Schlotheimer Kurier Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden

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1 Schlotheimer Kurier Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Schlotheim Bothenheilingen Issersheilingen Jahrgang 17 Kleinwelsbach Körner Marolterode Donnerstag, den 6. Januar 2011 Neunheilingen Obermehler Nummer 01 Rassegeflügelschau des GZV Bothenheilingene.V. Der Geflügelzuchtverein Bothenheilingen e.v. führt am 08. und 09. Januar 2011 die Rassegeflügelschau des GZV Bothenheilingen e.v. auf dem Saal der Gaststätte Zur Eiche in Bothenheilingen durch. Es sind Gänse, Enten, Hühner und Tauben zu bestaunen. Eröffnung ist am Samstag, dem um Uhr Öffnungszeiten: Samstag von Uhr und Sonntag von Uhr. Alle interessierte Bürger sind recht herzlich willkommen. Hallenfussball Seilercup SC Leinefelde 1912 u-weiß LSG Bla Groß ngen wechsu SG Schlotheim/ Mehrstedt KSV Kir heil chinge n For SV tun Kör a 49 ner FSV Preußen Bad Langensalza SV G Sie rün-w me e rod iß e FL en V eb el b E verbunden mit der Zwischenrunde zur Thüringer Hallenmeisterschaft H der Männer. Am Freitag, dem 14. Januar 2011 Beginn Uhr in der Schlotheimer Seilerhalle.

2 Amtsblatt der VG Schlotheim 2 Nr. 01/11 Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Herr Reiner Hoffmann Sekretariat / Stellvertreter des Vorsitzenden der VG Frau Carmen Listemann Telefonnummern der Ämter Sekretariat des Bgm / Bauamt Hauptamt Standesamt Kämmerei Kasse Ordnungsamt Allgemeine Sprechzeiten und Kassenstunden... Tel / 9 80 Montag...von Uhr Dienstag...von und Uhr Mittwoch... keine Sprechzeiten Donnerstag...von und Uhr Freitag...von Uhr Internet: Adressen: Posteingang:...post@vgschlotheim.thueringen.de Zuarbeit Schlotheimer Kurier:... presse@vgschlotheim.thueringen.de Gemeinden Wichtiges auf einen Blick Stadt Schlotheim Schlotheim, Markt 1 Bürgermeisterin Margita Otto...Tel.: / Sprechzeiten...mittwochs nach Vereinbarung ORTSTEIL HOHENBERGEN Ortsbürgermeisterin Petra Dlouhy Tel. priv / Sprechzeiten... nach Vereinbarung ORTSTEIL MEHRSTEDT Ortsbürgermeister Hagen Mörstedt Tel. priv / Sprechzeiten... nach Vereinbarung Bothenheilingen Bürgermeister Jürgen Übensee Tel. dienstlich / privat / Handy / Fax / Fax privat / Sprechzeit: Dienstag...von Uhr Anger 106, Bothenheilingen Issersheilingen Bürgermeisterin Christel Winkler Tel. dienstl / Tel. privat / Handy / Sprechzeit: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat bis Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße 3, Issersheilingen Kleinwelsbach Bürgermeisterin Simone Eichentopf Tel. privat / Handy / Sprechzeit: Freitag bis Uhr und nach Vereinbarung Schulstraße 16, Kleinwelsbach Körner Bürgermeister Eberhard Kunde Tel.: / Fax: / Sprechzeit: jeden Dienstag Uhr Bauamt: jeden Dienstag Uhr August-Bebel-Str. 18, Körner Obermehler Bürgermeister Siegbert Baumert Tel. unter VG Schlotheim / 9 80 Bürgermeistersprechstunden nach terminlicher Vereinbarung, dienstags. Marolterode Bürgermeister Joachim Haase Tel./Fax: dienstl / Handy: / Tel./privat / Sprechzeit:... nach Vereinbarung Mittwoch Uhr Hauptstr. 20 a, Marolterode Neunheilingen Bürgermeister Sandro Seeländer Tel. dienstlich: / Handy: / Feuerwehr: / Sprechzeiten: jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat... von bis Uhr und nach Vereinbarung, Neunheilingen, Schloßgasse 7 Trink- und Abwasserverbände Trink- und Abwasserzweckverband Notter Bereich Trink- und Abwasser: für die Stadt Schlotheim und die Gemeinden Körner, Marolterode, Obermehler Bereich Trinkwasser: für die Gemeinde Issersheilingen Telefon / Telefax / Bereitschaftsdienst für Wasser- und Abwasserhavarien / in Ausnahmefällen / Anmeldung Klärgrubenentleerung /98441 oder Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut Bad Langensalza für die Gemeinden Bothenheilingen, Neunheilingen, Issersheilingen und Kleinwelsbach Telefon / Telefax / Anmeldung Klärgrubenentleerung / Wichtige Rufnummern Feuerwehr / Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst Zentrale Leitstelle / Allgemeiner Krankentransport / Notruf Polizei Sozialstation / Alten- u. Pflegeheim der AWO / Jugendpfleger / Bauhof / Havarien / Telefonnummer bei Nichtzustellung des Schlotheimer Kuriers TNT Post Direktwerbung Nord GmbH, Bleicherode / Öffnungszeiten Altpapierannahmestelle in Schlotheim Montag, Parkplatz Edeka, Feldstraße Uhr Bibliothek Körner / Dienstag und Donnerstag und Uhr Die Tafel im FFZ jeden Donnerstag... von bis Uhr Vereinshaus Schlotheim, Heilinger Str. 1 b Frauen- und Familienzentrum Telefon Internet ffzschlotheim@gmx.de Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Friedhof Schlotheim täglich Uhr inpetto Caritas Sozialkaufhaus Schlotheim, Gartenstraße /85482 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag... von bis Uhr Mittwoch... geschlossen Jugendclub Schlotheim Vereinshaus Schlotheim, Heilinger Str. 1 b Telefon Montag bis Donnerstag Uhr Freitag Uhr Jugendpfleger der VG Schlotheim Telefon /55912 Handy / Sprechzeiten... nach Vereinbarung Jugendfußball-Leistungszentrum / Internet

3 Amtsblatt der VG Schlotheim 3 Nr. 01/11 Kleintierpraxis Dr. med. vet. H.-J. Eger Stiegelstraße 24, Körner Tel. dienstl / Tel. privat / Handy / Sprechstunde: Montag und Mittwoch Uhr Samstag Uhr und Termin nach Vereinbarung Kleintierpraxis Jens Klement Angerweg 15, Schlotheim Tel / Funkt / Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr... von bis Uhr Mi, Sa... von bis Uhr und nach Vereinbarung Polizeisprechstunde wöchentlich donnerstags...von Uhr im Verwaltungsgebäude der VG Schlotheim, Markt 1 In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Polizeiinspektion Unstrut-Hainich, Brunnenstraße 75, Mühlhausen, Tel.: 03601/4510. Postagentur Schlotheim, Am Hohgang...Tel.: Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Samstag Uhr bis Uhr Sanierungsbüro Schlotheim Tel / Sprechzeit dienstags alle 4 Wochen Uhr oder nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauamt, Schiedsstelle Schlotheim Zimmer 301 in der VG Schlotheim, Markt 1 jeden 1. Dienstag im Monat...von Uhr ansonsten nach Terminvereinbarung Handy Edeltraud Cramer / Telefon Alfons Burhenne / Schießstand Schlotheim, Obermehlersche Landstraße 1 Mittwoch Uhr Sonntag Uhr Seilerbad Schlotheim Montag, Mittwoch bis Freitag... von bis Uhr Dienstag... von bis Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag... geschlossen Telefon / Eintritt/Erwachsene... 1 Stunde/3,50 EUR... bis 1-4 Stunden/5,90 EUR Eintritt/Kinder...bis 4 Stunden/3,00 EUR Gruppenpreise nach Vereinbarung Seilermuseum Schlotheim Telefon Museum / Termine nach telefonischer Absprache. Heimat- und Technikmuseum Mehler Reinhard Kühn...Handy 0160 / Montag bis Donnerstag... von bis Uhr oder nach Absprache Silo Hohenbergen Das Silo Hohenbergen bleibt in den Wintermonaten bis März 2011 geschlossen! Wohnbau GmbH Bahnhofstr. 6, Schlotheim / GWG Schlotheim eg Feldstr. 3, Schlotheim / Kostenlose Veröffentlichung Berichte von Glaubensgemeinschaften, Vereinen, Verbänden, Bürgergruppen usw. der Mitgliedsgemeinden der VG Schlotheim, über ihre Tätigkeit, auch Informationen über Geplantes, Termine und Hintergründe usw. können im Rahmen der technischen Möglichkeiten zur kostenlosen Veröffentlichung im Schlotheimer Kurier im Rathaus (Hauptamt, Frau Lenz) abgegeben werden. Gleichzeitig möchten wir allen Autoren danken, die ihre Beiträge dem Schlotheimer Kurier zur unentgeltlichen Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Diese Veröffentlichungen geben entsprechend dem Grundrecht über eine freie Meinungsäußerung im Rahmen einer Bürgerzeitung die Ansichten des Autors wieder, die nicht Meinung und Standpunkt des Herausgebers und der Mitgliedsgemeinden der VG Schlotheim sein müssen. Einsendungen, die die persönliche Würde und die Rechte Dritter in Wort oder Bild verletzen, werden nicht berücksichtigt. Über die entgeltliche Platzierung von Annoncen aus dem privaten und geschäftlichen Bereich im Schlotheimer Kurier informieren Sie die Mitarbeiter des Hauptamtes der VG Schlotheim, Herr Bergemann/Kurierinfo sowie der zuständige Anzeigenberater des Verlages Linus Wittich. Nächster Redaktionsschluss am für den Erscheinungstermin am Impressum: Schlotheimer Kurier Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Markt 1, Schlotheim, Tel /980 Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen Teil: für die Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinschaftsvorsitzende, für die Gemeinden der Bürgermeister Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift desverlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt derverlag keine Gewähr. VomVerlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Kostenlose Veröffentlichungen von Vereinen, Verbänden u. Kirchen leiten Sie bitte an Frau Lenz, VG Schlotheim (Tel.: /98239, presse@vgschlotheim.thueringen.de) weiter. Die Annahme gebührenpflichtiger, privater Kleinanzeigen erfolgt künftig nur noch über Herrn Uli Bergemann (Tel.: /80414, ulitop@aol.com). Die gewerblichen Anzeigen werden von Herrn Beneckenstein (Tel.: 03634/38376, Handy: 0171/ ) entgegen genommen. Aus dem Inhalt: Amtlicher Teil: Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Flurbereinigungsbeschluss Mühlhausen Süd Seite 6 Amtliche Tierbestandserhebung 2011 Seite 8 Gemeinde Kleinwelsbach Änderung Sondernutzungssatzung Seite 9 Gemeinde Marolterode Bekanntmachung Beschlüsse Seite 9 Gemeinde Neunheilingen Bekanntmachung Beschlüsse Seite 10 Nichtamtlicher Teil: Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Trink-u. Abwasserzweckverband Notter Seite 10 Jugendweihe 2011 Seite 12 VR-Bank - Gewinn für Sparer aus Neunhlg. Seite 12 Stadt Schlotheim Vereinsnachrichten Seite 13 Gemeinde Bothenheilingen Neujahrsgrußwort Seite 14 Spaß durch Bewegung Seite 14 Gemeinde Körner Vereinsnachrichten Seite 15 Gemeinde Marolterode Vereinsnachrichten Seite 15

4 Amtsblatt der VG Schlotheim 4 Nr. 01/11 Veranstaltungskalender der VG Schlotheim Tag Beginn Veranstaltung Veranstaltungsort/Veranstalter Januar Uhr Epiphanias mit Häusersegnung Volkenroda, Klosterkirche Wochenende Verliebt Verlobt, Fr. ab 17 Uhr bis So. ca. 14 Uhr Volkenroda, Klosterkirche Uhr Preisskat für Mitglieder, Partner und Eltern Schlotheim, NSC, SSV 1887 e.v Weihnachtsbaumverbrennen Obermehler, FW-Gerätehaus Sternguckertage, Mo. 9 Uhr bis Fr. ca. 15 Uhr Volkenroda, Klosterkirche Februar Kinder- und Erwachsenen Fasching Obermehler, Bürgerhausverein März Fasching Schlotheim Mai Goldene und Diamantene Konfirmation Schlotheim, ev. Pfarramt Uhr Uhr Tag der offenen Tür Party Ü30 (voraussichtlich) Schlotheim, FFW, Feuerwehrgerätehaus Juni Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dresden Schlotheim, ev. Pfarramt Regionaler Gottesdienst zu Christi Himmelfahrt an der Eiche Volkenroda, ev. Pfarramt Silberne, Goldene und Diamantene Konfirmation Körner, ev. Pfarramt Juli Kirchenkreistag mit Landesbischöfin Junkermann Sondershausen, ev. Pfarramt Schlotheim Dezember Uhr Kinderweihnachtsfeier Schlotheim, FFW, Feuerwehrgerätehaus Veranstaltungskalender 2011 Um den Veranstaltungskalender für das Jahr 20101erstellen zu können, möchten wir alle Vereine, Verbände und Institutionen hiermit auffordern, die Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim über die geplanten Veranstaltungen in diesem Jahr, schriftlich zu informieren. (natürlich auch per Mail an: presse@vgschlotheim.thueringen.de) Ansprechpartner: Frau Lenz, Hauptamt, Tel.: /98239

