Informationsanlass vom November 2018
|
|
- Alexa Bieber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationsanlass vom November 2018 St.Gallen November 2018 Geschäftsführung
2 Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit Seite 2
3 Pensionierungsberatung Seite 3
4 Planung der Pensionierung - 15 Jahre Grobplanung Persönliche Ziele? Kinder in Ausbildung? Frühpensionierung? Umzug? Längere Reise? - 5 Jahre Detailplanung WEF-Vorbezug? Einkauf? Kapitalbezug? AHV-Vorbezug? Überbrückungsrente? Steueroptimierung? Pensionierung Einkommens- und Vermögensdisposition Seite 4
5 Planung der Pensionierung Wichtige Punkte Planung genug früh angehen externe Faktoren berücksichtigen (Steuern, Inflation, ) gesamte Vermögenssituation berücksichtigen Steueroptimierung nutzen Pensionierungsberater vergleichen verschiedene Varianten planen Nachlassplanung Seite 5
6 Planung der Pensionierung Erwerbseinkommen Nebenerwerb Wohnung Versicherung AHV-Rente WEF-Bezug Kapitalbezug Einlage Haushaltsbudget Haushalt Steuern Verkehr Freizeit Pensionskassenrente Wertschriftenerträge Gesundheit Seite 6
7 Leistungen der sgpk Seite 7
8 Drei unterschiedliche Regelungen Jahrgang 1955 und älter Bisherige Bestimmungen der beiden Verordnungen VKStP und KLVK Jahrgänge 1953 und älter - ordentliches Rentenalter: 63 - maximale Altersrente: 50% des versicherten Lohns Jahrgänge 1954 und ordentliches Rentenalter: 65 - maximale Altersrente: 55% des versicherten Lohns Jahrgang 1956 und jünger Jahrgang 1956 und jünger Neue Bestimmungen des Vorsorgereglements der sgpk - ordentliches Rentenalter: 65 - Altersrente abhängig von Altersguthaben und Umwandlungssatz Seite 8
9 Pensionierung Themen Pensionierung bis Pensionierung nach vorzeitige Pensionierung ordentliche Pensionierung Weiterversicherung nach Alter 65 Diverses zur Alterspensionierung Kapitalbezug Auskauf Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung Kinderrenten usw. Todesfall-Leistungen Berechnungstool Seite 9
10 Pensionierung bis 31. Dezember 2018 Umwandlungssatz 6.4 % Altersrente Sparguthaben Seite 10
11 Entwicklung des Sparguthabens + Eingebrachte Eintrittsleistung + Spargutschriften (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) + Zinsen + Zusatzeinkäufe + Rückzahlung WEF + Eingebrachte FZL aus Scheidung - WEF-Vorbezug - Überweisung FZL aus Scheidung = Sparguthaben ==================== Seite 11
12 Was ist der Umwandlungssatz? Alter 65 / Lebenserwartung 20 Jahre Sparguthaben 500'000 : 20 = 25'000 Rente pro Jahr 25'000 von 500'000 = 5% Umwandlungssatz = 5% Alter 60 / Lebenserwartung 25 Jahre Sparguthaben 500'000 : 25 = 20'000 Rente pro Jahr 20'000 von 500'000 = 4% Umwandlungssatz = 4% Seite 12
13 Umwandlungssätze bis 31. Dezember 2018 Seite 13
14 Pensionierung ab 1. Januar 2019 Einlagen am 1. Januar 2019 Umwandlungssatz 5.2 % Altersrente Sparguthaben Seite 14
15 Einlagen in Sparguthaben am 1. Januar 2019 Seite 15
16 Einlagen ins Sparguthaben am 1. Januar wenn bereits am 31. Dezember 2016 bei sgpk versichert - altersabhängig; 2% - 22% des Sparguthabens per 31. Dezember keine Gutschrift auf Einkäufe nach dem 31. Oktober In 48 Monatsraten vom 1. Januar Dezember Austritt (ohne Rentenbezug) während der 48 Monate: restliche Raten ab Austrittsdatum verfallen - Vorzeitige oder ordentliche Pensionierung während der 48 Monate mit 100% Rentenbezug: restliche Raten werden vollständig gewährt und damit rentenwirksam - Vorzeitige oder ordentliche Pensionierung während der 48 Monate mit Teil-Kapitalbezug: restliche Raten verfallen im prozentualen Ausmass des Kapitalbezugs Seite 16
