«Lücken werden bleiben»
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- Gerhardt Winkler
- vor 5 Jahren
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1 Seite 1 von 7 Der Bund; ; Seite 2 Faksimile Bern Gurlitt Erbe «Lücken werden bleiben» Rund 500 Werke des Gurlitt Erbes stehen unter Raubkunstverdacht. Die Expertin Anja Heuss erklärt, warum die Suche nach den Eigentümern nicht immer erfolgreich ist und was das für Probleme mit sich bringt. Marianne Mühlemann «Provenienzforschung ist Detektivarbeit», sagt Anja Heuss, eine Expertin auf dem Gebiet. Sie bezeichnet das, was die deutsche Taskforce im Moment mit Gurlitts Bilderschatz macht: Geforscht wird nach der Herkunft der Werke, von denen man vermutet, dass sie beschlagnahmt oder ihren Besitzern zwischen 1933 und 1945 von den Nationalsozialisten geraubt wurden. Die Recherche beginne meist mit der Auswertung von Daten und Beschriftungen, die sich direkt am Objekt befinden. «Die Rückseite eines Bildes ist für Provenienzforscher interessanter als die Vorderseite», sagt sie. «Da findet man wichtige Eigentümervermerke, handschriftliche Widmungen, Initialen oder Stempel.» Diese werden erfasst und mit entsprechenden Datenbanken verglichen. Unter sind Kulturgüter aufgelistet, die (meist jüdischen) Eigentümern entzogen wurden. Auch in der Schweiz gibt es mittlerweile entsprechende Hilfsmittel. So haben auch das Eidgenössische Departement des Innern und das Bundesamt für Kultur (BAK) Datenbanken und Kataloge zur NS Raubkunst bereitgestellt; zudem wurde ein Leitfaden für Museen ausgearbeitet. Auch Ausstellungs oder Auktionskataloge, Aktenbestände, Verkaufsunterlagen oder Briefe sind Quellen, um auf frühere Besitzer zu stossen. Anhaltspunkte zerstört Trotz zahlreicher Hilfsmittel stosse man immer wieder an Grenzen. Heuss nennt ein Beispiel: In den 1930er und 1940er Jahren etwa, sei es üblich gewesen, die Rückseiten von Gemälden zur Verstärkung grossflächig mit einer Art Harzmasse zu verkleben. Damit wurden alle Anhaltspunkte nicht nur verdeckt, sondern zerstört. Denn die Behandlung ist irreversibel. Die klebrige Masse kann nicht mehr entfernt werden. Sicher könne sie nie sein, dass sie mit einer Recherche an ein Ende komme, so Heuss. Oft arbeitet sie an bis zu zwanzig Fällen gleichzeitig. Ideal sei es, wenn sich Querverbindungen zwischen den Werken ergeben. Dann gehe es schneller, als wenn man an Einzelfällen arbeite. Manchmal sei es besser, Fälle liegen zu lassen, da die Gefahr bestehe, dass einem die Lösung eines wichtigeren Falles entgehe, während man sich an einem kleineren festgebissen habe. Recherchen, so Heuss, fänden nie auf neutralem Boden statt. «Einschätzungen haben immer Gewinner und Verlierer zur Folge.» Deshalb sei nicht nur der Umgang mit den Objekten wichtig, sondern auch der Kontakt mit Erben. «Er verlangt Diskretion und Fingerspitzengefühl.» Denn stets gelte es Ängste ab und gegenseitiges Vertrauen
