1. Rechtliche Grundlagen. 2. Grundlagen und Zielsetzung

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1 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sportanlagen Sportförderung November 2014 Richtlinien zur Unterstützung von Projekten zur Einführung von Reservationssystemen 1 für eine bessere Nutzung von Sportanlagen aus dem Sportfonds des Kantons Zürich 1. Rechtliche Grundlagen - Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung vom 7. Januar 2005 über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 6. Februar Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) Kanton Zürich vom 9. Januar Sportpolitisches Konzept des Kantons Zürich vom 5. April Grundlagen und Zielsetzung Mit der kantonalen Sportförderung als öffentliche Aufgabe soll die sportliche Betätigung möglichst vieler Menschen im Kanton gefördert werden. Es soll der aktiv betriebene Jugend- und Breitensport gefördert werden, insbesondere zu den Zwecken der Gesundheitsförderung, der körperlichen Leistungsfähigkeit, der sinnvollen Freizeit- und Lebensgestaltung, der sozialen Integration, des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie des wirtschaftlichen Vorteils. Indem Sportanlagen optimal nutzbar gemacht werden, werden gute Rahmenbedingungen für den aktiv betriebenen Sport geschaffen. Die softwaregestützte Bewirtschaftung unterstützt dieses Ziel. Sie muss jedoch einhergehen mit weiteren Massnahmen zur Nutzungsoptimierung. Diese sind im Leitfaden «Sporthallen gut nutzen» des Sportamts des Kantons Zürich erläutert. Für die finanzielle Unterstützung von Sportprojekten können Mittel des kantonalen Sportfonds eingesetzt werden. Gemäss 62 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung sind die Mittel des kantonalen Sportfonds zweckgebunden für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports einzusetzen. 1 Reservationssystem bezeichnet Programme für die Bewirtschaftung von Sportanlagen in einem umfassenden Sinne, inkl. Reservationsmöglichkeit durch Nutzerinnen und Nutzer. Zugunsten einer besseren Verständlichkeit wird dieser Begriff anstelle von Sportanlagenbewirtschaftungs-Software verwendet.

2 2/6 Einzelheiten zu den Grundsätzen der kantonalen Sportförderung sowie zum Einsatz der Mittel aus dem kantonalen Sportfonds sind dem Sportpolitischen Konzept des Kantons Zürich zu entnehmen. 3. Zuständigkeit Die vorliegenden Richtlinien dienen zur Beurteilung der Unterstützungswürdigkeit von Projekten zur Beschaffung und Einführung von Reservationssystemen für Sportanlagen als Massnahme für eine bessere Nutzung von Sportanlagen. Zudem dienen die Richtlinien zur Festsetzung der Beitragshöhe im Falle einer Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds. Gesuche um Unterstützung sind beim Sportamt des Kantons Zürich einzureichen. 4. Anforderungen und Ausschlusskriterien Folgende Kriterien dienen zur grundsätzlichen Bestimmung der Beitragsberechtigung: Anforderungen an die Beschaffung und Einführung - Das Projekt dient dazu, Sportanlagen besser nutzbar zu machen. - Auftraggeberin für die Beschaffung und Einführung des neuen Reservationssystems ist die Gemeinde oder Schulgemeinde. - Die Einführung des Reservationssystems ist breit abgestützt, eine nachhaltige Nutzung des Reservationssystems ist gewährleistet. - Die Zuständigkeiten für die Zuteilung der Sportanlagen sind geregelt und transparent. - Ein möglichst grosser Anteil der in der Gemeinde vorhandenen Sportanlagen wird über das Reservationssystem bewirtschaftet: z.b. Sporthallen, Bahnen in Schwimmbädern, Gymnastikräume, Aussenanlagen (Fussballplätze, Leichtathletikanlagen). Anforderungen an die Rahmenbedingungen Die nachfolgend genannten Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden, entweder bereits vor Projektbeginn oder als deklariertes Ziel des Projekts. Das Gesuch gibt darüber Auskunft, wann und auf welche Art diese Rahmenbedingungen erreicht werden. - Die Nutzungsbedingungen der mit dem Reservationssystem erfassten Sportanlagen sind in einem offiziellen Nutzungsreglement festgehalten. - Die Nutzungsbedingungen orientieren sich an folgenden Kriterien: - öffentliche Nutzung durch Vereine, informelle Sportgruppen etc. - grosszügige Öffnungszeiten ausserhalb der Schulnutzung (Werktag-abends, an Wochenenden, in den Schulferien) - gute Auslastung der Anlagen innerhalb der Öffnungszeiten (z.b. 3-Phasenbelegung Werktag-abends) - transparente Kriterien für die Vergabe der Sportanlagen an die Nutzer

