Richtlinien Projektförderung Ausschreibung 2018
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- Peter Geiger
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1 Fachstelle Diversität und Integration Richtlinien Projektförderung Ausschreibung 2018 Inhalt 1. Zielsetzung und Zielgruppen Förderbereiche Allgemeine Richtlinien (für alle Förderbereiche) Zusätzliche Richtlinien Ausschlusskriterien Projekteingabe Finanzierung Berichterstattung Rechtliche Grundlagen und Grundlagendkumente Beratung Weitere Finanzierungsmöglichkeiten Zielsetzung und Zielgruppen Ziel der Projektförderung des Kantons Basel-Stadt ist es, Personen mit spezifischem Integrationsförderbedarf zu erreichen und mittels gezielten, niederschwelligen Angeboten in ihrem Integrationsprozess zu fördern und zu unterstützen. Die Fachstelle Diversität und Integration (D&I) unterstützt Projekte für spezifische Gruppen, zum Beispiel für Frauen, Väter, Jugendliche. Zu den Zielen, die in der Projektförderung besonders gewichtet werden, gehören: Information zur Alltagsbewältigung Kennenlernen der institutionellen Strukturen, der Anlauf- und Beratungsstellen / Erleichterung des Zugangs zu den Behörden Abbau von Integrationshemmnissen Seite 1/6
2 2. Förderbereiche Von der Fachstelle Diversität und Integration werden Projekte in folgenden fünf Förderbereichen unterstützt: Informationsmodule Informationsveranstaltungen mit Themen gemäss Modul-Katalog der GGG Migration Informationsvermittlung Schulung/Coaching, Tagung/Workshop zu Themen wie z.b. Alter, Diskriminierungsschutz, Bildung, Gesundheit, Religion Migrationsmedien Vermittlung integrationsrelevanter Themen in Printmedien (Sonderseiten Integration) oder in Radiosendungen gemäss Modul-Katalog der GGG Migration Frühe Förderung Projekte zu den Themen: Elternbildung, Mutter/Vater-Kind u.a. Soziale Integration Projekte zu den Themen: Alter, Diskriminierungsschutz, Bildung, Gesundheit, Religion u.a. 3. Allgemeine Richtlinien (für alle Förderbereiche) Inhalt / Konzept Das Projekt und die darin enthaltenen Aktivitäten zur Integrationsförderung entsprechen einem der fünf Förderbereiche. Das Projekt ergänzt bestehende Integrationsangebote und Projekte. Das Projekt ist öffentlich zugänglich und politisch neutral sowie nicht gewinnorientiert. Die Projektträgerschaft arbeitet mit den lokalen Behörden und Institutionen zusammen, die für die Projektumsetzung wichtig sind. Die Projektträgerschaft betreibt zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit sowie nach Möglichkeit gezielte Medienarbeit. Die Projektträgerschaft erhält nur für die Teilnehmer/innen finanzielle Unterstützung, die in Basel-Stadt wohnhaft sind. Budget / Kostenplan (nicht für Informationsmodule) Eigenleistungen und/oder Beiträge weiterer Stellen (Drittfinanzierung) sind Voraussetzung für eine Mitfinanzierung durch den Kanton. Die Fachstelle D&I übernimmt maximal 80% der Gesamtkosten. Seite 2/6
3 4. Zusätzliche Richtlinien Informationsmodule Die Informationsmodule werden dem Katalog «Infomodule. Informationsveranstaltungen für Migrationsvereine» der GGG Migration entnommen. ( Möchten Sie eine Veranstaltung zu einem anderen Thema umsetzen, ist dies nur nach Rücksprache mit den Projektverantwortlichen der Fachstelle Diversität und Integration möglich. Die Informationsmodule können von Migrationsvereinen und religiösen Gemeinschaften gebucht werden. Projekteingaben von sprachkursanbietenden oder anderen Institutionen mit konkreten Aufträgen/Staatsbeiträgen werden nicht berücksichtigt. Es werden maximal 8 Veranstaltungen pro Trägerschaft und Jahr mit einer Pauschale von CHF pro Veranstaltung unterstützt. Ab einer Anzahl von 4 Modulen ist die Projektträgerschaft verpflichtet, eines der Module «Deutsch, Integration, Begegnung» oder «Deutsch, Integration, Informatik» auszuwählen. Pro Anlass müssen mindestens 12 erwachsene Personen aus Basel-Stadt teilnehmen Kommt ein Teil der Zielgruppe aus Basel-Land, müssen Sie Ihr Projekt auch beim Fachbereich Integration BL eingeben. Die Fachstelle Diversität und Integration BS und der Fachbereich Integration BL sprechen die Projekteingaben ab und unterstützen gemeinsam maximal 8 Veranstaltungen pro Trägerschaft und Jahr. Migrationsmedien / Printmedien Die Fachstelle Diversität und Integration unterstützt einen Artikel pro Ausgabe zum Thema Integration. Es werden maximal 8 Ausgaben pro Jahr und insgesamt maximal je 3 Seiten mitfinanziert. Die Fachstelle D&I leistet pro Seite einen Beitrag von CHF Eine Seite umfasst bis Zeichen (inklusive Leerzeichen). Die Themen für die Artikel sind dem Katalog «Infomodule. Informationsveranstaltungen für Migrationsvereine» der GGG Migration zu entnehmen ( Interviews werden mit den dort angegebenen Fachpersonen geführt oder es werden auf Anfrage Texte von ihnen geliefert. Abweichende Themen sind nur nach Absprache mit der Fachstelle D&I möglich. Wird ein identisches Thema von einem anderen Kanton (z.b. Basel-Land) unterstützt, werden die finanziellen Unterstützungsbeiträge geteilt. Jeder Artikel wird auf Deutsch mit den wichtigsten Inhalten zusammengefasst und gut sichtbar beim entsprechenden Artikel platziert (mindestens 500 Zeichen). In der Kopfzeile ist das Logo der Fachstelle D&I mit dem Vermerk «unterstützt durch den Kanton Basel-Stadt» zu platzieren. Jeder Artikel wird der Fachstelle D&I und der Fachperson, die für die Inhalte kontaktiert wurde, rechtzeitig zum «Gut-zum-Druck» vorgelegt. Der Fachstelle D&I sind jeweils zwei Belegexemplare zuzustellen. Seite 3/6
