Richtlinien Projektförderung Basel-Stadt 2016
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- Alfred Hermann
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1 «Integration Basel» Fachstelle Diversität und Integration Richtlinien Projektförderung Basel-Stadt 2016 Inhalt I. Zielsetzung der Projektförderung 1 II. Zielgruppen 1 III. Förderbereiche 2 1. Allgemeine Richtlinien 2 2. Zusätzliche Richtlinien 3 3. Ausschlusskriterien 4 4. Projekteingabe für Projekte Zuständigkeiten 4 6. Beratung 5 7. Finanzierung 5 8. Berichterstattung 5 9. Rechtliche Grundlagen und Grundlagendokumente 6 I. Zielsetzung der Projektförderung Die kantonale Projektförderung will schwer erreichbare Personen mit spezifischem Integrationsförderbedarf mittels gezielten, niederschwelligen Angeboten erreichen. Hauptziele sind der Abbau von Integrationshemmnissen, Information, Prävention, die Förderung der Selbstermächtigung und Selbstverantwortung. II. Zielgruppen Frauen / Mütter Männer / Väter Kinder / Familien Jugendliche / Junge Erwachsene Seniorinnen und Senioren Schwer-Erreichbare Spezifische Sprachgruppen Neu Zugezogene Traumatisierte Personen Seite 1/6
2 III. Förderbereiche 1. Informationsmodule (IM) Informationsveranstaltungen gemäss Modul-Katalog der GGG Ausländerberatung, Motivierung zum Spracherwerb 2. Informationsvermittlung (IV) Schulungen/Coaching, Tagung/Workshop u.ä. zu Themen wie z.b. Alter, Diskriminierungsschutz, Bildung, Gesundheit 3. Soziale Integration (SI) Projekte zu den Themen: Alter, Diskriminierungsschutz, Bildung, Gesundheit, Religion u.a. 4. Frühe Förderung (FF) Projekte zu den Themen: Elternbildung, Mutter/Vater-Kind-Projekte u.a. 1. Allgemeine Richtlinien Das Projekt und die darin enthaltenen Massnahmen zur Integrationsförderung entsprechen einem der vier Förderbereiche. Das Projekt richtet sich an den unter Punkt «Zielgruppen» genannten Personenkreis. Das Projekt ist öffentlich zugänglich, politisch und konfessionell neutral sowie nicht gewinnorientiert. Das Projekt konkurrenziert keine bestehenden Angebote und Projekte. Das Projekt ist mit den lokalen Strukturen und Institutionen vernetzt. Die Projektträgerschaft betreibt wirksame, zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und nach Möglichkeit gezielte Medienarbeit, um die Projektaktivitäten der breiten Bevölkerung bekannt zu machen. Eigenleistungen und/oder Beiträge weiterer Stellen (Drittfinanzierung) sind Voraussetzung für eine Mitfinanzierung durch den Kanton. Das Projekt wird am Ende des Jahres abgerechnet. Formelle Vorgaben Projekteingabe, Budget und Projektaktivitäten sind vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben in Printversion und elektronisch eingereicht. Die Finanzplanung ist transparent und im Budget detailliert aufgeführt. Die Frist für die Gesuchseingabe ist der 30. September. Eingabe im Kanton Basel-Landschaft Projekte, die sich auch an Teilnehmende aus dem Kanton Basel-Landschaft wenden, müssen zusätzlich bei den zuständigen Stellen eingereicht werden: Für Projekte in den Förderbereichen Information, Soziale Integration und Frühe Förderung ist der Fachbereich Integration BL zuständig ( Es gelten dieselben Eingabefristen. Seite 2/6
3 2. Zusätzliche Richtlinien Informationsmodule Die Informationsveranstaltungen werden dem Katalog «Infomodule. Informationsveranstaltungen für Migrantenorganisationen» der GGG Ausländerberatung entnommen ( Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit den Projektverantwortlichen von «Integration Basel» möglich. Die Module können von Migrationsorganisationen, religiösen Gemeinschaften, Quartierzentren und Einzelpersonen gebucht werden. Projekteingaben von sprachkursanbietenden Institutionen werden nicht berücksichtigt. Projekte aus dem Förderbereich Informationsmodule verwenden die speziell dafür zur Verfügung stehenden, vereinfachten Formulare (ohne Budget). Es werden höchstens 8 Veranstaltungen pro Jahr mit einer Pauschale von CHF pro Veranstaltung unterstützt. Kommt ein Teil der Zielgruppe aus Basel-Land, geben Sie Ihr Projekt auch beim Fachbereich Integration BL ein. Die beiden Fachstellen sprechen die Projekteingaben ab und unterstützen gemeinsam höchstens 8 Veranstaltungen pro Jahr. Ab einer Anzahl von 4 Modulen sind Sie verpflichtet, eines der Module «Deutsch, Integration, Begegnung» oder «Deutsch, Integration, Informatik» zu buchen. Pro Anlass müssen mindestens 