5 Amtsblatt der VG Schlotheim 5 Nr. 01/11 Bereitschaftsdienste Wir gratulieren Bereitschaftsdienste der Ärzte - Bitte beachten bei Notfällen - Der Bereitschaftsdienst der Ärzte für den Raum Schlotheim sowie für den Bereich Kirchheilingen-Großengottern wird über die Kreisleitstelle Mühlhausen unter der Telefon-Nr.: 0180/ vermittelt!!! - bitte aufbewahren - Bereitschaftsdienst für den Bereich Schlotheim Ab werden die Sitzdienste ausschließlich im Krankenhaus Mühlhausen zu folgenden Zeiten durchgeführt: Montag, Dienstag, Donnerstag bis Uhr Mittwoch, Freitag bis Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag und Uhr Bereitschaftsdienst für den Bereich Kirchheilingen - Großengottern Ab werden die Sitzdienste ausschließlich im Krankenhaus Bad Langensalza zu folgenden Zeiten durchgeführt: Montag, Dienstag, Donnerstag bis Uhr Mittwoch, Freitag bis Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag und Uhr Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Seit Juli 2007 wird der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte im Bereich Schlotheim über die zentrale Notdiensttelefonnummer der Thür. Zahnärzte Nr.:0180/ vermittelt. Sie können den diensthabenden Zahnarzt auch über das Internet unter erfahren. Bereitschaftsdienst der Apotheken An den Wochentagen können Sie aus den Tageszeitungen sowie auf den Notdiensttafeln die Bereitschaftsdienste der Apotheken entnehmen. Nachtdienst Stadt Mühlhausen Samstag Brücken Apotheke Uhr , Sonntag Einhorn Apotheke Uhr Bereitschaftsdienst Landapotheken Samstag Apotheke Am Erfurter Tor Schlotheim u Uhr , Sonntag Apotheke Am Erfurter Tor Schlotheim u Uhr Bereitschaftsdienst Altkreis Bad Langensalza Samstag Kurort Apotheke Bad Langensalza Uhr , Sonntag Mohren Apotheke Bad Langensalza Uhr Geburtstagsglückwünsche Die Bürgermeister gratulieren ihren Jubilaren und wünschen Gesundheit und Wohlergehen SCHLOTHEIM Gisela Flach zum 86. Geburtstag Reiner Schwabe zum 70. Geburtstag Anna Köhler zum 84. Geburtstag Horst Nummer zum 74. Geburtstag Erika Scherzberg zum 71. Geburtstag Christel Haberkorn zum 69. Geburtstag Helga Bierwirth zum 75. Geburtstag Lieselotte Pfeifer zum 72. Geburtstag Henriette Reinhardt zum 89. Geburtstag Walter Widrich zum 82. Geburtstag Heinz Kunze zum 75. Geburtstag Elsa Demme zum 73. Geburtstag Karl-Hermann Gebauer zum 72. Geburtstag MEHRSTEDT Egon Mörstedt zum 76. Geburtstag Susanne Wacker zum 77. Geburtstag HOHENBERGEN Richard Fitze zum 95. Geburtstag MAROLTERODE Zum Fest der Goldenen Hochzeit gratuliert der Bürgermeister den Eheleuten Heini und Brunhilde Rupte. KÖRNER Emma Werner zum 78. Geburtstag Gerhard Haltenhof zum 70. Geburtstag Helga Brümmel zum 72. Geburtstag Anita Groß zum 72. Geburtstag VOLKENRODA Kurt Krause zum 84. Geburtstag OBERMEHLER Rolf Duwe zum 83. Geburtstag GROßMEHLRA Horst Uher zum 71. Geburtstag Arry Reiher zum 87. Geburtstag BOTHENHEILINGEN Helga Röder zum 65. Geburtstag Wilfried Beck zum 69. Geburtstag Wilfried Kästner zum 70. Geburtstag NEUNHEILINGEN Zum Fest der Diamantenen Hochzeit gratuliert der Bürgermeister den Eheleuten Erika und Achim Blankenburg. Folgende Arztpraxen bleiben wegen Urlaub geschlossen: keine

6 Amtsblatt der VG Schlotheim 6 Nr. 01/11 Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Mühlhausen Süd 1.1 Nach 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2835) wird für die in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke der Gemarkungen Mühlhausen, Bollstedt, Höngeda und Grabe die Flurbereinigung Mühlhausen - Süd, Landkreis Unstrut- Hainich, angeordnet. 1.2 Die Anordnung des Verfahrens erfolgt für die in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke nach 87 FlurbG. Die Anlage 1 und die Gebietsübersichtskarte sind Bestandteile dieses Beschlusses. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 977 ha. Das Verfahren wird unter der Leitung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, Gotha, durchgeführt. 2. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Mühlhausen - Süd. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Mühlhausen. 3. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte): - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum; - als Nebenbeteiligte insbesondere a) Gemeinden und Gemeindeverbände, die vom Flurbereinigungsverfahren betroffen sind; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden; c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinfl usst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes; f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben, g) der Unternehmensträger (Straßenbauverwaltung, vertreten durch das Straßenbauamt Nordthüringen). 4. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 5. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Nach 34 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feldund Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Ersatzpfl anzung anordnen. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b) oder c) zuwiderhandelt, begeht nach 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. 6. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird nach 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2870) geändert worden ist, angeordnet. 7. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Gebietsübersichtskarte Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses sowie die Gebietsübersichtskarte liegen zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung in den Diensträumen der Stadt Mühlhausen, Mühlhausen Ratsstraße 19, in der Gemeinde Weinbergen, OT Bollstedt, Am Heiligen Damm 1, in den angrenzenden Gemeinden Anrode, Unstruttal, Menteroda, Obermehler, Körner, Altengottern, Großengottern, Heroldishausen, Flarchheim, Niederdorla, Oberdorla und Rodeberg sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim, Verwaltungsgemeinschaft Unstrut-Hainich, Verwaltungsgemeinschaft Vogtei sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Hildebrandshausen/ Lengenfeld unterm Stein zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans - C. Wirz - Straße 2, Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Gez. Mathias Geßner (DS), Amtsleiter Flurstücksverzeichnis Gemarkung Bollstedt Flur 1 Flurstücke: 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/9, 3/10, 3/11, 6/1 6/2, 6/4, 6/5, 7/2, 7/3, 7/4, 9/2, 9/4, 9/5, 11/1, 21/1, 21/2, 22, 24, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 49/1, 49/2, 56/1, 56/2, 59/2, 59/3, 63, 64/2, 64/3, 70/1, 70/2, 75/1, 76/1, 81/1, 81/2, 82/1, 86, 87, 88, 90, 91/2, 189/3, 189/6, 191, 194/2, 197/1, 197/3, 197/4, 198, 199/1, 199/3, 199/4, 200/1, 200/2, 200/3, 202, 203/1, 203/3, 203/4, 203/5, 204, 206/1, 206/3, 206/4, 206/5, 206/6, 214, 215/2, 215/4, 216/2, 222/89, 223/89, 224/89, 232, 233, 234, 235, 236/1, 237, 238, 239, 240, 248, 249, 250, 251, 252, 252/20, 253, 253/20, 254, 254/27, 255, 255/27, 256, 257, 258/1, 258/2, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267/1, 267/2, 268, 269/1, 269/2, 270, 271, 272, 272/11, 273, 273/11, 274, 275, 275/205, 276, 276/205, 277, 277/23, 278, 278/23, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 295/48, 296, 297, 298, 299, 300, 300/25, 301, 301/25, 302, 302/25, 303, 304, 305, 305/1, 306, 306/1, 307, 307/1, 308, 308/2, 309, 309/1, 310, 311, 312, 312/2, 313, 313/201, 314, 315, 327/78, 328/78, 348/19, 349/19, 350/19, 381/56, 382/56, 383/85, 384/85 Gemarkung Bollstedt Flur 3 Flurstücke: 1, 2, 63, 81, 83/1, 84, 86/1, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 133/1, 136/1, 139, 148/65, 149/66, 150/67, 226/64, 227/64 Gemarkung Bollstedt Flur 11 Flurstücke: 5/1, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19/2, 19/3, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32/1, 38/1, 39/1, 42/1, 46/1, 48, 49, 50/1, 53/1, 54, 59, 62, 63, 64/1, 66, 67, 68, 69, 70, 71/1, 77/1, 79/1, 82/1, 88/1, 91/1, 96/1, 101/1, 104/1, 106, 107, 108/1, 108/2, 112/1, 112/2, 113/1, 123/1, 127/1, 128/1, 129/1, 129/2, 129/3, 133/1, 133/3, 133/4, 137/1, 138/1, 141/1, 144/1, 144/2, 144/3, 145, 146, 147, 148/1, 150, 153/1, 156/1, 157/1, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 177, 178, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190/1, 190/2, 194/1, 194/2, 195/1, 195/2, 195/3, 196/1, 196/3, 198, 199, 200, 202, 203, 204, 205, 206, 208, 210/1, 211, 216, 217, 218, 219, 220, 221/1, 221/2, 222, 225/1, 225/3, 226/1, 226/3, 227/2, 228, 229, 230, 231/1, 231/2, 231/3, 232, 233, 234, 235, 236, 238/1, 239, 240, 241, 242, 243/2, 245, 245/127, 246/127,

7 Amtsblatt der VG Schlotheim 7 Nr. 01/11 254/197, 255/197, 257/61, 258/148, 261/149, 262/60, 263/60, 264/60, 275/151, 276/151, 277/151, 278/152, 279/152, 284/6, 287/9, 288/10, 289/11, 301/32, 304/33, 305/33, 306/33, 307/34, 308/34, 309/34, 310/34, 314/140, 315/201, 343/207, 344/207, 345/207, 346/207, 347/221, 348/55, 349/55, 350/56, 351/56, 352/56, 353/56, 355/176, 356/122, 357/122, 358/126, 359/126, 360/50, 361/50, 362/50, 369/223, 370/224, 372/75, 373/76, 374/76, 375/76, 376/61, 377/61, 379/181, 380/1, 381/1, 383/2, 387/2, 388/2, 389/201, 390/201, 392/58, 393/2, 394/5, 395/5, 396/5, 397/5, 398/7, 399/8, 400/179, 401/179, 404/175, 405/176, 406/74, 407/74, 408/75, 409/181, 410/181, 411/129, 412/129, 414/182, 415/183, 416/183, 417/57, 418/58, 420/237, 421/214, 422/214, 423/116, 424/118, 425/118, 426/215, 427/215, 428/215, 436 Gemarkung Höngeda Flur 1 Flurstücke: 129/11, 130/11 Gemarkung Höngeda Flur 3 Flurstücke: 8/2, 11/1, 12/1, 13, 14, 15, 66, 67, 86/11, 87/11, 88/11, 89/11, 90/11, 134/9, 135/9 Gemarkung Höngeda Flur 4 Flurstücke: 322/1, 323, 325, 328/1 Gemarkung Höngeda Flur 5 Flurstücke: 5/1, 6/1, 10/1, 16/1, 53/4, 56/1, 57, 58, 59, 60, 63, 64, 65, 66, 86, 87, 107/1, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 117, 119/1, 119/2, 127/2, 127/3, 428/4, 428/6, 434/2, 435, 436/1, 438/1, 440/1, 450/1, 451, 452, 454/1, 455/1, 456, 457, 458/1, 484, 485/1, 486, 487/1, 495/1, 510/88, 521/67, 522/67, 524/67, 525/67, 526/67, 528/50, 529/50, 531/55, 610/67, 611/67, 639/61, 640/61, 641/67, 642/67, 691/116, 692/116, 693/119, 694/119, 713/118, 714/118, 737/62, 738/62, 749, 750, 751, 752, 753, 754, 755, 756, 757, 758, 759, 760, 762/1, 763, 764, 772, 773, 774, 775 Gemarkung Höngeda Flur 6 Flurstücke: 318, 319, 320, 321, 322 Gemarkung Grabe Flur 6 Flurstücke: 133/1, 134, 135, 141/2, 141/3, 141/4, 142, 144, 146/1, 147, 148, 336/1, 337, 338, 340/1, 370/143, 371/143, 382/145, 387/332, 390/333, 392/334, 446/138, 447/139, 448/149, 449/150, 450/151, 466/352, 484/114, 487/113, 490/112, 493/111, 496/110, 499/109, 501/108, 503/106, 511/153, 513/152, 517/339, 521/340, 524/340, 525/340, 526/340, 531/340 Gemarkung Mühlhausen Flur 24 Flurstücke: 30, 114/7 Gemarkung Mühlhausen Flur 25 Flurstücke: 1, 4/1, 4/2, 7, 9, 10, 11, 13, 15/1, 17/1, 21, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30/1, 31, 32, 33, 34, 35, 36/1, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45/2, 47, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66/1, 67, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 87, 88/1, 97/1, 100/1, 102/1, 106, 107/1, 109, 114, 115, 116, 119/1, 124/1, 127/2, 127/3, 128/4, 129, 130, 131, 132, 133/1, 133/2, 133/3, 135/2, 136/1, 136/2, 136/3, 137, 139/1, 139/2, 139/3, 140, 142/1, 145, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153/1, 153/2, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160/2, 161/3, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 170/68, 171, 172, 173/12, 174/12, 175/14, 186/77, 187/77, 188/77, 189/86, 190/86, 197/117, 198/117, 199/118, 200/118, 203/57, 204/57, 205/12, 206/12, 207/111, 208/111, 209/111, 210/112, 211/112, 212/113, 213/68, 214/68, 215/22, 216/22, 217/110, 218/110, 219/8, 220/8, 221/8, 222/107, 223/107, 231/30, 232/46, 233/46, 234/37, 235/37, 236/48, 237/48, 238/44, 239/44, 242/4, 243/4, 245/69, 246/69, 247/5, 248/6, 249/6, 250/6, 251/14, 252/14, 253/138, 255/15, 258/17, 261/17, 264/17, 266/18, 267/19, 268/19, 269/20, 270/20, 271/141, 272/141, 273/141, 276/105, 277/105, 278/92, 279/93, Gemarkung Mühlhausen Flur 27 Flurstücke: 13/2, 17/1, 18/1, 18/2, 18/3, 25/1, 25/2, 26/1, 26/2, 27, 28, 31, 32, 34, 36/1, 37, 38, 40, 42, 44/1, 44/2, 45/1, 45/2, 46, 48, 49, 51, 52, 53/1, 55, 57, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 67, 68, 73, 75, 76, 77, 78, 79/1, 79/2, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 83, 84, 86, 87/1, 87/2, 87/3, 87/4, 87/5, 87/6, 88/1, 88/2, 88/3, 88/4, 89/1, 89/2, 89/3, 89/4, 89/5, 89/6, 90/1, 90/2, 92, 93, 95, 96, 97, 99, 102, 103, 104, 105/1, 107, 110, 111, 112, 113, 114/1, 119/1, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132/1, 133, 134, 135, 140, 141, 142/1, 142/2, 144, 145, 146, 147, 148/1, 150/1, 152/1, 154, 155, 156, 157/1, 163, 164/1, 167, 168/1, 168/3, 168/4, 170, 171, 172, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 185, 186, 187, 188, 189, 190/1, 191, 192/1, 195/1, 196, 198/1, 199, 200, 201, 202, 209/2, 210, 211, 212/2, 212/3, 212/4, 212/5, 214/3, 215/2, 216/1, 216/2, 217/1, 217/2, 218, 219, 220, 221/1, 221/2, 222/1, 222/2, 223/2, 223/3, 223/4, 224, 225/1, 225/2, 226, 227, 228, 229/1, 229/2, 230, 231, 232, 233/2, 233/3, 233/4, 234, 235, 236, 237/2, 238, 238/29, 239/29, 240/35, 241/35, 244/39, 245/39, 246/18, 247/18, 257/45, 258/45, 259/74, 260/74, 261/85, 262/85, 264/98, 265/98, 266/98, 267/98, 270/143, 271/143, 272/143, 273/184, 274/184, 278/165, 279/165, 280/166, 281/166, 286/82, 287/82, 288/82, 289/175, 290/175, 291/175, 293/66, 294/66, 295/58, 296/58, 297/153, 298/153, 299/54, 300/54, 306/85, 307/85, 308/85, 309/94, 310/94, 311/136, 312/136, 313/136, 314/161, 315/161, 316/162, 317/33, 318/33, 319/108, 320/108, 321/109, 322/109, 325/148, 328/149, 329/149, 332/152, 341/56, 342/56, 343/56, 344/174, 345/174, 346/137, 347/138, 348/69, 349/70, 350/70, 351/30, 352/30, 354/25, 355/71, 356/72, 357/47, 358/47, 359/50, 360/50, 363/173, 364/173, 365/139, 366/139, 367/43, 368/43, 369/43, 371/90, 372/100, 373/100, 374/101, 375/101, 383/41, 384/41, 385/44, Gemarkung Mühlhausen Flur 28 Flurstücke: komplett Gemarkung Mühlhausen Flur 29 Flurstücke: 21, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31/2, 31/3, 31/4, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40/1, 43, 44, 45, 46, 47, 49, 51, 54/1, 54/2, 54/3, 54/4, 54/5, 55/1, 55/2, 56/1, 56/2, 57/1, 57/2, 58/1, 58/2, 59/1, 59/2, 60/1, 60/2, 61/1, 61/2, 62/1, 62/2, 63, 64, 65, 66, 67, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 92/1, 93, 94, 95/1, 95/2, 96/1, 96/2, 97, 104/1, 105/1, 108/1, 109, 111/2, 111/3, 111/4, 112/1, 112/2, 113/1, 113/81, 114/81, 115/2, 115/81, 116/2, 116/81, 122, 123, 124, 125, 126/1, 127, 128, 129/1, 129/2, 130/1, 130/2, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137/1, 137/2, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145/1, 145/2, 146, 147, 148/1, 148/2, 149, 150, 151, 152, 153/1, 154/1, 155/1, 155/2, 156, 157/1, 157/2, 158, 159/1, 159/2, 160, 164/2, 168/68, 169/68, 170/69, 171/69, 172/69, 175/89, 176/89, 177/90, 178/55, 182/52, 184/27, 185/27, 186/50, 187/50, 188/32, 189/32, 190/32, 191/32, 195/52, 196/52, 197/110, 198/110, 199/48, 200/48, 203/53, 204/53, 205/53, Gemarkung Mühlhausen Flur 30 Flurstücke: 117/1, 117/2, 117/3 Gemarkung Mühlhausen Flur 59 Flurstücke: 31/4, 31/5, 31/8, 31/9, 31/10, 31/11, 31/12, 31/13, 34/1, 39/1, 40, 41, 66, 70/1, 70/3, 116/3, 116/5, 116/6, 116/7, 116/26, 117/1, 121/2, 150/1, 152, 176, 213/116, 245/67, 246/68, 247/68, 248/69, 249/69, 254/116, 270/156, 345/42, 346/42 Gemarkung Mühlhausen Flur 60 Flurstücke: 34/3, 55/2, 55/6, 55/8, 55/9, 56/2, 56/3, 67/2, 67/3, 72, 73, 75, 76/1, 78, 79, 80, 81, 95, 96/1, 99/1, 101, 102, 103/1, 103/2, 107/1, 110/1, 113/1, 113/2, 115, 116/1, 120/1, 123/1, 126/1, 129/1, 138/1, 141/1, 144/1, 147/1, 150/1, 153/1, 156/1, 159/1, 162/1, 165/1, 168/1, 171/1, 174/1, 180/1, 183/1, 186/1, 192/1, 195/1, 198/1, 201/1, 202/1, 205/1, 206/1, 211/1, 212/1, 215/1, 216/1, 216/2, 216/3, 218/1, 218/3, 218/4, 218/5, 219, 222, 224/2, 227, 228/2, 228/3, 229/2, 242, 244, 245, 246, 247, 248/59, 262/74, 263/74, 264/103, 265/103, 267/189, 268/189, 269/189, 270/100, 271/100, 280/90, 281/93, 282/88, 283/88, 334/177, 335/177, 345/132, 346/135, 347/135, 348/135, 349/135, 350/135, 359/82, 360/82, 361/87, 387/235, 388/229, 389/229, 391/60, 392/60, 393/60, 394/60, 395/69, 396/71, 397/243, 398/243, 399/217, 400/217, 401/212, Gemarkung Mühlhausen Flur 61 Flurstücke: 1, 2, 3/1, 6/1, 11/1, 17, 18, 19, 20/1, 23/1, 24/1, 27/1, 28/1, 31/1, 32/1, 34/1, 43/1, 44/1, 49/1, 50/1, 61/1, 62/1, 67/1, 68/1, 74/1, 75/1, 80/1, 81/1, 92/1, 93/1, 98/1, 99/1, 104/1, 105/1, 112/1, 114/1, 119/1, 126/1, 130/1, 132/1, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 141, 145/1, 146/1, 146/2, 149/1, 156/1, 157/1, 160/1, 161/1, 164/1, 164/2, 165/1, 168/1, 169, 170/1, 174/1, 177/1, 178/1, 180/1, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229/1, 263/142, 269/16, 270/16, 278/12, 279/12, 284/86, 285/86, 286/86, 287/87, 288/87, 289/87, 290/153, 291/153, 292/153, 293/153, 294/153, 295/13, 296/13, 297/14, 299/172, 300/172, 301/55, 302/55, 303/56, 318/140, 319/140, 320/120, 321/120, 322/125, 329/14, 330/14, 331/142, 332/142, 338/39, 339/39, Gemarkung Mühlhausen Flur 62 Flurstücke: 3/1, 4/1, 15/1, 15/2, 15/3, 15/4, 17/1, 20/1, 24, 25/1, 25/2, 26/1, 26/2, 38/1, 40/1, 41/1, 46/1, 46/2, 155/3, 160/1, 160/2, 161/1, 161/2, 162, 235/26, 276/46, 277/46, 278/46, 294/32, 304/15, 305/15, 309/27, 310/27, 311/30, 312/30, 313/31, 314/31, 315/31, 326/160, 328/172, 329/172, 331/31, 333/15, 334/172, 335/13, 336/172, 337/31, 362/12, 363/12, 364/12, 382/21, 383/21, 387/33, 388/36, 389/35, 393/26, 393/32 Gemarkung Mühlhausen Flur 67 Flurstücke: 79/1, 83/1, 83/2, 84/1, 88/1, 95/1, 96/1, 103/1, 104/1, 107/1, 112/1, 117/1, 123/1, 129/1, 129/2, 129/3, 129/4, 132/1, 133/1, 135/1, 415, 425, 623/127, 626/129, 627/129, 643/129, 644/129, 645/129 Gemarkung Mühlhausen Flur 68 Flurstücke: 31, 32, 35/2, 35/3, 38/1, 62/1, 64/1, 77/1, 81, 82/2, 82/3, 83/2, 84, 113/33, 114/33, 115/33, 146/34, 149/35,