2 Seite 2 von 7 aufzubauen. Anstand, so Heuss, könne bewirken, dass ein Eigentümer bereit sei, ein kostbares Erbstück einem Museum zu überlassen. Washingtoner Erklärung Provenienzforschung ist ein junger Forschungszweig. Das Thema sei in den öffentlichen Museen und Kunstsammlungen erst mit der Washingtoner Erklärung bedeutsam geworden. Das war Damals haben sich 44 Staaten verpflichtet, Kunstwerke, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt worden sind, in ihren Beständen ausfindig zu machen, deren rechtmässige Besitzer zu suchen und dazu beizutragen, dass faire und gerechte Lösungen gefunden werden. Dass das Aufspüren von Raubkunst nicht nur Intuition, Geduld und Hartnäckigkeit braucht, sondern auch Geld, versteht sich da von selbst. Doch wer bezahlt? In Deutschland sei 2008 eine Arbeitsstelle mit Sitz in Berlin gegründet worden, die Stellen für Raubkunstforschung in öffentlichen Institutionen mitfinanziert, sagt Heuss. «In der Regel werden diese Stellen zur Hälfte vom jeweiligen Museum beziehungsweise dem Träger des Museums finanziert, zur anderen Hälfte von der Arbeitsstelle in Berlin. Doch diese Finanzierung sei auf maximal drei Jahre beschränkt. «Das ist in grossen Häusern viel zu wenig.» In der Schweiz gibt es übrigens bislang nur eine einzige Stelle für Provenienzforschung. Sie befindet sich am Museum Rietberg und wird von der Stadt Zürich finanziert. In der Schweiz scheine die Herkunftsforschung noch keine so grosse Rolle zu spielen wie in Deutschland, sagt Heuss. Doch mit dem Fall Gurlitt könne sich das ändern. Wieso aber arbeitet sie als ausgewiesene Expertin nicht in der Gurlitt Taskforce mit? Heuss reagiert diplomatisch. Sie sei erstaunt, wie wenig Provenienzforscher in der Taskforce ihre fachliche Kompetenz einbringen dürften. Auch der «Arbeitskreis» als Institution, in dem über einhundert Raubkunstspezialisten aus dem deutschsprachigen Raum organisiert sind, sei in der Gurlitt Frage nicht miteinbezogen worden. «Ich bin gespannt auf die Resultate.» Die Historikerin sieht den Fall Gurlitt als Chance. Sie ist überzeugt, dass er die öffentliche Aufmerksamkeit mehr als bisher auf die Raubkunstproblematik lenkt. Neu sei jedoch nicht nur der ungewöhnliche Umfang der Sammlung, sondern die Tatsache, dass hier zum ersten Mal überhaupt eine grosse Privatsammlung im Fokus stehe. Weshalb Cornelius Gurlitt seine Sammlung ausgerechnet an Bern vermacht habe, dafür hat sie keine Erklärung. «Das Kunstmuseum hat betont, dass es in der Vergangenheit keine Geschäftsbeziehungen zu Gurlitt unterhalten habe. Ich gehe davon aus, dass man dies überprüft hat.» Sie könne sich aber trotzdem vorstellen, dass es Geschäftsbeziehungen gegeben hat, die über einen anderen Kunsthändler liefen. «Metageschäfte sind im Kunsthandel üblich und ermöglichen bestimmten Personen, selbst nicht aufzutreten.» Sie empfehle, dies nochmals sorgfältig zu überprüfen. Offene Fragen Welche Empfehlung gibt die Expertin Museumsdirektor Matthias Frehner: Soll er das Gurlitt Erbe annehmen oder besser nicht? «Eine Annahme des Erbes wäre wünschenswert», sagt Heuss. Dadurch könne eine Rechtssicherheit entstehen, die es endlich ermögliche, Entscheidungen über die Sammlung zu treffen. «Dringend möchte ich Herrn Frehner raten, die privaten Geschäftspapiere Gurlitts der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
