Informationsanlass vom November 2018

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1 Informationsanlass vom November 2018 St.Gallen November 2018 Geschäftsführung

2 Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit Seite 2

3 Pensionierungsberatung Seite 3

4 Planung der Pensionierung - 15 Jahre Grobplanung Persönliche Ziele? Kinder in Ausbildung? Frühpensionierung? Umzug? Längere Reise? - 5 Jahre Detailplanung WEF-Vorbezug? Einkauf? Kapitalbezug? AHV-Vorbezug? Überbrückungsrente? Steueroptimierung? Pensionierung Einkommens- und Vermögensdisposition Seite 4

5 Planung der Pensionierung Wichtige Punkte Planung genug früh angehen externe Faktoren berücksichtigen (Steuern, Inflation, ) gesamte Vermögenssituation berücksichtigen Steueroptimierung nutzen Pensionierungsberater vergleichen verschiedene Varianten planen Nachlassplanung Seite 5

6 Planung der Pensionierung Erwerbseinkommen Nebenerwerb Wohnung Versicherung AHV-Rente WEF-Bezug Kapitalbezug Einlage Haushaltsbudget Haushalt Steuern Verkehr Freizeit Pensionskassenrente Wertschriftenerträge Gesundheit Seite 6

7 Leistungen der sgpk Seite 7

8 Drei unterschiedliche Regelungen Jahrgang 1955 und älter Bisherige Bestimmungen der beiden Verordnungen VKStP und KLVK Jahrgänge 1953 und älter - ordentliches Rentenalter: 63 - maximale Altersrente: 50% des versicherten Lohns Jahrgänge 1954 und ordentliches Rentenalter: 65 - maximale Altersrente: 55% des versicherten Lohns Jahrgang 1956 und jünger Jahrgang 1956 und jünger Neue Bestimmungen des Vorsorgereglements der sgpk - ordentliches Rentenalter: 65 - Altersrente abhängig von Altersguthaben und Umwandlungssatz Seite 8

9 Pensionierung Themen Pensionierung bis Pensionierung nach vorzeitige Pensionierung ordentliche Pensionierung Weiterversicherung nach Alter 65 Diverses zur Alterspensionierung Kapitalbezug Auskauf Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung Kinderrenten usw. Todesfall-Leistungen Berechnungstool Seite 9

10 Pensionierung bis 31. Dezember 2018 Umwandlungssatz 6.4 % Altersrente Sparguthaben Seite 10

11 Entwicklung des Sparguthabens + Eingebrachte Eintrittsleistung + Spargutschriften (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) + Zinsen + Zusatzeinkäufe + Rückzahlung WEF + Eingebrachte FZL aus Scheidung - WEF-Vorbezug - Überweisung FZL aus Scheidung = Sparguthaben ==================== Seite 11

12 Was ist der Umwandlungssatz? Alter 65 / Lebenserwartung 20 Jahre Sparguthaben 500'000 : 20 = 25'000 Rente pro Jahr 25'000 von 500'000 = 5% Umwandlungssatz = 5% Alter 60 / Lebenserwartung 25 Jahre Sparguthaben 500'000 : 25 = 20'000 Rente pro Jahr 20'000 von 500'000 = 4% Umwandlungssatz = 4% Seite 12

13 Umwandlungssätze bis 31. Dezember 2018 Seite 13

14 Pensionierung ab 1. Januar 2019 Einlagen am 1. Januar 2019 Umwandlungssatz 5.2 % Altersrente Sparguthaben Seite 14

15 Einlagen in Sparguthaben am 1. Januar 2019 Seite 15

16 Einlagen ins Sparguthaben am 1. Januar wenn bereits am 31. Dezember 2016 bei sgpk versichert - altersabhängig; 2% - 22% des Sparguthabens per 31. Dezember keine Gutschrift auf Einkäufe nach dem 31. Oktober In 48 Monatsraten vom 1. Januar Dezember Austritt (ohne Rentenbezug) während der 48 Monate: restliche Raten ab Austrittsdatum verfallen - Vorzeitige oder ordentliche Pensionierung während der 48 Monate mit 100% Rentenbezug: restliche Raten werden vollständig gewährt und damit rentenwirksam - Vorzeitige oder ordentliche Pensionierung während der 48 Monate mit Teil-Kapitalbezug: restliche Raten verfallen im prozentualen Ausmass des Kapitalbezugs Seite 16

17 Wirkung der Einlage ohne Kapitalbezug Pensionierung per ; Rente ohne Kapitalbezug - Einlage: monatliche Gutschriften: Gutschriften bezogen vom : Rest-Gutschrift am : Seite 17

18 Wirkung der Einlage mit Kapitalbezug Pensionierung per ; Rente mit Kapitalbezug - Einlage: monatliche Gutschriften: Gutschriften bezogen vom : Noch nicht gutgeschrieben: Kapitalbezug von 50% - Rest-Gutschrift am : (nur noch 50% der restl ) Seite 18