3 3/6 - Die Nutzungsgebühren der mit dem Reservationssystem erfassten Sportanlagen sind in einer offiziellen Tarifordnung festgehalten. - Gemeinnützige Mieter bezahlen keine oder moderate Nutzungsgebühren. Das Sportamt kann, sofern dies im Sinne der kantonalen Sportförderung ist, in begründeten Ausnahmefällen Beiträge an Projekte zur Beschaffung und Einführung von Reservationssystemen sprechen, welche eine oder mehrere der genannten Anforderungen nicht erfüllen. Einschränkende Kriterien - Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds. - Vorbehalten sind die Verabschiedung des jeweiligen Regierungsratsbeschlusses bezüglich des Mitteleinsatzes der Sportfondsgelder sowie die Genehmigung des jeweiligen Budgets durch den Kantonsrat. Ausschlusskriterien In allen nachstehenden Fällen ist eine finanzielle Unterstützung aus dem kantonalen Sportfonds ausgeschlossen: - Die Beschaffung des Reservationssystems ist bereits vollzogen. - Die über das neue Reservationssystem bewirtschafteten Sportanlagen sind für den Jugend- und Breitensport (z.b. Vereine, informelle Sportgruppen) nicht zugänglich. - Die über das neue Reservationssystem bewirtschafteten Sportanlagen haben vorwiegend kommerziellen Charakter. - Das bestehende Reservationssystem ermöglicht bereits eine optimale Nutzung der Sportanlagen. 5. Gesuch - Gesuche können laufend beim Sportamt eingereicht werden. - Gesuche können in Papierform oder elektronisch eingereicht werden. - Das Gesuch umfasst einen detaillierten Projektbeschrieb sowie ein Projektbudget gemäss «Anleitung zur Gesuchseinreichung von Projekten für die Einführung von Reservationssystemen für eine bessere Nutzung von Sportanlagen». - Dem Gesuch werden falls bereits vorhanden Tarifordnung(en) und Nutzungsreglement(e) für die Sportanlagen, welche mit dem neuen Reservationssystem bewirtschaftet werden, beigelegt. - Bei unvollständiger Projekteingabe wird der Gesuchsteller durch das Sportamt aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

4 4/6 - Gesuche sind möglichst frühzeitig vor Projektbeginn beim Sportamt einzureichen. Auf nachträglich nach Projektbeginn eingehende Gesuche kann nicht mehr eingetreten werden. 6. Beitrag - Beiträge werden laufend gesprochen. - Die Höhe der Beiträge beträgt in der Regel maximal 20 Prozent der bereinigten budgetierten Kosten. Nicht berücksichtigt werden die Personalkosten von Gemeindeangestellten sowie Lizenzkosten und der reguläre Betrieb und die Wartung des Reservationssystems nach der Einführung. - Beiträge werden in der Regel nach Abschluss des Projekts und nach Einreichen eines Abschlussberichtes und der Schlussrechnung (inkl. Schlussrechnung des IT- Dienstleisters) ausbezahlt. Bei Bedarf kann bei Projektstart eine erste Rate von maximal der Hälfte des gesprochenen Betrags ausgerichtet werden. 7. Bedingungen und Grundsätze - Die Gemeinde/Schulgemeinde steht anderen Gemeinden/Schulgemeinden für Auskünfte über den Prozess der Einführung des Reservationssystems zur Verfügung. Dadurch können Gemeinden von einander lernen und gute Praxis-Beispiele werden verbreitet. - Das Sportfonds-/Swisslos-Logo und Sportamt-Logo werden bei der Kommunikation über die Beschaffung und Einführung des Reservationssystems verwendet. Als Geldgeber ist das «Sportamt des Kantons Zürich» zu nennen. - Eine Beitragsprechung hat einmaligen Charakter. Aus ihr kann kein Anspruch für die Unterstützung weiterer Massnahmen bzw. eines Ans chlussprojekts hergeleitet werden. - Die Beiträge dürfen nur zweckgebunden, entsprechend der eingereichten Gesuche verwendet werden. Wird dies nicht berücksichtigt, kann das Sportamt die Beiträge kürzen, streichen oder zurückfordern.