4 5. Ausschlusskriterien Projekte im Förderbereich Sprachförderung werden nicht unterstützt. Wenden Sie sich für Finanzierungsgesuche mit diesem Schwerpunkt bitte an die Fachstelle Erwachsenenbildung ( Projekte im Bereich Kultur und Sport werden nicht unterstützt. Angebote, die in die Zuständigkeiten der Regelstrukturen fallen, werden nicht unterstützt (z.b. Massnahmen im Schulbereich und im Bereich der Arbeitsmarktintegration). Wird Ihr Projekt auch mit anderen Geldern mitfinanziert (z.b. Swisslosfonds, Sportfonds, Kulturpauschale, Jugendkulturpauschale), kann keine Finanzierung durch die Fachstelle Diversität und Integration erfolgen. 6. Projekteingabe Die Frist für die Projekteingabe in allen Förderbereichen ist der 30. September Die für die Projekteingabe notwendigen Formulare finden Sie ab 15. Juli 2017 unter Die Projekteingabe enthält folgende Dokumente: Projekteingabe, Budget und Projektaktivitäten. Diese sind vollständig ausgefüllt, datiert und per Post (mit Unterschrift) und elektronisch fristgerecht bei der Fachstelle Diversität und Integration einzureichen. Projekte aus dem Förderbereich Informationsmodule verwenden die speziell dafür zur Verfügung stehenden Formulare (ohne Budget). Gesuche nach finanzieller Unterstützung bei anderen kantonalen Stellen (Swisslosfonds, Sportfonds, Kulturpauschale, Jugendkulturpauschale) und Stiftungen müssen im Budget der Projekteingabe deklariert werden. Die Projektträgerschaft erhält nur für die Teilnehmer/innen finanzielle Unterstützung, die in Basel-Stadt wohnhaft sind. Projekte, die sich auch an Teilnehmende aus dem Kanton Basel-Land wenden, sollten daher auch beim Fachbereich Integration BL ( eingereicht werden. Es gelten dieselben Eingabefristen. Per Post Kanton Basel-Stadt Fachstelle Diversität und Integration Marktplatz 30a 4051 Basel Elektronisch Beurteilung, Entscheid und Finanzierung von Projekten erfolgen durch die Fachstelle D&I. Den Entscheid über eine mögliche Mitfinanzierung erhalten Sie bis Ende Dezember 2017 von der Fachstelle D&I. Nicht korrekte, verspätet oder unvollständig eingereichte Projekteingaben werden abgelehnt. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung eines Projekts. Seite 4/6
5 7. Finanzierung Die Höhe des finanziellen Beitrags beträgt maximal CHF 20' Dies gilt für Projekte aller Förderbereiche mit Ausnahme der Informationsmodule. Der Maximalbetrag von CHF umfasst die Gesamtheit der eingegebenen Projekte einer Trägerschaft. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms. Vorbehalten bleibt die Bewilligung der erforderlichen Mittel durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt bzw. durch den Bund. 8. Berichterstattung Der Abgabetermin für die Berichterstattung der Projekte 2018 ist der 28. Februar Für die Berichterstattung sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Diese sind in das Formular der Projekteingabe integriert (gelb markiert). Die Berichterstattung ist vollständig ausgefüllt und datiert per Post (mit Unterschrift) und elektronisch fristgerecht bei der Fachstelle Diversität und Integration einzureichen. Eine nicht fristgerechte oder unvollständig eingereichte Berichterstattung kann zu einer Rückforderung der finanziellen Unterstützung führen. Die Fachstelle Diversität und Integration behält sich vor, bereits ausbezahlte Beträge zurückzufordern, wenn der Anteil an Teilnehmenden aus BS zu gering ist. 9. Rechtliche Grundlagen und Grundlagendokumente Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Kantonales Integrationsgesetz Leitbild und Handlungskonzept des Regierungsrates zur Integrationspolitik des Kantons Basel-Stadt von 1999 und Ergänzung von Beratung Von Projektträgerschaften, die ein neues Projekt eingeben wollen, wird die Kontaktaufnahme mit der GGG Migration erwartet. Hier erhalten Sie eine kostenlose Projekt- und Budgetberatung. GGG Migration, Informationsstelle Eulerstrasse Basel Seite 5/6
6 11. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten Sollte Ihre Projektidee nicht unseren Förderschwerpunkten entsprechen, gibt es andere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Für Projekte im Bereich Sport und Bewegungsförderung können Sie beim Swisslos- Sportfonds Unterstützung beantragen ( Für kulturelle Projekte können Sie bei der Kulturpauschale oder bei der Jugendkulturpauschale finanzielle Unterstützung beantragen ( Für gemeinnützige und wohltätige Vorhaben im kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich können Sie beim Swisslos-Fonds Basel-Stadt finanzielle Unterstützung beantragen ( Weitere Hinweise finden Sie auf dem InfoPortal Integration Basel-Stadt unter Seite 6/6
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