Zitate Fußnoten Literaturverzeichnis ROLAND HOHEISEL-GRULER
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- Agnes Vogt
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Transkript
1 Zitate Fußnoten Literaturverzeichnis
2 Einleitung Grundsätzlich gilt: eine wissenschaftliche Arbeit besteht zu mindestens 90 % aus fremden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Textnachweise dienen der methodischen Korrektheit und Redlichkeit der Begründung eines Gedankenganges
3 Wie nachweisen? In juristischen Texten werden die Quellenangaben in Fußnoten nachgewiesen. Quellenangaben: direktes Zitat = wörtliche Übernahme indirektes Zitat = inhaltliche Übernahme
4 Zusammenspiel von Fußnoten und Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis bildet die Grundlage für die Kurzbelege in den Fußnoten.
5 Wie sieht das Literaturverzeichnis aus? Hier werden sämtliche Autoren mit ihren Werken aufgeführt. Die Autoren werden alphabetisch geordnet Grundsätzlich erfolgt dies in der Form: Name, Vorname, Titel des Werks, Auflage, Erscheinungsort, Jahr Müller, Josef, Das unheimliche Recht, 3. Auflage, München, 2016
6 Besonderheiten Besonderheiten können sich ergeben bei: Sammelbänden Kommentaren Zeitschriften Internetquellen gerichtlichen Entscheidungen
7 Sammelbände Hier sind mehrere Beiträge verschiedener Autoren in einem Band vereinigt : Müller, Anton/Maier, Berta /Schulz, Claudia: (Hrsg.) Handbuch des täglichen Wahns, 3. Auflage, Wiesbaden 2018
8 Ein Titel aus einem Sammelband Wenn nur ein Titel aus dem Sammelband herangezogen wird: Schmidt Doris/Schmid Erich: Die rechtliche Einordnung des Gefühls der Unendlichkeit, in: Müller, Anton/Maier, Berta /Schulz, Claudia: (Hrsg.), Handbuch des täglichen Wahns, 3. Auflage, Wiesbaden 2018
9 Kommentare Entweder es handelt sich um einen Kommentator dann wird wie bei einer Standard-Quelle verfahren Oder es handelt sich um einen Kommentar, der von mehreren Autoren bearbeitet wird dann wird wie bei einem Sammelband verfahren Oder es handelt sich um ein Standardwerk, das nach seinem Begründer benannt ist dann wird der Kommentar nach dem Begründer genannt Haberl, Fridegund (Begr.) Kommentar zum Sittengesetz, 64. Auflage, Stuttgart 2014
10 Zeitschriften Bei Zitaten aus Zeitschriften wird der Autor, der Titel des Werkes, der Name der Zeitschrift, das Erscheinungsjahr und die Seite genannt. Jensen, Gerhard, Das neue Allerlei, AJ 2017,358 Erscheint die Zeitschrift selbst in Bänden, wird anstatt dem Erscheinungsjahr die Bandnummer angegeben Keller, Hildegard, Polizreirecht gestern heute und morgen, APF 58, 621
11 Internetquellen Internetquellen müssen genau mit der vollständigen Adresse angegeben werden. Zudem muss der letzte Abruf mit dokumentiert werden. Lofers, Ivanka: Wars das etwa? (zuletzt aufgerufen am )
12 Gerichtliche Entscheidungen Gerichtliche Entscheidungen werden nicht ins Literaturverzeichnsis aufgenommen, sondern in den Fußnoten zitiert. Daraus folgt, dass dort alle wesentlichen Informationen in den Fußnoten stehen müssen.
13 Kurzbelege Die Fußnoten haben die Aufgabe, die konkrete Fundstelle, also das direkte oder indirekte Zitat in der im Literaturverzeichnis genannten Quelle eindeutig zu identifizieren.
14 Monografien Hier reicht der Name des Autors und die Seitenzahl, ggf. das Kapitel und die Fußnote. Bei mehreren Büchern eines Autors ist dieses in der Fußnote eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung findet sich dann im Literaturverzeichnis unter zit: März, S. 45 Nebelwerth, 5 RdNr. 253 Opuntija, Mängel, S. 712 Opuntija, Johann Der fließende Mängelbegriff, Diss. Düsseldorf, 1998, zit: Opuntija, Mängel
15 Sammelwerke Hier wird der Autor genannt, verbunden mit in: und dem Zitat für das Sammelwerk, der Seitenzahl, mit der der Beitrag beginnt und die Seitennummer, auf der sich die Fundstelle findet: Povelsen, in Hans/Gretel/Hecks, S. 328 (330)
16 Kommentare Beim Kommentar wird wie bei einem Sammelwerk (bei mehreren Bearbeitern) oder bei einer Monografie (bei einem Bearbeiter) zitiert, gefolgt von der kommentierten Norm und der Randnummer Querckuß, RdNr. 9 zu 348 RestRampVO Rebling in : SK-SittG, RDNr. 42 zu 4 SittRÄndG
17 Zeitschriften Bei Zeitschriften folgt dem Autorenname der abgekürzte Zeitschriftenname mit Seitennummer des Beitrags und Seitennummer der Fundstelle Steinseisser, Delenda Carthago!, PolMB 2017, 312 (312)
18 Urteilsanmerkungen, Rezensionen, Diskussionsbeiträge Urteilsanmerkungen, Rezensionen, Diskussionsbeiträge u.ä. werden wie Aufsätze aus den Quellen zitiert, also beispielsweise wie aus Zeitschriften oder Sammelwerken wie Tagungsbänden.
19 Internetquellen Da die Internetquelle im Literaturverzeichnis umfassend zu beschreiben ist, können solche Quellen in den Fußnoten wie Monografien zitiert werden.
20 gerichtliche Entscheidungen Bei gerichtlichen Entscheidungen müssen alle wesentlichen Elemente in der Fußnote genannt werden. Dazu gehören das erkennende Gericht, die Entscheidungsart (Urteil, Beschluss) das Datum und das dortige Aktenzeichen. Wird aus einer amtlichen Entscheidungssammlung zitiert, ist diese zusätzlich anzugeben. Gleiches gilt, wenn ein Urteil aus einer Fachzeitschrift zitiert wird. Wird aus einer Datenbank (BeckRS, juris, Jurion) zitiert, so ist durch die entsprechende Nennung die Quelle eindeutig identifizierbar zu machen. Gericht, Urt. V. TT.MM.JJJJ AZ 12345/18 = weitere Fundstelle, Seite, Seite
21 .. haben Sie noch Fragen?
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