17 Wirkung der Einlage ohne Kapitalbezug Pensionierung per ; Rente ohne Kapitalbezug - Einlage: monatliche Gutschriften: Gutschriften bezogen vom : Rest-Gutschrift am : Seite 17
18 Wirkung der Einlage mit Kapitalbezug Pensionierung per ; Rente mit Kapitalbezug - Einlage: monatliche Gutschriften: Gutschriften bezogen vom : Noch nicht gutgeschrieben: Kapitalbezug von 50% - Rest-Gutschrift am : (nur noch 50% der restl ) Seite 18
19 Wirkung der Einlage mit WEF-Vorbezug WEF-Vorbezug per ; Pensionierung später - Einlage: monatliche Gutschriften: Gutschriften bezogen vom : Noch nicht gutgeschrieben: WEF-Vorbezug von 25% - monatliche Gutschriften ab : 750 (nur noch 75% von bisher 1 000) Seite 19
20 Umwandlungssätze ab 1. Januar 2019 Seite 20
21 Pensionierung zwischen Alter 58 und 70 Altersrente: Sparguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung x UWS 5.20% 6.40% 6.07% 7.15% UWS bis 2018 UWS ab % 5.35% 4.58% 5.65% 4.93% 6.10% Seite 21
22 Pensionierung per oder später? Jahrgang Zeitpunkt, in dem die Rentenhöhe per wieder erreicht wird (Modellrechnung) 1956 März / April April / Mai Mai / Juni Juni / Juli Juli / August 2019 Seite 22
23 Berechnungsbeispiele Seite 23
24 Seite 24
25 Pensionierung im Alter 60 mit Aufschub Altersrente Während Aufschub wird dem Sparguthaben nur Zins gutgeschrieben! Pensionierung (UWS 5.65%) Bezug Altersrente erst im Alter 62 mit UWS 5.95% Seite 25
26 BG-Reduktion ohne Bezug Teil-Altersrente Sparguthaben mit altem BG UWS 6.40% BG-Reduktion Sparguthaben mit neuem BG Seite 26
27 BG-Reduktion und Weiterversicherung bisherige versicherte Besoldung Sparguthaben mit altem BG UWS 6.40% BG-Reduktion max. 50% Sparguthaben mit neuem BG "Besitzstandswahrung" = Übernahme AN- und AG-Beiträge Seite 27
28 BG-Reduktion mit Bezug Teil-Altersrente Erst BG-Reduktion muss mindestens 20% betragen 1. Teil-AR UWS 5.65% 2. Teil-AR UWS 6.10% 3. Teil-AR UWS 6.40% Seite 28
29 Teilpensionierung oder Aufschub Schritt BG-Reduktion auf 70% (Rente/Kapital) 2. Schritt BG-Reduktion auf 50% (Rente/Kapital) 3. Schritt Pensionierung (Rente/Kapital) Teilpensionierung Ordentliche Pensionierung Aufschub Seite 29
30 Diverses zur Pensionierung Kapitalbezug: max. 50% des Sparguthabens Kapitalabfindung infolge Geringfügigkeit Auskauf Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung AHV-Überbrückungsrente (max. Fr. 2' pro Monat) Kinderrente: je Kind 20% der Altersrente, maximal einfache max. AHV-Kinderrente (erst ab Alter 65) Wenn Austritt vor Alter 58 = Austrittsleistung auf FZ-Konto Wahl zwischen Rente oder Austrittsleistung: - wenn Austritt zwischen Alter und - Erwerbstätigkeit weitergeführt wird, oder - arbeitslos gemeldet ist Seite 30
31 Kapitalbezug max. 50% des Sparguthabens möglich Unterschrift des Ehepartners/Lebenspartners nötig bis 3 Jahre vor Kapitalbezug keine freiwilligen Einlagen getätigt Seite 31