19 Wirkung der Einlage mit WEF-Vorbezug WEF-Vorbezug per ; Pensionierung später - Einlage: monatliche Gutschriften: Gutschriften bezogen vom : Noch nicht gutgeschrieben: WEF-Vorbezug von 25% - monatliche Gutschriften ab : 750 (nur noch 75% von bisher 1 000) Seite 19

20 Umwandlungssätze ab 1. Januar 2019 Seite 20

21 Pensionierung zwischen Alter 58 und 70 Altersrente: Sparguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung x UWS 5.20% 6.40% 6.07% 7.15% UWS bis 2018 UWS ab % 5.35% 4.58% 5.65% 4.93% 6.10% Seite 21

22 Pensionierung per oder später? Jahrgang Zeitpunkt, in dem die Rentenhöhe per wieder erreicht wird (Modellrechnung) 1956 März / April April / Mai Mai / Juni Juni / Juli Juli / August 2019 Seite 22

23 Berechnungsbeispiele Seite 23

24 Seite 24

25 Pensionierung im Alter 60 mit Aufschub Altersrente Während Aufschub wird dem Sparguthaben nur Zins gutgeschrieben! Pensionierung (UWS 5.65%) Bezug Altersrente erst im Alter 62 mit UWS 5.95% Seite 25

26 BG-Reduktion ohne Bezug Teil-Altersrente Sparguthaben mit altem BG UWS 6.40% BG-Reduktion Sparguthaben mit neuem BG Seite 26

27 BG-Reduktion und Weiterversicherung bisherige versicherte Besoldung Sparguthaben mit altem BG UWS 6.40% BG-Reduktion max. 50% Sparguthaben mit neuem BG "Besitzstandswahrung" = Übernahme AN- und AG-Beiträge Seite 27

28 BG-Reduktion mit Bezug Teil-Altersrente Erst BG-Reduktion muss mindestens 20% betragen 1. Teil-AR UWS 5.65% 2. Teil-AR UWS 6.10% 3. Teil-AR UWS 6.40% Seite 28

29 Teilpensionierung oder Aufschub Schritt BG-Reduktion auf 70% (Rente/Kapital) 2. Schritt BG-Reduktion auf 50% (Rente/Kapital) 3. Schritt Pensionierung (Rente/Kapital) Teilpensionierung Ordentliche Pensionierung Aufschub Seite 29

30 Diverses zur Pensionierung Kapitalbezug: max. 50% des Sparguthabens Kapitalabfindung infolge Geringfügigkeit Auskauf Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung AHV-Überbrückungsrente (max. Fr. 2' pro Monat) Kinderrente: je Kind 20% der Altersrente, maximal einfache max. AHV-Kinderrente (erst ab Alter 65) Wenn Austritt vor Alter 58 = Austrittsleistung auf FZ-Konto Wahl zwischen Rente oder Austrittsleistung: - wenn Austritt zwischen Alter und - Erwerbstätigkeit weitergeführt wird, oder - arbeitslos gemeldet ist Seite 30

31 Kapitalbezug max. 50% des Sparguthabens möglich Unterschrift des Ehepartners/Lebenspartners nötig bis 3 Jahre vor Kapitalbezug keine freiwilligen Einlagen getätigt Seite 31

32 Kapitalabfindung anstelle Rente (infolge Geringfügigkeit) wenn Rente tiefer als Fr pro Monat = Kapitalabfindung zwingend wenn Rente Fr Fr pro Monat = Kapitalabfindung auf Wunsch möglich Seite 32

33 Einlage zur Kompensation der tieferen Rente Beispiel: Einlage von Fr. 153'100, damit bereits ab Alter 60 Altersrente = Fr. 25' Pensionierung mit 65: SPGH 400'000 x 6.40% Altersrente = Fr. 25' Pensionierung mit 60: SPGH 300'000 x 5.65% Altersrente = Fr. 16' Seite 33

34 AHV-Überbrückungsrente Beispiel: Überbrückungsrente Fr. 2'350 pro Monat von Alter Gesamtbezug Überbrückungsrente = Fr. 141'000 Altersrente ab Alter 60 ohne Überbrückungsrente: SPGH 300'000 x 5.65% = Fr. 16'950 Altersrente ab Alter 60 mit Überbrückungsrente: SPGH 300'000 Barwert Überbrückungsrente 105'000 = 195'000 x 5.65% = Fr. 11'018 Einlage zur Vermeidung/Verminderung der Rentenkürzung möglich! Seite 34

35 Alterskinderrente erst ab 65. Altersjahr 20% der Altersrente; höchstens max. AHV-Kinderrente (Fr p.m.) bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig Seite 35