3 Seite 3 von 7 Am besten in Form einer Datenbank im Internet.» Dies wäre sowohl für die Erben jüdischer Sammler, als auch für die Provenienzforscher in den Museen von hohem Nutzen. Lawine von Prozessen Und gibt es Gründe, die gegen die Annahme des Erbes sprechen? «Ja», sagt Heuss. «Dagegen spricht, dass auf manchen Kunstwerken ein Raubkunstverdacht liegen wird, der nicht abschliessend geklärt werden kann. Es werden in vielen Fällen Lücken bleiben.» Das könnte eine Lawine von Prozessen auslösen. Und die Frage, wie man mit diesen Kunstwerken umgeht und ob man sie überhaupt wird ausstellen können, das bleibe offen. «Bei einer Annahme des Erbes wird das Kunstmuseum Bern sich diesen offenen Fragen stellen müssen.» Unermessliche Plünderungen: Auf diesem undatierten Foto inspiziert ein britischer Offizier in der Nähe des deutschen Wewelsburg ein Lager mit Nazi Raubkunst. Foto: Holocaust Educational Trust (Keystone) Anja Heuss Historikerin, Raubkunstexpertin Anja Heuss, Provenienzforscherin am Landesmuseum Württemberg und in der Staatsgalerie Stuttgart, wurde 1964 geboren. Sie promovierte zum Kunst und Kulturraub der Nationalsozialisten in Frankreich und der Sowjetunion. Für die Unabhängige Expertenkommission Schweiz Zweiter Weltkrieg war sie am Bergier Bericht beteiligt, der die historische und rechtliche Aufarbeitung der während des Zweiten Weltkriegs in die Schweiz gelangten Vermögenswerte untersuchte. (mks) Deutschland Berlin hofft auf ein Ja aus Bern Können Verwandte das Testament noch anfechten? In der deutschen Hauptstadt bezweifeln das viele und wünschen sich, dass die Bilder in die Schweiz gehen. David Nauer Berlin Das Erbe von Cornelius Gurlitt ist ein delikater Fall. Umso vorsichtiger gibt sich das offizielle Berlin in diesen Tagen. Hagen Philipp Wolf, der Sprecher der zuständigen Staatsministerin für Kultur, bestätigt zwar, dass die Bundesregierung an Verhandlungen mit dem Berner Kunstmuseum beteiligt ist. Vor der Annahmeentscheidung der Schweizer werde man aber «keinerlei Stellung» nehmen zu den Gesprächen. Mehr ist offiziell in Berlin nicht zu erfahren. Gleichwohl ist es kein Geheimnis, dass der deutsche Politikbetrieb auf ein Ja aus Bern hofft. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat schon vor Monaten gesagt, es sei «ein Glücksfall», dass das Berner Kunstmuseum die Bilder bekomme. Und die «Süddeutsche Zeitung» zitierte Ingeborg Berggreen Merkel, welche die Gurlitt Taskforce leitet, mit den Worten: «Ich bete täglich, dass Bern annimmt.» Gründe für das Wohlwollen gegenüber der Schweizer Lösung gibt es mehrere. Der Berner Museum sei eine renommierte Kunstinstitution, welche mit der Sammlung adäquat umgehen werde, argumentieren Insider. Bern könne die rund 1600 Werke nicht
4 Seite 4 von 7 nur fachgerecht lagern und die Sammlung zusammenhalten, sondern sie auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch heikle Aufgaben, wie der Umgang mit allfälligen Rückgabeforderungen von ehemaligen Eigentümern, seien die Schweizer in der Lage zu stemmen. Weitgehende Zugeständnisse Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Gehen die Bilder in die neutrale Schweiz, wird die Bundesrepublik den Anschein los, sie wolle vom Erbe eines Nazi Kunsthändlers profitieren. Dabei weiss Berlin, dass das Kapitel Raubkunst lange nicht mit genügend Nachdruck aufgearbeitet wurde. Es gebe immer noch viele Werke, die in der Nazi Zeit gestohlen und bis heute nicht zurückgegeben wurden, sagte der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald Lauder in einem Interview mit dem «Spiegel». In den aktuellen Verhandlungen mit dem Berner Kunstmuseum scheint die Bundesrepublik aus diesen Gründen zu weitgehenden Zugeständnissen bereit. So soll Berlin signalisiert haben, weiterhin die Taskforce zu finanzieren, welche die Herkunft umstrittener Bilder