8 Amtsblatt der VG Schlotheim 8 Nr. 01/11 Amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse für das Jahr 2011 Beitrags und Meldepflicht Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Tierseuchenkasse auf der Grundlage einer jährlich zu erlassenden Satzung Beiträge von den Tierbesitzern. Für die Beitragsberechnung führt die Tierseuchenkasse jährlich eine amtliche Erhebung über die bei den Tierbesitzern vorhandenen Bestände an einem bestimmten Stichtag durch. Die Melde- und Beitragspflicht der Tierbesitzer ist im Thüringer Tierseuchengesetz bestimmt und bezieht sich auf folgende Tierarten: Pferde, Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker. Die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten werden vom Verwaltungsrat nach dem voraussichtlichen Aufwand festgelegt und in der Beitragssatzung im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Aus den Beiträgen für eine Tierart dürfen nur Ausgaben für Tiere dieser Tierart gedeckt werden. Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt 2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag erhoben. Auch diese Tierbesitzer sind zur Meldung ihres Tierbestandes verpfl ichtet. Die Tierseuchenkasse ist keine Versicherung im üblichen Sinne. Als rechtlich verankerte Solidargemeinschaft der Halter landwirtschaftlicher Nutztiere wird einerseits das Vertrauensprinzip der jährlichen Tierbestandsmeldung durch den Tierhalter an die Tierseuchenkasse zu einem in der Beitragssatzung festgelegten Stichtag als Grundlage der Beitragshöhe zu Grunde gelegt. Andererseits ist das Anliegen einer Solidargemeinschaft nur erfüllbar, wenn die Beitragspfl icht termingerecht erfüllt wird. Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2011 Aufgrund des 8 Abs.1, 12 Satz 1 Nr.1, 17 Abs.1 Satz 3 und 5 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89) hat der Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 30. September 2010 folgende Satzung beschlos-sen: 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2011 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde (einschließlich Fohlen) je Tier 2,55 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder in amtlich anerkannten BHV1-freien Beständen gemäß Satz Rinder bis 24 Monate je Tier 4,15 Euro Rinder über 24 Monate je Tier 5,15 Euro 2.2 sonstige Rinder Rinder bis 24 Monate je Tier 7,15 Euro Rinder über 24 Monate je Tier 8,15 Euro 3. Schafe 3.1 Schafe bis 9 Monate beitragsfrei 3.2 Schafe über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 1,60 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,60 Euro 4. Ziegen 4.1 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,60 Euro 4.2 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,60 Euro 4.3 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,60 Euro 5. Schweine 5.1 Zuchtsauen nach erster Belegung je Tier 1,50 Euro 5.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 5.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg je Tier 1,30 Euro 6. Bienenvölker je Volk 0,50 Euro 7. Geflügel 7.1 Legehennen über 18 Wochen je Tier 0,09 Euro 7.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,05 Euro 7.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 7.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro 7.5 Der Mindestbeitrag für Gefl ügel im Sinne der Nummern 7.1 bis 7.4 beträgt für jeden Beitragspflichtigen 6,00 Euro 8. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 5) Für Fische und Gehegewild werden 2011 keine Beiträge erhoben. Für die Anwendung der Beitragssätze nach Satz 1 Nr. 2.1 gelten folgende Voraussetzungen: Der Rinderbestand muss vor dem 3. Januar 2011 amtlich als BHV1-freier Rinderbestand nach der BHV1-Verordnung anerkannt worden sein. Diese Anerkennung ist durch den Tierhalter unter Vorlage der amtstierärztli-chen Bescheinigung bis zum 31. Januar 2011 der Tierseuchenkasse nachzuweisen. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt 2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag er-hoben. Absatz 1 Nr. 7.5 bleibt unberührt. Beitragsfrei sind Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt ist. Tiere, die nicht nur vorübergehend außerhalb Thü-ringens gehalten werden, unterliegen nicht der Beitragspfl icht. (4) Auf Antrag des Tierhalters kann der Tierseuchenkassenbeitrag für Rinder nach Nr. 2.1 zusätzlich um 1,00 Euro ermäßigt werden, wenn der Bestand, in dem die Rinder gehalten werden, im Zeitraum vom 3. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 als BHV1 freier Rinderbestand anerkannt wurde. Der Antrag ist schriftlich bis zum 31. Januar 2011 unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung über die BHV1-Freiheit des Rinderbestandes an die Tierseuchen-kasse zu stellen. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Gefl ügel und Bienenvölker ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2011 vorhanden waren. (2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Straße 4, Jena, schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Gefl ügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Tierbesitzer, die bis zum 28. Februar 2011 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2011 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetz-ten Geflügels bis zum 1. Februar 2010 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2011 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nach 3 nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 69 Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 67 Abs. 4 Satz 2 TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 Thür- TierSG. 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entspro-chen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 30. September 2010 beschlossene Satzung der Thü-ringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2011 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 21. Oktober 2010 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 25. Oktober 2010 Dr. Karsten Donat, Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse

9 Amtsblatt der VG Schlotheim 9 Nr. 01/11 Gemeinde Kleinwelsbach Öffentliche Bekanntmachung Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kleinwelsbach (Sondernutzungssatzung) Artikel 1 Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kleinwelsbach vom wird wie folgt geändert: 1. Im 2 Absatz 3 wird folgender Punkt 10 angefügt: 10. Überspannen der Straßen mit Spruchbändern, Lichterketten, Girlanden u.ä. innerhalb einer Höhe von 4,50 m über dem Erdboden. 2. Der 4 wird wie folgt geändert: a) Im 4 Absatz 1 wird das Wort Gemeindeverwaltung durch die Worte Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim (als Behörde der Gemeinde Kleinwelsbach) ersetzt. b) Im 4 Absatz 4 wird das Wort Gemeindeverwaltung durch die Worte Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim ersetzt. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Kleinwelsbach, d Eichentopf Bürgermeisterin Siegel Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Kleinwelsbach, sowie die Einhaltung des gesetzlichen vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Beschlussvermerk und rechtsaufsichtliche Bestätigung: 1. Mit Beschluss Nr. 54/13/2010 des Gemeinderates der Gemeinde Kleinwelsbach vom wurde die Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Kleinwelsbach beschlossen. 2. Eingangsbestätigung: Landesamt für Bau und Verkehr 2/ Im Ergebnis der Prüfung der Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kleinwelsbach, erteilt das Landesamt für Bau und Verkehr unter Beachtung von Hinweisen auf der Grundlage des 18 Abs. 1 Satz 5 Thüringer Straßengesetz vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 80) zu den Straßen der Ortsdurchfahrten, für die die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, die Zustimmung. Bekanntmachungshinweise: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Kleinwelsbach, d Eichentopf Bürgermeisterin Gemeinde Marolterode Öffentliche Bekanntmachung In der 12. Gemeinderatssitzung am 12. Nov wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussfassung zur Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16. September 2010 Beratungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 64/12/2010 Beschlussfassung über die Zurückstellung zum Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der E.ON Beratungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 65/12/2010 Beschlussfassung zur Übertragung der Mittel aus dem Förderbereich Infrastruktur der Stadt Schlotheim an die Gemeinde Marolterode Auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes vom (BGBI. S. 416, 428) und der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vom , der hierzu ergangenen Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums und den allgemeinen Regelungen des Kommunalrechts, ist die Entscheidung, für welche konkreten Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II zu beantragen sind, durch den Gemeinderat zu treffen. Die Stadt Schlotheim hat die Übertragung ihrer Mittel aus dem Förderbereich Infrastruktur an die Gemeinde Marolterode am beschlossen. Der Gemeinde Marolterode wurde von der Stadt Schlotheim ein Investitionsrahmen aus dem Bereich Infrastruktur des Konjunkturpaketes II in Höhe von EUR übertragen. Der Gemeinderat beschließt für die unten aufgeführte Maßnahme Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II für den Teil Infrastruktur zu beantragen und mit der Umsetzung noch im Jahr 2010 zu beginnen. Maßnahme: - Errichtung eines Spielplatzes am Sportplatz mit einer Investitionssumme bis zu EUR, welche folgende Teilleistungen enthält: > Anschaffung und Aufbau von Spielgeräten > Errichtung der Fallschutzbereiche, einschließlich Anschaffung der Fallschutzmatten (mit Montage) > Ausstattung mit Außenmobiliar Beratungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 66/12/2010 Beschlussfassung über außerplanmäßige Ausgaben zur Neugestaltung eines Spielplatzes am Sportplatz Mit der Übernahme von nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln aus dem Bereich Infrastruktur des Konjunkturpaketes II der Stadt Schlotheim in Höhe von EUR soll ein neuer Spielplatz am Sportplatz entstehen. Die Gesamtsumme der Baumaßnahme beträgt EUR. Der Eigenanteil in Höhe von EUR wird aus der vorhandenen Rücklage fi nanziert. Beratungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 67/12/2010 Die Beschlüsse und ihre Erläuterungen können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim eingesehen werden. Haase Bürgermeister