32 Kapitalabfindung anstelle Rente (infolge Geringfügigkeit) wenn Rente tiefer als Fr pro Monat = Kapitalabfindung zwingend wenn Rente Fr Fr pro Monat = Kapitalabfindung auf Wunsch möglich Seite 32
33 Einlage zur Kompensation der tieferen Rente Beispiel: Einlage von Fr. 153'100, damit bereits ab Alter 60 Altersrente = Fr. 25' Pensionierung mit 65: SPGH 400'000 x 6.40% Altersrente = Fr. 25' Pensionierung mit 60: SPGH 300'000 x 5.65% Altersrente = Fr. 16' Seite 33
34 AHV-Überbrückungsrente Beispiel: Überbrückungsrente Fr. 2'350 pro Monat von Alter Gesamtbezug Überbrückungsrente = Fr. 141'000 Altersrente ab Alter 60 ohne Überbrückungsrente: SPGH 300'000 x 5.65% = Fr. 16'950 Altersrente ab Alter 60 mit Überbrückungsrente: SPGH 300'000 Barwert Überbrückungsrente 105'000 = 195'000 x 5.65% = Fr. 11'018 Einlage zur Vermeidung/Verminderung der Rentenkürzung möglich! Seite 34
35 Alterskinderrente erst ab 65. Altersjahr 20% der Altersrente; höchstens max. AHV-Kinderrente (Fr p.m.) bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig Seite 35
36 Anspruchsvoraussetzungen für Ehegattenrente Lebenslängliche Ehegattenrente, wenn 1. Ehepartner/eingetragener Partner/Lebenspartner* 2. für Unterhalt mind. 1 Kindes aufkommt; oder 3. Alter 45 zurückgelegt und Ehe mind. 5 Jahre gedauert hat bzw. Unterstützungsvertrag mind. 5 Jahre vorliegt. 4. wenn keine dieser Voraussetzungen erfüllt = Kapitalabfindung in Höhe von 3 Jahresehegattenrenten Seite 36
37 Anspruchsvoraussetzungen bei Lebensgemeinschaft Einreichen eines gegenseitigen Unterstützungsvertrages zu Lebzeiten Partner(innen) dürfen weder verheiratet noch verwandt sein Gleiche Voraussetzungen wie Ehegatten und Partner aus eingetragener Partnerschaft wenn beide Partner(innen) bei der sgpk = 2 Unterstützungsverträge Einreichung Unterstützungsvertrag vor : Nachweis 5 Jahre Lebensgemeinschaft genügen Einreichung Unterstützungsvertrag nach : Unterstützungsvertrag muss der sgpk mind. 5 Jahre vorliegen Seite 37
38 Versicherte Leistungen bei Tod Die Ehegattenrente beträgt: 40% des versicherten Lohnes der aktiv versicherten verstorbenen Person; durchschnittlicher Lohn der letzten 24 Monate bei unregelmässigem Beschäftigungsgrad; mindestens aber 2/3 der Altersrente im Alter 65 bei konstantem Lohn und Realzins 2%; 40% des der Invalidenrente zugrundeliegenden versicherten Lohnes, wenn verstorbene Person eine IV-Rente der sgpk bezogen hat; mind. 2/3 der Altersrente im Alter 65 bei konstantem Lohn und Realzins 2% 2/3 der Altersrente, wenn verstorbene Person eine Altersrente der sgpk bezogen hat Seite 38
39 Einschränkungen der Ehegattenrente Ist die hinterlassene Person mehr als 10 Jahre jünger als die verstorbene Person, wird die Rente für jedes darüber hinausgehende Jahr um 5% gekürzt Nur Anspruch auf gesetzliche Mindestleistung nach BVG, wenn Heirat oder Eingang des Unterstützungsvertrag bei sgpk nach ordentlichem Rentenalter (65) Heiratet die hinterlassene Person, erlischt der Rentenanspruch Seite 39
40 Versicherte Leistungen für Waisen Waisenrente 11% des versicherten Lohnes; oder 20% der Invaliden- oder Altersrente bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn Kind noch in Ausbildung, erwerbsunfähig oder zu höchstens 30% erwerbsfähig Seite 40
41 Todesfallkapital Seite 41
42 Online Berechnungstool auf Seite 42
43 Berechnungstool auf Seite 43
