Mitgliederversammlung am 6.November in Köln. Es gilt das gesprochene Wort.
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- Karsten Schmitt
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1 Grußwort von Herrn Gerhard Odenkirchen, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zur Mitgliederversammlung 2008 der Hochwassernotgemeinschaft Rhein Mitgliederversammlung am 6.November 2008 in Köln Es gilt das gesprochene Wort.
2 - 2 -
3 - 3 - Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Spizig, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hütten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, hier bei Ihnen zu Gast sein zu dürfen und bedanke mich für die Einladung. Gleichzeitig möchte ich Ihnen zur Mitgliederversammlung der Hochwassernotgemeinschaft Rhein die besten Wünsche von Herrn Minister Uhlenberg überbringen. Die Ziele der Hochwassernotgemeinschaft Rhein, durch Rückhalteräume die Hochwasserspitzen um entscheidende Zentimeter zu reduzieren, in den natürlichen Überschwemmungsgebieten Nutzungen, bei denen durch Hochwasser hohe Schäden entstehen können, zu vermeiden und bereits bestehende Siedlungen in den Überschwemmungsbereichen möglichst effektiv zu schützen sind wesentlicher Teil des nordrhein-westfälischen Hochwasserschutzkonzeptes und damit gemeinsames Ziel.
4 - 4 - Hochwasserschutz ist in einem dicht besiedelten und hoch industrialisierten Land wie Nordrhein-Westfalen unverzichtbar. Aus diesem Grund hat die Landesregierung den Hochwasserschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Politik gemacht. Wenn das Thema Hochwasserschutz angesprochen wird, erinnern sich die meisten Menschen in Deutschland zum einen an die Ereignisse an der Elbe im Jahr 2002 und anderseits natürlich an den Rhein und die dortigen großen Hochwässer aus Mitte der 90-er Jahre. Dies ist verständlich und auch gerechtfertigt, liegen doch an den großen Flüssen und insbesondere am Rhein auch hohe Schadenspotenziale. Aber das ist nur eine Seite der Medaille. In Nordrhein- Westfalen haben die Fließgewässer auf Grund ihrer Länge, der Größe des Einzugsgebietes und der Lage im Berg- oder Flachland deutlich unterschiedliche Abflusscharakteristiken. Das Hochwasserschutzkonzept des Landes bietet für das gesamte Spektrum möglicher Hochwasserereignisse sinnvolle Lösungen an.
5 - 5 - Am Rhein stehen dabei die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen und der Bau von Deichrückverlegungen und Rückhalteräumen im Vordergrund. Nach heutigem Stand sind ca. 168 Kilometer Deiche mit finanzieller Unterstützung des Landes seit 1995 am Rhein grundsaniert und an die allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst worden oder befinden sich gerade im Bau werden bis zum Jahr 2015 weitere rund 91 Deich- Kilometer saniert werden ca. 45 Kilometer Deiche noch abschließend untersucht. Seit 1995 hat sich das Land mit ca. 315 Mio. bei Baukosten in Höhe von fast 500 Mio. sehr stark engagiert. Das Konzept beinhaltet auch Maßnahmen, um dem Fluss wieder mehr Raum zu bieten. Hierzu sieht es Deichrückverlegungen und den Bau von steuerbaren Rückhalteräumen vor. Vier größere Deichrückverlegungen sind bereits fertig gestellt und bieten rund 1530 Hektar an zusätzlicher Fläche.
6 - 6 - Mit den Deichrückverlegungen und Rückhalteräumen schaffen wir ein zusätzliches Rückhaltevolumen von 150 Millionen Kubikmeter. Aber auch an den vielen kleinen, hochwassergefährlichen Fließgewässern im Lande muss Hochwasserschutz betrieben werden. Für diese bietet das Land neben den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes Planungsinstrumente an, mit denen kostengünstige und effektive Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung des Hochwasserschutzes aufgezeigt werden. Besonders erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang die Hochwasseraktionspläne und Hochwassergefahrenkarten.,. Die Umsetzung der neuen EG- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, die ja im Focus des fachlichen Teiles der Mitgliederversammlung steht ist in den nächsten Jahren eine anspruchsvolle Aufgabe für alle Beteiligten. Erste Abstimmungen auf Länderebene sind in einem Strategiepapier der LAWA zur Umsetzung der
7 - 7 - Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Deutschland zusammengefasst. Der Zweck der HWRM-RL ist die Verdeutlichung von Hochwasserrisiken und die Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Risikomanagements. Hierzu gibt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten mit der Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos der Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und der Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen drei Arbeitsschritte vor. NRW kann in Bezug auf die Bearbeitung auf umfangreiche Vorleistungen aufbauen. Die erarbeiteten 23 Hochwasseraktionspläne und die erstellten Hochwassergefahrenkarten beinhalten schon viele Elemente eines Hochwasserrisikomanagementplans. Das Neue an der HWRM-RL ist
8 die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten für alle Flussgebiete die o.g. Arbeitsschritte abzuschließen und entsprechend zu berichten, 2. dabei die formalen Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen sowie 3. alle sechs Jahre über die Umsetzung der im Hochwasserrisikomanagementplan formulierten Ziele zu berichten. Hochwasservorsorge und Risikomanagement bezieht sich dabei nicht nur auf wasserwirtschaftliche Maßnahmen, sondern hat insbesondere auch Aspekte der Bauleitplanung und Gefahrenabwehr zu berücksichtigen. Eine enge Zusammenarbeit mit den hierfür zuständigen Kommunen, aber auch anderen Beteiligten ist daher für eine erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie unerlässlich. Wir sind dazu bereit und werden hierfür den Kontakt suchen. Nicht zuletzt möchte ich mich an dieser Stelle für Ihr Engagement im Hochwasserschutz bedanken und wünsche Ihrer Veranstaltung einen guten Verlauf, interessante Fachvorträge und spannende und erfolgreiche Diskussionen.
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