagen des Teilvermögens negativ beeinflussen und den Kauf oder Verkauf von Silber beeinflussen. Zudem unterliegt das Teilvermögen den Risiken der Volatilität der wirtschaftlichen Lage von Emerging Markets, da das Silber vornehmlich in diesen Ländern produziert wird. Verschiedene Entwicklungen können den Wert des Silbers nachteilig beeinflussen, namentlich Exportbeschränkungen, Importbeschränkungen, Unruhen, internationale Sanktionen etc. Edelmetalle weisen keinen Nennwert auf, die internationalen Edelmetallmärkte notieren indes überwiegend in der Rechnungseinheit US Dollar. Ausführlichere Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. Performance des Teilvermögens Performance (Basis USD): noch nicht vorhanden Die dargestellte Performance lässt allfällige bei Zeichnung und Rücknahme von Anteilen erhobene Vergütungen und Nebenkosten unberücksichtigt. Grafik: noch nicht vorhanden Durchschnittliche jährliche Rendite: noch nicht vorhanden Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung des Teilvermögens. Diese hängt davon ab, wie sich die Märkte entwickeln und wie erfolgreich der Vermögensverwalter die Anlagepolitik umsetzt. Profil des typischen Anlegers Das Teilvermögen eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont und einer Risikobereitschaft, die einen Teil ihrer Anlagen zu Diversifikationszwecken indirekt in das Edelmetall Silber investieren wollen, um Werterhalt, Inflationsschutz und langfristige Kapitalgewinne zu erzielen. Erfahrung mit volatilen Anlagen und solide Kenntnisse des Silbermarktes werden vorausgesetzt. Ausschüttungspolitik Alle zurzeit ausgegebenen Anteilsklassen sind Ausschüttungsklassen, wobei aufgrund der Anlagen nicht mit effektiven Ausschüttungen zu rechnen ist. Anteilsklassen Das Teilvermögen ist zurzeit in folgende Anteilsklassen unterteilt: Anteilsklasse Erstausgabepreis ETF A USD ungefähr 10 Unzen ETF I USD ungefähr 5000 Unzen Rechnungswährung Lancierungsdatum Kleinste handelbare Einheit Pauschale Verwaltungskommission p.a ,60% 1 (0,48%) ,45% 1 (0,36%) Verwahrform Inhaber Inhaber Ertragsverwendung Ausschüttend Ausschüttend 1 Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung. Diese wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Teilvermögens sowie zur Deckung der anfallenden Kosten. Der Betrag in Klammern gibt den Wert für die Verwaltungskommission (auch Management Fee genannt) wieder, welcher 80% des Wertes der pauschalen Verwaltungskommission ausmacht. Detaillierte Angaben zu den Anteilsklassen sind aus dem Fondsvertrag (vgl. Teil II, 6 Ziff. 4) ersichtlich. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zukommt. 2

3 Wirtschaftliche Informationen Vergütungen und Nebenkosten Vergütungen und Nebenkosten 2010 Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabe von Anteilen durch 5% die Depotbank in der Schweiz max. Rücknahme von Anteilen durch 2% die Depotbank in der Schweiz max. Kommission für die Sachauslage von physischem Silber in der Schweiz Laufend dem Vermögen des Teilvermögens belastete Vergütungen und Nebenkosten Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung Verwaltungskommission der Zielfonds, in die investiert wird, max. Total Expense Ratio (TER) (ohne Titeltransaktionskosten) Portfolio Turnover Rate (PTR) nach Swiss Funds Association (SFA) Kosten (Prägungskosten, Lieferung, Versicherung, Abzug für Feinheitsdifferenz etc.) zulasten des Anlegers können je nach Aufwand belastet werden. gemäss Tabelle oben 3% *) Zum Zeitpunkt der Erstellung des vereinfachten Prospekts noch nicht bekannte Kennzahlen. **) Da kein aktiver Handel in Silber erfolgt und Veränderung der Bestände im Wesentlichen Nettoausgaben oder rücknahmen reflektieren, wird auf die Berechnung der Umschlagshäufigkeit (Portfolio Turnover Rate, PTR) mangels Aussagekraft verzichtet. Die Verwaltungskommission kann teilweise oder ganz für Vertriebsentschädigungen und/oder für Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile («soft commissions») Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Steuerliches (Teilvermögen) Das Teilvermögen besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Es unterliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die im Teilvermögen auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer wird von der Fondsleitung für das Teilvermögen vollumfänglich zurückgefordert. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) Die Ertragsausschüttungen des Teilvermögens an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete oder in der Abrechnung dem Anleger gesondert ausgewiesene Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. mit separatem Verrechnungsantrag zurückfordern. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Die Ertragsausschüttungen des Teilvermögens an im Ausland domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete oder in der Abrechnung dem Anleger gesondert ausgewiesene Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Anlegern mit Domizil Ausland ist die Rückforderung der Quellensteuer ggf. im Rahmen von mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglich. Die ausgeschütteten Erträge für das Teilvermögen Silver aus den flüssigen Mitteln resultierend, da das Vermögen des Teilvermögens in Silber investiert, welches keine Erträge abwirft unterliegen in der Schweiz nicht der europäischen Zinsbesteuerung. Auf dem Kauf von Silber wird zurzeit keine Mehrwertsteuer belastet. Die Fondsleitung ist berechtigt, die auf dem Kauf des Silbers für das Teilvermögen anfallende Mehrwertsteuer zurückzufordern. Zwischen der Bezahlung des Mehrwertsteuerbetrages auf dem Kaufpreis und dem Eingang der Steuererstattung wird dieser Betrag zur Aufrechterhaltung des Investitionsgrades durch Kreditaufnahme ausgeglichen. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anteilen am Teilvermögen richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. *) **) 3