10 Amtsblatt der VG Schlotheim 10 Nr. 01/11 Gemeinde Neunheilingen Öffentliche Bekanntmachung In der 9. Gemeinderatssitzung am 09 Nov wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussfassung zur Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21. September 2010 Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 32/09/2010 Beschlussfassung zur Übertragung von Mitteln der Stadt Schlotheim aus dem Förderbereich der Infrastruktur an die Gemeinde Neunheilingen für die Erweiterung des Sportplatzes und Fassadengestaltung der Gemeindeschenke Auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes vom (BGBl. I S. 416, 428) und der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vom , der hierzu ergangenen Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums und den allgemeinen Regelungen des Kommunalrechts, ist die Entscheidung, für welche konkreten Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II zu beantragen sind, durch Stadtrat/Gemeinderat zu treffen. Die Stadt Schlotheim hat die Übertragung ihrer Mittel aus dem Förderbereich Infrastruktur an die Gemeinde Neunheilingen am beschlossen. Der Gemeinde Neunheilingen wurde von der Stadt Schlotheim ein Investitionsrahmen aus dem Bereich Infrastruktur des Konjunkturpaketes II in Höhe von EUR übertragen. Der Gemeinderat der Gemeinde Neunheilingen beschließt für die unten aufgeführten Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II für den Teil Infrastruktur zu beantragen und mit der Umsetzung noch im Jahr 2010 zu beginnen. Maßnahme 1 - Instandsetzung und Erweiterung des Spielplatzes mit einer Investitionssumme bis EUR welche folgende Teilleistungen enthalten: - Anschaffung und Aufstellung von Spielgeräten einschließlich Errichtung der erforderlichen Fallschutzbereiche mit Einfassungen - Erneuerung des Eingangstores Maßnahme 2 - Fassadengestaltung des Nord-/Westgiebels der Gemeindeschenke, mit einer Investitionssumme von EUR welche folgende Teilleistungen enthält: - Wärmedämmung - Giebelverkleidung Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 33/09/2010 Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Ausgabe für Instandsetzung und Erweiterung Spielplatz und Fassadengestaltung Gemeindeschenke Mit der Übernahme von nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln aus dem Bereich Infrastruktur des Konjunkturpaketes II der Stadt Schlotheim in Höhe von EUR soll der Spielplatz mit einer Investitionssumme in Höhe von EUR erweitert und instand gesetzt und die Fassade des Nord-/Westgiebels der Gemeindeschenke in Höhe von EUR gestaltet werden. Der Eigenanteil für beide Baumaßnahmen beträgt EUR. Dieser wird aus der vorhandenen Rücklage fi nanziert. Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 34/09/2010 Die Beschlüsse können zu den Dienstzeiten im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim eingesehen werden. Seeländer, Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Vereine und Verbände Information an alle Kunden des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter Herausgabe eines Amtsblattes Sehr geehrte Kunden, der Trink- und Abwasserzweckverband Notter hat das Amtsblatt Jahrgang 05 Nr. 03 am 20. Dezember 2010 herausgegeben. In diesem Amtsblatt sind enthalten: - Feststellung des Jahresabschlusses des TAZV Notter Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des TAZV Notter (3. ÄS BGS-EWS) - 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast (2. ÄS zur GS-SOE) - 1. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung des TAZV Notter (1. ÄS-EWS) Das Amtsblatt liegt ab Herausgabetag in begrenzter Stückzahl zur kostenlosen Mitnahme in der Geschäftsstelle in Schlotheim, Thomas-Müntzer-Straße 2, sowie in den Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden bereit. Hinweis: Die nichtamtlichen Fassungen der Satzungstexte sowie die erschienenen Amtsblätter sind auch über die Internetseiten des TAZV Notter unter abrufbar. Hänseroth, Geschäftsleiter Information zu den Satzungsänderungen Sehr geehrte Kunden, die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter hat in ihrer Sitzung am unter anderem die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter (3. ÄS zur BGS-EWS) und die 1. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung des TAZV Notter (1. ÄS-EWS) beschlossen. Die amtliche Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt Jahrgang 05, Nr.3 vom 20. Dezember 2010 des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter. Zur allgemeinen Kundeninformation erfolgt die nachfolgende Wiedergabe der Satzungstexte: 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter (BGS-EWS) vom (3. ÄS zur BGS-EWS) Aufgrund der 20, 22 und 23 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 11. Juni 1992 (GVBl. S.232) in der aktuellen Fassung sowie der 2, 12 und 14 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes vom 17. Dezember 2004 (GVBl. Nr. 22, S.889) und des 4 der Verbandssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter in ihrer aktuellen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter in ihrer Sitzung am die folgende 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter (BGS-EWS) vom beschlossen: 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter (BGS-EWS) vom (3. ÄS zur BGS-EWS) Artikel I Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Trinkund Abwasserzweckverbandes Notter (BGS-EWS) vom zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter (2. ÄS zur BGS-EWS) vom wird wie folgt geändert:

11 Amtsblatt der VG Schlotheim 11 Nr. 01/11 1. Der 13 wird wie folgt geändert: 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung 13 der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Trink- Grundgebühren (1) Die Grundgebühr wird berechnet: und Abwasserzweckverbandes Notter 1. für Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden können, nach der Anzahl der Wohneinheiten, (Entwässerungssatzung -EWS-) vom (1. ÄS zur EWS) Aufgrund der 19, 20 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in 2. für Grundstücke, auf denen neben der wohnlichen Nutzung auch gewerbliche Nutzung stattfi nden kann, gilt jede gewerbliche Einrichtung als eine Wohneinheit (z.b. Büros, Geschäfte, Praxen, auch unselbständige Niederlassungen und Nebenstellen). Nicht unter diese Auslegung fallen u.a. separate Arbeitszimmer, 3. für Gartengrundstücke und Erholungsgrundstücke, die nicht einer Gemeinschaftsgartenanlage angehören, gilt die Berechnung nach Wohneinheiten. Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit 5,50 EUR / Monat. Als Wohneinheit gelten ein oder mehrere Aufenthaltsräume mit den dazugehörenden Nebenräumen wie Küche (auch Kochnische), Bad (auch Duschkabine) und Toilette, die dazu geeignet sind einen eigenen Haushalt führen zu können. Die Wohneinheit muss nicht (wie bei Eigentumswohnungen) abgeschlossen sein und nicht zwingend über einen eigenen der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des ThürFAG und anderer Gesetze vom (GVBl. S. 114) in Verbindung mit 20 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom (GVBl. S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des ThürFAG und anderer Gesetze vom (GVBl. S. 114) und 57, 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts in der Bundesrepublik Deutschland (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom , veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51 vom , hat die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter am 29. November 2010 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter (Entwässerungssatzung - EWS) vom beschlossen: Zugang verfügen, jedoch muss gewährt sein, dass diese Wohneinheit als 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung Lebensmittelpunkt überwiegend eigenständig genutzt werden kann. der öffentlichen Entwässerungseinrichtung Als Stichtag zur Bestimmung der Anzahl der Wohneinheiten je Grundstück gilt der jeweils letzte Tag eines abgelaufenen Kalendermonats. Im des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter (Entwässerungssatzung -EWS-) vom (1. ÄS zur EWS) Übrigen gilt 20 dieser Satzung. (2) Für sonstige Grundstücke wird die Grundgebühr nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befi nden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr für jeden Anschluss erhoben. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfl uss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis EUR / Monat Qn 2,5 m³/h 7,90 Qn 6,0 m³/h 18,96 Qn 10,0 m³/h 31,60 Qn 15,0 m³/h 47,40 Qn 25,0 m³/h 79,00 Qn 40,0 m³/h 126,40 (3) Für sonstige Grundstücke ohne Wasseranschluss beträgt die Grundgebühr 5,50 EUR / Monat 2. Der 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Schmutzwassergebühren werden nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Schmutzwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. a) Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke gemäß EWS 3 -Volleinleiter- beträgt 1,62 EUR pro Kubikmeter Abwasser. b) Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke gemäß EWS 3 -Teileinleiter- beträgt 0,59 EUR pro Kubikmeter Abwasser. 3. Der 14a Abs. 5 wird wie folgt geändert: (5) Die Niederschlagswassergebühr beträgt jährlich: 0,39 EUR je m² befestigte Fläche. 4. Der 15 Abs. 2 wird wie folgt geändert: (2) a) Die Gebühr beträgt 17,20 EUR pro Kubikmeter Abwasser aus einer abflusslosen Grube. b) Die Gebühr beträgt 33,13 EUR pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage. Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Schlotheim, M e n g e Vorsitzender des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter Artikel I Die Entwässerungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter (EWS) vom wird wie folgt geändert: 1. Im 9 wird folgender Abs.7 eingefügt: (7) Entsprechen vorhandene Grundstücksentwässerungsanlagen, die der Abwasserentsorgung dienen, nicht oder nicht mehr den jeweils geltenden Bestimmungen, so hat der Grundstückseigentümer sie entsprechend auf eigene Kosten anzupassen. Der Zweckverband kann die Änderung in einer angemessenen Frist verlangen. Die Anpassung an den Stand der Technik ist durch den Grundstückseigentümer für vorhandene Einleitungen, die in Abwasserkanäle des Zweckverbandes erfolgen, innerhalb von 5 Jahren vorzunehmen, wenn eine öffentliche Abwasserbehandlung für dessen Grundstück gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht erfolgt und nicht vorgesehen ist. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Für diese Einleitungen ordnet der Zweckverband unverzüglich die fristgemäße Anpassung an. 2. Der 14 wird wie folgt geändert: 14 Entsorgung des Fäkalschlammes (1) Der Trink- und Abwasserzweckverband Notter oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlage und führt den Fäkalschlamm nach Bedarf, mindestens jedoch in zweijährigem Abstand ab. Den Vertretern des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter und seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren. (2) Der Trink- und Abwasserzweckverband Notter bestimmt den genauen Zeitpunkt, zu dem die Durchführung der Entsorgung beabsichtigt ist. Ein Anspruch des Benutzers besteht insoweit nicht. (3) Die in Aussicht genommenen Termine werden mindestens fünf Tage vorher mitgeteilt; sind sie allgemein festgelegt, so genügt die ortsübliche Bekanntmachung des Entsorgungsplanes. (4) Der Grundstückseigentümer kann bei Bedarf eine zusätzlichen Entsorgungstermin beantragen. Der Trink- und Abwasserzweckverband Notter entscheidet über diesen Antrag unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung. (5) Der Inhalt der Grundstückskläranlagen geht mit der Abfuhr in das Eigentum des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter über. Der Trink- und Abwasserzweckverband Notter ist nicht verpfl ichtet, in diesen Stoffen nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Werden darin Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache zu behandeln. 3. Im 20 wird folgender Punkt 5. eingefügt: 5. entgegen 9 Absatz 7 die Anpassung nicht oder nicht umfassend in der vorgeschriebenen Frist vornimmt. Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Schlotheim, den M e n g e Vorsitzender des Trink- und Abwasserzweckverbandes Notter

12 Amtsblatt der VG Schlotheim 12 Nr. 01/11 Warum Veränderung der Abwassergebühren im TAZV Notter ab ? Nach Thüringer Kommunalabgabengesetz war die Gebührenüberdeckung der Jahre 2004 bis 2007 gebührenmindernd im Folgezeitraum zu berücksichtigen. Dadurch kam es in den Jahren 2008 bis 2010 für viele Grundstückseigentümer zu günstigeren Gebühren, obwohl die Kostenentwicklung gegenläufig (nach Oben) war. Die neue Gebührenkalkulation baut auf der tatsächlichen Kostenentwicklung auf und berücksichtigt dabei folgende Sachverhalte: - Das durch die Verbandsversammlung und Aufsichtsbehörde bestätigte Abwasserbeseitigungskonzept beinhaltet die erforderlichen Investitionen der nächsten 20 Jahre einschließlich zu erwartender Fördermittel die bisherigen und künftigen Investitionen haben großen Einfluss auf die Entwicklung der zu planenden Abschreibungen des Verbandes - Überarbeitung der Globalkalkulation mit dem Ergebnis, dass die Beitragssätze im Verbandsgebiet auch künftig die gleiche Höhe wie bisher haben, aber die Investitionen ab 2011 nur noch zu 40% aus dem Beitragsaufkommen (bisher 53%) gedeckt werden. Nach Berücksichtigung aller Zuschüsse ist damit ein erhöhter Anteil als bisher über Gebühren zu finanzieren. - Mindestens 80% der Gesamtkosten sind Fixkosten, d.h. mengenunabhängig daher Veränderung der Grundgebühr um 1,50 /Monat - Veränderung der Mengengebühren berücksichtigt die steigende Entwicklung der Energie- und Kraftstoffkosten, Instandhaltungs-, Wartungs-, und Personalkosten bei rückläufiger Einwohnerzahl (durchschnittlich minus 1%, ca. 120 bis 150 Einwohner im Verbandsgebiet jährlich!), sowie die weitere Entsiegelung von Niederschlagswasserfl ächen - Fäkalschlammentsorgungsgebühr berücksichtigt spezifische Kostenentwicklung - eine regelmäßige Abfuhr, mind. im 2-jährigem Abstand ist zwingend erforderlich Generell gilt: Die spezifischen Kosten (z.b. Aufwand je Einwohner bzw. je Kilometer) sind in einem ländlich geprägten Flächenverband wie dem TAZV Notter deutlich höher, als in einem städtischen Ver- und Entsorgungsgebiet. Bitte beachten! Die neuen Gebühren werden bei der Berechnung der Abschläge für das Jahr 2011 bereits berücksichtigt. Ihr Trink- und Abwasserzweckverband Notter Guter Start ins Jugendweihejahr 2010/ 2011 Feiertermine stehen fest! Im September begann für den Freundeskreis Jugendarbeit & Jugendweihe Unstrut-Hainich e.v. das neue Jugendweihejahr mit Informationsveranstaltungen für interessierte Eltern der verschiedenen Schulbereiche in unserem Kreis. Außer ersten Informationen über den Verlauf des diesjährigen Jugendweihejahres wurden mit den Eltern die Termine für die Jugendweihefeiern im Frühjahr 2011 und erste Vorschläge der Eltern und Jugendlichen diskutiert, wen sie sich als Festredner zu ihrer Jugendweihe wünschen. Bis Mitte November wurden fast 400 Jugendliche für die Feiern im nächsten Frühjahr angemeldet, das sind fast die Hälfte aller Jugendlichen in den achten Klassen. Folgende Termine für die Jugendweihefeiern in den einzelnen Schulbereichen stehen nun fest: in Menteroda Regelschulen Menteroda in Mühlhausen Th.-Müntzer-Schule, Forstbergschule, Petrischule, Förderschulen und Kinderheime sowie die Regelschulen Bickenriede, Heyerode, Struth, Ammern, Hüpstedt und Langula sowie das Tilesius-Gymnasium, Gymnasium Lengenfeld/St. und die ev. Schule in Bad Langens. Salza-Gymnasium, Gymnasium Herbsleben und Großengottern sowie die Regelschulen Aschara, Bad Tennstedt, Behringen, Gräfentonna, Kirchheilingen, Weberstedt, und die Wiebeck-Schule sowie die Förderschule in Schlotheim Gymnasium u. Regelschule Schlotheim Im Januar / Februar sind die nächsten Informationsveranstaltungen für die einzelnen Schulbereiche wie folgt geplant: Bereich Mühlhausen am Bereich Bad Langensalza am Bereich Schlotheim am Bereiche Menteroda am Zu allen Veranstaltungen wird wieder schriftlich eingeladen. Zur Gestaltung einer sinnvollen Freizeit stehen den Jugendweiheteilnehmern, ihren Freunden und Eltern über 20 Veranstaltungen zur Auswahl. Musicalfans können unter anderem eine Fahrt nach Hamburg nutzen, um sich dort von den Melodien des Musicals König der Löwen, Tarzan oder Cats begeistern zu lassen. Ferienfreizeiten wie ein Ski- und Snowboardkurs, eine Fahrt in unsere Hauptstadt Berlin, mit Besuch des Bundestages, ein Ausflug nach Disneyland bei Paris, oder Ferienaufenthalte in Spanien, Ungarn oder Suhl im Thüringer Wald werden vorbereitet. Im Programm sind außerdem Eintagesfahrten zur Gedenkstätte Buchenwald bei Weimar oder eine Tour nach Tropical Island oder zur Buchmesse nach Leipzig geplant Auch Angebote bei denen Sport, Spaß und Nachdenkenswertes im Mittelpunkt stehen, warten auf Teilnehmer. Sehr erfreulich für den Freundeskreis ist, dass immer mehr junge Familien im Kreis das Angebot des Vereins nutzen, Feierstunden zur Namensgebung des Familiennachwuchses zu gestalten. Allein in diesem Jahr wurden 45 kleine Feierstunde durchgeführt. Interessierte Jugendliche oder Eltern können sich erkundigen oder anmelden beim Freundeskreis Jugendarbeit & Jugendweihe Unstrut-Hainich e.v: in Adresse Ansprechpartner Telefon Sprechzeiten Geschäftsstelle Bad Langens. Schulstraße 17 Außenstellen: Mühlhausen Eisenacherstr.1a Herbsleben Rosa-Luxemb-Str. 37b Tüngeda Reichenbacherstr Menteroda August-Bebel-Straße Altengottern Feldstraße 1 M. Ortmann Geschäftsführerin Frau Ortmann / Fax Frau Domschke / Di.: Uhr Mi.: 9-12 Uhr nach Vereinbrg. 1.u.3. Mi. / Monat Uhr Herr Pelz / nach Vereinbrg. Frau Stoll / nach Vereinbrg. Frau Hartung / nach Vereinbrg. Frau Launer / nach Vereinbrg. Unverhoffter Geldsegen kurz vor Weihnachten Schlotheim, 21. Dezember Über ein Weihnachtsgeschenk seiner VR Bank Westthüringen eg konnte sich Silvio F. aus Neunheilingen freuen. Er gewann in der Dezemberauslosung beim VR MitgliederGewinnsparen Euro. Die Freude über seinen Gewinn stand dem Kunden der Bank buchstäblich ins Gesicht geschrieben, als er die Gratulation am 21. Dezember 2010 entgegennahm. In der Schlotheimer Filiale gratulierte dem überraschten Gewinner die Finanzberaterin Karin Fitzner und überzeugte den ungläubigen Kunden nochmals von der Richtigkeit seines Gewinnes. Beim Gewinnsparen wird monatlich ein Los in Höhe von 5 EUR gekauft. Davon werden 4 EUR angespart und dem Kunden am Jahresende gutgeschrieben. Der eigentliche Spieleinsatz beträgt somit 1 EUR. Auf die Kunden der VR Bank Westthüringen eg warten Gewinne zwischen 2,50 EUR und ,- EUR im Monat und einmal im Jahr bis zu EUR. Übrigens, alle Spieleinsätze fl ießen in einen großen Topf, welcher sich das gesamte Jahr über mit vielen einzelnen Euros füllt. Ein Teil aus dem Topf dient der monatlichen Gewinnausschüttung, der andere Teil wird am Jahresende geleert und sein Inhalt verteilt. So haben die Gewinnsparer der VR Bank Westthüringen eg ganz nebenbei gemeinnützige Vereine und Verbände sowie hilfsbedürftige Institutionen unterstützt, die auf solche Spenden mehr als angewiesen sind. Ein kleiner Tipp der Bank: Beim Kauf von 10 aufeinander folgenden Losnummern gewinnt der Gewinnsparer garantiert monatlich mit einer seiner Endnummern.