44 Vermögensanlage (1/4) In den letzten 10 Jahren durchschnittlich Überperformance Tiefes Risiko (Tracking Errors immer deutlich unter 1%) Die Vermögensverwaltungskosten sind mit rund Fr Mio. sehr tief und entsprechen 17 Basispunkte des Gesamtvermögens Seite 44
45 Vermögensanlage (2/4) Seite 45
46 Vermögensanlage (3/4) Anlagerendite p.a. (13Y) 1. Copré 5.02% 2. Profond 4.73% 3. Nest 4.67% 4. sgpk 4.59% 5. Pictet-Index 40plus 4.46% 6. PK Stadt Zürich 4.09% 7. CS PK-Index 4.02% 8. Pictet-Index 25plus 4.02% 9. Publica 3.97% 10. Vita 3.94% 11. BVK Zürich 3.87% 12. Transparenta 3.63% 13. GEMINI Pool % 14. ASGA 3.53% 15. Swisscanto Sammelstiftung 3.44% 16. PK pro 3.13% Seite 46
47 Vermögensanlage (4/4) Vergleich ø-kostenquote sgpk 17 Basispunkte 100 VE ø 47 Basispunkte Seite 47
48 Verwaltungskosten (1/2) Gesamtaufwand für Verwaltungskosten beträgt Fr im Geschäftsjahr 2017 Fr. 113 pro versicherte Person (inkl. Rentner) Fr. 154 pro aktiv versicherte Person (ohne Rentner) Seite 48
49 Verwaltungskosten (2/2) Vergleich Ø-Verwaltungskosten pro Versicherten sgpk Fr Fr Fr Fr. 737 Seite 49
50 Vermögensanlagen Fazit Überdurchschnittliche Erträge in der Vermögensverwaltung Tiefe Kosten für Versicherten- und Vermögensverwaltung Die Erträge der Anlagen kommen ausschliesslich den Versicherten zugute Seite 50
51 Kontakt Benedikt Häfliger Geschäftsführer St.Galler Pensionskasse Rosenbergstrasse St.Gallen Seite 51
Informationsanlass vom 15. und 22. März 2017
Informationsanlass vom 15. und 22. März 2017 St.Gallen, März 2017 Geschäftsführung Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit Seite 2 Pensionierungsberatung
MehrInformationsanlässe vom Oktober 2015
Informationsanlässe vom 21. + 28. Oktober 2015 Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit 2 Pensionierungsberatung 3 Planung der Pensionierung Einkommens- und
MehrInformationsanlass vom November 2018
Informationsanlass vom November 2018 St.Gallen, November 2018 Geschäftsführung Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit Seite 2 Pensionierungsberatung Seite
MehrInformationsanlass vom 15. März 2017
Informationsanlass vom 15. März 2017 St.Gallen, März 2017 Geschäftsführung Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit Seite 2 Pensionierungsberatung Seite 3
MehrInformationsanlass vom 20. Mai 2015
Informationsanlass vom 20. Mai 2015 Themen Planung der Pensionierung Leistungen der sgpk Finanzierung der Leistungen Fazit 2 Pensionierungsberatung 3 Planung der Pensionierung - 15 Jahre Grobplanung Persönliche
MehrSV-Nummer Eintritt PK Geburtsdatum Zivilstand Ledig Pensionierungsdatum
Vorsorgeausweis per 01.01.2019 Herr Muster Felix Zürich, 29. Januar 2019 Anschlussvertrag Betrieb Personenkreis 9999 Muster GmbH Basis 1. Versicherte Person Name, Vorname Muster, Felix Versichertennummer
MehrPensionskassen in der Schweiz
Albanischer Verein Pensionskassen in der Schweiz Sandro Trachsel Stv. Leiter Vorsorge Themen Drei-Säulen-Konzept AHV / BVG Wer ist versichert? Wer muss obligatorisch in einer Pensionskasse versichert werden?
MehrÄnderungen Vorsorgereglement
Änderungen Vorsorgereglement per 1. Januar 2017 8. Wohneigentumsförderung 1 Der Vollzug der Vorschriften des Bundes über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge wird gewährleistet.