5 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Sportamt Sportanlagen Sportförderung November 2014 Anleitung zur Gesuchseinreichung von Projekten für die Einführung von Reservationssystemen für eine bessere Nutzung von Sportanlagen Damit beurteilt werden kann, ob ein Projekt zur Beschaffung und Einführung eines Reservationssystems für Sportanlagen gemäss den geltenden Richtlinien 2 aus dem kantonalen Sportfonds unterstützt werden kann, sind nachfolgende Angaben nötig: 1. Allgemeine Angaben zum Reservationssystem (Produktname, Hersteller) 2. Zuständigkeiten (jeweils Name und Anschrift) a. für den Erwerb des Reservationssysstems verantwortliche Stelle/n b. weitere am Erwerb beteiligte Stelle/n c. für die Einführung des Reservationssystems verantwortliche Stelle/n d. für den anschliessenden Betrieb des Reservationssystems verantwortliche Stelle/n e. für die Zuteilung der (über das Reservationssystem bewirtschafteten) Sportanlagen verantwortliche Stelle/n 3. Zielsetzung (Was wird mit dem Erwerb des neuen Reservationssystems beabsichtigt?) 4. Anzahl und Art der zu bewirtschaftenden Objekte (Liste mit allen Sportanlagen und Anlageteilen) 5. Wichtigste Funktionen des Reservationssystems 6. Hauptnutzen des Reservationssystems (Inwiefern trägt das neue Reservationssystem zur Nutzungsoptimierung der bewirtschafteten Sportanlagen bei?) 7. Bisheriges System für die Bewirtschaftung der Sportanlagen (z.b. Produktname oder Excel-Tabelle) 8. Zeitplan 9. Detailliertes Budget Aufstellung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen nach dem Bruttoprinzip (inkl. Personalkosten, Kosten des Reservationssystems und weitere Sachleistungen), die mit der Beschaffung und Einführung der Reservationssystems anfallen 10. Beabsichtigte Veränderungen / spezifische Begleitmassnahmen (z.b. Öffnungszeiten der Sportanlagen, Miettarife, Nutzungsreglement, Hausdienstmodell) 2 Richtlinien zur Unterstützung von Projekten zur Einführung von Reservationssystemen für eine bessere Nutzung von Sportanlagen mit Mitteln aus dem Sportfonds des Kantons Zürich vom November 2014

6 2/6 11. Tarifordnunge(n) und Nutzungsreglement(e) für die mit dem Reservationssystem bewirtschafteten Sportanlagen. Falls diese nicht vorhanden sind, Angaben zu deren geplanter Erarbeitung (Frage 10) 12. Offerte des IT-Dienstleisters für das neue Reservationssystem, falls bereits vorhanden Schriftliche Unterstützungsgesuche sind möglichst frühzeitig einzureichen an: Sportamt des Kantons Zürich, Bereich Sportförderung, Neumühlequai 8, Postfach, 8090 Zürich. Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Unterstützung von Projekten zur Einführung von Reservationssystemen für eine bessere Nutzung von Sportanlagen mit Mitteln aus dem Sportfonds des Kantons Zürich sowie den Leitfaden «Sporthallen gut nutzen» des Sportamts des Kantons Zürich.

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