13 Amtsblatt der VG Schlotheim 13 Nr. 01/11 Schlotheimer SV 1887 (Abt. Schach) Stadt Schlotheim Vereine und Verbände Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schlotheim g.v. Kassenprüfung Die Kassenprüfung für das Rechnungsjahr 2010 findet am um Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. Die dafür bestimmten Kameraden bitte ich um pünktliches Erscheinen. H.-J. Pfeiffer Vereinsvorsitzender Bitte vormerken! Die nächste Vereinsvorstandsitzung findet am 31. Januar 2011 um Uhr statt. DRK Ortsverband Schlotheim Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2011, vor allem Gesundheit und Wohlergehen. Besonderen Dank möchten wir unseren Mitgliedern und Blutspendern für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr sagen. SSV07 - Rehasport Bauch/Beine/Po Kurs Beginn: um Uhr Veranstalter: SSV O7 Rehasport Übungsleiterin: Franziska Handke Kursdauer: 10 x 60 min. Kosten. 70,- Euro Jetzt anmelden unter oder in der Physiotherapie Handke. Schlotheimer Sportverein 1887 e.v. Abteilungen - Aerobic - Freizeitsport - Handball - Kegeln - Schach - Schwimmen - Seniorensport - Tanzen - Unihockey Schlotheimer Sportverein 1887 e.v. Einladung zum Skatturnier Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde, werte Eltern. Gern laden wir Euch zu unserem Skatturnier am Freitag, dem 21.Januar 18 Uhr ins NSC ein. Der Vorstand SG Mühlhausen/Schlotheim I Zum Jahresende sind die Schachfreunde der Spielgemeinschaft Mühlhausen/ Schlotheim zum Schlußlicht der Bezirksklasse Nord TSV Großbodungen gefahren. Aber schon beim letzten Punktspiel gegen Dingelstädt II hat sich gezeigt, dass man nach der Papierform schwächer besetzte Mannschaften nie unterschätzen darf. Eine kleine Herausforderung bei tagelangem Schneefall die Gemeinde Großbodungen im verschneiten Eichsfeld zu erreichen, man traf jedoch dann eher als die Gastgeber im Spiellokal ein. Die ersten Partieentscheidungen sind innerhalb der ersten beiden Stunden gefallen. Victor Lukas hatte eine sehr ausgeglichene Partie, die mit einem Turmendspiel mit Remis endete. Florian Gülsdorff ging mit einem Bauern weniger ins Endspiel, ihm gelang aber das Kunststück, den gegerischen König mitten auf dem Schachbrett Matt zu setzen. Diese Gefahr wird selbst von erfahrenen Schachspielern unterschätzt, sobald die Damen abgetauscht sind. Recht unklar war der Spielverlauf in der Partie von Lars Hünermund, der aber am Ende von den taktischen Fehlern seines Gegners profitierte, denn dieser verlor noch zwei (!) Türme ohne große Gegenwehr. Keine größeren Probleme hatte Jürgen Kahlo am achten Brett und konnte mit einem Sieg zum 3,5-0,5 beisteuern. Peter Gräfe musste im Mittelspiel einen Bauern hergeben, den er aber nicht zurückerobern konnte. Da aber sein Gegner keine positionellen Vorteile hatte, einigte man sich letztendlich auf Remis. Lange Zeit geschlossen war die Stellung von Rolf Schröter. Erst im 28.Zug wurde die erste Figur geschlagen. Durch taktisches Geschick konnte unser Mann die Partie dann aber für sich entscheiden. Relativ unspektakulär und mit sicherer Hand gewann Peter Richter am ersten Brett. Zuletzt konnte Sören Hader mit einem weiteren, wenn auch glücklichen Sieg den Schlußpunkt setzen. Am Ende kam ein hoher Mannschaftserfolg von 7-1 zustande, was sich positiv auf die Feinwertung bei Punktgleichheit auswirkt, vergleichbar mit der Tordifferenz im Fußball. SG Mühlhausen/Schlotheim II Am fuhr, um unsere Mannschaft bei winterlichen Straßenverhältnissen nach Artern, um gegen den SSV 90 Artern die 5.Runde der Punktspielserie 2010/2011 auszutragen. Da wir wieder mit Ersatzspielern (3) antraten, waren wir froh dass auch Artern mit Ersatzspielern (2) spielen mussten. Calvin Klein (Brett 8) beendete seine Partie als erster mit einem sauber herausgespielten Sieg. Danach erzielte Silvio Ilmer (Brett 6) in ausgeglichener Stellung ein Remis. Leider verlor Matthias Stieding (Brett 1) eine bis dahin ausgeglichene Partie durch eine kleine Unachtsamkeit gegen einen sehr erfahrenen Arterner. Der Zwischenstand in der Mannschaftswertung von 1,5 1,5 ließ noch hoffen. Am Brett 7 stand Björn Niedzielki nach einer Springergabel auf Turm und König klar auf Sieg, welchen er aber durch unkonzentriertes Spiel aus der Hand gab, denn ein gegnerischer Bauer konnte sich in eine Dame verwandeln und setzte ihn mit Dame und König matt. Am Brett 3 verlor Wilfried Schatz seine Partie. Nach 5 beendeten Partien sah es für uns bedrohlich aus, denn Artern führte nun 3,5 1,5. Harri Hader einigte sich mit seiner Gegenspielerin am Brett 5 auf Remis, weil er keine siegbringende Spielfortsetzung sah. Beim Stand von 4 2 für Artern konnten uns nur noch 2 Siege helfen, um einen Ausgleich zu erzielen. Jakob Uvarovski (Brett 2) stand etwas besser, übersah aber ein Schachgebot und da er bereits einen Turm berührt hatte musste er ihn dazwischen setzen und verlor ihn natürlich, worauf er entnervt aufgab. Zum Schluss trennte sich Klaus-Dieter Mundt von seinem Gegner mit einem Remis. Es spielten in der 5. Runde: SK Dingelstädt II - SV Bad Langensalza 1,0 7,0 SSV 90 Artern - SG Mühlhausen/Schlotheim II 5,5 2,5 Brehmer SV - SV Breitenworbis II 2,0 6,0 SC Rochade Leinefelde II - SV Springer Oldisleben 5,5 2,5 TSV Großbodungen - SG Mühlhausen/Schlotheim I 1,0 7,0 Tabelle (Bezirksklasse): Spiele Brett- Mannschaftspunkte punkte 1. SV Empor Bad Langensalza 5 29, SG Mühlhausen/Schlotheim I 5 26, SC Rochade Leinefelde II 5 20, SV Breitenworbis II 5 22, SSV 90 Artern 5 21, SG Mühlhausen/Schlotheim II 5 17, SV Springer Oldisleben 4 15, SK Dingelstädt 1921 II 4 13, Brehmer S 5 13, TSV Großbodungen 5 12,0 0 (S. H. und H.H.)

14 Amtsblatt der VG Schlotheim 14 Nr. 01/11 Schlotheimer Sportverein 1887 e.v. Koordinierter Heimspielplan 2010 Datum Anfangszeit/Uhr Sportart Mannschaft Gäste Handball wjd Sondershausen Handball wjd Nordhäuser SV Handball Frauen ASC Weimar Kegeln 1. Männer HSG 1950 Höngeda Handball wjd VfB TM Mühlhausen Handball Männer Nordhäuser SV II Kegeln Jugend A ThSV BLSZ I Kegeln 1. Männer ESV Lok BLSZ I Kegeln 2. Männer ESV Lok BLSZ III Kegeln 1. Männer SV Diedorf I Handball Frauen HSV Apolda II Kegeln Jugend A SG Mülverstedt Handball Männer HV 90 Artern II Trainingszeiten unserer Mannschaften des SSV 1887 Schlotheim 2010 / 2011 Wochentag Anfangszeit Sportart Trainingsort Alter Montag Handball Seilerhalle Mädchen 11 und 12 Jahre Montag Unihockey Seilerhalle Mädchen und Jungen ab 14 Jahre Montag Badminton Seilerhalle Mehrgenerationen Dienstag Kegeln Kegelbahn Mädchen und Jungen 12 bis 16 Jahre Dienstag Kegeln Kegelbahn Mädchen und Jungen ab 17 Jahre Dienstag Handball Seilerhalle Mädchen und Jungen bis 10 Jahre Dienstag Kindersport alte Turnhalle Mädchen und Jungen ab 5 Jahre Dienstag Handball Seilerhalle Mädchen 13 und 14 Jahre Dienstag Handball Seilerhalle Frauen und Männer Mittwoch Handball Seilerhalle Frauen Mittwoch Schach NSC Mädchen und Jungen ab 17 Jahre Mittwoch Aerobic NSC Frauen Mehrgenerationen Donnerstag Schach NSC Schüler AG Donnerstag Seniorensport Kegelbahn Mehrgenerationen Donnerstag Handball Seilerhalle Mädchen 10 bis 14 Jahre Donnerstag Unihockey Seilerhalle Mädchen und Jungen ab 14 Jahre Freitag Handball Seilerhalle Männer Sonntag Tanzen alte Turnhalle Paare Mehrgenerationen Die Trainingszeiten für die Abteilung Schwimmen stehen noch nicht fest Kontakt Telefon allgemein Bernd Wulkau /80489 bernd.wulkau@gmx.de Handball Thomas Waldheim /81885 tom@seilerstadt.de Kegeln Norbert Kolar /84588 norbert@kolar.ekl-systems.de Schach Dr. Harri Hader /92348 harri.hader@t-online.de Schwimmen Sigrun Müller /92144 sigrunmüller60@gmx.de Seniorenkegeln Kurt Bickel / Tanzen A. Erdenberger / erden67@gmx.de Aerobic Ch. Müller /80946 bcrpmue@onlinehome.de Unihockey Bernd Müller /80946 bcrpmue@onlinehome.de Baminton G. Domeinski /92130 g.domeinski@proteam-struth.de Petra Koch /85651/80235 h.koch@onlinehome.de Gemeinde Bothenheilingen Vereine und Verbände Werte Einwohner und Einwohnerinnen von Bothenheilingen, ich möchte allen Glück, Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr 2011 wünschen. Wir dürfen gespannt sein, was es in der großen Politik, aber auch für uns und unseren Ort bringen wird. Für die im abgelaufenen Jahr geleistete Arbeit der Gemeindemitarbeiter, Vereine und Bürger, möchte ich mich herzlich bedanken. Sie alle haben dazu beigetragen, das Leben in unserem Ort sicher, kulturvoll und einfach ein Stück besser zu machen. Als eine herausragende und zukunftsweisende Errungenschaft im Jahre 2010, möchte ich die Versorgung unseres Ortes mit einer Breitbandverbindung hervorheben. Darauf können alle Beteiligten stolz sein. Unter dem Gesichtspunkt geringerer Schlüsselzuweisungen, steigender Kreisumlage und höherer Kosten für den Kindergarten, musste der Gemeinderat von einigen Zielen im Jahr 2011 Abstand nehmen. Wir haben uns entschieden, keine größeren Investitionen in 2011 zu tätigen, sondern die finanziellen Entwicklungen abzuwarten und zu analysieren. Ganz sicher werden wir unseren Spielplatz umfassend erneuern und notwendige Reparaturen an Objekten und Einrichtungen durchführen. Sofern sich die finanzielle Lage positiv gestaltet, können über einen Nachtragshaushalt bestimmte Maßnahmen doch noch verwirklicht werden. Für 2011 wünsche ich allen für die zu realisierenden Aufgaben viel Erfolg. Ich hoffe auch in diesem Jahr auf eine gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den Vereinen und unseren Bürgern. Mit freundlichem Gruß Jürgen Übensee Bürgermeister Parteien und Wählergruppen Die Schlotheimer Linke informiert: Die Partei Die Linke, Basisgruppe Schlotheim, lädt zu ihren Zusammenkünften ein. Jeden ersten Donnerstag im Monat um 18 Uhr in der Gaststätte Kakadu am Anger Eingeladen sind alle Interessenten an linker und alternativer Politik aus der Stadt Schlotheim sowie den Ortschaften der Verwaltungsgemeinschaft. Nächster linker Stammtisch am Donnerstag den um 18 Uhr in der Gaststätte Kakadu am Anger gez. M. Eisfeld, Schlotheimer Linke Zitat des Monats: Es ist ein uralter Mythos, dass die Ungerechtigkeit in der Welt nicht überwunden werden kann. Dieser Mythos wird aber von den Herrschenden und ihren Medien ständig neu in der Bevölkerung in Umlauf gebracht. Paul Tillich ( ), deutscher Theologe und Sozialwissenschaftler Spaß durch Bewegung Ab Januar 2011 wird immer dienstags von 19 bis 20 Uhr in Bothenheilingen auf dem Gemeindesaal eine gesundheitsfördernde Gymnastik (mit Rückenschule) durchgeführt. Die Leitung übernimmt eine geschulte Fitnesstrainerin. Interessenten melden sich bitte bei Frau Heike Huhnstock, Telefon / Unkostenbeitrag: 3 Euro/Veranstaltung (vorerst 10 Veranstaltungen) Zusätzlich muss noch ein Betrag für die Miete der Räumlichkeiten gezahlt werden, der sich aber nach der Anzahl der Teilnehmer errechnet. Der Kurs wird von der Fitnesstrainerin bestätigt und die Kosten können somit bei der jeweiligen Krankenkasse wieder geltend gemacht werden.