36 Anspruchsvoraussetzungen für Ehegattenrente Lebenslängliche Ehegattenrente, wenn 1. Ehepartner/eingetragener Partner/Lebenspartner* 2. für Unterhalt mind. 1 Kindes aufkommt; oder 3. Alter 45 zurückgelegt und Ehe mind. 5 Jahre gedauert hat bzw. Unterstützungsvertrag mind. 5 Jahre vorliegt. 4. wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt = Kapitalabfindung in Höhe von 3 Jahresehegattenrenten Seite 36

37 Anspruchsvoraussetzungen bei Lebensgemeinschaft Einreichen eines gegenseitigen Unterstützungsvertrages zu Lebzeiten Partner(innen) dürfen weder verheiratet noch verwandt sein Gleiche Voraussetzungen wie Ehegatten und Partner aus eingetragener Partnerschaft wenn beide Partner(innen) bei der sgpk = 2 Unterstützungsverträge Einreichung Unterstützungsvertrag vor : Nachweis 5 Jahre Lebensgemeinschaft genügen Einreichung Unterstützungsvertrag nach : Unterstützungsvertrag muss der sgpk mind. 5 Jahre vorliegen Seite 37

38 Versicherte Leistungen bei Tod Die Ehegattenrente beträgt: 40% des versicherten Lohnes der aktiv versicherten verstorbenen Person; durchschnittlicher Lohn der letzten 24 Monate bei unregelmässigem Beschäftigungsgrad; mindestens aber 2/3 der Altersrente im Alter 65 bei konstantem Lohn und Realzins 2%; 40% des der Invalidenrente zugrundeliegenden versicherten Lohnes, wenn verstorbene Person eine IV-Rente der sgpk bezogen hat; mind. 2/3 der Altersrente im Alter 65 bei konstantem Lohn und Realzins 2% 2/3 der Altersrente, wenn verstorbene Person eine Altersrente der sgpk bezogen hat Seite 38

39 Einschränkungen der Ehegattenrente Ist die hinterlassene Person mehr als 10 Jahre jünger als die verstorbene Person, wird die Rente für jedes darüber hinausgehende Jahr um 5% gekürzt Nur Anspruch auf gesetzliche Mindestleistung nach BVG, wenn Heirat oder Eingang des Unterstützungsvertrag bei sgpk nach ordentlichem Rentenalter (65) Heiratet die hinterlassene Person, erlischt der Rentenanspruch Seite 39

40 Versicherte Leistungen für Waisen Waisenrente 11% des versicherten Lohnes; oder 20% der Invaliden- oder Altersrente bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig Seite 40

41 Todesfallkapital Seite 41

42 Online Berechnungstool auf Seite 42

43 Berechnungstool auf Seite 43

44 Vermögensanlage (1/4) In den letzten 10 Jahren durchschnittlich Überperformance Tiefes Risiko (Tracking Errors immer deutlich unter 1%) Die Vermögensverwaltungskosten sind mit rund Fr Mio. sehr tief und entsprechen 17 Basispunkte des Gesamtvermögens Seite 44

45 Vermögensanlage (2/4) Seite 45

46 Vermögensanlage (3/4) Anlagerendite p.a. (13Y) 1. Copré 5.02% 2. Profond 4.73% 3. Nest 4.67% 4. sgpk 4.59% 5. Pictet-Index 40plus 4.46% 6. PK Stadt Zürich 4.09% 7. CS PK-Index 4.02% 8. Pictet-Index 25plus 4.02% 9. Publica 3.97% 10. Vita 3.94% 11. BVK Zürich 3.87% 12. Transparenta 3.63% 13. GEMINI Pool % 14. ASGA 3.53% 15. Swisscanto Sammelstiftung 3.44% 16. PK pro 3.13% Seite 46

47 Vermögensanlage (4/4) Vergleich ø-kostenquote sgpk 17 Basispunkte 100 VE ø 47 Basispunkte Seite 47

48 Verwaltungskosten (1/2) Gesamtaufwand für Verwaltungskosten beträgt Fr im Geschäftsjahr 2017 Fr. 113 pro versicherte Person (inkl. Rentner) Fr. 154 pro aktiv versicherte Person (ohne Rentner) Seite 48

49 Verwaltungskosten (2/2) Vergleich Ø-Verwaltungskosten pro Versicherten sgpk Fr Fr Fr Fr. 737 Seite 49

50 Vermögensanlagen Fazit Überdurchschnittliche Erträge in der Vermögensverwaltung Tiefe Kosten für Versicherten- und Vermögensverwaltung Die Erträge der Anlagen kommen ausschliesslich den Versicherten zugute Seite 50

51 Kontakt Benedikt Häfliger Geschäftsführer St.Galler Pensionskasse Rosenbergstrasse St.Gallen Seite 51

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