Richtlinien Projektförderung Basel-Stadt 2017

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1 Fachstelle Diversität und Integration Richtlinien Projektförderung Basel-Stadt 2017 Inhalt I. Zielsetzung der Projektförderung 1 II. Zielgruppen 1 III. Förderbereiche 2 1. Allgemeine Richtlinien 2 2. Zusätzliche Richtlinien 3 3. Ausschlusskriterien 4 4. Projekteingabe für Projekte Zuständigkeiten 4 6. Beratung 5 7. Finanzierung 5 8. Berichterstattung 5 9. Rechtliche Grundlagen und Grundlagendokumente 6 I. Zielsetzung der Projektförderung Die kantonale Projektförderung will schwer erreichbare Personen mit spezifischem Integrations- förderbedarf mittels gezielten, niederschwelligen Angeboten erreichen. Hauptziele sind der Abbau von Integrationshemmnissen, Information, Sensibilisierung, Prävention, die Förderung der Selbstermächtigung und Selbstverantwortung. II. Zielgruppen Frauen / Mütter Männer / Väter Kinder / Familien Jugendliche / Junge Erwachsene Seniorinnen und Senioren Bildungsungewohnte Spezifische Sprachgruppen Neu Zugezogene im Familiennachzug Traumatisierte Personen Seite 1/6

2 III. Förderbereiche 1. Informationsmodule (IM) Informationsvermittlung von Themen gemäss Modul-Katalog der GGG Migration: Veranstaltungen und Migrationsmedien 2. Informationsvermittlung (IV) Schulungen/Coaching, Tagung/Workshop u.ä. zu Themen wie z.b. Alter, Diskriminierungsschutz, Bildung, Gesundheit 3. Soziale Integration (SI) Projekte zu den Themen: Alter, Diskriminierungsschutz, Bildung, Gesundheit, Religion u.a. 4. Frühe Förderung (FF) Projekte zu den Themen: Elternbildung, Mutter/Vater-Kind-Projekte u.a. 1. Allgemeine Richtlinien Das Projekt und die darin enthaltenen Massnahmen zur Integrationsförderung entsprechen einem der vier Förderbereiche. Das Projekt richtet sich an den unter Punkt «Zielgruppen» genannten Personenkreis. Das Projekt ist öffentlich zugänglich, politisch und konfessionell neutral sowie nicht gewinn- orientiert. Das Projekt konkurrenziert keine bestehenden Angebote und Projekte. Das Projekt ist mit den lokalen Strukturen und Institutionen vernetzt. Die Projektträgerschaft betreibt wirksame, zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und nach Möglichkeit gezielte Medienarbeit, um die Projektaktivitäten der breiten Bevölkerung bekannt zu machen. Eigenleistungen und/oder Beiträge weiterer Stellen (Drittfinanzierung) sind Voraussetzung für eine Mitfinanzierung durch den Kanton. Formelle Vorgaben Projekteingabe, Budget und Projektaktivitäten sind vollständig ausgefüllt, datiert und unter- schrieben in Printversion und elektronisch fristgerecht eingereicht. Die Finanzplanung ist transparent und im Budget detailliert aufgeführt. Die Frist für die Projekteingabe ist der 30. September. Die Berichterstattung wird vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben fristgerecht eingereicht. Frist für die Berichterstattung ist der 28. Februar des Folgejahres. Zusätzliche Eingabe im Kanton Basel-Land Projekte, die sich auch an Teilnehmende aus dem Kanton Basel-Land wenden, müssen zusätzlich beim Fachbereich Integration BL eingereicht werden ( Es gelten dieselben Eingabefristen. Seite 2/6