15 Amtsblatt der VG Schlotheim 15 Nr. 01/11 KC Sandhasen Körner Gemeinde Körner Vereine und Verbände 2. Landesklasse KC Sandhasen Körner I - SV Blau-Weiß Creuzburg I Uwe Becker 464 Peter Riedl 469 Peter Hüge 409 Mario Stühm 443 Markus Effenberger 391 Florian Böttner 443 Schon das Starterpaar stellte mit sehr guten Leistungen die Weichen auf Sieg. Der Rest war dann nur noch Formsache und die Punkte wurden sicher nach Hause gebracht. 2. Kreisklasse KV 1990 Menteroda I - KC Sandhasen Körner II Tino Möhrstedt 403 Peter Hüge 386 Frank Meyer 344 Siegfried Becker 363 Bernd Stühm 358 Uwe Reitner 380 Den Platz an der Sonne verteidigen konnte unsere Zweite bei ihrem Gastspiel in Mehler. Durch diese gute Mannschaftsleistung bleiben wir auch weiterhin ungeschlagener Tabellenführer. U. Becker Auswertung des Weihnachtsschießens 2010 Beim durchgeführten Weihnachtsschießen konnten folgende Schützenbrüder ausgezeichnet werden. 1. Platz Ralf Zech 2. Platz Rainer Pölitz 3. Platz Michael Gaßmann Schützenmeister A. Stütz Gemeinde Marolterode Vereine und Verbände Tischtennis SG Marolterode Di Uhr SG Marolterode - Leichtm. Bad Langesalza 2 Di Uhr SG Marolterode - Empor Bad Langensalza 3 Di Uhr SG Marolterode - SV Blau-Weiß Tüngeda 2 Di Uhr SG Marolterode - SV G-W Schönstedt 2 Di Uhr SG Marolterode - SV 1922 Thamsbrück 2 Di Uhr SSV 07 Schlotheim 5 - SG Marolterode Di Uhr SG Marolterode - TTV TWB Bad Langens. 2 Di Uhr SG Marolterode - TTSV Herbsleben 4 Stadt Schlotheim und Gemeinde Körner Die Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Hohenbergen, Körner mit Österkörner u. Volkenroda, Marolterode, Mehrstedt und Schlotheim Die Kirchenältesten mit dem Pfarrer laden Sie sehr herzlich zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: Sonntag, 9.Januar -1.Sonntag nach Epiphanias Uhr Gemeindesaal im Pfarrhaus Körner Der andere Gottesdienst: Erzählgottesdienst zur Bibelwoche Uhr St.Bonifatiuskirche zu Mehrstedt - Gottesdienst Sonntag, 16.Januar -2.Sonntag nach Epiphanias Uhr Gemeindesaal im Pfarrhaus Körner - Gottesdienst Uhr Martin Luther-Kirche Hohenbergen - Gottesdienst Uhr Gemeindesaal Pfarrhaus Schlotheim - Gottesdienst Vom Mittwoch, 19.Januar bis Donnerstag, 20.Januar ist der Pfarrer zur Fortbildung. Darum fi ndet am Mittwoch kein Konfi rmandenunterricht statt. Sonntag, 23.Januar -3.Sonntag nach Epiphanias Uhr Gemeindesaal im Pfarrhaus Körner Der andere Gottesdienst: Kindergottesdienst mit der Marionettenbühne DIE MARIOS aus Frankenhain mit Die Geschichte von Jona und der schönen Stadt Ninive Christenlehre der Klassen 1-2: Christenlehre der Klassen 3-6: Evang. Religionsunterricht: Kirchliche Nachrichten Religionsunterricht von Pfr. T.-H. in der 11. und 12. Klasse Kinderchor Schlotheim Konfirmandenunterricht (8.Klasse): Konfirmandenunterricht (7.Klasse) Konfirmandenunterricht Schloth. Jugendkirche in St.Martini/MHL Public Faith Jugendchor Körner: Gospelchor GospelThur in Shl. Posaunenchorprobe Körner: AG Posaunenchor (Jungbläser): im Zentrum Ev. Schulen Mühlh. Kirchenchor Körner: Kirchenchor Ebeleben/Schloth.: Kirchenchor Marolterode: Männerchor Schloth. Vocalisten Frauenkreis Körner: Seniorennachmittag Körner: Seniorennachmittag Schlotheim: Besuchsdienstkreis Körner: Besuchsdienstkreis Schlotheim Gemeindekirchenrat Marolterode u. Mehrstedt: Gemeindekirchenrat Körner: Gemeindekirchenrat Schlotheim: donnerstags Uhr in Körner donnerstags Uhr in Körner für interessierte Schüler aller Klassen in unseren Schulen freitags ab 7.30 Uhr Seilergymn. nach Absprache mit Fr. A. Glaser donnerstags Uhr / Körner mittwochs Uhr / Körner donnerstags Uhr 30.1.,27.2.,27.3.,14.4., jew. 17 Uhr freitags Uhr / Fr. Tittelb.-H. nach Absprache / Kantor König freitags Uhr / Hr. Ewald dienstags 14 Uhr u.a. mit Hrn. Thoß u. Pfr. Tittelbach-Helmrich dienstags Uhr mit Fr.Vogel montags Uhr / Kant. König nach Absprache mit V. Müller dienstags Uhr mit V. Müller nach Absprache mit Fr. Stief Dienstag, 25. Jan., 14 Uhr dienstags Uhr, n. Abspr. Donnerstag, 27. Jan Uhr nach Absprache mit Fr. Sell nach Absprache Montag, 24. Jan., 19 Uhr, Mittwoch, 12. Jan Uhr Alle Termine finden Sie aktuell auch auf unserer Internetseite

16 Amtsblatt der VG Schlotheim 16 Nr. 01/11 Bewilligungsbescheid für Baumittel an Kirchengemeinde Schlotheim Gemäß dem Antrag der Kirchengemeinde Schlotheim vom 5.August 2010 bewilligte das Kreiskirchenamt Gotha unserer EKM am Baumittel in Höhe von EUR als Zuschuss aus sonstigen Mitteln (Notfond). Der bewilligte Zuschuss ist zweckgebunden zur Tilgung der bestehenden Kredite und somit zur Entlastung der momentan angespannten Finanzsituation zu verwenden. Bereits im Herbst unterstützte unsere EKM die Kirchengemeinde Schlotheim bei der Finanzierung zur Sicherung der Mauer auf dem Kirchhof der Stadtkirche. Dafür wird unseren Gemeindemitgliedern herzlich gedankt! Weihnachtsbaum in der Oberkirche Körner für die Christvespern geschmückt Auch zu diesem Weihnachtsfest hat es sich unsere Kirchengemeinde als Waldbesitzer nicht nehmen lassen, den Weihnachtsbaum für die Oberkirche in Körner selbst einzuholen. Dazu waren unsere Kirchenältesten in Absprache mit dem zuständigen Revierförster im Wald, stellten anschließend den vom Förster zugewiesenen Baum in der Oberkirche Körner auf und schmückten ihn an. So hatten in den beiden Christvespern am Heiligen Abend viele Besucher Freude daran. Am Beginn des neuen Jahres wird der Baum wieder abgeschmückt. Auf ähnliche Weise waren auch in den Kirchgemeinden der Region Schlotheim und in unserer Kirchengemeinde Hohenbergen die Kirchenältesten im Einsatz. Für diesen ehrenamtlichen Dienst bei ungünstigen Witterungs- und Temperaturverhältnissen dankt der Pfarrer allen freundlichen Unterstützern hiermit ganz herzlich! Wachsen in allen Stücken - Der andere Gottesdienst zur Bibelwoche 2011 Bibelwoche: mit sieben Texten werden Evangelische Kirchengemeinden jährlich eingeladen, in den Wintermonaten ein biblisches Buch kennenzulernen und darüber ins Gespräch zu kommen. In manchen Kirchengemeinden geschieht das innerhalb von einer Bibelwoche in den Wintermonaten. Andere verteilen Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum. Wachsen in allen Stücken könnte als Motto über dem Epheserbrief des Apostel Paulus stehen, aus dem wir in diesem Jahr lesen. Über verschiedene Abschnitte daraus wollen wir wieder hören und gemeinsam ins Gespräch kommen. Und das erstmals auf eine andere Weise: nicht wie in den letzten Jahren Donnerstagabends, sondern am Sonntagvormittag in einem anderen Gottesdienst. Mal sitzen wir im Kreis, lesen, singen und hören gemeinsam, mal machen wir uns wie der Apostel Paulus auf den Weg. So soll der Bogen vom biblischen Wort zum Leben und Glauben in unserer Kirchengemeinde in der Gegenwart geschlagen werden. Dazu habe ich erstmals einen tollen Kindergottesdienst und ein Konfirmandengottesdienst eingeplant. Kommen Sie mit, umso interessanter werden das Gespräch und die Begegnungen! Wir treffen uns im Gemeindesaal des Pfarrhauses Körner am: - Sonntag, 9.Jan. um 10 Uhr über einen Text aus dem Epheserbrief, - Sonntag, 23.Januar um Uhr zum Kindergottesdienst mit der Marionettenbühne DIE MARIOS aus Frankenhain mit Die Geschichte von Jona und der schönen Stadt Ninive, - Sonntag, 6.Febr. um 10 Uhr über einen Text aus dem Epheserbrief, - am Sonntag, 13.Februar: Wir besuchen die Georgi-Kirchengemeinde in Mühlhausen um 10 Uhr zum Gottesdienst mit dem Männerquartett Drei Pfarrer und ein Arzt in dem ganz neuen Gemeindezentrum, Sondershäuser Str., (Fahrgemeinschaften erfragen!), - am Sonntag, 20. Februar feiern wir einen Konfirmandengottesdienst mit Erstabendmahl zur Rüstzeit in Wernigerode, - Sonntag, 27.Februar um 10 Uhr über einen Text aus dem Epheserbrief, - Sonntag, 6.März mit Texten, Liedern und Lichtbildern zum Weltgebetstag aus Chile. Jubiläumskonfirmation 2011 in Schlotheim und Körner Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Schlotheim hat beschlossen, dass in diesem Jahr in Schlotheim die Goldene und Diamantene Konfi rmation am 22.Mai gemeinsam stattfi ndet. Beginn ist um 10 Uhr in der Stadtkirche. In Körner wird am 26.Juni zur Silbernen, Goldenen und Diamantenen Konfirmation um 10 Uhr in die Oberkirche eingeladen! Schon jetzt sind alle Interessierten herzlich eingeladen und gebeten, sich diese Termine vorzumerken! 33.Deutscher Evangelischer Kirchentag 1.bis 5.Juni 2011 in Dresden Unter dem Motto... da wird auch dein Herz sein Matthäus 6,21 fi ndet vom 1. bis 5.Juni 2011 in Dresden der 33.Deutsche Evangelische Kirchentag statt. Kirchentag in Dresden erleben, das bedeutet fünf Tage volles Programm für Kinder und Erwachsene in der großartigen Elbestadt Besucher werden erwartet. Feiern Sie mit mitten in Sachsen! Alles weitere im Internet unter Monatsspruch: Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau. 1.Mose 1,27 Pfarramt Körner und Schlotheim Pfarrer Tittelbach-Helmrich, Vikar Klemens Müller (Großvargula) Dammstr. 11, Körner Tel: (036025)50224, pfarramt.koerner@t-online.de, Internet: Kirchengemeinde Mehrstedt: Pfarrer Ziethe, Tel: (036020)72877; Kirchengemeinde Marolterode und Seniorenwohnpark Schlotheim: Pfarrer Dr.Schödl, Tel: (036025) Gemeindebüro im Pfarrhaus Schlotheim: Frau Isserstedt, dienstags und donnerstags 8-10 Uhr; Tel: (036021) Katholische Pfarrgemeinde St. Bonifatius Schlotheim Pfarrer-Bonhoeffer-Straße 13, Schlotheim, Tel: /80645 Internet: bonifatiuskirche-schlotheim.de, kath.pfarramt.schlotheim@t-online.de Gottesdienste Mi., Wochentag in der Weihnachtszeit h Heilige Messe in Bad Langensalza (Pfarrer) Do., ERSCHEINUNG DES HERRN [H] h Heilige Messe in Bad Langensalza (Pfr. Franz) h Begegnung ab 58: im Altenzentrum St. Josef Bad Lgs. Gemütliches Beisammensein, Abschluss der Weihnachtszeit - für alle Senioren h ökumenisches Friedensgebet i. d. Pfarrkirche Bad Lsz h Eucharist. Anbetung+Beichtgelegenheit Schlotheim (Pfr.) h Heilige Messe in Schlotheim Fr., Wochentag nach Erscheinung h Heilige Messe im AWO Seniorenheim Schlotheim (Pfr.) So., TAUFE DES HERRN [F] h Wortgottesfeier in Kirchheilingen (verantw. ) h Familiengottesdienst in Schlotheim (Pfr.) anschl. Kirchenkaffee h Heilige Messe in Bad Langensalza (Prof.Tiefensee) Di., Wochentag (1. Woche) h I. Laudes und Heilige Messe in Schlotheim (Pfarrer) Mi., Wochentag (1. Woche) h Heilige Messe in Bad Langensalza (Pfr. Franz) Frauenkreis Bad Langensalza - Von der Gefahr blind zu werden. Ref. Dr. M. Frank h Elternabend für Firmlinge Do., Wochentag (1. Woche) h ökum. Friedensgebet Pfarrkirche St. Marien Bad Lgs h Eucharist. Anbetung u. Beichtgelegenheit in Shl. (Pfarrer) h Heilige Messe in Schlotheim h Elternabend für Firmlinge So., SONNTAG IM JAHRESKREIS h Heilige Messe in Kirchheilingen (Prof.Tiefensee) h Heilige Messe in Schlotheim (Pfr. Ramisch) h Heilige Messe in Bad Langensalza (Pfarrer) Moment mal: Eine Weile nichts tun, nur absichtslos da sein, heißt wach werden für die Sättigung Gottes. Johannes vom Kreuz (Mystiker und Kirchenlehrer, ) > Wie sorge ich dafür, dass ich mal ganz abschalten kann und nichts tue? > Gelingt es mir, einfach absichtslos da zu sein?