12 Personen aus Basel-Stadt teilnehmen. Migrationsmedien «Integration Basel» unterstützt einen Artikel pro Ausgabe zum Thema Integration. Es werden maximal acht Ausgaben pro Jahr und insgesamt maximal 8 Doppelseiten mitfinanziert. «Integration Basel» leistet pro Seite einen Beitrag von CHF Eine Seite umfasst bis Zeichen (inklusive Leerzeichen). Die Themen für die Artikel sind dem Katalog «Infomodule. Informationsveranstaltungen für Migrantenorganisationen» der GGG Ausländerberatung zu entnehmen ( Interviews werden mit den dort angegebenen Fachpersonen geführt oder Texte von ihnen geliefert. Abweichende Themen sind nur nach Absprache mit «Integration Basel» möglich. Wird ein identisches Thema von einem anderen Kanton unterstützt, werden die Kosten geteilt. Jeder Artikel wird auf Deutsch zusammengefasst und in einer Box beim entsprechenden Artikel platziert. Diese Box ist Bestandteil der Berechnung der Anzahl Zeichen. In der Kopfzeile platzieren Sie das Logo von «Integration Basel» mit dem Vermerk «unterstützt durch den Kanton Basel-Stadt». Jeder Artikel wird «Integration Basel» rechtzeitig zum «Gut-zum-Druck» vorgelegt. «Integration Basel» sind jeweils zwei Belegexemplare zuzustellen. Seite 3/6
4 3. Ausschlusskriterien Kulturelle und sportliche Anlässe werden in der Regel nicht unterstützt. In diesen Bereichen können Sie beim Swisslos-Fonds Basel-Stadt Unterstützung beantragen ( Angebote, die in die Zuständigkeiten der Regelstrukturen fallen, werden nicht unterstützt. Dies sind beispielsweise Massnahmen im Bereich der Jugendarbeit, im Schulbereich oder im Arbeitsmarkt. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Finanzhilfen. Nicht korrekt, verspätet oder unvollständig eingereichte Projekteingaben können von der Fachstelle zurückgewiesen werden. 4. Projekteingabe für Projekte 2016 Das für die Gesuchseingabe notwendige Formular finden Sie unter Eingabefrist für Gesuche in allen Förderbereichen: 30. September 2015; der Entscheid erfolgt bis Ende Dezember Zuständigkeiten Die Projekteingaben in den Förderbereichen Informationsmodule, Informationsvermittlung, Soziale Integration und Frühe Förderung sind in Printversion und elektronisch bei «Integration Basel» einzureichen. Beurteilung, Entscheid und Finanzierung von Projekten erfolgen durch «Integration Basel». Printversion: «Integration Basel». Fachstelle Diversität und Integration Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Postfach 4001 Basel Elektronisch: Seite 4/6
5 Für den Förderbereich Sprachförderung (SPF) ist in Basel-Stadt die Fachstelle Erwachsenenbildung zuständig. Finanzierungsgesuche mit diesem Schwerpunkt richten Sie bitte an: Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Mittelschulen und Berufsbildung Fachstelle Erwachsenenbildung Clarastrasse 13 Postfach Basel 6. Beratung Von Projektträgerschaften, die ein neues Projekt eingeben wollen, wird die Kontaktaufnahme mit der GGG Ausländerberatung erwartet. Hier erhalten Sie Projekt- und Budgetberatung. GGG Ausländerberatung, Informationsstelle Integration Eulerstrasse Basel Finanzierung Für Projekte aus den Förderbereichen Informationsvermittlung, Soziale Integration, Frühe Förderung gilt: Die Höhe des finanziellen Beitrags beträgt in der Regel max. CHF 15' Die Finanzierung erfolgt durch den Integrationskredit des Staatssekretariats für Migration (SEM; ehem. BFM) und durch Mittel des Kantons Basel-Stadt. Vorbehalten bleibt die Bewilligung der erforderlichen Mittel durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt respektive durch den Bund. 8. Berichterstattung Der Abgabetermin für die Berichterstattung der Projekte 2016 ist der 28. Februar Für die Berichterstattung sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Die Berichterstattung ist in Printversion und elektronisch bei «Integration Basel» einzureichen. Eine nicht fristgerechte oder unvollständig eingereichte Berichterstattung kann zu einer Beitragskürzung bzw. -rückforderung führen. Seite 5/6
6 9. Rechtliche Grundlagen und Grundlagendokumente Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Kantonales Integrationsgesetz ( 5, 7) Leitbild und Handlungskonzept des Regierungsrates zur Integrationspolitik des Kantons Basel-Stadt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die GGG Ausländerberatung: Mail: integration@ggg-ab.ch Telefon: Seite 6/6
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