MehrÄnderungen Stufe Vorsorgereglement in Ergänzung zum neuen PKG
00.9,. Lesung - Beilage.5 Pensionskasse AR Änderungen Stufe Vorsorgereglement in Ergänzung zum neuen PKG Synoptische Darstellung der materiellen Änderungen an der geltenden Regelung (Änderungen in Fettschrift)
Mehrnest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F
nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse
MehrLeica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv
Leica Pensionskasse Vorsorgereglement Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv Seite 1 Nachtrag Nr. 2 (Anpassung Vorsorgeplan) Gestützt auf Art. 37.3 des Vorsorgereglements der Leica Pensionskasse,
MehrVorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2
Personalvorsorge Gate Gourmet Switzerland (PGG) Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2 gültig ab 01.01.2019 Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung
MehrALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement
ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung Kurzreglement Ihre Personalvorsorge im Überblick Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen Ihrer Personalvorsorge. Massgebend
MehrPensionskasse (PKLK) Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Abendweg 1, 6000 Luzern 6
Abendweg, 6000 Luzern 6 www.pklk.ch Anpassungen des Reglements der PKLK per. Januar 06 VERGLEICH BISHER / NEU DER WESENTLICHSTEN ANPASSUNGEN Inhaltsverzeichnis. Bemerkungen zur Senkung des Umwandlungssatzes
MehrAltersleistungen MERKBLATT
MERKBLATT Altersleistungen In diesem Merkblatt erfahren Sie, welche Leistungen Sie nach Ihrer Alterspensionierung erwarten können und wie diese berechnet werden. Ab welchem Alter kann ich eine Altersrente
MehrIhre Vorsorge bei PUBLICA
Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Swissmedic Mit dieser Broschüre vermitteln wir Ihnen einen Überblick über: die
MehrLegende Persönlicher Vorsorgeausweis
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Legende Persönlicher Vorsorgeausweis 1 Arbeitgeber-Lohndaten: Der Arbeitgeber meldet der PKSO den AHV-Bruttolohn inkl. 13. Monatsgehalt und den PK-pflichtigen Zulagen (z.b. LEBO Vorjahr,
Mehra) Basis-Reglement bisher Basis-Reglement neu Bemerkungen
a) Basis-Reglement bisher Basis-Reglement neu Bemerkungen Art. 8 Abs. 3 Bei Änderung des Beschäftigungsgrades im Leistungsprimat wird ein Austritt und eine neue Aufnahme abgewickelt. Art. 8 Abs. 3 Eine
MehrIhre Vorsorge bei PUBLICA
Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund: Angehörige der besonderen Personalkategorien Mit dieser Broschüre vermitteln
MehrBeschreibung des Vorsorgeausweises
Beschreibung des Vorsorgeausweises Januar 2018 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises
MehrVorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse)
Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse) 1. Gegenstand und Geltungsbereich (Art. 1 und 2 RVRP) Der VP-Trasse: Ergänzt das RVRP in den Punkten, in denen es das RVRP vorschreibt oder
MehrPensionskassen-Kurs Modul 3
Pensionskassen-Kurs Modul 3 Leistungen im Alter und im Todesfall 1 PK-Basiskurs Modul 3 - Themen Leistungen im Alter Familie Zürcher Grundlagen Informationen Leistungen im Todesfall Gruppenarbeit Internet
MehrVORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrNachtrag 1 zum Vorsorgereglement
Nachtrag zum Vorsorgereglement Teil B: Allgemeine Reglementsbestimmungen Gültig ab. Januar 07 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Änderungen der Allgemeinen Reglementsbestimmungen (Teil B) des Vorsorgereglements
MehrPensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2018 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrIhre Vorsorge bei PUBLICA
Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung des Rahmenvorsorgereglements der Pensionskasse des Bundes PUBLICA (RVRP) und des Vorsorgeplans des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse) Mit dieser Broschüre
MehrVORSORGEREGLEMENT 2013
Pensionskasse Milchwirtschaft (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil Vorsorgeplan: E5 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene
MehrBeiblatt zum Vorsorgereglement BPK (inkl. Anhang 2 und Anhang 3) Fassung 1. Januar 2016
Beiblatt zum Vorsorgereglement BPK (inkl. Anhang 2 und Anhang 3) Fassung 1. Januar 2016 Die Verwaltungskommission der Bernischen Pensionskasse beschliesst: I. Das Vorsorgereglement BPK vom 4. November
MehrPensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2019 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrInfo-Veranstaltung. 5. Mai 2009 KBS, Glarus. Thema: Pensionierung
Info-Veranstaltung 5. Mai 2009 KBS, Glarus Thema: Pensionierung Das schweiz. Sozialversicherungs-System Geschäftsstelle Hauptstrasse 14 8750 Glarus Geschäftsstellenleiter: Alfred Schindler Sachbearbeiter:
MehrIhre Pensionskasse. Flexibilisierung der Pensionierung. Markus Loop, Pensionskasse AR
Ihre Pensionskasse 1 Flexibilisierung der Pensionierung Wahlmöglichkeiten für eine individuelle Gestaltung der Pensionierung 22. April 2015 Markus Loop, Pensionskasse AR 2 1 Inhalt 1 Bestandteile einer
MehrVORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrVORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Anhang I des Anschlussvertrages vom 15.06.07 Vorsorgereglement
MehrVORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrAltersleistungen MERKBLATT
MERKBLATT Altersleistungen In diesem Merkblatt erfahren Sie, welche Leistungen Sie nach Ihrer Alterspensionierung erwarten können und wie diese berechnet werden. Ab welchem Alter kann ich eine Altersrente
MehrERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS
ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2018 Für Versicherte ab Alter 50 mit Eintritt in die BVK vor 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber
MehrPensionskasse der Katholischen Kirchgemeinde Luzern
Pensionskasse der Katholischen Kirchgemeinde Luzern Änderungen per 01.01.2020 Verordnung und Statuten der Pensionskasse der Katholischen Kirchgemeinde Luzern Verordnung über die Pensionskasse Änderung
MehrDie Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert..
Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert.. Anlässlich seiner Sitzungen vom 10. März 2016 und vom 2. Juni 2016 hat sich der Stiftungsrat unter anderem mit den nachfolgenden Geschäften befasst: 1.
MehrERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS
ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2018 Für Versicherte bis Alter 49 oder mit Eintritt in die BVK ab 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WG - Ausgabe 20140101 - SR 20131202
MehrVORSORGEREGLEMENT 2013
Pensionskasse IMOREK (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche
MehrANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1
ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente
MehrMerkblatt Erklärungen zum Versichungsausweis
Pensionskasse Schaffhausen Schwertstrasse 6 CH-8200 Schaffhausen www.pksh.ch Merkblatt Erklärungen zum Versichungsausweis DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VERSICHERUNGSAUSWEISES.
MehrREGLEMENT Neuerungen
REGLEMENT 2019 Neuerungen 1 Neuerungen im Reglement 2019 Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen der neuen Reglemente Uno und Scala von GastroSocial, welche per
MehrERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS
ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2017 Für Versicherte ab Alter 49 mit Eintritt in die BVK vor 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber
MehrAnhang 1 zum Vorsorgereglement
Anhang 1 zum Vorsorgereglement Vorsorgeplan Mauritius (gültig ab 01.01.2018) für Name Anschluss (nachfolgend Arbeitgeber genannt) in der Mauritius Pensionskasse (nachfolgend Stiftung genannt) Anschluss-Nr..
MehrVorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
MehrNachtrag 1 Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung
Nachtrag, gültig ab.0.07 Nachtrag Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung Art. 7 Rente an den geschiedenen Ehegatten Anspruch Dauer Der geschiedene Ehegatte hat unter Vorbehalt von Abs. Anspruch auf eine Ehegattenrente
MehrInformationen Pensionierung
Informationen Pensionierung 1. Vorwort Geschätzte Versicherte der Pensionskasse Uri (PK Uri) Gemäss Reglement über die Pensionskasse Uri (PKR) haben Personen ab Alter 58 die Möglichkeit vom flexiblen Altersrücktritt
MehrVorsorgeplan EXTRAplan der. Pensionskasse BonAssistus. gültig ab 1. Januar 2016
Vorsorgeplan EXTRAplan der Pensionskasse BonAssistus gültig ab 1. Januar 2016 Volketswil, 14. November 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Versicherter Lohn 1.2 Altersgutschriften 2.