überprüft. Auch was steuerliche Fragen betrifft, ist man im Gespräch. Gleichzeitig wird in Berlin betont: Der Entscheid, ob die Berner die Bilder annehmen, liege einzig und allein beim Stiftungsrat des Kunstmuseums. Es gebe keinerlei Druck aus Deutschland. Gelassenheit auf Klagedrohung Wenig hält man in Berlin von der angedrohten Klage gegen das Testament von Cornelius Gurlitt. Die 86 jährige Cousine des Erblassers hat angekündigt, unter Umständen gerichtlich dagegen vorzugehen, dass die Bildersammlung nach Bern geht («Bund» von gestern). Gurlitt soll einem Gutachten zufolge, das der Münchner Anwalt der Gurlitt Verwandten erstellen liess, an krankhaftem Wahn gelitten haben, als er sein Testament verfasste. Das Dokument sei deswegen ungültig. Kenner des Falls bezweifeln, dass die Verwandten mit dieser Argumentation durchkommen. Zumal der Gutachter das Dokument erst nach dem Tod Gurlitts erstellte. Ein Neurologe, der Gurlitt zu Lebzeiten behandelt hat, kam dagegen zum Schluss, dass der betagte Mann durchaus urteilsfähig gewesen sei. In Berlin nimmt man deswegen die Klagedrohung aus München gelassen. Und man hofft, dass sich auch in Bern niemand dadurch verunsichern lässt. Kunstmuseum Stiftungsrat entscheidet nächste Woche Erben ist nicht einfach. Das bekommt das Kunstmuseum Bern derzeit mit voller Wucht zu spüren. Seit vor sechs Monaten bekannt geworden ist, dass das Haus Alleinerbin der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt ( ) ist, dem Sohn des Sammlers und NS Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, steht es unter Dauerbeobachtung. Eine deutsche Taskforce, die die Herkunft der Werke untersuchen soll, ist mit der Arbeit noch keineswegs am Ende. Das bayerische Kunstministerium hat eben kommuniziert («Bund» vom 8. November), dass sich mögliche Erben von NS Raubkunst aus dem Besitz des Kunsthändlers Gurlitt in Geduld üben müssten. Die Recherchen könnten sich bis Mitte 2015 hinziehen. Im riesigen Konvolut von über 1600 Kunstwerken befindet sich eine unbekannte Anzahl «vergifteter» Werke. Eine Schätzung beläuft sich auf rund 500 Werke, bei denen es sich um Raubkunst handeln könnte. Das ist im Fachjargon sogenannte «looted art», Kunst also, welche zwischen 1933 und 1945 von den Nazis bei zumeist jüdischen Besitzern geraubt oder beschlagnahmt wurde. Auch Kunst, die von den Opfern zwangsverkauft werden musste, gehört dazu. Ob das Kunstmuseum Bern das Erbe annehmen wird, ist noch offen. Am 7. Dezember läuft die gesetzliche Frist für den Entscheid ab. Bereits am 26. November will der Stiftungsrat informieren. (mks)
5 Seite 5 von 7 Vortragsreihe an der Universität Bern zum Thema «Looted Art Provenienzforschung im Museum»: Benno Widmer, Bundesamt für Kultur, referiert am Mo, , 18 Uhr. «Eine Annahme scheint mir klüger» Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, findet, die Gurlitt Bilder sollten nach Bern kommen, um sie «sinnvollerweise» als separate Raubkunstsammlung auszustellen. Interview: Marcello Odermatt Herr Winter, in Bern spielt sich derzeit eine kunsthistorische Auseinandersetzung mit internationaler Brisanz ab. Verfolgen Sie die Geschichte rund um das umstrittene Erbe von Kunsthändler Gurlitt an das Kunstmuseum in Bern? Ja, aber nur aus den Medien. Als Dachverband der jüdischen Gemeinden der Schweiz sind wir vom Fall direkt kaum betroffen. Ich wüsste von