3 2. Zusätzliche Richtlinien Informationsmodule Die Informationsveranstaltungen werden dem Katalog «Infomodule. Informationsveranstaltungen für Migrantenorganisationen» der GGG Migration entnommen ( Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit den Projektverantwortlichen der Fachstelle Diversität und Integration möglich. Die Module können von Migrationsvereinen, religiösen Gemeinschaften, Quartierzentren und Einzelpersonen mit Selbstständigkeitsnachweis gebucht werden. Projekteingaben von sprachkursanbietenden oder anderen Institutionen werden nicht berücksichtigt. Projekte aus dem Förderbereich Informationsmodule verwenden die speziell dafür zur Verfügung stehenden, vereinfachten Formulare (ohne Budget). Es werden höchstens 8 Veranstaltungen pro Jahr mit einer Pauschale von CHF pro Veranstaltung unterstützt. Kommt ein Teil der Zielgruppe aus Basel-Land, geben Sie Ihr Projekt auch beim Fachbereich Integration BL ein. Die beiden Fachstellen sprechen die Projekteingaben ab und unterstützen gemeinsam höchstens 8 Veranstaltungen pro Jahr. Ab einer Anzahl von 4 Modulen sind Sie verpflichtet, eines der Module «Deutsch, Integration, Begegnung» oder «Deutsch, Integration, Informatik» auszuwählen. Pro Anlass müssen mindestens 12 Personen aus Basel-Stadt teilnehmen. Migrationsmedien Die Fachstelle Diversität und Integration unterstützt einen Artikel pro Ausgabe zum Thema Integration. Es werden maximal acht Ausgaben pro Jahr und insgesamt maximal 8 Doppelseiten mitfinanziert. Die Fachstelle leistet pro Seite einen Beitrag von CHF Eine Seite umfasst bis Zeichen (inklusive Leerzeichen). Die Themen für die Artikel sind dem Katalog «Infomodule. Informationsveranstaltungen für Migrantenorganisationen» der GGG Migration zu entnehmen ( Interviews werden mit den dort angegebenen Fachpersonen geführt oder auf Anfrage Texte von ihnen geliefert. Abweichende Themen sind nur nach Absprache mit der Fachstelle möglich. Wird ein identisches Thema von einem anderen Kanton (z.b. Basel-Land) unterstützt, werden die Kosten geteilt. Jeder Artikel wird auf Deutsch zusammengefasst und in einer Box beim entsprechenden Arti- kel platziert. Diese Box ist Bestandteil der Berechnung der Anzahl Zeichen. In der Kopfzeile platzieren Sie das Logo der Fachstelle Diversität und Integration mit dem Vermerk «unterstützt durch den Kanton Basel-Stadt». Jeder Artikel wird der Fachstelle Diversität und Integration rechtzeitig zum «Gut-zum-Druck» vorgelegt. Der Fachstelle sind jeweils zwei Belegexemplare zuzustellen. Seite 3/6

4 3. Ausschlusskriterien Kulturelle und sportliche Anlässe werden in der Regel nicht unterstützt. In diesen Bereichen können Sie beim Swisslos-Fonds Basel-Stadt Unterstützung beantragen ( Angebote, die in die Zuständigkeiten der Regelstrukturen fallen, werden nicht unterstützt. Dies sind beispielsweise Massnahmen im Bereich der Jugendarbeit, im Schulbereich oder im Arbeitsmarkt. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Finanzhilfen. Nicht korrekte, verspätet oder unvollständig eingereichte Projekteingaben können von der Fachstelle abgelehnt werden. 4. Projekteingabe für Projekte 2017 Das für die Projekteingabe notwendige Formular finden Sie ab 15. Juli 2016 unter Eingabefrist für Projekteingaben in allen Förderbereichen: 30. September 2016; der Entscheid erfolgt bis Ende Dezember Zuständigkeiten Die Projekteingaben sind in Printversion und elektronisch bei der Fachstelle Diversität und Integration einzureichen. Beurteilung, Entscheid und Finanzierung von Projekten erfolgen durch die Fachstelle. Printversion: Fachstelle Diversität und Integration Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Postfach 4001 Basel Elektronisch: Seite 4/6

5 Für den Förderbereich Sprachförderung (SPF) ist in Basel-Stadt die Fachstelle Erwachsenenbildung zuständig. Finanzierungsgesuche mit diesem Schwerpunkt richten Sie bitte an: Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Mittelschulen und Berufsbildung Fachstelle Erwachsenenbildung Clarastrasse 13 Postfach Basel 6. Beratung Von Projektträgerschaften, die ein neues Projekt eingeben wollen, wird die Kontaktaufnahme mit der GGG Migration erwartet. Hier erhalten Sie Projekt- und Budgetberatung. GGG Migration, Informationsstelle Integration Eulerstrasse Basel Finanzierung Für Projekte aus den Förderbereichen Informationsvermittlung, Soziale Integration, Frühe Förderung gilt: Die Höhe des finanziellen Beitrags beträgt in der Regel max. CHF 15' Die Finanzierung erfolgt durch den Integrationskredit des Staatssekretariats für Migration (SEM) und durch Mittel des Kantons Basel-Stadt. Vorbehalten bleibt die Bewilligung der erforderlichen Mittel durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt respektive durch den Bund. 8. Berichterstattung Der Abgabetermin für die Berichterstattung der Projekte 2017 ist der 28. Februar Für die Berichterstattung sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Die Berichterstattung ist in Printversion und elektronisch bei der Fachstelle einzureichen. Eine nicht fristgerechte oder unvollständig eingereichte Berichterstattung kann zu einer Kürzung der Fördergelder bzw. einer Rückforderung führen. Seite 5/6

6 9. Rechtliche Grundlagen und Grundlagendokumente Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Kantonales Integrationsgesetz ( 5, 7) Leitbild und Handlungskonzept des Regierungsrates zur Integrationspolitik des Kantons Basel-Stadt von 1999 und Ergänzung von 2012 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die GGG Migration: Mail: info@ggg-migration.ch Telefon: Seite 6/6

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