4 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am Teilvermögen Preispublikation Der Nettoinventarwert pro Anteil wird für alle Anteilsklassen für jeden Tag veröffentlicht, an welchem Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen am Teilvermögen getätigt werden (täglich), bei der Swiss Fund Data AG, im Internet unter und in anderen elektronischen Medien sowie in schweizerischen und ausländischen Zeitungen. Weitere Publikationen erfolgen im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) sowie bei der Swiss Fund Data AG ( Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen Der Anleger kann Anteile am Teilvermögen im Primär- oder im Sekundärmarkt erwerben. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am Teilvermögen durch die Fondsleitung respektive durch deren Vertriebsträger wird als Primärmarkt bezeichnet. Erwerb am Sekundärmarkt bedeutet Kauf oder Verkauf über die Börse. Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen werden an jedem Bankwerktag entgegengenommen. Die Fondsleitung und die Depotbank sind berechtigt, nach freiem Ermessen Zeichnungsanträge abzulehnen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens Uhr an einem Bankwerktag (Auftragstag) bei der Depotbank erfasst worden sind (Cut-off-Zeit), werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwerts abgewickelt (Forward pricing). Für die Sachauslage in Silber gilt eine Cut-off-Zeit von Uhr damit die Aufträge bis spätestens Uhr bei der Depotbank erfasst werden können. Sachauslagen Anleger von Anteilen aller zurzeit lancierten Anteilsklassen des Teilvermögens - Silver haben das Recht, im Falle der Kündigung statt der Auszahlung des Rücknahmebetreffnisses in bar eine Auszahlung/Einbuchung von Silber zu verlangen ("Sachauslage"). Vorbehalten bleiben währungspolitische oder sonstige behördliche Massnahmen, die die Auslieferung des physischen Silbers des entsprechenden Teilvermögens untersagen oder dergestalt erschweren, dass eine Sachauslage der Depotbank vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann. Es können in Zukunft auch Anteilsklassen lanciert werden, bei denen kein Anspruch auf eine Auszahlung/Einbuchung von Silber besteht. Das Recht auf Sachauslage der entsprechenden Teilvermögen bzw. Anteilsklassen ist bei dem Teilvermögen «Silver» grundsätzlich auf Standardbarren gemäss LBMA von min. ca kg max. ca kg mit der Feinheit 999/1000 oder besser beschränkt. Der Antrag auf Sachauslage ist zusammen mit der Kündigung bei der Depotbank zu stellen. Die Auslieferung erfolgt bei den genannten Standardbarren gemäss LBMA von min. ca kg max.ca kg innert einer Frist von höchstens 10 Bankwerktagen, zurzeit am Sitz der Auslieferungsbeauftragten und Unterverwahrstelle in Zürich. Die Standardbarren gemäss LBMA von min. ca kg max. ca kg können ausschliesslich in den verfügbaren Grössen bereitgestellt werden. Der Eigentumsübergang erfolgt in diesem Fall im Zeitpunkt der Auslieferung am Sitz der Auslieferungsbeauftragten. Vor Auslieferung des Silbers wird die im Prospekt und Fondsvertrag genannte Kommission erhoben. Bei der Bereitstellung von Silber wird dem Anleger die Mehrwertsteuer von zurzeit 7.6% auf dem Marktwert des bezogenen Silbers belastet. Die Kosten für die Auslieferung von Silber in der Schweiz unterliegen der Mehrwertsteuer. Auslieferungen im Ausland werden keine vorgenommen. Der Anspruch auf Sachauslage der dazu berechtigen Anteilsklassen gilt auch im Falle der Liquidation der Teilvermögen bzw. des Umbrella-Fonds. Das Recht ist indes auf die vom Teilvermögen jeweils gehaltenen Silberbestände beschränkt. Sofern ein Anleger von der Möglichkeit einer Sachauslage Gebrauch machen möchte, sind die zur Abwicklung der Transaktion notwendigen Informationen (z.b. Kunden-Konto-Nummer, Kunden-Identität) zwingend durch die Depotbank der Fondsleitung offen zulegen und der Anleger ermächtigt die Depotbank mit seinem Antrag auf Sachauslage zur entsprechenden Offenlegung. Andernfalls kann der Auftrag zurückgewiesen werden. 4

5 Kurzdarstellung des Teilvermögens Gründungsdatum des Teilvermögens 2010 nach schweizerischem Recht Rechnungsjahr 1. Juli bis 30. Juni Valorennummer Anteilsklasse «ETF A» Anteilsklasse «ETF I» ISIN Anteilsklasse «ETF A» CH Anteilsklasse «ETF I» CH Ticker Anteilsklasse «ETF A» SVUSA Anteilsklasse «ETF I» SVUSI Laufzeit (des Teilvermögens) Unbeschränkt Anbietende Finanzgruppe (Promoter) UBS AG, Zürich und Basel Fondsleitung UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel Vermögensverwalter UBS Global Asset Management, Zürich Delegation von Teilaufgaben UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. Depotbank UBS AG, Zürich und Basel Prüfgesellschaft Ernst & Young AG, Basel Aufsichtsbehörde Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern Kontaktstellen In der Schweiz: UBS Fund Management (Switzerland) AG Brunngässlein 12, CH-4002 Basel Tel.: +41 (0) oder folgende Internetadresse: In Liechtenstein: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft Städtle 44, FL-9490 Vaduz 5

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