niemanden in unseren Gemeinden, der Forderungen stellen könnte. Das Thema Raubkunst interessiert mich aber sehr wohl, habe ich mich doch schon in den Neunzigerjahren stark bei der Suche nach nachrichtenlosen Vermögen von Holocaust Opfern auf Schweizer Banken engagiert. Die Frage steht im Zentrum, ob das Kunstmuseum Bern die Erbschaft annehmen soll oder nicht. Der New Yorker Ronald Lauder, Präsident des Jüdischen Weltkongresses (WJC), hat bereits davor gewarnt. Wie sehen Sie das? Ich sehe das anders. Herr Lauder geht davon aus, dass das Kunstmuseum bei einer Annahme in einen Prozessstrudel geraten könnte. Doch Prozesse gäbe es sicher auch gegen die Verwandten, sollten sie erben, vielleicht noch mehr, als wenn das Kunstmuseum Bern Erbe wäre. Es scheint mir klüger zu sein, wenn das Kunstmuseum Bern die Erbschaft annimmt. Das Kunstmuseum Bern hat sich verpflichtet, die Prinzipien des Washingtoner Abkommens einzuhalten, das Staaten und staatliche Museen zu einem seriösen Umgang mit Raubkunst verpflichtet. Wenn es die Erbschaft ausschlägt und diese an die Verwandten von Gurlitt geht, müssen sich die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümer mit diesen auseinandersetzen, was schwieriger sein dürfte. Private sind nämlich nicht an das Washingtoner Abkommen gebunden. Was heisst das? Es ist erfolgversprechender, wenn das Museum die Erbschaft übernimmt, dabei selbstverständlich korrekt abklärt, wer allenfalls Anspruch auf Herausgabe eines Objekts haben könnte oder Entschädigungen bekommen soll. Dann sollen alle Bilder nach Bern, auch jene der sogenannten entarteten Kunst? Ich denke schon. Entartete Kunst ist aber nicht per se Raubkunst. Objekte entarteter Kunst, die als Raubkunst gelten, sollen selbstverständlich an die Erben der früheren Besitzer zurückgehen. Aber entartete Kunst, die aus deutschen Museen stammt, soll in Bern bleiben, zusammen mit jenen Raubkunstobjekten, für die keine Nachkommen der früheren Besitzer gefunden werden können. Es ist aber wichtig, dass alle Raubkunstobjekte als solche gekennzeichnet werden, zusammen mit ihrer Geschichte. Das gilt insbesondere auch für die Werke entarteter Kunst, um die menschenverachtende Ideologie der Nazis zu zeigen, die hinter der Beschlagnahmung dieser Kunstobjekte stand.
6 Seite 6 von 7 Berns Stadtpräsident Alexander Tschäppät hat vorgeschlagen, ein eigentliches Museum mit Raubkunst und ihrer entsprechenden Geschichte dazu in Bern zu gründen. Auf jeden Fall sollten die Kunstwerke, die beim Kunstmuseum verbleiben, sinnvollerweise als separate Sammlung gezeigt werden. Nochmals zu Herrn Lauder, der von einer Annahme abgeraten hat und im Interview mit dem «Spiegel» sagte: Das Kunstmuseum wäre «verrückt», es müsse mit einer Prozesslawine rechnen. Das sind aber schon auch starke Drohungen? Ich kann Herrn Lauder nur interpretieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er dem Kunstmuseum Bern drohen wollte. Ich denke, dass er damit sagen wollte, eine Annahme der Erbschaft hätte rechtliche Konsequenzen, da wohl verschiedene Nachkommen früherer Eigentümer mit dem Kunstmuseum Bern Prozesse führen würden und er dies dem Kunstmuseum Bern nicht zumuten wollte. Die Berner würden sich und ihr Land beschädigen, wenn sie die Bilder annähmen, bevor definitiv klar sei, woher sie stammten, sagte er weiter. Ich sehe das anders. Die Provenienzforschung über