MehrMerkblatt Altersleistungen
Pensionskasse Schaffhausen Schwertstrasse 6 CH-8200 Schaffhausen www.pksh.ch Merkblatt Altersleistungen IN DIESEM MERKBLATT ERFAHREN SIE, WELCHE LEISTUNGEN SIE NACH IHRER SPENSIONIERUNG ERWARTEN KÖNNEN
MehrPensionskasse Kanton Solothurn. Alterspensionierung
Alterspensionierung Ablauf bei Alterspensionierung Kopie Demissionsschreiben an PKSO zustellen. Der Arbeitgeber teilt uns den offiziellen Zeitpunkt des Altersrücktritts mit. Die PKSO bestätigt dem Demissionierenden
MehrPensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2017 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrReglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule
PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement Vorsorgeplan A Ausgabe 2006 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide Geschlechter. Die reglementarischen
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrAus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. Neben
MehrVorsorgeplan des Vorsorgewerks Swissmedic (VP-Swissmedic)
Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Swissmedic (VP-Swissmedic). Gegenstand und Geltungsbereich (Art. und RVRP) Der VP-Swissmedic: Ergänzt das RVRP in den Punkten, in denen es das RVRP vorschreibt oder zulässt
MehrFreiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)
Version 01.01.2018 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20140101 - SR 20131202 - D.docx Seite
MehrIhre Vorsorge bei PUBLICA
Kurzfassung des Rahmenvorsorgereglements der Pensionskasse des Bundes PUBLICA (RVRP) und des Vorsorgeplans des Vorsorgewerks Angeschlossene Organisationen AO (VP-AO) Mit dieser Broschüre vermitteln wir
MehrBasisplan II der Pensionskasse Post
Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2018 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2018; der Basisplan II
MehrVersicherungsausweis
Erklärungen zum Versicherungsausweis der Pensionskasse Syngenta Erläuterungen zum Versicherungsausweis Erklärungen zum Versicherungsausweis (Vorderseite) 1 Ihre persönlichen Daten Bitte melden Sie Adress-
MehrVorsorgeplan SPARENPLUS
Vorsorgeplan SPARENPLUS Ausgabe Januar 2018 PENSIONSKASSE FÜR BANKEN, FINANZ- UND DIENSTLEISTUNGS-ANBIETER Inhaltsverzeichnis Vorsorgeplan SPARENPLUS Art. Seite Grundbegriffe 1 Sparkonten, Sparguthaben...
MehrWichtigste Änderungen im neuen Vorsorgereglement gültig ab
Wichtigste Änderungen im neuen Vorsorgereglement gültig ab 01.01.2019 10.08.2018 Sie können sich durch die einzelnen Themen durchklicken, in dem Sie auf die Felder klicken. Es handelt sich um eine alphabetische
MehrVorsorgewerk TRAVEL 2017
Vorsorgewerk TRAVEL 2017 eb B G Impressum Herausgeber VORSORGE in globo M Layout www.mendelin.com Druck www.kromer.ch Erscheint in deutscher, französischer und italienischer Sprache. Massgebend ist die
MehrALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement
ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung Kurzreglement Ihre Personalvorsorge im Überblick Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen Ihrer Personalvorsorge. Massgebend
MehrVorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
MehrWaldThurgau Delegiertenversammlung Mai Wir machen Sie sicherer.
WaldThurgau Delegiertenversammlung Mai 2017 Wir machen Sie sicherer. Die Vorsorge in der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Obligatorische berufliche Vorsorge 2a Gebundene Vorsorge 3a AHV Ueberoblig. berufliche
MehrKann ich zwischen Rente und Kapital wählen? Sie können sich einen Teil Ihres Altersguthabens (höchstens 40%) als Kapital auszahlen lassen.
