Wir für Sachsen. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
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1 Wir für Sachsen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Grundsätze Förderungen 2018
2 Das Förderprogramm ist einmalig in Deutschland. Es ist somit keine Hierarchie gemeinnütziger Zwecke gegeben. Jede gemeinnützige Tätigkeit für bedürftige Menschen und die Gesellschaft ist förderungswürdig. Es ist eine individuelle Förderung der in Projekten engagierten Personen keine Zuwendung an den Verein. Sie wird als pauschale Aufwandsentschädigung gewährt.
3 Zuwendungsvoraussetzungen Bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich von Bürgern Sachsens Keine weiteren Zuwendungen aus Förderprogrammen des Freistaates Sachsen oder sonstige finanzielle Unterstützung der Ehrenamtlichen Zuwendungsempfänger Projektträger - erhalten die Zuwendung über die Bürgerstiftung Dresden Spitzenverbände und örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Gemeinden, als gemeinnützig und mildtätig anerkannte Vereine und Institutionen
4 Art, Umfang und Höhe der Förderung Für durchschnittlich mindestens 20 Stunden freiwilliges Engagement: Aufwandsentschädigung von monatlich pauschal bis zu 40 EUR als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
5 Bürgerstiftung Dresden bewilligt Projektträgern Zuwendungen bis zu einem Jahr Bewilligungszeitraum : Haushaltsjahr Antragsschluss 31. Oktober (für das Folgejahr) Entscheidung über die Anträge: im Rahmen der Förderrichtlinie und der vom Freistaat bewilligten Mittel auf der Basis eines Kriterienkatalogs des Beirates
6 Art des Projektes Altenhilfe Behindertenhilfe Engagement mit Kindern und Jugendlichen Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung Wohnungslosenhilfe / Hilfe für Menschen in Not Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten Sonstiger sozialer Bereich Umwelterziehung und Naturschutz Heimat- und Brauchtumspflege Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen Verkehrswacht, Verkehrssicherheit Gesellschaft, Politik, Rechtssprechung Kirche Sport Laienmusik Sonstiger kultureller Bereich Sonstige gemeinnützige Tätigkeiten
7 Grundsätze - Kriterien lt. Richtlinie und Beschluss des Beirates Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig Nicht auf materiellen Gewinn gerichtet Keine eigenwirtschaftlichen Zwecken (wie Betreiben einer Vereinsgaststätte) Öffentlich bzw. im öffentlichen Raum Verfolgung von Interessen, die der Allgemeinheit dienen (auf das Gemeinwohl orientiert)
8 Keine Ausgrenzung von Minderheiten Schließt nicht aus, dass Engagierte aus ihrer Tätigkeit für sich selbst einen persönlichen ideellen Nutzen ziehen können (Selbstverwirklichung, Erfüllung eines eigenen Lebenssinns) Wird in der Regel gemeinschaftlich / kooperativ ausgeübt. dient der Weitergabe von Wissen, Vermittlung sozialer und kultureller Werte, (z.b. Verantwortung, Verständigung, Vertrauen) Keine privaten Freizeitzirkel (andere Bürger können mitmachen) Tätigkeit unterstützt Integration und Teilhabe hilfebedürftiger Menschen.
9 Ausschlusskriterien Interne Verbands-, Vereins-, Vorstands- und Gemeindetätigkeiten (wie Verwaltungs- und Finanzarbeiten, Immobilenverwaltung, Reinigung, laufende Instandhaltung und Reparatur, Garten- und Grundstückspflege, Küsteraufgaben) Pflichtaufgaben (Gremiensitzungen, Netzwerkpflege, Schulungen) Unmittelbare Aufgaben, die sich mit einer religiösen Überzeugung verbinden (wie Gottesdienste, Bibelstunden, Mission) Hobby Tätigkeiten für die eigene Person oder Familie Mittel- und Mitgliederakquise
10 2018 Fördervolumen: 9,1 Mio. Bewilligte Anträge: Bewilligte Personenzahl: darunter: Verschiedene soziale Zwecke 24,5 % Seniorenbetreuung 10,6 % Integration Migranten u. Spätaussiedler 8,2 % Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 12,1 % Sport 22,9 % Heimatpflege / Umwelt / Tierschutz 9,4 % Musik / Bildung / Kunst / Kultur 8,2 % Katastrophenschutz / Feuerwehr / Verkehr 2,7 % Sonstiges 1,4 %
11 Bei einem Antragszeitraum von einem Jahr wurden in der Regel Monate bewilligt. Das entspricht einer Zuwendung von 440 pro Person. Die antragstellenden Institutionen erhalten einen Pauschalbetrag Kann je nach Aufwand und sozialer Situation der Ehrenamtlichen auf alle beantragten Personen verteilt werden. Seit 2017 kein Sonderprogramm für Flüchtlingshilfe. Anträge für diesen Bereich im normalen Verfahren stellen.
12 Hinweise zur Beantragung einer Förderung durch Wir für Sachsen Es geht um eine personenbezogene Projektförderung. Ausgeschlossen sind: Vorstandsarbeit Mitarbeit in Gremien aller Art Instandhaltungsarbeiten Vereinsgaststätte oder sonstiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Akquirieren von Spenden- und Sponsoringleistungen
13 Hinweise zur Beantragung einer Förderung durch Wir für Sachsen Keine zu hohen Zahlen beantragen 2017 musste eine hohe Summe an das Ministerium zurückgegeben werden, da beantragte Personen nicht eingesetzt wurden) Zu hohe beantragte Personenzahl führt automatisch im nächsten Jahr zur Kürzung des Folgeantrages Geld muss an Ehrenamtliche persönlich ausgezahlt werden und von Ihnen quittiert werden Bei Beantragung gemeldete Personen können im Lauf des Jahres ausgetauscht werden: schriftliche Meldung an die Bürgerstiftung (auch per oder Fax)
14 Hinweise zur Beantragung einer Förderung durch Wir für Sachsen Antragsschluss 31. Oktober (Datum des Poststempels) Anträge bitte bis Ende September Antragsformulare und Vergaberichtlinien im Internet: Beantragung mit Orginalunterschrift eines zeichnungsberechtigten Vorstandes per Post Endverwendungsnachweise mit Unterschriften der Ehrenamtlichen, die Geld bekommen haben müssen bis zum 31. Januar bei uns eingehen.
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