diese Bilder wird Monate, ja vielleicht Jahre in Anspruch nehmen. Es wäre falsch, die Objekte in dieser Zeit nicht auszustellen, da gerade ein Öffentlichmachen solcher Kunstwerke am ehesten hilft, Berechtigte zu finden. Was immer an Transparenz getan werden kann, sollte gemacht werden. Wie beurteilen Sie den Umgang Deutschlands mit dem Thema? Die Verschwiegenheit ist gross und suspekt. Ich finde wie andere auch, dass das Vorgehen der in Deutschland eingesetzten Taskforce sehr lange dauert. Unklar ist auch die Rolle der vielen Mitspieler in dieser Geschichte, etwa der deutschen Steuerbehörden, des Bundesinnenministeriums, des Bundeslandes Bayern. Alle spielen irgendwie mit. Mir fehlte eigentlich von Anfang an eine klare positive Haltung der Deutschen im Fall Gurlitt. Und wie beurteilen Sie das Verhalten der Schweiz, die sich offiziell aus dem Thema raushält? Die Eidgenossenschaft spielt im Falle Gurlitt keine grosse Rolle. Hier sind der Kanton und die Stadt Bern angesprochen. Es gilt das Washingtoner Abkommen. Es verlangt in unverbindlicher Form, dass alle staatlichen Museen abklären, ob sie Raubkunst in ihren Beständen haben oder nicht und Raubkunstobjekte veröffentlichen, um Erben ausfindig zu machen. Dieselbe Forderung habe ich generell auch an die Schweiz und ihre Museen. Tun die Museen es? Noch lange nicht alle. Immer wieder lese ich von Kunstexperten, die sagen, in der Schweiz liege in Sachen Raubkunst einiges im Argen. Auch der Bundesrat hat in einer kürzlichen Stellungnahme festgehalten, dass noch Aufarbeitungsbedarf besteht. Müsste die Schweiz in Sachen Provenienzforschung mehr tun? Ja, das müsste sie. Die Museen sollten viel proaktiver Abklärungen machen, Informationen herausgeben, um die Herkunft ihrer Bilder zu klären. Bestehen Zweifel, müssen die Museen dem nachgehen.
7 Seite 7 von 7 Lauder sagte weiter: «Für uns Juden ist das ein wichtiges Thema, wir sollten diesen letzten Fall in der Aufarbeitung der Nazi Geschichte, die Suche nach der Raubkunst, gemeinsam abschliessen.» Wie sehen Sie das? Wie wichtig ist das Thema für die Juden? Familien, deren Mitglieder Opfer des Nazi Regimes wurden, sollten nicht noch einmal Opfer werden. Dies war bei den nachrichtenlosen Vermögen ebenso der Fall. Folglich sollte man alles daran setzen, dass den Erben der Opfer ihre Kunstobjekte wieder zugeführt werden oder sie entsprechend entschädigt werden. Es geht darum, Gerechtigkeit herzustellen. Insbesondere auch, weil Kunstwerke oft eine enorme emotionale Bedeutung für die Familien haben. Gutachten Gurlitts Cousin distanziert sich Der Cousin von Cornelius Gurlitt, Dietrich Gurlitt, hat sich vom neuen Gutachten («Bund» von gestern) über den Kunstsammler distanziert. «Mit den Versuchen einiger Verwandter, den Geisteszustand von Cornelius anzuzweifeln, habe ich nichts zu tun», schrieb Dietrich Gurlitt an den Direktor des Kunstmuseums Bern, Matthias Frehner, in einer E Mail. «Wie bereits im Mai erklärt, hoffe ich, Sie geben eine positive Entscheidung bezüglich des Cornelius Gurlitt Erbes bekannt», schrieb der 95 Jährige weiter. Das Kunstmuseum Bern bestätigte am Dienstag den Eingang der E Mail. Die Nachricht werde in die Überlegungen des Kunstmuseums miteinbezogen, sagte Mediensprecherin Ruth Gilgen. Ansonsten werde die Angelegenheit nicht kommentiert. (sda)
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