Alterspensionierung Ablauf bei Alterspensionierung Kopie Demissionsschreiben an PKSO zustellen. Der Arbeitgeber teilt uns den offiziellen Zeitpunkt des Altersrücktritts mit. Die PKSO bestätigt dem Demissionierenden
MehrIhre Vorsorge bei PUBLICA
Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zu den Vorsorgereglementen des Vorsorgewerks ETH-Bereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ETH-Bereichs (VR-ETH 1) und für die Professorinnen und Professoren
MehrERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS
ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2017 Für Versicherte bis Alter 48 oder mit Eintritt in die BVK ab 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber
MehrÄnderung vom 14. Dezember 2016 (fett gedruckt)
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Verwaltungskommission (PKLK) Die Anpassungen sind durch die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) nicht geprüft. Reglement
MehrVORSORGEREGLEMENT 2016
Pensionskasse Coiffure & Esthétique (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2016 Erster Teil Vorsorgeplan: S3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene
MehrNachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova
Nachtrag 1 zum Vorsorgereglement der Sammelstiftung Symova Folgende Bestimmungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft: Von der Unternehmung und der versicherten Person finanzierte AHV Überbrückungsrente
MehrMassgebend für das Erreichen der Eintrittsschwelle gemäss BVG ist der AHV-Jahreslohn.
Vorsorgeplan Kantonsspital Aarau AG (Anschluss Nr. 90 112) Art. 1 Gültigkeit Der vorliegende Vorsorgeplan Nr. 35 gilt ab 1. Januar 2014 für die gemäss separater Anschlussvereinbarung zwischen der Kantonsspital
MehrVORSORGEPLAN BAU- KADER 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrVORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017
Ausgleichskasse SBV Berufsförderung Holzbau Schweiz Sumatrastrasse 15 / Postfach 16 / 8042 Zürich / Tel 044 258 84 50 Militärdienstkasse SBV Berufsbildungsfonds Bau Fax 044 258 83 83 / pk.cp@consimo.ch
MehrREGLEMENT Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan BB. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)
Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan BB Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im
MehrVorsorgeplan 1 - Mitarbeitende (13facher Monatslohn mit und ohne Anspruch auf Bonuszahlungen)
ANHANG I Vorsorgeplan 1 - Mitarbeitende (13facher Monatslohn mit und ohne Anspruch auf Bonuszahlungen) Art und Höhe der Leistungen werden dem Versicherten jeweils auf einem persönlichen Ausweis jährlich
MehrVorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund
für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) Änderung vom 15. Februar 2018 Vom Bundesrat genehmigt am 25. April 2018 Das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund beschliesst:
MehrVorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen)
ANHANG I Vorsorgeplan 2 - Leitende und höhere Angestellte (12facher Monatslohn mit Anspruch auf Bonuszahlungen) Art und Höhe der Leistungen werden dem Versicherten jeweils auf einem persönlichen Ausweis
MehrPensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz
Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz Übergangsbestimmungen zum Vorsorgereglement (gilt für alle Versicherten und Rentner, welche vor dem 1. Juli 2017 der Pensionskasse beigetreten sind)
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrVersicherteninformation betreffend Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019
Versicherteninformation betreffend Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019 Januar 2017 Geschätzte Versicherte der sgpk Wir haben Sie im Schreiben vom August 2016 darüber informiert, dass der Stiftungsrat
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Kundendienst Versicherte 3. April 2019 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK, Ihre Pensionskasse
MehrDas Vorsorgemodell der Pensionskasse ab 1. Januar 2017
Das Vorsorgemodell der Pensionskasse ab. Januar 07 Vorsorgemodell der Pensionskasse Die wichtigsten Vorsorgeleistungen im Überblick Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz)
MehrVorsorgereglement 2014
Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan B40.F Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle
MehrVorsorgereglement des Vorsorgewerks ETH-Bereich für die Professorinnen und Professoren der ETH
Vorsorgereglement des Vorsorgewerks ETH-Bereich für die Professorinnen (VR-ETH 2) Änderung vom 30. November 2017 Vom ETH-Rat genehmigt am 13. und 14. Dezember 2017 Vom Bundesrat genehmigt am 25. April
Mehr