17 Amtsblatt der VG Schlotheim 17 Nr. 01/11 Kloster Volkenroda Gemeinde Körner Amtshof 3, Körner / Volkenroda, Tel / 559-0; Fax: / ; info@kloster-volkenroda.de; Internet: Wir laden ein zu unseren Gottesdiensten, Gebetszeiten und Veranstaltungen: Montag Samstag 07:30 Uhr Werktagsgottesdienst mit Mahlfeier 12:00 Uhr Mittagsgebet 18:00 Uhr Abendgebet (außer samstags) Sonntag 10:00 Uhr Gottesdienst mit Mahlfeier (Kindergottesdienst) Verliebt-verlobt-Wochenende am Januar Zu einem Verliebt-verlobt- Seminar können sich junge Paare im Kloster Volkenroda anmelden. Bei Impulsen, Austausch, praktischen Tipps geht es um eine Vertiefung des gemeinsamen Weges. Themen sind u.a.: Einander besser verstehen, Beziehungsalltag gestalten (Kommunikation, Aufgabenteilung, Finanzen), verantwortlich mit Sexualität umgehen lernen. Der klösterliche Rhythmus von Meditation, Gebet und Gottesdienst wird in das Seminar einbezogen. Kosten pro Person: ÜN/VP/Programm: 95,- (MBZ)//105,- (DZ) Anmeldung und Information unter Tel.: , ejbz@kloster-volkenroda.de Sternguckertage, 31. Januar 04. Februar Wir laden herzlich zu den Sternguckertagen ein das Ferienangebot für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren im Kloster Volkenroda! In diesem Jahr möchten wir die Planeten Jupiter, Saturn und Venus genau kennen lernen. Aber auch die schönsten Sterne des Winterhimmels sollen nicht zu kurz kommen. Ferne kosmische Welten können wir im Fernrohr sehen und verstehen lernen. Natürlich wollen wir uns auch erst einmal am Himmel orientieren und einiges über die Sterne und die aus ihnen geformten Sternbilder lernen. Höhepunkt wird neben einem Planetariumsbesuch ein Workshop mit einem Physiker aus dem deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum in München sein. Kosten: ÜN/VP/Programm: 125,- ; ohne ÜN: 80,- Anmeldung und Information unter Tel.: , ejbz@kloster-volkenroda.de Gemeinde Obermehler St. Ulrich Obermehler & St. Vitus Großmehlra Jahreslosung Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Römer 12,21 Die Jahreslosung für das Jahr 2011 geht schon an s Eingemachte. Ich glaube fast, kaum ein Bibelvers kann uns ein ähnlich schlechtes Gewissen verschaffen wie dieser. Denn gerade an dem, was dieser Vers von uns fordert, scheitern wir oft genug. Es ist einfach eine Tatsache, dass der Gedanke an Vergeltung tief in uns steckt. Auch in den USA, eigentlich eine Nation, in der der christliche Glaube bis heute eine hohe Relevanz hat, wird die Todesstrafe aus einer Motivation für Rache heraus ausgeübt. Die Strafe an sich ist nicht einmal das Problem. Auch bei uns würde ohne Strafgesetzbuch schnell Chaos ausbrechen. Die Motivation ist das Problem. Die Gesinnung ist das Problem. Im Fußball kennt man das Revanchefoul. In der Politik geht fast nichts ohne den Vergeltungsschlag. Der Racheakt zwischen rivalisierenden Banden gehört zur gesellschaftlichen Realität. Jesus Christus war so anders. Er hat sich nicht an uns gerächt, sondern ist für uns am Kreuz gestorben. Er hat das Böse buchstäblich mit dem Guten überwunden. Er hat sich schlicht niemals zu etwas Bösem hinreißen lassen. Sein Wandel war stets sündlos und vollkommen. Ihr nun sollt vollkommen sein, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist, heißt es in Matthäus 5,48. Und in Jesus sehen wir, wie der Vater ist. Seine Gesinnung sollen auch wir in uns haben. Und das ist nicht immer leicht. Seit dem Sündenfall steckt dieses Gift in uns, dieses Gift, das uns nach Rache schreien lässt. Wieviel Macht dieses Gift hat, hängt von uns selbst ab. Wer eng mit Jesus geht, wer sein Wort tief in sich fl ießen lässt, wird auch immer mehr von dieser Gesinnung Jesu selbst verinnerlichen und entsprechend handeln. Das ganze zwölfte Kapitel des Römerbriefes ist eine Anleitung im Umgang mit anderen Menschen. Und der letzte Vers daraus, die Jahreslosung, ist zugleich Zusammenfassung und Höhepunkt des ganzen Kapitels. Gott ist kein Gott der Beliebigkeit. Und schon gar nicht ein Gott, der immer beide Augen zudrückt. Nein, auch bei Gott gibt es Strafe und Gericht. Genauso wie bei uns ein Bankräuber verurteilt und bestraft wird, weil er ein Strafgesetz übertreten hat, so straft auch Gott Menschen, die seine Gesetze übertreten. Aber das ist eben etwas, das seinem Rechtshandeln überlassen sein muss. Unsere Sache ist es, uns nicht zu Bösem hinreißen zu lassen, auch wenn uns jemand Unrecht getan hat. Gottes Sache ist es, seinem Gesetz Geltung zu verschaffen und sein Recht auszuüben. Im 1. Petrusbrief heißt es: Denn so ist es der Wille Gottes, dass ihr durch Gutestun die Unwissenheit der unverständigen Menschen zum Schweigen bringt (1. Petrus 2,15) Auch um diesen Aspekt geht es sicherlich. Wenn wir einem Gegner Gutes tun, beschämt es diesen und es gibt eine gute Chance zur Aussöhnung. Während ein Racheakt die Zwietracht nur weiter befeuern würde. Gott wünscht sich für uns also auch ein friedliches Leben. Ein Feind wird vielleicht nicht immer ein Freund, wenn wir ihm etwas Gutes tun, aber er wird uns zumindest in Ruhe leben lassen. Wir sollten es auf einen Versuch ankommen lassen. Das Leben als entschiedener Christ wird in diesen Zeiten sicher nicht einfacher. Viele Christen spüren es: Es wird eher noch schwerer, als Christ in dieser Welt seinen Glauben zu leben und zu diesem zu stehen. Aber gerade jetzt kann uns die Jahreslosung dabei helfen, aus Bösem Gutes zu machen, das Böse zu überwinden. Diese Rechnung geht immer auf, denn Jesus hat es uns vorgemacht. Die Welt wird überrascht sein, wenn wir Gutes tun, wo eigentlich Böses erwartet worden wäre. Versuchen wir einmal, das Unerwartete zu tun. Plötzlich ergeben sich völlig neue Perspektiven. Die Kirchältesten und der Pfarrer laden Sie sehr herzlich zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein. Wochenspruch Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Römer 8,14 Gottesdienste Sonntag, 9.Januar 17:00 Uhr Obermehler im Gemeinderaum Sonntag, 16.Januar 14:00 Uhr Großmehlra im Gemeinderaum Sonntag, 23.Januar 17:00 Uhr Obermehler im Gemeinderaum Sonntag, 30.Januar 14:30 Uhr Großmehlra im Gemeinderaum

18 Amtsblatt der VG Schlotheim 18 Nr. 01/11 Weitere Informationen sowie Änderungen entnehmen Sie bitte den Schaukästen in den Kirchgemeinden oder auf der Internetseite Zuständiger Pfarrer Michael Schultze Erreichbarkeit: Ev.- Luth. Pfarramt Menteroda Tel.: (036029)84467, Bergstraße 3, Menteroda Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Freitag von 9-11 Uhr, ansonsten über die Kirchältesten der Kirchgemeinden Trauerfall in unserer Gemeinde: Am 6. Dezember verstarb Herr Erhard Tretter im Alter von 84 Jahren. In der Hoffnung auf die Auferstehung und das ewige Leben wurde er am 17. Dezember auf dem Friedhof in Obermehler christlich beigesetzt. Weitere Veranstaltungen in unserem Kirchspiel Obermehler Montag wöchentlich Handarbeitskreis 16:00 Uhr Karin Gaßmann Dienstag wöchentlich Frauengesprächskreis 14:00 Uhr Karin Gaßmann Mittwoch vierzehntägig Mutter-Kindkreis 15:00 Uhr Karin Gaßmann Donnerstag wöchentlich Konfi rmandenunterricht 17:30 Uhr Pfarrer Michael Schultze nicht in den Ferien Großmehlra Dienstag wöchentlich Kindertreff 14:30 Uhr Monika Schwabe Dienstag wöchentlich Kirchenchorprobe 19:30 Uhr Kantor Christian König 2. Mittwoch im Monat Kirchältestensitzung 20:00 Uhr im Pfarrhaus 1. Donnerstag im Monat Seniorenkreis 14:30 Uhr Monika Schwabe Freitag wöchentlich Keyboard und 14:00 Uhr Posaunenunterricht Heinz Grube nach wöchentlich Posaunenchorprobe Absprache Fam. Thoß Weitere Information erhalten Sie auf den Internetseiten der Evangelische Kirche Mitteldeutschland ( Evangelischer-Lutherischer Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen ( sowie auf der Internetseite Pfarramt-Menteroda ( Termin: Die Termine unseres Pfarramtes Menteroda für 2010 und 2011 können Sie auf der Internetseite unter folgendem Link sehen ( Die Gemeindekirchenräte und Pfarrer Michael Schultze wünschen Ihnen Gottes Segen und Frieden, Schutz und Bewahrung im Jahr Gemeinden Neunheilingen, Bothenheilingen, Issersheilingen und Kleinwelsbach Evgl. Pfarramt Thamsbrück Pfarrgasse 2, Thamsbrück, Tel / Terminplan für die Kirchengemeinden im Pfarrbezirk FÜR ALLE GEMEINDEN: Do., EPIPHANIAS-, Uhr, Georgskirche Thamsbrück (Bankheizung!) MUSIKALISCHER GOTTESDIENST für den Pfarrbezirk in der weihnachtlich geschmückten Kirche, anschl. treffen wir uns im Pfarrhaus zu heißen Getränken und Gebäck: ein Jahresrückblick in Wort und Bild steht auf dem Programm und natürlich ein Ausblick auf besondere Ereignisse des neuen Jahres. Alle Gemeindemitglieder sind recht herzlich eingeladen! Urlaubsvertretung vom hat Pfr. Matthias Uhlig, Auf dem Berge 9, Bad Langensalza, Telefon / Die regelmäßigen Gottesdienste und Treffen in unseren Gemeinden werden ab fortgesetzt! Sonstiges IHK-Informationsveranstaltung zu aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2010/2011 Ein für viele Unternehmen ereignisreiches Zolljahr neigt sich dem Ende zu, ein wahrscheinlich noch umstellungsintensiveres Jahr 2011 steht vor der Tür! Nachdem der Welthandel und der damit verbundene internationale Warenaustausch wieder deutlich Fahrt aufgenommen hat, gilt es ab dem insbesondere zwei wichtige Neuerungen zu beachten, die neben der reinen Zollabwicklung und Logistik auch für die Abteilung Einkauf und Vertrieb im Unternehmen von großer Bedeutung sind: Mit den INCOTERMS 2010 werden die aktuell geltenden 13 Klauseln auf 11 reduziert, da die INCOTERMS 2010 erst ab dem genutzt werden können, muss aktuell bei Ein- und Verkauf beachtet werden, ob die Version 2000 oder 2010 gelten soll. Die Vorabanmeldung (Pre-Declaration) wird als zusätzliches Element internationaler Sicherheit in der Lieferkette in das Zollrecht eingeführt. Alle wichtigen Informationen dazu erhalten betroffene Unternehmen in der Infoveranstaltung Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftrecht zum Jahreswechsel 2010/2011, die am Donnerstag, dem in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt stattfindet. Zielgruppe sind Zollverantwortliche; (Zoll) Sachbearbeiter/-innen Ein- und Ausfuhr; Leiter/in Zoll, Logistik, Einkauf, Verkauf, Materialwirtschaft; Versandleiter, Disponenten; Spediteure und Dienstleister; Berater, Controller und EDV-Beauftragte. Das zum obligatorisch werdende Verbrauchsteuer-Versandverfahren EMCS, eine aktuelle Übersicht der Präferenzabkommen inkl. eines Ausblicks auf die Entwicklungen mit Südkorea und einigen Entwicklungsländern, die Entscheidung über die Bedeutung der Interpretationsrichtlinie der EU-Kommission beim nichtpräferentiellen Ursprung, die Erweiterung der EURO-Zone und die notwendige Beachtung der EU-Anti-Terror-Maßnahmen runden die praxisorientierte Darstellung aller für den Außenhandel wichtigen Informationen ab. Die Teilnehmer erhalten einen direkt in ihre Praxis umsetzbaren Überblick über alle Neuerungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr und prüfen gleichzeitig deren Bedeutung für ihr Unternehmen. Bei der IHK Erfurt sind jetzt schon über 100 Anmeldungen eingegangen! Die Veranstaltung am Vormittag ist deshalb bereits ausgebucht! Noch wenige freie Plätze gibt es in der Nachmittags-Veranstaltung von 15:00 bis 19:30 Uhr. Weitere Details zu den Inhalten erhalten Interessenten im Regionalen Service-Center der IHK Erfurt in der Karl-Marx-Straße 26 in Mühlhausen. Dort ist ein Faltblatt inkl. Anmeldeformular erhältlich. Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung Die neue Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ist seit 1. August 2009 in Kraft. Nach der alten AEVO war die Tätigkeit als Ausbilder seit August 2003 auch ohne Nachweis einer Prüfung möglich. Wer jetzt neu als Ausbilder tätig werden möchte, muss seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung wieder in einer Prüfung nachweisen, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Pro Jahr erwerben bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt über 500 Personen ihre Ausbildereignung. Die IHK Erfurt führt vom 18. Januar bis 30. März 2011 einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung in Leinefelde durch. Er findet dienstags und donnerstags jeweils von 16:30 bis 20:30 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldung über das Regionale Service- Center Mühlhausen der IHK Erfurt, Karl-Marx-Straße 26, Tel

19 Amtsblatt der VG Schlotheim 19 Nr. 01/11 Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo Sportliches Ehrenamtscard für ThomasWaldheim! G L Ü C K W U N S C H arbeitet er sehr aktiv mit, seine analytisch exakte und sachliche Art hilft uns oft, Probleme zu lösen. Dass Thomas Waldheim für seine zeitaufwendige Sportarbeit in der Familie Unterstützung hat, sieht man daran, dass seine Frau Anke ebenfalls als Übungsleiterin die Mädchenmannschaft trainiert und Tochter Hannah, mit 4 Jahren jüngstes Mitglied unserer Kindergruppe, schon den Handball im Blick hat. Wir freuen uns, dass seine engagierte ehrenamtliche Tätigkeit in unserem Sportverein mit der Verleihung der Ehrenamtscard des Unstrut-Hainich-Kreises gewürdigt wurde. Vorstand des Schlotheimer SV 1887 e.v. Lob der Woche Bauhof rund um die Uhr im Einsatz! Ein Lob, das dieses Mal wieder von den Bürgern an uns heran getragen wurde, gebührt den Männern des städtischen Bauhofs für ihren Einsatz während der Wetterunbilden in den letzten Wochen des vergangenen Jahres. Besonders erfreulich sahen es die Anwohner der Schwarzburger Straße, der Weststraße, der Sondershäuser Straße, Am Weinberg und anderer Straßen an, dass, als die Schneemassen überhand nahmen, der Bauhof den Schnee mit Technik auflud und abgefahren hat. Auf dem Klosterhof wurde er eingelagert, wo er dann im Frühjahr langsam tauen kann. UB Thomas Waldheim hat am 16. Dezember 2010 aus den Händen des Stellvertreter des Landrates, Bernd Münzberg (SPD), für seinen unermüdlichen und ehrenamtlichen Einsatz in Schlotheims Sportverein 1887 e.v. die Ehrenamtscard bekommen. Thomas Waldheim ist Schlotheimer und seit seiner Kindheit Mitglied des Sportvereins. Im Kinder- und Jugendbereich war er sehr erfolgreicher Leichtathlet im damaligen Bezirks- und Republikmaßstab. Danach fand er Gefallen am Handballsport. Durch seine guten motorischen Fertigkeiten und seine Fitness wurde er auch in der Schlotheimer Männermannschaft eine wesentliche Stütze und hilft heute noch aus, wenn der Mannschaftskader mal zu dünn ist. Seine besonderen Qualitäten liegen aber auf dem Gebiet als Übungsleiter, Schiedsrichter und Organisator des Schlotheimer Handballs. Obwohl erst 43, konnten wir und der Thüringer Handballverband unseren Thomas Waldheim im vergangenen Jahr für 20 Jahre Abteilungsleitertätigkeit die Ehrennadel des Landessportbundes überreichen. Er ist für uns der personifizierte Handballsport in Schlotheim, ein Glücksfall für unseren Verein. Ihm und seinen 8 Übungsleitern ist es zu verdanken, dass gegenwärtig 6 Mannschaften und davon 4 im Nachwuchsbereich erfolgreich sind und seine Frauenmannschaft in der Landesliga spielt. Auch im Vorstand

20 Amtsblatt der VG Schlotheim 20 Nr. 01/11 Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo Kurier vor Ort Blauröcke zogen in Obermehler Jahresbilanz! (kd) Bilanz über das vergangene Jahr zogen kurz vor Weihnachten die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Obermehler. Dieses Jahr hatte kein gutes Omen, so Wehrleiter Hans-Jörg Frank in seinem kurzen Rechenschaftsbericht. Denn es begann bereits am Neujahrstag 2010 mit einem Alarm, der sich aber dann als Fehlalarm herausstellte. Ernst wurde es aber für die Wehr, als gleich in den ersten Wochen im Ort eine Scheune brannte und danach auch noch ein Sägewerk, was sich schließlich als gezielte Brandstiftung herausstellte. In beiden Fällen wurden die Brände von einem Feuerwehrmann aus den eigenen Reihen gelegt, was ein negatives Licht auf die gesamte Wehr warf. Doch damit ging die Serie von Einsätzen bei Bränden erst richtig los, wie beim Großbrand im Schlotheimer Gewerbegebiet, auch im Januar, bei eisigen Temperaturen, die alles von den Kameraden und der Technik abverlangten. In diesem Zeitraum wurde die Wehr weiterhin zu einem Brand nach Mehrstedt gerufen, wo bei einem Wohnhausbrand leider ein Todesopfer zu beklagen war. Zum Glück, so Frank, wurden bei allen Einsätzen keine Männer der Einsatzabteilung verletzt. Desweiteren hatte die Wehr noch einen Einsatz im Revier des Volkenrodaer Waldes, wo Sturmschäden zu beseitigen waren. Außerdem waren Tierrettungen angesagt, wo unter anderem ein Hund und einmal auch eine Schlange eingefangen werden mussten. Gemeinsam den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Körner war die Wehr auch beim ersten BMW-Treffen auf dem Flugplatz Obermehler bei Absperr- und Sicherungsmaßnahmen im Einsatz. Daneben war natürlich auch die Aus- und Weiterbildung über das Jahr hin angesagt. Die angesetzten Lehrgänge und Schulungen waren gut besucht. Kritische Worte fand Frank für die Arbeit der Jugendwehr, die im letzten Jahr nicht so optimal gelaufen sei wie in den Vorjahren. Dieses müsse sich wieder verbessern, schon hinsichtlich des Weiterbestandes der Wehr, die ja auf den Nachwuchs in der Gemeinde setzen muss. Das unterstrich auch in einem kurzen Grußwort zur Mitgliederversammlung Joachim Güntherodt, der der Wehr auch im Namen des Landrates und des Kreisbrandinspektors für ihre geleistete Arbeit dankte. Er wünschte allen, dass sie im kommenden Jahr nicht wieder so viele Einsätze haben werden wie Diesen Worten schloss auch Bürgermeister Siegbert Baumert an, der den Kameraden nochmals für ihr Engagement und die Einsatzbereitschaft dankte. Im Rahmen der Veranstaltung gab es hernach die anstehenden Beförderungen. So wurden die Kameraden Marcel Schwabe und Sebastian Billeb zum Feuerwehranwärter und Tim Burhenne zum Feuerwehrmann befördert. Stellvertretend für den Landrat nahm der Kreisbrandmeister, Joachim Güntherodt (im Bild links) die Auszeichnung der Kameradin Theresa Frank mit der bronzenen Brandschutzmedaille am Bande der Thüringer Ministerpräsidentin für 10 Jahre Dienst in der Feuerwehr, unter dem Beifall der Anwesenden, vor. Zu den Gratulanten zählten auch Bürgermeister Siegbert Baumert (im Bild 2. von links) und Wehrleiter Hans-Jörg Frank (im Bild 3. von links). Tischtennis! Sportliches 2. Bezirksliga Nordthüringen TTV 90 Klettenberg - SSV 07 Schlotheim II 4:9 Herbstmeisterschaft für Schlotheimer Sechser! Das letzte Punktspiel der Hinrunde stieg beim TTV 90 Klettenberg. Mit dem Ziel die Herbstmeisterschaft nach Schlotheim zu holen, gingen die Seilerstädter an die Tische. Bereits in den Doppeln legte man den Grundstein für den Erfolg. Die Kombinationen Müller/Frank und Sauer/Rindermann gewährten ihren Gegenübern keinen Satzgewinn und siegten souverän. Klein/Schröder mussten sich hingegen der besser eingespielten Paarung Kaun/Mussoi in 4 Sätzen beugen. Müller konnte in seinem ersten Einzelspiel J. Flegel in 4 Sätzen auf Distanz halten (3:1), während sich Frank am Nebentisch den gut aufgelegten Fricke geschlagen geben musste (0:3).Routinier Sauer siegte nach verlorenem ersten Satz gegen Becker 3:1 und Rindermann ließ nie einen Zweifel an seinem Sieg über A. Fliegel aufkommen (3:0). Im unteren Paarkreuz musste Klein überraschend den unbequem agierenden Kaun zum Sieg gratulieren (1:3) und Ersatzspieler Schröder hatte trotz gutem Spiel gegen Mussoi keine Chance (0:3). Somit führten die Seilerstädter nur knapp mit 5:4 nach der ersten Einzelrunde. In einem guten Spiel gewährte Spitzenspieler Müller seinem Gegner Fricke nicht einen Satzgewinn (3:0). Frank haderte, wie auch schon im ersten Spiel, mit sich selbst und lag schnell mit 0:2 Sätzen im Rückstand. Doch noch einmal stellte die Seilerstädterin ihre Kämpferleistungen unter Beweis und entschied die folgenden 3 Sätze deutlich zu ihren Gunsten (3:2).Währenddessen machte Sauer kurzen Prozess gegen A. Fliegel (3:0). Rindermann blieb es nun überlassen, den Abschlusspunkt zu erspielen. In einem Spiel über die volle Distanz hatte der SSV ler das bessere Ende für sich (3:2) gegen Becker) und sicherte somit der 2. Mannschaft den Sieg und den damit verbundenen 1. Tabellenplatz, auf dem man nun überwintert. mit der Herbstmeisterschaft ist das Zwischenziel erreicht, so bilanzierte der Kapitän des Sextetts. An dieser Stelle auch noch einmal ein großes Dankeschön an unsere Ersatzspieler Sebastian Keiser, Jürgen Handwerk und Maik Schröder, die diskussionslos für den verletzten S. Schäfer abwechselnd ins Team rückten. S. Schäfer wird deshalb auch zur Rückrunde, die bereits am beginnt, aus der Mannschaft rücken und die 2. Vertretung des SSV 07 Scfhlotheim wird in anderer Aufstellung antreten. CF & KK

21 Amtsblatt der VG Schlotheim 21 Nr. 01/11 Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo Weihnachtliches Weihnachtsfeiern + Weihnachtsmärkte - Teil 3! Hohenbergen - Klein, aber dafür sehr fein,......so könnte man den Weihnachtsmarkt in Hohenbergen am besten beschreiben. Zum 2. Mal hatte der Ortsteilrat und das Organisationskomitee eingeladen und nicht nur die Einwohner der Gemeinde folgten der Einladung zahlreich, auch einige Gäste aus Schlotheim und den umliegenden Orten waren zu sehen. Ein Weihnachtsmann, eine Tombola, für die Kinder ein Basteltisch, heiße Waffeln, Glühwein und leckeren Whiskey gab es neben den Grillspezialitäten auf dem, mit sehr viel Liebe eingerichteten Weihnachtsmarkt in Hohenbergen, zu dem man auch den Posaunenchor aus Körner begrüßen durfte, der für weihnachtlich, besinnliche Klänge sorgte. Rundum ein schöner und gelungener Weihnachtsmarkt in Schlotheims Ortsteil Hohenbergen. Allen aktiven Gestaltern und den Sponsoren ein herzliches Dankeschön sagt der Ortsteilrat und freut sich schon auf den kommenden, den 3. Weihnachtsmarkt, in diesem Jahr. UB Weihnachtsfeier bei der Frauensportgruppe! Zu einer kleinen Weihnachtsfeier hatten sich die Frauen der Rehasportgruppe, die von der erfahrenen Physiotherapeutin Steffi Herrmann aus Bad Tenstedt geleitet wird, im Café am Flachsmarkt in Schlotheim getroffen, um gemeinsam den sportlichen und gesundheitlichen Erfolg, den der Rehasport im zurückliegenden Jahr mit sich brachte zu feiern. Jeden Mittwoch trifft man sich um Uhr in der Sporthalle der Regelschule, um gemeinsam und gezielt Gymnastik und Aerobic zu treiben. Hinter der ganzen Aktion steht der Kneipp Verein, der auch jeder Frau eine Mitgliedschaft anbietet (freiwillig - muss aber nicht sein, um in der Gruppe mitmachen zu können). Die Mitgliedschaft kostet übrigens 36 im Jahr. Dazu gibt es kostenlos eine Zeitschrift mit interessanten Informationen und Gesundheitstipps. Zur Zeit sind es 10 Frauen, die das Angebot der Physiotherapeutin nutzen. Übrigens, den Rehasport gibt es auf Rezept und er wird von den meisten Krankenkassen übernommen. Um die Nachhaltigkeit der sportlichen Maßnahmen und gesundheitlichen Verbesserungen zu gewährleisten, umfasst die gesamte Rehaaktivität einen Zeitraum von eineinhalb Jahren. Das sind 50 Einheiten, wobei eine Einheit mit einer Stunde angegeben wird. Wer Interesse hat - es müssen übrigens nicht nur Frauen sein, auch Männer steht der Lehrgang offen - sollte sich einfach einmal im neuen Jahr an einem Mittwoch, um Uhr vor Ort informieren.

22 Amtsblatt der VG Schlotheim 22 Nr. 01/11 Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo 3. Tage Weihnachtsmarkt in Schlotheim! rundeten das Bild des Schlotheimer Weihnachtsmarktes 2010 ab. Zum Schluss geht der Dank an alle aktiv Mitwirkenden, die Standbetreiber, die Männer des städtischen Bauhofs, der Stadtverwaltung und ganz besonders an den Gewerbeverein der Seilerstadt. UB Trotz der Kälte und des vielen Schnees, es war ein gelungener und schöner Weihnachtsmarkt in der Seilerstadt. Dem Gewerbeverein und zahlreichen Mitstreitern, der Stadtverwaltung und den Händlern, dem Weihnachtsmann mit seinen Engeln, dem Posaunenchor und der TH-Musikboutique und, und, und... sei dafür ein Lob und der Dank ausgesprochen. Kulinarisch ist der Weihnachtsmarkt der Schlotheimer sowieso immer ganz weit vorn. Dafür sorgen die Flammkuchenspezialitäten von Erhard Petrinka und Jürgen Kohl ebenso, wie die Grillspezialitäten von Herrn Mokhtari aus dem Ratskeller, die original Thüringer Rostwürste, die Mehrstedts Wirt Andreas Helmbold darbot, die heißen Waffeln, die Fischspezialitäten und der Wagen mit den vielen Süßigkeiten, und nicht zu vergessen, der Glühwein, den es, neben den Kaffeespezialitäten von HKS, fast an jedem Stand und in jeder Geschmacksrichtung gab. Eine schöne Tanne, die von den Weihnachtsschafen eingerahmt war, zierte den Marktplatzmittelpunkt. Stände von Erdenbergers, der Kirche, des Schlosses, des Frauenrings, ein Weihnachtsbaumverkauf uvam. Die Kurier-Redaktion in eigener Sache! Zuerst möchten wir etwas richtig stellen: In dem Artikel zur Kinderweihnachtsfeier des Schlotheimer Feuerwehrvereins wurde geschrieben, dass Herr Uli Schwebel von EDEKA die Weihnachtsbeutel gesponsort hat. Dies ist nicht der Fall. Er hat sie aber wunderschön gestaltet, wofür ihm und seinen Mitarbeiterinnen gedankt wird, bezahlt wurden sie ausschließlich vom Verein, worauf uns sein Vorsitzender aufmerksam machte. Viele Veranstaltungen zum Jahresende bedeuten auch viel Platz im Kurier, den wir leider nicht haben, auch, weil aus technischen Gründen in der 52. KW kein Kurier erscheint. Wer jetzt den einen oder anderen Bericht seiner Veranstaltung vermisst, den bitten wir um Geduld. Wir arbeiten alles in den nächsten Ausgaben des neuen Jahres, für das wir Ihnen alles Gute wünschen, auf. UB

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